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Finanzierungshilfen für den Mittelstand

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Academic year: 2022

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Finanzierungshilfen für den Mittelstand

Finanzierungsfragen haben für mittelständische Betriebe eine besondere Bedeutung. Eine solide Eigen- und Fremdkapitalausstattung ist die Basis für den Erfolg eines Unternehmens. Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft besteht die Möglichkeit, für verschiedene Investitionen öffentliche Fördermittel zu beantragen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Finanzierungs- hilfen.

Die öffentlichen Darlehen werden von der LfA Förderbank Bayern sowie der KfW vergeben. Im Rahmen von Festigungsinvestitionen innerhalb bestimmter Fristen nach Existenzgründung können Darlehen zu Gründungskonditionen bzw. Darlehen für Jungunternehmer beantragt werden. Beachten Sie hierzu das Merkblatt „Finanzierungshilfen für Existenzgründer und Jungunternehmer“.

Die Antragstellung erfolgt nach dem Hausbankprinzip und somit ausschließlich über Kreditinstitute. Die Hausbank übernimmt die Kre- ditprüfung und leitet die Unterlagen bei Zustimmung an die jeweilige Förderbank weiter:

Die Primärhaftung für die öffentlichen Kredite trägt in der Regel die Hausbank, so dass der Unternehmer die beantragten öffentlichen Darlehen prinzipiell bei der Hausbank banküblich absichern muss. Durch die sog. Haftungsfreistellung in einigen Programmen kann die

Der Unternehmer

 lässt sich beraten (z. B. bei IHK)

 erstellt ein Konzept

 führt Finanzierungsgespräche mit seiner Hausbank

Die Förderbank

 prüft den Antrag

 holt Gutachten ein (z. B. bei IHK)

 leitet Hausbank ein Darlehens-an- gebot zu

Die Hausbank

 schließt Darlehensvertrag mit Ihnen

 ruft Darlehensmittel auf Wunsch bei Förderbank ab

 zahlt Mittel aus

Die Hausbank

 prüft Ihr Vorhaben und Bonität

 hilft bei Antragstellung

 leitet Antrag an Förderbank weiter

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Hausbank jedoch einen Teil der Haftung auf die Förderbank verteilen und somit ihr Risiko entlasten. Dadurch kann es für den Antrag- steller leichter werden, Darlehen zu erhalten, vor allem wenn dieser nur unzureichende Sicherheiten aufweisen kann. Allerdings bedeu- tet die Beantragung einer Haftungsfreistellung durch die Hausbank nicht, dass der Unternehmer die beantragten Darlehen überhaupt nicht besichern muss.

Kann der Antragsteller keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten vorweisen, die ihm die Kreditaufnahme ermöglichen, so stellen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern (BBB) oder der LfA eine weitere Alternative dar. In Bayern gibt es u. a. Bürgschaften für die Bereiche Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie mittelständisches Industrie- und Dienstleistungsgewerbe. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über die Hausbanken. Weitere Infos zu Bürgschaften erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Der Antrag auf Gewährung eines öffentlichen Darlehens muss unbedingt vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Eine Nachfinanzierung oder Umschuldung ist meist nicht mehr möglich. Mit dem Vorhaben wird begonnen, wenn die Investitionsmaßnah- men in Angriff genommen bzw. wesentliche finanzielle Engagements eingegangen werden (z. B. größere Zahlungsverpflichtungen durch abgeschlossene Miet-, Pacht- oder Kaufverträge).

Die LfA Förderbank Bayern und die KfW-Mittelstandsbank bieten speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnittene Pro- gramme an. Sie ergänzen die Kapitalmarktkredite durch flexible Laufzeiten, günstige Zinssätze und tilgungsfreie Jahre. Die einzelnen Programme können jedoch nur anteilig in Anspruch genommen werden, da sie den jeweiligen Finanzierungs-Höchstgrenzen unterlie- gen sowie miteinander nur bis zu bestimmten Obergrenzen kombiniert werden können.

Nachfolgend soll ein Überblick über die wichtigsten Förderdarlehen gegeben werden. Darüber hinaus können für jedes Programm de- taillierte Merkblätter angefordert werden.

 Investivkredit (LfA)

 Universalkredit (LfA)

 KfW-Unternehmerkredit

 ERP-Regionalförderprogramm (KfW)

 Auftragsgarantien (LfA)

 Innovationskredit 4.0 (LfA)

 Energiekredit Gebäude (LfA)

 Energiekredit/Energiekredit Plus (LfA)

 Ökokredit (LfA)

 KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

 Energieberatung Mittelstand (BAFA)

 KfW-Umweltprogramm

 Akutkredit (LfA)

 Bürgschaftsinstrumentarium der LfA

 Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung (LfA/BBB und BayBG)

(3)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Investivkredit (LfA)

Kombinierbar mit ande- ren Förderprogrammen.

Kleine und mittlere gewerbli- che Unternehmen (nach KMU-Kriterien) und Angehö- rige freier Berufe (auch Heil- und Heilhilfsberufe) mit Aus- nahme von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtun- gen.

• Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Moderni- sierung bestehender Betriebe

• aktivierungsfähige PKW Nicht förderfähig:

• Vorhaben der Ersatz- beschaffung

• Waren

• Vorhaben die unter das EEG bzw. KWKG fallen

• Die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkredi- ten (Umschuldung) und zur Sanierung

Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Existenzgründung kön- nen Investitionen zu Existenz- gründungs-konditionen über den Startkredit gefördert wer- den

Finanzierungsanteil am förderfähigen Vorhaben bis zu 100 %

• Darlehensmindestbetrag 10.000 €

• Darlehenshöchstbetrag 10 Mio. € je Vorhaben

• 60%ige Haftungsfreistellung möglich (Haftung- Plus) soweit ein Darlehen bei 2 Mio. € bankenmäßig nicht ausreichend besichert werden kann

• Auszahlung: 100 %

• Laufzeiten:

5 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei) 8 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei) 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 15 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei) 20 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei)

Abweichend können verkürzte Gesamtlaufzeiten (mind.

3 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Jahr) beantragt werden.

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen

Universalkredit (LfA) Kombinierbar mit ande- ren Fördermitteln Soweit ein Darlehen bis 2 Mio. € bankmäßig nicht ausreichend besichert werden kann, ist 60 %ige Haftungsfreistellung für KMU möglich. Darüber hinaus ggf. Bürgschaft.

Unternehmen der gewerbli- chen Wirtschaft,

mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis ein- schließlich 500 Mio. €.

Freiberuflich Tätige (z. B.

Steuerberater, Architekten) Nicht antragsberechtigt:

• Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist.

• Unternehmen in Schwierigkeiten

• Unternehmen, deren Tä- tigkeit den mittelstands- politischen Zielen nicht entsprechen (z. B. (On- line-) Kasinos, Profi- sport, Empfehlungsmar- keting, Rotlichtmilieu, Pornographie, Produk- tion von und Handel mit Waffen und Munition nur unter engen Vo- raussetzungen und ohne

„HaftungPlus“

• Investitionen(einschließlich betrieblich genutzter PKW und Kaufpreiszahlungen an die Eltern/Schwiegereltern), Anschaffung von Warenlager.

• Allgemeiner Betriebsmittelbe- darf

• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten

_____________________

Zu Antragsberechtigte:

• Wenn Haftungsfreistellung gewünscht:

Unternehmen deren Tätigkei- ten den Vorgaben des EIF be- ziehungsweise moralischen o- der Umweltaspekten nicht entsprechen z. B. Produk- tion/Handel von Tabak bzw.

destillierten alkoholischen Ge- tränken, IT-Lösungen, die vor- genannte Bereiche unterstüt- zen, F&E in Bezug auf gene- tisch veränderte Organis- men/bzw. Klonen von Men- schen

• Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % des fi- nanzierbaren Vorhabens

• Darlehensmindestbetrag 25.000 €

• Darlehenshöchstbetrag je Vorhaben max. 10 Mio.

€, soweit De-minimis-Regelung keine Verminde- rung erfordert!

• Auszahlung: 100 %

• Laufzeiten:

3 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei) 5 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei) 8 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) nur für Investitionen/

Umschuldungen:

10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 15 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 15 Jahre (15 Jahre tilgungsfrei) 20 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei)

Abweichend können verkürzte Gesamtlaufzeiten (mind.

4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Jahr) beantragt werden. Vorhaben kann in mehrere Darlehen aufgeteilt werden.

(4)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen KfW-Unternehmerkredit

Nicht möglich ist die Kom- bination einer Finanzie- rung aus einem haftungs- freigestellten KfW-Unter- nehmerkredit mit anderen haftungsfreigestellten För- derprogrammen der KfW

In- und ausländische Unter- nehmen und freie Berufe, die seit mind. 5 Jahren am Markt aktiv sind.

Antragsberechtigt für Vorha- ben im Inland:

• KMU

• Größere mittelständi- sche Unternehmen die sich mehrheitlich in Pri- vatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht über- schreitet.

• Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien ver- mieten oder verpachten Antragsberechtigt für Vorha- ben im Ausland:

• Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft

• Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland

• Joint Ventures mit maß- geblicher deutscher Be- teiligung im Ausland Ausgeschlossen sind:

• Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis meh- rere Unternehmen ver- treten sind, deren jewei- liger Umsatz die Höchst- grenze übersteigt und die zusammen direkt o- der indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind

• Baumaßnahmen für be- treutes Wohnen

• Bei der Förderung von V+V die wohnwirt- schaftliche, gemeinnüt- zige und kommunale Nutzung

• Treuhandkonstruktionen

• In-Sich-Geschäfte

• Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirt- schaftlichen Erfolg erwarten lassen. Auch gewerbliche In- vestitionen zur Barriereredu- zierung

• Betriebsmittel

• Warenlager

• Übernahmen und tätige Be- teiligungen

Im KMU-Fenster förderfähig:

• Grundstücke und Gebäude

• Baumaßnahmen gewerblich

• Kauf von Maschinen, Anla- gen, Einrichtungen und Fahr- zeugen

• Betriebs- und Geschäftsaus- stattung

• Immaterielle Vermögens- werte in Verbindung mit Technologietransfer (z. B. Li- zenzen)

Ausgeschlossen sind:

• Anlagen zur Nutzung „Er- neuerbarer Energien“

• Umschuldungen und Nach- finanzierungen bereits ab- geschlossener Vorhaben so- wie Anschlussfinanzierun- gen und Prolongationen

Bei Vorhaben im Ausland sind die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig.

• Finanzierungsanteil bis zu

100 % der förderfähigen Kosten bzw. der Betriebs- mittel

• Kreditbetrag

max. 25 Mio. € pro Vorhaben

• 50%ige Haftungsfreistellung für Investitionsfinan- zierungen sowie Übernahmen und tätige Beteili- gungen möglich.

Für Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Kredit- beträgen bis max. 5 Mio. €

Laufzeiten:

• Betriebsmittelfinanzierungen:

2 Jahre endfällig KMU Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei)

• Warenlagerfinanzierungen:

2 Jahre endfällig KMU Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) Bis zu 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei)

• Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligun- gen

Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) Bis zu 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) Bis zu 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei)

• Investitionsfinanzierungen sofern im Anlagever- mögen aktivierungsfähig

Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) Bis zu 10 Jahre ( 2 J. tilgungsfrei) Bis zu 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei)

(5)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen ERP-Regional-för-

derprogramm (KfW)

Die Kombination ei- nes Kredites aus dem ERP-Regional- förderpro-gramm mit anderen Förder- mitteln ist möglich.

Kleine und mittlere Un- ternehmen der gewerbli- chen Wirtschaft nach KMU-Definition der EU sowie freiberuflich Tätige die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind.

Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien ver- mieten oder verpachten.

Alle Investitionen in den Regional- fördergebieten die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Z. B.:

• Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

• Bauinvestitionen gewerblich

• Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen und Anlagen

• Erwerb immaterieller Wirt- schaftsgüter (Technologietrans- fer)

• Investitionen zur Barriereredu- zierung

auch:

• Betriebsmittel

• Warenlager

• Firmenübernahmen und tätige Beteiligung.

• In den Regionalfördergebieten der alten Bundesländer:

bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten

• Kreditbetrag: max. 3 Mio. € pro Vorhaben

• Auszahlung: 100 % Laufzeiten:

• Betriebsmittelfinanzierungen Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei)

• Warenlagerfinanzierungen:

Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) Bis zu 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei)

• Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei)

Bis zu 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) Bis zu 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei)

• Investitionsfinanzierungen Bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) Bis zu 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) Bis zu 20 Jahre ( 3 J. tilgungsfrei)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Auftragsgarantien

(LfA)

(Exporthilfen bieten auch die Ausfuhr- kreditgesellschaft mbH (AKA), die KfW und die Euler Her- mes Kredit-versi- cherung)

Mittelständische Unter- nehmen der gewerbli- chen Wirtschaft und An- gehörige der Freien Be- rufe mit Sitz in Bayern.

Der Jahresumsatz (Kon- zernumsatz) der Antrag- steller darf 500 Mio. € nicht überschreiten.

Es können nur Unterneh- men mit ausreichender Bonität berücksichtigt werden.

Antragsteller, die sich in finanziellen Schwierigkei- ten befinden, können nicht berück-sichtigt werden.

• Die LfA übernimmt für Aufträge aus dem In- und Ausland Aus- fallgarantien für Bietungs-, An- zahlungs-, Lieferungs-, Leis- tungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und In- landsaufträgen (Inlandsavale) sowie auftragsbezogene Be- triebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzie- rungen bei Inlands- und Aus- landsaufträgen (Vorfinanzie- rungen), die von den Hausban- ken (auch Versicherungsunter- nehmen), der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.

• Der Sitz der Hausbank muss in der EU liegen.

• Die Garantien sind stets auf- tragsbezogen; bei mehreren gleichartigen Aufträgen Aval- rahmen möglich.

• Die Wertschöpfung der Auf- träge sollte überwiegend in Bayern stattfinden.

• Die nachträgliche Übernahme ist ausgeschlossen.

• Ausfallgarantien werden ausschließlich in Euro übernommen.

• bis zu 50 % des Gegenwertes der von der Hausbank/Versiche- rung zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits

• Haftungsanteil der Hausbankbank/

Versicherung muss ebenfalls mind. 50 % betragen

• Höchstbetrag: 5 Mio. €

• einmalige Bearbeitungsgebühr (einzelfallabhängig)

• laufende Provision je nach Bonität, Risiko des zugrunde lie- genden Geschäfts und Absicherung

• persönliche Haftung der Gesellschafter

• Abtretung sämtlicher Forderungen aus Aval/Kredit zugrunde liegenden Geschäften

• Abtretung der Ansprüche auf Zahlungen aus Akkreditiven

• nötige Unterlagen: LfA-Antrag, Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre, Unternehmensplanung, Liquiditätsplanung, Banken- spiegel, aktuelle Auftragsübersicht

Ansprechpartner:

LfA Team KS4

Frau Hörner 089/2124-2292 Frau Sierla 089/2124-2220 Herr Rößler 089/2124-2593 oder auftragsgarantie@lfa.de

(6)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Innovationskredit 4.0

(LfA)

Ziel des Programmes ist es innovative Vorhaben anzustoßen, die Digitali- sierung der Unterneh- men zu beschleunigen und innovativen Unter- nehmen die Finanzie- rung zu erleichtern.

Produktvariante 1: För- derung innovativer Vor- haben

Produktvariante 2: För- derung innovativer Un- ternehmen

KMU incl. neu gegründeter Unternehmen mit Sitz in Bayern

Nicht antragsberechtigt:

• Unternehmen an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist

• Unternehmen in Schwie- rigkeiten

• Unternehmen aus folgen- den Bereichen: Spielsa- lons, Kasinos, Profisport, Empfehlungsmarketing, Rotlichtmilieu.

Falls Haftungsfreistellung siehe auch Vorgaben der Inno- Fin-Kreditgarantiefazilität

Zu Verwendungszweck

• Hohe F&E-/Innov. Kosten:

Anteil der F&E-/kosten gem. Bestätigung eines StB/WiPrüf. in einem der letzten 3 J. mindestens 10

% der Betriebskosten bzw.

> 5 %, falls Antragsteller

< 7 Jahre am Markt. Bei neu gegründeten Unter- nehmen auf Basis unter- jähriger Zahlen

• Innovationsförderung:

Pro vorangegangener In- novationsförderung in den letzten 36 Monaten kann nur einmal ein Antrag als

„innovatives Unterneh- men“ gestellt werden. Die Höhe der Förderung ist li- mitiert auf das Dreifache der bei Antragstellung die- nenden Kreditförderung bzw. auf das Zehnfache einer Zuschussförderung.

• Venture Capital Antragsteller ist erstem Umsatz < 5 J. am Markt und hat in den letzten 24 Monaten - seit Antrag- stellung – ein Investment (z. B. offene oder stille Be- teiligung) eines VC-Inves- tors oder aus einem Busi- ness Angel-Netzwerk er- halten oder der VCI oder BA ist zum Zeitpunkt der Antragstellung Gesell- schafter/Anteilseigner des Unternehmens.

Für innovative Vorhaben:

• Investitionen

• Vorhabensbezogene Betriebsmittel Für innovative Unternehmen:

• Investitionen

• vorhabensbezogene Betriebsmittel

• allgemeiner Betriebsmittelbedarf Ausgeschlossen sind:

• Betriebsübernahmen

• Umschuldungen

• Prolongationen

1. Kriterien für innovative Vorhaben Innovationsvorhaben:

• Entwicklung bzw. Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse/DL

• Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien Digitalisierungsvorhaben:

Produktion und Verfahren

• Integration von Customer Relationship Management-Syste- men an das MES (Manufacturing Execution System, Digitale Kundenschnittstelle)

• Vollumfängliche Vernetzung der Enterprise Ressource Plan- ning (ERP)- und Produktionssysteme (Machine-to-machine- communication) – „Industrie 4.0“

• Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion

• Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme

• Implementierung additiver Fertigungsverf. (z. B. 3D-Druck)

• Integr. mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

• Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen ( Big Data-Anwendungen)

• Investitionen in die Nutzung und den Ausbau innerbetriebli- cher Breitbandnetze > 50 Megabit/Sek.

• Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion

• Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungs- kette; Integration digitaler Workflows m. Lieferanten und Kd.

• Entwicklung eines digitalen Abbilds Produkte

• Aufbau von digitalen Plattformen

• Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung

• Entw. v. predictive-maintenance Anwend., z. B. Fernwartung

• Entwicklung produktbegleitender und/oder Anwendersteue- rungssoftware (Apps, et cetera)

• Entw. oder Anwendung v. (digitalen) Standards u. Normen

• Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen Strategie und Organisation

• Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie

• Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie

• Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Daten- sicherheits-, oder Social-Media-Kommunikationskonzepte

• Alle betr.Weiterbildungsmaßn. im Bereich Digitalisierung

• Einf. dig. Vertriebskanäle) mit mobilen Geräten (mobile e-com- merce)

• Kosten, für Kooperationen insb. zw. Start-ups und etablierten Unternehmen

2. Kriterien für innovative Unternehmen:

• Schnelles Wachstum:

Durchschn. Wachstum (ohne Zukäufe) von Umsatz o. Beschäf- tigten über 3J. > 20 % p.a für KMU > 10 Mitarbeiter ( Vollzeit- kapazitäten) und seit erstem Umsatz < 12 Jahre am Markt.

• Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfä- higen Aufwendungen

• Kreditbetrag Max. 7,5 Mio. € je Vor- haben

Mind. 25.000 €

• 70%ige Haftungsfrei- stellung für Darlehen bis 5 Mio€ möglich Alternativ und bei Dar- lehen über 5Mio € Bürgschaft möglich

• Tilgungszuschüsse:

In beiden Produktvari- anten wird ein Til- gungszuschuss in Höhe von 1% der Darlehens- summe gewährt Laufzeiten:

5 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei) 7 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) Bereitstellungprovisionsfreie Zeit:

12 Monate

6 Monate bei verbürgten Darlehen

(7)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Energiekredit Gebäude

Programm für die Ener- getische Sanierung zum KfW-Effizienz- haus, für Einzelmaß- nahmen an der Gebäu- dehülle und/oder Ge- bäudetechnik sowie für die Errichtung von KfW-Effizienzhäusern

Nachweis der Energie- einsparung

Die Einhaltung der Technischen Mindest- anforderungen und die Einsparung von Energie und CO2 sind von ei- nem Sachverständigen zu quantifizieren und zu bestätigen Expertenliste unter www.energie-effizienz- experten.de

Soweit ein Darlehen bis 2 Millionen Euro bank- mäßig nicht ausrei- chend besichert werden kann, ist 50 %ige Hoff- nungsfreistellung für KMU möglich. Darüber hinaus ggf. Bürgschaft.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der ge- werblichen Wirtschaft und freibe- ruflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern Nicht antragsberechtigt sind:

• Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die sich vorsätzlich oder grob fahrlässig über Umweltvor- schriften hinweggesetzt und da- bei Umweltschäden verursacht haben

• Unternehmen oder freiberuflich Tätige in Schwierigkeiten

• Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die einer früheren Beihil- ferückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind

__________________________

Zu Verwendungszweck:

 Sonstige Maßnahmen Alle sonstigen im Anlagever- mögen aktivierbare Maßnah- men, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetrieb- nahme der geförderten Maß- nahmen erforderlich sind.

z. B.

• Nebenarbeiten, wie z. B. Aus- bau und Entsorgung von Alt- anlagen, Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit

• Planungskosten, die notwen- digerweise Bestandteil der Baumaßnahme sind

• Maßnahmen zur Einregulie- rung der geförderten Anlage (Messung und Anpassung der Regelparameter inkl. des hydraulischen Abgleichs von Wärme- und Kälteverteilsys- temen

• Aufwendungen für Ener- giemanagementsysteme

 Nicht förderfähige Investitio- nen:

• Grundstückskosten, Außen- anlagen und Inneneinrich- tungen

• Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten

• Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsge- setz (KWKG) erhalten

Gefördert werden:Maßnahmen an ge- werblich genutzten Nichtwohngebäu- den bzw. Gebäudeteilen, die nach Fer- tigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungs- bereich der aktuell gültigen Energie- einspar-

verordnung (EnEV) fallen. Alle Maß- nahmen müssen die Technischen Min- destanforderungen erfüllen

 Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100.

(nicht gefördert wird: der Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal.) Förderfähig sind alle im Anlagevermö- gen aktivierbaren energetischen Maß- nahmen, die der Sachverständige in seiner Planung vorsieht, um das KfW- Effizienzhaus-Niveau zu erreichen. In- nerhalb von 12 Monaten nach Bauab- nahme wird ggf. auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes gefördert

 Einzelmaßnahmen an der Gebäu- dehülle und/oder Gebäudetechnik z. B.

• Dämmung von Wänden, Dach- flächen, Geschossdecken und Bo- denflächen

• Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren (inkl. La- destellen)

• Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschut- zes

• Einbau, Austausch oder Optimie- rung raumluft- und klimatechni- scher Anlagen inkl. Wärme-/Käl- terückgewinnung und Abwärme- nutzung

• Erneuerung und/oder Optimie- rung der Wärme-/Kälteerzeu- gung, -verteilung und –speiche- rung inkl. Kraft-Wärme- bzw.

Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungs- anlagen

• Austausch und Optimierung der Beleuchtung

• Einbau und Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungs- technik sowie der Gebäudeauto- mation

 Errichtung von KfW-Effizienz- häusern 55 bzw. 70

Finanziert werden im Anlagevermögen aktivierbare Bauwerkskosten. Kosten für nicht beheizte Gebäudeteile müs- sen herausgerechnet werden. Inner- halb von 12 Monaten nach Bauab- nahme wird ggf. auch der Ersterwerb eines entsprechenden Neubaus geför- dert

• Darlehenshöchstbetrag: 10 Mio. EUR (mind.

25.000 €)

• Finanzierungsanteil 100 %

• Laufzeiten:

Abweichend von den Standardlaufzeiten kön- nen verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mind. 3 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Freijahr) beantragt werden

• Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf von 12 Monaten eine Bereitstel- lungsprovision von

2 % p. a. berechnet

• Tilgungszuschuss:

Nach Prüfung der antrags- und programmge- mäßen Verwendung sowie des Nachweises über das erreichten KfW-Effizienzhaus-Ni- veau gemäß Zusage bzw. der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Ein- zelmaßnahmen wird ein Tilgungszuschuss gutgeschrieben

Die Höhe des Tilgungszuschusses ergibt sich aus einem Prozentsatz des Zusagebetrags und einem Höchstbetrag pro m² Nettogrundfläche bei Sanierung:

KfW-Effizienzhaus 70:

18,5 % Tilgungszuschuss;

max. 185 EUR pro m² KfW-Effizienzhaus 100:

11,0 % Tilgungszuschuss;

max. 110 EUR pro m² Einzelmaßnahmen:

6,0 % Tilgungszuschuss max. 60 EUR pro m² bei Neubau:

KfW-Effizienzhaus 55:

6,0 % Tilgungszuschuss;

max. 60 EUR pro m² KfW-Effizienzhaus 70:

1,0 % Tilgungszuschuss;

max. 10 EUR pro m²

Die Gutschrift erfolgt 3 Monate nach dem Zins- und Tilgungstermin, welcher der Prüfung und An- erkennung des Verwendungsnachweises durch die LfA folgt.

(8)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Energiekredit/Energie-kredit

Plus (LfA)

Für Investitionen in Bayern, die energierelevante Verbesse- rungen im Bereich Produkti- onsanlagen und -prozesse be- wirken.

Tilgungszuschuss

Mit Nachweis der geplanten Energieeinsparung wird ein Tilgungszuschuss gutgeschrie- ben ( in % des Zusagebetra- ges):

• Energiekredit: 1 % Tilgungs- zuschuss

• Energiekredit Plus:

2 % Tilgungszuschuss (dadurch Verkürzung der Kre- ditlaufzeit)

KMU der gewerblichen Wirt- schaft und freiberuflich Tätige mit Sitz in Bayern

Nicht antragsberechtigt:

• Unternehmen, die sich vor- sätzlich oder grob fahrlässig über Umweltschutzvorschrif- ten hinweggesetzt und dabei Umweltschäden verursacht haben

• Unternehmen, an denen die öffentliche Hand (Staat, Kom- munen oder sonstige juristi- sche Personen des öffentli- chen Rechts) direkt oder indi- rekt mehrheitlich beteiligt ist

• Unternehmen in Schwierigkei- ten nach beihilferechtlicher Definition

• Unternehmen die einer frühe- ren Beihilferückfor-derungs- entscheidung der EU nicht nachgekommen sind

Energiekredit (EK5):

- Investitionen mit Energieeinspa- rung, von mind. 10 %

Energiekredit Plus (EK6):

- Investitionen mit Energieeinspa- rung, von mind. 30 %

Förderfähige Investitionen:

• Aktivierbare Neu- und Moderni- sierungsinvestitionen in folgen- den Bereichen (auch Aufwen- dungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung, Ener- giemanagementsysteme, der Er- werb gebrauchter Wirtschafts- güter sowie ggf. Eigenleistun- gen)

• Maschinen/Anlagen/Prozesstech- nik

• Druckluft/Vakuum/Absaugtech- nik

• Elektrische Antriebe/Pumpen

• Prozesswärme

• Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühl- räume

• Wärmerückgewinnung/Abwär- menutzung

• Mess-, Regel- und Steuerungs- technik

• Informations- und Kommunika- tionstechnik

• Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn keine Förderung nach dem EEG bzw. dem KWKG in An- spruch genommen wird Nicht förderfähig:

• Vorhaben, die eine Vergütung nach dem „Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz (EEG)“ bzw. dem

„Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhalten

• Grundstückskosten

• Fahrzeuge

• Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltungskosten

• Vorhaben aufgrund behördlicher Auflagen oder rechtlicher Vorga- ben

• Darlehenshöchstbetrag:

max. 10 Mio. € (min. 25.000 €)

• Finanzierungsanteil 100 %

• Laufzeiten:

5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei)

• 50 % Haftungsfreistellung möglich Abweichend kann im jeweiligen Bereich

die Darlehenslaufzeit verkürzt werden (mind. 4 Jahre) und die Tilgungsfreijahre reduziert werden (mind. 1 Jahr).

• Nachweis der Energieeinsparung ist erforder- lich!

Das BAFA fördert im Rahmen der „Energiebera- tung im Mittelstand“ bis zu 80 % der förderfä- higen Beratungskosten, jedoch max. 6.000 EUR.

Das StmWI fördert Energieeinsparkonzepte mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten der Un- tersuchung.

(9)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Ökokredit (LfA)

Umweltschutz-

investitionen auf dem Gebiet des Freistaates Bayern

KMU der gewerblichen Wirt- schaft und freiberuflich Tätige mit Sitz in Bayern Nicht antragsberechtigt:

• Unternehmen, die sich vorsätzlich oder grob fahrlässig über Umwelt- schutzvorschriften hin- weggesetzt und dabei Umweltschäden verur- sacht haben

• Unternehmen, an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Perso- nen des öffent-lichen Rechts) direkt oder indi- rekt mehrheitlich beteiligt ist

• Unternehmen in Schwie- rigkeiten nach beihilfe- rechtlicher Definition

• Unternehmen, die einer früheren Beihilferück-for- derungsentscheidung der EU nicht nachge-kommen sind

Förderfähige Bereiche:

Gefördert werden eigenverant- wortliche Umweltschutzinvestitio- nen auf den Gebieten:

• Abwasserreinigung

• Luftreinhaltung

• Lärm-, Erschütterungsschutz

• Kreislaufwirtschaft

• Ressourceneffizienz

• Boden- und Grundwasser- schutz

sowie Investitionen für be- sonders klimaschutzrelevante Vorhaben wie:

• Maßnahmen zur Verringe- rung von Treibhausgasemis- sionen um mind. 20 % und

• Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen potenzi- elle Schäden als Folge von Extremwetterereignissen (z. B. Vertriebsverlagerung

aus hochwassergefährdeten Gebieten, sowie die bauliche Verstärkung von Gebäuden wegen erhöhter Hitze-, Wind-, oder Schneelastge- fahr, Hagel- und Blitzschlag) Umweltschutzeffekt ist Vorausset- zung:

Umweltschutzrelevante Verbesse- rungen oder Ressourcenschonung, bei Besserstellung als durch be- hördliche/rechtliche Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragsstellung nötig (überobligatorisch).

Eine solche Verbesserung liegt ins- besondere dann vor, wenn für die Bereiche Luftreinhaltung und Kli- maschutz eine Reduzierung der Emissionen um mindestens 20 % sowie für den Bereich Lärmschutz eine Reduzierung um mindestens 10 dB erzielt wird.

Nicht förderfähig:

• Vorhaben, die eine Vergü- tung nach dem „Erneuer- bare-Energien-Gesetz (EEG)“

bzw. dem „Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG)“

erhalten

• Grundstückskosten

• Fahrzeuge

• Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltungskosten

• Investitionen im Zusammen- hang mit der Erfüllung kom- munaler Aufgaben

• Darlehenshöchstbetrag: 2 Mio. € (mind.

25.000 €)

• Finanzierungsanteil max. 100 % der max.

förderfähigen Kosten in Höhe von 12,5 Mio.

Laufzeiten:

• 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei)

• 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei)

• 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei)

• 50 % Haftungsfreistellung möglich Abweichend kann im jeweiligen Bereich die Darlehenslaufzeit verkürzt werden (mind. 4 Jahre) und die Tilgungsfreijahre reduziert wer- den (mind. 1 Jahr).

(10)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen KfW – Energieeffizienz-pro-

gramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren

Programm dient der günstigen Fi- nanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehen- den gewerblichen Gebäuden in Deutschland

Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Ein- sparungen von Energie und CO2 sind bei Antragsstellung von einem Sachver-ständigen zu quanti-fizie- ren und bestätigen.

Expertenliste:

www.energie-effizienz-experten.de

• In- und ausländische Un- ternehmen (KMU) der ge- werblichen Wirtschaft (mehrheitlich in Privatbe- sitz)

• Freiberuflich Tätige

• Unternehmen, die beste- hende gewerbliche Ge- bäude erwerben (Erster- werb)

• Unternehmen, die im Rah- men einer Contracting- Vereinbarung (Energie-) Dienstleistung für einen Dritten an gewerblichen Nichtwohn-gebäuden er- bringen

1. Die energetische Sanierung von ge- werblich genutzten Nichtwohnge-bäuden, die das energetische Niveau eines KfW- Effizienzhauses für Bestandsgebäude er- reichen.

Folgende Standards werden gefördert:

• KfW-Effizienzhaus 70

• KfW-Effizienzhaus 100

• KfW-Effizienzhaus Denkmal 2. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der techni- schen Gebäudeausrüstung zur Verbesse- rung der Energieeffizienz an bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden.

Folgende Einzelmaßnahmen werden ge- fördert:

a. Dämmung von Wänden, Dachflä- chen, Geschossdecken und Boden- flächen

b. Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außen- türen und Toren (inkl. Ladestellen) c. Maßnahmen zur Verbesserung des

sommerlichen Wärmeschutzes d. Einbau, Austausch oder Optimierung

raumluft- und klimatechnischer An- lagen inkl. Wärme-/Kälterück-gewin- nung und Abwärmenutzung e. Erneuerung und/oder Optimierung

der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und –speicherung inkl.

Kraft-Wärme- bzw. Kraft- Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen f. Austausch und/oder Optimierung der

Beleuchtung

g. Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation

Für Baudenkmale sind in der Anlage

„Technische Mindestanforderungen“ zum Merkblatt (Bestellnummer 600 000 3418) Ausnahmeregelungen zur Wärme-däm- mung von Außenwänden und Dachflä- chen sowie zur Fenstererneuerung defi- niert.

3. Die Errichtung energieeffizienter ge- werblich genutzter Gebäude, die das ener- getische Niveau eines KfW-Effizienzhau- ses für Neubauten erreichen.

• Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Kosten

• Darlehenshöchstbetrag: 25Mio

• Laufzeit:

bis 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) bis 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) bis 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei), wenn technische und öko nom.

Lebensdauer >10 Jahre

• max. 10 J. Zinsbindung

• 100 % Anzahlung

• Abruffrist: 12 Monate ab Zusage (Bereitstellungsprovision danach 0,25 % pro Monat)

• Tilgung 1/4 – jährlich

• Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhausniveaus ge- mäß Zusage bzw. der Einhaltung der technischen Mindestanfor- derungen bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszu- schuss!

• Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen

______________________

zu Verwendungszweck:

Folgende Niveaus werden gefördert:

• KfW-Effizienzhaus 55

• KfW-Effizienzhaus 70 4. Förderfähig sind auch alle sonsti- gen Maßnahmen, die zur Vorberei- tung, Realisierung und Inbetrieb- nahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören auch:

• Nebenarbeiten, wie z. B. Ausbau und Entsorgung von Altanlagen

• Planungskosten, die notwendi- gerweise Bestandteil der Bau- maßnahme sind

• Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage (Mes- sung und Anpassung der Regel- parameter)

• Aufwendungen für Energiema- nagementsysteme

(11)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen KfW-Energieeffizienzpro-

gramm-Produktionsanlagen/

-prozesse

Programm unterstützt Energieef- fizierungsmaß-nahmen im Be- reich Produktionsanlagen/-pro- zesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.

Maßnahmen, die zu einer hohen Energieeinsparung führen (Pre- mium Standard) erhalten beson- ders günstige Konditionen Empfehlenswert ist im Vorfeld eine Energieberatung Mittelstand (BAFA) in Anspruch zu nehmen.

Zu beachten sind Besonderheiten bei Auslandsvorhaben.

Die Einsparung ist bei Antragstel- lung durch das Unternehmen o- der einem Energieberater zu er- mitteln und zu bestätigen

• In- und ausländische Unter- nehmen (KMU) der gewerb- lichen Wirtschaft (mehrheit- lich in Privatbesitz)

• Freiberuflich Tätige

• Unternehmen, die im Rah- men einer Contracting- Ver- einbarung (Energie-) Dienst- leistung für einen Dritten erbringen

Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

• Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige

• Tochtergesellschaften deut- scher Unternehmen mit Sitz im Ausland

• Joint Ventures mit maßgebli- cher deutscher Beteiligung im Ausland

1) Gefördert werden alle Investitionsmaß- nahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % (Einstiegsstandard) bzw.

mindestens 30 % (Premiumstandard) er- zielen, beispielsweise in den Bereichen:

• Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik

• Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik

• Elektrische Antriebe/Pumpen

• Prozesskälte und Prozesswärme

• Wärmerückgewinnung/Abwärmenut- zung (für Produktionsprozesse)

• Mess-, Regel- und Steuerungstechnik

• Informations- und Kommunikations- technik

• Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Hinweis: aus beihilferechtlichen Gründen können KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhal- ten, nur mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenz- zinssatzes gefördert werden) Modernisierungsinvestitionen müs- sen zu einer spezifischen Endenergie- einsparung von mindestens 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 % (Premiumstandard) gemessen am Durchschnittsverbrauch der letz- ten 3 Jahre führen.

Bei Neuinvestitionen ist eine spezifi- sche Endenergieeinsparung von min- destens 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 % (Premium- standard) gegenüber dem Branchen- durchschnitt zu erreichen.

Die Einsparung durch die Investiti- onsmaßnahme ist bei Antragsstellung durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln. Die Be- rechnung kann beispielsweise über Herstellernachweise und Produktda- tenblätter erfolgen.

Die Einsparung ist in der „Bestäti- gung zum Kreditantrag KfW-Energie- effizienzprogramm“ zu quantifizieren und zu bestätigen.

2) Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betriebli- chen Energieeinsparinvestition Auf- wendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme geför- dert werden.

• Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

• Darlehenshöchstbetrag:

25 Mio €

• Laufzeit:

bis 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) bis 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) bis 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei),

wenn technische und ökonom.

_Lebensdauer >10 Jahre

• bis 10 Jahre Zinsbindung fester Zins

• 100 % Anzahlung

• Abruffrist: 12 Monate ab Zusage (Bereitstellungsprovision danach 0,25 % pro Monat)

• Tilgung 1/4 – jährlich

• Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen

(12)

Programm

Energieberatung Mittel- stand (BAFA)

Eine qualifizierte Energie- beratung soll kleinen und mittleren Unternehmen Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbes- serung der Energieeffizi- enz im Unternehmen auf- zeigen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Für Unternehmen mit jährlichen Energie- kosten über 10.000 EUR, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 EUR. Für Un- ternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 EUR, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungs- kosten, jedoch maximal 1.200 EUR. Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelasse- nen Energieberater erfolgt. Die Antragsstellung ist ausschließlich über Online-Antragsformular möglich. Dem ausgefüllten An- tragsformular muss ein Kostenvorschlag des Energieberaters sowie das ausgefüllte Formular „Selbstverpflichtung bzw. Selbster- klärung des Energieberaters“ beigefügt werden. Aus dem Kostenvoranschlag muss die Höhe des geplanten Beraterhonorars klar hervorgehen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides hat der Antragssteller zwölf Monate Zeit, die Beratung durchzuführen (Bewilligungszeitraum). Anschließend, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorzulegen (Vorlagefrist).

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen

KfW-Umweltprogramm Programm dient der Fi- nanzierung von allgemei- nen Umweltschutzmaß- nahmen in Deutsch-land.

Insbesondere auch Inves- titionen, mit denen be- reits die Entstehung von Umweltbelastungen ver- mieden oder wesentlich vermindert werden.

Kombination mit anderen Fördermitteln möglich.

• In- und ausländi- sche Unternehmen (KMU) der gewerbli- chen Wirtschaft, wenn mehrheitlich im Privatbesitz.

• Freiberufliche Tätige (z. B. Steuerberater, Architekten)

• Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Verein- barung Dienstleis- tungen für einen Dritten erbringen.

• Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung ho- heitlicher Aufgaben (Public Private Part- nership-Modelle) Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

• Deutsche Unter- nehmen der ge- werblichen Wirt- schaft

• deren Tochterge- sellschaften mit Sitz im Ausland

• Joint Ventures mit maßgeblich deut- scher Beteiligung im Ausland

Alle Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.

Hierzu zählen Maßnahmen:

• zur Erhöhung der Ressourcen-

effzienz/Materialeinsparung, zum Beispiel Verringer- ung des Materialausschusses, Optimierung des Pro- duktionsverfahrens, hinsichtlich der davon ausge- henden Umweltauswirkungen

• zur Verminderung oder Vermeidung von Luftver- schmutzungen einschließlich Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen,

zum Beispiel:

 Anschaffung von gewerblich genutzten Fahr- zeugen mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeu- gen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw.

Elektro/Diesel) und Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilome- ter nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.

 Errichtung von Ladestationen für Elektrofahr- zeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff.

• zur Abfallvermeidung, -behandlung und –verwertung

• zur Verbesserung der Abwasserreinigung,

• zur Abwasserverminderung und -vermeidung,

• zum Boden- und Grundwasserschutz,

• zur Altlasten- beziehungsweise Flächensanierung (thermisch, chemisch-physikalisch, mikrobiologisch), sofern die Sanierung Voraussetzung für weitere be- triebliche Investitionen ist und das Unternehmen für die Beseitigung der Altlast nicht haftet.

Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdi- gen betrieblichen Umweltschutzinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Nicht gefördert wird der Erwerb von Grundstücken, Um- schuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, V+V zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen, kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirt- schaftlichen Primärproduktion, Treuhandkonstruktionen, In-Sich-Geschäfte.

• Finanzierung bis zu 100 % för- derfähige Investitionskosten

• Darlehenshöchstbetrag:

je Vorhaben max. 10 Mio. €, so- weit Deminimis-Regelung keine Verminderung erfordert!

• Auszahlung 100 %

• Laufzeiten:

bis 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) bis 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) bis 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei),

• Abruf der Mittel in Teilbeträgen innerhalb 12 Monaten nach Zu- sage möglich.

• Tilgung ¼ jährlich.

• Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.

(13)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Akutkredit (LfA)

Bis auf weiteres: Bei Darlehensbe- trägen bis max. 100.000,- € erleich- tertes Antragsverfahren über die Hausbank möglich.

Verzicht auf detaillierte Darstellung der akzeptierbaren Gründe für not- wendige Liquiditätsmaßnahmen.

Bestätigung der Hausbank ist aus- reichend.

Mittelständische Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft.

Unternehmen in den Fördergebieten werden mit Vorrang berücksichtigt.

Die Darlehen werden als sog. De- minimis-Beihilfen im Sinn der von der EU-Kommission aufgestellten Kriterien gewährt. Für bestimmte Bereiche (z. B. Speditionen) ist die Gewährung von De-minimis-Beihil- fen jedoch ausgeschlossen.

Konsolidierungskonzept:

Der Unternehmer muss ein tragfä- higes Gesamtkonsolidierungskon- zept vorlegen, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Si- tuation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält.

Konzept-Beiträge des Darlehensnehmers:

• Rentabilitätsverbessernde Maß- nahmen wie Umstellungen, Rati- onalisierungen, Erschließung neuer Absatzmärkte

• Verbesserungen im Kosten-/

Rechnungswesen

• Veräußerung nicht benötigten betrieblichen Anlagevermögens

• Einbringen von Eigenmitteln Beiträge der Hausbank:

• Mittragen des Konsolidierungs- vorhabens im Rahmen des vor- gelegten Konzepts

• Aufrechterhaltung des Gesamt- kreditrahmens während der Laufzeit des Konsolidierungsdar- lehens

Betrieben, die in Liquiditäts- und Renta- bilitätsschwierigkeiten sind, können im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplät- zen umfassende Hilfen geboten werden.

Im Zusammenhang mit der Konsolidie- rung sind folgende Maßnahmen durch langfristiges Fremdkapital förderfähig:

• Umschuldungen kurzfristiger Verbind- lichkeiten:

- Umschuldungen aus dem Kontokorrent

- Umschuldungen sonstiger Verbindlichkeiten und von innerhalb eines Jahres fälligen Tilgungsraten

- Ablösung von Lieferantenver- bindlichkeiten

• Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit

• Investitionen zur Anpassung an geän- derte Umfeldbedingungen

Konsolidierungsanlass:

Gründe für bestehende Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten sind anzu- geben und betragsmäßig darzustellen Akzeptierte Gründe für die bestehende Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierig- keiten können z. B. sein:

• Schwache Branchenkonjunktur

• Forderungsausfälle

• Verlust eines Hauptabnehmers

• Anlaufverluste

• Kurzfristige Finanzierung von Investi- tionen

• Unzureichende Rentabilität wegen Managementfehlern

Kein Anlass sind z. B.

• Nachfinanzierungsbedarf von Inves- titionen

• Verluste aufgrund unverhältnismäßig hoher Privatentnahmen und zu ho- her Geschäftsführergehälter

• Überschuldung, sofern dem Minus- kapital nicht stille Reserven, nach- rangige Gesellschaftermittel oder haftendes Privatvermögen gegen- überstehen

• Notwendigkeit der Umschuldung langfristiger Darlehen

• Darlehenshöchstbetrag 2 Mio. €

• Auszahlung: 100 %

• Laufzeit:

4 Jahre (1 Jahre tilgungsfrei) 8 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 12 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) Abweichend können verkürzte Ge- samtlaufzeiten (mind. 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Jahr) be- antragt werden.

Bürgschaften für neue Betriebsmit- tellinien und Investitionen möglich.

Außerplanmäßige Tilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeits- entschädigung möglich.

(14)

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Bürgschaftsinstrumentarium der

LfA

Die LfA übernimmt im Rahmen der bayerischen Staatsbürgschaften Ausfallbürgschaften für Vorhaben, deren Durchführung für Bayern von volkswirtschaftlichem Inte- resse ist.

Kleine und mittlere Un- ternehmen der gewerbli- chen Wirtschaft und frei- beruflich Tätige.

Für nach EU-Definition gesunde Unter- nehmen:

• Für Kredite zur Finanzierung von In- vestitionen/Betriebsübernahme

• Für Avalkredite

• Betriebsmittelbürgschaften für beson- deren Liquiditätsbedarf, z. B. bei aku- tem Betriebsmittelbedarf zur Auf- rechterhaltung der Liquidität. Ausnah- metatbestand muss plausibel sein und ist zu dokumentieren. Bürgschaftssatz 50 %

Für nach EU-Definition in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen:

• Rettungsbürgschaft für einen kurzfris- tigen Überbrückungskredit (max. 6 Monate) bis zur Aufstellung eines Um- strukturierungs- oder Liquidationspla- nes

Bürgschaftssatz: 50 %

• Umstrukturierungsbürgschaft zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität auf Basis eines Umstruk- turierungsplanes.

Bedeutender Eigenbetrag des Beihilfe- empfangs nötig.

Bürgschaftssatz: 50 %

• Obergrenze LfA-Bürgschaften:

5Mio. €

• Max. 80 % je nach Vorhaben, bei Betriebsmittelkrediten, Konsolidie- rungsvorhaben sowie Rettungs- und Umstrukturierungs-fällen bis max. 50 %.

• Laufzeit i. d. R. max. 15 Jahre

Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen

Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung

Gemeinschaftsangebot der BayBG, der BBB und der LfA. Es kombiniert verbürgte Darlehen in einem fes- ten Verhältnis mit einer typisch stillen Beteiligung der BayBG

Kleine und mittlere Unter- nehmen (KMU) der ge- werblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die mind. 5 Jahre alt sind.

Nicht antragsberechtigt:

 KMU, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich betei- ligt ist

 Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition

 KMU, deren Boni- tätseinstufung (Ra- ting) eine Einjahres- ausfall-wahrschein- lichkeit

> 3 % ergibt

Investitionen und Betriebsmittel Finanzierung bis zu 100 % des förder- fähigen Vorhabens

 Verhältnis Darlehen-Beteiligung ist 75:25

 Finanzierungsmindestbetrag:

100.000 €

 Finanzierungshöchstbetrag:

500.000 € Bürgschaft:

 Bürgschaftssatz 80 % des Darle- hens

 Verbürgt werden können öffentli- che Darlehen und Hausbankdarle- hen mit Mindestlaufzeit 7 Jahre (ausgeschlossen: Kontokorrent- kredite).

Beteiligung:

 Beteiligung nur bei angemessener EK-Ausstattung (i. d. R. in gleicher Höhe)

 Persönliche Haftung der Gesell- schafter/Inhaber

 Laufzeit 8 Jahre (5 Jahre tilgungs- frei)

 Tilgung in 3 gleichen Jahresraten

 7 % festes Entgelt, 1,5 % gewinn- abhängiges Entgelt und 2 % Ab- schlussgebühr zzgl. USt.

 Kündigungsfrist 12 Monate, frü- hestens nach 5 Jahren

(15)

Risikogerechtes Zinssystem

Für zahlreiche Finanzierungsprogramme der LfA Förderbank Bayern und der KfW Bankengruppe gelten auf- grund des risikoadjustierten EU-Referenzzinssystems besondere Zinsregelungen. Die Zinssätze orientieren sich individuell an den Risikokosten des Einzelfalls. Mit diesem System wird jeder Kunde bei der Durchlei- tung eines Förderdarlehens mit den Risikokosten belastet, die er verursacht.

Das risikogerechte Zinssystem findet im folgenden Programmen Anwendung:

 Investivkredit (LfA)

 Universalkredit (LfA)

 KfW-Unternehmerkredit

 ERP-Regionalförderprogramm (KfW)

 Innovationskredit 4.0 (LfA)

 Energiekredit Gebäude (LfA)

 Energiekredit/Energiekredit Plus (LfA)

 Ökokredit (LfA)

 KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

 KfW-Umweltprogramm

 Akutkredit (LfA)

Bei Anwendung des risikogerechten Zinssystems wird wie folgt vorgegangen:

1. Schritt: Bestimmung der Bonitätsklasse

Die Hausbank bewertet unter Verwendung eigener Verfahren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kredit- nehmers (Bonität). Üblicherweise werden hierfür Ratingverfahren des Kreditinstituts herangezogen. Auf Grundlage der daraus resultierenden Ergebnisse erfolgt die Einordnung des Antragstellers in eine der sieben LfA/KfW-Bonitätsklassen. Schlüsselgröße für die Bestimmung der Bonitätsklasse ist die mittels eines kalib- rierten Ratingsverfahrens abgeleitete 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit:

Bonitäts- klasse

Bonitätseinschätzung durch die Hausbank

Risikoeinschätzung durch die Hausbank

1-Jahres-Ausfallwahrschein- lichkeit *) des Kreditnehmers

1 ausgezeichnet niedrig

hoch

bis 0,10 %

2 sehr gut über 0,10 % bis 0,40 %

3 gut über 0,40 % bis 1,20 %

4 befriedigend über 1,20 % bis 1,80 %

5 noch befriedigend über 1,80 % bis 2,80 %

6 ausreichend über 2,80 % bis 5,50 %

7 noch ausreichend über 5,50 % bis 10,00 %

*) Die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit drückt die Wahrscheinlichkeit aus, dass der Kreditnehmer innerhalb eines

Jahres zahlungsunfähig wird. Sie wird anhand von Erfahrungswerten ermittelt.

(16)

2. Schritt: Bestimmung der Besicherungsklasse

Die Hausbank ermittelt die Werthaltigkeit der für das Darlehen gestellten Sicherheiten anhand bankinterner Verfahren und ordnet sie einer von drei Besicherungsklassen zu.

3. Schritt: Bestimmung der Preisklasse

Durch Kombination der ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklasse wird die Preisklasse des beantragten Darlehens abgeleitet. Insgesamt bestehen neun Preisklassen.

LfA:

Bonitätsklassse 1 1 1 2 2 3 4 2 3 5 4 6 5 3 4 5 6 7 7 6 Besicherungsklasse 1 2 3 1 2 1 1 3 2 1 2 1 2 3 3 3 2 1 2 3

Preisklasse A B C D E F G X

KfW:

Bonitätsklassse 1 1 1 2 2 3 4 2 3 5 4 6 5 3 4 5 6 7 6 7 Besicherungsklasse 1 2 3 1 2 1 1 3 2 1 2 1 2 3 3 3 2 1 3 2

Preisklasse A B C D E F G H I

Die Kombinationen Bonitätsklasse 7 und Besicherungsklasse 1 sowie 7/2 werden ausschließlich für nicht haftungsfreigestellte Darlehen angeboten. Dies gilt auch für die seit 8/2010 eingeführte Kombination 6/3 (LfA Preisklasse X), die hier mit einem Preisaufschlag angeboten wird.

4. Schritt: Vereinbarung der individuellen Konditionen

Im vierten Schritt legt die Hausbank den Zinssatz für den Kredit anhand ihrer internen Systeme zur Preisfin- dung fest. In den einzelnen Preisklassen dürfen bestimmte maximale Kreditnehmerzinsen nicht überschrit- ten werden. Letztlich wird die konkrete Zinshöhe zwischen dem Kreditnehmer und der Hausbank individuell vereinbart.

Bei Darlehen, für die die LfA Förderbank Bayern durch Haftungsfreistellung der Hausbank Risiken über- nimmt, werden standardisiert nach dem risikogerechten Zinssystem bepreist. Die maximalen Kreditnehmer- sätze der haftungsfreigestellten und der nicht haftungsfreigestellten Darlehen sind identisch.

Die aktuellen Zinssätze und Merkblätter der einzelnen Programme können im Internet unter

www.lfa.de und www.kfw.de abgerufen werden.

(17)

Finanzierungsbeispiele

1. Ein Unternehmen tätigt Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen in Höhe von 200.000 Euro.

Diese sind bei der LfA voll förderungsfähig, da keine Ersatzbeschaffungen oder eine PKW-Finanzierung enthalten ist. Für das Vorhaben wird deshalb nur ein Darlehen der LfA beantragt. Es wird Eigenkapital in Höhe von 20 % eingesetzt.

2. Ein mittelständischer Automobilzulieferer modernisiert seine Produktion. Die Investitionskosten betra- gen 200.000 Euro, zusätzliche Betriebsmittel von 40.000 Euro sind erforderlich. Das Unternehmen bean- tragt den KfW-Unternehmerkredit (Betriebsmittel können mitfinanziert werden).

Ihre Ansprechpartner bei der IHK Niederbayern:

Manfred Högen

Telefon: 0851 507-291

E-Mail: hoegen@passau.ihk.de

Stand: Juli 2019 Hö/Ej

Kapitalbedarf Euro

Grundstück 100.000

Bauliche Investitionen 20.000 Maschinen/Einrichtungen 80.000 Gesamtkapitalbedarf 200.000

Finanzierungsmittel Anteil Euro

Eigenkapital 20 % 40.000

Investivkredit (LfA) 80 % 160.000 Gesamtfinanzierung 100 % 200.000

Kapitalbedarf Euro

Baumaßnahmen 80.000

Maschinen/Einrichtung 120.000

Betriebsmittel 40.000

Gesamtkapitalbedarf 240.000

Finanzierungsmittel Anteil Euro

KfW-Unternehmerkredit 100 % 240.000

Gesamtfinanzierung 100 % 240.000

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