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INTEGRATIVES KINDER- UND JUGENDHEIM IN ICHTERSHAUSEN. Leben Lernen

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Academic year: 2022

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INTEGRATIVES KINDER- UND JUGENDHEIM IN ICHTERSHAUSEN

„Leben Lernen“

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auf Grund der aktuellen Situation, ist es uns leider nicht möglich, Sie in unsere neu gestaltete Einrichtung einzuladen und Sie über unsere neue Konzeption vor Ort zu informieren.

Deshalb möchten wir mit dieser Präsentation einen Einblick in das

„Integrative Kinder- und Jugendheim“

Arnstädter Bildungswerke e.V.

in 99334 Amt Wachsenburg/ OT Ichtershausen geben.

Mit Wirkung vom 03.11.2020 haben wir nunmehr eine geänderte Betriebserlaubnis basierend auf unserem neuen Konzept.

Die Erlaubnis umfasst den Betrieb einer vollstationären Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche von 12-18 Jahren mit einer Kapazität von 18 Plätzen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei einem virtuellen Spaziergang durch unsere Einrichtung und hoffen Ihr Interesse zu wecken.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne per Mail oder Telefon zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie am Schluss dieser Präsentation.

Mit Freundlichen Grüßen Silke Umbreit

Einrichtungsleiterin

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INTEGRATIVES KINDER- UND JUGENDHEIM ICHTERSHAUSEN

Das Integrative Kinder- und Jugendheim Ichtershausen ist eine vollstationäre Jugendhilfe gem. § 27 in Verbindung mit §§ 34,35a, 42, 42a und 41 SGB VIII.

Insgesamt verfügt die Einrichtung über maximal 18 Plätze. Diese sind auf eine Wohngruppe und eine Verselbständigungsgruppe verteilt.

Innerhalb der Wohngruppen ist bei freien Kapazitäten eine Inobhutnahme von maximal 4 Kindern und Jugendlichen möglich.

Das Kinder- und Jugendheim wurde als Wohnstätte 2016 als vollstationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung mit dem Schwerpunkt der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eröffnet. Aufgrund der veränderten Bedarfe findet eine Erweiterung des Betreuungsangebotes statt und es werden zunehmend auch deutsche Kinder und Jugendliche der genannten Altersgruppe aufgenommen, Jungen als auch Mädchen.

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Unser Team

Einrichtungsleitung: Silke Umbreit

Stellvertretener Einrichtungsleiter: Benjamin Westhaus

Wohngruppe:

Teamleiterin: Birgit Kirsche Erzieher: Daniel Pedde

Han-Jörg Nucke Fanar Ali

Antje Stieding Verselbstständigungsgruppe:

Teamleiter: Benjamin Westhaus Erzieher: Cornelia Diem

Steve Dunkelberg Matthias Rust

Nachtwache: Sadique Himmat

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Lage und Ausstattung

Das integrative Kinder- und Jugendheim befindet sich im Ortsteil Ichtershausen der Gemeinde Amt Wachsenburg. Die zentrale und

verkehrsgünstige Lage des Hauses (Bushaltestelle vor der Tür) ermöglicht die gute Erreichbarkeit von Schulen, Bildungsstätten und öffentlichen

Einrichtungen.

Die Wohneinheit erstreckt sich über zwei Etagen und teilt sich wie folgt auf:

Im Obergeschoss befinden sich eine Verselbständigungsgruppe mit 8 Einzelzimmer von 10 qm bis 16 qm, 2 Aufenthaltsbereiche, 1 Küche, ausreichend Sanitärbereiche, ein Beratungsraum und ein

Bereitschaftszimmer.

Im Erdgeschoss befinden sich eine Wohngruppe mit 2 Einzelzimmern und 4 Doppelzimmern mit einer Größe von 10 qm bis 16 qm, 1 Aufenthaltsbereich, Küche und Esszimmer, ausreichend Sanitärbereiche.

Die Zimmer und die Gemeinschaftsräume sind ansprechend und angemessen möbliert.

Im Ober- und im Erdgeschoss befindet sich je ein Erzieherzimmer,

ausgestattet mit entsprechendem Mobiliar und technischen Arbeitsmitteln.

Waschmaschinen und Trockner stehen den Wohngruppen im

Hauswirtschaftsraum zur Verfügung. Die Küchen sind adäquat eingerichtet und bieten neben der Essenversorgung auch Möglichkeiten der individuellen Essenzubereitung. Die hierzu notwendigen technischen Geräte sowie die Mittel zur Aufbewahrung der Lebens-mittel stehen zur Verfügung.

Mittelbar an die Einrichtung schließt sich ein großer Garten zur Nutzung an und die Freifläche auf dem Hof bietet viel Platz für den Aufenthalt im Freien.

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UNSER HAUS

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DIE WG

WOHNGRUPPE IM ERDGESCHOSS

Platz für 10 Kinder und

Jugendliche im Erdgeschoss mit:

2 Einzelzimmern

4 Doppelzimmern

Erzieherbüro

Mädchenbad

Jungenbad

Wohnküche

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WOHNKÜCHE DER

WOHNGRUPPE

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DIE ZIMMER

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SANITÄRRÄUME

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DIE VSG

VERSELBSTSTÄNDIGUNGSGRUPPE IN DER OBEREN ETAGE

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WOHN- UND

ESSBEREICH

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DIE KÜCHE ,

SANITÄREINRICHTUNG

UND CHILLOUNGE

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Die Zimmer der „VSG“

Alle Zimmer können die Jugendlichen individuell selbst gestallten.

Hierfür gibt es die Möglichkeit in unserer Möbelkammer

Einrichtungsgegenstände selbst auszusuchen.

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Pädagogische Arbeit

Liebevolle Zuwendung und ehrliches Interesse sowie Verständnis für die Stärken und Schwächen eines jeden Kindes und Jugendlichen sind für uns die Basis gelingender pädagogischer Arbeit. Wir ermöglichen es den Kindern und

Jugendlichen eigene Erfahrungen zu machen, auch aus Fehlern zu lernen und den Heimalltag mitzugestalten. Die bedarfsgerechte Hilfe für die jungen Menschen und deren Bezugssystem stehen im Vordergrund unseres Handelns.

“Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Er -

ziehung zu seiner eigenverantwortlichen gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“,

deshalb sind uns Partizipation, Ressourcen- und Lebensweltorientierung bei der

Realisierung der Förderung wichtige Grundlagen der täglichen pädagogischen

Arbeit.

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Zielstellungen

Wir bieten allen Kindern und Jugendlichen, die bei uns Aufnahme finden, ein Zuhause, einen Ort an dem sie Stabilität, Schutz und Zuwendung und Integration er-fahren. Die jungen Menschen sollen Vertrauen entwickeln und ihre Unsicherheiten und Ängste ablegen können. Ziel der pädagogischen Arbeit im integrativen Kinder- und Jugendheim ist die individuelle Förderung und Entwicklung der jungen Menschen in allen Lebensbereichen, ihre soziale Integration und ihr schrittweises, altersgerechtes Heranführen an eine

eigenständige Lebensweise. Die konkrete Gestaltung der Hilfe hängt von den individuellen Bedürfnissen, Zielen und Gegeben-heiten und Herkunft des jungen Menschen ab. Es ist eine Hilfe zur Selbsthilfe. Die konkreten Betreuungsinhalte und -schwerpunkte ergeben sich aus den Bedarfen und Fähigkeiten der zu betreuenden Jugendlichen und werden im Hilfeplanverfahren mit dem

Jugendamt herausgearbeitet und weiterentwickelt.

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Zielgruppen

Die Zielgruppe unserer Einrichtung sind Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die Hilfe zur Erziehung nach §27 in Verbindung mit §34,35a, 42, 42a und § 41SGB VIII benötigen und uns vom Jugendamt zugewiesen wurden. Wir nehmen Kinder aller Nationalitäten auf und stellen uns auch der

Herausforderung sogenannter „schwieriger Fälle“.

Als Zugangsvoraussetzungen gelten in der Regel die Bereitschaft und Fähigkeit der jungen Menschen, sich in der Einrichtung einzuleben und mit den

Anforderungen der Strukturen auseinanderzusetzen sowie das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung des Jugendamtes.

Ausschlusskriterien

Wir sind sehr offen gegenüber vielfältigen Folgen von

Entwicklungsstörungen, je-doch ist eine Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen unabdingbar.

Nicht aufnehmen können wir junge Menschen mit folgenden Auffälligkeiten:

akutes psychiatrisches Krankheitsbild

massive Suchtproblematik

schwere körperliche und / oder geistige Behinderung

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Grundleistungen

• Betreuung an 365 Tagen im Jahr

• Gewährleistung der Aufsichtspflicht

• Notwendige Betreuungsleistungen in der Nacht in Form von Nachtdiensten und Rufbereitschaften

• Gestaltung des Wohnumfeldes und der Gruppenatmosphäre

• Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung

• Versorgung, Erziehung und Unterstützung der jungen Menschen – Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse (mind. 3 Mahlzeiten täglich, Bereitstellung von Hygieneartikeln und Haushaltswäsche)

• Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs (z.B.

gemeinsamer Zeitrahmen, Mahlzeiten, Aktivitäten in der Gesamtgruppe)

• Allgemeine Freizeitgestaltung mit der Gesamtgruppe −Feste und Feiern im Jahresablauf in der Gesamtgruppe

• Sozial-emotionale Zuwendung

• Intensivpädagogische Einzelbetreuung nach 35a (max. 2 Fälle)

• Verselbstständigung ab dem 16. Lebensjahr mit dem Ziel der Entlassung in eigenen Wohnraum

• Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche

• Nachbetreuung nach Entlassung

• Inobhutnahme nach §42 und 42a bei freien Kapazitäten

• Integration von UmA

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Pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben der Gesamtgruppe:

• In die Situation der Gesamtgruppe rückgebundene Bearbeitung der Erziehungs- und Hilfebedarfe

• allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten)

• Beaufsichtigung und Unterstützung bei der Erledigung bei Hausaufgaben

• Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung

• Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. beim Einkaufen, bei der Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege Vorsorge, ggf. Arztbesuche), Strukturierung der Finanzen

• Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen

• Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen

• Einübung alters-und entwicklungsgemäßer lebenspraktischer Fertigkeiten

• Förderung des Sozialverhaltens

• Altersgemäße Unterstützung der Jugendlichen bei der Anschaffung und Pflege von Wäsche und Kleidung

• Altersgemäße Unterstützung und Anleitung der Jugendlichen bei der regelmäßigen Reinigung und Pflege des Zimmers, der Gemeinschaftsräume und des persönlichen Eigentums

• Anleitung und Beratung beim Umgang mit Geld, mit den persönlichen Barbeträgen (Taschengeld, Kleidergeld) und bei Einbeziehung der Jugendlichen in die Haushaltsführung, Einkauf, Freizeitaktivitäten etc.

• Medienerziehung: Angebot diverser Medien, Orientierungshilfen zum verantwortungsbewussten Umgang mit Medien

• Einüben demokratischer Strukturen durch altersgerechte Beteiligung der Heranwachsenden an den sie betreffenden Gruppenprozessen und Entscheidungen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind in einen strukturierten Rahmen des Gruppenlebens und der Tagesgestaltung eingebunden, der Orientierung vermitteln soll. Dieser ist an den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Grenzen der einzelnen Jugendlichen ausgerichtet und erfordert die aktive Beteiligung der Jugendlichen an den Gruppenprozessen und Angeboten

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Schwerpunkte und Methoden

Unsere pädagogische Arbeit respektiert die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse eines jeden Menschen und bietet individuell zugeschnittene Hilfen an. Erfolgreiches Lernen erfolgt über Vorbilder, Motivation und Erleben und folgt einem individuellen Rhythmus. Wir als Pädagogen unterstützen die Jugendlichen in dem ihnen eigenen Lern- und Verselbständigungsprozess und bieten dabei insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe.

In unserer Arbeit wenden wir verschiedene Methoden an, die den jeweiligen nach Situationen, Zielstellungen und Gegebenheiten angemessen sind. Dazu gehören das Einzelgespräch und die Einzelfallhilfe (insbesondere im Rahmen des Bezugsbetreuersystems und ggf. der Integrationshilfe), das

Gruppengespräch (insbesondere im Beteiligungsverfahren und in der Konfliktlösung), Gruppenaktivitäten (zur Anregung von sozialem Lernen), pädagogische Projekte (Kochen, Fahrradwerkstatt, Gartenprojekt) und erlebnispädagogische Aktionen.

Des Weiteren stehen eine aktive Mitgestaltung des Zusammenlebens und die Einbeziehung der Kinder/Jugendlichen in die täglichen Aufgaben des Alltags (wie z.B. Gestaltung des Speiseplanes, Gestaltung der Räumlichkeiten, Erledigung von Ämtern) im Vordergrund.

In diesen Prozessen sind uns folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:

• Das tägliche, informelle Gespräch mit dem Jugendlichen über Befindlichkeiten, Vorhaben und Vereinbarungen dient dem Informationsaustausch und fördert die vertrauensvolle persönliche Beziehung zwischen Betreuern und Jugendlichen.

• Offene Zugangswege zu den externen und internen Kooperationspartnern (Jugendamt, Heimleitung, Heimaufsicht, Verfahrenspfleger) schaffen Vertrauen und fördern die Selbständigkeit.

• Auf Aktionen und Handlungsweisen des jungen Menschen wird situativ und zeitnah reagiert. Das fördert Transparenz, Sicherheit, Konsequenz und gegenseitiges Verständnis.

• Hilfestellungen bei der Bewältigung von schulischen Anforderungen einschließlich des Aufbaus von Leistungsmotivation, gezielte Spiele, Übungen und Projekte nach individuellen Bedürfnissen und Planungen sichern Lernerfolge und somit die positive schulische und berufliche Entwicklung.

• Die jungen Menschen erhalten Unterstützung bei der Verarbeitung bzw. Bewältigung von Frustrationen und Aggressionen. Ggf. vorhandene Probleme oder Traumatisierungen sowie sich entwickelnde Krisen werden erkannt und einer professionellen Hilfe zugeführt.

• Regelmäßige Gruppengespräche und soziale Gruppenarbeit fördern das friedliche und freundschaftliche Zusammenleben von jungen Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen, Vorstellungen und Erwartungen und mit verschiedenen kulturellen Hintergründen. Wünsche, Probleme und Konflikte innerhalb der Gruppe werden angesprochen und offengelegt. Es erfolgt der Austausch von Sichtweisen und Erfahrungen. Die jungen Menschen werden dazu angeregt gemeinsam Lösungswege zu entwickeln und auszuprobieren.

• Konflikte innerhalb der Wohnstätte werden aufgedeckt, angesprochen, ausgetragen und ggf. ausgehalten.

• Erlebnispädagogische Maßnahmen tragen zur Festigung eines gelingenden Sozialverhaltens bei.

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Bezugsbetreuersystem Gesprächsführung

Gestaltung des Gruppenlebens

Regeln und Konsequenzen

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Ergänzende pädagogische Leistungen Ferienfreizeiten

Wir organisieren mit und für alle Kinder und Jugendliche auf die Bedürfnisse der Gesamtgruppe zugeschnittene Ferienfreizeiten unterschiedlicher Art und stellen sicher, dass jedes der Kinder und jeder Jugendlichen mindestens 5 Tage im Jahr in Freizeit fährt.

Erlebnispädagogische Angebote und Projekte

Wir bieten regelmäßig gruppenübergreifende, erlebnispädagogische Angebote für alle Kinder und Jugendlichen der Wohngruppen an. Die Angebotspalette reicht von Kletterangeboten über Höhlenbegehungen bis hin zu Kanufahrten.

Gruppenabende

Die Gruppenabende dienen zum Informationsaustausch, zur Besprechung und Klärung von Konflikten innerhalb der Gruppe, zur Beantwortung und Klärung von Fragestellungen sowie zur Planung von gruppenbezogenen Aktivitäten. Somit bieten sie eine ideale Plattform des sozialen Lernens.

Erweiterte Hausaufgabenbetreuung / Lernförderung

Neben einer Hausaufgabenbeaufsichtigung bieten wir allen Kindern eine intensive Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Hausaufgaben und fördern insbesondere das „Erlernen von selbständigem Lernen“. Hierfür stehen auch

„Chromebooks und personalisierte Speichersticks zur Verfügung. Darüber hinaus begleiten und unterstützen wir die jungen Menschen gezielt während der Ausbildungsphase.

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Eingliederungshilfen

Zielgruppe unseres Leistungsangebotes richtet sich an Kinder und Jugendliche, die auf Grund einer psychischen Erkrankung in ihrem

Lebensalltag nicht oder nicht alleine zurechtkommen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche

Beeinträchtigung zu erwarten ist. Hierbei handelt es sich um Menschen mit einer Behinderung im Sinne des § 35 a SGB XIII.

Die individuellen Ziele werden gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt und dem Kind oder Jugendlichen (soweit möglich) in der Hilfeplanung erarbeitet.

Einzelziele sind insbesondere:

• Information über psychische Erkrankungen und deren Behandlungsmöglichkeiten

• psychische Entlastung

• gemeinsame Problemdefinition

• Information und Kooperation mit Familienangehörigen, Lehrern und dem sozialen Umfeld

• Erarbeitung von Lösungsstrategien

• Stärkung des Selbsthilfepotentials und der Eigenkompetenz

• Förderung einer angemessenen Selbst- und Fremdwahrnehmung

• Bearbeitung des Zusammenhangs von psychotischem Erleben und Lebensgeschichte / Ausgangspersönlichkeit

• Zusammenarbeit mit Trägern für Rehabilitation

• Erkennen und Benennen erster Krankheitszeichen

• Hilfen in Konflikt- und Krisensituationen

• Aufarbeitung von krankheitsauslösenden Verhaltensmustern

• Unterstützung bei eigenverantwortlicher Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung

• Koordination weiterer Hilfsmöglichkeiten/Rehabilitationsmaßnahmen

• Entwicklung einer möglichst selbständigen Lebensführung

• Förderung der weitest gehenden Unabhängigkeit von Betreuung Vermeidung bzw. Verringerung von stationären Klinikaufenthalten

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INOBHUTNAHME (ION)

Kinder und Jugendliche in akuten krisenhaften Situationen erhalten bei uns, so- fern in den Wohngruppen Kapazitäten vorhanden sind –befristet Unterkunft, Versorgung und einen Ansprechpartner. In den Gruppen besteht die Möglichkeit zur kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Wir gewährleisten die Aufnahme rund um die Uhr. Die Aufnahme von Geschwisterkindern ist bei Bedarf möglich. Die Dauer der Inobhutnahme richtet sich nach der Situation im Einzelfall. Wir klären in Absprache mit den beteiligten Personen die notwendigen Schritte ab und begleiten Besuchskontakte, nach Absprache mit dem Jugendamt.

Wir gewähr-leisten im Rahmen unserer Möglichkeiten die Aufsichtspflicht und ermöglichen je nach Situation im Einzelfall den Schulbesuch oder die Fortführung

der Ausbildung.

Inobhutnahme UmA

Minderjährige Flüchtlinge sind die verletzlichsten Opfer im Kontext staatlicher

Konflikte und globaler Fluchtbewegungen. Als Minderjährige leiden sie am stärksten unter Gewalt, Hunger, dem Fehlen von vertrauten Gemeinschaftsstrukturen, von Bildungschancen und eine Lebensperspektive. Zusätzlich mit dem Verlust von Eltern, Geschwistern und Freunden sind jene minderjährigen Flüchtlinge belastet, die alleinstehend sind.

So richtet sich unser Angebot an unbegleitete minderjährige Ausländer, welche

• aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten, instabilen Krisengebieten, Ländern mit politischer, ethnischer, rassistischer und religiöser Verfolgung komme

• aus Ländern ohne Bürgerkrieg und Verfolgung

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Integrationskonzept UmA

Integration bezeichnet die Eingliederung junger Flüchtlinge in die bestehende Sozialstruktur unserer Einrichtung und unserer Gesellschaft, sowie die Art und Weise, wie sie mit dem bestehenden System wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher, kultureller und politischer Beziehungen in unserem Land verknüpft werde. Nach ihrer Ankunft in Deutschland sind diese jungen Menschen sehr unsicher und auch traumatisiert. Deshalb benötigen sie eine sichere

Unterbringung im geschützten Rahmen und besondere Hilfen. Diese sind im speziellen z.B.

• Eine altersentsprechende sozialpädagogische, ggf. psychologische Betreuung

• Hilfe bei Aspekten des Aufenthaltsstatus

• Hilfe bei der Indentitätsklärung

• Kompensation der lückenhaften Schulbildung

• Finden eines individuellen Weges vom Sprachkurs zu Berufsbildung

• nahe bringen der Werte unserer Gesellschaft unter Achtung ihrer soziokulturellen Wurzeln

Im Rahmen der Betreuung in den Wohngruppen werden auch unbegleitete minder-jährige Ausländer im Alter zwischen 12- 18 Jahren aufgenommen, welche:

• durch Umstände der Flucht nicht von Eltern und/ oder Angehörige versorgt werden können

• einen angemessenen pädagogischen Betreuungsbedarf haben

• durch die aktuelle Lebenssituation besonderen Schutz benötigen

• zusätzliche kulturelle, religiöse, bildungsbezogene und individuelle Integrationsbedarfe bestehen

• eine gezielte pädagogische Begleitung bei der schulischen und beruflichen Orientierung notwendig ist

• durch die aktuelle Lebenssituation keinen ausreichenden Schutz und Betreuung haben

• weil ein angstfreier Rahmen benötigt wird, um Distanz zur Flucht und zu bisherigen belastenden Lebenssituationen zu bekommen.

Eine Aufnahme ist grundsätzlich nicht möglich, wenn eine stationäre klinische Behandlungsbedürftigkeit bzw. Suchtmittelabhängigkeit vorliegt, eine akute Eigen-und/oder Fremdgefährdung besteht oder eine schwere geistige oder körperliche Behinderung festgestellt wurde.

Von Beginn an werden die Kinder/ Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Wohngruppe integriert und somit in den strukturierten Rahmen des Gruppenlebens und der Tagesgestaltung eingebunden, welcher ihnen Orientierung vermitteln soll und können soziale Grundlagen für das Leben einer Gemeinschaft in unserem Land erwerben.

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Verselbständigungskonzept

Der Umzug in die Verselbständigungsgruppe (VSG) im Obergeschoss der Wohnstätte ist für unsere Jugendlichen in der Regel ein besonderer und ersehnter Moment, stellt er doch einen großen Schritt in Richtung

Erwachsenwerden dar. Ob ein Bewohner reif für diesen Schritt ist, wird im Team beraten und beschlossen. Der Bezugserzieher bereitet den Umzug gemeinsam mit dem Jugendlichen vor, erklärt ihm die neuen Anforderungen und Regeln und geht auf seine Fragen und ggf. Probleme ein. Alle Bewohner der Wohnstätte, die mindestens 16 Jahre alt sind, sich bereits in der

Wohnstätte eingelebt haben und altersentsprechend verantwortungsbewusst verhalten, können in unserer Verselbständigungsgruppe den Übergang in ein umfassend eigenverantwortliches Leben als Volljährige einüben und erproben.

Dabei werden sie in allen Belangen von den Betreuern weiterhin begleitet und bedarfsgerecht unterstützt.

Je nach bisheriger Verweildauer in der Wohnstätte sowie nach dem

individuellen Bedarf verweilen die Bewohner in der Verselbständigungsgruppe ca. sechs Monate bis zu zwei Jahren. Ist eine vollständige Verselbständigung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Einschätzung und eingehender Beratung des pädagogischen Personals nicht erreicht, kann sich die

Verweildauer auf Antrag bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres verlängern.

Voraussetzung für die Aufnahme in die VSG ist immer die Freiwilligkeit des Jugendlichen. Die individuellen Ziele und die Dauer des Aufenthaltes werden im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräche mit den

zuständigen Jugendämtern vereinbart und überprüft.

Die Bewohner nutzen einen gemeinsamen offenen Küchen- und Essbereich, in denen sie ihre Malzeiten selbständig zubereiten und die weitgehend

eigenständig gepflegt werden. Der Wohnbereich der Verselbständigungsgruppe bietet Möglichkeiten des Zusammenkommens und der gemeinsamen

Freizeitgestaltung.

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Beenden der Hilfe

Gestaltung der Übergänge in andere Betreuungsformen und Lebensabschnitte

Wenn es keine Möglichkeit der Rückführung in die Herkunftsfamilie gibt, verbleiben die hier aufgenommenen Jugendlichen in der Regel bis zum Erreichen ihrer Volljährigkeit in der Wohnstätte. Auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit kann im Hilfeplan ein

befristeter Verbleib des jungen Menschen in der Einrichtung geregelt werden, wenn das Ziel der Verselbständigung noch nicht erreicht wurde und der Jugendliche es selbst möchte.

Ein vorzeitiges Verlassen der Wohnstätte ist ebenfalls im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt festzulegen und in Kombination mit einer Nachbetreuung nach §41 SGBVIII ggf. möglich.

Das Angebot an Nachbetreuung für Jugendliche, die die Einrichtung verlassen haben, richtet sich nach dem konkret vorhandenen Unterstützungsbedarf und wird mit den behördlichen Stellen im Rahmen des Hilfeplans vorbereitet und abgesprochen.

Am Ende der Betreuung steht immer ein Übergang in einen neuen Lebensabschnitt an.

Wir tragen dafür Sorge, dass wir im Team gemeinsam mit dem Fachdienst eine aus unserer Sicht gelingende weitere Lebensperspektive für die Kinder und Jugendlichen entwickeln und diese mit allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen abstimmen. Am Ende jeder Betreuung stehen mindestens ein Auswertungs- und Übergabegespräch und die Organisation des Umzugs der Kinder und Jugendlichen in eine fortführende Betreuungsform, in die eigene Wohnung, sofern diese sich im Ilm-Kreis befindet, oder zu den Eltern nach Hause. Weiterhin organisieren wir für jede BewohnerIn ein individuell gestaltetes Abschiedsfest und stellen sicher, dass die Kinder und

Jugendlichen mit entsprechenden Erinnerungsmedien, z.B. einem Fotoalbum, später in ihrem Leben an die Zeit auf der Wohngruppe anknüpfen können. Ein Umzug außerhalb des Landkreises Ilm-Kreis, sowie eine Nachbetreuung durch unsere Einrichtung oder eine MitarbeiterIn muss individuell als Zusatzleistung beantragt werden.

Das Angebot an Nachbetreuung für Jugendliche, die die Einrichtung verlassen haben, richtet sich nach dem konkret vorhandenen Unterstützungsbedarf und wird mit den behördlichen Stellen im Rahmen des Hilfeplans vorbereitet und abgesprochen

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WIR HOFFEN, WIR KONNTEN EINEN EINBLICK IN UNSERE

EINRICHTUNG AN SIE VERMITTELN UND FREUEN UNS AUF

EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT.

(29)

Noch Fragen?

Dann nutzen sie doch einfach folgende

Kontaktdaten zum vereinbaren persönlicher Termine, für Fallanfragen, für Rückfragen,…

Fachbereichsleitung stat./ teilstationäre Jugendhilfe:

Frau Silke Umbreit TeL: 03628/5849928 mobil: 0151/44045591

mail: leitung.wohnstaette@abwev.de

Web: www.abwev.de

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