(1) Allgemeine Festsetzungen
Lfd. Nr. Festsetzung
1 2
1 Rekultivierung von vorhandenen unbefestigten Wegen, sowie Baumassnahmen 101, 104, 118, 304 und 305:
Ausführung der Arbeiten nur von Anfang Oktober bis Ende März, ausserhalb der Brutzeit der Feldlerche. (Festlegung eines Bauzeitenfensters) 2 Die Massnahmen 700, 702, 704, 706, 707, 710, 711, werden als CEF-Massnahmen umgesetzt.
(2) Öffentliche Verkehrsanlagen
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
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- keine Festsetzungen -
(3) Ländliche Wege
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
1 2 3 4 5 6
3.1 100 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm auf teilw. Schotterweg und teilw. in neuer Lage,
einschl. Kehren am westl. und östl.
Ausbauende und versetzen eines Schildes.Unterbau tlw. vorhanden
RZ-W 16.4.1 Breite 3,50 m TG
3.2 101 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm auf unbefestigten Wirtschaftsweg, einschl. Kehren
am westl. und östl. Ausbauende.
RZ-W 16.4.1 Breite 3,50 m TG
3.3 102 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm in neuer Lage, einschl. Kehren am westl. und
östl. Ausbauende.
RZ-W 16.4.1 Breite 3,50 m TG
3.4 103 Neuanlage eines Schotterweges RZ-W 3.4.1 - TG
3.5 104 Neuanlage eines Schotterweges auf unbefestigten Wirtschaftsweg
RZ-W 3.4.1 - TG
3.6 107 Herstellung eines Wegeseitengrabens RZ-W -.-.2 - TG
3.7 108 Erhöhung der Tragfähigkeit mit bituminöser Tragdeckschicht 180 kg/qm auf vorhandene stark beschädigte bituminöse Befestigung,
einschl. Profilausgleich, einschl. Kehren.
RZ-W 16.3.1 140 qm Fläche TG
3.8 109 Erhöhung der Tragfähigkeit mit bituminöser Tragdeckschicht 180 kg/qm auf vorhandene stark beschädigte bituminöse Befestigung, einschl. Profilausgleich, Kurvenverbesserung
u. Kehren.
RZ-W 16.3.1 Ausweichbucht TG
(3) Ländliche Wege
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
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3.9 111 Erhöhung der Tragfähigkeit mit bituminöser Tragdeckschicht 180 kg/qm auf vorhandene stark beschädigte bituminöse Befestigung, einschl. Profilausgleich u. Kehrenverbesserung
am westl. Ausbauende.
RZ-W 16.3.1 - TG
3.10 112 Erhöhung der Tragfähigkeit mit bituminöser Tragdeckschicht 180kg/qm auf vorhandenem
Unterbau
RZ-W 16.3.1 - TG
3.11 113 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm, als Kehrenausbildung
RZ-W 16.4.1 - TG
3.12 114 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm auf teilw. vorhandenen Unterbau, einschl. Kehren.
RZ-W 16.4.1 85 qm Fläche TG
3.13 115 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm auf teiw. vorhandenen Unterbau, einschl. Kehre.
RZ-W 16.4.1 40 qm Fläche TG
3.14 116 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm auf vorhandenen Unterbau, einschl. Kehren..
RZ-W 16.4.1 220 qm TG
3.15 117 Bituminöse Tragdeckschicht 200 kg/qm auf vorhandenen Unterbau, einschl. Kehre.
RZ-W 16.4.1 40 qm Fläche TG
3.16 118 Befahrbarmachung mit Schotterausbesserung, einschl. Kehren
RZ-W 3.2.1 - TG
3.17 119 Wegeseitengraben / Trapezprofil herstellen, einschl. Einlaufbauwerk in vorhandene
Rohrleitung.Rückbau Rohrltg. 40lfdm
RZ-W -.-.2 - TG
3.18 300 Erdweg Neubau RZ-W 1.1.1 - TG
3.19 301 Erdweg Neubau, mit tlw. Holzung RZ-W 1.1.1 - TG
(3) Ländliche Wege
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
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3.20 302 Erdweg Neubau, mit größeren Erdbewegungen ( Rampe ) am westlichen
Ausbaubeginn.
RZ-W 1.1.1 - TG
3.21 303 Erdweg Neubau RZ-W 1.1.1 - TG
3.22 304 Erdweg Neubau RZ-W 1.1.1 - TG
3.23 305 Befahrbarmachung durch Überplanieren RZ-W 1.1.1 - TG
(4) Wasser, Bodenverbesserung
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
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4.1 500 Verlängerung eines vorh. Rohrdurchlasses DN 300
RZ-GD 1.1.1 - TG
4.2 501 Neuanlage eines Rohrdurchlasses DN 400 RZ-GD 1.1.1 - TG
4.3 502 Rohrdurchlass DN 400 RZ-GD 1.1.1 - TG
4.4 600 EU-Informationstafel EU-Hinweisschild - TG
4.5 601 Baustelleneinrichtung und Lagerplatz Baustelleneinrichtung - TG
4.6 602 Holzlagerplatz ohne RZ ohne Ausbau, nur Flächenausweisung TG
4.7 2100 Rekultivierung eines zukünftig entfallenden befestigten Weges mit Bindemittel
#Rekultivierung zukünftig entfallender befestigter Wege
mit Bindemittel
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Feststzung TG
4.8 2101 Rekultivierung eines befestigten Weges ohne Bindemittel.
Rekultivierung befestigte Wege ohne Bindemittel
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.9 2102 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.10 2103 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.11 2105 Einziehung eines Erdweges. Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.12 2106 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.13 2107 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
(4) Wasser, Bodenverbesserung
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
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4.14 2108 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.15 2109 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.16 2110 Einziehung eines Erdweges Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.17 2111 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.18 2113 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.19 2114 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.20 2115 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.21 2116 Einziehung eines Erdweges Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.22 2117 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.23 2118 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.24 2119 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.25 2120 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
(4) Wasser, Bodenverbesserung
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
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4.26 2121 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.27 2122 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.28 2123 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.29 2124 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.30 2125 Einziehung eines Erdweges Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.31 2126 Einziehung eines Erdweges Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.32 2127 Einziehung eines Erdweges Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.33 2128 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.34 2129 Einziehung eines Erdweges Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.35 2130 Rekultivierung eines unbefestigten Wirtschaftsweges.
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.36 2133 Rückbau einer befestigten Zufahrt mit Bindemittel
Rekultivierung Zufahrt mit Bindemitteln / ohne RZ
- TG
4.37 2134 Rückbau einer befestigten Zufahrt mit Bindemittel
Rekultivierung Zufahrt mit Bindemitteln / ohne RZ
- TG
(4) Wasser, Bodenverbesserung
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
1 2 3 4 5 6
4.38 2136 Rückbau einer Strassenzufahrt mit Bindemittel Rekultivierung Zufahrt mit Bindemitteln / ohne RZ
- TG
4.39 2137 Rückbau einer Strassenzufahrt mit Bindemittel Rekultivierung Zufahrt mit Bindemitteln / ohne RZ
- TG
4.40 2138 Rückbau einer befestigten Zufahrt mit Bindemittel
Rekultivierung von Auffahrten mit Bindemittel
- TG
4.41 2139 Rekultivierung eines zukünftig entfallenden unbefestigten Weges
Rekultiveirung unbefestigter Weg / ohne RZ
Bauzeitenfenster siehe Allgemeine Festsetzung TG
4.42 2140 Einziehung eines leicht befestigten Weges #Rekultivierung von leicht befestigten Wirtschaftswegen
Weg bleibt privat erhalten. TG
(5) Landschaftspflege
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
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5.1 700 Gras - Krautstreifen mit 1 Gehölzgruppe RZ-L 4.2.1 368 m lang, 10 m breit TG
5.2 701 Extensives Grünland, Umwandlung in extens.
Grünland speziell als Habitat für Feldlerche ( Kuppenlage )
ohne RZ 68 m lang, bis 30 m breit TG
5.3 702 Gras-Krautstreifen, Umwandlung in extens.
Grünland speziell als Habitat für Feldlerche ( Kuppenlage )
RZ-L 4.2.1 75 m lang, 10 m breit TG
5.4 703 Obstbaumgruppe, 3 Bäume RZ-L 1.1.5 50 m lang, bis 30 m breit TG
5.5 704 Gras - Krautstreifen RZ-L 4.2.1 182 m lang, 5 m breit TG
5.6 705 Obstbaumgruppe, 3 Bäume ( Mostbirnen, Walnuss )
RZ-L 4.2.1 85 m lang, bis 15 m breit TG
5.7 706 Gras - Krautstreifen RZ-L 4.2.1 204 m lang, 6 m breit TG
5.8 707 Gras - Krautstreifen RZ-L 4.2.1 389 m lang, 6 m breit TG
5.9 708 Extensives Grünland . ohne RZ 179 m lang, 25 m breit TG
5.10 709 Extensives Grünland mit Gehölzgruppen RZ-L 3.2.5 70 m lang, bis 30 m breit TG
5.11 710 Gras-Krautstreifen, Umwandlung in extens.
Grünland speziell als Habitat für Feldlerche ( Kuppenlage )
RZ-L 4.2.1 150 m lang, 10 m breit TG
5.12 711 Gras - Krautstreifen mit 2 Gehölzgruppen RZ-L 4.2.1 355 m lang, 6 m breit TG
5.13 712 Extensives Grünland mit 2 Gehölzgruppen. RZ-L 3.2.5 150 m lang, bis 48 m breit TG
5.14 720 Aktion "Mehr Grün" durch Flurbereinigung #Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
- TG
(6) Sonstiges
Lfd. Nr. AnlageNr Beschreibung Regel- und
Sonderzeichnungen Besondere Regelungen Träger der Maßnahme
1 2 3 4 5 6
- keine Festsetzungen -