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Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.

A1: Jede Schule erstellt und aktualisiert ihr Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundes (Art. 4 Covid-Verordnung beson-dere Lage)

 Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes durch:

 Leiter Bildung mit Schulleiterkonferenz

Präsidium, Leiter Bildung Schulpräsident

A2: Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause

 Schulangehörige mit Krankheitssymptomen melden sich telefonisch bei der Schulleitung

 Eltern werden an den Elternabenden erinnert, dass kranke Schüler/innen nicht in die Schule kommen dürfen.

 Unsicherheiten oder Fragen werden mit der Schul-ärztin/dem Schularzt abgesprochen.

 Information an Team und Eltern für den Fall eines positive Covid-19-Befundes ist vorbereitet

 Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizinischen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests noch Quarantäne-oder Isolati-onsmassnahmen selbst an.

Mitarbeitende an der Schule

Geschäftsleitung

A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume (z.B. Musikschulen, Vereine) und die

wei- Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffent-licht

Leiterin Dienste Leiter Bildung

Leiter Liegenschaften

Geschäftsleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

tere Öffentlichkeit sind über die

Schutzmas-snahmen und die Verwendung von Kon-taktdaten der Schulen informiert.

 Die Eltern/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Verwendung der Kontaktdaten informiert.

 Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutzkonzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu befolgen. Sie verpflichten sich, sich aktiv über die aktuelle Version des Schutzkonzeptes zu in-formieren.

A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Schul-haus und auf dem SchulSchul-hausareal sind de-finiert (Pausen, Benutzung von Spielgerä-ten, Gruppenbildung etc.)

 Erwachsene halten untereinander sowie gegenüber Schülerinnen und Schülern wenn immer möglich ei-nen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG.

 Die Durchmischung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen oder Gruppen ist wo im-mer möglich zu vermeiden.

 Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), freiwilliger Religionsunterricht, freiwilliger Schulsport dürfen unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene)können aber klassenübergreifend und im Präsenzunterricht durch-geführt werden.

 Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Essen und Trinken zu verzichten.

 Während der Schulzeit sollen sich keine ausserschu-lischen Personen auf den Schulanlagen aufhalten

Schulleitung Lehrpersonen

Geschäftsleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen

(gemäss den Hausordnungen der Schulen). Wenn

auf einer Schulanlage die schulergänzende Nachmit-tagsbetreuung des Schülerclubs angeboten wird, schliesst „während der Schulzeit“ auch die Betreu-ungszeiten bis 18 Uhr mit ein.

A5: Gewährleistung, dass aussenstehende Personen nur für klar definierte Anlässe das Schulareal betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben

– Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten da-rauf, dass nur Personen, die in den Schulbetrieb invol-viert sind, das Schulareal betreten

– Ausgenommen von dieser Regelung sind Eltern, die ihre kranken Kinder der Kindergarten- und Unterstufe abholen müssen, und Personen, welche zum Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbildung oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig sind.

Alle Mitarbeitende der Schule

Schulleitungen

A6: Weitergehende Schutzmassnahmen (Veranstaltungen mit externen Teileneh-menden)

– Schulen dürfen ausschliesslich Veranstaltungen ohne Zertifikat anbieten. Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat wird zudem unterschieden, ob sie innen o-der aussen stattfinden, ob Publikum dabei ist und ob sich dieses Publikum frei bewegt oder sitzt. Die Schulen haben die je nach gewählter Organisations-form aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmass-nahmen des Bundes einzuhalten.

– Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen und

Schulkonfe-Schulleitung, Lehrpersonen

Geschäftsleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

renzen sind unter Einhaltung der geltenden

Bundes-vorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.

– Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veran-staltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Gruppen-grössen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gelten in Innenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene wird das Tragen von Masken empfohlen. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teil-nehmender, Ausgabe von Essen und Getränken, etc.) müssen eingehalten werden.

– Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Ein-haltung der geltenden Schutzmassnahmen (Ab-stand, Hygiene) zulässig. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstands-regeln nicht eingehalten werden können

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen

A7: Regelungen für Mediothek (Nutzung

und Ausleihe)

– Die Regelungen für die Hygienemassnahmen gelten auch in den schuleigenen Mediotheken.

Schulleitung, Mitarbei-tende Mediothek

Leiter Bildung

A8: Regelungen für gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten (siehe auch Reinigung)

– In gemeinsam genutzten Räumen bzw. bei der Ver-wendung gemeinsam genutzter Gegenstände sind alle Schulangehörigen zu besonderer Achtsamkeit bei der Anwendung an der Regelungen zu „Hygiene, Schutz und Infrastruktur“ sowie „Distanzregeln“ verpflichtet.

– Die Erwachsenen unterstützen die Kinder und Jugend-lichen dabei.

– Vor der gemeinsamen Nutzung müssen immer alle Be-teiligten ihre Hände waschen.

– Sporthallen:

 Die Schule reinigt und desinfiziert die Turnhallen, den Boden, sämtliche Türgriffe, Handläufe und WC-Anlagen täglich.

 Für die Reinigung und Desinfektion der Trainings-, Turn- und Spielgeräte sind die ausserschulischen Nutzenden selbst verantwortlich. Dazu gehören auch die Aussen-Trainings- und Spielgeräte.

 Die Reinigungs- und Desinfektionsmodalitäten müssen im Schutzkonzept des Vereins / der Fort-bildungsschule beschrieben sein.

Schulleitung, Hausdienst, Lehrpersonen

Geschäftsleitung

A9: Freiwillige Unterrichtsangebote, Kurse, Freifächer etc. siehe dazu D4

– Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur

Schulleitung (einschliess-lich Schulleitung Fortbil-dungsschule)

Geschäftsleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

(HSK), freiwilliger Religionsunterricht, freiwilliger

Schul-sport dürfen unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene) klassenüber-greifend und im Präsenzunterricht durchgeführt wer-den.