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Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich

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Academic year: 2022

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(1)

Schutzkonzept

Volksschulen Kanton Zürich

Grundlagen:

Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Gemeinde: Seen-Mattenbach Schule: Gutschick

☒ Kindergarten ☒ Primarschule ☐ Sekundarschule

☐ Sonderschule/Schulheim ☐ Spital-/Klinikschule

☐ Aufnahmeklasse Asyl ☐ HSK-Trägerschaft, eigene Räumlichkeiten

Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:

Name: Larissa Lauven Funktion: Schulleitung

Telefon: 052 267 19 41 / 052 267 19 42 Mail: larissa.lauven@win.ch

Version (Nr.): 4.0 vom: 01.05.2021

(2)

Inhalt

A: Allgemeine Regeln ... 2

B: Distanzregeln ... 7

C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur ... 9

D: Schul- und Klassenanlässe ... 13

E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung... 15

F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz ... 17

G: Isolations- und Quarantänemassnahmen ... 19

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

A: Allgemeine Regeln

Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.

A1: Jede Schule erstellt und aktualisiert ihr Schutzkonzept gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton

(Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage)

Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes durch die Schul- leitung auf Anweisung des KSP-Präsidiums gemäss kantonaler Vorgabe

Kreisschulpräsidium Schulleitung

Durch:

Kreisschulpräsidium

A2: Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause

– Schulangehörige mit Krankheitssymptomen melden sich telefonisch bei der Schulleitung

– Unsicherheiten oder Fragen werden mit der Schulärz- tin/dem Schularzt abgesprochen.

Mitarbeitende, Eltern Schulleitung

Durch:

Kreisschulpräsidium

(3)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

– Information an Team und Eltern für den Einzelfall eines

positive Covid-19-Befundes in einer Klasse ist vorbereitet – Information Eltern für den Fall zweier positiver Covid-19-

Befunde in einer Klasse mit einer durch den Schulärztli- chen Dienst verordneten Klassenschliessung ist vorberei- tet

– Information Eltern für den Fall mehrerer positiver Covid- 19-Befunde in mehreren Klasse mit einer durch den Schul- ärztlichen Dienst verordneten Schulschliessung ist vorbe- reitet

Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medi- zinischen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests noch Quarantäne-oder Isolationsmassnahmen selbst an.

Schulleitung

Kreisschulpräsidium

Kreisschulpräsidium

A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume (z.B. Musikschulen, Vereine) und die wei- tere Öffentlichkeit sind über die Schutzmas- snahmen und die Verwendung von Kontakt- daten der Schulen informiert.

 Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffentlicht

 Die Eltern/MitarbeiterInnen sind über die Verwendung der Kontaktdaten informiert.

 Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutz- konzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu be- folgen. Bei jeder Anpassung des Schutzkonzeptes wer- den sie aktiv durch das DSS informiert.

Schulleitung Durch:

Kreisschulpräsidium

(4)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Schul-

haus und auf dem Schulhausareal sind defi- niert (Pausen, Benutzung von Spielgeräten, Gruppenbildung etc.)

– Für erwachsene Personen gilt in den Schulhäusern sowie auf dem ganzen Schulareal der Volksschule (inkl. Sonder- schulen) eine generelle Maskentragpflicht. Erwachsene Personen, die ein Schulareal oder -gebäude betreten bzw.

sich auf dem Areal bewegen tragen eine Maske. Von die- ser Bestimmung ausgenommen sind: die an Tischen sit- zende Einnahme von Essen und Getränken in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten bzw.

nicht während mehr als 15 Minuten unterschritten wird oder wenn der Schutz durch ausreichende Schutzvorkeh- rungen, wie Plexiglaswände, sichergestellt werden kann.

– Erwachsene Personen auf dem Schulareal halten auch mit Maske untereinander sowie gegenüber Schülerinnen und Schülern, wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG – Klassen und Gruppierungen bleiben wenn möglich unter

sich

Im August verbringt die Unterstufe die Pause auf dem oberen Pausenplatz und die Mittelstufe auf dem unteren alle Beteiligten werden darüber informiert und während der Pause von der Pausenaufsicht beobachtet

Schulleitung, Lehrperso- nen

Durch:

Schulleitung Kreisschulpräsidium

(5)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

– Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse,

Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), freiwilli- ger Religionsunterricht, freiwilliger Schulsport dürfen un- ter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Masken, Abstand, Hygiene) aber wieder klassenübergrei- fend und im Präsenzunterricht durchgeführt werden.

– Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Essen und Trin- ken zu verzichten.

A5: Gewährleistung, dass aussenstehende Personen nur für klar definierte Anlässe das Schularea betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernblei- ben

– Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten darauf, dass aussenstehende Personen nur für klar definierte An- lässe das Schulareal betreten, ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben und die maximale Teilnehmendenzahl von 50 Personen nicht überschritten wird.

– Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen welche zum Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbil- dung oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig sind.

Alle Mitarbeitenden der Schule

Durch:

Schulleitung Kreisschulpräsidium

A6: Weitergehende Schutzmassnahmen (Veranstaltungen mit externen Teileneh- menden)

Das generelle Veranstaltungsverbot des Bundes gilt grund- sätzlich auch für Anlässe an der Volksschule. Auf schulische Veranstaltungen ist bis Ende Februar generell zu verzichten.

Schulleitung, Lehrperso- nen

Durch:

Schulleitung Veranstalter

(6)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

Vom Verbot nicht betroffen sind der obligatorische Unter-

richt gemäss Stundenplan, kleinere, auch kulturelle Anlässe innerhalb der Klassen, das Betreuungsangebot und die son- derpädagogischen Massnahmen.

Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbil- dungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der 15-Personen-Regel, der Maskenpflicht und üb- rigen Schutzmassnahmen erlaubt, eine Online-Durchführung ist jedoch nach wie vor zu bevorzugen. Gemeinsame Konsu- mation von Getränken und Speisen ist weiterhin nicht gestat- tet.

Auf Präsenzveranstaltung soll aber möglichst verzichtet wer- den. Sitzungen, Elterngespräche etc. sind wenn immer mög- lich online durchzuführen (siehe B7). Falls dies nicht möglich ist, dürfen maximal 5 Personen teilnehmen unter Einhaltung der Abstände und der Maskenpflicht.

A7: Regelungen für Mediothek (Nutzung und Ausleihe)

Keine öffentliche Mediothek vor Ort

A8: Regelungen für gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten (siehe auch Reinigung)

Die Regelungen für die Hygienemassnahmen sind in einem separaten Dokument (siehe «200715 SL Info 769 Reinigungs- standards SJ 20-21») beschrieben

für genauere Anfragen kann die Hauswartung kontaktiert

Hausdienst, externe Nut- zer wie Vereine etc., Schulleitung, BSC, Lehr- personen

Hausdienst; DSS

(7)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

werden, diese aktualisiert die Reinigungsabläufe nach den

vorgegebenen Standards.

A9: Freiwillige Unterrichtsangebote, Kurse, Freifächer etc. siehe dazu D4

Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), freiwilliger Religionsunterricht, freiwilliger Schulsport dürfen unter Ein- haltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Masken, Ab- stand, Hygiene) klassenübergreifend und im Präsenzunter- richt durchgeführt werden.

B: Distanzregeln

Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands un-

zweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.

B1: Altersgemässe Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler zur Distanzhal- tung gegenüber erwachsenen Personen

Die Abstandsregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch im Unterricht in Erinnerung gerufen.

Alle Mitarbeitenden in der Schule übernehmen Verantwor- tung und achten auf Abstand bzw. setzten diese Regelung im Bedarfsfall durch.

Lehrpersonen Durch:

Schulleitung

B2: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler sind im Kontakt untereinander von den Distanzregeln ausgenommen

(8)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

B3: Distanzregeln zwischen erwachsenen

Personen

Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen sind einzu- halten. Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für Erwach- sene.

alle erwachsenen Perso- nen

alle erwachsenen Per- sonen

B4: Veranstaltungen:

Bei Veranstaltungen mit grösserem Perso- nenaufkommen gelten spezielle Regelungen (siehe auch A6 und D3)

Das generelle Veranstaltungsverbot des Bundes gilt grund- sätzlich auch für Anlässe an der Volksschule. Auf schulische Veranstaltungen ist bis Ende Februar generell zu verzichten.

Vom Verbot nicht betroffen sind der obligatorische Unter- richt gemäss Stundenplan, kleinere, auch kulturelle Anlässe innerhalb der Klassen, das Betreuungsangebot und die son- derpädagogischen Massnahmen.

Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbil- dungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der 15-Personen-Regel, der Maskenpflicht und üb- rigen Schutzmassnahmen erlaubt, eine Online-Durchführung ist jedoch nach wie vor zu bevorzugen. Gemeinsame Konsu- mation von Getränken und Speisen ist weiterhin nicht gestat- tet. Falls dies nicht möglich ist, dürfen maximal 5 Personen teilnehmen unter Einhaltung der Abstände und der Masken- pflicht. (siehe B7).

Schulleitung

Veranstalter (z.B. Lehr- personen, Elternforum usw.)

Durch:

Schulleitung Veranstalter

B5: Festlegung einer Personenhöchstzahl (insbesondere Erwachsene Personen) in sa- nitären Anlagen und Garderoben

Personenhöchstzahl:

- Singsaal und Garderoben (inklusive Duschen) wer- den mit Quadratmeterangaben beschriftet, damit

Hausdienst Durch:

Hausdienst DSS

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

die 4 Quadratmeter pro erwachsene Person einge-

halten werden können

- Lehrerzimmer wird mit der maximalen Personen- zahl angeschrieben

Grundsätzlich gilt die Maximalanzahl von 5 erwachsenen Per- sonen nicht zu überschreiten.

B6: Die Vorgaben des Bundes für Sportakti- vitäten sind von externen Benutzern von Turnhallen und Sportplätzen einzuhalten.

B7: physischen Treffen vermeiden Physische Treffen wie Mittagspausen etc. sind weiterhin zu vermeiden oder auf ein erforderliches Minimum zu reduzie- ren unter Beachtung der BAG-Vorgaben wie Abstandregelun- gen etc… Sitzungen, Elterngespräche etc. sind wenn immer möglich online durchzuführen. Falls dies nicht möglich ist, dürfen maximal 5 Personen teilnehmen unter Einhaltung der Abstände und der Maskenpflicht.

C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur

Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

C1: Sensibilisierung der Schülerinnen, Schü- ler und Lehrpersonen für die Hygiene- und

Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch (in der Regel wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen

Schulleitung, Lehrperso- nen

Durch:

Schulleitung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

Verhaltensregeln allgemein mittels Präven-

tionskampagnen

Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kampagnen- material des Bundes und andere) werden alle im Schulareal anwesenden Personen an die Regeln erinnert.

Weitere Massnahmen:

C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygiene- vorschriften ist vorhanden

Es stehen u.a. allen Personen genügend Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung.

Hausdienst Durch:

Hausdienst, DSS

C3: Massnahmen zur Einhaltung der Regeln vor Ort durch Markierungen respektive In- formationen zu schulspezifischen Regelun- gen

An der Schulkonferenz werden alle Lehrpersonen informiert, nachher findet die Information per Mail statt, die vorgegebe- nen Plakate werden im Schulhaus gut sichtbar durch die Hauswartung aufgehängt

Gemäss Minimalgong-Konzept verringern wir die Ballung des Eintritts aller SuS ins Schulhaus (siehe Anhang)

Schulleitung, Lehrperso- nen, Hausdienst

Durch:

Schulleitung Hausdienst

C4: Hygienevorschriften Reinigung – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) wird vor/nach Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt

– Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) stehen ausreichend zur Verfügung – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fenster- und

Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruktur, Waschbe- cken, Turngeräte, Garderoben etc. werden in regelmässi-

Schulleitung, Hausdienst, Lehrpersonen

Durch:

Hausdienst, DSS

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

gen Abständen (Angabe) gereinigt. Das Reinigungskon-

zept für die verschiedenen Bereiche liegt diesem Schutz- konzept bei)

– Möglichkeiten zur Handhygiene (Seife) werden bereit ge- stellt

C5: Bereitstellung von Hygienemasken für bestimmte Situationen (z.B. bei auftreten- den Krankheitssymptomen, wenn Mindest- abstand (kurzzeitig) nicht eingehalten wer- den kann) sowie bei Schultransporten/Rei- sen mit der Klasse im ÖV.

– Die Schulleitung hat die Masken und Handschuhe im Schulleitungsbüro gelagert

– Die Schulleitung / das Sekretariat ist für die Nachbestel- lung verantwortlich

– Bei Reisen / Ausflügen informieren die Klassenlehrperso- nen die Schulleitung frühzeitig, damit genügend Masken sichergestellt werden können

– Den Eltern werden für den 1. Schultag Masken zur Verfü- gung gestellt

Hausdienst Schulleitung

Durch:

Schulleitung Hausdienst

C6: Weisung für das Tragen von Schutzmas- ken in den ÖV, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Verhaltens- regeln von Klassen im ÖV.

Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Verkehrsmit- tel benutzt werden, tragen Schülerinnen, Schüler ab der 6.

Klasse und erwachsene Schulangehörige konsequent Schutz- masken. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu verteilen.

Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen o- der aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tra- gen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Lehrpersonen, Begleit- personen

Durch:

Schulleitung Kreisschulpräsidium

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentlichen

Verkehrsmittel ist Folge zu leisten.

C7: Bereitstellung von Handhygienestatio- nen (Waschbecken, Flüssigseife-Spender so- wie Einweghandtücher, ergänzend Hände- desinfektionsmittel)

An allen wichtigen, sensiblen und häufig frequentierten Punk- ten (Eingänge, Durchgänge, Klassen- und Lehrerzimmer, Gruppenräumen, Bibliothek, …) stehen Möglichkeiten zur Handhygiene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüssig- seife, Einmalhandtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygi- ene werden nur in Ausnahmefällen Desinfektionsmittel ver- wendet.

Hausdienst Durch:

Hausdienst, DSS

C8: Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unterrichtsräume respektive entspre- chende Einstellung automatischer Lüftun- gen

Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schulräume wenn möglich nach jeder Lektion) gelüftet.

Lehrpersonen, Haus- dienst

Durch:

Schulleitung Hausdienst C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss

Vorgaben durch den Bund (siehe auch E2)

Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden.

In Mensen oder Tagesstrukturangeboten dürfen ausschliess- lich Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie die Ange- stellten der Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung werden weiterhin die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinn- gemäss angewendet. Die Personenbeschränkung pro Tisch muss für die Schülerinnen und Schüler jedoch nicht eingehal- ten werden.

Betreuung Durch:

Leitung Betreuung

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwis-

sen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter- covid-19/

C10: Schutz von besonders gefährdeten Per- sonen

Siehe F5

D: Schul- und Klassenanlässe

Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.

D1: Schulreisen und Exkursionen finden un- ter Einhaltung der Vorgaben durch Bund und Kanton statt.

– Die Vorgaben von Bund und Kanton sind allen Beteiligten bekannt und werden strikt eingehalten.

– Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die entsprechenden Vorgaben und Regeln für den öffent- lichen Verkehr eingehalten.

– Schul- und Klassenanlässe werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller teilnehmenden Personen durchge- führt.

Lehrpersonen, Begleit- personen

Durch:

Schulleitung Kreisschulpräsidium

D2: Klassenlager sind bis auf weiteres unter- sagt

– Obligatorische Lager und Veranstaltungen mit einer oder mehreren Übernachtungen sind bis auf weiteres unter- sagt.

Lehrpersonen, Begleit- personen

Durch:

Schulleitung Kreisschulpräsidium

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

D3: Anlässe (siehe auch B7) Das generelle Veranstaltungsverbot des Bundes gilt grund-

sätzlich auch für Anlässe an der Volksschule. Auf schulische Veranstaltungen ist bis Ende Februar generell zu verzichten.

Vom Verbot nicht betroffen sind der obligatorische Unter- richt gemäss Stundenplan, kleinere, auch kulturelle Anlässe innerhalb der Klassen, das Betreuungsangebot und die son- derpädagogischen Massnahmen.

Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbil- dungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der 15-Personen-Regel, der Maskenpflicht und üb- rigen Schutzmassnahmen erlaubt, eine Online-Durchführung ist jedoch nach wie vor zu bevorzugen. Gemeinsame Konsu- mation von Getränken und Speisen ist weiterhin nicht gestat- tet. Falls dies nicht möglich ist, dürfen maximal 5 Personen teilnehmen unter Einhaltung der Abstände und der Masken- pflicht. (siehe B7).

Veranstalter Durch:

Schulleitung bei Kreisschulpräsidium Veranstalter bei aus- serschulischen Anläs- sen

D4: freiwilligen Unterrichtsangebote wer- den nicht durchgeführt

Das Verbot von klassenübergreifenden Anlässe gilt auch für alle freiwilligen Unterrichtsangebote.

Freiwillige Unterrichtsangebote werden bis auf weiteres nicht angeboten.

Angebote der Volksschule wie Freifächer, Kurse ausserhalb der Schulzeit, freiwilliger Schulsport etc. oder von Dritten in

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

der Schule durchgeführten Angebote wie Kurse in heimatli-

cher Sprache und Kultur oder freiwilliger Religionsunterricht finden nicht oder nur im Fernunterricht statt.

E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung

Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.

E1: schulergänzende Betreuung – Für die schulergänzende Betreuung gelten die Vorgaben dieses Schutzkonzeptes sinngemäss.

– Verpflegung: Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. In Mensen oder Tagesstrukturange- boten dürfen ausschliesslich Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestellten der Schule verkös- tigt werden. Für die Verpflegung kann das Schutzkonzept für das Gastgewerbe - bezüglich Distanz, Hygiene und Rei- nigung - sinngemäss Anwendung finden. Die Personenbe- grenzung pro Tisch muss für Schülerinnen und Schüler nicht eingehalten werden.

https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwis- sen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-un- ter-covid-19/

Betreuung Durch:

Leitung Betreuung DSS

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

E2: Im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haus-

halt (WAH) / Hauswirtschaft wird der Unter- richt so gestaltet, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können (siehe auch C2)

– Oberstufe: Kochunterricht: Für den Kochunterricht wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe - bezüglich Hygi- ene und Reinigung – sinngemäss angewendet :

https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwis- sen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-un- ter-covid-19/

Lehrpersonen Durch:

Schulleitung

E3: Die Schulen gestalten den Sportunter- richt so, dass die Hygieneregelungen (siehe C) eingehalten werden können.

Auf sportliche Aktivitäten mit engem kör- perlichen Kontakt ist zu verzichten

Durchführungs- und Hygieneregeln:

Auf sportliche Aktivitäten mit engem körperlichen Kontakt ist zu verzichten.

 Für sportliche Aktivitäten (inkl. Schwimmen) draussen entfällt die Maskenpflicht, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können.

 Für den Turmunterricht gilt ab der 4. Primarklasse eine Maskenpflicht

 Durchführung, wenn immer möglich im Freien

 Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bällen, welche mit den Händen berührt werden

 Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Desin- fektionsmittel zur Reinigung

 Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B.

Höchstanzahl Personen, häufiges Reinigen)

 Im Schwimmunterricht gelten zusätzlich die Regelungen des entsprechenden Bades

Lehrpersonen Durch:

Schulleitung Hausdienst

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

 Auf Schwimmunterricht im Innern ist ab der 4. Klasse zu verzichten

E4: Schutzkonzept für Therapien Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der entsprechen- den Berufsverbänden berücksichtigt:

Therapeutisch Tätige Durch:

DSS E5: Transporte (Schulbus, Taxi etc.) Für Transporte im Zusammenhang mit: speziellen Unter-

richtsformen und Betreuung gelten dieselben Bestimmungen wie für öV (siehe Hygieneregeln)

Transportunternehmen, Chauffeurinnen und Chauffeure

Durch:

Transportunterneh- men

E7: Freiwillige Unterrichstangebote, Kurse, Freifäcger etc. finden nicht statt

Siehe dazu D4

F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz

Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.

F1: Alle Mitarbeitenden sind über die Schutzmassnahmen des BAG und das Schutzkonzept und die Aktualisierungen in- formiert (siehe auch A1/A3).

 Aushang der Schutzmassnahmen des BAG an geeigne- ten Orten.

 Schriftliche/mündliche Information Schutzkonzept

Schulleitung Durch:

Schulleitung

F2: Schutzmassnahmen für Mitarbeitende (siehe auch B):

– Ein der Situation angepassten Schutz (Maskentragpflicht, Schutzscheibe, Gesichtsvisier etc) ist jederzeit gewährleis- tet.

Schulleitung, Hausdienst Durch:

Schulleitung Hausdienst

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

F3: Spezialregelungen bezüglich Mindestab-

stand (zwischen Erwachsenen und Kin- dern/Jugendlichen) für spezielle Situationen unter Zuhilfenahme anderer Schutzmass- nahmen.

(Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage)

Können auf der Kindergarten- und Primarstufe die Vorgaben zum Mindestabstand über längere Zeit nicht eingehalten werden, sind Schutzmassnahmen gemäss BAG zu treffen.

Schulleitung Lehrpersonen

Durch:

Schulleitung

F4: Mindestabstand von 1.5 Metern bei al- len interpersonellen Kontakten zwischen er- wachsenen Personen (siehe auch B)

Erwachsene Personen halten untereinander sowie gegenüber SuS wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG.

Das Lehrerzimmer ist kein Aufenthaltsort. Mittagessen dür- fen in der Küche zubereitet werden, die LP und MA essen z.B.

im Klassenzimmer unter Einhaltung der geltenden Massnah- men und Regelungen.

Alle Erwachsenen Durch:

Lehrpersonen Schulleitung

F5: Schutz von besonders gefährdeten Per- sonen

Besonders gefährdete Personen müssen am Arbeitsplatz spe- zifisch geschützt werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Ar- beitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden. Die Bestimmungen dafür sind in der personalrechtlichen Weisung zur Coronasituation (https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informatio- nen-rund-um-schulen-kitas-heime/coronavirus-volks- schule.html) festgelegt.

(19)

Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

G: Isolations- und Quarantänemassnahmen

Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Traicing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.

G1: Isolation einer anwesenden Person mit Krankheitssymptomen und Abgabe von Schutzmasken

Zeigen sich bei einem Kind oder einer/einem Jugendlichen in der Schule Symptome, muss das Kind oder der/die Jugendli- che sofort in einen separaten, gut belüftbaren Raum unterge- bracht werden (ggf. in Begleitung einer erwachsenen Person unter Einhaltung von 1.5 Metern Abstand oder mit Schutz- masken) und die Eltern müssen informiert werden.

Schulleitung, Lehrperso- nen

Durch:

Schulleitung

G2: Organisation Heimweg (unverzüglich und möglichst ohne ÖV-Nutzung)

In Absprache mit den Eltern werden die Kinder von einer As- sistenzperson nach Hause begleitet.

Schulleitung, Lehrperso- nen

Durch:

Eltern G3: Informationen/Empfehlung weiteres

Vorgehen an Betroffene (siehe auch A3)

Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzusu- chen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten

Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzu- suchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten

Schulleitung, Lehrperso- nen

Durch:

Schulleitung

G4: Meldung von positiv getesteten Perso- nen durch zuständige Behörden an Schule

Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kantons- ärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin

SAD

G5: Umsetzung der vom schulärztli- chen/kantonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärz- tin oder VSA angeordneten Massnahmen

Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kantons- ärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin

Alle Beteiligten Durch:

Kreisschulpräsidium

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Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmass- nahmen

verantwortliche Per- son(en)

Umsetzungs- kontrolle

G6: Kommunikation durch die Schule (siehe

auch A3)

Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quarantäne sind vorbereitet.

– Kommunikation an Team – Kommunikation Eltern

– Kommunikation weitere

Schulleitung

Schulleitung, Kreisschul- präsidium

Schulleitung Kreisschulpräsidium

Durch:

Schulleitung Kreisschulpräsidium

G7: Positiv getestete Lehrpersonen, Schüle- rinnen und Schüler werden umgehend dem Contact Tracing des Volksschulamtes gemel- det

Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch, Tel. +41 44 268 20 90

G8: Repetitives Testen als Präventionsmass- nahme

Repetitive Testungen werden ab dem 17. Mai 2021 in einzel- nen Klassen gemacht. Nach einer Prüfungsphase werden die Testungen evtl. ausgeweitet.

Schulleitung Kreisschulpräsidium

Anhänge:

 200715 SL Info 769 Reinigungsstandards SJ 20-21

 Minimalgong-Konzept

Referenzen

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