• Keine Ergebnisse gefunden

nicht öffentlich beratend (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "nicht öffentlich beratend (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend"

Copied!
17
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

...

Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister

Vorlage Nr.: V1216/21

Datum: 15. Oktober 2021

Vorlage

Beratungsfolge Plandatum

Dienstberatung des Oberbürgermeisters 12.10.2021 nicht öffentlich beratend

Ältestenrat 01.11.2021 nicht öffentlich zur Information

Stadtbezirksbeirat Klotzsche 01.11.2021 öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Pieschen 02.11.2021 öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Neustadt 08.11.2021 öffentlich beratend Ausschuss für Finanzen 08.11.2021 nicht öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Ver-

kehr und Liegenschaften

02.12.2021 nicht öffentlich beratend (federführend)

Stadtrat 16.12.2021 öffentlich beschließend

Zuständig: GB StadtentwBauVerkLieg

Gegenstand:

On-Demand-Verkehr als Teil des ÖPNV in der Landeshauptstadt Dresden Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt die testweise Einführung des On-Demand-Verkehrs durch die Dresd- ner Verkehrsbetriebe AG als Bestandteil des ÖPNV in der Landeshauptstadt Dresden für das Betriebsgebiet gemäß Anlage 1.

2. Der Finanzierungsbedarf der Dresdner Verkehrsbetriebe AG von insgesamt 3,92 Millionen Euro in den Jahren 2022 bis 2024 erfolgt für das Jahr 2022 in Höhe von 0,85 Mio. Euro durch die Technischen Werke Dresden GmbH. Für die darauffolgenden Jahre 2023 (in Höhe von 1,67 Mio. Euro) und 2024 (in Höhe von 1,40 Mio. Euro) werden Finanzmittel aus dem Haus- halt der Landeshauptstadt Dresden bereitgestellt. Eine Deckung ist entsprechend im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 zu berücksichtigen.

3. Bis Anfang 2024 wird eine erste Evaluierung des On-Demand-Verkehrs durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden in die Gremien der Landeshauptstadt Dresden einge- bracht.

(2)

...

 V2476/13 vom 20.11.2014

 V2746/18 vom 14.02.2019

 A0225/16 vom 08.09.2016

 V1324/16 vom 15.12.2018

 A0457/18 vom 21.03.2018 aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis:

Investiv:

Teilfinanzhaushalt/-rechnung:

Projekt/PSP-Element:

Kostenart:

Investitionszeitraum/-jahr:

Einmalige Einzahlungen/Jahr:

Einmalige Auszahlungen/Jahr:

Laufende Einzahlungen/jährlich:

Laufende Auszahlungen/jährlich:

Folgekosten gem. § 12 SächsKomHVO (ein- schließlich Abschreibungen):

Konsumtiv:

Teilergebnishaushalt/-rechnung:

Produkt:

Kostenart:

Einmaliger Ertrag/Jahr:

Einmaliger Aufwand/Jahr: 2023: 1,67 Mio. Euro, 2024: 1,4 Mio. Euro Laufender Ertrag/jährlich:

Laufender Aufwand/jährlich:

Außerordentlicher Ertrag/Jahr:

Außerordentlicher Aufwand/Jahr:

Deckungsnachweis:

PSP-Element: Planung im Haushaltsplan 2023/2024

Kostenart:

Werte der Anlagenbuchhaltung:

Buchwert:

Verkehrswert:

Bemerkungen:

(3)

3/8

...

Klimacheck:

Ein Klimacheck ist nicht notwendig.

Begründung:

1. Ausgangslage und Zielstellung

Das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Dresden be- steht aus dem Eisenbahn- und Straßenbahnnetz, dem (ergänzenden) Busliniennetz sowie den Sonderverkehrsmitteln Fähren und Bergbahnen. Grundsätzlich kann die ÖPNV-Erschließung in der Landeshauptstadt Dresden als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Gleichwohl existieren einige Defizite. Diese beziehen sich auf die Erschließungsqualität (insbesondere die räumliche Erschließung) beziehungsweise die Angebotsqualität (vor allem bezüglich Grundtakt und Bedie- nungszeitraum). Sofern es Defizite gibt, betreffen diese häufig Stadtteile mit einer geringen oder mittleren Nutzungsdichte. Diesbezügliche Konkretisierungen sind in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Verbundraum Oberelbe, Teil Landeshauptstadt Dresden, enthalten, der im Jahr 2019 bestätigt wurde.

Um den ÖPNV als wesentlichen Bestandteil einer zukünftig nachhaltigen Mobilität zu stärken, ist seine Weiterentwicklung nötig. Die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung bieten dafür neue Ansätze. Mit einem bedarfsabhängigen Angebot auf Abruf („On-Demand“) kann der be- stehende strecken- und fahrplanabhängige Linienverkehr durch ein flexibles Angebot ergänzt werden. On-Demand-Verkehr ist ein Mobilitätsangebot, welches ohne festen Linienweg und ohne festen Fahrplan angeboten wird. Fahrgäste geben Ihren Fahrtwunsch per Smartphone-App oder telefonisch bekannt. Eine Routing-Software ermittelt auf Grundlage der vorhandenen Fahrtwünsche die Fahrtwege der Kleinfahrzeuge, die zum Einsatz kommen. Fahrgäste mit ähnli- chen Fahrzeiten und -wegen werden in einem Fahrzeug gebündelt. On-Demand-Verkehr ist so- mit ein Bindeglied zwischen dem linienbasierten ÖPNV und dem Individualverkehr.

Die Einführung von flexiblen On-Demand-Verkehren als Ergänzung zum Linienverkehr ermög- licht deutliche Sprünge in der Angebotsqualität des ÖPNV und ist demnach ein wesentlicher Baustein zur Erhöhung des Anteils des ÖPNV am sogenannten Modal Split (Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Wege an den Gesamtwegen):

Ausbau des Zehn-Minuten-Dresden-Taktes: Mit On-Demand-Verkehren wird es möglich den Dresdnerinnen und Dresdnern ein Mobilitätsversprechen zu geben, welches ebenso fle- xibel ist, wie die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (Kfz). Egal wann, egal wo - nach spätes- tens zehn Minuten Wartezeit steht ein öffentliches Mobilitätsangebot zur Verfügung.

Alle Dresdnerinnen und Dresdner haben in Ihrer Nähe einen Zugangspunkt zum ÖPNV: Die vielfältigen kleinräumigen ÖPNV-Erschließungsdefizite für insgesamt 16 300 Einwohnerinnen und Einwohner im gesamten Stadtgebiet können mit On-Demand-Verkehren beseitigt wer- den.

(4)

...

Um die Grundlagen für ein solches Angebot zu schaffen und die Wirkungen zu ermitteln, ist die testweise Umsetzung in den Bereichen Klotzsche, Pieschen und Neustadt (Anlage 1) vorgese- hen. Mit dem Pilotbetrieb gilt es folgende Fragen zu beantworten:

 Gelingt es, On-Demand-Verkehre so zu gestalten, dass das Angebot für alle Dresdnerinnen und Dresdner nutzbar ist?

 Gelingt es, mit On-Demand-Verkehren bestehende Kfz-Fahrten in den ÖPNV zu verlagern und die Fahrleistung bezogen auf Schadstoffemissionen zu senken?

 Gelingt es, den On-Demand-Verkehr wirtschaftlich als festen Bestandteil des ÖPNV zu etab- lieren?

 Können schwach ausgelastete Buslinien, die nur selten verkehren, durch On-Demand- Verkehre mehr als adäquat ersetzt werden? Kann zu gleichen oder geringeren Kosten eine bessere Angebotsqualität angeboten werden als mit vergleichbaren Linienverkehren?

2. Konzept des Pilotbetriebes

Der Pilotbetrieb des On-Demand-Verkehrs soll unter der Marke MOBI als MOBIshuttle erfolgen und von der hohen Markenbekanntheit profitieren.

Auswahl des Pilotgebietes für den Pilotverkehr

Das ausgewählte Stadtgebiet liegt in den Stadtbezirken Neustadt, Pieschen und Klotzsche (vergleiche Anlagen). Folgende Gründe führten zur Auswahl des Pilotgebietes

 Das Pilotgebiet hat eine ausreichende Größe um die Bündelung von Verkehren innerhalb des Gebietes zu ermöglichen.

 Es bestehen partielle Erschließungsdefizite gemäß Nahverkehrsplan (räumlich, zum Beispiel Döbelner Straße beziehungsweise Zeitraum/Takt).

 Es bestehen viele kleinräumige Mobilitätsbedürfnisse, die durch den Linienverkehr nicht ausreichend abgedeckt werden können. Dies zeigt sich insbesondere am im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet unterdurchschnittlichen ÖPNV-Modal-Split-Anteil in den Stadtbezirken Klotzsche und Pieschen.

 Im Pilotgebiet gibt es sowohl städtisch geprägte Räume mit verdichteter Bebauung als auch suburban geprägte Räume mit lockerer Bebauung.

 Durch die Lage wichtiger Freizeitziele (zum Beispiel Äußere Neustadt), Arbeitsstätten (Un- ternehmen im Dresdner Norden) und Einkaufsziele (zum Beispiel Elbepark) innerhalb des Pi- lotgebietes können unterschiedliche Anwendungszwecke getestet werden.

Diese unterschiedlichen Strukturen und Mobilitätsbedürfnisse auf einer überschaubaren Fläche lassen aussagefähige Testergebnisse erwarten.

Merkmale des Pilotbetriebs

Der On-Demand-Verkehr soll als Bestandteil und Ergänzung des ÖPNV konzipiert werden.

 Täglicher Betrieb zwischen 04:00 Uhr und 01:00 Uhr, in den Wochenendnächten durchge- hend

(5)

5/8

...

 Zustieg und Ausstieg erfolgt an festgelegten Haltepunkten o Haltestellen des Linienverkehrs

o virtuelle Haltepunkte (in App gekennzeichnet)

 Die Bestellung und Buchung erfolgt zum Zeitpunkt des Mobilitätsbedürfnisses per App

 Es gibt keinen Fahrplan und keine feste Linienführung

 Telefonische Bestellung und Vorausbuchung sind ebenfalls möglich

 Die tatsächliche Fahrtroute wird vom Routing-Algorithmus anhand der Buchungen in Echt- zeit erstellt, ähnliche Wege werden in einem Fahrzeug gebündelt

Entgegen der bekannten privat initiierten On-Demand-Betriebe wie etwa Uber oder Clevershut- tle versteht sich MOBIshuttle als ein in den städtischen Nahverkehr voll integriertes System. Die tarifliche Integration und selektive Steuerung der Nachfrage in Ergänzung zum Linienverkehr ist Verbindung mit einem innovativen On-Demand-Verkehr bisher einzigartig in Deutschland.

Neben Direktfahrten soll es auch Zubringerfahrten zu Bahn und Bus geben und mit diesen digital vernetzt sein. Integrierte Buchungsmöglichkeiten ermöglichen Fahrgästen einen einfachen Zu- gang zu beiden Systemen: Linienverkehr und On-Demand-Verkehr. Übergänge zwischen Bahn, Bus und MOBIshuttle werden technisch gesichert.

Der MOBIshuttle-Tarif wird in Abstimmung mit dem VVO erarbeitet und ist durch den Nahver- kehrsplan gedeckt. Der Fahrpreis setzt sich demnach aus einem Grundpreis (=VVO-Tarif) und einem Zuschlag zusammen. Der Zuschlag berechnet sich dynamisch und ist umso höher, je bes- ser das Linienverkehrsangebot auf der angefragten Strecke ist. Das heißt, gibt es kein Linienver- kehrsangebot auf der angefragten Strecke, wird in der Regel kein oder nur ein sehr geringer Zuschlag erhoben. Verkehrt parallel zur angefragten Strecke beispielsweise eine Straßenbahn, dann wird ein hoher Zuschlag erhoben.

Stellt sich im Projektverlauf heraus, dass das MOBIshuttle Quartierbusse ersetzen kann, so wird die Veränderung im Liniennetz der DVB AG den Gremien der Landeshauptstadt Dresden zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gesetzliche Einordnung und Umsetzung

Für den On-Demand-Verkehr ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) notwendig. Bei Antragstellung müssen ein Nachweis der gesicherten Finanzierung sowie eine Verankerung im Nahverkehrsplan vorliegen. Im Nahverkehrsplan für den Verbundraum Oberelbe wird auf den On-Demand-Verkehr als Ergänzung eines ÖPNV-Angebotes eingegangen.

Seit 1. August 2021 gilt die Novelle des PBefG. Ziel ist die Integration digitalbasierter neuer Mo- bilitätsangebote (plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste). Die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr werden damit an diese neuen technischen Entwicklungen ange- passt und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen sowie plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Dabei wird auch eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr nach Paragraf 44 PBefG) einge- führt. Damit ist die Abbildung des On-Demand-Verkehrs im Rahmen des öffentlichen Dienstleis- tungsauftrages der Landeshauptstadt Dresden an die DVB AG möglich, das betraute Verkehrs- angebot der DVB AG wird entsprechend fortgeschrieben

(6)

...

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Vorbereitung ist die Verdichtung des Haltestellennetzes. Dazu sind die vorhandenen Haltestellen durch eine Vielzahl virtueller Kontaktpunkte, die nur vom On- Demand-Verkehr zum Ein-/Ausstieg genutzt werden, zu ergänzen.

3. Ausblick/Vision zur Rolle von On-Demand-Verkehren in der Zukunft

Bei einer stadtweiten Einführung eines in den ÖPNV integrierten On-Demand-Verkehrs kann eine gesteigerte ÖPNV-Angebotsqualität erreicht werden, die hinsichtlich der Flexibilität mit dem privaten PKW konkurrenzfähig ist. Mit dem flexiblen On-Demand-Verkehr ist es möglich, ein 10-Minuten-Mobilitätsversprechen für den ÖPNV zu realisieren. Das heißt, an jedem Ort der Stadt ist es jederzeit möglich, den Fahrgästen spätestens 10 Minuten nach der Anfrage ein Mo- bilitätsangebot zu unterbreiten - mit Straßenbahn, Bus oder MOBIshuttle. Dies muss jedoch - insbesondere beim Vorliegen von Alternativen mit Linienverkehren - nicht zum VVO-Tarif erfol- gen. Mit dem Mobilitätsversprechen erwartet die DVB AG spürbare Fahrgastgewinne, die vor allem in Bahn und Bus wirken. Das mit dem MOBIshuttle realisierbare Mobilitätsversprechen ist somit ein entscheidender Beitrag zur zukünftigen Sicherung und Neugewinnung von Stamm- kundinnen und Stammkunden der DVB AG.

Der nötige Abstand zum klassischen Taxi wird durch folgende Merkmale gewahrt:

 Die Bedienung erfolgt ausschließlich zwischen festgelegten Haltepunkten, es gibt keine Tür- zu-Tür-Bedienung.

 Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Einzelbeförderung. Die Fahrtroute kann durch den Fahrgast nicht beeinflusst werden und wird vom Routing-Algorithmus vorgegeben. Durch die Bündelung von Fahrgästen müssen gegebenenfalls Umwege in Kauf genommen werden.

 Fahrten müssen zwingend per App oder Telefon gebucht werden. Spontane Mitfahrten, wie zum Beispiel vom Taxistand oder durch Herbeiwinken, sind nicht möglich.

Die Taxigenossenschaft war stets in den Prozess der Planung zum On-Demand-Verkehr einge- bunden. Aufgrund von genehmigungs- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Beteiligung des Taxigewerbes nicht möglich. Eine perspektivische Ein- bindung wird von beiden Seiten, DVB AG und Taxigenossenschaft, im weiteren Projektverlauf angestrebt. Dazu wird die Taxigenossenschaft kontinuierlich in die Entwicklung des Projektes eingebunden.

Darüber hinaus werden mit dem Pilotprojekt erste wichtige Grundlagen für den Betrieb auto- nomer Fahrzeugflotten durch die DVB AG geschaffen. Die Perspektive, das MOBIshuttle mit au- tonomen Fahrzeugen zu betreiben - sobald diese marktreif zur Verfügung stehen - versetzt die DVB AG in die Lage, auch in Zukunft wettbewerbsfähige Mobilitätsdienstleistungen anbieten zu können.

4. Finanzierung

Die Einrichtung eines On-Demand-Systems durch die DVB AG wird durch ein Förderprogramm des Bundes (Programm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme) und des Freistaates Sachsen gefördert.

(7)

7/8

...

Für die Jahre 2022 bis 2024 verteilen sich die Finanzierungsbedarfe wie folgt:

2022 2023 2024

Beförderte Fahrgäste pro Tag 450 800 1.700

Anzahl eingesetzter Fahrzeuge 5 10 15

in TEUR

Einmalige Projektkosten 1.500 1.850 1.300

Fahrbetriebskosten 800 1.650 2.300

Kosten 2.300 3.500 3.600

abzüglich Beschiedene Fördermittel

(Bund + Freistaat) 1.200 1.200 850

Fahrgelderlöse 250 500 850

Eingesparte Busleistung (Quar-

tierbusse) - 130 500

Finanzierungsbedarf DVB 850 1.670 1.400

Der Finanzierungsbedarf der DVB AG beträgt für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 3,92 Millio- nen Euro und soll im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ausgeglichen werden.

Für das Jahr 2022 soll der Ausgleich durch die Technische Werke Dresden GmbH (TWD) auf Grundlage des Ergebnisabführungsvertrages erfolgen. Vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung im TWD-Konzern solle für die darauffolgenden Jahre 2023 und 2024 der DVB AG Finanzmittel aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Dresden bereitgestellt werden.

Der Start des Pilotbetriebs ist für Anfang 2022 geplant. Voraussetzung für den Start des Testbe- triebes ist, dass im Rahmen der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie eine Bündelung von Fahrgästen in Kleinfahrzeugen zum Start des Betriebes möglich sein wird.

5. Monitoring

Die Einführung des On-Demand-Verkehrs unter der Marke „MOBIshuttle“ innerhalb des ÖPNV- Systems ist als Test mit dem Ziel vorgesehen, dieses System bei verkehrlichem Erfolg sowie wirt- schaftlicher Darstellbarkeit fortzuführen und auszudehnen. Daher werden in der Testphase Da- ten zur Akzeptanz, Nutzung und Wirtschaftlichkeit erhoben. Deren Auswertung wird mit einem Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise den Gremien der Landeshauptstadt Dresden vorgelegt.

Die in dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen dafür verwendet werden, die Rahmenbe- dingungen für einen stadtweiten Regelbetrieb zu klären.

(8)

6. Evaluierung

Eine erste Evaluierung des On-Demand-Verkehrs ist bis Anfang 2024 erforderlich, um festzustel- len, ob bei einer Weiterführung finanzielle Mittel für den Haushalt 2025/2026 notwendig sein werden und um diese rechtzeitig in der Haushaltsplanung berücksichtigen zu können.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Übersichtsplan Testgebiet Anlage 2: Eignung Testgebiet

Dirk Hilbert

(9)

Übersicht zum Testgebiet für

On-Demand-Verkehr

Anlage 1

Grafik: DVB AG

(10)

Eignung des

Testgebietes für

On-Demand-Verkehr

Grafik: DVB AG

(11)

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Stadtrat (SR/004/2014)

Sitzung am: 20.11.2014 Beschlusszu: V2476/13 Gegenstand:

Verkehrsentwicklungsplan 2025plus (VEP 2025plus)

Beschluss:

1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

a) den Maßnahmenkatalog (Anlage 6 des VEP 2025plus) dergestalt zu überarbeiten, dass klar erkennbar ist, in welcher zeitlichen Reihenfolge Maßnahmen in das städti sche Investitionsprogramm und städtisches Verwaltungshandeln aufzunehmen sind.

Maßnahmen mit sehr hoher Relevanz für die Erreichung der Ziele der Verkehrsent wicklung in Dresden sind mit der höchsten Priorität zu versehen, auch wenn sie die Kostengrenze von 1 Mio. Euro überschreiten.

b) das Radverkehrsnetz (Abbildung 16 des VEP 2025plus) nach Verabschiedung des gesamtstädtischen Radverkehrskonzeptes zu überarbeiten.

c) auch in anderen Stadtteilen als den in Abbildung 18 des VEP 2025plus aufgezeigten sind kleinräumige Fußgängerverkehrskonzepte zu erarbeiten.

d) die Bergmannstraße südlich der Schandauer Straße, die Heynathstraße und die Wormser Straße aus dem Hauptstraßennetz (Abbildung 7 des VEP 2025plus) he rauszunehmen, d. h. nicht als Hauptsammeistraße einzustufen.

e) die Kötzschenbroder Straße, die Sternstraße und die Straße An der Flutrinne aus dem Hauptstraßennetz (Abbildung 7 des VEP 2025plus) herauszunehmen, d. h. nicht als Hauptsammeistraße einzustufen.

f) die Tornaer Straße und die Peschelstraße zur Hauptsammeistraße herabzustufen.

2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Anlage 6 des VEP 2025plus wie folgt zu

ändern:

a) Nr. 43: Verhandlungen mit dem Freistaat über die Anpassung der Landes-ÖPNV- Zuschüsse für angebotsorientierten Betrieb des ÖPNV und die Beschaffung von mo dernen ÖPNV-Fahrzeugen

(12)

b) Nr. 79: Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Freistaat über die anteilige Finanzie rung der Flottenmodemisierung von Bus und Straßen-/Stadtbahn.

c) Nr. 101: ÖPNV-Beschleunigung an Knotenpunkten zur Erhöhung der Reisege schwindigkeit unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer.

d) die Maßnahme Nr. 39 in Anlage 6 des VEP 2025plus zu streichen.

e) die Maßnahme Nr. 89 in Anlage 6 des VEP 2025plus zu streichen.

3. Der Runde Tisch zur Verkehrsentwicklungsplanung ist fortzuführen. Darüber hinaus sind Vorschläge zu erarbeiten, wie in der Planung von Verkehrsbauvorhaben die frühzeitige Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung verbessert werden kann. Diese sind dem Aus- schuss für Stadtentwicklung und Bau bis Juni 2015 vorzulegen.

4. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschließt den VEP 2025plus (Anlage 1 zur Vorlage) mit seinen Anlagen 1 bis 8 sowie seinen Abbildungen mit den Änderungen ge

mäß der Beschlusspunkte 1 und 2 vom 5. November 2014. Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin mit der schrittweisen Umsetzung. Die Kontrolle der schrittweisen Umsetzung erfolgt so, dass für die Ziele der Verkehrsentwicklung dem Stadtrat Indikato ren vorzulegen sind, welche die Zielerreichung messbar machen. Anhand dieser Indika toren soll dem Stadtrat im 3-Jahres-Rythmus die Zielerreichung dargelegt werden. Die

erste Evaluation ist dem Stadtrat zusammen mit dem Straßenzustandsbericht 2017 vor

zulegen.

5. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden nimmt die Anlage 9 des VEP 2025plus (An lage 1 zur Vorlage) „Maßnahmen für zentrale, stadträumliche Defizitbereiche" zur Kennt nis und beauftragt die Oberbürgermeisterin, die darin getroffenen Lösungsvorschläge einer vertiefenden Prüfung zu unterziehen.

6. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden nimmt die Stellungnahmen des „Runden Tisches" zum Vorentwurf sowie den gemeinsamen Abwägungsvorschlag von Stadtver waltung und Planerkonsortium zur Kenntnis; insbesondere die dabei verbliebenen Dis- sensstandpunkte.

7. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden nimmt die Stellungnahmen des „Runden Tisches Nachbarn/Region" zum Vorentwurf sowie den gemeinsamen Abwägungsvor schlag von Stadtverwaltung und Planerkonsortium zur Kenntnis; insbesondere die dabei verbliebenen Dissensstandpunkte.

Dresden, '26. NOV. 2tT?4

HelmaOrosz *»*«*•«••*•»

Vorsitzende

(13)

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

Sitzung am:

Beschluss zu:

Gegenstand:

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

14.02.2019

V2746/18

Stadtrat (SR/061/2019)

Dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Verbundraum Oberelbe

Beschluss:

1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden nimmt die dritte Fortschreibung des Nahver kehrsplans für den Verbundraum Oberelbe zur Kenntnis.

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, auf der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) den in der Anlage beigefügten Nahver kehrsplan zu bestätigen.

15. FEB. 2019

Ulbert Vorsitzender

(14)

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Stadtrat (SR/029/2016)

Sitzung am: 08.09.2016 Beschlusszu: A0225/16

Gegenstand:

Maßnahmen zur besseren verkehrlichen ÖPNV-Anbindung In Trachenberge, Initiierung einer

Testphase

Beschluss:

1. Vor dem Hintergrund einer unzureichenden ÖPNV-Anbindung der Trachenberger Wohn quartiere oberhalb der Maxim-Gorki-Straße (Areal Döbelner Straße/Weinbergstraße) und einer zunehmenden Anzahl dort lebender älterer Menschen wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen einer Testphase - aber mit dem Ziel der dauerhaften Einrichtung ei ner Busanbindung-das potenzielle Fahrgastaufkommen und tatsächliche Nutzerverhalten

im benannten Bereich zu evaluieren. Hierzu sollen in einem ersten Schritt Interimshaltestei

len eingerichtet werden, um durch Verlängerung von bestehenden Buslinien bzw. durch Ein satz eines kleineren Quartierbusses das benannte Gebiet verkehrlich anzubinden.

Ein entsprechendes Umsetzungskonzept ist zunächst dem Ortbeirat Pieschen und dem Aus- schuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr vorzustellen.

2. Analog zu 1. wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie der Quartierbus im Laufe oder nach Abschluss der Testphase auch in anderen Quartieren bzw. in Kombination von mehreren ÖPNV-unterversorgten Quartieren eingesetzt werden kann. Mögliche Linienfüh rungen sind zusammen mit der DVB AG und unter Beachtung der Hinweise aus den Ortsbei räten/Ortschaftsräten zu definieren.

Dresden, 1 3. SEP. 2016

Difk Hilbert Vorsitzender

(15)

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Stadtrat (SR/033/2016)

Sitzung am: 15.12.2016-16.12.2016 Beschluss zu: V1324/16

Gegenstand:

Betreuung der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten in der Landeshauptstadt Dresden

Beschluss:

1. Die DVB wird mit Wirkung zum 28. November 2017 mit der Erbringung von Personenver kehrsdiensten auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden einschließlich ausbrechender Verkehre im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß An lage 1 zur Vorlage betraut.

2. Die DVB wird mit Wirkung zum 1. Januar 2018 mit dem Betreiben der Bergbahnen und Fäh ren gemäß Anlage 2 zur Vorlage betraut.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Beschlusspunkte 1 und 2 im Wege der gesellschaftsrechtlichen Weisung über die Technische Werke Dresden GmbH an die DVB umzusetzen, einschließlich redaktioneller sowie klarstellender Änderungen des öf fentlichen Dienstleistungsauftrages und des Betrauungsaktes.

Dresden, 2 3. OEZ.

Hilbert Vorsitzender

2016

(16)

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Stadtrat (SR/062/2019)

Sitzung am: 21.03.2019 Beschluss zu: A0457/18 Gegenstand:

Straßenbahn und Bus in Dresden ausbauen - Anteil des ÖPNV deutlich erhöhen I

Beschluss:

1. Der Stadtrat bekennt sich im Rahmen der Stärkung des Umweltverbunds aus Fuß- und Rad verkehr sowie ÖPNV zum Ziel, den Anteil der in Dresden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Wege von derzeit 22 Prozent auf 25 - 30 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen (Zielkorridor: 185 - 200 Millionen Fahrgäste im Jahr) und beauftragt den Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit der DVB die zur Erreichung dieses Ziels geeigneten Schritte zu prüfen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2018 ein mit der DVB abgestimmtes Stra tegiepapier mit den Prioritäten zu den Planungshorizonten 2025 und 2030 vorzulegen. Auf zuzeigen ist dabei, wie sich bei dem angestrebten Anstieg der Fahrgastzahlen der Finanzbe darf der DVB entwickelt und welche personellen und finanziellen Ressourcen hierfür auf

städtischer Seite erforderlich sind.

3. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Planungshorizont 2025

a. Zügige Umsetzung der bereits gefassten Beschlüsse zu den Stadtbahnprojekten

Löbtau - Strehlen und Johannstadt

b. Schnellstmögliche Herstellung der Befahrbarkeit eines sinnvollen Teilnetzes für den Linieneinsatz breiterer Stadtbahnwagen

c. Prüfung neuer Betriebs- und Linienkonzepte im Busbereich einschließlich Herstellung der Bustauglichkeit von benötigten Straßen zur Umsetzung

i. einer Nordosttangente über die Waldschlößchenbrücke ii. einer Südwesttangente über die Flügelwegbrücke

iii. der Kombination der Buslinie 74 und 76 zur Erschließung der Stauffenbergallee

(17)

- 2 -

d. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchschnittsgeschwindigkeit, Pünktlichkeit, Ver- lässlichkeit und Anschlusssicherheit des ÖPNV durch Einsatz intelligenter Ampelsteu erungen (Vamos III)

e. Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit an Haltestellen mit Erhöhung von Komfort und Aufenthaltsqualität

f. Strategische Ausrichtung des Unternehmens DVB als zentraler, umfassender Mobili tätsdienstleister für die Stadt. Dies beinhaltet auch digitale Auskunfts- und Bu chungsangebote für multimodale Wegeketten.

g. Erarbeitung eines Angebotskonzepts für den Einsatz von Quartiersbussen oder ande rer innovativer Bedienungsformen zum Beheben gegebener Erschließungsdefizite.

Hierzu ist die Möglichkeit zum Einwerben von Fördermitteln zu prüfen und sich ge genüber dem Freistaates für ein Förderprogramm einzusetzen.

h. Erarbeitung von Vorschlägen für Tarifmaßnahmen, die geeignet sind, den Anteil des ÖPNV zu erhöhen.

2. Planungshorizont 2030

a. Erarbeitung weiterer Maßnahmen im Bereich Angebot, Tarif/Vertrieb und Kommuni kation zur Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste.

b. Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV auf strategisch wichtigen Relationen Inner

halb der Stadt sowie von ein- und ausbrechenden Verkehren ins Umland. Hierbei ist

für Pendler und Tagesgäste auch eine entsprechende Park-and-Ride-Konzeption zum Abfangen von Verkehrsströmen an den Stadtgrenzen zu betrachten.

c. Darstellen des langfristigen Ausbaubedarfs der Infrastruktur und des personellen und investiven Bedarfs unter Berücksichtigung zu erwartender Nachfragesteigerungen und nötiger Angebotserweiterungen.

4. Im Rahmen der regelmäßigen Evaluierungen des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 sind die

Ziele und Maßnahmen nach 1 bis 3 einzubeziehen.

5. Alle konkreten Maßnahmen, wie der Bau neuer Straßenbahntrassen oder die Einrichtung neuer Buslinien sind mit den minimal möglichen Eingriffen in den Stadtraum zu realisieren.

Dazu zählen Insbesondere solche Dinge, wie die Fällung von Bäumen, die Beseitigung von Parkplätzen, Verringerung der Breite von Fußwegen. Die Umwandlung von Nebenstraßen In Wohngebieten zu Hauptstraßen aufgrund der Einrichtung von Buslinien wird ausgeschlos

sen.

6. Bei allen konkreten Maßnahmen sind die betroffenen Anwohner frühzeitig in die Entschei- dungsflndung einzubeziehen. Dazu sind vor der jeweiligen Entscheidung alle betroffenen Anwohner schriftlich über die Art und den Umfang von geplanten Vorhaben zu informieren.

Um die Zustimmung der Anwohner ist aktiv zu werben, sie sind in geeigneter Form an der Entscheidung zu beteiligen. Maßnahmen, die von Anwohnern überwiegend abgelehnt wer den, sind nicht umzusetzen.

Dresden, 25. MfiZ, 2019

Detlefs™)

Vorsitzender

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aber nicht nur die Sportlerinnen und Sportler werden der Welt von Dresden berichten - zusam- men mit Trainerinnen und Trainern, Betreuerinnen und Betreuern sowie Mitarbeiterinnen und

In Präzisierung der Beschlussfassung vom 03.11.2020 (Vorlage 0545) werden die Geschäftsfüh- rungen der Krankenhausgesellschaften mit der weiteren Vorbereitung sämtlicher

Ereignisse, Orte und Personen sollen anhand solcher Kategorien in das Gedenkkonzept aufgenommen werden, die Ausdruck der demokratischen Entwicklung dieser Stadt sind.. Da bei

Ganz bewusst sollen vorerst nur die Eigengesellschaften am Liquiditätsverbund beteiligt werden, weil die Landeshauptstadt Dresden durch ihre Gesellschafterstellung eine Kontrolle,

Damit ist zu konstatieren, dass die Arbeitsmarktzulage zu einer Verbesserung insgesamt, aber auch zwischen den Hierarchieebenen und somit zu einer Steigerung der Attraktivität

mit den Instituten Stadtmuseum Dresden, Städtische Galerie Dresden - Kunstsammlung Technische Sammlungen der Stadt Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Kraszewski- Museum,

Das Grundstück Ringstraße, Flurstück 175/2 der Gemarkung Altstadt I ist im Grundbuch von Dresden-Altstadt I, Blatt 3505, als Eigentum der Landeshauptstadt Dresden vorgetragen..

Ausweislich des Rechtsgutachtens der Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk können Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgabe oder Übernachtungssteuer in Dresden erhoben werden. Rechtliche