5. Termin
Prof. Dr. Werner Müller
Grundzüge des Rechnungswesens
https://www.prof-mueller.net/lehrveranstaltungen/grundzüge/
Haupt- und Nebenbücher
● Hauptbuchhaltung (Sachkonten)
● Kontokorrentbuchhaltung (Personenkonten)
Haupt- und Nebenbücher
● Hauptbuchhaltung (Sachkonten)
● Grundlage der Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV)
● Kontokorrentbuchhaltung (Personenkonten)
Haupt- und Nebenbücher
● Hauptbuchhaltung (Sachkonten)
● Grundlage der Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV)
● Bestands- und Erfolgskonten
● Kontokorrentbuchhaltung (Personenkonten)
Haupt- und Nebenbücher
● Hauptbuchhaltung (Sachkonten)
● Grundlage der Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV)
● Bestands- und Erfolgskonten
● Kontokorrentbuchhaltung (Personenkonten)
● Anlagenbuchhaltung
● Lohnbuchhaltung
● Lagerbuchhaltung
Kontentypen
Erfolgskonten werden in den nächsten Terminen behandelt
Eigenschaften der Kontentypen
● Personenkonto => eine Ausprägung des Bestands- kontos, Stichtage sind irrelevant
● Sachkonto => gehen in Jahresabschluss ein
Eigenschaften der Kontentypen
● Personenkonto => eine Ausprägung des Bestands- kontos, Stichtage sind irrelevant
● Sachkonto => gehen in Jahresabschluss ein
● Bestandskonto => Bewegungen des Vorjahres
werden gelöscht und zu einem Saldovortrag addiert
Eigenschaften der Kontentypen
● Personenkonto => eine Ausprägung des Bestands- kontos, Stichtage sind irrelevant
● Sachkonto => gehen in Jahresabschluss ein
● Bestandskonto => Bewegungen des Vorjahres
werden gelöscht und zu einem Saldovortrag addiert
● Erfolgskonto => Bewegungen des Vorjahres
werden gelöscht und werden als
Personenkonten
● Kundenkonten (Debitoren) werden auf Forderungen verdichtet; für manuelle Buchungen gesperrt
● Lieferantenkonten (Kreditoren) werden auf
Verbindlichkeiten verdichtet; für manuell gesperrt
konten.ods mit Personenkonten
… mit Personenkonten
● Forderungen und Verbindlichkeiten (als Debitoren- und Kreditorensammelkonten) werden nicht manuell bebucht.
… mit Personenkonten
● Forderungen und Verbindlichkeiten (als Debitoren- und Kreditorensammelkonten) werden nicht manuell
Debitorenbuchhaltung
● ausgehende Rechnung
(aus Fakturierung übernommen)
Debitorenbuchhaltung
● ausgehende Rechnung
(aus Fakturierung übernommen)
● sachliche Verknüpfung: Bestellung =>
ggf. Auftragsbestätigung => Lieferschein
Debitorenbuchhaltung
● ausgehende Rechnung
(aus Fakturierung übernommen)
● sachliche Verknüpfung: Bestellung =>
ggf. Auftragsbestätigung => Lieferschein
● eingehende Zahlung
(aus electronic banking übernommen)
● OP-Verwaltung ausziffern
Debitorenbuchhaltung
● ausgehende Rechnung
(aus Fakturierung übernommen)
● sachliche Verknüpfung: Bestellung =>
ggf. Auftragsbestätigung => Lieferschein
● eingehende Zahlung
(aus electronic banking übernommen) OP-Verwaltung ausziffern
Beispiele:
● offene Rechnungen:
Kunde A Rg. 4711 1.234 € Kunde B Rg. 4712 2.345 € Kunde C Rg. 4713 3.456 €
Beispiele:
● offene Rechnungen:
Kunde A Rg. 4711 1.234 € Kunde B Rg. 4712 2.345 € Kunde C Rg. 4713 3.456 €
● eingehende Zahlungen:
Kunde A 1.243 € Irrtum Kunde B 2.345 €
Kunde C 3.206 € Retoure
Beispiele:
● offene Rechnungen:
Kunde A Rg. 4711 1.234 € Kunde B Rg. 4712 2.345 € Kunde C Rg. 4713 3.456 €
● eingehende Zahlungen:
Kunde A 1.243 € Irrtum Kunde B 2.345 €
Kunde C 3.206 € Retoure
● Wie werden die auf dem Bankkonto eingehenden Zahlungen verbucht?
Beispiele:
Die
Rechnungen waren als
offene Posten auf den
Debitoren- konten
vorhanden.
Beispiele:
Die ein- gehenden Zahlungen werden mit dem
Buchungs-
satz „Bank an Debitor“ auf den Kunden- konten und dem Bank- konto
verbucht.
Beispiele:
● Kunde B
kann ausge- ziffert werden
● Bei Kunden A + C sind die
Rechnungen noch nicht
ausgeglichen.
Beispiele:
● Kunde A
kann nach der Rückzahlung der 9 €
ausgeziffert werden
● Für Kunde C müsste erst eine
Gutschrift erstellt
werden.
Vorgriff auf steuerliche Fragen
● Umsatzsteuer, von Politik und Presse als Mehrwertsteuer bezeichnet (die Umsatzsteuer wurde zum 01.08.1918 mit zunächst 0,5 % eingeführt und zum 01.01.1968 auf das Mehrwertsteuerverfahren umgestellt, der Name ist aber geblieben).
Vorgriff auf steuerliche Fragen
● Umsatzsteuer, von Politik und Presse als Mehrwertsteuer bezeichnet (die Umsatzsteuer wurde zum 01.08.1918 mit zunächst 0,5 % eingeführt und zum 01.01.1968 auf das Mehrwertsteuerverfahren umgestellt, der Name ist aber geblieben).
● Der Unternehmer berechnet dem Kunden die Steuer und führt sie ans Finanzamt ab.
Vorgriff auf steuerliche Fragen
● Umsatzsteuer, von Politik und Presse als Mehrwertsteuer bezeichnet (die Umsatzsteuer wurde zum 01.08.1918 mit zunächst 0,5 % eingeführt und zum 01.01.1968 auf das Mehrwertsteuerverfahren umgestellt, der Name ist aber geblieben).
● Der Unternehmer berechnet dem Kunden die Steuer und führt sie ans Finanzamt ab.
Vorgriff auf steuerliche Fragen
● Steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze sowie die berechnete Steuer müssen gesondert verbucht werden. => per Steuerautomatik in Software
Vorgriff auf steuerliche Fragen
● Steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze sowie die berechnete Steuer müssen gesondert verbucht werden. => per Steuerautomatik in Software
● automatische Verbuchung
+ elektronische Steueranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung
Vorgriff auf steuerliche Fragen
§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung
Umsatzsteuervoranmeldung
Vorgriff auf steuerliche Fragen
● Steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze sowie die berechnete Steuer müssen gesondert verbucht werden. => per Steuerautomatik in Software
● Vorsteuer abziehen
● automatische Verbuchung
+ elektronische Steueranmeldung
● gesteuert mit Steuerschlüssel
Vorgriff auf steuerliche Fragen
● gesteuert mit Steuerschlüssel
Kreditorenbuchhaltung
● eingehende Rechnung
Lieferanten-Nr., Betrag, Fälligkeit erfassen
Kreditorenbuchhaltung
● eingehende Rechnung
Lieferanten-Nr., Betrag, Fälligkeit erfassen
● sachliche Prüfung Bestellung =>
ggf. Auftragsbestätigung => Lieferschein
Kreditorenbuchhaltung
● eingehende Rechnung
Lieferanten-Nr., Betrag, Fälligkeit erfassen
● sachliche Prüfung Bestellung =>
ggf. Auftragsbestätigung => Lieferschein
● Konto / Kostenstelle / ggf. Kostenträger erfassen + Buchung abschließen
Kreditorenbuchhaltung
● eingehende Rechnung
Lieferanten-Nr., Betrag, Fälligkeit erfassen
● sachliche Prüfung Bestellung =>
ggf. Auftragsbestätigung => Lieferschein
● Konto / Kostenstelle / ggf. Kostenträger erfassen + Buchung abschließen
Kreditorenbuchhaltung
● eingehende Rechnung
Lieferanten-Nr., Betrag, Fälligkeit erfassen
● sachliche Prüfung Bestellung =>
ggf. Auftragsbestätigung => Lieferschein
● Konto / Kostenstelle / ggf. Kostenträger erfassen + Buchung abschließen
● ausgehende Zahlung
an electronic banking schicken offener Posten wird automatisch ausgeziffert
Beispiele
● Ein Supermarkt wird vom Großhändler mit
Lebensmitteln für 2.000 € + 7 % und mit Getränken für 1.000 € + 19 % beliefert.
● Ein Bauer liefert frisches Gemüse für 500 €; er ist als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der
Umsatzsteuer befreit.
● Die Rechnungen werden zwei Wochen später mit
Beispiele
● Die Rechnung des Großhändlers muss auf die verschiedenen Waren aufgeteilt werden.
Beispiele
Beispiele
● Mit der automatisch generierten Zahlung wird die Rechnung sofort als ausgeglichen markiert.
Hier wäre auch eine Reklamation möglich.
Buchhaltungssoftware (ab 1985)
Stammdaten Bewegungsdaten
Buchhaltungssoftware (ab 1985)
Stammdaten
● Firmendaten
● Sachkonten
● Personenkonten
=> unterschiedliche Dateien
Bewegungsdaten
Buchhaltungssoftware (ab 1985)
Stammdaten
● Firmendaten
● Sachkonten
● Personenkonten
=> unterschiedliche Dateien
Bewegungsdaten
● manuelle Erfassung
● Dauerbuchungen
● Schnittstellen
=> in Buchungsdatei importiert
Bsp.: Stammdaten Sachkonto
Bsp.: Dialogbuchung
Nebeneinander der Systeme
Buchführung 1.0:
● Logik + Modell T-Konto
Buchführung 2.0:
● Auswertungsroutinen Buchführung 3.0:
● Ursprung der Daten
Nebeneinander der Systeme
Buchführung 1.0:
● Logik + Modell T-Konto Buchführung 2.0:
● Auswertungsroutinen
Eigenkapital
unterscheidet sich je nach Rechtsform
Eigenkapital
Personenunternehmen Kapitalgesellschaft
Eigenkapital
Personenunternehmen
● Einzelunternehmen
● BGB-Gesellschaft (GbR)
● OHG
● KG
Kapitalgesellschaft
Eigenkapital
Personenunternehmen
● Einzelunternehmen
● BGB-Gesellschaft (GbR)
● OHG
● KG
Kapitalgesellschaft
● Ltd.
● UG + GmbH
● AG, KGaA
● eG ist keine KapG, aber der AG ähnlich
Eigenkapital
Personenunternehmen
● Einzelunternehmen
● BGB-Gesellschaft (GbR)
● OHG
● KG
=> Eigenkapitalkonten der Mitunternehmer
Kapitalgesellschaft
● Ltd.
● UG + GmbH
● AG, KGaA
● eG ist keine KapG, aber der AG ähnlich
Eigenkapital
Personenunternehmen
● Einzelunternehmen
● BGB-Gesellschaft (GbR)
● OHG
● KG
Kapitalgesellschaft
● Ltd.
● UG + GmbH
● AG, KGaA
● eG ist keine KapG, aber der AG ähnlich
Eigenkapital
Personenunternehmen
● Einzelunternehmen
● BGB-Gesellschaft (GbR)
● OHG
● KG
=> Eigenkapitalkonten der Mitunternehmer (teilrechtsfähige
Personenmehrheit)
Kapitalgesellschaft
● Ltd.
● UG + GmbH
● AG, KGaA
● eG ist keine KapG, aber der AG ähnlich
=> anonymes Eigenkapital
(juristische Person)
Eigenkapital
Personenunternehmen
=> Eigenkapitalkonten der Mitunternehmer
Kapitalgesellschaft
=> anonymes Eigenkapital
Eigenkapital
Personenunternehmen
=> Eigenkapitalkonten der Mitunternehmer
● EK lt. Handelsregister
● übrige Einlagen
Kapitalgesellschaft
=> anonymes Eigenkapital
● EK lt. Handelsregister
● übrige Einlagen
Eigenkapital
Personenunternehmen
=> Eigenkapitalkonten der Mitunternehmer
● EK lt. Handelsregister
● übrige Einlagen
● nicht entnommene
Kapitalgesellschaft
=> anonymes Eigenkapital
● EK lt. Handelsregister
● übrige Einlagen
Eigenkapital
Personenunternehmen
=> Eigenkapitalkonten der Mitunternehmer
● EK lt. Handelsregister
● übrige Einlagen
● nicht entnommene
Gewinne (wurden kraft Gesetzes verteilt)
Kapitalgesellschaft
=> anonymes Eigenkapital
● EK lt. Handelsregister
● übrige Einlagen
● Rücklagen
● alte Gewinne, über die noch nicht beschlossen wurde
Privatentnahme und Privateinlagen
§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG:
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.
Betriebsvermögen = Eigenkapital
Privatentnahme und Privateinlagen
§ 4 Abs. 1 Satz 1 + 2 EStG:
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.
Privatentnahme und Privateinlagen
§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG:
Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter
(Barentnahmen, Waren,
Erzeugnisse, Nutzungen und
die der Steuerpflichtige dem Betrieb
für sich,
für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke
Privatentnahme und Privateinlagen
§ 4 Abs. 1 Satz 1 + 2 EStG:
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.
Eigenkapital (neu) - Eigenkapital (alt)
+ Entnahmen <= hat Eigenkapital gemindert - Einlagen <= hat Eigenkapital erhöht
Privatentnahme und Privateinlagen
§ 4 Abs. 1 Satz 1 + 2 EStG:
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.
Eigenkapital Personenunternehmen
Gesellschafter A Gesellschafter B festes Kapital
(lt. Handelsregister) variables Kapital (alt) Gewinnverteilung
Privatentnahmen Privateinlagen
Gewinn, Entnahmen und Einlagen des Geschäfts- jahres verändern das variable Kapital
Beispiele:
● Ein Unternehmer bezahlt einen privaten Einkauf beim Großhändler mit der Firmenkreditkarte. 100 €
● Der Unternehmer hebt Geld vom Firmenkonto ab und bezahlt seinen Privateinkauf bar. 200 €
● Der Unternehmer kauft beim Großhändler privat, aber auf den Namen des Unternehmens ein und bezahlt mit der privaten Kreditkarte. 150 €
Beispiele:
● Ein Unternehmer bezahlt einen privaten Einkauf beim Großhändler mit der Firmenkreditkarte.
● Der Unternehmer hebt Geld vom Firmenkonto ab und bezahlt seinen Privateinkauf bar.
=> grundsätzlich gleiche Sachverhalte
=> der Unternehmer entzieht Geld
=> die Ware gelangt nicht in den Besitz des Unternehmens
Beispiele:
Beispiele:
● Der Unternehmer kauft beim Großhändler privat, aber auf den Namen des Unternehmens ein und bezahlt mit der privaten Kreditkarte.
=> Dem Unternehmen wird weder Geld noch Ware entzogen.
=> kein Vorgang im Unternehmen
=> Kundenkarte verschafft nur Zugang
Beispiele:
● Der Unternehmer kauft beim Großhändler für den Betrieb und privat auf Rechnung des Unternehmens ein.
=> Die privat gekaufte Ware gelangt erst in den Besitz des Unternehmens und wird danach entnommen.
=> Ist wirtschaftlich mit separatem Privateinkauf
Beispiele:
● Die gekaufte Ware gelangt in den Besitz des Unternehmens.
Beispiele:
Eigenkapital der Kapitalgesellschaft
● gezeichnetes Kapital = im Handelsregister einge- tragen, ggf. um ausstehende Einlagen reduziert
● Kapitalrücklage = zusätzliche Einlagen
● Gewinnrücklagen = offen einbehaltene Gewinne
● Gewinnvortrag = noch nicht verteilter Gewinn früherer Jahre, davon Vorjahresagewinn als verbleibender Eröffnungssaldo
● Gewinn / Verlust = aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapital der Kapitalgesellschaft
● Juristische Person = keine Privatsphäre
= keine Privatentnahme
● aber: ggf. verdeckte Gewinnausschüttung
Eigenkapital der Kapitalgesellschaft
● Juristische Person = keine Privatsphäre
= keine Privatentnahme
● aber: ggf. verdeckte Gewinnausschüttung
● grundsätzlich: Vertragsbeziehung wie fremde Dritte
● Gesellschaft + Gesellschafter sind nahe Angehörige
Eigenkapital der Kapitalgesellschaft
● Juristische Person = keine Privatsphäre
= keine Privatentnahme
● aber: ggf. verdeckte Gewinnausschüttung
● grundsätzlich: Vertragsbeziehung wie fremde Dritte
● Gesellschaft + Gesellschafter sind nahe Angehörige
● Verträge zwischen Angehörigen sind steuerlich nur
Beispiele:
● Ein Unternehmer bezahlt einen privaten Einkauf beim Großhändler mit der Firmenkreditkarte. 100 €
● Der Unternehmer hebt Geld vom Firmenkonto ab und bezahlt seinen Privateinkauf bar. 200 €
=> unzulässig!
=> ggf. Gesellschafterdarlehen als Tagesgeld, von dem der Gesellschafter jederzeit abheben darf (Verrechnungskonto im Fremdkapital)
Beispiele:
● Der Unternehmer kauft beim Großhändler privat, aber auf den Namen des Unternehmens ein und bezahlt mit der privaten Kreditkarte. 150 €
=> bei KapG ebenfalls unproblematisch
● Der Unternehmer kauft beim Großhändler für den Betrieb und privat auf Rechnung des Unternehmens
ein. 50 von 500 €