Gestaltung: Marta Daul / www.creativejuice.eu
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind Kind und ElternKinderbetreuung / 10810
Kinder-Betreuung für mein Kind
Ich habe ein Recht darauf.
Ich habe das Recht
auf einen Platz für Kinder-Betreuung:
Das heißt:
Im Gesetz ist geschrieben:
Mein Kind bekommt einen Platz.
• in der Kinder-Krippe
• oder im Kinder-Garten
• oder bei einer Tages-Mutter
Dann kann ich einen Platz bekommen:
Wenn mein Kind 1 Jahr alt ist.
Schon ab der 9. Woche nach der Geburt:
• Wenn ich in der Schule bin.
• Wenn ich in der Ausbildung bin.
• Wenn ich arbeite.
Die Kosten sind verschieden.
Ich bekomme Arbeits-Losen-Geld 2:
Ich bezahle nur wenig Geld.
Ich kann Geld bekommen:
• Für das Mittag-Essen
• Für Ausflüge
Ich muss mein Kind anmelden.
Es gibt oft feste Anmelde-Zeiten.
Informationen bekomme ich:
• Beim Jugend-Amt
• Bei Kinder-Krippen
• Im Kinder-Garten
• Bei Tages-Müttern