Informationen Einschulung
2021
Grundschule Roding
Kindergärten Roding und Trasching Förderzentrum Cham
Kooperations-
partner
Schulaufnahme
Zurück-
gestellt Regulär Auf Antrag
der Eltern Mit psych.
Gutachten 01.10.2013
bis
30.09.2014
01.10. 2014 bis
30.09.2015
(Sonderstatus Korridorkinder
01.07. bis 30.09.15)
01.10.2015 bis
31.12.2015
ab
01.01.2016
Neue gesetzliche Grundlage
Einschulungskorridor für
Kinder geb. zwischen 01.07.2015 bis 30.09.2015
Nehmen am Anmelde- und Einschulungsverfahren wie alle Kinder teil
Eltern informieren sich im Vorfeld im Kindergarten und an der Schule (Empfehlung)
Eltern entscheiden in Eigenverantwortung (ohne Begründung)
Möglichkeit des Verschiebens auf das kommende Schuljahr 2022/23
Wichtig: schriftliche Mitteilung bis spätestens Montag, 12. April 2021 an die Schule (ohne Erklärung besteht Schulpflicht)
Zusätzliche Hinweise zum Einschulungs- korridor:
• Einschulungskorridor ist keine Zurückstellung (verhindert aber das Zurückstellungsverfahren)
• Bei Sprachdefiziten kann der Besuch einer
Kindertageseinrichtung mit Vorkurs verlangt werden
• Einschulungskorridor verhindert keine vorzeitige Einschulung
• Anmeldeverfahren muss normal durchlaufen werden
• Auch bei Nutzung des Einschulungskorridors muss an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen werden
Aufnahme auf Antrag
Kinder geb. zwischen 01.10.2015 bis 31.12.2015
• Antragstellung spätestens zur Schulanmeldung (Formblatt)
• Keine zwingende besondere Untersuchung (nur bei Zweifel)
• Ausnahme Geburtsdatum ab 01.01.2016:
schulpsychologisches Gutachten nötig
• Entscheidung durch die Schulleitung (Widerspruch möglich)
• Widerruf der Einschulung: bis 31. Juli durch die Eltern, bis 30. November durch die Schule
möglich
• Antragskinder können nicht zurückgestellt werden, sie werden abgelehnt
Beitragszuschuss Kindergarten
• Bei Antragsstellung auf vorzeitige Einschulung Beitragsermäßigung ab Antragsmonat (Antrag schon vor Schuleinschreibung möglich)
• Eltern übergeben Kopie des Antrags mit Schulbestätigung an den
Kindergarten
Anmeldepflicht
• jedes Kind, das bis 30.09. mindestens 6 Jahre alt geworden ist
• jedes im Vorjahr zurückgestellte Kind
• jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten zurückstellen lassen wollen
• jedes Kind, für das ein Gastschulantrag an einer anderen Schule gestellt werden soll (Antrag muss bis 01.07.gestellt werden)
• jedes ausländische Kind (Angaben über Vorkurs- und Kindergartenbesuch,
Sprachstandserhebung),
(Sonderbestimmungen Asylbewerber)
• Bei sonderpädagogischem Förderbedarf entscheiden Eltern über den Lernort
(Grundschule, Förderschule, Grundschule mit Profil Inklusion)
Einschränkungen dieses Rechts sind möglich!
Anmeldepflicht
Zurückstellung vom Schulbesuch
• Zurückstellung soll eine Ausnahme sein, nur einmal zulässig
• Kann wegen seiner körperlichen, geistigen, sozialen oder sprachlichen (ausländische Kinder) Entwicklung nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen
• Und: es ist zu erwarten, dass das Kind ein Jahr später die Voraussetzungen erfüllt
• Sonderpädagogischer Förderbedarf verlangt Einzelfallentscheidung
• Entscheidung liegt allein bei der Schulleitung / kein Anspruchsrecht auf Zurückstellung
Möglichkeiten der Zurückstellung
• Eltern sind sich sicher, dass nicht ….
- Schriftliche Erklärung an die Schule evtl. mit Attesten (Formblatt im Sekretariat)
- Schuleinschreibung trotzdem erforderlich (Extratermin bei früherer Entscheidung) - Entscheidung durch die Schulleitung nach
Prüfung des Falls (frühe Kontaktaufnahme empfehlenswert)
- Kind gilt als „nicht schulpflichtig“
- kann rückgängig gemacht werden
Möglichkeiten der Zurückstellung
• Eltern haben Zweifel, ob …
- Teilnahme an der regulären Schulaufnahme - Beratungsgespräch, evtl. Schulfähigkeitstest:
Schulaufnahme
Schriftlicher Antrag auf Zurückstellung
- -Entscheidung durch die Schulleitung nach Prüfung des Falls - mögliche Einbeziehung: Kindergarten, Arzt,
Beratungslehrkraft, Schulpsychologe, Förderschule
Möglichkeiten der Zurückstellung
• Eltern wollen Kind einschulen, Schule zweifelt..
- Teilnahme an der regulären Schulaufnahme
- Ablehnung nur, wenn die Schule das Kind für nicht schulfähig erachtet, Schule kann Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit anordnen
- Rücktritt oder Zurückstellung (dann ist im nächsten Jahr keine Zurückstellung mehr möglich)
- Wichtig:
Zurückstellung kann erfolgen zwischen Schulanmeldung und 30. November nach Schuljahresbeginn
Wichtig!!!!
Wenn Eltern eine Zurückstellung planen, bittet die Schule um
Kontaktaufnahme noch vor der Schuleinschreibung.
Korridorkinder benötigen keine
Zurückstellung
Sonderpädagogischer Förderbedarf
• Kinder mit Behinderungen heißen „Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf“
• Förderbedarf in Sprache, Lernen, Verhalten
• aber auch Körperbehinderte, Gehörlose,
Hörbehinderte, Sehbehinderte, geistig
Behinderte, seelisch Behinderte
Einschulung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
Art. 41 BayEUG Abs. 1
Grundsätzlich Wahlrecht zwischen allgemeiner und Förderschule;
Beratung!
Anmeldung an Regelschule (Sprengelschule, Profilschule) oder Förderschule
Beachtung schulartspezifischer Voraussetzungen; Zustimmung des Sachaufwandsträgers der Regelschule in besonderen Fällen
Kindeswohl als Grenze
Förderschule: Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die der besonderen Förderung bedürfen; sonderpädag. Gutachten erforderlich
Wichtig:
frühzeitiger Kontakt mit Grundschule oder Förderschule
Art. 41 BayEUG Abs. 5
Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend gedeckt werden
ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder
beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich,
besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule.
Bei Konflikt entscheidet die Schulaufsichtsbehörde!
Grenzen der Inklusion
Entscheidungen über Schulfähigkeit
• werden immer nach nachvollziehbaren und belegbaren Testergebnissen getroffen,
• finden erst nach intensiven Dialogen mit Kindergarten, Beratungslehrkraft, Arzt, Psychologe oder Förderschule statt,
• Erfolgen erst nach Rücksprache mit den Eltern
• werden wenn irgendwie möglich mit dem Elternwillen abgestimmt.
Eltern und Schule haben die
Verpflichtung immer zum Wohle des Kindes zu entscheiden!!!
Einschreibung in der Grundschule Roding Mittwoch, 24.03.2021
Wegen Corona kann die Einschreibung auch postalisch erfolgen. Nähere
Informationen zum Ablauf werden im
März bekanntgegeben.
Schuleinschreibung
• Die Anmeldung muss durch einen Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten erfolgen; das Kind ist dabei persönlich
vorzustellen.
• Mitzubringen bzw. zu senden sind:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung (rechtliche Bedeutung)
- Sorgerechtsnachweis oder -erklärung (bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern)
- Einwilligung für den Fachdialog zwischen Kiga und Schule (liegt meist schon vor)
- neu: Impfnachweis über die Masernschutzimpfung
• Frageblatt bitte schon vorher im Sekretariat abgeben
(wird mit der Einladung zur Einschreibung geschickt)
Wichtig: Bestimmte Wünsche bitte bei der Einschreibung nennen. (Bsp. Freunde in
einer Klasse). Später wird es schwierig.
Betreuung nach der Schule
Betreuungsangebot und Ganztagsbeschulung
Offene
Ganztagsschule
Schüler kommen aus verschiedenen Klassen und
Jahrgangsstufen in die Betreuung.
Kurzgruppe:
Täglich 11.20 – 14.00 Uhr spielen, essen, üben
kein Elternbeitrag Mittagessen möglich
Langgruppe (Kößlerhaus):
täglich von 13.00 -16.45 Uhr / Freitag 15 Uhr / Betr. kostenfrei Mittagessen (Monatspauschale), Hausaufgabenbetreuung,
Freizeitprogramm
Abholung nach 15.30 Uhr flexibel möglich / auch Schulbusfahrt möglich
Um frühzeitige Anmeldung wird gebeten!!
Hinweise zur Anmeldung für die offene Ganztagsschule
• Anmeldeverfahren bis Mitte Mai abgeschlossen
• Schule bekommt Fördergelder anhand der bis Mai gemeldeten Zahlen
• Deshalb bitten wir um rechtzeitige Anmeldung (Formblatt auf der Homepage)
• Bevorzugte Anmeldung bereits bei der Schuleinschreibung
• Vorbuchung der Gruppenart (Lang oder Kurzgruppe) und Zahl der benötigten Nachmittage
• Letzte Absprachen im September nach Bekanntgabe des Stundenplans möglich (flexible Lösungen)
Klassenbildung
Klassenzusammensetzung Klassleiter/in
Stundenplan
???
Manche Wünsche, Probleme und Fragen lassen sich im Vorfeld oft problemlos klären!!!
Schuleinschreibung / Kontakt mit der Schulleitung bitte nutzen!!!!!
Hinweise zu diesen Fragen geben wir im Juli auf einer Informationsveranstaltung bekannt.
Der erste Schultag
• Dienstag, 14. September 2021
• Beginn: 8:30 Uhr
• Ende gegen 10.30 Uhr
• Schultasche
• Schultüte
??
Kinder, die in die Schule kommen
• brauchen zur Bewältigung dieses in sich schon
spannenden Lebensereignisses die emotionale und fachliche Unterstützung der Eltern,
• müssen von den Eltern ein Stück weit losgelassen
werden, damit sie den Schritt in die Selbständigkeit erleben können,
• sollen Gelegenheiten bekommen Frustrationstoleranz einzuüben und durch einen geordneten Tagesablauf den Rahmen für die neuen Aufgaben bekommen.
Für Fragen
stehen wir Ihnen jederzeit zur
Verfügung!
Danke für Ihr Interesse
und alles
Gute für die Einschulung Ihres Kindes!
Günter Kaniber, Rektor
Birgit Schlamminger, Konrektorin