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Die eingetretene Erniedrigung des Arbeitslohns ist

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Wäre schlechter Gang der Handelsgeschäfte die Ursache, daß der Lohn niedriger gestellt werden müßte, so ließe sich nichts einwenden, indem dann nicht allein der Arbeiter, wie dies in guten Zeiten der Fall ist, den Lohn bestim­

men kann, sondern diese Bestimmung vom Dienstherrn ausgeht. In schlechten, Verdienstlosen Zeiten geht der Lohn herunter, und das Zinsen muß dann schwerer werden.

Demnach ist zu prüfen, in wie fern gegenwärtig die faktisch eingetretene Erniedrigung des Arbeitslohns Folge sei eines schlechtern Geschäftsganges, oder ob sie Folge sei der Münzreform, oder ob sie nicht großentheils die Folge davon sei, daß man, und daß namentlich der Han­

delsstand zu Stadt und Land hiesiger Gegend, nicht zum neuen Münzsystem übergehen wolle und das Publi­

kum aus Unkenntniß auch nicht zu ihm übergehen wolle.

Die eingetretene Erniedrigung des Arbeitslohnes ist nicht einem schlechtern Gange der Handelsge­

schäfte zuzuschreiben. Liegen auch einzelne Zweige des Handels darnieder, so ist das bei einem größeren Theile der Mousselinefabrikation und der Stickerei nicht der Fall.

Ist auch anzunehmen, daß der Gewinn des Handel­

treibenden nicht in dem Maße, wie dies auch schon geschehen, vorhanden ist, und daß von Vielen dieser Gewinn mehr auf der Menge der gelieferten Arbeit gesucht werden muß, so sind doch keine verdienstlosen Zeiten eingetreten.

Der Arbeiter ist gesucht, trotzdem, daß die Aussage des Handelnden im Allgemeinen richtig sein mag, daß er mit einem bescheidenern Gewinn sich befriedigen müsse, als dieses zu Zeiten auch schon der Fall war.

Die eingetretene Erniedrigung des Arbeitslohns ist zum kleineren Theile die natürliche Folge der Münz­

reform, zum größeren Theile die Folge dessen, daß der Handelsstand, mit sehr ehrenwerthen Ausnahmen,

Appenz. Amtsblatt Zahrg. t8"/z,. I. 21

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bisher sich weigerte, zu dem neuen Münzfüße in Wahrheit und nicht nur der Form nach überzugehen.

Durch die Münzreform findet bei den meisten Preiöan- sätzen durch die Uebertragnng des Werthansatzes in Franken und Rappen, da die Bruchtheile eines Rappens nicht als solche bezahlt werden können, ein unmerklicher Preisausschlag statt,der in sofern ein kleines, aber auch beinahe unmerk- liches Mißverhältniß zwischen dem jetzigen und dem vorigen Lohne verursacht. Dieser Aufschlag dürfte indessen bis jetzt nicht, oder nur selten verspürt worden sein.

Würde der Handelsstand aber seine Rechnungen und seine Geschäfte, wie es sich gehört, und wie es mit dem Bundesgesetze einzig und allein vereinbarlich ist, in der neuen Münzwährung führen und einrichten, demnach auch den Geldbedarf vom Westen von Frankreich, von Paris und Straßburg, statt von Augsburg und Frankfurt, beziehen, so würde eine vollkommen befriedigende Ordnung der Verhält­

nisse eintreten. Statt dessen nun benutzt man faktisch eine künstliche Ueberwerthung des Fünffrankentha­

lers, die man geflissentlich unterhält, um mit weniger Werth größere Summen zu bezahlen, — versteht sich, dabei aber auch bei der Guldenrechnung zu verharren.

Der Bewohner beider Kantone, sowohl von St. Gallen als Appenzell, der an der Gränze mit Deutschland verkehrt, über­

läßt dem Deutschen den Fünffrankenthaler zu seinem wahren Werthe von 2fl. 21 und beiläufig V2 Kreuzer und empfängt dafür die Waare, deren Guldenwerth zu 2 Frs. 12 Rpn. ge- werthet ist. Da nun herwärts im Verkehre die Reduktion, 21 Frs. seien gleich 10 fl., vom Publikum stillschweigend an­

genommen ist, so beeilt sich der Mäckler jenseits mit den 21 Frs. seinerseits die 10 fl. in der Schweiz zu bezahlen, oderabermit den 21 Franken dem Schweizer 10 fl.

auszuwechseln; dadurch bringt er für sich den Gewinn von 2 Rpn. auf den Gulden an sich, oder er gewinnt an

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jedein Fünffrankenthaler 1 '4 Kreuzer, indem er ihn für 2 fl.

23 kr. ausgeben kann. Ganz dasselbe passtrt nun dem Müller nach der Heimkehr von Rorschach in seinem Hause: statt der Gulden verkauft er seine Waare und verkauft sie in der Guldenrechnung. Der Käufer seines Mehles, der seinen Vortheil erkennt, rechnet mit ihm in der beliebten Guldenrechnungsweise, bezahlt ihn aber nach dem Ansätze 21 Frs. gleich 10 fl. mit Fünffrankenthalern und bringt ihm auf solche Weise diese Münze in die Hände, auf welcher er im Verkehre mit dem Deutschen auf solche Weise wirklich verliert. Diesem Verluste nun kann er aber abhelfen, wenn er die Guldenrechnung verläßt und vollständig zum neuen Münzfüße übergeht, und die Frankenrechnung nach ihrem wahren und richtigen Ansätze, 70 Frs. sind gleich 33 fl., einführt und beibehält.

In solcher Weise, wenn mit grundsätzlicher allgemeiner Durchführung des neuen Münzfußes der Anlaß zur Geld- mäckelei gehoben wird, muß sich die entsprechende Münze ver­

mehren, die deutsche Münze vermindern und sich zuletzt aus den Bedarf allein beschränken, der mit dem Verkehre mit Deutschland erforderlich ist. Dannzumal wird der Gulden für diesen Verkehr in seinem wahren Werthe anlangen und wieder in seinem wahren Werthe zurück­

kehren, wie er dies theilweise schon jetzt thut.

Zum Schlüsse nur noch die Bemerkung: durch die Zedel- revision und die Umwandlung nach dem Grundsätze, 33 fl.

sind 70 Frs., entsteht für Niemanden Vortheil, für Nieman­

den Nachtheil. Es ist aber die Zedelrevision und re­

spektive die Kapitalumwandlung von 33 fl. gleich 70 Frs. nicht die Hauptsache. Die Haup tsache ist, daß man endlich den neuen Münzfuß durchwegs im Verkehre einführe; ohne diese Anwendung bringt sich das Land, in seinem gemeinen bürger­

lichen Verkehre mit dem Deutsschen oder dem

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Bewohner außerhalb des Kantons, der in sei­

nem eigenen Interesse die Werthung seiner Gegenstände zu 2 Frs. 12 Rpn. vorgenommen hat, in sortlaufenden Verlust um 1 Prozent des unterwertheten Guldens. Vermeiden wir diesen Ver­

lust durch die Durchsührung des Münzfußes auch seinem Wesen und nicht nur der Form nach; der Verlust wird unterbleiben und dieZedelreviston wird eintreten, ohne fernere Widerrede; sie wird sich von selbst machen; — während sie umgekehrt Euch zuerst unangenehm berühren, dann aber zu Eurem eigenen Vortheile nöthigen wird, den neuen Münz­

fuß auch in seiner Wesenheit anzunehmen, und den Schaden, dem Ihr unbeachtet Euch fortwährend blosstellet, endlich zu wenden.

Prüfet nun, getreue, liebe Mitlandleute und Einwoh­

ner des Kantons, das Gesagte und seid mit uns in den Machtschutz des Allerhöchsten empfohlen !

So gegeben in unserer Großrathssitzung in Herisau, den 20. April 1853.

Im Namen von Landammann «nd Nath,

Der regierende Landammann:

Frenner.

Der Rathsschreiber:

Hohl.

Niederlassungen.

Urnäsch.

Johannes Roth von St. Peterzell, Kantons St.

Gallen, geboren den 10 November 1828, verheirathet, re- formirt, Bauer.

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Joseph Anton Franz Xaver Huber von Appen- zell, Kantons Appenzell-Jnnerrhoden, geboren den 22.

Dezember 1807, verheirathet, katholisch, Bauer.

H e r i s a u.

Anton Helbling von Rieden, Kantons St. Gal­

len, geboren den 1. Februar 1823, unverheirathet, katho­

lisch, Küfer.

Franz Joseph Hälg von Oberbüren, KantonS St.

Gallen, geboren den 26. Mai 1827, unverheirathet, ka­

tholisch, Schreiner.

Joseph Hub er von Degersheim, Kantons St. Gal­

len, geboren den 18. Februar 1821, verheirathet, reformirt, Weber.

Rosa Kuder von Jngenbühl, Kantons Schwyz, ge­

boren den 25. April 1828, unverheirathet, katholisch, Nähterin.

Elias Pfenning er von Stäfa, Kantons Zürich, geboren den 29. Januar 1827, unverheirathet, reformirt, Kürschner.

Jakob Pankraz Hugentobler von Zuzwil, Kan­

tons St. Gallen, geboren den 11. Januar 1824, verhei­

rathet, katholisch, Weber.

Jakob Ackermann von Kerenzen, Kantons Glarus, geboren den 3. Juni 1821, verheirathet, reformirt, Bauer.

Maria Elisabeth Wigert von Riggenbach, Kan­

tons Thurgau, geboren den 20. November 1825, unver­

heirathet, katholisch, Appreturgehülfin.

Joseph Müller von Engelberg, Kantons Unter- walden ob dem Wald, geboren den 19. März 1814, un- verheirathet, katholisch, Schreiner.

Matthias Sträub von Oberhelfenschwil, Kantons St. Gallen, geboren den 31. März 1823, verheirathet, reformirt, Weber.

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22 «

Johann Ulrich Nater von Hugolshofen, Kantons Thurgau, geboren den 29. November 1825, verheirathet, reforinirt, Bauer.

Joseph Gabriel Zülltg von Berg, Kantons St.

Gallen, geboren den 18. März 1827, verheirathet, katho­

lisch, Schneider.

Johann Jakob Schadegg von Hohtannen, Kan­

tons Thurgau, geboren den 15. Februar 1830, verheirathet, reformirt, Schreiner.

Anna Barbara Studerus, geb. Vogt, von Hoh­

tannen, Kantons Thurgau, geboren den 22. Februar 1795, Wittwe, reformirt, Spulerin.

Georg Leonhard Dürrenberger von Zihlschlacht, Kantons Thurgau, geboren den 10. November 1790, ver­

heirathet, reformirt, Kaufmann.

Maria Verena Sutter, geborne Brunner, von Krummenau, Kantons St. Gallen, geboren den 24. August 1798, Wittwe, reformirt, Nähterin.

Gall Joseph Drittenbaß von Gaiserwald, Kan­

tons St. Gallen, geboren den 17. April 1823, verheirathet, katholisch, Weber.

S ch w e l l b r u I, n.

Matthias Anderegg von St. Peterzell, Kantons St. Gallen, geboren den 9. März 1833, unverheirathet, reformirt, Weber.

Johann Ulrich Huber von Altersweilen, Kantons Thurgau, geboren den 21. Juni 1830, verheirathet, refor- mirt, Weber.

JohannesHuber von Altersweilen, Kantons Thur­

gau, geboren den 10. Juli 1831, verheirathet, reformirt, Weber.

H u n d w i l.

Johann Ulrich Steiger von Flawil, Kantons St.

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227

Gallen, geboren den 20. November 1832, verheirathet, re- formirt, Bäcker.

Schönengrund.

Jsaak Frei von Hemberg, Kantons St. Gallen, geboren den 30. März 1830, verheirathet, reformirt, Schuster.

Anna Barbara Schweizer, geborne Jäger, von Hemberg, Kantons St. Gallen, geboren den 24. März 1808, temporär geschieden, reformirt, Weberin.

Joseph Anton Fäßler von Appenzell, Kantons Appenzell-Jnnerrhoden, geboren den 21. November 1815, verheirathet, katholisch, Bauer.

Joseph Knus von Hemberg, Kantons St. Gallen, geboren den 9. März 1817, verheirathet, reformirt, Bauer.

W a l d st a t t.

Gustav Grob von St. Peterzell, Kantons St. Gallen, geboren den 25. September 1828, verheirathet, reformirt, Wirth und Bäcker.

Teufen.

Johann Baptist Künzle von Andwil und Ober- büren, Kantons St. Gallen, geboren den 6. Juli 1829, verheirathet, katholisch, Maler; früher in Gais.

B ü h l e r.

Emilie Spill er von Elgg, Kantons Zürich, geboren den 7. Dezember 1817, unverheirathet, reformirt, Nähterin.

Elias Brugger von Wattwif^.^ Kantons Thurgau, geboren den 16. Januar 1831, verheirathet, reformirt, Schuster.

Rehetobel.

Joseph Mezellus Weder von Au, Kantons St.

Gallen, geboren den 2. Juni 1826, unverheirathet, katho­

lisch, Schornsteinfeger.

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Grub.

Joseph Anderegg von Wattweil^, Kantons St, Gallen, geboren den 27. April 1821, unverheirathet, re- formirt, Weber; früher in Heiden.

Heiden.

Johannes Stander von St. Gallen, Kantons St.

Gallen, geboren den 25. Juni 1822, verheirathet, refor- mirt, Zeichner.

Joseph Anton Bischof von Grub, Kantons St.

Gallen, geboren den 20. März 1825, unverheirathet, ka­

tholisch, Steinbrecher.

Wolfhalden.

Kaspar Hofmann von Kefikon, Kantons Thurgau, geboren den 27. September 1826, verheirathet, reformirt, Schreiner.

W a l z e n h a u s e n.

Georg Jakob Mössinger von Kirchheim, König­

reichs Württemberg, geboren den 7. September 1804, ver­

heirathet, reformirt, Weber; gegen eine Gebühr von Frs. 10 und unter Vorbehalt des Entscheides der Kirchhöre in Walzenhausen.

G ai s.

Johann Konrad Munkert von Malir, Kantons Graubünden, geboten den 17. Mai 1801, verheirathet, reformirt, Schuster.^ '

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