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Bestimmungen und Bedingungen für die Teilnahme an der Salomon Nordic Ski Challenge 2022

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Academic year: 2022

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Bestimmungen und Bedingungen für die Teilnahme an der Salomon Nordic Ski Challenge 2022

1. Allgemeine Bestimmungen

Mit der Teilnahme an der 2022 Salomon Nordic Ski Challenge („Werbeaktion“) erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden. Bitte lesen diese Bestimmungen vor Ihrer Teilnahme sorgfältig durch. Wenn Sie sich nicht mit diesen Bestimmungen einverstanden erklären, können Sie nicht an der Werbeaktion teilnehmen.

Diese Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und Salomon SAS, 14 Chemin des Croiselets – 74370 Epagny Metz-Tessy, Frankreich. Tel: +33 4 50 65 41 41 RCS: 325 820 751 ANNECY, („Veranstalter“) hinsichtlich der Werbeaktion. Fragen und Rückmeldungen zur Werbeaktion können dem Veranstalter über die vorgenannten Kontaktdaten mitgeteilt werden.

Die Werbeaktion beginnt am 27. Dezember 2021 um 12:00 Uhr MEZ und endet am 16. Januar 2022 um 12:00 Uhr MEZ (einschließlich) („Zeitraum der Werbeaktion“). Nur Einsendungen, die innerhalb des Zeitraums der Werbeaktion eingegangen sind, werden berücksichtigt.

Im Rahmen der Werbeaktion werden nordische Skisportarten, Skilanglauf und Biathlon, und die Produkte von Salomon gefördert bzw. beworben.

2. Berechtigung zur Teilnahme

Die Werbeaktion steht Einzelpersonen offen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich, Deutschland, im Vereinigten Königreich, in Österreich, Norwegen, Schweden, in der Schweiz, in den USA, in Kanada (außer Quebec), Finnland oder Russland haben und innerhalb ihres Rechtsraumes die Volljährigkeit erreicht haben. Der Veranstalter kann von den Gewinner*innen verlangen, einen Nachweis für ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Werbeaktion vorzulegen.

Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen des Veranstalters oder seiner verbundenen Unternehmen sowie unmittelbare Familienangehörige, zu denen Eltern, Geschwister, Kinder und Ehepartner ungeachtet ihres Wohnortes zählen, oder die Haushalte dieser Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen, unabhängig vom Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses, und sonstige Personen, die an der Durchführung oder Umsetzung der Werbeaktion beteiligt sind, sind nicht zur Teilnahme an der Werbeaktion berechtigt. Sämtliche unrechtmäßigen Einsendungen werden für nichtig erklärt.

3. Hinweise zur Teilnahme

Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen Teilnehmer*innen die Anwendung „STRAVA“ auf ihr Mobiltelefon herunterladen und sich für die angebotene Nordic Ski Challenge anmelden und diese absolvieren, d. h. im Zeitraum der Werbeaktion mindestens 45 km in einer nordischen Skisportart zurückgelegt haben. Nach Fertigstellung der Aufgabe erhalten Teilnehmer*innen eine E-Mail von SALOMON SAS mit einem einmalig anwendbaren 20 %-Rabattgutschein für die Website „salomon.com“. Der Gutschein gilt nicht für S/Lab Produkte, Schuhe, Wintersportausrüstung und Taschen. Mit einer Gültigkeit bis zum 15. März 2022.

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Nachdem die erste Aufgabe im Bereich der nordischen Skisportarten von den Teilnehmer*innen erledigt wurde, erhalten die Teilnehmer*innen Zugang zu einem Spiel in sozialen Medien. Dafür müssen die Teilnehmer*innen ein Foto zu ihren Erlebnissen mit den nordischen Skisportarten in einem der folgenden sozialen Medien einstellen und teilen: Instagram, Facebook, jeweils mit dem Tag @salomonnordic und dem Hashtag „#Salomon45Challenge“.

Sie können nur Bilder einstellen, die von Ihnen aufgenommen wurden oder an denen Sie die Rechte erlangt haben. Mit der Teilnahme an der Werbeaktion übernehmen Sie die Gewähr dafür, dass Sie der Inhaber sämtlicher erforderlichen Rechte an den eingesendeten Materialien sind, dass diese Materialien keine Verletzung von Urheberrechten, Marken, Urheberpersönlichkeitsrechten, Rechten auf Privatsphäre / Öffentlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimissen oder sonstigen Rechten an geistigem Eigentum oder Persönlichkeitsrechten oder Rechten auf Privatsphäre irgendeiner natürlichen oder juristischen Person begründen und dass keine sonstige Partei ein Recht, einen Besitzanspruch, ein Anrecht oder ein Interesse an dem eingereichten Material unterhält. Es darf nur Material eingereicht werden, dass weder anstößig, beleidigend oder verletzend ist und keinerlei Form von Werbung oder sonstigen zu beanstandenden oder unpassenden Inhalten enthält, die dem Ansehen des Veranstalters schaden könnten oder die nach dem Ermessen des Veranstalters unangemessen oder ungesetzlich sind.

Wenn Sie als Gewinner*in gezogen werden, erteilen Sie dem Veranstalter die Erlaubnis, Ihren Namen zu verwenden und Ihre Einsendung (Foto) sowie biografische Informationen, Fotografien, Videoaufzeichnungen, Aussagen und sonstige Materialien im Rahmen seiner Werbe- und Marketingkampagnen für den weltweiten Einsatz längstens 5 Jahre nach der Ermittlung der Gewinner*in zu verwenden, anzupassen, zu modifizieren, zu veröffentlichen und zu präsentieren. Die Nutzung der Einsendung für Werbe- und Marketingzwecke erfolgt ohne weitere Vergütung oder gesonderte Vereinbarungen in dem Umfang, in dem dies im Rahmen des zwingend vorgeschriebenen Rechts zulässig ist. Dabei wird der Veranstalter auf Sie und/oder Ihre Einsendung in dem Umfang hinweisen, in dem dies aufgrund des geltenden zwingend vorgeschriebenen Rechts erforderlich ist.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Sie erhalten elektronische Direktmarketingmitteilungen, beispielsweise Werbebotschaften des Veranstalters. Sie können die elektronischen Direktmarketingmitteilungen jederzeit abbestellen, indem Sie die Hinweise in den Mitteilungen befolgen.

Unzulässige oder in betrügerischer Absicht erstellte Einsendungen werden zurückgewiesen.

Wenn Sie unter Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder in sonstiger Weise, die gegenüber den anderen Teilnehmern unfair ist, am Wettbewerb teilnehmen oder den versuchen daran teilnehmen, können Sie nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Für verspätete, abhandengekommene, verzögert eingegangene, beschädigte, fehlerhafte, unleserliche oder unvollständige Einsendungsformulare, die nach dem Ermessen des Veranstalters ausgeschlossen werden, sowie für Übertragungs- oder Computerfehler mit Auswirkungen auf den Eingang der Einsendungsformulare wird keine Haftung übernommen. Der Nachweis für die erfolgte Einsendung gilt nicht als Nachweis für ihren Eingang.

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4. Ermittlung der Gewinner

Die fünf Gewinner*innen des Wettbewerbs werden am 20. Januar 2022 bei Salomon SAS, 14 Chemin des Croiselets – 74370 Epagny Metz-Tessy, Frankreich, ermittelt.

Eine dreiköpfige Jury, drei Mitarbeiter*innen von Salomon, werden die fünf besten Bilder auswählen.

Die fünf Gewinner*innen des Preises werden spätestens am 21. Januar 2022 direkt vom Veranstalter mittels einer privaten Nachricht auf Facebook, Instagram oder per E-Mail benachrichtigt.

Die Namen der Gewinner*innen werden auch auf dem Account von Salomon bei Instagram / Facebook und in dem Umfang veröffentlicht, in dem die Gewinner*innen die Veröffentlichung ihrer Namen nicht untersagt haben. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären Sie sich mit dieser Veröffentlichung Ihres Namens in dem Fall, in dem Sie der Gewinner sind, einverstanden. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurückzuziehen. Wenn der Kontakt zu einem Gewinner nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dem Zeitpunkt des ersten Versuchs der Kontaktaufnahme des Veranstalters mit dem/der Gewinner*in hergestellt werden kann oder wenn der Veranstalter aus gutem Grunde davon ausgehen kann, dass die/der Teilnehmer*in einer der vorliegenden Bestimmungen zuwidergehandelt hat, verliert der ursprüngliche Gewinner*in ihr/sein Recht am Preis und der Veranstalter ist berechtigt, einen andere*n Gewinner*in zu ermitteln. Die Entscheidung(en) des Veranstalters ist bzw. sind endgültig und Schriftwechsel sind ausgeschlossen.

Um eine Liste mit den Namen der Gewinner*innen zu erhalten, soweit diese der Veröffentlichung ihrer Namen zugestimmt haben und diese Einwilligung nicht zurückgezogen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an valentin.gaillard@salomon.com. Anfragen müssen spätestens 30 Tage nach dem Ablauf der Werbeaktion eingegangen sein.

5. Preise

Insgesamt werden im Rahmen der Werbeaktion 5 Preise verliehen.

Jeder Preis beinhaltet folgendes:

-1x Langlaufski: S/MAX eSKIN (und PROLINK SHIFT-IN) und ein unisex klassisches Langlaufski Packet im Gesamtwert von 450 €

Die Preise sind personengebunden, nicht austauschbar, nicht übertragbar und nicht auszahlbar.

Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich. Hiervon ausgenommen ist der Fall, in dem der Preis , oder ein Teil davon, aus Gründen, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen, nicht verfügbar ist, wobei der Veranstalter in diesem Fall alternativ einen preislich gleich- oder höherwertigen Preis anbieten kann. In dem Umfang, in dem dies nach geltendem zwingend vorgeschriebenen Recht nicht verboten ist, übernehmen Sie allein die Verantwortung für sämtliche geltenden Steuern, soweit zutreffend, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und/oder Nutzung des Preises durch Sie. Der Veranstalter benachrichtigt die Steuerbehörden und zahlt jegliche Steuern, die er im Einklang mit dem geltenden zwingend vorgeschriebenen Recht zahlen muss.

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Vorbehaltlich sonstiger Bestimmungen nach geltendem zwingend vorgeschriebenen Recht oder schriftlich ausdrücklich abgegebener Erklärungen in Verbindung mit der Verteilung der Gewinne wird der Preis ohne Mängelgewähr vergeben und weder der Veranstalter noch seine verbundenen Unternehmen geben hinsichtlich der Art und Beschaffenheit des Preises irgendwelche Zusicherungen oder Garantien ab.

6. Haftung

Die Werbeaktion wird in keiner Weise von der juristischen Person, die die Plattform eines sozialen Mediums unterhält, gefördert, befürwortet und/oder verwaltet und steht in keinerlei Verbindung mit dieser. Sie erklären sich hiermit damit einverstanden, die juristische Person, die die Plattform eines sozialen Mediums unterhält, von jeglicher Haftung in Verbindung mit der Werbeaktion freizustellen, dafür zu entschädigen beziehungsweise sie diesbezüglich schadlos zu halten.

Nichts in den vorliegenden Bestimmungen schließt die Haftung des Veranstalters für Betrug oder für Tod oder Personenschäden aufgrund von Fahrlässigkeit des Veranstalters oder jegliche sonstige Haftung in dem Umfang, in dem diese aufgrund des Gesetzes nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann, aus oder begrenzt diese. In einigen Rechtsräumen ist eine Begrenzung bestimmter Rechte, Ansprüche, stillschweigend abgegebener Gewährleistungen oder Arten von Schadenersatz nicht zulässig. Einige der folgenden Einschränkungen finden deshalb für Sie möglicherweise keine Anwendung.

Nach Maßgabe des vorherigen Abschnitts gilt Folgendes. In dem Umfang, in dem dies nach zwingend vorgeschriebenem Recht zulässig ist, erklären Sie sich mit der Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, den Veranstalter und seine verbundenen Unternehmen von jeglichen und sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen, die sich in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Annahme und Inanspruchnahme des Preises oder eines Bestandteils davon ergeben, freizustellen und den Veranstalter und seine verbundenen Unternehmen für jegliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche, Haftungsansprüche, Verluste, Kosten oder Aufwendungen zu entschädigen, die sich aufgrund Ihrer Handlungen oder Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ergeben oder diesen zuzurechnen sind, beziehungsweise sie schadlos gegenüber diesen zu halten. Mit Ausnahme eines Falles von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt sich die Haftung des Veranstalters und/oder seiner verbundenen Unternehmen in jedem Fall auf den Wert des Preises und zwar in dem Umfang, indem dies nach geltendem zwingend vorgeschriebenen Recht zulässig ist.

Der Veranstalter oder seine verbundenen Unternehmen übernehmen die Haftung für Schadenersatzansprüche für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die sich aufgrund vorsätzlicher, in betrügerischer Absicht erfolgender oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Veranstalters oder seiner verbundenen Unternehmen ergeben. In sonstigen Fällen, in denen Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit eintreten, beschränkt sich die Haftung des Veranstalters und/oder seiner verbundenen Unternehmen auf den Wert des Preises und zwar in dem Umfang, in dem dies nach geltendem zwingend vorgeschriebenem Recht zulässig ist. In jeglichen sonstigen Fällen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

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7. Streitbeilegung

Diese Bestimmungen unterliegen den Gesetzen im Land der Teilnehmer.

Bei Beschwerden im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen werden wir zunächst den Versuch unternehmen, die Beschwerde intern zu bearbeiten. Letztendlich werden Auseinandersetzungen beim erstinstanzlichen Gericht mit rechtlicher Zuständigkeit für den Ort, an dem Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz unterhalten, vorgebracht.

Für den Fall, in dem sich eine Streitigkeit, eine Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheit aufgrund dieses Wettbewerbs oder in Verbindung damit ergibt, die zwischen den Parteien nicht auf dem Verhandlungsweg beigelegt werden kann, wird von der Europäischen Kommission eine Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten im Internet bereitgestellt. Hierdurch erhalten Sie die Möglichkeit, Auseinandersetzungen in Verbindung mit diesen Bestimmungen ohne Einschaltung eines Gerichts beilegen zu können. Die Plattform ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher können strittige Sachverhalte auch beim zuständigen nationalen Streitbeilegungsgremium vortragen.

8. Personenbezogene Daten

Jegliche personenbezogene Daten, die in Verbindung mit dem Wettbewerb eingereicht werden, werden im Einklang mit der Datenschutzerklärung, erfasst und verarbeitet, die verfügbar ist unter: https://www.salomon.com/fr-fr/privacy.html

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