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Hygiene, Schutz und Infrastruktur

Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

C1: Sensibilisierung der Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mittels Prä-ventionskampagnen

– Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch (stufenbezogen in der Regel wöchentlich bis monatlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen.

– Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kam-pagnenmaterial des Bundes und andere) werden alle auf dem Schulareal anwesenden Personen an die Re-geln erinnert.

Schulpflege, Schulleitung, Lehrpersonen

Schulleitung

C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygiene-vorschriften ist vorhanden

– Es stehen genügend Möglichkeiten zum Händewa-schen zur Verfügung.

Schulpflege, Schulleitung, Hausdienst

Geschäftsleitung

C3: Massnahmen zur Einhaltung der Re-geln vor Ort durch Markierungen respektive Informationen zu schulspezifischen Rege-lungen

– Schulleitung und Hausdienst besprechen regelmässig das Schutzkonzept in den Schulkonferenzen.

Schulleitung, Hausdienst Geschäftsleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

C4: Hygienevorschriften Reinigung – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) wird

vor/nach Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt – Desinfektionssprays und evtl.

Händedesinfektions-mittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) stehen ausreichend zur Verfügung

– Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fens-ter- und Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruk-tur, Waschbecken, Turngeräte, Garderoben etc.

werden in regelmässigen Abständen (Angabe) ge-reinigt.

– An den Orten, an denen sich regelmässig mehrere Lehrpersonen aufhalten (z.B. Lehrerzimmer, Vorbe-reitungsräume), stellt der Hausdienst Handdesinfek-tionsmittel zur Verfügung. (Kinder dürfen diese Des-infektionsmittel nicht benutzen. Generell gilt, dass gründliches Händewaschen wirksamer ist als der Einsatz von Desinfektionsmittel.)

– Oberflächen, Fenster- und Türgriffe, Handläufe, Waschbecken, Toilettenschüssel, etc. sind regel-mässig (mind. einmal täglich) vom Hausdienst zu reinigen und desinfizieren.

– In den Räumen mit häufig wechselnden Personen (insbesondere Schulsozialarbeit und Therapien) werden Desinfektionsmittel bereitgestellt, um ein

Schulpflege, Schulleitung, Hausdienst, Lehrperso-nen

Geschäftsleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

einfaches Reinigen zwischen verschiedenen

Besu-chern im Zimmer zu ermöglichen (Verantwortung:

Lehrpersonen bzw. Therapeutinnen, Schulsozialar-beitende).

– An besonders exponierten Orten (z.B. Eingangstü-ren, WC) desinfiziert der Hausdienst mindestens zweimal täglich die Türfallen.

– Abfallbehälter für gebrauchte Papierhandtücher und Taschentücher werden mindestens einmal pro Tag geleert. Bei der Entsorgung sollen Handschuhe ge-tragen werden. Ist dies nicht möglich, muss darauf geachtet werden, mit dem Abfallgut nicht in Berüh-rung zu kommen und danach die Hände gut zu wa-schen.

– ICT- Infrastruktur (die Empfehlungen des Teams ICT sind zu beachten – siehe unten):

– Wenn sie von mehreren Benutzern genutzt werden und offen zugänglich sind, werden sie mindestens einmal täglich vom Hausdienst gereinigt und desinfi-ziert (insbesondere die Tastaturen, Mäuse und ggf.

Touchscreens).

– Wenn sie von mehreren Benutzern genutzt werden und in Koffern und Gestellen (in der Regel als Klas-sensatz) aufbewahrt sind, werden sie mindestens

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

einmal täglich von den nutzenden Lehrpersonen

ge-reinigt und desinfiziert (insbesondere die Tastatu-ren, Mäuse und ggf. Touchscreens). Die Schulen le-gen fest, welche Nutzer diese Aufgabe überneh-men.

– Persönliche IT-Geräte wie MacBooks und iPads werden von deren Nutzern regelmässig gereinigt und desinfiziert.

– Empfehlungen Team ICT zur Reinigung von Tasta-turen etc.

– Schritt 1:

Computer ausschalten und vom Strom trennen.

Laptop herunterfahren und vom Ladegerät trennen.

iPad-Tastatur: ausschalten und iPad vom Strom trennen.

– Schritt 2:

Tastatur oder iPad-Display ohne Druck mit einem Desinfektionstuch reinigen.

oder:

Mildes Desinfektionsspray/mildes Putzmittel auf ein Mikrofaserlappen sprayen und die Oberfläche ohne Druck langsam abreiben.

ACHTUNG: Nicht direkt auf die Tastatur sprühen!

Putzlappen nur befeuchten. Es darf keinesfalls Flüs-sigkeit ins Innere des Gehäuses gelangen.

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

– Schritt 3:

Tastatur trocknen lassen. Gerät erst wieder ein-schalten, wenn alles trocken ist.

– Schritt 4

Nach dem Benützen von öffentlichen Computern/

iPads: Hände waschen.

C5: Bereitstellung von Hygienemasken für bestimmte Situationen (z.B. bei auftreten-den Krankheitssymptomen, wenn Mindest-abstand (kurzzeitig) nicht eingehalten wer-den kann) sowie bei Schultransporten/Rei-sen mit der Klasse im ÖV. (siehe F5)

– Die Schulverwaltung hält einen ausreichenden Vorrat parat.

Schulleitung, Lehrperso-nen, Schulverwaltung

Geschäftsleitung

C6: Weisung für das Tragen von Schutz-masken in den ÖV, sofern der Mindestab-stand nicht eingehalten werden kann. Ver-haltensregeln von Klassen im ÖV.

– Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Ver-kehrsmittel benutzt werden, tragen Schülerinnen, Schüler ab 12 Jahren und erwachsene Schulangehö-rige konsequent Schutzmasken. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu verteilen.

– Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tragen können, sind von der Masken-pflicht ausgenommen.

Lehrpersonen, Begleitper-sonen

Schulleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen

– Weiteren Weisungen durch die Betreiber der

öffentli-chen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten.

C7: Bereitstellung von Handhygienestatio-nen (Waschbecken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher, ergänzend Hän-dedesinfektionsmittel)

– An allen wichtigen, sensiblen oder häufig frequentier-ten Punkfrequentier-ten (Eingänge, Durchgänge, Klassen- und Lehrerzimmer, Gruppenräumen, Bibliothek, …) stehen Möglichkeiten zur Handhygiene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüssigseife, Einmalhandtücher etc.) zur Verfügung.

– Zur Handhygiene werden nur in Ausnahmefällen Des-infektionsmittel verwendet.

Hausdienst Leiter Liegenschaf-ten

C8: Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unterrichtsräume respektive entspre-chende Einstellung automatischer Lüftun-gen

– Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schul-räume wenn möglich nach jeder Lektion) gelüftet.

Lehrpersonen, Haus-dienst

Schulleitung

C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss Vorgaben durch den Bund (siehe auch E2)

Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert wer-den. In Mensen oder Tagesstrukturangeboten dürfen aus-schliesslich Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen so-wie die Angestellten der Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung werden weiterhin die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinngemäss angewendet. Die Personenbe-schränkung pro Tisch muss für Schülerinnen und Schü-lern jedoch nicht eingehalten werden.

Betreuung, Lehrpersonen Schulleitung

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umset-zungsmassnahmen

verantwortliche Person(en)

Umsetzungs- kontrolle

https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwis- sen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/