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Grundzüge des Rechnungswesens

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Academic year: 2022

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(1)

7. Termin

Prof. Dr. Werner Müller

Grundzüge des Rechnungswesens

https://www.prof-mueller.net/lehrveranstaltungen/grundzüge/

(2)

Betriebsergebnis

1. Umsatzerlöse

2. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

3. andere aktivierte Eigenleistungen

4. sonstige betriebliche Erträge

5. Materialaufwand:

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe und für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

6.

7. Abschreibungen (später)

8. sonstige betriebliche Aufwendungen

= betrieblich

= kein Materialaufwand = kein Personalaufwand = keine Abschreibungen = kein Finanzergebnis

Personalaufwand

(3)

GuV nach § 275 Abs. 2 HGB

6. Personalaufwand =>

a) Löhne und Gehälter

=> Barlohn

=> Sachbezug

=> Einzel- und Gemeinkosten

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

=> gesetzliche Sozialversicherung

=> Aufwendungen für Unterstützung davon für Altersversorgung

Lohnkonto

(4)

Lohnkonto nach § 41 Abs. 1 EStG

(1) 1Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte (Absatz 2) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. 2In das Lohnkonto sind die nach § 39e Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) zu übernehmen. 3Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b Absatz 5 Satz 1 die Lohnabrechnung. 4Ferner sind das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld, das Winterausfallgeld, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, die Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) sowie die nach § 3 Nummer 28 steuerfreien Aufstockungsbeträge oder Zuschläge einzutragen. 5Ist während der Dauer des Dienstverhältnisses in anderen Fällen als in denen des Satzes 4 der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens fünf aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen, so ist dies jeweils durch Eintragung des Großbuchstabens U zu vermerken. 6Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet und ist dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben, so ist dies durch Eintragung des Großbuchstabens S zu vermerken. 7Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Einzelangaben im Lohnkonto aufzuzeichnen sind und Einzelheiten für eine elektronische Bereitstellung dieser Daten im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung oder einer Lohnsteuer-Nachschau durch die Einrichtung einer einheitlichen digitalen Schnittstelle zu regeln. 8Dabei können für Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn und für die Fälle der §§ 40 bis 40b Aufzeichnungserleichterungen sowie für steuerfreie Bezüge Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos zugelassen werden. 9Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren. 10Die Aufbewahrungsfrist nach Satz 9 gilt abweichend von § 93c Absatz 1 Nummer 4 der Abgabenordnung auch für die dort genannten Aufzeichnungen und Unterlagen.

(5)

Lohnkonto nach § 41 Abs. 1 EStG

(1) 1Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte (...) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. 2In das Lohnkonto sind die nach § 39e Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (...) zu übernehmen. 3Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b Absatz 5 Satz 1 die Lohnabrechnung.

9Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren. 10Die Aufbewahrungsfrist nach Satz 9 gilt abweichend von § 93c Absatz 1

(6)

Lohnkonto

kein Konto in der Finanzbuchhaltung

nicht vergleichbar mit Personenkonto bei Debitoren + Kreditoren

(7)

§ 41 Abs. 1 Satz 3 EStG

Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b Absatz 5 Satz 1 die Lohnabrechnung.

(8)

Lohnkonto

kein Konto in der Finanzbuchhaltung

nicht vergleichbar mit Personenkonto bei Debitoren + Kreditoren

tabellarische Übersicht über Jahresbeträge aus Lohnabrechnungen

Übernahme in die Finanzbuchhaltung (Schnittstelle)

Sachkonten für manuelle Buchungen sperren

Beispiel auf folgender Folie:

(9)
(10)

Lohnkonto

Lohnbestandteile

Steuerabzüge

Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

sozialversicherungspfl.

Bruttoeinkommen

Summen

(11)

GuV nach § 275 Abs. 2 HGB

6. Personalaufwand => Lohnkonto a) Löhne und Gehälter

=>

=> Sachbezug

=> Einzel- und Gemeinkosten

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

=> gesetzliche Sozialversicherung

=> Aufwendungen für Unterstützung davon für Altersversorgung

Barlohn

(12)

Barlohn

Stundenlohn · Arbeitsstunden

Überstunden + Zulagen

Monatsgehalt

Minijob + Aushilfen

Barlohnumwandlung

Lohnsteuer / Kirchensteuer / SolZ ggf. lohnsteuerfrei

Urlaub / Arbeitszeitkonto

(13)

Barlohn

Stundenlohn · Arbeitsstunden

Preis = Personalstammdaten

Menge = Arbeitszeiterfassung:

+ für Produkte (Einzelkosten) + allegemein (Gemeinkosten)

(14)

Barlohn

Überstunden + Zulagen:

Lohnstammdaten (z.B. Tarifvertrag)

Arbeitszeiterfassung

Einzel- oder Gemeinkosten

für Wochenend- und Nachtarbeit analog (ggf. nach § 3b EStG steuerfrei)

(15)

Barlohn

Monatsgehalt:

Festbetrag aus Personalstammdaten

Arbeitszeiterfassung nur für Statistik

(bei Urlaub + Krankheit und für Mindestlohn)

(16)

Barlohn

Minijob + Aushilfen:

Pauschalsteuer = Personalaufwand

geringfügig und kurzzeitig Beschäftigte

(17)

Barlohn

Barlohnumwandlung:

pauschalversteuerte Lohnbestandteile statt Bruttolohn

(18)

Lohnsteuer / Kirchensteuer / SolZ

Vorauszahlung auf Einkommensteuer

Lohnsteuerklassen I-VI nach Familienstand

Kirchensteuer als Zuschlag auf die Lohnsteuer

Steuersatz von Landeskirchen festgesetzt (8-9 %)

Solidaritätszuschlag auf die Lohnsteuer

5,5 %; Ermäßigung durch Kinderfreibeträge vom Lohn abziehen und auf Rechnung der Arbeitnehmer abführen

(19)

Urlaub / Arbeitszeitkonto

Urlaubsanspruch - genommener Urlaub in Tagen

Resturlaub im Jahresabschluss in Geld bewerten;

Auszahlung nur bei Ende der Beschäftigung

für Mehrarbeit entsprechend in Stunden

Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer; Schulden nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Auszahlung von Überstunden möglich; ohne Arbeitszeitkonto der Regelfall

(20)

GuV nach § 275 Abs. 2 HGB

6. Personalaufwand => Lohnkonto a) Löhne und Gehälter

=> Barlohn

=>

=> Einzel- und Gemeinkosten

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

=> gesetzliche Sozialversicherung

=> Aufwendungen für Unterstützung davon für Altersversorgung

=> Pensionsrückstellung

Sachbezug

(21)

Sachbezug

Personalaufwand : Sachaufwand Umgliederungskonten:

Personalaufwand an Sachaufwand (Minus-Konto)

umsatzsteuerpflichtig / -frei

Sachbezug inkl. Steuer, wenn steuerpflichtig

pauschal besteuert § 40 EStG:

(22)

GuV nach § 275 Abs. 2 HGB

6. Personalaufwand => Lohnkonto a) Löhne und Gehälter

=> Barlohn

=> Sachbezug

=>

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

=> gesetzliche Sozialversicherung

=> Aufwendungen für Unterstützung davon für Altersversorgung

=> Pensionsrückstellung

Einzel- und Gemeinkosten

(23)

Einzel- und Gemeinkosten

Mengenerfassung + Bewertung:

i.d.R. nur bei Stundenlohn => Zeiterfassung

mit Kunden abgerechnet

+ Artikel-Nr. + Fakturierung

+ Personalkosten wie Materialaufwand erfasst

im Preis kalkuliert

+ Arbeitszeit in Stückliste

+ Menge aus Produktionsstatistik

(24)

GuV nach § 275 Abs. 2 HGB

6. Personalaufwand => Lohnkonto a) Löhne und Gehälter

=> Barlohn

=> Sachbezug

=> Einzel- und Gemeinkosten

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

=>

=> Aufwendungen für Unterstützung davon für Altersversorgung

=> Pensionsrückstellung

gesetzliche Sozialversicherung

(25)

soziale Abgaben

RV / AV + KV / PV:

unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenze Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag

Umlagebeiträge + Erstattungen bei Lohnfortzahlung U1 = Krankheit / U2 = Mutterschutz

Erstattungsbeträge = negatives Personalkosten

UV (gesetzl. Unfallvers.) = Berufsgenossenschaft

(26)

GuV nach § 275 Abs. 2 HGB

6. Personalaufwand => Lohnkonto a) Löhne und Gehälter

=> Barlohn

=> Sachbezug

=> Einzel- und Gemeinkosten

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

=> gesetzliche Sozialversicherung

=>

davon für Altersversorgung

=> Pensionsrückstellung

Aufwendungen für Unterstützung

(27)

Aufwendungen für Unterstützung

Abgrenzung von Sachkosten, z.B. Arbeitskleidung Privatinteresse des Arbeitnehmers

Abgrenzung von Lohn (Sonderzahlung) z.B. Kostenübernahme

freiwillig oder vertraglich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag)

(28)

GuV nach § 275 Abs. 2 HGB

6. Personalaufwand => Lohnkonto a) Löhne und Gehälter

=> Barlohn

=> Sachbezug

=> Einzel- und Gemeinkosten

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

=> gesetzliche Sozialversicherung

=> Aufwendungen für Unterstützung davon für Altersversorgung

=> Pensionsrückstellung

(29)

Aufwendungen für Altersversorgung

Direktversicherung

(Rückkaufswert : Verpflichtung)

(30)

Direktversicherung

Versicherungsbeiträge = lfd. Aufwand

Barwert = Pensionsrückstellung

Rückkaufswert = Vermögensgegenstand

Differenz = „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“

(31)

Aufwendungen für Altersversorgung

Direktversicherung

(Rückkaufswert : Verpflichtung)

oder Rückstellung

lfd. Rentenzahlung

Ansparzeit – Rate + Zinsen

(32)

Pensionsrückstellung

für Arbeitnehmer „Spardose bilden“, Betriebsrente aus Spardose (= Rückstellung) bezahlen

Guthaben der Arbeitnehmer verzinsen

Ansparzeit: + lfd. Sparrate + Zinsen

Rentenbezug: - lfd. Rente + Zinsen

zusätzlich: „Risiko“, dass Rentner länger lebt

„Chance“, dass Rentner früher stirbt als statistische Lebenserwartung

(33)

GuV nach § 275 Abs. 2 + 3 HGB

14./13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

16./15. sonstige Steuern daneben:

durchlaufende Posten

Teil des Preises oder der Anschaffungskosten

Teil des Preises: Verbrauchsteuer beim Verkäufer

= keine separate Verbuchung Anschaffungsko.: Steuer wird zusätzlich wie der

(34)

Steueranmeldung Steuererklärung

Lohnsteuer

Verbrauchsteuern

Umsatzsteuer (Voranmeldung)

keine GuV-Position

Körperschaftsteuer

Gewerbesteuer

Umsatzsteuer

(Jahreserklärung)

auch Steuerveranlagung ohne Steuererklärung

Kfz-Steuer

Grundsteuer

(35)

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Einkommensteuer

(Privatentnahme der Mitunternehmer)

Körperschaftsteuer

Gewerbesteuer

Solidaritätszuschlag

Gemeinsamkeit:

(36)

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Verbuchung über Steuerrückstellung

Bildung der Rückstellung im betreffenden Jahr:

Steueraufwand an Steuerrückstellung

Eingang des Steuerbescheides im nächsten Jahr:

Steuerrückstellung an Steuerverbindlichkeit

Zahlung der Steuer:

Steuerverbindlichkeit an Bank

auf Trennung von Steuerbescheid und

Steuerzahlung kann verzichtet werden, wenn beide im gleichen Jahr

(37)

sonstige Steuern

Grundsteuer

Kfz-Steuer

Vergnügungssteuer

= sonstige Verbrauchsteuer als Gemeindesteuer

= z.B. Kinosteuer, wenn monatlich nach Anzahl der Plätze erhoben

(38)

Steuern als durchlaufende Posten

Verbrauchsteuer: § 277 Abs. 1 HGB

„.. Umsatzerlöse sind … nach Abzug von ... direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen.“

= Verbrauchsteuer (Mineralöl, Zigaretten, Alkohol, …) wird verdeckt von den Umsätzen abgezogen

= Steuer wird wie negativer Umsatz behandelt

Buchung: Verbrauchsteuer an Bank

(39)

Steuern als durchlaufende Posten

Verbrauchsteuer: § 277 Abs. 1 HGB

„.. Umsatzerlöse sind … nach Abzug von ... direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen.“

Lohnsteuer:

von Arbeitnehmern einbehalten und an Finanzamt weitergeleitet

Umsatzsteuer:

Kunden berechnet nach Abzug von Vorsteuer an Finanzamt weitergeleitet

(40)

Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer

belastet wird der Verbraucher

Unternehmen stellen in Rechnung und führen ab ...

... und können sich von anderen Unternehmen berechnete Steuer abziehen (Vorsteuerabzug)

(41)

Reverse Charge

Leistungsempfänger ist Steuerschuldner

innergemeinschaftlicher Erwerb

besondere Umsätze, z.B. Baudienstleistungen

Leistungserbringer erhebt keine Steuer

Leistungsempfänger meldet die Leistung an, zahlt die Steuer und kann sie sich gleichzeitig als

Vorsteuer abziehen (= Nullsummenspiel)

aber: Netto-Rechnung + Umsatzsteuer und

(42)

Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer

belastet wird der Verbraucher

Unternehmen stellen in Rechnung und führen ab ...

... und können sich von anderen Unternehmen berechnete Steuer abziehen (Vorsteuerabzug)

Sonderfälle, inb. Reverse Charge

Einfuhrumssatzsteuer

(43)

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Umssatzsteuer auf Importe aus Nicht-EU-Ländern

vom Zoll erhoben

vom Importeur zu zahlen

als Vorsteuer abzuziehen

(44)

Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer

belastet wird der Verbraucher

Unternehmen stellen in Rechnung und führen ab ...

... und können sich von anderen Unternehmen berechnete Steuer abziehen (Vorsteuerabzug)

Sonderfälle, inb. Reverse Charge

Einfuhrumssatzsteuer

Steuerabmeldungen (Automatik)

(45)

Umsatzsteuervoranmeldung

(46)

Umsatzsteuervoranmeldung

Formular siehe Folie 30, 31 + 33, 5. Termin, Anmeldung im Regelfall elektronisch

Formularfelder mit den Steuercodes angesteuert, die Steuer Konten + Steuersätze defnieren

bei USt-Code Konten für Umsätze + Umsatzsteuer / bei Reverse Charge zusätzlich Vorsteuer

bei Vorsteuer-Code nur Vorsteuer-Konto

oft in den Sachkonten zugeordnet

(47)

Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer

belastet wird der Verbraucher

Unternehmen stellen in Rechnung und führen ab ...

... und können sich von anderen Unternehmen berechnete Steuer abziehen (Vorsteuerabzug)

Sonderfälle, inb. Reverse Charge

Einfuhrumssatzsteuer

Steuerabmeldungen (Automatik)

(48)

Buchungsbeispiele

Ein Blumenhändler kauft Rosen von einem

deutschen Gärtner 1.000 € + 7 %

(49)

Buchungsbeispiele

In der Rechnung ist 7 % Umsatzsteuer enthalten, die

(50)

Buchungsbeispiele

Ein Blumenhändler kauft Rosen von einem

deutschen Gärtner 1.000 € + 7 %

Der Händler kauft Tulpen aus einem

niederländischen Gewächshaus 2.000 €

(51)

Buchungsbeispiele

Auf den Einkauf wird keine niederländische

Umsatzsteuer berechnet. Der Einkauf ist aber in der

(52)

Buchungsbeispiele

Ein Blumenhändler kauft Rosen von einem

deutschen Gärtner 1.000 € + 7 %

Der Händler kauft Tulpen aus einem

niederländischen Gewächshaus 2.000 €

Der Händler kauft Ostersterne aus Kenia, Abholung Zollamt Flughafen Frankfurt 3.000 €

(53)

Buchungsbeispiele

Bei Abholung der Sendung beim Zollamt (=

(54)

Buchungsbeispiele

Ein Blumenhändler kauft Rosen von einem

deutschen Gärtner 1.000 € + 7 %

Der Händler kauft Tulpen aus einem

niederländischen Gewächshaus 2.000 €

Der Händler kauft Ostersterne aus Kenia, Abholung Zollamt Flughafen Frankfurt 3.000 €

Er hat Barverkäufe von 10.700 € brutto

(55)

Buchungsbeispiele

Die Barumsätze enthalten 7 % Umsatzsteuer

(56)

Buchungsbeispiele

Ein Blumenhändler kauft Rosen von einem

deutschen Gärtner 1.000 € + 7 %

Der Händler kauft Tulpen aus einem

niederländischen Gewächshaus 2.000 €

Der Händler kauft Ostersterne aus Kenia, Abholung Zollamt Flughafen Frankfurt 3.000 €

Er hat Barverkäufe von 10.700 € brutto

Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung?

(57)

Buchungsbeispiele

Nach der Umsatzsteuervorauszahlung ist die Summe

(58)

Systematik

steuerbarer Umsatz

= durch Unternehmer + im Inland

steuerbar = steuerpflichtig, wenn nicht steuerfrei

voller und ermäßigter Steuersatz

steuerfrei mit und ohne Vorsteuerabzug (ggf.

Aufteilung)

(59)

steuerfreie Umsätze (§ 4 UStG)

Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG verboten oder nach Abs. 3 erlaubt?

verboten

=> Aufwand oder Anschaffung brutto buchen

ggf. aufteilen (Beispiel: Gebäude zu 90 %

gewerblich + 10 % als Wohnungen vermietet; 10 % der Vorsteuer für Gebäude nicht abzugsfähig)

auch Vorsteuer aus allg. Bereich aufteilen, wenn

(60)

Systematik

steuerbarer Umsatz

= durch Unternehmer + im Inland

steuerbar = steuerpflichtig, wenn nicht steuerfrei

voller und ermäßigter Steuersatz

steuerfrei mit und ohne Vorsteuerabzug (ggf.

Aufteilung)

Sonderfall: Margenbesteuerung (§§ 25, 25a UStG) Steuer auf (Umsatz - Vorleistung); kein

Vorsteuerabzug auf Vorleistungen (brutto buchen)

(61)

Steuern als durchlaufende Posten

Verbrauchsteuer: § 277 Abs. 1 HGB

„.. Umsatzerlöse sind … nach Abzug von ... direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen.“

Lohnsteuer:

von Arbeitnehmern einbehalten und an Finanzamt weitergeleitet

Umsatzsteuer:

Kunden berechnet nach Abzug von Vorsteuer an Finanzamt weitergeleitet

(62)

Steuern als durchlaufende Posten

ggf. Vergnügungssteuer

z.B. Kinosteuer als Steuer pro Eintrittskarte

= als Teil des Preises vom Umsatz abhängig

= wie Verbrauchsteuer zu behandeln

= verdeckter Abzug statt „sonstige Steuer“

Referenzen

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