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INFORMATIONEN - NACHRICHTEN - MITTEILUNGEN FEHLERKULTUR 2.0

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FEHLERKULTUR 2.0

Kultur des Hinsehens

Erkennen Verfolgen Ahnden

INFORMATIONEN - NACHRICHTEN - MITTEILUNGEN

Nr. 172 · Sept. 2021

G 6789 ISSN 1869-6805

BEZIRKSGRUPPE FRANKFURT/M. IN DER GEWERKSCHAFT DER POLIZEI

UND DER PSG POLIZEI SERVICE GESELLSCHAFT MBH HESSEN

(2)

// Vorwort //

InformatIonen nachrIchten mItteIlungen

Auf ein Wort 3

Eine Fabelhafte Erzählung 7

„Operation Trojan-Shield“ - Weltweiter Erfolg 10

„Alleine stark - Gemeinsam unschlagbar“ 11 GdP Hessen eröffnet die Tarifrunde 2021 13 Doppelbesteuerung von Renten - Ein Überblick 14 Einladung zur Weihnachtsfeier der Senioren 17 Vorankündigung: Ball der Polizei 18 Sitzung des Landeskontrollausschuss der GdP 19

Familienkarte Hessen 21

Freiwilliger Polizeidienst in Frankfurt 21 Sondergruppe Immissionsschutz 25 PR Wahl bei der Stadt Frankfurt 29 25-jähriges Gewerkschaftsjubiläum 29

9. Landesseniorenkonferenz 30

KG Süd wählt neuen Vorstand 33

Sitzung des Frankfurter Seniorenvorstand 37 Einmischen - Einbringen - Einfordern 38

Corona - Fluch oder Segen? 41

Endlich Urlaub - Bad Füssing 43 Inhalt

LIEBE KOLLEGInnEn LIEBE KOLLEGEn,

auf ein wort

Titel: Wittig/rudall30

ihr haltet die Ausgabe September 2021 des Polizeireports der GdP Frankfurt am Main in den Hän- den. Und was soll ich euch sa- gen, es sind bewegte Monate seit der letzten Ausgabe gewesen.

Es ist schwierig die gesam- te Situation zu beschreiben.

Die Vorwürfe, die erneut ge- gen die Polizei erhoben wer- den, sind allen bekannt. Nun gilt es, SACHLICH diese Dinge zu bewerten und aufzuarbeiten, ohne Vorverurteilungen mit- einzubeziehen. Denn trotz aller Vorwürfe, die im Raum stehen, handelt es sich bei allem immer um Kolleginnen und Kollegen, die betroffen sind. Jeder ver- dient eine sachliche Aufarbei- tung und Umgang. Dies ist es, was die GdP die ganze Zeit in diesem Zusammenhang einfor- dert. Es bleibt abzuwarten, was die Ermittlungen hervorbringen.

Wir stehen hinter unseren Kol-

leginnen und Kollegen und sind an ihrer Seite, wenn sie uns brauchen. Dies macht die Ge- meinschaft einer Gewerkschaft aus, dass sie an der Seite der Schwachen stehen, wenn sie

uns brauchen und wir versu- chen, zu helfen, wo wir kön- nen. Dies ist es, was die GdP unter gewerkschaftlicher Ar- beit versteht und auch lebt.

Denn WIR SIND FÜR EUCH DA!

(3)

// Vorwort //

Informationen • Nachrichten • Mitteilungen

der Bezirksgruppe Frankfurt der Gewerkschaft der Polizei und der PSG Polizei Service Gesellschaft mbH Hessen für den Großraum Frankfurt am Main

Herausgeber:

PSG Polizei Service Gesellschaft mbH Hessen Wilhelmstraße 60a, 65183 Wiesbaden

Geschäftsführer: Heinrich R. Jud, Ppa. Jens Mohrherr (Landesvorsitzender GdP Hessen)

Verleger:

POLREPORT-Verlagsges. mbH für Öffentlichkeitsarbeit, Kölner Straße 132, 57290 Neunkirchen

Geschäftsführer: H. R. Jud Büro Frankfurt:

Seckbacher Landstraße 6, 60389 Frankfurt Telefon (0 69) 7 89 16 52

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Oliver Jochum

Redaktion/Redaktionsanschrift:

Jochen Zeng (V.i.S.d.P.) Petra Moosbauer

Gewerkschaft der Polizei, BZG Frankfurt Seckbacher Landstraße 6, 60389 Frankfurt/Main Druck und Verarbeitung: NK-Vertrieb GmbH, Abt.

NK-DRUCK, 57290 Neunkirchen

Erscheinungsweise: 15.3. / 15.6. / 15.9. / 01.12.

Der Bezugspreis von € 2,60 ist im Mitgliedsbeitrag ent- halten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr für Rücksendung oder Veröffentlichung übernommen. Nachdruck aller Artikel, auch auszugs- weise, nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet.

Kürzungen der Artikel bleiben vorbehalten; die mit Na- men versehenen Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Alle Artikel werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht. Ab- gedruckte Beiträge gehen in das Verfügungsrecht des Herausgebers über. Die Benutzung von Anschriften zu Werbezwecken ist untersagt und wird als Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über unlauteren Wett- bewerb (Gesetz vom 7.6.1909) bzw. als Verletzung des Urheberrechts (Gesetz vom 09.9.1965) strafrechtlich verfolgt. Auch ist die Benutzung von Ausschnitten zur Anzeigenwerbung untersagt.

Redaktionsschluss 1.2. / 1.5. / 1.8. / 1.11.

(ISSN 1869-6805)

Aber weiterhin geht es auch dar- um, sich für das Personal einzu- setzen. Die GdP möchte sich ger- ne im Personalrat einsetzen und –bringen, für die Kolleginnen und Kollegen da sein, wir sind kooperativ und stehen immer für Gespräche bereit. Wir wollen se- hen, wie es dort weiter geht und wir halten euch auf dem Laufen- den, wie sich die Situation wei- ter entwickelt. Wir hoffen, dass bald die Freistellungen im Per- sonalrat besetzt werden können.

Corona hält uns auch in Atem.

Wer weiß, wie sich die Impfbe- reitschaft weiterentwickelt und wie die Situation im Herbst sein wird. Die polizeilichen Maß- nahmen, die in Frankfurt am Main getroffen werden, sind eine enorme Belastung für die Kolleginnen und Kollegen. Die zusätzlichen Kräfte, die wir in den Einsatz bringen, bedeutet weniger Erholung und freie Zeit.

Wie lange dies noch so laufen wird, kann ich nicht sagen, die Hoffnung ist aber, dass sich bald Entlastungen einstellen, damit nicht noch mehr Überstunden aufgebaut werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass allgemein die Bevölkerung den Maßnahmen folgt und somit die Einschrän- kungen endlich weiter aufgeho- ben werden können. Jeder sehnt sich zurück zu der Zeit und

dem Leben vor der Pandemie.

Und genau dieses Stichwort ist eine gute Überleitung zu meinem nächsten Punkt. Der Vorstand der GdP Frankfurt am Main hat beschlossen, in diesem Jahr den Ball der Polizei durchzuführen.

Hierbei sind alle herzlich einge- laden, diesem Abend beizuwoh- nen. Weiter hinten in dem Re- port findet ihr die Ankündigung mit Termin und Ort. Ich würde mich freuen, viele Kolleginnen und Kollegen aber auch Bür- gerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main an diesem Abend zu sehen und gemein- sam ein paar schöne Stunden zu verbringen. Karten gibt es bei den jeweiligen KG-Vorsitzenden und Vertrauensleuten. Kommt vorbei, ich freue mich auf euch.

Eine zweite wichtige GdP Veranstaltung gibt es eben- falls in diesem Jahr.

Am 14.10.2021 wird der Bezirks- delegiertentag der GdP Frank- furt am Main durchgeführt. Vier Jahre sind wieder vergangen, das bedeutet, dass wir an die- sem Tag den geschäftsführenden Vorstand neu wählen werden.

Jeder in der GdP kann gerne bei uns mitarbeiten. Bringt euch ein, wenn ihr Anregungen habt, welche Themen die GdP in den nächsten Jahren angehen soll, in Frankfurt am Main, aber auch

in Hessen. Denn der Bezirksde- legiertentag ist auch Vorberei- tung für den Landesdelegierten- tag in 2022. Wir freuen uns auf eure Anregungen und Mitarbeit.

Gebt diese über eure Vertrau- ensleute an den Vorstand und wir werden darüber beraten.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen, dass es der- zeit keine leichte Zeit ist. Die Vorwürfe, die man im Berufs- alltag als Polizeibeamter zu hö- ren bekommt. Die Arbeitsbe- lastung, die sich auf die Familie auswirkt und derzeit die Freizeit erheblich einschränkt. Die Coro- na-Maßnahmen, die sich bei je- dem in seinem Leben auswirken, sei es bei Familienfeiern, der Kinderbetreuung oder der Ur- laubsplanung. Ich hoffe für uns alle, dass wir diese Schwierig- keiten bestmöglich bewältigen.

Ich wünsche jedem an dieser Stelle viel Kraft und Mut, verbun- den mit der Hoffnung, dass bald Entspannung einkehrt und man wieder zur Ruhe finden kann.

Dies wünsche ich uns al- len, unseren Familien, Freun- den und allen Angehörigen.

Bleibt alle gesund und ich weiß, dass wir das letzte Quartal des Jahres auch meistern werden.

Bis dahin und mit kollegialen Grüßen

Jochen Zeng

(4)

//+++eIne fabelhafte erzählung+++//

Eine Fabel: Alle Tiere und Handlungen sind erfunden, Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt

Von Korpsgeist

- und wo sie tatsächlich zu finden sind

Korpsgeist und nicht vorhandene Fehlerkultur höherer gesellschaftlicher Kreise - eine fabelhafte Erzählung

In einer überschaubaren Gruppe von Hähnen in einem Porzellanladen kommt vermeintliches Fehlverhalten ans Licht:

Diese sollen heimlich verbotene Materialien verarbeitet haben, bewiesen ist es jedoch noch nicht.

Dass so etwas zwingend aufgearbeitet werden muss, steht außer Frage.

Der zuständige Bär der örtlichen Porzellan-Gruppe kündigt daher eine Umstrukturierung und Aufklärung an.

Der Elefant, gewählter oberster Chef der Porzellanbranche, sieht sich (im Super-Elefantenjahr, in dem einige neue Wahlen stattfinden) gezwungen sofort etwas zu tun und nicht auf den Bären zu warten.

Er trampelt drauf los, rein in den Porzellanladen, anstatt besonnen zu bleiben, den Vorfall sachlich anzugehen, kluge Fragen zu stellen und sich an der Aufklärung zu

beteiligen:

Was ist überhaupt wo im Porzellanladen passiert und welcher Hahn hat was gemacht?

Bei der stumpf anmutenden Elefanten-Aktion geht natürlich so einiges kaputt.

Das dabei erzeugte Klirren und Scheppern wird von den Spatzen auf den Dächern als Momentaufnahme selbstverständlich gerne aufgegriffen:

hier kracht es, da passiert etwas - das generiert große Schlagzeilen.

„Elefant löst Porzellanladen auf!“, „Elefant demütigt Bär!“ und mehr, ist in der Folgezeit von den Dächern zu hören.

Die Sachlichkeit gerät freilich aus dem Fokus,

den Spekulationen über die Hähne sind Tür und Tor geöffnet.

Alle Tiere sind sich einig:

wenn der Elefant in den Porzellanladen rennt und es mit der Verlautbarung, die Fehlerkultur habe völlig versagt, klirren lässt,

dann ist dies praktisch eine Vorverurteilung.

Der Elefant wird ja nicht grundlos in den Porzellanladen gerannt sein.

Hier muss skandalöses in der Porzellan-Branche vorgehen, wie der Elefant durch sein (von Außenstehenden nicht erkennbares, voreiliges und unbedachtes)

Wirken der Welt suggeriert.

Porzellanfreunde sind sich einig (und sogar die, die kein einziges Stück Porzellan im Schrank haben) durch sein Verhalten schadet der Elefant nicht nur der ganzen

Porzellanbranche, sondern vor allem auch sich selbst, da er seinen Bereich offensichtlich weder im Griff, noch Lust darauf hat. Wer zerstört schon mutwillig

seinen eigenen Betrieb?

So, der Porzellanladen ist zerlegt und die Spatzen munter am Spekulieren: kann man der gesamten Porzellanbranche überhaupt noch trauen?

Der Porzellan-Elefant hat jedoch Glück, er kann von sich ablenken.

Er gehört nämlich einem gewählten, höheren Kreis an und kann sich daher sicher sein, keine Verantwortung für sein Handeln übernehmen zu müssen,

da sich andere Elefanten für ihn einsetzen werden.

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Er hat ja etwas getan,

kann also mit dem Rüssel auf andere zeigen.

Der Porzellan-Elefant ist nun jedoch öffentlich weiter in Zugzwang.

Da man noch mehr tun muss und er dem eigentlich zuständen Bären öffentlich jegliche Lösungskompetenzen abgesprochen hat, bestimmt er einen seiner treuen Freunde zu seinem Aufklärer,

den leitenden Wolf einer benachbarten Porzellan-Gruppe.

Der Wolf soll sich den Scherben im Porzellanladen annehmen und die Hähne dort einmal genau unter die Lupe nehmen.

Der Aufklärer-Wolf ist äußerst motiviert, dem Porzellan-Elefanten möglichst die Ergebnisse über die Hähne zu liefern, die dieser sich wünscht.

Denn diese benötigt der Porzellan-Elefant dringend, um seine Reaktionen zu rechtfertigen.

Kein Problem, denn Schlechtreden lässt sich ja eigentlich alles.

Angefangen von den Räumlichkeiten des Porzellanladens selber, über deren Gestaltung sich die Expertenkommission um den Aufklärer-Wolf

vor den Spatzen auf den Dächern „fast schon schockiert“ zeigt.

Aus dem Kontext gerissen lassen sich dafür viele vermeintliche Anhaltspunkte vorgeben.

Der Aufklärer-Wolf beraumt weiterhin eine Versammlung mit den Hähnen an, bei der er selber eine nicht unwesentliche Angriffsfläche bietet.

Die entsprechend ausgelöste Empörung im Kreise der Hähne wischt er lapidar weg.

Als die Hähne dies sodann öffentlich machen,

verkauft der Aufklärer-Wolf den Elefantenherden in einer Sondersitzung seine Worte öffentlich kurzerhand einfach als Entschuldigung!

Ein raffinierter Schachzug und eine Steilvorlage für den Porzellan-Elefanten, seinem treuen Wolfsfreund zur Seite zu springen und

aus der Not eine Tugend zu machen:

er, der Wolf, habe sich ja schließlich entschuldigt.

Dies spricht doch eindeutig für selbstkritische Offenheit, ein Zeichen einer gesunden Fehlerkultur (die er anderen abspricht)!

Der Aufklärer-Wolf ist der richtige Mann für diesen Job.

Zwar befinden Elefanten anderer Parteien die Wolf-Aussagen als völlig inakzeptabel, aber der Aufklärer-Wolf und der Porzellan-Elefant schaffen es

und das Pfeifen der Spatzen ist danach nicht mehr auf sie gerichtet.

Und die Moral von der Geschicht’:

Korpsgeist schützt nur oben, unten nicht.

//+++eIne fabelhafte erzählung+++//

Verfasser ist der redaktion bekannt

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„operatIon trojan shIeld“ - weltweIter erfolg

entschlüsselung der encro-chats ermöglIchte zugang Ins dunkelfeld

„Wir schreiben gerade Kriminalge- schichte, denn unsere Sicherheitsbe- hörden haben jetzt den Sprung in die digitale Schattenwelt geschafft“.

So war Horst Seehofer auf einer Pres- sekonferenz zu hören, als es um die Er- gebnisse einer weltweiten Aktion ge- gen das organisierte Verbrechen ging.

Es war nicht die erste aufsehenerre- gende Pressekonferenz des Bundesin- nenministers. Immer wieder zeichnet er als oberster Chef der Sicherheitsbe- hörden des Bundes für schlagkräftige Einsätze verantwortlich.

//+++bekämpfung der organIsIerten krImInalItät+++//

Einst als bayerischer Entsandter und

„gestürzter“ König von Bayern belächelt lässt sich die Arbeitsbilanz im Bereich der inneren Sicherheit durchaus sehen!

Ein weiterer Beleg dafür ist die Lawine, die durch die Entschlüsselung der soge- nannten EncroChats ausgelöst wurde.

Auch wenn der Clou, der diesen Maßnah- men zugrunde lag, durch das FBI eingefä- delt wurde, waren die Bundesrepublik und gerade auch Hessen nicht unwesentlich mit den Auswirkungen befasst.

Neben Horst Seehofer waren auch an- dere politische Verantwortliche mit mar- kigen Sprüchen dabei. NRW-Innenminis- ter Herbert Reul sprach gar von „einem Schlag gegen die 1. Liga“!

Die „Operation Trojan Shield“ ging mit dem Sonnenaufgang am 07. Juni 2021 um die Welt. Beginnend in Australien, über Europa bis nach Nordamerika fanden zahlreiche Razzien und polizeiliche Maß- nahmen statt, die einzig das Ziel hatten, dem organisierten Verbrechen einen hef- tigen Schlag zu versetzen.

Dieses Ziel dürfte zumindest tempo- rär erreicht worden sein! In einer Pres- sekonferenz, unter anderem geführt von Vertretern des FBI und Europol, wurden einige Zahlen präsentiert.

Mehr als 800 Festnahmen und über 700 durchsuchte Objekte in 16 Staaten welt- weit, sind schon beeindruckend.

Tonnenweise Drogen, unzählige Waf- fen und Wertgegenstände aller Art (u. a.

Schmuck und hochwertige Autos), waren das Ergebnis dieser weitreichenden Maß- nahmen. Die Ergebnisse sind jedoch auch erschütternd, wenn man hier bedenkt, dass Todesdrohungen bzw. Auftragsmor- de im dreistelligen Bereich aufgedeckt

wurden. Unter anderem in Hessen war eigens eine BAO im Landeskriminalamt eingerichtet worden.

Allein die Zahlen in Hessen waren schon überaus bemerkenswert! Von ca.1500 Einsatzkräften wurden über 130 Woh- nungen durchsucht. 20 Spezialeinheiten aus der ganzen Bundesrepublik waren zu diesem Zwecke, vornehmlich im Rhein- Main-Gebiet, im Einsatz.

Laut Medienberichten war jeder vierte Tatverdächtige bewaffnet. Das organi- sierte Verbrechen ist für alle Eventualitä- ten gerüstet, dies bekommen leider auch die Einsatzkräfte immer wieder zu spüren.

Über 500.000 Euro, 8000 Cannabispflan- zen, über 230 kg Heroin und über 400 kg Amphetamin sind nur die Spitzen.

Von den genannten mehr als 800 Fest- nahmen waren alleine ca. 60 auf Hessen zurück zu führen. Dies zeigt einmal mehr und sehr eindrucksvoll, welche Rolle das Rhein-Main-Gebiet im internationalen Verbrechen spielt.

Mit dem Rhein-Main-Airport hat man ein internationales Drehkreuz, das auch

die Verbrecherorganisationen weltweit sehr gerne nutzen.

Die Ergebnisse aus Hessen wurden durch einen Sprecher des LKA unter an- derem mit den Aussagen „… es hat sich gelohnt, wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis…“ oder „…Noch liegt viel Arbeit vor uns…“ kommentiert.

Dies spiegelt bei aller Freude über die Erfolge auch die Kehrseite wieder. Das Entschlüsseln dieser Kryptohandys war quasi wie ein Stich ins Wespennest! Oder anders ausgedrückt, die Spitze des Eisber- ges ist erkannt.

Die Gefahr aber bei weitem noch nicht gebannt. Grundlage dieses enormen und nicht alltäglichen Erfolges war die Tatsa- che, dass das FBI in die benutzten Kryp- tohandys und damit auch in das Krypto- netzwerk „AnOm“ eindringen konnte.

Spezielle Handys, die weder klingeln noch Mails versenden können und auch nicht normal zu kaufen sind, waren der Türöffner. Das FBI brachte präparierte Handys in Umlauf. Mit diesen war es den Sicherheitsbehörden möglich, die Kom- munikation live zu verfolgen.

Auf diese Art wurden wohl 27 Millio- nen Nachrichten mitgelesen. Während die meisten Länder und Behörden diesen Erfolg ausgelassen feiern, schüttet eine Richterin des Berliner Landgerichts aus- giebig Wasser in den Wein.

Sie entschied, dass die abgefangenen Nachrichten dem Verwertungsverbot unterliegen, da die Kryptohandys ohne ausreichenden Tatverdacht ausgespäht wurden.

Dies brachte, wahrscheinlich zu Recht, die Berliner Staatsanwaltschaft auf die Palme. Laut ihr steht diese Entscheidung

Collage: Wittig

(7)

//+++bekämpfung der organIsIerten krImInalItät+++//

entgegen aller anderen Entscheidungen von anderen Oberlandesgerichten.

Wie die nächsten Instanzen dies be- urteilen, bleibt abzuwarten. Warum die Richterin diese Entscheidung so getroffen hat, kann bei den zuständigen Ermittlern nicht nachvollzogen werden.

Dementsprechend äußerte sich auch die GdP Berlin:

„Wir bedauern das Urteil, weil es si- cherlich auch Auswirkungen auf andere Verfahren hat und sich aus den Encro- Chat-Nachrichten eine Vielzahl von Er- mittlungsansätzen für die Sicherheitsbe- hörden ergeben hat“. Eine vergleichbare

Gerichtsentscheidung ist aus dem gesam- ten Einsatzraum nicht bekannt.

Anfang Juli präsentierten das BKA und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine erste Bilanz zu den Maßnahmen

„Operation Trojan Shield“. Demnach wur- den bundesweit über 2000 Ermittlungs- verfahren eingeleitet, ca. 320 Schuss- waffen mit über 12.000 Schuss Munition sichergestellt. Ecstasy, Kokain, Cannabis und Heroin waren in rauen Mengen auf- gefunden und einkassiert worden. Vermö- genswerte von knapp 170 Millionen Euro wurden vorläufig in Arrest genommen.

Der leitende Ermittler des BKA, Christian

Hoppe, äußerte sich dementsprechend begeistert:

„Vor allem für die Rauschgift-Handels- delikte und den Rauschgiftschmuggel ha- ben die Informationen das Bild zur Situa- tion in Deutschland vervollständigt. Von den Rauschgiftlieferanten über die Logis- tiker der Einfuhr und der Verteilung in Deutschland bis hin zu deren Abnehmern konnten wir mit einem Schlag alle Tatbe- teiligten ausmachen. Erkenntnisse über die Tätergruppierungen, ihre Vorgehens- weise und ihre Vernetzung wurden in das polizeiliche Hellfeld überführt.“

Daniel Klimpke

Quelle: BKA

Unter diesem Leitspruch fand sich am 24.06.2021 die 15. Landesjugendkon- ferenz zusammen. Die ursprünglich in Präsenz geplante Veranstaltung musste umdisponiert werden und in einer Video- konferenz stattfinden. Umso erfreulicher war jedoch die Tatsache, dass sich 27 Delegierte beschlussfähig eingefunden haben.

Locker und humorvoll führten Katrin Kuhl und Sebastian Schubert durch die Konferenz und haben auch trockenen Themen eine Leichtigkeit verleihen.

Zu Beginn richtete Jens Mohrherr als Landeschef und der Bundes-

jugendvorsitzende Martin Meisen ein Grußwort an die Teilnehmer:innen.

Im Anschluss Jens zu ei- ner Frage-Antwort-Runde zur Verfügung, welche aus- giebig von den Delegierten genutzt wurde, um sich über aktuelle Themen auszutau- schen.

Im Programm der Konfe- renz folgte anschließend der Geschäftsbericht des noch

amtierenden Landesju- gendvorstandes.

Dieser wurde in einer kompakten Präsentation von Marcel Müller vor- gestellt. Mit der Entlas- tung des alten Vorstands kam es im Anschluss zur

Einweisung in die, durch Online-Sitzung bedingte, Briefwahl des neuen Vorstands.

Anschließend stellten sich die zur Wahl aufgestellten Kandidaten kurz vor.

Am Nachmittag befasste sich die Kon- ferenz mit insgesamt 22 Anträgen und

diese boten ausreichend Stoff für Diskussionen.

Alle hierzu eingegange- nen Anträge wurden, ent- weder im Original oder in geänderter Fassung, vorge- legt und von der Konferenz angenommen. Am späten Nachmittag endete die 15.

Landesjugendkonferenz mit tollen Beschlüssen und ei- nem regen Austausch.

Bezüglich der Briefwahl wurden am 02.07.2021 die

auf der Geschäftsstelle eingegangenen Wählerstimmen ausgezählt und das Er- gebnis per Live-Videoschalte von der Wahlkommission verkündet.

Der neu gewählte Landesjugendvor- stand besteht aus seiner Vorsitzenden Gianina Petermann (Bild unten rechts) und ihren Stellvertreter:innen Anna Ma- ria Raschke, Marcel Müller und Kai Bette.

Die Schriftführung übernimmt Franzis- ka Fuchs mit ihrer Stellvertreterin Laura Ewald. Kassierer wurde Stefan Krollmann, er wird durch Dawid Dynowski als sein Stellvertreter unterstützt.

Der neu gewählte Landesjugendvor- stand Hessen freut sich auf seine neuen Aufgaben und Herausforderungen, die nicht zuletzt die beschlossenen Anträge mit sich bringen.

Stefan Krollmann

„alleIne stark - gemeInsam unschlagbar“

(8)

gdp hessen eröffnet dIe tarIfrunde 2021

Es geht wieder los! nach einer un- gewöhnlich langen Laufzeit von 33 Monaten kommt es tarifpolitisch in diesem Jahr zu einschneidenden Veränderungen. Erstmals seit dem Austritt Hessens aus der Tarifge- meinschaft der Länder (TdL) starten die Verhandlungen zum Tarifvertrag Hessen (TV-H) früher als die für die übrigen Bundesländer. Wir sind bereit dazu. Hessen kommt also erstmals eine Vorreiterrolle zu. Ob dies ein Vorteil oder Nachteil sein wird, bleibt abzu- warten.

Corona kann und darf kein Grund sein, den Beschäftigten des Landes Hessen ein ordentliches Tarifergebnis vorzuenthalten. Wir werden den Mi- nister mit Nachdruck daran erinnern, welche Leistungen seine „systemrele- vanten Beschäftigten“ gerade in die- ser Pandemie-Zeit abgeleistet haben.

Am 29.07.2021 tagte die Tarifkom- mission der GdP Hessen über eine Vi- deo- bzw. Telefonkonferenz, da mit Ablauf 30.09.2021 der 2019 verein- barte Tarifvertrag ausläuft und ge- kündigt wurde.

Zur Erinnerung:

Die GdP ist als anerkannte Spit- zenorganisation Tarifpartner in den Verhandlungen. Dies bedeutet, dass wir unsere Beschäftigten direkt am Verhandlungstisch, Auge in Auge mit dem Innenminister, vertreten können.

Unsere Forderungen kommen un- mittelbar und mit Fach- und Sach- verstand von eigenen Polizeibeschäf- tigten, die in der Tarifkommission vertreten sind.

Andere Konkurrenten sind entweder gar nicht vertreten (bdk), oder werden durch ihre Tarifunion im Bund (DPolG) vertreten.

Die beteiligten Mitglieder der GdP- Kommission waren sich schnell einig, dass die hohen Anforderungen der letzten 33 Monate auch eine Corona- Sonderzahlung rechtfertigen.

Hessen darf hier keine negative Ausnahme sein. Andere Länder und der Bund haben es unbürokratisch vorgemacht, es ist also Zeit, zu han- deln.

Als erstes Ergebnis der Sitzung wur- den die Kernforderungen der GdP er-

arbeitet, mit denen wir dem Grunde nach in die Verhandlungen eintreten.

Detaillierte Begründungen der Forde- rungen werden bis zum Auftakt erar- beitet.

Unsere GdP-Forderungen lauten:

1. Erhöhung der Entgelte um 6 % bei einer Laufzeit von maximal 2 Jah- 2. Flexible Gestaltung des Tarifab-ren.

schlusses; wahlweise Entgelterhö- hung oder Arbeitszeitverkürzung 3. Anteilige Jahressonderzahlung bei

Ausscheiden bzw. Renteneintritt.

4. Zeit- und inhaltsgleiche Über- nahme des Tarifergebnis- ses auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen.

5. Anwendung der sog. „Differenzie- rungsklausel“ - (1 zusätzlich freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder) Darüber hinaus wollen wir weitere Forderungen offensiv in die Verhand- lungen einbringen.

So ist es uns ein Anliegen, Höher- gruppierungen von Beschäftigten in den Entgeltgruppen E3 bis E 6 zu er- reichen.

Es ist grundsätzlich schon ein unzu- mutbarer Zustand, dass wir als Orga- nisation Polizeibeschäftigte in diesen niedrigen Lohngruppen bezahlen.

Die Übernahme der VBL auch für Schwerbehinderte, die über die Agen- tur für Arbeit gefördert werden, eine steuer- und abgabenfreie Corona- Einmalzahlung, sowie eine Dienst- befreiung, z.B. bei einer Blut– oder Knochenmarkspende, sollen in die Gespräche einfließen.

Als umweltpolitischen Beitrag wer- den wir ein Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten zur Diskussion stellen.

Andere Länder zeigen, dass sie in der Praxis familien- und beschäftig- tenfreundlicher sind. Das Landesticket alleine hilft nicht, die CO2-Fußabdrü- cke zu verringern.

Start der Verhandlungen soll der 1.

September sein, die abschließenden Verhandlungen sollen mit einem Er- gebnis am 14. und 15. Oktober enden.

Ob das Ergebnis für uns als Gewerk- schaft der Polizei in Hessen ein guter sein wird, hängt nicht zuletzt davon ab, wie stark wir unseren Forderungen Nachdruck verleihen können.

Hier kommt es auf jeden Einzelnen an, seiner Gewerkschaft die notwen- dige Unterstützung zukommen zu lassen.

Nur mit geballter Schlagkraft kann man der Arbeitgeberseite seine Forde- rungen auch untermauern.

Wir werden euch regelmäßig darü- ber informieren, wie der weitere Ver- fahrensablauf sein wird, bzw. wo und wann gewerkschaftliche Aktionen ge- plant sind!

Von Warnstreiks bis zu anderen Streikmaßnahmen und Demonstra- tionen ist alles möglich, sogar wahr- scheinlich.

Wir werden zeitnah dazu aufrufen und auf eure Unterstützung bauen.

Seid dabei, macht mit, bringt euch ein - es geht um eure eigenen Interes- sen!

Daniel Klimpke //+++aus dem tarIfbereIch+++//

Bild: GdP

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doppelbesteuerung Von renten - eIn überblIck

welche auswIrkungen hat das urteIl des bundesfInanzhofs

Ein Thema, das bereits länger zu Dis- kussionen bei unseren bestehenden und angehenden Ruheständlern führ- te. Viele Veröffentlichungen in den Medien entfachte weitergehende Dis- kussionen, denn so wirklich verstehen konnte man dies nicht. Wir haben uns die Urteilsbegründung einmal näher betrachtet und versuchen, ohne An- spruch auf inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit, etwas Licht ins Dun- kel zu bringen.

Was lagen eigentlich für Sachverhalte zugrunde, die den Bundesfinanzhof be- schäftigten und wie wirken sich die Ent- scheidungen auf die Beschäftigten aus, die bereits eine Rente beziehen oder de- ren Ruhestand ansteht?

Klagegrundlagen

Ein verrenteter Steuerberater zahlte jahrzehntelang freiwillig in die gesetzli- che Rentenversicherung ein. Diese Bei- träge durfte er nicht als Sonderausgaben steuerlich abziehen.

Als er dann seinen Ruhestand antrat, musste er von Beginn an seine Rente mit 54% versteuern.

Aus seiner Sicht eine Doppelbesteue- rung.

Im zweiten Fall suchte ein selbständi- ger Zahnarzt den Klageweg zum BFH. Er war während seiner Arbeitszeit immer Pflichtmitglied eines Versorgungswerks und dazu zahlte er freiwillig in die gesetz- liche Rentenversicherung ein.

Auch er monierte in der Klage eine un- gerechtfertigte Doppelbesteuerung.

Das Urteil

Die Richter des BFH wiesen die beiden Klagen ab und verneinten eine unge- rechtfertigte Doppelbesteuerung (Az. BFH X R 20/19 und X R 33/19 v. 19.05.2021).

Zunächst erscheint dies unbefriedi- gend, aber die Richter haben in ihre Ur- teilsbegründung zum ersten Mal einige

„Spielregeln“ festgelegt. Hierbei wird dem Rententräger vorgegeben, wie die Ermitt- lungen zu einer möglichen Doppelbesteu- erung stattfinden müssen.

Dazu wurden auch die zukünftigen Be- rechnungen der Rente infrage gestellt.

Die Richter stellten deutlich heraus, dass es durchaus zu einer Doppelbesteue-

rung kommen kann. Und zwar dann, wenn die aus bereits versteuertem Einkommen gezahlten Beiträge in die Rentenversiche- rung höher ausfallen, als die mögliche bis zum Lebensende erreichbare steuerfreie Rente.

Eine Vorgabe, die sich auf den ersten Blick recht komplex anhört und weitere Fragen in der Umsetzung aufwirft. Was ist also zu tun und wie geht dies?

nachweispflicht einer Doppelbesteue- rung

Es wird dem Betroffenen selbst zuge- mutet, diesen Nachweis zu erbringen.

Dazu ist es hilfreich, wenn die Steu- erbescheide der letzten Jahrzehnte noch vorhanden sind. Ansonsten muss jeder die Beträge errechnen, die bereits aus dem versteuerten Einkommen gezahlt wurden.

Die Richter haben jedoch auch ent- schieden, dass plausible Schätzungen ausreichen können.

Einspruch gegen Bescheide einlegen Dies macht grundsätzlich Sinn. Es sind zwei weitere Klagen im Saarland anhän- gig. Dort geht es in Musterprozessen um eine mögliche Doppelbesteuerung von Renten. Kläger sind Beschäftigte, die das gesamte Berufsleben als Arbeitnehmer Beiträge ausschließlich in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Mustervorlagen für Einsprüche findet man auf einschlägigen Portalen.

3-Schritte-Prüfung

Die Ermittlung einer möglichen Doppel- besteuerung unterliegt drei Schritten:

1. Wie oben unter „Nachweispflicht“

beschrieben müssen zunächst die Beiträge errechnet werden, die aus versteuertem Einkommen eingezahlt

wurden und nicht als Sonderausgaben anerkannt wurden. Entweder durch die Steuerbescheide oder mittels einer plausiblen Schätzung, bei der es rat- sam ist, einen Steuerberater zu betei- ligen.

2. Der zweite Schritt hört sich zunächst kompliziert an. Es muss die Summe der bis zum Lebensende steuerfreien Renteneinnahmen berechnet werden.

Die wird dann mit der durchschnitt- lichen statistischen Lebenserwartung ab Rentenbeginn multipliziert. Diese Daten werden durch das Statistische Bundesamt ermittelt und sind auf der Homepage www.destatis.de zu finden.

3. Im dritten Schrit werden die Ergebnis- se gegenübergestellt. Wenn die Sum- me aus Schritt 1 höher ist als die aus Schritt 2, wurden möglicherweise Teile der Rente zu hoch besteuert. Es sollte dann ein Antrag auf „Abmilderung“ der Steuerbelastung beim Finanzamt be- antragt werden.

Einbeziehung einer Hinterbliebenenren- te bei der Berechnung

Der BFH hat in seinem Urteil entschie- den, dass bei der Ermittlung der unter Schritt 2 beschriebenen Beträge auch die Rente aus einer Hinterbleibenenversor- gung einzubeziehen sind.

Das führt dazu, dass in solchen Fällen bei Ehegatten die Summe der zukünfti- gen Rente höher ausfällt als bei Ledigen.

Daher dürften Ledige steuerlich öfter be- troffen sein von einer möglichen Doppel- besteuerung.

Vorsicht! Finanzämter rechnen falsch Hier ist genaueste Prüfung gefragt. Die Richter des BFH haben klar entschieden, dass Berechnungen von Finanzämtern

Grafik: Wittig

//+++aus dem tarIfbereIch+++//

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//+++aus dem tarIfbereIch+++//

Wir wissen noch nicht…

…wie der Frankfurter Weihnachtsbaum in diesem Jahr aussieht und wo er wohl vorher gestanden hat.

Aber die Vorzeichen für das Fest haben in den Geschäften schon Einzug gehalten. Unübersehbar sind die Päck- chen mit leckerem Weihnachtsgebäck aufgebaut. Da wollen auch wir uns vorbereiten auf unsere Weihnachtsfeier.

Die Pandemie soll uns nicht wieder einen Strich durch die Rechnung machen.

Deshalb blicken wir optimistisch nach vorne und laden unsere Mitglieder und Freunde herzlich ein für Mittwoch, den 1. Dezember 2021, im Bürgerhaus Bornheim, Großer Saal

Arnsburger Str. 24, 60385 Frankfurt a. Main Beginn: 15:00 Uhr, Einlass: 14:30 Uhr

Auch diesmal sollen Ehrungen und die kuriosen oder nachdenklichen Weihnachtsgeschichten im Mittelpunkt stehen, zudem das Wiedersehen nach langer Zeit genossen werden. Aber die Unwägbarkeiten sind auch in diesem Jahr noch groß, Vorsicht ist in jedem Fall geboten auch wenn die Impfkampagne hoffentlich uns alle erreicht hat.

Deshalb ist die Anmeldung unter Angabe von

Name, Vorname, Telefonnummer und/oder E-Mailadresse sowie Teilnehmerzahl bis zum 25. november 2021 an Gewerkschaft der Polizei per E-Mail: gdp-senioren.ffm@web.de Bezirksgruppe Frankfurt/Seniorengruppe Tel: 0163/7397886 (auch SMS oder WhattsApp) Seckbacher Landstraße 6

60389 Frankfurt

In diesem Jahr besonders wichtig!

Wir freuen uns, euch/sie, gerne auch mit Ehe-/Partner*in, am 1. Dezember in Bornheim begrüßen zu können.

falsch sind. Und zwar dann, wenn sie auf die steuerfreien Rentenbezüge bis zum statistischen Lebensende den Grundfrei- betrag (derzeit 9.744 Euro/Ledige/Jahr) aufschlagen.

Folge ist, dass es für die gesamte Ren- tendauer dann zu einer höheren steuer- freien Rente von mehreren zehntausend Euro kommt.

Damit wäre eine Doppelbesteuerung grundsätzlich ausgeschlossen.

Aus dem Urteil geht deutlich hervor, dass diese Praxis rechtswidrig ist und der Grundfreibetrag herauszurechnen ist.

Wir raten daher, dass solche Berech- nungen immer mit Hilfe oder Unterstüt- zung eines Steuerberaters oder einer Lohnsteuerhilfe stattfinden.

Was bedeutet das Urteil für zukünftige Renteneintritte

Hier haben die Richter gute Nachrich- ten in ihr Urteil formuliert. Da sie insbe- sondere ab dem Jahr 2025 mit Doppelbe- steuerungen rechnen, regten sie an, dass das gesamte Rentenbesteuerungssystem angepasst werden muss.

Der Bundesfinanzminister hat sehr schnell reagiert und einer Änderung zu- gestimmt, allerdings erst nach der Bun- destagswahl in diesem Monat.

Kann man bereits vor Renteneintritt ak- tiv werden?

Nein. Es gibt für zukünftige Rentner/

innen keine Möglichkeit, im Vorfeld Ein- spruch einzulegen.

Erst, wenn der Renteneintritt erfolgt ist, kann für dieses Jahr die Berechnung zu einer möglichen Doppelbesteuerung erfolgen und mit einem Einspruch über- prüft werden.

Fazit

Viele Veröffentlichungen führen zu ebenso vielen Verunsicherungen.

Die geführten Klagen haben zumindest erreicht, dass Veränderungen stattfinden.

Zum einen die Praxis der Finanzämter, Sonderausgaben als Freibetrag in die zu- künftigen Rentenberechnungen einzube- ziehen, als rechtswidrig zu erklären.

Zum anderen mehr Transparenz und Klarheit durch neue Gesetzgebung zum

Rentenbesteuerungssystem in die Wege zu leiten.

Die Richter haben festgestellt, dass offensichtlich Selbständige eher als An- gestellte und Arbeiter, nicht Verheiratete mehr als Eheleute, gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspart- nerschaft und Männer mehr als Frauen (aufgrund der niedrigeren Lebenserwar- tung) von einer Doppelbesteuerung be- troffen sein könnten.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit eine neue Bundesregierung die Vorgaben des Bundesfinanzhofs umsetzt und wie schnell dies geschieht.

Bis dahin bleibt es bei der Situati- on, dass die eingangs beschriebenen 3-Schritte-Berechnungen durch die Be- troffenen selbst durchgeführt werden müssen.

Da es im Ergebnis weitreichende finan- zielle Auswirkungen haben kann, sollten Betroffene sich professionelle Hilfe und Untersützung von Hilfsvereinen oder Steuerberatern einholen.

Wir drücken euch die Daumen.

Peter Wittig

eInladung zur weIhnachtsfeIer der senIoren

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//+++gdp frankfurt+++//

ball der polIzeI - VorankündIgung

Bürger-

und Polizeifest Frankfurt

Landesbezirk Hessen

06. November 2021 Bürgerhaus Bornheim Frankfurt am Main

Zusammenhalt(en) – auch in

schwierigen Zeiten

BürgErhaus BorNhEIM ARnSBURGER STR. 24 60385 FRAnKFURT

EInLASS - 19:00 UHR BEGInn - 20:00 UHR

Anmeldung zum Ball der Polizei am 06.11.2021

Name, Vorname: _______________________________________________________________

Adresse: _______________________________________________________________

Telefon oder E-Mail: _______________________________________________________________

Anzahl der Karten: ____________ Stück

Schriftliche Anmeldung bis zum 24.10.2021 an:

Gewerkschaft der Polizei Seckbacher Landstraße 6 60389 Frankfurt

anmeldungen unter folgenden Möglichkeiten:

frankfurt@gdphessen.de

GdP Frankfurt, Seckbacher Landstr. 6, 60389 Frankfurt über die Kreisgruppenvorsitzenden und Vertrauensleute

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sItzung des landeskontrollausschuss der gdp

Der (LBkonA) tagte seit november 2019 erstmals wieder in Präsenz.

nach der Terminabstimmung trafen sich die Mitglieder aus den einzelnen Bezirksgruppen auf der Geschäfts- stelle der GdP in Wiesbaden.

//+++aus dem landesbezIrk+++//

Den satzungsgemäßen Aufgaben ge- recht werden

Diese Aufgaben eines Kontrollgremi- ums wurden natürlich trotz erheblicher coronabedingter Einschränkungen nicht vernachlässigt. Dem Wortlaut aus § 26 unserer Satzung ist zu entnehmen, dass dieses Kontrollgremium unter anderem zuständig ist für die (...) Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses und der satzungsgemäßen Arbeit der Organe, mit Ausnahme des Bundeskongresses und des Bundesschiedsgerichtes.

Ein erforderlicher Austausch war si- chergestellt, es wurden Video- oder Tele- fonschaltkonferenzen abgehalten. Bei der Nutzung dieser digitalen Strukturen war und ist eine frühzeitige Planung natür- lich erforderlich. Hierfür ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle. Die Momente dieser ersten physischen Zusammenkunft seit über eineinhalb Jahren waren de- mensprechend persönlich, berührend im übertragenen Sinne und führten zu ei- nem lockeren Einstieg. Sehr diszipliniert und konstruktiv wurde die umfangreiche Tagesordnung anschließend abgearbeitet.

Berichte des (neuen) Landesvorsitzen und der Landeskassiererin

Jens Mohrherr, unser neuer Landesvor- sitzender, erstattete ausführlich Bericht über die gewerkschaftlichen Aktivitäten der letzten Monate. Die aktuelle „Fehl- stelle“ im Geschäftsführenden Landesvor- stand (GLBV) wird formal am LDT 2022 durch erforderliche Wahlen besetzt wer- den. Bis zur ordentlichen Nachwahl wur- de die vakante Stelle mit Christian Rich-

ter besetzt, dem entsprechende Aufgaben zugeordnet wurden.

Die Tarifkommission der GdP tagte zeitgleich ebenfalls in den Räumen der Geschäftsstelle, hier im Rahmen einer Video-Konferenz.

Informationen aus dem HPR, der sich nach den Personalratswahlen ebenfalls neu zusammengesetzt hat, fehlten in der Berichterstattung von Jens Mohrherr ebenso wenig, wie ein Sachstand zu der laufenden Aufarbeitung rund um das SEK Frankfurt.

Zur Angelegenheit SEK Frankfurt führte Mohrherr aus, dass die GdP hinter allen Kolleginnen und Kollegen steht und ein Rechtsschutz gewährleistet ist. Beruhi- gend war in diesem Zusammenhang, dass mit dem westhessischen Polizeipräsiden- ten Stefan Müller und dem Präsidenten der Bereitschaftspolizei, Volker Pfeiffer, zwei sehr erfahrene Kollegen den Vorgang begleiten.

Die GdP hat seit dem Delegiertentag 2018 einen Mitgliederzuwachs von ca.

1800 Mitgliedern erhalten. Die unter er- schwerten Bedingungen stattgefunden Berufsvertretungsstunden wurden seitens der GdP hervorragend begleitet. Die Prä- senzveranstaltungen und der persönliche Kontakt mit den jungen Kolleginnen und Kollegen ist allerdings langfristig durch nichts zu ersetzen.

Die HfPV soll laut einem Gesetzesent- wurf ab 01.01.2022 in die „Hochschule für öffentliches Management und Sicher- heit (HöMS)“ umbenannt werden, der na- mentliche Bezug zur Polizei fehlt hier.

Die GdP Hessen wird in diesem Jahr 70 Jahre alt. Dazu wird es eine feierliche Ver- anstaltung in der Marktkirche in Wiesba- den am 02.11.2021 geben.

Sylvia Schwegel-Otto berichtete über digital durchgeführte Kassenprüfungen, die erfolgreich ausgeführt werden konn- ten. Bezüglich einer satzungsgerechten Kassenprüfung wird man die Satzung

möglichweise anpassen müssen, damit auch zukünftig eine „unvermutete Prü- fung“ stattfinden kann. Der LBkonA wird sich in einer seiner Satzungsanträge hier- mit auseinandersetzen.

Schulungen für Kassenprüfer sollen für 2022 angesetzt und nach Möglichkeit auch in Präsenz durchgeführt werden.

Einen Dank richtete Sylvia Schwegel- Otto an Henner Jud, der in Neunkirchen ein Lager eingerichtet hat und dort für unsere Gewerkschaft ein „Verteilerzent- rum“ aufgebaut hat. Von hier aus unter- stützt er in großem Umfang unsere Orga- nisation. Ein weiteres Augenmerk liegt im Moment auf der Planung des Landesdele- giertentages (LDT) vom 05. bis 07. April in Marburg.

Landesschiedsgericht im Austausch mit dem LBkonA

Jürgen Aschenbrenner berichtete in Vertretung von Georg Otto über die The- menlage. Im Besonderen erfolgte ein in- tensiver Austausch über die Verfahrens- weise zum Ausschluss von Mitgliedern, die einen eindeutigen Satzungsverstoß begangen haben. Es wurden weitere ge- meinsame Treffen beschlossen.

Satzung und Satzungsanträge

Aktuell hat der LBkonA vier Satzungs- anträge formuliert, die noch der Feinab- stimmung bedürfen. Ehrungen innerhalb der GdP, Digitale Kassenprüfung, Richtli- nien für Video- und Telefonschaltkonfe- renzen, sowie eine Änderung in der Zu- sammensetzung des Geschäftsführenden Landesvorstandes. Sie werden dem Dele- giertentag im nächsten Jahr zugeführt.

Aus den Bezirksgruppen

Es wurde aus den vergangen 18 Mona- ten berichtet.

Eckdaten zum LDT 2022

Der Rahmen ergibt sich in weiten Teilen aus unserer Satzung. Kreis- und Bezirks- gruppen konnten sich hier orientieren.

Am 13.01.2022 ist die nächste Sitzung.

Lothar Hölzgen

Rolf Reggentin und Jörg Ehlig U. Bartholmai und A. Steinberg Vorsitzender Lothar Hölzgen M. Schweickert und M. Diefenthäler

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dIe famIlIenkarte hessen

oft eIne unbekannte karte

//+++meInung und kommentar +++//

Bereits seit 2010 bietet das Hessi- sche Ministerium für Soziales und In- tegration für alle Familien mit Haupt- wohnsitz in Hessen und einem Kind unter 18 Jahren eine Familienkarte an. Sie ist kostenlos, einkommensun- abhängig und wird auf Antrag ausge- stellt.

Mit der Familienkarte erhält man unter anderem einen Unfallversiche- rungsschutz, einen Elternratgeber, verschiedene Vergünstigungen bei Partnerunternehmen (z. B. REWE, Hipp, Deutsches Jugendherbergswerk) und regionalen Partnern vor Ort. So erhält man bspw. immer samstags 2 Euro Ermäßigung auf die Familien- Eintrittskarte im Wildpark Knüll, 15

% Ermäßigung auf die regulären Ein- trittspreise im Staatstheater Kassel sowie 10 % Ermäßigung auf die regu- lären Eintrittspreise beim Besuch des Baumkronenwegs Edersee.

Die Karte kann online unter https://

www.familienkarte.hessen.de/Anmel- dung beantragt werden.

Die_der aufmerksame Leser_in fragt sich an dieser Stelle bestimmt, warum im Jahr 2021 ein Artikel über eine bereits seit 11 Jahren bestehende Leistung des Landes Hessen geschrie-

ben wird. Die Antwort darauf ist ganz einfach: In Gesprächen mit Kolleg_in- nen und Freunden habe ich festge- stellt, dass die meisten keine Kenntnis über die Existenz der Familienkarte haben. Zugegebener Maßen sind die Vergünstigungen überschaubar und man fragt sich natürlich auch, warum nicht jede hessische Familie automa- tisch diese Vergünstigungen erhält bzw. mit Geburt des ersten Kindes die Familienkarte nach Hause geschickt bekommt.

Vielleicht wäre das dann doch zu familienfreundlich?! Man weiß es nicht…

Schön ist es auf jeden Fall, dass mit der Familienkarte ein Schritt in die

richtige Richtung gemacht wurde.

Und abgesehen davon, dass man et- was Geld sparen kann, erhält man auf der Homepage auch noch die ein oder andere Anregung, wie man außerhalb des Dienstes seine Freizeit gestalten kann und andere

Tipps welche für Familien interes- sant sein könnten.

Und damit die Familienkarte nicht weiter eine Förderung bleibt, von der niemand weiß und weil eure GdP stets für euch mitdenkt und mit gutem Bei- spiel voran geht – seid ihr hiermit in- formiert. Viel Spaß beim Sparen...

Christoph Möhring stellvertretender Vorsitzender

GdP Nordhessen

freIwIllIger polIzeIdIenst In frankfurt

bIlanz nach fast 15 jahren erfahrungswert

Im Januar 2007 wurde der Freiwillige Polizeidienst (FPolD) in Frankfurt eingeführt. Laut Kooperationsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt können bis zu 90 Freiwillige Polizeihelfer*innen eingesetzt werden. Tatsächlich haben wir seit Mai 2021 38 aktive Helfer*innen, die sich außerhalb des Innenstadtbereiches auf vier Reviere im Frankfurter Norden und einem Revier im Süden aufteilen. Seit 2020 und

nach einer pandemiebedingten

„Einfrierungsphase“ bis in den April 2021 wurden

nach einem umfangreichen Auswahlverfahren 27 Zusagen für ein neues Ausbildungskontingent (geplanter Start der Ausbildung Oktober 2021) ausgesprochen.

Nach Abschluss der Ausbildung möchten wir die bestehenden

„FPolD-Reviere“ auffüllen und beim 3. Polizeirevier neu installieren. Ab 2022 sind somit wieder über 60 ehrenamtliche

Helfer*innen aktiv im Einsatz zu erwarten.

Der Einsatz ehrenamtlicher polizeilicher Helfer*innen stellt eine Herausforderung für die beteiligten Orga- nisationseinheiten und die Koordinierungsstelle dar, er war lange Zeit auch intern umstritten. Ich bin 39 Jahre, Polizeihauptkommissarin, seit 2001 bei der Polizei Hessen, habe Erfahrung als Einsatzbeamtin in der Bereitschaftspolizei, als

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//+++meInung und kommentar+++//

Streifenbeamtin und auch als Einstellungsberaterin bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesammelt. Seit nun knapp vier Jahren bin ich mit der Koordinierung des FPolD in Frankfurt bei E43 betraut und stelle fest, dass mit der Einführung modifizierter Einsatzstrategien und Verteilungspläne in 2017 der FPolD aufgewertet werden konnte. In der Philosophie hiesiger Koordinierungsstelle haben die Helfer*innen einen überwiegend präventiven Auftrag, der auch so ausgeführt wird. Er ist mittlerweile im Gesamtkonzept der Präventionsarbeit der Stadt und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main fest integriert und hat sich bewährt. Den Helfer*innen gebührt eine hohe Wertschätzung und besonderer Dank für ihr Engagement und ihre Motivation. Laut Rückmeldungen aus der Bevölkerung stärken sie das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen nach dem Grundsatz „Präsenz zeigen - Beobachten und Melden“. Sie sind in den einzelnen Stadtteilen im Frankfurter Norden und Süden (Innenstadtbereich derzeit noch ausgenommen) mit ihrem persönlichen Einsatz etabliert. Auch bei Präventionsveranstaltungen verteilt auf das gesamte Stadtgebiet, wie bei

den vielen Fahrradcodier- ungsaktionen, u.a. durch ihre hohe Einsatzbereit- schaft in allen Belangen und ihren geschulten und pro- fessionellen Umgang am Spezialgerät,

öffentlichen Großveranstal- tungen wie dem Weihnachts- markt mit Aufklärungsmaß- nahmen zum Taschen- und Trickdiebstahl oder

der Besetzung und Beglei- tung der Sympathiefigur der Polizei Hessen unserem

„Kinderkommissar-Leon“

und vielen weiteren Veran- staltungen

sind sie integriert und eine nicht mehr wegzudenkende tatkräftige Unterstützung.

Insbesondere in der Fahrrad- diebstahlsprävention sind sie aus hiesiger Sicht unersetzbar.

Die Statistik der letzten Jahre, wie viele Codierungen alleine durch die Zusammenarbeit der Polizei Frankfurt mit dem FPolD zustande gekommen sind, ist im nachfolgenden aufgeführt und spricht für sich selbst:

Von großem Wert sind die

vielen Bürgergespräche mit den Menschen vor Ort

und den vermittelnden Präventionsbotschaften, die wiederum weitergegeben werden.

Diese qualitativ hervorzuhebende Präventionsarbeit ist in diesem besonderen Maß nur durch den unterstützenden Personalkörper vom FPolD (in der Regel 7 Helfer*innen pro Aktionstag) gegeben.

Für die Leser*innen, die selbst auch ein geliebtes Fahrrad haben

und sich über einen zusätzlichen Schutz vor Diebstahl freuen oder aber für diejenigen, die sich im Dienst im Rahmen der Fahrraddiebstahlsproblematik einbringen möchten, gebe ich im Folgenden weitergehende Informationen zur Fahrrad- codierung und den dazugehörigen P r ä v e n t i o n s b o t s c h a f t e n . Fahrraddieben sollte möglichst keinerlei Gelegenheit zum Diebstahl gegeben werden. Also kein unbedachtes Abstellen, sondern eine optimale Sicherung des Fahrrades und auch des Zubehörs und der Anbauteile mit dem bestmöglichen Diebstahlschutz empfiehlt sich.

Fehlt bei E-Bikes und Pedelecs die Stromquelle, so ist das Fahrrad für den Dieb weniger interessant!

Eine Codierung ist eine gut sichtbare, dauerhaft eingeprägte und personalisierte Nummer auf der rechten Seite des Sattelrohrs. Der Code schreckt Diebe ab, erschwert den illegalen Weiterverkauf und gibt der Polizei Hinweise auf den rechtmäßigen Eigentümer, der sich schnell zuordnen lässt.

Der Code setzt sich zusammen aus Gemeindeschlüssel, Straßen- kennziffer, Hausnummer, Initialen des Eigentümers und das jeweilige Jahr.

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//+++meInung und kommentar+++//

Der große Vorteil der Fahrradcodierung nach dem

„F.E.I.N.-System“ ist, dass es nicht um eine möglichst knifflige Codierung - sondern um eine möglichst zweckdienliche Codierung geht. „Heute markieren – Morgen identifizieren, also eine ideale Lösung zur Rückverfolgung!“ Die Polizei kann anhand des Codes schnell den rechtmäßigen Eigentümer des Fahrrads ermitteln und im Bedarf kontaktieren – ohne auf Datenbanken zugreifen zu müssen.

Die Rahmennummer allein gibt nicht genügend Informationen.

Sie wird vom Hersteller ohne erkennbares System eingestanzt, Dopplungen nicht ausgeschlossen und ohne zentrale Nummernkartei.

Ein fester Personalkörper aus dem FPolD ist bei allen Aktionen mit im Einsatz und ist in der Bedienung des Spezialgerätes, was mehrere 1.000 € kostet, geschult und professionell im Umgang. Über den nachfolgenden Link kann mehr zu den Aktionen der Polizei Frankfurt und der erforderlichen Anmeldung erfahren werden:

https://ppffm.polizei.hessen.

d e / U e b e r - u n s / R e g i o n a l e s / Fahrradcodierung/

„UFFBASSE“ - allseits gute Fahrt und die Empfehlung vor Abfahrt und unterwegs immer an die eigene Sicherheit zu denken.

Nicht nur Diebstahlschutz lohnt sich – auch die eigene Sicherheit sollte höchste Priorität haben.

Vermeidung unnötiger Gefahren, stetige Aufmerksamkeit und vorausschauendes Bewegen!

Lass‘ Dich sehen!

Reflektierende Kleidung, Acces- soires oder Zubehörteile sowie funktionierende Beleuchtung sorgen bei schlechter Sicht und Dunkelheit für eine gute und frühzeitige Erkennbarkeit.

Das Tragen vom Fahrradhelm schützt zwar nicht einhergehend vor Unfallgefahren, kann jedoch Lebensretter sein und das Risiko schwerer Kopfverletzungen mindern.

Resümierend kann gesagt werden, dass der FPolD nicht als exekutives Organ gesehen wird, sondern als Bindeglied zwischen Revier, Polizeipräsidium und Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main. Er wird hauptsächlich im Rahmen von Präventionsmaßnahmen und als Ansprechpartner in den Stadtteilen eingesetzt. Er kann und soll nicht oder nur unter ganz engen Voraussetzungen repressiv tätig werden und er kann die Arbeit von ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten nicht ersetzen. Der FPolD ist in der Präventionsarbeit des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main jedoch eine wertvolle und nicht zu ersetzende personelle Stütze.

Ebenfalls erfährt auch die Stadtpolizei durch den FPolD eine nicht zu verkennende Unterstützung, zum Beispiel im Rahmen von Bürgeransprachen bei erforderlichen E v a k u i e r u n g s m a ß n a h m e n oder wiederkehrenden und lärmbelästigenden Party- veranstaltungen im öffentlichen Raum.

Bei Wegfall des FPolD kann dies selbst mit zusätzlichen eigenen Kräften aus hiesiger Sicht nicht kompensiert werden.

Ich hoffe, der Beitrag konnte meine Überzeugung für den Erhalt des Freiwilligen Polizeidienstes und seine wertvolle Unterstützung vermitteln sowie auch thematisch in der Präventionsarbeit gut mitnehmen.

Darüber hinaus d a n k e ich für die Unterstützung der GDP, die uns mit einem zielgerichteten Give Away für Kinder versorgt und auch durch eine geeignete Überraschung zur Wertschätzung an die FPolD-Helfer*innen unterstützt hat.

Ramona Börger

Polizei Hessen, PP Frankfurt am Main, Abteilung Einsatz, E4/

Prävention, E43/Koordinierung FPolD

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sondergruppe ImmIssIonsschutz

eIn VIelfältIges aufgabengebIet

//+++aus der stadtpolIzeI+++//

Zur Stadtpolizei gehört eine Son- dergruppe Immissionsschutz. Die Gruppe der Mitarbeitenden führt die Kontrollen in ziviler Kleidung durch. Die Arbeitszeiten variieren.

Hier spielt nicht nur die Jahreszeit eine Rolle, sondern auch der Be- schwerdeeingang. Mal beginnen die Arbeitstage ganz früh am Tag, mal sehr spät, weil Kontrollen bis zum frühen Morgen durchgeführt werden müssen. Das heißt für die Mitarbeitenden, äußerste Fle- xibilität an den Tag zu legen. Die Anzahl der Mitarbeitenden in der Gruppe beläuft sich derzeit auf sechs Personen.

Die Hauptaufgaben stellen Lärm- und Geruchsbeschwerden be- züglich Gaststätten dar, aber auch Lärmbeschwerden bezüg- lich Nachbarschaft und bei Ver- anstaltungen. Ein Großteil der Aufgaben ergibt sich demnach aus Beschwerden, die beim Ord- nungsamt eingehen. Im Jahr 2018 sind allein beim Sicherheits- telefon der Stadtpolizei mehr als 2.500 Beschwerden über Lärm / Ruhestörung eingegangen. Ein Teil dieser Beschwerden wird des Nachts von der Task Force und dem Immissionsschutz abgear- beitet.

In Zahlen benannt wurden 2018 über 860 Überprüfungen in Gaststätten bezüglich Anwoh- nerbeschwerden, Anträgen und Veranstaltungen vom Immissi- onsschutz vorgenommen.

Den Großteil machen dabei An- wohnerbeschwerden über Gast- stätten und Veranstaltungen aus.

Aber auch Beschwerden über Tierlärm fallen an und werden mit rund 5% Arbeitsaufkommen angerechnet. Dazu kommen Ver- anstaltungsüberwachungen und schließlich noch Beschwerden über private oder gewerbliche

(außer Gaststätten) Störende au- ßerhalb des öffentlichen Rechts.

Bei allen Aufgaben werden die Gewerbebetriebe auf Gewer- beanmeldung und -tätigkeit überprüft, auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, gaststät- tenrechtlicher und immissions- rechtlicher Vorschriften und fer- ner auf Bauvorschriften.

Das Tagesgeschäft besteht aus Beschwerden über Lärmbeläs- tigung durch Musik und/oder Gästelärm. Ein weiteres Thema sind verbaute Dunstabzugs- und Lüftungsanlagen und Lärm oder auch Gerüche hieraus.

Häufig kommt es zu Beschwer- den aus Wohnhäusern, in denen im Erdgeschoss Gewerbebetrie- be wie Gaststätten und Restau- rants untergebracht sind. Dann geht es um Geruchsbelästigun- gen, die in den dazugehörigen Wirtschaftsküchen entstehen und oft durch mangelhafte oder feh- lende Dunstabzugsanlagen in die Wohnungen darüber ziehen.

Ein weiterer Beschwerdepunkt sind lärmende Gäste, zum Beispiel in Freiflächen (Wirt-

schafts- oder Sommergärten).

Hierzu werden auf Wunsch der Beschwerdeführenden nach Ter- minabsprachen Schallpegelmes- sungen durchgeführt.

Während der Kontrollen gilt es festzustellen, wie stark die Beein- trächtigung ist.

Bei Lärm besteht die Möglichkeit, durch eine Schallpegelmessung gemäß TA-Lärm in der Wohnung der Beschwerdeführenden fest- zustellen, ob die rechtsverbindli- chen Immissionsrichtwerte über- schritten werden.

Wenn die Auswertung nach der genannten Messung eine Über- schreitung der zulässigen Im- missionsrichtwerte ergibt (Mes- sergebnis), wird die zuständige Abteilung im Ordnungsamt infor- miert.

Dann besteht die Möglichkeit, dass eine Verwaltungsverfü- gung den Gaststättenbetrieb ein- schränkt. Zum Beispiel, dass der Wirtschafts- oder Sommergarten bei Eintritt der besonders ge- schützten Nachtzeit (22:00-06:00 Uhr) geräumt sein muss oder die Schallaustritte in dieser Zeit zu schließen sind.

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//+++aus der stadtpolIzeI+++//

Bei zweifelsfrei erheblichen Kochgerüchen kann dem Ge- werbetreibenden aufgetragen werden, die Dunstabzugsanlage durch eine Fachfirma überprüfen und gegebenenfalls umbauen zu lassen.Die Kontrollen bei Veran- staltungen finden häufig auch im Vorfeld statt, um zum Beispiel Musikanlagen auf den erlaubten Wert (Beurteilungspegel) einzu- messen, um dass es erst gar nicht zu Nachbarschafts-Beschwerden kommt.

Falls die Einmessung der Be- schallungsanlagen nicht von der Abteilung „Service Center Veran- staltungen“ verfügt wurde, oder gegen eine bestehende Verfü- gung weitere unerlaubte Beschal- lungsanlagen aufgebaut wurden und dazu berechtigte Beschwer- den eingehen, wird der Rückbau angeordnet.

Ein weiteres Betätigungsfeld stel- len auch die Kontrollen der Shi- sha Bars dar.

Im Sommer 2019 wurden 83 an- gemeldete Shisha Bars in Frank- furt am Main registriert. Tendenz war – bis zum Ausbruch von Co- rona – in etwa gleichbleibend. Die

Kontrollen sind notwendig, weil beim Verbren- nen der Kokos- nusskohle, die zum Rauchen der klassischen Wasserpfeifen verwendet wer- den, Kohlen- monoxid freige- setzt wird; ein heimtückisches Gas, das farb- und geruchslos ist und bei rela- tiv niedriger bis mittlerer Konzentration Schwin- del und Benommenheit bewirkt und in sehr hoher Konzentration auch bis zum Tode durch Sauer- stoffmangel führen kann. Also gar nicht so harmlos, wie das Shisha- Rauchen immer hingestellt wird.

Die Mitarbeitenden führen bei den Kontrollen der Shisha Bars CO-Warnmelder mit sich, die nicht selten beim Betreten einer Bar Alarm auslösen.

Sollte ein Alarm ausgelöst wer- den, wird unverzüglich die weitere Zubereitung von Shisha-Pfeifen untersagt und die Räumlichkei- ten durchgelüftet, sowie die Gäs- te evakuiert bis der Alarm ver- stummt. In den Bars war das Fach- und Sachgerechte montie- ren von CO-Warnmeldern vorge- schrieben. Es kommt jedoch häu- figer vor, dass die Melder nicht einwandfrei funktionieren oder gar abgeschaltet sind. Es werden die Zubereitungsräume und An- zündstellen überprüft, sowie die Rauchabzugs- und Lüftungsan- lagen. Gibt es schwerwiegende Mängel, wird der weitere Betrieb bis zur ordnungsgemäßen Behe-

bung und Vorlage einer Fachun- ternehmerbescheinigung unter- sagt.

Zu einigen Kontrollen werden aus Sicherheitsgründen bei Bedarf (bei zum Beispiel unübersichtlich gestalteten Betrieben, größeren Gaststätten, schon auffällig ge- wordenen Betrieben) auch Mit- arbeitende der Task Force oder regionalen Dienstgruppen, des Zolls, Steuerfahndung sowie Po- lizei hinzugezogen.

Zur Sachbearbeitung gehören nicht nur die Anzeigenfertigung gegen die Verantwortlichen vor Ort und / oder die Betreiber / In- haber, Auswertung von Schallpe- gelmessungen, Auswertung von Schallschutzgutachten (Luft- und Trittschall), sondern auch das Be- richtswesen an die Fachabteilun- gen/Fachämter und Telefonate mit den Beschwerdeführenden.

Dies nimmt mit allen dazugehöri- gen Ermittlungen oft sehr viel Zeit in Anspruch, so dass sich die Au- ßen- und Innendienstzeiten fast die Waage halten.

Die Gruppe des Immissions- schutzes hat ein anscheinend überschaubares Aufgabenge- biet, welches sich aber während der Kontrollen aufgrund der tan- gierenden Rechtsgebiete sehr schnell erweitern kann und viel Arbeit nach sich zieht. Auch die flexiblen Arbeitszeiten verlangen den Mitarbeitenden ein hohes Engagement ab.

Ursula Wiegand Mustafa Satiane

Fotos: Copyright Ordnungsamt Frankfurt am Main.

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personalratswahlen

Auch bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wurden neue Personalräte gewählt.

Neben dem, aus 23 Mitgliedern bestehenden, Gesamtpersonal- rat, für den die GdP nicht kandi- dierte, wurden auch im Ordnungs- amt und im Straßenverkehrsamt die Personalvertretung bis 2024 gewählt.

Beim Ordnungsamt gab es insge- samt 11 Plätze zu vergeben.

Dabei entfielen auf die Beamten- vertretung 4 Plätze und 7 für die Vertretung der Angestellten.

Bei den Beamten*innen konnte die GdP einen Platz erreichen, die Beamtin Susanne Reiter wird hier künftig die Interessen der Beamten*innen, insbesondere der Stadtpolizei, vertreten. Die anderen Plätze gingen an ver.

di (2 Plätze) und die DPolG (1

Platz). Für die Angestelltengrup- pe erhielt die GdP 3 Plätze, dies werden künftig Ursula Wiegand, Natalija Galic-Vrbanic und Mat- thias Zwilling sein. Auch hier ver- teilten sich die anderen Plätze auf ver.di (3 Plätze) und die DPolG (1 Platz).

Leider lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 39,77 %.

Die GdP konnte insgesamt einen Platz mehr holen als bei der Per- sonalratswahl 2020.

Beim Straßenverkehrsamt gab es insgesamt 9 Plätze zu vergeben.

Dabei entfiel auf die Beamtenver- tretung 1 Platz und 8 auf die Ver- tretung der Angestellten. Bei der Personenwahl (Mehrheitswahl) konnte sich die Bewerberin der ver.di gegenüber des GdP Kan- didaten Erich Sprengel durchset-

zen, dieser fungiert nun als Nach- rücker im Beamtenbereich.

Bei den Angestellten entfielen auf die GdP 4 Plätze, dies sind im künftigen Personalrat Stephanie Ihlau, Daniel Foltes, Jens Pfeffer und Benjamin Führer.

Die verbleibenden 4 Plätze teilen sich die ver.di und die KOMBA.

Leider musste die GdP im Ver- gleich zur Wahl 2020 einen Platz abgeben. Die Wahlbeteiligung im Straßenverkehrsamt lag mit 55,62% unter der Beteiligung von 2020 aber war immer noch gut.

Die GdP Kreisgruppe POB wünscht allen gewählten Vertre- tern sowie den Nachrückern gute und konstruktive Verhandlungen sowie gute Beschlüsse.

Benjamin Führer

beI der stadt frankfurt Vom 04.05.2021 - 06.05.2021

25-jährIges gewerkschaftsjubIläum

Die Kreisgruppe POB freut sich, Kollegin Birgit Gruber zum 25-jährigen Gewerkschaftsjubilä- um ehren zu können.

Birgit hat sich über die Arm- banduhr zum Jubiläum sehr ge- freut, die ihr stellvertretend für die Gruppe von Ursula Wiegand überreicht wurden.

Kollegin Gruber ist seit rund 30 Jahren im Dienst der Stadt Frank- furt am Main.

Begonnen hat ihr Werdegang bei der Verkehrsüberwachung, wo sie insgesamt für sechs Jahre den Außendienst versah. Danach folgten vier Jahre als stellvertre- tende Dienstgruppenleitung in der Sachrate Verkehrsüberwa- chung, Radar und Verkehrsrege- lung.

Immer um ein wenig Abwechse- lung bemüht wechselte sie in die damals neu gegründete Grup- pe zur Baustellenüberwachung.

Auch hier war sie für rund 6 Jah- re im uniformierten Außendienst, bevor sie für 2 Jahre wieder zu- rück zur Verkehrsüberwachung ging.

Birgit fand es an der Zeit, vom Au- ßen- zum Innendienst zu wech- seln und sie kam zum Ordnungs- amt. Hier arbeitet sie seitdem im Bereich der zentralen Dienste in der Abteilung Ordnungsangele- genheiten und Ordnungswidrig- keiten.

Wir wünschen Kollegin Gruber weiterhin alles Gute.

//+++aus den kreIsgruppen+++//

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//+++senIoren In der gdp+++//

9. landessenIorenkonferenz In kleInlInden

Am 8. Juli konnte nach einer langen pandemiebedingten Pause wieder eine GdP-Veranstaltung in Präsenz stattfinden. Ausgerechnet die Senio- ren der hessischen GdP haben den Knoten durchgeschlagen. Natürlich auch vor dem Hintergrund, dass die Inzidenzen auf einem Tiefpunkt wa- ren und zudem alle Teilnehmer*innen mindestens die erste, häufig auch schon die zweite Impfung erhalten und sozusagen unter Vollschutz teil- nehmen konnten. So fanden über 50 Delegierte den Weg in das Bürger- haus Kleinlinden, wo coronakonform getagt werden konnte. Es war deut- lich zu spüren, wie wichtig das per- sönliche Zusammenkommen gerade für die Senioren ist.

Die Konferenz hatte natürlich einen Vorlauf, der inhaltliche und organi- satorische Planung, hier ganz be- sonders die Tagung unter Pande- miebedingungen beinhaltete aber in der personellen Besetzung der Vorstandfunktionen neue Köpfe brauchte. Dies vor allem deshalb, weil der langjährige Landessenio- renvorsitzende Harald Dobrindt aus Mittelhessen Ende letzten Jahres und damit rechtzeitig seinen Rück- zug angekündigt hatte, womit die Wahl eines neuen Vorsitzenden ein Schwerpunkt der Veranstaltung wur- de. Sie begann (fast) pünktlich und stand unter bewährten Verhand- lungsleitung von Klaus Vestweber aus Nordhessen, dem die beiden Ur- gesteine Konrad Jänicke und Horst Kothe assistierten.

Doch bevor Harald aus seiner Pflicht entlassen wurde, ergänzte er seinen schriftlichen Tätigkeitsbericht aus ei- ner sehr persönlichen Sicht. Diese war sowohl kritisch als auch heiter- besinnlich. Die Delegierten bedank- ten sich bei dem scheidenden Vorsit-

zenden mit lang anhaltendem Beifall im Stehen (auch Standing Ovations genannt). Und so ganz lässt er ja auch nicht los, er bleibt als der Ver- treter Mittelhessens als Beisitzer im Vorstand. Und der Bericht löste auch die ersten Diskussionen aus. Vor al- lem Horst Kothe darf hier zitiert wer- den. In einem emotionalen Beitrag hielt er eindrucksvolles Plädoyer für die Rückkehr Hessens in die Tarifge- meinschaft der Länder. Horst weiß von was er spricht, seit mehr als 50 Jahren ist er gewerkschaftlich ak- tiv und auch mit gut 80 Jahren auf aktueller Höhe. Doch auch andere Themen aus dem Bericht lösten Re- aktionen aus. Ganz besonders laut wurden die Stimmen als berichtet wurde, dass Ruheständler*innen nur sehr eingeschränkt von ihren ehemaligen Dienststellen betreut werden und damit nicht ausreichend ihre Lebensleistung anerkannt und gewürdigt wird. Das ist sicher ein Thema für die Senioren in den Be- zirksgruppen. Die Aussprache dau- erte deutlich länger als erwartet und machte einmal mehr deutlich, dass die GdP-Senior*innen wach sind und bereit sind, für ihre Interessen auf zu- stehen wenn nötig dafür zu streiten.

Mit dem Ausscheiden von Harald Dobrindt als Vorsitzender der hes- sischen Seniorengruppe war die

Suche nach einem neuen und ge- eigneten Kandidaten eröffnet. Der Vorstand hatte sich eine Bedenkzeit gegeben, damit alle für sich zu einer für sie/ihn und die Seniorengruppe vernünftigen Entscheidung kommen konnten. Die Bedenkzeit endete da- mit, dass unser Kreisgruppenvorsit- zender Bernd Braun zu einer Kandi- datur bereiterklärte. Dafür erntete er einmütige Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder, die Unterstüt- zung von dieser Seite also sicher.

Dabei hat er nicht unbedingt eine klassische Gewerkschaftskarriere vorzuweisen hat. Aber ganz ohne GdP-Vergangenheit ist er auch nicht.

1982 Mitbegründer der Kreisgruppe Sonderinspektion in der Rossittener Straße, von 1984 bis 1992 stellver- tretender Bezirksgruppenvorsitzen-

bernd braun neuer VorsItzender der landessenIorengruppe

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