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Die Photovoltaikanlage auf dem privaten Hausdach

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Academic year: 2022

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Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.

Die Photovoltaikanlage

auf dem privaten Hausdach

Online-Seminar Juni 2020

Dipl. Finanzwirt (FH)

Markus Perschon

Steuerberater

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Die Photovoltaikanlage auf dem privaten Hausdach

Dipl. Finanzwirt (FH)

Markus Perschon

Steuerberater

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Juni 2020 www.lswb-akademie.bayern 2

Inhaltsverzeichnis

A ALLGEMEINES ... 4

B EINORDNUNG EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE-GRUNDSTÜCKSBEGRIFF 6 C EINKOMMENSTEUERLICHE BEHANDLUNG ...12

C1. EINKUNFTSART UND GEWINNERMITTLUNG ... 12

C2. PHOTOVOLTAIKANLAGE ALS BEWEGLICHES WIRTSCHAFTSGUT AFA ... 12

C3. WEITERE KOSTEN ... 19

C4. FOLGEN DES SELBSTVERBAUCHS ... 20

C5. KNACKPUNKT LIEBHABEREI ... 23

C6. EINNAHMEN/AUSGABEN INSBES.UMSATZSTEUER/VORSTEUER ... 25

C7. VERKAUF DER ANLAGE BZW. DES GRUNDSTÜCKS ... 27

D UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG ...29

D1. UNTERNEHMEREIGENSCHAFT ... 29

D2. KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ... 30

D3. MONATLICHE ABGABEVERPFLICHTUNG ... 31

D4. VORSTEUERABZUG ... 32

D5. BEHANDLUNG DER EINSPEISEVERGÜTUNG ... 35

D6. BEHANDLUNG DES SELBSTVERBRAUCHS ... 35

D7. VORSTEUERBERICHTIGUNG NACH §15A USTG ... 43

D8. VERKAUF DER ANLAGE BZW. DES GRUNDSTÜCKS ... 44

E EXKURS: GEMIETETE ANLAGEN ...46

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Vorbemerkungen

Der Fokus des Seminars liegt wie auch angekündigt in der steuerlichen Be- handlung einer Photovoltaikanlage auf dem privaten Hausdach, die nach dem 31.3.2012 in Betrieb genommen wird. Bei diesen Anlagen wird „nur“

noch eine Vergütung für den tatsächlich eingespeisten Strom gezahlt. Die Be- handlung von älteren Anlagen sowie von rein betrieblich genutzten Anlagen zum Stromverkauf wird z.T. „am Rande“ erwähnt.

Durch das Seminar soll uns folgender praxistypischer Grundfall – der Fall Rossi - mit späteren Abwandlungen begleiten:

Herr und Frau Rossi besitzen zu gleichen Teilen ein Einfamilienhaus (Bruch- teilseigentum). Im September/Oktober 2019 wird auf dem Dach des Hauses eine Photovoltaikanlage in Form einer sog. Aufdachanlage (keine „Solar-Zie- gel-Anlage“) mit einer Leistung von 9,77 kWp und einem vor dem Wechsel- richter installierten Batteriespeicher (rd. 9 kWh) installiert. Die Anlage wird aus- schließlich an Herrn Rossi geliefert, der auch den Einspeisevertrag abschließt und im Oktober 2019 in Betrieb genommen. Der Gesamtpreis der Anlage ein- schl. Installation beträgt 24.000 € zzgl. 4.560 € Umsatzsteuer.

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Juni 2020 www.lswb-akademie.bayern 4

A Allgemeines

Für Photovoltaikanlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, ist ggü. den „Altanlagen“ (Inbetriebnahme bis 31.3.2012) ein auch für die steuer- liche Beratung wesentlicher Unterschied zu beachten:

Der dezentral (privat) verbrauchte Strom (sog. Direkteinspeisung) wird auf- grund der zum 1.4.2012 in Kraft getretenen Änderung des § 33 Abs. 2 Erneu- erbare-Energien-Gesetz (EEG) ggü. der vorherigen Rechtslage nicht mehr vergütet. Eine Vergütung wird nur noch für die an den Netzbetreiber gelie- ferten Strom gezahlt. Die Höhe der Vergütung ist für zwanzig Jahre festge- legt und abhängig vom Datum der Inbetriebnahme. Auf den Strom ist grund- sätzlich auch eine Abgabe i.H.v. 40% der EEG-Umlage (derzeit 2,56 ct./kWh) zu zahlen. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp sind von dieser Abgabe befreit. Auf privaten Hausdächern werden i.d.R. keine leis- tungsfähigeren Anlagen installiert. Auch die Höhe der Einspeisevergütung ist neben dem Datum der Inbetriebnahme von der Leistungsfähigkeit der Anlage abhängig. Nachfolgend werden nur die Einspeisevergütungen für Anlagen mit weniger als 10 kWp Leistung dargestellt. Während die Einspeisevergütung für Inbetriebnahmen im April 2012 noch 19,5 ct./kWh betragen hat, beträgt sie bei Inbetriebnahme im Mai 2020 nur noch 9,3 ct./kWh. Die Einspeisevergü- tung sinkt mit jedem Monat der späteren Inbetriebnahme und ist für 20 Jahre fest. Die Einspeisevergütung ist entscheidend für die Frage, ob es sich ertrag- steuerlich um eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht bzw. -möglichkeit i.S.v. Liebhaberei handelt. Für die Frage der Wirtschaftlichkeitsberech- nung ist dabei zusätzlich die Ersparnis aufgrund des wegfallenden Stromeinkaufs einzubeziehen. Der durchschnittliche Strompreis beträgt der- zeit durchschnittlich brutto 31,37 ct. (Stand Januar 2020)1.

1 Quelle: www.finanztip.de

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