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Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich

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Academic year: 2022

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Schutzkonzept

Volksschulen Kanton Zürich

Grundlagen:

Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Gemeinde: Schule Volketswil Schulen: Kindergarten, Gutenswil, Feldhof, Zentral, Hellwies, In der Höh, Lindenbüel

☒ Kindergarten ☒ Primarschule ☒ Sekundarschule

☐ Sonderschule/Schulheim ☐ Spital-/Klinikschule

☒ Aufnahmeklasse Asyl ☐ HSK-Trägerschaft, eigene Räumlichkeiten Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:

Name: Struck, Bruno Funktion: Leiter Bildung

Telefon: 079 865 66 22 (zu Bürozeiten auch in den Schulferien) Mail: bruno.struck@volketswil.schule Version (Nr.) : 18 vom: 28.06.2021

(2)

Inhalt

A: Allgemeine Regeln ... 3

B: Distanzregeln ... 8

C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur ... 11

D: Schul- und Klassenanlässe ... 17

E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung ... 20

F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz ... 22

G: Isolations- und Quarantänemassnahmen ... 25

(3)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

A: Allgemeine Regeln

Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.

A1: Jede Schule erstellt und aktualisiert ihr Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundes (Art. 4 Covid-Verordnung beson- dere Lage)

 Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes durch:

 Leiter Bildung mit Schulleiterkonferenz

Präsidium, Leiter Bildung Schulpräsident

A2: Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause

 Schulangehörige mit Krankheitssymptomen melden sich telefonisch bei der Schulleitung

 Eltern werden an den Elternabenden erinnert, dass kranke Schüler/innen nicht in die Schule kommen dürfen.

 Unsicherheiten oder Fragen werden mit der Schul- ärztin/dem Schularzt abgesprochen.

 Information an Team und Eltern für den Fall eines positive Covid-19-Befundes ist vorbereitet

 Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizinischen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests noch Quarantäne-oder Isolati- onsmassnahmen selbst an.

Mitarbeitende an der Schule

Geschäftsleitung

A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume (z.B. Musikschulen, Vereine) und die wei-

 Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffent- licht

Leiterin Dienste Leiter Bildung

Leiter Liegenschaften

Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

tere Öffentlichkeit sind über die Schutzmas-

snahmen und die Verwendung von Kon- taktdaten der Schulen informiert.

 Die Eltern/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Verwendung der Kontaktdaten informiert.

 Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutzkonzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu befolgen. Sie verpflichten sich, sich aktiv über die aktuelle Version des Schutzkonzeptes zu in- formieren.

A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Schul- haus und auf dem Schulhausareal sind de- finiert (Pausen, Benutzung von Spielgerä- ten, Gruppenbildung etc.)

 Erwachsene halten untereinander sowie gegenüber Schülerinnen und Schülern wenn immer möglich ei- nen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG.

 Die Durchmischung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen oder Gruppen ist wo im- mer möglich zu vermeiden.

 Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), freiwilliger Religionsunterricht, freiwilliger Schulsport dürfen unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene)können aber klassenübergreifend und im Präsenzunterricht durch- geführt werden.

 Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Essen und Trinken zu verzichten.

 Während der Schulzeit sollen sich keine ausserschu- lischen Personen auf den Schulanlagen aufhalten

Schulleitung Lehrpersonen

Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

(gemäss den Hausordnungen der Schulen). Wenn

auf einer Schulanlage die schulergänzende Nachmit- tagsbetreuung des Schülerclubs angeboten wird, schliesst „während der Schulzeit“ auch die Betreu- ungszeiten bis 18 Uhr mit ein.

A5: Gewährleistung, dass aussenstehende Personen nur für klar definierte Anlässe das Schulareal betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben

– Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten da- rauf, dass nur Personen, die in den Schulbetrieb invol- viert sind, das Schulareal betreten

– Ausgenommen von dieser Regelung sind Eltern, die ihre kranken Kinder der Kindergarten- und Unterstufe abholen müssen, und Personen, welche zum Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbildung oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig sind.

Alle Mitarbeitende der Schule

Schulleitungen

A6: Weitergehende Schutzmassnahmen (Veranstaltungen mit externen Teileneh- menden)

– Schulen dürfen ausschliesslich Veranstaltungen ohne Zertifikat anbieten. Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat wird zudem unterschieden, ob sie innen o- der aussen stattfinden, ob Publikum dabei ist und ob sich dieses Publikum frei bewegt oder sitzt. Die Schulen haben die je nach gewählter Organisations- form aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmass- nahmen des Bundes einzuhalten.

– Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonfe-

Schulleitung, Lehrpersonen

Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

renzen sind unter Einhaltung der geltenden Bundes-

vorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.

– Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veran- staltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Gruppen- grössen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gelten in Innenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene wird das Tragen von Masken empfohlen. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teil- nehmender, Ausgabe von Essen und Getränken, etc.) müssen eingehalten werden.

– Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Ein- haltung der geltenden Schutzmassnahmen (Ab- stand, Hygiene) zulässig. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstands- regeln nicht eingehalten werden können

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

A7: Regelungen für Mediothek (Nutzung

und Ausleihe)

– Die Regelungen für die Hygienemassnahmen gelten auch in den schuleigenen Mediotheken.

Schulleitung, Mitarbei- tende Mediothek

Leiter Bildung

A8: Regelungen für gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten (siehe auch Reinigung)

– In gemeinsam genutzten Räumen bzw. bei der Ver- wendung gemeinsam genutzter Gegenstände sind alle Schulangehörigen zu besonderer Achtsamkeit bei der Anwendung an der Regelungen zu „Hygiene, Schutz und Infrastruktur“ sowie „Distanzregeln“ verpflichtet.

– Die Erwachsenen unterstützen die Kinder und Jugend- lichen dabei.

– Vor der gemeinsamen Nutzung müssen immer alle Be- teiligten ihre Hände waschen.

– Sporthallen:

 Die Schule reinigt und desinfiziert die Turnhallen, den Boden, sämtliche Türgriffe, Handläufe und WC-Anlagen täglich.

 Für die Reinigung und Desinfektion der Trainings-, Turn- und Spielgeräte sind die ausserschulischen Nutzenden selbst verantwortlich. Dazu gehören auch die Aussen-Trainings- und Spielgeräte.

 Die Reinigungs- und Desinfektionsmodalitäten müssen im Schutzkonzept des Vereins / der Fort- bildungsschule beschrieben sein.

Schulleitung, Hausdienst, Lehrpersonen

Geschäftsleitung

A9: Freiwillige Unterrichtsangebote, Kurse, Freifächer etc. siehe dazu D4

– Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur

Schulleitung (einschliess- lich Schulleitung Fortbil- dungsschule)

Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

(HSK), freiwilliger Religionsunterricht, freiwilliger Schul-

sport dürfen unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene) klassenüber- greifend und im Präsenzunterricht durchgeführt wer- den.

B: Distanzregeln

Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des

Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.

B1: Altersgemässe Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler zur Distanzhal- tung gegenüber erwachsenen Personen

– Die Abstandsregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch im Unterricht in Er- innerung gerufen. Alle Mitarbeitenden in der Schule übernehmen Verantwortung und achten auf Abstand bzw. setzen diese Regelung im Bedarfsfall durch.

Lehrpersonen Schulleitung

B2: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und Schülern

– Schülerinnen und Schüler bis und mit dritter Klasse sind im Kontakt untereinander von den Distanzregeln ausgenommen.

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

– Für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse

und für erwachsene Personen gilt eine Maskenemp- fehlung, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

B3: Distanzregeln zwischen erwachsenen Personen

– Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen sind einzuhalten. Können die Distanzregeln nicht eingehal- ten werden, wird das Tragen von Masken für Erwach- sene in Innenräumen dringend empfohlen.

Schulpflege, Schulleitung, alle erwachsenen Perso- nen

B4: Veranstaltungen (siehe auch A6 und D2)

– Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonfe- renzen sind unter Einhaltung der geltenden Bundes- vorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.

– Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veran- staltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Gruppen- grössen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gelten in Innenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und

Schulleitung Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

eine Sitzpflicht. Für Erwachsene wird das Tragen

von Masken empfohlen. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teil- nehmender, Ausgabe von Essen und Getränken, etc.) müssen eingehalten werden.

– Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltun- gen (z.B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veran- staltung von mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten.

– Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Ein- haltung der geltenden Schutzmassnahmen (bis max. 50 Personen inkl. Kinder, Abstand, Hygiene) zulässig. Das Tragen von Masken wird für Erwach- sene empfohlen, insbesondere wenn die Abstands- regeln nicht eingehalten werden können.

B5: Die Vorgaben des Bundes für Sportak- tivitäten sind von externen Benutzern von Turnhallen und Sportplätzen einzuhalten

Von den Vereinen und ex- ternen Nutzern zu bestim- men

Durch Vereine und externe Nutzer B6: physischen Treffen – Bei physischen Treffen (Sitzungen, Weiterbildungen,

gemeinsame Pausen etc.) sind die Schutzmassnah- men (Abstand etc.) konsequent einzuhalten. Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Wo möglich sollten

Schulleitungen Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

weiterhin digitale Austauschmöglichkeiten genutzt wer-

den.

C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur

Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

C1: Sensibilisierung der Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mittels Prä- ventionskampagnen

– Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch (stufenbezogen in der Regel wöchentlich bis monatlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen.

– Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kam- pagnenmaterial des Bundes und andere) werden alle auf dem Schulareal anwesenden Personen an die Re- geln erinnert.

Schulpflege, Schulleitung, Lehrpersonen

Schulleitung

C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygiene- vorschriften ist vorhanden

– Es stehen genügend Möglichkeiten zum Händewa- schen zur Verfügung.

Schulpflege, Schulleitung, Hausdienst

Geschäftsleitung

C3: Massnahmen zur Einhaltung der Re- geln vor Ort durch Markierungen respektive Informationen zu schulspezifischen Rege- lungen

– Schulleitung und Hausdienst besprechen regelmässig das Schutzkonzept in den Schulkonferenzen.

Schulleitung, Hausdienst Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

C4: Hygienevorschriften Reinigung – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) wird

vor/nach Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt – Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfektions-

mittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) stehen ausreichend zur Verfügung

– Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fens- ter- und Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruk- tur, Waschbecken, Turngeräte, Garderoben etc.

werden in regelmässigen Abständen (Angabe) ge- reinigt.

– An den Orten, an denen sich regelmässig mehrere Lehrpersonen aufhalten (z.B. Lehrerzimmer, Vorbe- reitungsräume), stellt der Hausdienst Handdesinfek- tionsmittel zur Verfügung. (Kinder dürfen diese Des- infektionsmittel nicht benutzen. Generell gilt, dass gründliches Händewaschen wirksamer ist als der Einsatz von Desinfektionsmittel.)

– Oberflächen, Fenster- und Türgriffe, Handläufe, Waschbecken, Toilettenschüssel, etc. sind regel- mässig (mind. einmal täglich) vom Hausdienst zu reinigen und desinfizieren.

– In den Räumen mit häufig wechselnden Personen (insbesondere Schulsozialarbeit und Therapien) werden Desinfektionsmittel bereitgestellt, um ein

Schulpflege, Schulleitung, Hausdienst, Lehrperso- nen

Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

einfaches Reinigen zwischen verschiedenen Besu-

chern im Zimmer zu ermöglichen (Verantwortung:

Lehrpersonen bzw. Therapeutinnen, Schulsozialar- beitende).

– An besonders exponierten Orten (z.B. Eingangstü- ren, WC) desinfiziert der Hausdienst mindestens zweimal täglich die Türfallen.

– Abfallbehälter für gebrauchte Papierhandtücher und Taschentücher werden mindestens einmal pro Tag geleert. Bei der Entsorgung sollen Handschuhe ge- tragen werden. Ist dies nicht möglich, muss darauf geachtet werden, mit dem Abfallgut nicht in Berüh- rung zu kommen und danach die Hände gut zu wa- schen.

– ICT- Infrastruktur (die Empfehlungen des Teams ICT sind zu beachten – siehe unten):

– Wenn sie von mehreren Benutzern genutzt werden und offen zugänglich sind, werden sie mindestens einmal täglich vom Hausdienst gereinigt und desinfi- ziert (insbesondere die Tastaturen, Mäuse und ggf.

Touchscreens).

– Wenn sie von mehreren Benutzern genutzt werden und in Koffern und Gestellen (in der Regel als Klas- sensatz) aufbewahrt sind, werden sie mindestens

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

einmal täglich von den nutzenden Lehrpersonen ge-

reinigt und desinfiziert (insbesondere die Tastatu- ren, Mäuse und ggf. Touchscreens). Die Schulen le- gen fest, welche Nutzer diese Aufgabe überneh- men.

– Persönliche IT-Geräte wie MacBooks und iPads werden von deren Nutzern regelmässig gereinigt und desinfiziert.

– Empfehlungen Team ICT zur Reinigung von Tasta- turen etc.

– Schritt 1:

Computer ausschalten und vom Strom trennen.

Laptop herunterfahren und vom Ladegerät trennen.

iPad-Tastatur: ausschalten und iPad vom Strom trennen.

– Schritt 2:

Tastatur oder iPad-Display ohne Druck mit einem Desinfektionstuch reinigen.

oder:

Mildes Desinfektionsspray/mildes Putzmittel auf ein Mikrofaserlappen sprayen und die Oberfläche ohne Druck langsam abreiben.

ACHTUNG: Nicht direkt auf die Tastatur sprühen!

Putzlappen nur befeuchten. Es darf keinesfalls Flüs- sigkeit ins Innere des Gehäuses gelangen.

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

– Schritt 3:

Tastatur trocknen lassen. Gerät erst wieder ein- schalten, wenn alles trocken ist.

– Schritt 4

Nach dem Benützen von öffentlichen Computern/

iPads: Hände waschen.

C5: Bereitstellung von Hygienemasken für bestimmte Situationen (z.B. bei auftreten- den Krankheitssymptomen, wenn Mindest- abstand (kurzzeitig) nicht eingehalten wer- den kann) sowie bei Schultransporten/Rei- sen mit der Klasse im ÖV. (siehe F5)

– Die Schulverwaltung hält einen ausreichenden Vorrat parat.

Schulleitung, Lehrperso- nen, Schulverwaltung

Geschäftsleitung

C6: Weisung für das Tragen von Schutz- masken in den ÖV, sofern der Mindestab- stand nicht eingehalten werden kann. Ver- haltensregeln von Klassen im ÖV.

– Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Ver- kehrsmittel benutzt werden, tragen Schülerinnen, Schüler ab 12 Jahren und erwachsene Schulangehö- rige konsequent Schutzmasken. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu verteilen.

– Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tragen können, sind von der Masken- pflicht ausgenommen.

Lehrpersonen, Begleitper- sonen

Schulleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

– Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentli-

chen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten.

C7: Bereitstellung von Handhygienestatio- nen (Waschbecken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher, ergänzend Hän- dedesinfektionsmittel)

– An allen wichtigen, sensiblen oder häufig frequentier- ten Punkten (Eingänge, Durchgänge, Klassen- und Lehrerzimmer, Gruppenräumen, Bibliothek, …) stehen Möglichkeiten zur Handhygiene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüssigseife, Einmalhandtücher etc.) zur Verfügung.

– Zur Handhygiene werden nur in Ausnahmefällen Des- infektionsmittel verwendet.

Hausdienst Leiter Liegenschaf- ten

C8: Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unterrichtsräume respektive entspre- chende Einstellung automatischer Lüftun- gen

– Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schul- räume wenn möglich nach jeder Lektion) gelüftet.

Lehrpersonen, Haus- dienst

Schulleitung

C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss Vorgaben durch den Bund (siehe auch E2)

Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert wer- den. In Mensen oder Tagesstrukturangeboten dürfen aus- schliesslich Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen so- wie die Angestellten der Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung werden weiterhin die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinngemäss angewendet. Die Personenbe- schränkung pro Tisch muss für Schülerinnen und Schü- lern jedoch nicht eingehalten werden.

Betreuung, Lehrpersonen Schulleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

– https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwis-

sen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept- unter-covid-19/

D: Schul- und Klassenanlässe

Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.

D1: Klassenlager, Schulreisen und Exkursi- onen finden unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes statt.

– Die Vorgaben des Bundes (Rahmenvorgaben für Lager im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich) sind al- len Beteiligten bekannt und werden strikt eingehal- ten.

– Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln wer- den die entsprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr eingehalten.

– Schul- und Klassenanlässe werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Mög- lichkeit der Rückverfolgung aller teilnehmenden Per- sonen durchgeführt.

– Mehrtätige Klassenlager sind zulässig, wenn ein entsprechendes spezifisches Schutzkonzept vor- liegt, das von der Geschäftsleitung (Krisenstab) be- willigt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich am

Lehrpersonen, Begleitper- sonen

Schulleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

schulischen Schutzkonzept, beschreibt die allgemei-

nen Schutzmassnahmen (z.B. Hygienemassnah- men, Kontaktreduktion, möglichst viele Aktivitäten im Freien) und muss sicherstellen, dass die jeweili- gen kantonalen Vorgaben am Lagerort jederzeit ein- gehalten werden. Alle im Lager anwesenden Perso- nen (sowohl Teilnehmende als auch Lagerleitung/

Hilfspersonen etc.) müssen zu Lagerbeginn ein gül- tiges negatives Testergebnis vorweisen (keine Selbsttests). Am ersten Unterrichtsmorgen nach dem Lager müssen noch einmal alle Teilnehmenden getestet werden. Die Testmodalitäten (Ort und Zeit- punkt) müssen im Testkonzept enthalten sein. Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen las- sen wollen, organisiert die Schule ein Alternativpro- gramm in der Schule. Auf klassenübergreifende Klassenlager ist zu verzichten.

– Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltun- gen (z.B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veran- staltung von mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten.

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

D2: Anlässe (siehe auch A6 und B4). – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne

Weiterbildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonfe- renzen sind unter Einhaltung der geltenden Bundes- vorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.

– Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veran- staltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Gruppen- grössen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gelten in Innenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene wird das Tragen von Masken empfohlen. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teil- nehmender, Ausgabe von Essen und Getränken, etc.) müssen eingehalten werden.

– Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltun- gen (z.B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweiligen Veranstalters

Schulpflege, Schulleitung, Hausdienst, Veranstalter

Geschäftsleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veran-

staltung von mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten.

– Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Ein- haltung der geltenden Schutzmassnahmen zulässig.

Das Tragen von Masken wird für Erwachsene emp- fohlen, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

D3: Anlässe/Kurse/Arbeiten für die Berufs- wahlvorbereitung oder Prüfungen für wei- terführende Schulen

Anlässe und Kurse welche für die Berufswahl oder für den Übertritt in weiterführende Schulen wichtig sind, können unter Einhaltung der Schutzmassnahen durchgeführt wer- den. Dies gilt zum Beispiel auch für Projekt- oder Ab- schlussarbeiten, welche im Rahmen der Berufsvorberei- tung wichtig sind.

Schulleitungen Geschäftsleitung

E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung

Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.

E1: schulergänzende Betreuung – Für die schulergänzende Betreuung gelten die Vorga- ben dieses Schutzkonzeptes sinngemäss.

– Verpflegung: Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. In Mensen oder Tagesstrukturan- geboten dürfen ausschliesslich Schülerinnen und

Betreuung, Schulleitung Leiterin Dienste

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestellten der

Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung kann das Schutzkonzept für das Gastgewerbe - bezüglich Distanz, Hygiene und Reinigung - sinngemäss Anwen- dung finden. Die Personenbegrenzung pro Tisch muss für Schülerinnen und Schüler nicht eingehalten wer- den. https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/bran- chenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutz- konzept-unter-covid-19/

E2: Im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) / Hauswirtschaft wird der Unterricht so gestaltet, dass die Hygienere- geln eingehalten werden können (siehe auch C2)

– Kochunterricht: Für den Kochunterricht wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe - bezüglich Hygi- ene und Reinigung – sinngemäss angewendet:

https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwis- sen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept- unter-covid-19/

Lehrpersonen WAH Schulleitung

E3: Die Schulen gestalten den Sportunter- richt so, dass die Hygieneregelungen (siehe C) eingehalten werden können.

Durchführungs- und Hygieneregeln:

 Durchführung wenn immer möglich im Freien

 Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bällen, welche mit den Händen berührt werden

 Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Des- infektionsmittel zur Reinigung

Lehrpersonen Schulleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

 Regeln für Garderoben- und Duschen-

benutzung (z.B. Höchstanzahl Personen, häufiges Reinigen)

 Im Schwimmunterricht gelten zusätzlich die Regelun- gen des entsprechenden Bades

 Der Schwimmunterricht in Hallenbädern ist für Schü- lerinnen und Schüler aller Volksschulstufen unter Be- rücksichtigung der Schutzvorgaben der Bäder wieder gestattet.

E4: Schutzkonzept für Therapien  Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollen Trennscheiben zur Verfügung stehen. Psycho- motorik-Therapeuteninnen können bei Bedarf Mas- ken tragen.

 Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der ent- sprechenden Berufsverbänden berücksichtigt:

Therapeutisch Tätige Schulleitung

E5: Transporte (Schulbus, Taxi etc.)  Für Transporte im Zusammenhang mit: speziellen Un- terrichtsformen und Betreuung gelten dieselben Best- immungen wie für öV (siehe Hygieneregeln).

Transportunternehmen, Chauffeurinnen und Chauffeure

Leiterin Dienste

F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz

Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

F1: Alle Mitarbeitenden sind über die

Schutzmassnahmen des BAG und das Schutzkonzept und die Aktualisierungen in- formiert (siehe auch A1/A3).

 Aushang der Schutzmassnahmen des BAG (Plakat) an den Schulhauseingängen und im Lehrerzimmer.

 Mündliche Information Schutzkonzept in Schulkonfe- renzen und den weiteren gemeinsamen Sitzung in der Linie.

Hausdienst, Schulleitung, alle Leitungspersonen in der Linie

Geschäftsleitung

F2: Schutzmassnahmen für Mitarbeitende (siehe auch B):

– Ein der Situation angepasster Schutz ist jederzeit ge- währleistet.

Schulpflege, Schulleitung, Hausdienst

Geschäftsleitung

F3: Spezialregelungen bezüglich Mindest- abstand (zwischen Erwachsenen und Kin- dern/Jugendlichen) für spezielle Situationen unter Zuhilfenahme anderer Schutzmass- nahmen.

(Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage)

– Können die Vorgaben zum Mindestabstand über län- gere Zeit nicht eingehalten werden, sind folgende Schutzmassnahmen zu treffen, z.B.:

a) Tragen von Schutzmasken b) Einsatz von Schutzscheiben c) Videokonferenzen

Schulpflege, Schulleitung Leiter Bildung

F4: Mindestabstand von 1.5 Metern bei al- len interpersonellen Kontakten zwischen er- wachsenen Personen (siehe auch B)

– Erwachsene Personen halten untereinander sowie ge- genüber Schüler/innen wenn immer möglich einen Ab- stand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygienere- geln des BAG.

– Massnahmen:

 Regelmässiges Besprechen in den gemeinsamen Sitzungsgefässen

Lehrerzimmer:

Alle Erwachsenen, Schulleitungen

Geschäftsleitung

(24)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

– Stühle, Sessel, Stehtische werden mit entsprechen-

dem Abstand aufgestellt Sitzungsräume:

– Stühle, Sessel, Stehtische werden mit entsprechen- dem Abstand aufgestellt

Weiterbildungen:

– Weiterbildungen werden in genügend grossen Räu- men durchgeführt (z.B. Turnhallen), in denen durch die Bestuhlung die Mindestabstände gewährleistet werden können.

– Steht kein entsprechender Raum zur Verfügung, wer- den Weiterbildungen als Videokonferenz durchgeführt.

F5: Schutz von besonders gefährdeten Per- sonen

Besonders gefährdete Personen müssen am Arbeitsplatz spezifisch geschützt werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für beson- ders gefährdete Personen eingeführt werden. Die Bestim- mungen dafür sind in der personalrechtlichen Weisung zur Coronasituation (https://www.zh.ch/de/gesundheit/corona- virus/informationen-rund-um-schulen-kitas-heime/corona- virus-volksschule.html) festgelegt.

Schulleitungen Geschäftsleitung:

(25)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

G: Isolations- und Quarantänemassnahmen

Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Tracing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.

G1: Isolation einer anwesenden Person mit Krankheitssymptomen und Abgabe von Schutzmasken

Ort: Gruppenraum oder Besprechungszimmer in den Schulhäusern / Besprechungsraum der Schülerclubs Betreuung durch: Klassenassistent/in, Praktikant/in, Lehr- /Fachlehrperson, Betreuungsperson (Schülerclub) Nachricht an: Eltern/Erziehungsberechtigte (Kontakt ge- mäss Escola bzw. iCampus)

Schulleitung, Lehrperso- nen, Hortleitung

Geschäftsleitung

G2: Organisation Heimweg (unverzüglich und möglichst ohne ÖV-Nutzung)

Gemäss Absprache mit Eltern/Erziehungsberechtigte Schulleitung, Lehrperso- nen

Geschäftsleitung G3: Informationen/Empfehlung weiteres

Vorgehen an Betroffene (siehe auch A3)

Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzusu- chen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leis- ten

Schulleitung, Lehrperso- nen

Geschäftsleitung

G4: Meldung von positiv getesteten Perso- nen durch zuständige Behörden an Schule

Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kan- tonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin

Meldung an Leiterin Dienste

Geschäftsleitung G5: Umsetzung der vom schulärztli-

chen/kantonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärz- tin oder VSA angeordneten Massnahmen

Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kan- tonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin

Alle Beteiligten Geschäftsleitung

(26)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset- zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

G6: Kommunikation durch die Schule

(siehe auch A3)

Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quarantäne sind vorbereitet:

– Kommunikation an Team – Kommunikation Eltern

– Kommunikation Schulverwaltung – Kommunikation Schulpflege

Schulpflege, Schulleitung Geschäftsleitung

G7: Positiv getestete Lehrpersonen, Schü- lerinnen und Schüler werden umgehend dem Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet

Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch, Tel. +41 44 268 20 90

(Zusätzliche Information an die Personalbeauftragte und die Geschäftsleitung, z.B. durch cc im Mail an das kanto- nale Contact Tracing)

Schulleitung Durch: Geschäftslei- tung

Referenzen

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