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Stadt Zwickau Garten- und Friedhofsamt

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Academic year: 2022

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Garten- und Friedhofsamt

Kleingartenentwicklungsplan

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Herausgeber: Stadt Zwickau

Geschäftskreis Bauen Garten- und Friedhofsamt

Verfasser: Stadt Zwickau

Garten- und Friedhofsamt Abteilung Landschaftsbau

Ansprechpartner: Stadt Zwickau

Garten- und Friedhofsamt Abteilung Landschaftsbau Kleingartenangelegenheiten Telefon: 0375/ 836705 Fax: 0375/ 836799

E-Mail: GartenundFriedhofsamt@Zwickau.de

Stand der Erhebungen und Zahlen: 2009

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Inhaltsverzeichnis

1. Aufgabenstellung und Ziele 4

2. Entwicklung des Kleingartenwesens

2.1. Historische Entwicklung bis 1945 5

2.2. Entwicklung der Kleingartenwesens ab 1945 und in der DDR 6 2.3. Entwicklung des Kleingartenwesens in der BRD (bis 1989) 7

2.4. Organisation der Kleingärtner (Vereinswesen) 8

3. Heutige Bedeutung des Kleingartenwesens

3.1. Rechtliche Grundlagen 9

3.2. Definition 9

3.3. Soziale Bedeutung 10

3.4. Ökologische und städtebauliche Bedeutung 11

4. Kleingärten in der Stadt Zwickau

4.1. Allgemeine Grundlagen der Stadt Zwickau 12

4.2. Bestand und Eigentumsverhältnisse

4.2.1. Historische Entwicklung und heutiger Bestand 12

4.2.2. Eigentumsverhältnisse 13

4.2.3. Anlagen- und Parzellengröße 14

4.2.4. Alterstruktur 17

4.2.5. Organisation 21

4.3. Bedeutung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit

4.3.1. Versorgung der Stadt mit Kleingartenanlagen 23

4.3.2. Funktion im städtischen Grünsystem 33

4.3.3. Erholungspotential in öffentlichen Anlageteilen 37 4.3.4. Ökologische Bedeutung der Kleingartenanlagen 44 4.3.5. Einfluss der Kleingartenanlagen auf das Stadtklima 45 4.4. Erschließung der Kleingartenanlagen

4.4.1. Verkehrliche Erschließung und Zugänglichkeit 46

4.4.2. Ver- und Entsorgung 50

4.5. Konflikte

4.5.1. Altlasten/Grundwasser 54

4.5.2. Gewässer 58

4.5.3. Lärmbelastung 62

4.5.4. Nutzungskonkurrenzen 64

5. Entwicklungskonzeption 68

6. Zusammenfassung 73

Quellennachweis 74

Übersichtskarten

Anhang 1 Darstellung Kleingartenanlagen auf Altlastverdachtsflächen Anhang 2 a und 2 b Darstellung Kleingartenanlagen an Fließgewässern

Anhang 3 Darstellung Aufgabe von KGA bzw. Teilaufgabe einzelner Parzellen durch Nut- zungskonkurrenzen

Anhang 4 Darstellung bestehende Dauerkleingartenanlagen Anhang 5 Darstellung Ersatzflächen für Kleingärten

Anhang Kurzcharakteristik

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1. Aufgabenstellung und Ziele

Kleingartenanlagen sind mit ihren zahlreichen bewirtschafteten Parzellen und den ge- meinschaftlich nutzbaren Freizeit- sowie Erholungseinrichtungen ein bedeutender Be- standteil des öffentlichen Grünsystems. Sie bieten für alle Altersgruppen Möglichkeiten der Beschäftigung in der Natur. Die individuelle Erzeugung gärtnerischer Produkte trägt genauso wie die gemeinsam organisierten Aktivitäten zur Persönlichkeitsentfaltung und - entwicklung bei.

Die Kleingartenanlagen bereichern damit auf sehr vielfältiger Weise das kulturelle und soziale Leben, erfüllen gestalterische sowie ökologische Aufgaben.

Die Stadt Zwickau verfügt über einen hohen Bestand an Kleingartenanlagen. Mit einer Gesamtfläche von ca. 276 ha nehmen die 121 Vereine 2,7 % des gesamten Stadtgebie- tes ein.

Dieser bedeutende Standortfaktor ist zukünftig zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Der vorliegende Kleingartenentwicklungsplan hat die Aufgabe, den vorhandenen Bestand an Kleingartenanlagen zu erfassen und zu bewerten, den Bedarf an Kleingärten zu ermit- teln und somit eine zukünftige Entwicklung zu konzipieren. Durch das Garten- und Fried- hofsamt wurden aus diesem Grund in den vergangenen Jahren Erhebungen unter den Kleingartenvereinen durchgeführt. Neben den daraus gewonnenen Informationen dienen auch Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit mit den Anlagen, der Auswertung von Kar- tenmaterial und Luftbildern sowie der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fach- ämtern als Grundlage für diesen Kleingartenentwicklungsplan.

Die einzelnen Kleingartenanlagen werden im Anhang mit einer Kurzcharakteristik vorge- stellt.

Als Fachplan zum Flächennutzungsplan stellt der Kleingartenentwicklungsplan eine wich- tige Informationsquelle dar. Er bildet die Grundlage bei der Abwägung öffentlicher Belan- ge. Dazu gehört auch die Festsetzung von Dauerkleingartenanlagen.

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2. Entwicklung des Kleingartenwesens 2.1 Historische Entwicklung bis 1945

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte in Deutschland eine starke Industrialisierung ein, die ein rasches Bevölkerungswachstum der Städte zur Folge hatte. In den dicht bebauten Wohngebieten herrschten unzumutbare Lebensbedingungen. Viele Menschen hatten kei- nen Zugang zur Natur.

In dieser Zeit entstanden am Rande der Industriestädte kleine Parzellen zum Kartoffel- und Gemüseanbau. Diese sogenannten ARMENGÄRTEN, die ausschließlich an bedürftige Bevölkerungsgruppen zur Selbstversorgung verpachtet wurden, können als erste Ansätze zur Entwicklung des Kleingartenwesens betrachtet werden.

Die Kleingartenbewegung in Deutschland verdankt ihren Namen aber vor allem dem Leipziger Arzt und Pädagogen Dr. med. Daniel Gottlieb Moritz Schreber (1808 – 1861).

Auf Grundlage der Leistungen Schrebers als Reformpädagoge und Orthopäde in den Be- reichen Gesundheitsförderung, gesunde Lebensführung und Kindererziehung gründete der Pädagoge Dr. Ernst Innocenz Hauschild im Jahr 1864 den „Verein zur Landbeschaf- fung für Kinderspielplätze“, den er im Andenken an seinen Freund und Schwiegervater

„Schreberverein“ nannte.

Die Vereinsmitglieder legten auf einer gepachteten Wiese zunächst einen Spielplatz und drei Jahre später auf Initiative des Lehrers Gesell Kinderbeete an. Da die Kinder jedoch schnell das Interesse an der Gartenarbeit verloren, übernahmen die Eltern die Pflege.

Aus diesen „Familienbeeten“ entwickelten sich in kurzer Zeit die SCHREBERGÄRTEN. In den folgenden Jahren entstanden vor allem in den Industriestädten zahlreiche Schreber- vereine.

Etwa in der gleichen Zeit wurden auch die sogenannten NATURHEILVEREINE gegründet.

Auf Grundlage der fünf Säulen der Naturheilkunde Licht, Luft, Wasser, Bewegung und Ernährung errichteten die Mitglieder entsprechende Anlagen. Gartenarbeit und Garten- produkte zur gesunden Ernährung spielten dabei eine große Rolle.

In Zwickau ist die Kleingartenanlage „Naturheilverein“ e. V. (1885 gegründet) mit ihrem noch immer betriebenen Luftbad ein Beispiel für diesen Zweig der Kleingartenbewegung.

Bild 1: Luftbad in der Kleingartenanlage „Naturheilverein“ e. V.

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Auch die ROT-KREUZ-GÄRTEN und die BERLINER LAUBENKOLONIEN trugen als separate Strömungen zum Anwachsen der Kleingartenbewegung bei.

Bereits im Jahr 1907 schlossen sich viele der sächsischen Kleingärtner zusammen und es entstand der „Landesverband Sachsen der Schreber- und Gartenvereine“. Damit konnten die verschiedenen Vereine ihre meist gleichgelagerten Interessen besser umsetzen.

Der erste Weltkrieg hatte in Deutschland verheerende Folgen für die Bevölkerung. Neben dem Mangel an Nahrungsmitteln führte auch die Wohnungsnot zu einem sprunghaften Anstieg der Anzahl an Kleingärten. Sie leisteten einen erheblichen Beitrag zur Lebensmit- telversorgung in dieser Krisenzeit. Damit stieg auch ihr Ansehen und Einfluss bei der Re- gierung und den Gemeinderäten.

Mit dem Beschluss der „Kleingarten- und Kleingartenpachtordnung“ 1919 wurden die Kleingartenanlagen zum ersten Mal gesetzlich abgesichert und eine Grundlage geschaf- fen, ihren Bestand zu erhalten.

Die Nationalsozialisten nutzten nach ihrer Machtübernahme die Kleingartenbewegung zu ihren Zwecken aus. Als „deutsche Scholle für rassenreine Arier“ dienten die Kleingärten jedoch im Laufe der Kriegsjahre vor allem dem Anbau von Nahrungsmitteln für die unter- versorgte Bevölkerung und als Wohnort für die zahlreichen ausgebombten Städter. Um diese Flächen dauerhaft zu schützen, wurde 1944 die Verordnung über den Kündigungs- schutz erlassen, durch welche die Kündigung von Pachtverträgen nur noch aus zwingen- den Gründen und mit einem Anspruch auf Ersatzland möglich war.

2.2 Entwicklung des Kleingartenwesens ab 1945 und in der DDR

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges und der Aufteilung Deutschlands in die 4 Besatzungs- zonen entwickelte sich das Kleingartenwesen sehr unterschiedlich. In der sowjetischen Besatzungszone dienten viele Kleingärten über einen längeren Zeitraum als Wohnraum für Bombenopfer und Flüchtlinge. Durch den akuten Mangel an Lebensmitteln waren sie für die Bevölkerung von herausragender Bedeutung für die Absicherung der Ernährung.

Im März 1948 wurde durch die Landesregierung Sachsen eine Verordnung über die Inan- spruchnahme von Land für die Brachlandaktion und zum Schutze der Brachlandbewirt- schafter verkündet. Ziel war, dass jedes zum Anbau geeignete, bisher nicht oder unzurei- chend bewirtschaftete Landstück einer nutzbringenden Bewirtschaftung als Kleingarten zuzuführen ist.

In der Zwickauer Kleingartenanlage „Zukunft“ e. V. findet man mehrere zu kleinen Wohnhäusern umgebaute Lauben, die während und nach dem 2. Weltkrieg den Menschen als Unterkunft dienten.

Bild 2: Zum Wohnhaus umgebaute Laube in der Kleingartenanlage „Zukunft“ e. V.

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Da die einzelnen Vereine unterschiedlich organisiert waren (z. B. im FDGB und Bäuerli- cher Handelsgenossenschaft), entstand bald der Wunsch nach einer einheitlichen zentra- len Organisation. Nachdem 1954 von der Volkskammer der DDR eine Verordnung zur Förderung des Kleingarten- und Siedlungswesens und der Kleintierzucht mit dazugehöri- gem Musterstatut erlassen wurde, kam es jedoch erst im November 1959 zur Gründung des Zentralen Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK).

Vor allen in den 60er und 70er Jahren wurden durch den VKSK zahlreiche Wettbewerbe ausgetragen, die eine ständige Steigerung der Erträge zum Ziel hatten. Es sollte über den Eigenbedarf hinaus produziert werden, um den staatlichen Handel mit der Bereitstel- lung vielfältiger gärtnerischer Produkte zu unterstützen.

Die Nachfrage der Bevölkerung nach Kleingärten nahm immer mehr zu, so dass zahlrei- che neue Gartenanlagen entstanden. Mit Strom- sowie Trinkwasseranschluss und Lau- ben, deren Grundfläche 30m² und mehr betrug, wurden diese wesentlich komfortabler angelegt als die alten Anlagen.

Bild 3: Laube in der Kleingartenanlage „Am Felsen“ e. V.

2.3 Die Entwicklung des Kleingartenwesens in der Bundesrepublik Deutsch- land bis 1989

Auch in den drei westlichen Besatzungszonen spielte das Kleingartenwesen zunächst eine wichtige Rolle für die Nahrungsmittelversorgung und als Wohnraumersatz.

Ab Mitte der 60er Jahre erholte sich die bundesdeutsche Wirtschaft spürbar und der Wohlstand nahm zu. Für die Menschen dienten die Kleingärten immer mehr zur Erholung.

Die Gartenarbeit für die Versorgung mit Nahrungsmitteln verlor an Bedeutung. Sie stellt bis heute eher einen Ausgleich zur Tätigkeit am Arbeitsplatz dar.

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2.4 Organisation der Kleingärtner (Vereinswesen)

Mit der Gründung des „Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“ im Jahr 1921 kam es erstmals zu einer Vereinigung der deutschen Kleingärtner. Diese wurde 1949 in der Bundesrepublik durch den „Verband deutscher Kleingärtner e. V.“ abgelöst, welcher sich im Jahr 1973 in „Bundesverband Deutscher Gartenfreunde" e. V. umbe- nannte.

In der DDR waren die Kleingärtner ab 1959 im Verband der „Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter“ (VKSK) organisiert. Nach der Wiedervereinigung 1990 und der Auflö- sung des VKSK schlossen sich die meisten Kleingartenorganisationen dem Bundesver- band an.

Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. ist heute der Dachverband für den größten Teil der bestehenden Kleingartenorganisationen. Er nimmt unter anderem Ein- fluss auf die Gesetzgebung, stellt Verbindungen zu Ministerien und Behörden her und ist zuständig für Öffentlichkeitsarbeit sowie Fortbildungs- und Schulungsseminare.

Dem Bundesverband unterstehen 19 Landesverbände, welche übergeordnete Aufgaben auf Landesebene erfüllen. Besondere Bedeutung hat dabei die Vertretung und Beratung der Kleingärtner in rechtlichen Angelegenheiten.

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. ist mit rund 220.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband Deutschlands.

Die Landesverbände sind weiterführend in Stadt- und Regionalverbände untergliedert.

Diese arbeiten mit den zuständigen Behörden in Kommunen und Landkreisen zusammen, betreuen die Vereine bei Eigentums- und Pachtverhandlungen und übernehmen die Ab- schlüsse von General- und Unterpachtverträge

Darstellung 1

aus „Sächsischer Kleingärtner“

Heft Nr. 7/ 1994 Bundesverband Deutscher

Gartenfreunde e. V.

Landesverband Sach- sen der Kleingärtner e. V.

18 weitere Landesverbände

Stadtverband der Kleingärtner Zwickau e. V.

Kreisverband der Kleingärtner Zwickau Land e. V.

weitere

Stadt- und Regional- verbände e. V.

Kleingartenvereine z.B. Nordlicht e. V. …

Kleingartenvereine

z.B. Am Schmelzbach e. V. …

weitere

Kleingartenvereine

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3. Heutige Bedeutung des Kleingartenwesens

3.1. Rechtliche Grundlagen

Bis zum Jahr 1983 war die maßgebende Rechtsnorm für den Bereich Kleingärten die Kleingarten- und Kleingartenpachtordnung aus dem Jahr 1919. Diese wurde am 1. April 1983 mit In-Kraft-Treten des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) abgelöst.

Das deutsche Kleingartenrecht ist ein Sonderrecht. Es findet ausschließlich Anwendung auf Verträge, welche die Überlassung von Grundstücken zum Zweck der kleingärtneri- schen Nutzung zum Gegenstand haben. Das Gesetz enthält neben allgemeinen Vorschrif- ten auch Regelungen über Pacht, Baurecht und Besonderheiten von Dauerkleingartenan- lagen. Es legt eine Pachtobergrenze und den Kündigungsschutz fest und schützt damit das Kleingartenland vor Bodenspekulationen.

Seit dem 3. Oktober 1990 gelten die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes auch für die neuen Bundesländer. Es wurde deshalb um Überleitungsregelungen für die Nut- zungsverhältnisse aus der DDR in das Bundesrecht erweitert (§§ 20a und 20b BKleingG).

Durch Kleingartenordnungen in den einzelnen Bundesländern (z. B. die Rahmenkleingar- tenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V.) und vereinseigene Gartenordnungen werden die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes weiter unter- setzt.

3.2. Definition

Als Kleingärten werden im allgemeinen Sprachgebrauch alle kleineren gärtnerisch ge- nutzten Grundstücke bezeichnet, unabhängig von Eigentumsbeziehungen und Nutzungs- inhalten.

Im § 1 Abs. 1 des BKleingG findet man jedoch eine eindeutige Definition für den Begriff Kleingarten:

Ein Kleingarten ist ein Garten, der

1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbe- sondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf , und zur Er- holung dient (kleingärtnerische Nutzung) und

2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtun- gen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

Durch diese Definition wird der sachliche Geltungsbereich des Bundeskleingartengesetzes festgelegt und eine Abgrenzung zu allen anderen Arten von Gärten geschaffen.

Notwendige Merkmale eines Kleingartens sind somit die nichterwerbsmäßige Nutzung fremden Landes zur Erzeugung von gärtnerischen Produkten, die Nutzung zur Erholung sowie der organisatorische Zusammenschluss mit weiteren den gleichen Zwecken die- nenden Gärten.

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In Bezug auf die Auslegung des Begriffs Kleingartenanlage gibt es keine konkreten Aus- sagen über die Anzahl der zusammenliegenden Gärten. In einigen Kommentaren zum Kleingartenrecht wird von mindestens 5 Einzelparzellen ausgegangen. Wichtiger als die Anzahl der Gärten ist ohnehin das Vorhandensein von mindestens einer Gemeinschafts- einrichtung (z. B. Weg, Vereinsheim, Spielplatz etc.), durch welche die Anlage symbolisch zusammengehalten wird.

Ein weiteres Abgrenzungsmerkmal zu anderen Gartenformen ist die Tatsache, dass die Verwaltung der genutzten Flächen durch kleingärtnerisch gemeinnützige Organisationen, den Kleingartenvereinen, erfolgt. Dadurch werden Pacht- und Vereinsrecht miteinander verknüpft, der Pächter einer Parzelle ist somit zugleich Mitglied des Kleingartenvereins.

Jeder Kleingartenverein hat einen Rechtsanspruch darauf, von der zuständigen Behörde als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannt zu werden, wenn er die im § 2 BKleingG festgelegten Bedingungen erfüllt:

Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass

1. die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwe- sens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,

2. erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und

3. bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.

Die Anerkennung erfolgt in der Regel auf Antrag durch den Vereinsvorstand..

Unabhängig von der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit wird die Kleingärtnerei auch steuerrechtlich als gemeinnützige Tätigkeit anerkannt und abgabenbefreit (§ 52 Abga- benordnung).

3.3. Soziale Bedeutung

Das Kleingartenwesen nimmt auch weiterhin eine wichtige Funktion im sozialen Leben ein.

Neben der „traditionellen“ Nutzung der Kleingärten zum Obst- und Gemüseanbau wächst ihre Bedeutung für die Erholung und die Freizeitgestaltung. Der Kleingarten übernimmt eine wichtige Ausgleichfunktion für fehlende Hausgärten, bietet einen Rückzugsraum vom Alltagsstress und gibt den Nutzern die Möglichkeit, soziale Kontakte innerhalb des Klein- gartenvereins zu knüpfen.

Menschen jeglicher Einkommensschichten erhalten die Gelegenheit, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Das Vereinsleben ermöglicht Familien unterschiedlichen Alters sowie sozia- ler und kultureller Herkunft ein hohes Maß an gesellschaftlicher Integration.

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Eine Umfrage unter den Kleingartenvereinen im Stadtgebiet Zwickau aus dem Jahr 2001 ergab bei den Nutzern ein Durchschnittsalter von 52,2 Jahren sowie in 2009 von 53,2 Jahren. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen auch Erhebungen in anderen Städten. Man kann also feststellen, dass die Kleingärten gerade für Senioren und Vorruheständler eine große Bedeutung haben. Die Bewirtschaftung der Parzellen erfolgt häufig bis ins hohe Alter. Doch auch der Anteil an Familien mit Kindern konnte in den letzten Jahren einen Zuwachs verzeichnen.

Durch den gesetzlich festgeschriebenen geringen Pachtzins soll der Kleingarten für je- dermann bezahlbar sein und bleiben.

Da die Pachtpreisbindung (§ 5 BKleingG) mit der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit in Verbindung steht, sind durch alle Vereine die Bedingungen des Bundeskleingartengeset- zes (Gemeinschaftseinrichtungen, Parzellen- und Laubengröße, kleingärtnerische Nut- zung u. ä.) zu erfüllen.

3.4. Ökologische und städtebauliche Bedeutung

Neben der sozialen Funktion haben Kleingärten eine hohe ökologische und städtebauliche Bedeutung. Durch die Vielfalt der angebauten Nutzpflanzen schaffen sie Lebensraum und Nahrungsquelle für eine große Zahl von Lebewesen.

Abhängig von der Nutzungsintensität, dem Anteil an ökologisch wertvollem Gehölzbe- stand und vorhandenen Kleinstrukturen tragen Kleingärten zur Verbesserung des Stadt- klimas bei und wirken sich positiv auf den Wasserhaushalt aus.

Um den günstigen Einfluss auf die Stadtökologie beizubehalten bzw. zu verbessern, sollte die umweltschonende Bewirtschaftung der Kleingärten im Vordergrund stehen. Aktiver Umweltschutz sowie der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel sind dabei wichtige Kriterien.

Kleingartenanlagen können aufwändige öffentliche Erholungsanlagen ergänzen oder mit spezifischen Angeboten wirkungsvoll ersetzen. Sie sind wichtiger Bestandteil der städti- schen Grünstrukturen und übernehmen damit bedeutende Funktionen für die Naherho- lung der Bevölkerung angrenzender Wohnbebauung. Sie dienen der Durchgrünung, Auf- lockerung und Gliederung bebauter Stadtgebiete sowie zur Verbesserung des Wohnum- feldes und des Erholungsangebotes. Deshalb sind sie als Bestandteil einer gezielten Stadtentwicklung unverzichtbar und sollten in die gesamtstädtischen Entwicklungskon- zepte und Flächennutzungsplanungen mit einbezogen werden.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die öffentliche Zugänglichkeit der Anlagen. Die Ge- staltung der Wege, Vereinsplätze und Grünflächen, das Vorhandensein von Kinderspiel- plätzen und die Einbindung der Anlagenwege in das städtische Rad- und Fußwegnetz spielen dabei eine immer größere Rolle und verbessern die Akzeptanz der Kleingärtner

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4. Kleingärten in der Stadt Zwickau

4.1. Allgemeine Grundlagen der Stadt Zwickau

Die Stadt Zwickau ist mit ca. 94.150 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Freistaat Sach- sen. Das Stadtgebiet erstreckt sich auf 102,06 km² und umfasst 35 Stadtteile.

Zwickau wurde erstmals 1118 urkundlich erwähnt und 1212 als Stadt bezeichnet.

Der Bergbau und die Tuchmacherei bestimmten lange Zeit die weitere Entwicklung. Im 19. Jahrhundert erlebte die Wirtschaft in der Region einen Aufschwung durch den Stein- kohlenbergbau.

Internationale Bekanntheit erlangte Zwickau jedoch durch den Automobilbau. Die Werke Horch und Audi produzierten ab 1904 zahlreiche Fahrzeugtypen. Von 1958 bis 1991 wur- de im „VEB Sachsenring Automobilwerke Zwickau“ der Trabant hergestellt. Durch die Ansiedlung der "VW Sachsen GmbH" im Stadtteil Mosel wird die Zwickauer Automobiltra- dition erfolgreich fortgesetzt.

Die Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau zählt zu den wichtigsten industriellen Wachs- tumsgebieten Sachsens und der neuen Bundesländer.

Die verkehrstechnische Erschließung ist über wichtige Schienen- und Straßenverbindun- gen gewährleistet. Dazu zählen die Bundesautobahnen A 4 (Dresden- Eisenach/Hermsdorfer Kreuz) und A 72 (Chemnitz-Hof) sowie die Bundesstraßen B 93 (Leipzig-Aue), B 173 (Dresden-Hof) und B 175 (Döbeln-Weida).

Naturräumlich grenzt Zwickau im Südwesten an das Vogtland sowie im Südosten an das Erzgebirge. Die Nähe zu diesen charakteristischen Landschaften, der 290 ha große Wei- ßenborner Waldpark, der Grünzug entlang der Zwickauer Mulde, der 42 ha große Schwa- nenteichpark sowie weitere Park- und Grünanlagen bieten der Bevölkerung vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten.

4.2. Bestand und Eigentumsverhältnisse 4.2.1. Historische Entwicklung und heutiger Bestand

Am Ende des 19. Jahrhunderts existierten auf dem heutigen Stadtgebiet von Zwickau bereits 7 Kleingartenanlagen.

1885 wurden die Vereine „Am Kreuzberg“ e. V. und „Naturheilverein“ e. V. gegründet.

Beide entstanden auf Grundlage der Naturheilkundebewegung.

In den Jahren 1887 bis 1899 folgten die 5 Kleingartenvereine „Heimattreue“ e. V.,

„Volksgesundheit“ e. V., „Völkerfreundschaft“ e. V., „Vereinsglück“ e.V. und „An der Reit- bahn“ e. V.

Bis 1920 entstanden weitere 19 Anlagen. 1945 existierten bereits 66 Kleingartenanlagen.

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Die meisten Kleingartenanlagen entstanden jeweils nach den beiden Weltkriegen und in den darauf folgenden Jahren. Dabei wurde oft jede mögliche freie Fläche genutzt, ohne städtebauliche oder umweltrelevante Aspekte näher zu beachten.

Tabelle 1: Gründung der heutigen Kleingartenvereine

Bis 1900 1901 – 1920 1921 – 1945 1946 – 1965 1966 – 1989 Ab 1990 7 Vereine 19 Vereine 40 Vereine 30 Vereine 22 Vereine 3 Vereine

Derzeit gibt es in der Stadt Zwickau 121 Kleingartenanlagen. Sie nehmen eine Fläche von rund 276 ha ein, das sind etwa 2,7 % des Stadtgebietes.

Die Kleingartenanlagen verfügen über einen Bestand von 8.585 Parzellen. Das bedeutet, dass 11 Einwohnern der Stadt Zwickau jeweils ein Kleingarten zugeordnet werden könn- te.

Jede der 121 Kleingartenanlagen erhält im Anhang eine Kurzcharakteristik.

Weiterhin findet man im Stadtgebiet Zwickau Gartenanlagen der Deutschen Bahn AG sowie Haus- und Einzelgärten.

Generalpächter für alle Gärten auf Flächen der Deutschen Bahn AG ist die Bahn Landwirt- schaft e. V., welche als kleingärtnerisch gemeinnütziger Verein anerkannt ist.

Das Gartenland wird durch die Bahn Landwirtschaft e. V. meist in Form von Einzelpacht- verträgen den Kleingärtnern zur Verfügung gestellt. Die Anlagen sind keine selbstständi- gen eingetragenen Vereine, sie bilden sogenannte Unterbezirke.

Die Unterbezirke werden nicht als Dauerkleingartenanlagen im Sinne des Bundesklein- gartengesetzes geführt. Es handelt sich bei diesen Splitterflächen um Vorhalteland der Deutschen Bahn AG, über die sie auch die Planungshoheit besitzt.

Nutzungsverhältnisse an Haus-, Siedlungs- und Erholungsgärten gründen sich auf andere gesetzliche Regelungen, die deshalb außerhalb der vorliegenden Betrachtungen bleiben.

4.2.2. Eigentumsverhältnisse

Der überwiegende Teil der kleingärtnerisch genutzten Fläche im Stadtgebiet ist im Besitz der Stadt Zwickau. Weitere Grundstückseigentümer sind private Verpächter, die Kirch- gemeinden sowie der Freistaat Sachsen. Die Tabelle 2 zeigt die Flächenanteile nach Ei- gentümern aufgeschlüsselt.

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Die Eigentumsverhältnisse der Kleingartenanlagen sind für ihre zukünftige Behandlung von erheblicher Bedeutung. Für Anlagen in Privateigentum besteht in der Regel eine hö- here Gefahr der Verdrängung durch andere Nutzungsformen als für solche in kommuna- lem Eigentum. Deshalb ist in den meisten Fällen eine Ausweisung als Dauerkleingarten- anlage in der Bauleitplanung und die damit verbundene dauerhafte Sicherung empfeh- lenswert.

Für städtische Anlagen ist die Festsetzung weniger dringlich, da diese durch die Überlei- tungsvorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands im Bundesklein- gartengesetz (§ 20a Nr. 2 BKleingG) als Dauerkleingartenanlagen betrachtet werden.

Tabelle 2: Flächenanteile der Kleingartenanlagen nach Eigentümern getrennt

Eigentümer m² Hektar Prozent

Stadt Zwickau 2.159.719,95 216,00 78,3%

Kirchgemeinden 91.109,00 9,00 3,3%

Land Sachsen 12.400,00 1,00 0,3%

Privateigentum 495.456,25 50,00 18,1%

Gesamtfläche 2.758.685,70 276,00 100,0%

4.2.3. Anlagen- und Parzellengröße

Wie bereits erwähnt, nehmen die 121 Kleingartenanlagen im Stadtgebiet eine Fläche von rund 276 Hektar ein. Die Größe sowie die Parzellenanzahl der einzelnen Anlagen und ihre Parzellenanzahl ist sehr unterschiedlich. Mit 123.720 m² besitzt die Kleingartenanlage

„Am Kreuzberg“ e. V. die größte Ausdehnung. Die Anlage "Fucikstraße" e. V. mit einer Größe von 1.000 m² wird als die Kleinste ausgewiesen.

Die höchste Parzellenanzahl hat der Kleingartenverein „Heimattreue“ e. V. mit 353 Gär- ten zu verzeichnen. Über die wenigsten verfügt die Anlage „Eschenweg“ e. V. mit 7 Par- zellen.

Die Fläche einer Kleingartenanlage ist sowohl von der Anzahl der einzelnen Parzellen als auch vom Ausmaß der Gemeinschaftsanlagen abhängig.

Auch die Größe der einzelnen Parzellen ist sehr unterschiedlich. In einigen Kleingartenan- lagen sind die Parzellen durchschnittlich 120 m², in anderen 650 m² groß. Der Mangel an Nachpächtern in manchen Vereinen führt häufig zu Parzellenzusammenlegungen.

Das Bundeskleingartengesetz legt die Parzellengröße nicht bindend fest. Als Richtwert wird eine Größe von maximal 400 m² angegeben.

Betrachtet man Art und Umfang der Gemeinschaftsflächen der einzelnen Kleingartenver- eine, stellt man ebenfalls Unterschiede fest. Während manche Vereine lediglich über ei- nen gemeinsamen Gartenweg verfügen, besitzen andere weitläufig angelegte Grünflä- chen, Spielplätze und Wegsysteme. Als Beispiel sei hier die Kleingartenanlage „Sonnen- stein“ e. V. genannt, deren parkähnlich angelegten Gemeinschaftsflächen fast 1/3 der gesamten Anlage ausmachen.

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Tabelle 3: Gesamtfläche, Parzellenanzahl und durchschnittliche Parzellengröße der Klein- gartenanlagen

Nr. Name der Anlage Gesamtfläche (m²)

Anzahl Parzel- len

durchschn. Par- zellengröße (m²)

1 Abendfrieden 8.595,00 25 300

2 Alexanderhöhe 12.800,00 34 316

3 Alexanderschacht 59.585,00 165 270

4 Alt Bockwa 31.864,00 83 300

5 Am alten Holzplatz 4.397,00 17 251

6 Am Auerbach 26.700,00 83 260

7 Am Biel 13.896,00 49 273

8 Am Brückenberg 20.000,00 58 307

9 Am Felsen 12.810,00 30 369

10 Am Finkenweg 32.594,00 66 380

11 Am Fuchsbau 5.000,00 12 319

12 Am Fuchsgraben 42.393,00 120 320

13 Am Galgengrundbach 57.904,00 92 320

14 Am Hammerwald 70.938,00 178 365

15 Am Kreuzberg 123.720,00 291 350

16 Am Lauenhainer Weg 13.800,00 19 496

17 Am Schmelzbach 30.787,00 101 218

18 Am Sportplatz 8.528,00 38 224

19 Am Strandbad 11.580,00 16 779

20 Am Waldparkweg 17.782,00 65 240

21 Am Windberg 22.180,00 62 300

22 Amseltal 11.807,00 31 300

23 An der Moseler Straße 6.270,00 22 280

24 An der Reitbahn 9.413,00 45 150

25 An der Schule 12.580,00 53 258

26 Auerbach Süd 11.600,00 32 350

27 Aufbau Nord 9.870,00 46 235

28 Bergmannshöhe 24.230,00 67 300

29 Birkenweg 16.650,00 22 420

30 Damaschkestraße 31.202,00 58 500

31 Dauerland 21.262,00 94 186

32 Dauerland Mosel 12.340,00 39 240

33 Dorotheenstraße 31.525,00 110 200

34 Eckersbacher Höhe 58.627,25 201 251

35 Einheit 22.543,00 84 266

36 Eintracht 42.727,00 164 220

37 Eintracht Oberhohndorf 4.400,00 24 170

38 Erholung 42.714,90 184 193

39 Eschenweg 1.720,00 7 220

40 Feuerbachweg 3.265,00 12 270

41 Franz-Mehring 15.390,00 69 200

42 Freiheit 10.353,00 29 320

43 Frieden 18.158,00 66 230

44 Früh Auf 20.990,00 76 224

45 Fucikstraße 1.000,00 8 125

46 Gartenfreunde Oberhohndorf 24.131,50 71 250

47 Glück Auf I 22.574,00 62 286

(16)

Nr. Name der Anlage Gesamtfläche (m²)

Anzahl Parzel- len

durchschn. Par- zellengröße (m²)

48 Glück Auf III 35.940,00 99 300

49 Glück Auf IV 9.451,00 30 290

50 Goldene Sonne 19.238,00 73 150

51 Grabeland Marienthal 6.000,00 31 180

52 Grüne Wiese 31.153,20 97 290

53 Grünes Dreieck 2.925,00 12 183

54 Gudrunstraße 17.453,00 60 237

55 Gut Zucht 25.157,00 76 280

56 Gute Hoffnung 18.770,00 73 249

57 Harmonie 45.733,00 165 245

58 Heimattreue 64.710,00 353 161

59 Hermann Duncker 8.350,00 42 180

60 Hinter dem Zwickauer Hof 6.000,00 24 200

61 Hoffnung 37.846,50 102 310

62 Huhdorfer Berg 4.420,00 18 240

63 Idyll 6.228,00 14 380

64 Imme 6.175,00 25 240

65 Karl-Keil 7.820,00 36 225

66 Kirowstraße 10.020,00 28 300

67 Kläranlage 3.788,00 18 250

68 Kornblume 4.240,00 20 250

69 Lichte Höhe 35.260,00 99 200

70 Maxhütte 76.309,00 111 659

71 Morgensonne 37.690,00 120 260

72 Muldenaue 23.836,00 68 275

73 Muldenstrand 10.900,00 44 200

74 Nach Feierabend 14.164,00 32 298

75 Naherholung 12.705,00 19 635

76 Naturfreunde (Crossen) 14.926,50 50 300

77 Naturfreunde Marienthal 21.348,00 95 187

78 Naturfreunde Muldenthal 36.012,00 150 195

79 Naturfreunde 25.957,00 78 272

80 Naturheilverein 69.211,00 248 200

81 Neue Welt 12.400,00 26 350

82 Neues Leben 5.708,00 23 200

83 Neuland 47 2.270,00 18 125

84 Neuland 25.483,00 85 284

85 Nord West 25.585,00 76 290

86 Nordlicht 5.200,00 25 200

87 Oberrothenbach 18.746,00 77 250

88 Parkstraße 14.984,00 59 200

89 Pauluspark 37.837,00 116 295

90 Planschwiese 6.240,00 28 194

91 Pöhlauer Tal 12.800,00 39 301

92 Ricarda-Huch-Straße 1.565,00 12 123

93 Rosenfreunde 64.074,00 221 240

94 Sachsenland 7.785,00 22 296

95 Schäferei 3.556,00 13 259

96 Schedewitz 32.860,00 89 250

97 Schlunzig 13.790,00 38 346

(17)

Nr. Name der Anlage Gesamtfläche (m²)

Anzahl Parzel- len

durchschn. Par- zellengröße (m²)

98 Schreberfreunde 43.225,00 196 211

99 Sonnenblick 4.820,00 16 300

100 Sonnenland 23.933,00 73 240

101 Sonnenland am Brückenberg 60.990,00 219 218

102 Sonnenstein 79.880,00 150 362

103 Stiller Winkel 9.883,00 32 240

104 Südblick 29.146,00 105 230

105 Südhang 40.956,00 133 250

106 Talstraße 7.900,00 15 250

107 Terrassenland 18.100,00 66 235

108 Thurmer Straße 4.240,00 11 327

109 Vereinsglück 15.658,00 54 231

110 Völkerfreundschaft 8.100,00 23 266

111 Volksgesundheit 42.973,00 147 244

112 Volkswohl 24.971,00 92 220

113 Waldesruh 12.338,00 38 206

114 Waldfrieden 24.228,00 47 311

115 Waldhäuser A 4.782,00 21 250

116 Waldhäuser B 7.000,00 25 240

117 Westsachsenland 46.190,00 127 367

118 Wiesenaue 9.724,35 15 650

119 Wilhelmshöhe 3.816,50 20 150

120 Zellstoff 18.000,00 65 220

121 Zukunft 62.017,00 138 394

Gesamt 2.758.685,70 8585 275

4.2.4. Alterstruktur der Kleingärtner

Um die zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt Zwickau beurteilen zu können, spielt die Alterstruktur innerhalb der Vereine eine wichtige Rolle.

Im letzten Jahrzehnt ist die Nachfrage nach Kleingärten deutlich zurückgegangen. Führ- ten die meisten Vereine vor der Wiedervereinigung noch Wartelisten, ist es heute häufig schwierig, einen geeigneten Nachpächter für freigewordene Parzellen zu finden. Vor allem bei der jüngeren Bevölkerung besteht nur ein geringes Interesse an der Kleingärtnerei.

Dies hat verschiedene Ursachen.

Zum einen lässt die berufliche Belastung und geforderte Mobilität, das veränderte Frei- zeitverhalten sowie der Trend zum eigenen Haus mit Garten die Nachfrage sinken. Zum anderen erschwert in den Vereinen selbst eine sinkende Toleranz zwischen Alt und Jung die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Folge wird eine zunehmende Überalterung der Päch- ter in einigen Kleingartenanlagen sein.

Vergleicht man die Ergebnisse der Erhebungen unter den Zwickauer Kleingartenvereinen aus den Jahren 2001 und 2009 (Tabelle 4), so ist ein erhöhter Alterdurchschnitt erkenn- bar. Berücksichtigt wurden bei diesem Vergleich jedoch nur die Vereine, die in beiden Erhebungsjahren aussagefähige Angaben zum Durchschnittsalter ihrer Mitglieder ge- macht haben.

(18)

Tabelle 4: Altersdurchschnitt in den Jahren 2001 und 2009

Nr. Kleingartenanlage 2001 2009

Altersdurch- schnitt (in Jahren)

Familien mit Kin- dern

Altersdurch- schnitt (in Jahren)

Familien mit Kin- dern

1 Abendfrieden 56 0 58 2

2 Alexanderhöhe 53 3 56 4

3 Alexanderschacht 55 26 57 25

4 Alt Bockwa 40 42 60 8

5 Am alten Holzplatz 46 7 56 2

6 Am Auerbach 50 0 57 10

7 Am Biel 52 37 60 9

8 Am Brückenberg 45 k.A. 54 11

9 Am Felsen 48 4 54 2

10 Am Finkenweg 47 21 58 3

11 Am Fuchsbau 40 8 k.A. 6

12 Am Fuchsgraben 50 28 54 11

13 Am Galgengrundbach 45 0 50 26

14 Am Hammerwald 45 87 55 25

15 Am Kreuzberg 50 k.A. 50 k.A.

16 Am Lauenhainer Weg 44 15 50 3

17 Am Schmelzbach 60 18 60 18

18 Am Sportplatz 53 11 62 5

19 Am Strandbad Keine Teiln. 52 1

20 Am Waldparkweg 50 25 48 10

21 Am Windberg 65 3 67 6

22 Amseltal 50 k.A. 57 4

23 An der Moseler Straße k.A. k.A. 52 7

24 An der Reitbahn 55 8 58 2

25 An der Schule Keine Teiln. 53 10

26 Auerbach Süd 40 24 53 8

27 Aufbau Nord 51 1 53 8

28 Bergmannshöhe 55 6 60 7

29 Birkenweg 54 15 62 6

30 Damaschkestraße 40 k.A. 50 10

31 Dauerland Keine Teiln. 56 12

32 Dauerland (Mosel) 48 k.A. 60 4

33 Dorotheenstraße 46 2 50 k.A.

34 Eckersbacher Höhe 58 25 62 10

35 Einheit k.A. k.A. 56 4

36 Eintracht 61 10 59 16

37 Eintracht Oberhohndorf 58 4 50 2

38 Erholung 59 22 60 27

39 Eschenweg 50 1 50 1

40 Feuerbachweg 55 2 k.A. 2

41 Franz-Mehring 40 k.A. 50 7

42 Freiheit 45 8 k.A. 6

43 Frieden 55 12 55 4

44 Früh Auf 50 10 49 10

45 Fucikstraße 50 0 60 0

46 Gartenfreunde Oberhohn- dorf

51 27 55 6

47 Glück Auf I 51 k.A. 56 7

(19)

Nr. Kleingartenanlage 2001 2009 Altersdurch-

schnitt (in Jahren)

Familien mit Kin- dern

Altersdurch- schnitt (in Jahren)

Familien mit Kin- dern

48 Glück Auf III 50 k.A. 59 30

49 Glück Auf IV 52 k.A. 55 0

50 Goldene Sonne 52 20 58 12

51 Grabeland 58 4 62 1

52 Grüne Wiese 58 0 58 21

53 Grünes Dreieck 52 0 45 1

54 Gudrunstraße 63 10 57 9

55 Gut Zucht 55 3 58 3

56 Gute Hoffnung k.A. 7 59 14

57 Harmonie 60 k.A. 62 0

58 Heimattreue 53 82 57 27

59 Hermann Duncker 52 13 52 7

60 Hinter dem Zwickauer Hof 54 6 58 4

61 Hoffnung 50 21 60 8

62 Huhdorfer Berg 52 6 56 6

63 Idyll 50 8 52 2

64 Imme 58 4 60 3

65 Karl Keil Keine Teiln. 60 3

66 Kirowstraße 54 10 58 2

67 Kläranlage 59 0 60 1

68 Kornblume 60 3 45 2

69 Lichte Höhe 51 23 50 6

70 Maxhütte 58 26 55 10

71 Morgensonne 50 29 58 5

72 Muldenaue 58 21 59 6

73 Muldenstrand 54 9 60 10

74 Nach Feierabend 53 4 56 5

75 Naherholung 48 8 50 7

76 Naturfreunde (Crossen) 50 20 55 3

77 Naturfreunde Marienthal 54 16 58 21

78 Naturfreunde Muldental 55 k.A. 58 15

79 Naturfreunde 59 0 60 12

80 Naturheilverein 56 k.A. 60 18

81 Neue Welt 50 0 55 5

82 Neues Leben 45 6 - -

83 Neuland 47 Keine Teiln. 60 0

84 Neuland 50 k.A. 60 7

85 Nord-West 55 0 59 9

86 Nordlicht 50 k.A. 54 4

87 Oberrothenbach 55 16 55 5

88 Parkstraße 50 k.A. 54 15

89 Pauluspark 58 17 64 12

90 Planschwiese 55 7 k.A. 2

91 Pöhlauer Tal 40 10 62 4

92 Ricarda-Huch-Straße 55 0 63 0

93 Rosenfreunde 54 87 60 30

94 Sachsenland 52 3 - -

95 Schäferei 56 3 64 1

96 Schedewitz 48 61 50 10

97 Schlunzig 55 5 54 3

(20)

Nr. Kleingartenanlage 2001 2009 Altersdurch-

schnitt (in Jahren)

Familien mit Kin- dern

Altersdurch- schnitt (in Jahren)

Familien mit Kin- dern

98 Schreberfreunde 45 25 54 35

99 Sonnenblick 53 4 60 1

100 Sonnenland 53 k.A. 58 15

101 Sonnenland am Brücken- berg

50 k.A. 55 25

102 Sonnenstein 40 k.A. 58 90

103 Stiller Winkel 52 0 57 5

104 Südblick 60 25 53 k.A.

105 Südhang 60 11 65 13

106 Talstraße 53 9 57 0

107 Terrassenland 57 10 56 5

108 Thurmer Straße 63 0 67 1

109 Vereinsglück 52 12 58 7

110 Völkerfreundschaft 49 4 50 4

111 Volksgesundheit 45 24 52 30

112 Volkswohl 49 22 60 10

113 Waldesruh 58 6 63 3

114 Waldfrieden 57 2 53 6

115 Waldhäuser A 49 1 50 6

116 Waldhäuser B 50 8 53 6

117 Westsachsenland 55 19 58 8

118 Wiesenaue 50 0 57 0

119 Wilhelmshöhe 51 5 55 6

120 Zellstoff Crossen Keine Teiln. 60 10

121 Zukunft 54 k.A. 58 14

Gesamt 52,2 53,2

k.A. keine Angaben

(21)

4.2.5. Organisation

Die Nutzung von Pachtland in einer Kleingartenanlage ist immer mit der Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein verbunden. Diese sind in der Regel, wie bereits in Kapitel 2.4.

erläutert, den Stadt- bzw. Regionalverbänden angeschlossen.

In der Stadt Zwickau gehören 103 Kleingartenvereine dem Stadtverband der Kleingärtner Zwickau Stadt e. V. an. Vierzehn Vereine sind im Kreisverband der Kleingärtner Zwickau Land e. V. organisiert und ein Verein ist Mitglied des Territorialverbandes Glauchau der Kleingärtner e. V.

Diese Vereine besitzen damit eine Mitgliedschaft im Landesverband Sachsen der Klein- gärtner e. V. und infolgedessen auch im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.

Drei Zwickauer Kleingartenvereine haben sich keiner übergeordneten Organisation ange- schlossen.

(22)

Tabelle 5: Mitgliedschaft in übergeordneten Kleingartenorganisationen Im Stadtverband organisierte Kleingartenvereine

3 Alexanderschacht 45 Fucikstraße 85 Nord-West 4 Alt Bockwa 46 Gartenfreunde Oberhohndorf 86 Nordlicht 6 Am Auerbach 47 Glück Auf I 88 Parkstraße 7 Am Biel 48 Glück Auf III 89 Pauluspark 8 Am Brückenberg 49 Glück Auf IV 90 Planschwiese

9 Am Felsen 51 Grabeland 92 Ricarda-Huch-Straße 10 Am Finkenweg 52 Grüne Wiese 93 Rosenfreunde

11Am Fuchsbau 53 Grünes Dreieck 94 Sachsenland 12 Am Fuchsgraben 54 Gudrunstraße 95 Schäferei 13 Am Galgengrundbach 55 Gut Zucht 96 Schedewitz 14 Am Hammerwald 56 Gute Hoffnung 98 Schreberfreunde

15 Am Kreuzberg 57 Harmonie 100 Sonnenland

19 Am Strandbad 58 Heimattreue 101 Sonnenland am Brückenberg 20 Am Waldparkweg 60 Hinter dem Zwickauer Hof 102 Sonnenstein

22 Amseltal 61 Hoffnung 103 Stiller Winkel

23 An der Moseler Straße 62 Huhdorfer Berg 104 Südblick

24 An der Reitbahn 63 Idyll 105 Südhang

26 Auerbach Süd 64 Imme 106 Talstraße

27 Aufbau Nord 65 Karl-Keil 107 Terrassenland

28 Bergmannshöhe 66 Kirowstraße 108 Thurmer Straße

29 Birkenweg 67 Kläranlage 109 Vereinsglück

30 Damaschkestraße 68 Kornblume 110 Völkerfreundschaft

31 Dauerland 69 Lichte Höhe 111 Volksgesundheit

32 Dauerland Mosel 70 Maxhütte 112 Volkswohl 33 Dorotheenstraße 71 Morgensonne 114 Waldfrieden 34 Eckersbacher Höhe 72 Muldenaue 115 Waldhäuser A

35 Einheit 73 Muldenstrand 116 Waldhäuser B

36 Eintracht 75 Naherholung 117 Westsachsenland

37 Eintracht Oberhohndorf 77 Naturfreunde Marienthal 118 Wiesenaue 38 Erholung 78 Naturfreunde Muldenthal 119 Wilhelmshöhe

39 Eschenweg 79 Naturfreunde 121 Zukunft

40 Feuerbachweg 80 Naturheilverein 41 Franz Mehring 81 Neue Welt 42 Freiheit 82 Neues Leben

43 Frieden 83 Neuland 47

44 Früh Auf 84 Neuland

Im Kreisverband organisierte Vereine

1 Abendfrieden 25 An der Schule 87 Oberrothenbach 5 Am alten Holzplatz 50 Goldene Sonne 99 Sonnenblick 16 Am Lauenhainer Weg 59 Hermann Duncker 113 Waldesruh 17 Am Schmelzbach 74 Nach Feierabend 120 Zellstoff 18 Am Sportplatz 76 Naturfreunde (Crossen)

Im Territorialverband Glauchau organisierter Verein

97 Schlunzig

Nicht übergeordnet organisierte Vereine

2 Alexanderhöhe 21 Am Windberg 91 Pöhlauer Tal

(23)

4.3. Bedeutung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit 4.3.1. Versorgung der Stadt mit Kleingartenanlagen

Jedem Einwohner der Stadt Zwickau können bei einer Gesamtfläche von 276 ha rund 29 m² Gartenland zugeordnet werden. Aus allgemeinen Orientierungswerten lässt sich ein Bedarf von 8 bis 15 m² Kleingartenfläche pro Einwohner ableiten. Rein rechnerisch gese- hen ist die Zwickauer Bevölkerung folglich sehr gut mit Kleingartenland versorgt.

Betrachtet man die Verteilung der Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, kann man feststel- len, dass die Stadtbezirke Süd, West und Nord über einen großen Bestand an Kleingar- tenanlagen verfügen, während in den Bezirken Mitte und Ost relativ wenige Anlagen vor- handen sind.

Um die tatsächliche Versorgungssituation in der Stadt rechnerisch zu ermitteln, wurde jeder Stadtbezirk einzeln betrachtet.

Stadtbezirk Mitte

Der Bezirk Mitte verfügt über 5 Stadtteile. Den 18.899 Einwohnern stehen 6 Kleingarten- anlagen mit einer Gesamtfläche von 126.417 m² zur Verfügung. Einem Einwohner des Bezirks sind folglich rechnerisch rund 7 m² Kleingartenfläche zuzuordnen. In drei Stadt- teilen (Innenstadt, Mitte-Nord, Mitte-Süd) sind keine Kleingartenanlagen vorzufinden.

Stadtbezirk Ost

Dem Bezirk Ost mit seinen 8 Stadtteilen und den insgesamt ca. 15.528 Einwohnern ste- hen 17 Kleingartenanlagen mit einer Gesamtfläche von 440.271,60 m² zur Verfügung.

Auf einen Einwohner entfällt eine Kleingartenfläche von 28 m². Die Stadtteile Eckersba- cher Höhe E5/1 und Eckersbacher Höhe E5/2-3 verfügen über keine Kleingartenanlagen.

Es handelt sich hierbei um eine Plattenbausiedlung mit ehemals hoher Baudichte und geringer Durchgrünung. Der Bedarf an Kleingärten für die Bewohner dieser Stadtteile ist durch den hohen Anteil an Kleingartenfläche in den angrenzenden Stadtteilen Äußere Dresdner Straße/ Pöhlauer Straße, Auerbach und Eckersbacher Siedlung gedeckt.

Stadtbezirk Nord

Der Bezirk Nord weist mit ca. 13.852 Einwohnern den geringsten Bevölkerungsanteil der Stadt Zwickau auf. Bei einer Gesamtfläche von 447.874 m² in 31 Kleingartenanlagen entfällt damit auf jeden Einwohner der 9 Stadtteile rechnerisch eine Kleingartenfläche von 32 m².

In den Stadtteilen Niederhohndorf und Hartmannsdorf gibt es keine Kleingartenanlagen.

Es handelt sich hierbei jedoch um Stadtteile mit einer ausgeprägten dörflichen Struktur, in denen hauptsächlich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Bauernhöfe zu finden sind.

Der Stadtteil Pölbitz verfügt über 16 Kleingartenanlagen mit einer Gesamtfläche von 235.864 m² und dient damit zum Teil dem mit Kleingärten unterversorgtem Stadtbezirk Mitte sowie den Stadtteilen Eckersbach E5/1 und E5/2-3 als Ausgleich.

(24)

Stadtbezirk West

Im Bezirk West leben ca. 16.885 Menschen in 4 Stadtteilen. Die hier vorhandenen 26 Kleingartenanlagen besitzen eine Gesamtfläche von 686.857,70 m², so dass jedem Ein- wohner rein rechnerisch eine Fläche von 40 m² zur Verfügung steht. Der bevölkerungs- arme Stadtteil Reichenbacher Straße (Freiheitssiedlung) verfügt über 6 Kleingartenanla- gen mit 212.968,50 m² Gesamtfläche und versorgt unter anderem die Bevölkerung im Stadtbezirk Mitte sowie im Stadtteil Neuplanitz mit Kleingärten.

Stadtbezirk Süd

Im bevölkerungsreichsten Bezirk befindet sich auch der größte Anteil an Kleingartenflä- chen. Die 41 Kleingartenanlagen haben eine Gesamtgröße von 1.056.555,50 m². Den 28.989 Einwohnern der 9 Stadtteile stehen somit im Durchschnitt jeweils 36 m² Kleingar- tenland zur Verfügung.

Der Bedarf des Stadtteiles Neuplanitz, der mit nur 12.585 m² Gartenland für 8.852 Ein- wohner stark unterversorgt ist, wird durch die große Anzahl an Kleingartenanlagen in den angrenzenden Stadtteilen gedeckt.

Der hohe Anteil an Kleingartenfläche im Stadtteil Bockwa füllt unter anderem die Versor- gungslücke im Stadtbezirk Mitte.

Der Stadtteil Rottmannsdorf ist von einem dörflichen Charakter geprägt. Da hier kaum mehrgeschossige Wohnbauten zu finden sind, deckt der geringe Anteil an Kleingartenland den Bedarf.

(25)

Tabelle 6: Versorgungssituation nach Stadtbezirken

Stadtteil Einwoh-

ner

Anzahl Kleingartenan- lagen

Fläche in m²

Kleingartenflä- che/ Einwohner BEZIRK MITTE

Innenstadt 3.290 keine Kleingartenanlage 0,00 0 m²/Einwohner Mitte-Nord 4.669 keine Kleingartenanlage 0,00 0 m²/Einwohner Mitte-West 4.209 3 Kleingartenanlagen 88.471,00 21 m²/Einwohner Mitte-Süd 719 keine Kleingartenanlage 0,00 0 m²/Einwohner Nordvorstadt 6.053 3 Kleingartenanlagen 37.946,00 6 m²/Einwohner Gesamt 18.899 6 Kleingartenanlagen 126.417,00 7 m²/Einwohner STADTBEZIRK OST

Äußere Dresdner Stra- ße/ Pöhlauer Straße

321 2 Kleingartenanlagen 80.990,00 252 m²/Einwohner Eckersbacher Siedlung 1.478 3 Kleingartenanlagen 80.008,35 54 m²/Einwohner Pöhlau 691 2 Kleingartenanlagen 37.028,00 54 m²/Einwohner Auerbach 1.602 5 Kleingartenanlagen 68.743,00 43 m²/Einwohner Eckersbach E5-I 2.689 keine Kleingartenanlage 0,00 0 m²/Einwohner Eckersbach E 5-II 1.744 keine Kleingartenanlage 0,00 0 m²/Einwohner Eckersbach E 1- E 4 5.404 1 Kleingartenanlage 58.627,25 11 m²/Einwohner Talstraße/Trillerberg 1.599 4 Kleingartenanlagen 114.875,00 72 m²/Einwohner Gesamt 15.528 17 Kleingartenanlagen 440.027,60 28 m²/Einwohner STADTBEZIRK NORD

Pölbitz 3.755 16 Kleingartenanlagen 235.864,00 63 m²/Einwohner Weißenborn 4.292 4 Kleingartenanlagen 64.893,50 15 m²/Einwohner Niederhohndorf 300 keine Kleingartenanlage 0,00 0 m²/Einwohner Hartmannsdorf 156 keine Kleingartenanlage 0,00 0 m²/Einwohner Oberrothenbach 647 1 Kleingartenanlage 18.746,00 29 m²/Einwohner Mosel 2.170 4 Kleingartenanlagen 47.248,00 22 m²/Einwohner Crossen 1.630 4 Kleingartenanlagen 54.994,50 34 m²/Einwohner Schneppendorf 576 1 Kleingartenanlage 12.338,00 21 m²/Einwohner Schlunzig 326 1 Kleingartenanlage 13.790,00 42 m²/Einwohner Gesamt 13.852 31 Kleingartenanlagen 447.874,00 32 m²/Einwohner STADTBEZIRK WEST

Reichenbacher Straße (Freiheitssiedlung)

1.008 6 Kleingartenanlagen 212.968,50 211 m²/Einwohner Marienthal Ost 7.303 9 Kleingartenanlagen 259.345,20 36 m²/Einwohner Marienthal West 8.018 10 Kleingartenanlagen 189.573,00 24 m²/Einwohner

Brand 556 1 Kleingartenanlage 24.971,00 45 m²/Einwohner

Gesamt 16.885 26 Kleingartenanlagen 686.857,70 41 m²/Einwohner STADTBEZIRK SÜD

Bockwa 221 4 Kleingartenanlagen 154.632,00 700 m²/Einwohner Oberhohndorf 2.310 5 Kleingartenanlagen 85.541,50 37 m²/Einwohner Schede-

witz/Geinitzsiedlung

2.387 8 Kleingartenanlagen 235.064,00 98 m²/Einwohner Niederplanitz 5.469 9 Kleingartenanlagen 274.824,00 50 m²/Einwohner Neuplanitz 8.852 3 Kleingartenanlagen 12.585,00 1 m²/Einwohner Hüttelsgrün 446 2 Kleingartenanlagen 22.555,00 50 m²/Einwohner Oberplanitz 6.297 6 Kleingartenanlagen 186.384,00 30 m²/Einwohner Rottmannsdorf 687 1 Kleingartenanlage 8.595,00 13 m²/Einwohner Cainsdorf 2.320 3 Kleingartenanlagen 76.375,00 33 m²/Einwohner Gesamt 28.989 41 Kleingartenanlagen 1.056.555,50 36 m²/Einwohner

(26)

In der Literatur zum Kleingartenwesen findet man häufig die Aussage, dass Kleingarten- anlagen als Ersatz für fehlende Hausgärten dienen. Eine Stadtwohnung in Verbindung mit einem Kleingarten soll eine Alternative zu einem Eigenheim am Stadtrand darstellen.

Als Richtwert gilt eine fußläufige Entfernung von 15 Minuten zwischen Wohnung und Gar- ten, um eine Nutzung der Parzelle nicht nur am Wochenende zu ermöglichen.

In der Praxis ist in Zwickau, wie sicher in der Mehrzahl größerer ostdeutscher Städte festzustellen, dass ein Großteil der Kleingärtner ihre Parzelle nicht in unmittelbarer Nach- barschaft zu ihrer Wohnung haben. Die Entfernung beträgt in der Regel 1 bis 6 Kilometer (Tabelle 7). Dies hat zwei Gründe.

Zum einen führte die Errichtung der Plattenbauten in den Stadtteilen Neuplanitz und E- ckersbach während der 70er und 80er Jahre zu einem umfangreichen Wohnungswechsel der Bevölkerung, wobei die angepachtete Parzelle zum überwiegenden Teil behalten wur- de. Dadurch löste sich die häufig noch bestandene räumliche Zuordnung von Kleingarten und Wohnung auf.

Zum anderen war die Nachfrage nach Kleingärten bis zur Wiedervereinigung meist größer als das Angebot an freien Parzellen, so dass die Auswahlmöglichkeiten für den Interes- senten eher begrenzt waren. Für einen eigenen Garten wurden auch längere Anfahrtswe- ge in Kauf genommen. Diese Pächter halten auch heute an ihren Parzellen fest und sind kaum bereit, sie gegen wohnungsnäheres Pachtland einzutauschen.

Es ist jedoch festzustellen, dass heutige Interessenten an einem Kleingarten wieder mehr Wert auf die Nähe des Kleingartens zur Wohnung legen.

(27)

Tabelle 7 Einzugsgebiet der Kleingartenanlagen Stadt-

bezirk

Stadtteil Kleingartenanlage Einzugsgebiet

MITTE Mitte-West 24 An der Reitbahn Eckersbach, Planitz, Marienthal, Innenstadt

88 Parkstraße Eckersbach, Planitz, Bahnhofs- vorstadt, Pölbitz, Zwickauer Land

93 Rosenfreunde Innenstadt, Bahnhofsvorstadt, Nordvorstadt, Pölbitz, Planitz, Eckersbach, Marienthal, Zwickauer Land

Nordvorstadt 27 Aufbau Nord keine Angaben 68 Kornblume Nordvorstadt

72 Muldenaue Eckersbach, Pölbitz, Zwickauer Land

OST Gebiet 8 Am Brückenberg Äußere Dresdner

Str.

Pöhlau, Innenstadt, Planitz, Eckersbach, Marienthal, Zwickauer Land

101 Sonnenland am Innenstadt, Planitz, Pölbitz, Brückenberg Eckersbach, Zwickauer Land Eckersbacher 10 Am Finkenweg Eckersbach, Neuplanitz Siedlung 71 Morgensonne keine Angaben

118 Wiesenaue Eckersbach, Innenstadt Pöhlau 91 Pöhlauer Tal Eckersbach, Neuplanitz,

Pölbitz, Innenstadt 114 Waldfrieden Innenstadt, Eckersbach,

Pöhlau

Auerbach 6 Am Auerbach Auerbach, Eckersbach, Marienthal, Pölbitz, Zwickauer Land 26 Auerbach Süd keine Angaben 83 Neuland 47 Eckersbach

100 Sonnenland Eckersbach, Auerbach, Pölbitz

108 Thurmer Straße Eckersbach, Pölbitz, Zwickauer Land

Eckersbacher Höhe 34 Eckersbacher Höhe Eckersbach, Innenstadt

(E1-E4) Pölbitz, Planitz, Zwickauer Land

Gebiet Talstraße/ 22 Amseltal Eckersbach

Trillerberg 79 Naturfreunde Eckersbach, Innenstadt, Neuplanitz, Pölbitz 80 Naturheilverein Eckersbach, Innenstadt,

Pölbitz, Marienthal, Planitz, Zwickauer Land

106 Talstraße Eckersbach, Pölbitz, Planitz

NORD Pölbitz 11 Am Fuchsbau Pölbitz, Eckersbach, Auerbach, Zwickauer Land 23 An der Moseler Straße keine Angaben

33 Dorotheenstraße Pölbitz, Eckersbach, Innenstadt, Neuplanitz

41 Franz-Mehring Pölbitz, Eckersbach, Neuplanitz

(28)

Stadt- bezirk

Stadtteil Kleingartenanlage Einzugsgebiet

54 Gudrunstraße Pölbitz

59 Hermann Duncker Pölbitz, Eckersbach, Planitz, Innenstadt, Mosel

63 Idyll keine Angaben

67 Kläranlage Pölbitz, Eckersbach 73 Muldenstrand Eckersbach, Pölbitz,

Nordvorstadt, Innenstadt 78 Naturfreunde Mulden-

thal

keine Angaben 81 Neue Welt keine Angaben

86 Nordlicht Pölbitz, Eckersbach, Mosel, Weißenborn, Marienthal, Neuplanitz

90 Planschwiese Pölbitz, Oberrothenbach, Eckersbach, Marienthal, Innenstadt, Planitz 98 Schreberfreunde Pölbitz, Eckersbach 103 Stiller Winkel Pölbitz, Eckersbach,

Neuplanitz 120 Zellstoff keine Angaben

Weißenborn 20 Am Waldparkweg Weißenborn, Marienthal, Eckersbach, Neuplanitz, Innenstadt

40 Feuerbachweg Pölbitz, Eckersbach, Planitz, Weißenborn, Mosel

61 Hoffnung Weißenborn, Pölbitz, Eckersbach, Marienthal, Planitz, Innenstadt

Oberrothenbach 87 Oberrothenbach Oberrothenbach, Crossen, Mosel

Mosel 16 Am Lauernhainer Weg Mosel, Schlunzig

18 Am Sportplatz Mosel, Crossen, Innenstadt 25 An der Schule keine Angaben

32 Dauerland (Mosel) Mosel

Crossen 35 Einheit Crossen, Pölbitz, Eckersbach, Marienthal, Zwickauer Land 75 Naherholung Eckersbach, Crossen

76 Naturfreunde (Crossen) Crossen, Eckersbach, Marienthal, Planitz, Zwickauer Land 99 Sonnenblick Crossen

Schneppendorf 113 Waldesruh Pölbitz, Planitz, Weißenborn, Marienthal, Eckersbach, Mosel, Schneppendorf, Oberrothen- bach,

Zwickauer Land

Schlunzig 97 Schlunzig Schlunzig, Mosel, Crossen, Zwickauer Land, Glauchau WEST Reichenbacher Str. 13 Am Galgengrundbach Planitz, Marienthal, Eckersbach

(Freiheitssiedlung) 47 Glück Auf I Planitz, Eckersbach,

Innenstadt, Reichenbacher Str.

64 Imme keine Angaben

(29)

Stadt- bezirk

Stadtteil Kleingartenanlage Einzugsgebiet

70 Maxhütte Neuplanitz, Eckersbach, Marienthal

117 Westsachsenland Eckersbach, Innenstadt, Marienthal, Neuplanitz 119 Wilhelmshöhe Innenstadt, Neuplanitz,

Eckersbach

Marienthal Ost 31 Dauerland Marienthal, Neuplanitz, Eckersbach, Weißenborn, Pölbitz, Cainsdorf

36 Eintracht Marienthal, Pölbitz,Planitz 38 Erholung Marienthal, Neuplanitz,

Innenstadt, Eckersbach, Weißenborn

52 Grüne Wiese keine Angaben

53 Grünes Dreieck Marienthal, Neuplanitz, Eckersbach, Pölbitz

57 Harmonie Marienthal, Pölbitz, Planitz, Eckersbach, Zwickauer Land 85 Nord-West Marienthal, Eckersbach,

Neuplanitz, Innenstadt 104 Südblick Marienthal, Innenstadt,

Eckersbach, Neuplanitz, Zwickauer Land

107 Terrassenland Marienthal, Innenstadt, Pölbitz, Eckersbach, Neuplanitz,

Marienthal West 21 Am Windberg Marienthal, Neuplanitz, Pölbitz, Innenstadt 39 Eschenweg Marienthal

51 Grabeland Marienthal Marienthal, Neuplanitz, Eckersbach

55 Gut Zucht Marienthal, Planitz, Eckersbach 56 Gute Hoffnung Marienthal, Neuplanitz,

Weißenborn, Zwickauer Land 65 Karl-Keil Marienthal, Neuplanitz,

Eckersbach 77 Naturfreunde Marien-

thal

keine Angaben

89 Pauluspark Marienthal, Neuplanitz, Eckersbach, Innenstadt 94 Sachsenland Marienthal, Neuplanitz,

Eckersbach, Zwickauer Land 105 Südhang Marienthal, Neuplanitz,

Innenstadt, Eckersbach

Brand 112 Volkswohl keine Angaben

SÜD Bockwa 4 Alt Bockwa Eckersbach, Wilkau-Haßlau, Neuplanitz, Innenstadt

9 Am Felsen keine Angaben

14 Am Schmelzbach Neuplanitz, Eckersbach, Wilkau-Haßlau

102 Sonnenstein Innenstadt, Neuplanitz, Eckersbach, Marienthal

(30)

Stadt- bezirk

Stadtteil Kleingartenanlage Einzugsgebiet

Oberhohndorf 29 Birkenweg Neuplanitz, Oberhohndorf, Innenstadt, Pölbitz, Eckersbach, Zwickauer Land

37 Eintracht Oberhohndorf keine Angaben 46 Gartenfreunde Ober-

hohndorf

Oberhohndorf, Zwickauer Land 48 Glück Auf III Innenstadt, Planitz, Eckersbach,

Zwickauer Land 62 Huhdorfer Berg keine Angaben Schedewitz/ 12 Am Fuchsgraben keine Angaben

Geinitzsiedlung 42 Freiheit Neuplanitz, Schedewitz 44 Früh Auf Innenstadt, Eckersbach,

Schedewitz, Neuplanitz, Zwickauer Land

69 Lichte Höhe Eckersbach, Pölbitz, Planitz, Innenstadt

82 Neues Leben Planitz, Eckersbach

84 Neuland keine Angaben

96 Schedewitz keine Angaben

121 Zukunft Planitz, Innenstadt, Marienthal, Eckersbach, Pölbitz,

Zwickauer Land

Niederplanitz 2 Alexanderhöhe Eckersbach, Rottmannsdorf, Planitz, Zwickauer Land 3 Alexanderschacht Planitz, Cainsdorf, Marienthal,

Eckersbach, Zwickauer Land

7 Am Biel keine Angaben

14 Am Hammerwald Neuplanitz, Eckersbach, Zwickauer Land

28 Bergmannshöhe Planitz, Marienthal, Cainsdorf, Zwickauer Land

49 Glück Auf IV keine Angaben 58 Heimattreue Planitz

95 Schäferei Planitz, Innenstadt, Eckersbach, Zwickauer Land

109 Vereinsglück Planitz, Marienthal, Innenstadt, Pölbitz

Neuplanitz 45 Fucikstraße Neuplanitz 66 Kirowstraße Neuplanitz 92 Ricarda-Huch-Straße Neuplanitz

Hüttelsgrün 5 Am alten Holzplatz Planitz,Eckersbach, Hüttelsgrün, Zwickauer Land

43 Frieden keine Angaben

Oberplanitz 15 Am Kreuzberg keine Angaben 19 Am Strandbad keine Angaben

30 Damaschkestraße Planitz, Cainsdorf, Marienthal 110 Völkerfreundschaft Innenstadt, Planitz, Marienthal 115 Waldhäuser A Planitz, Eckersbach

116 Waldhäuser B Weißenborn, Marienthal, Planitz, Zwickauer Land

Rottmannsdorf 1 Abendfrieden keine Angaben

(31)

Stadt- bezirk

Stadtteil Kleingartenanlage Einzugsgebiet

Cainsdorf 50 Goldene Sonne Cainsdorf, Planitz, Marienthal, Eckersbach, Zwickauer Land 74 Nach Feierabend keine Angaben

111 Volksgesundheit Eckersbach, Planitz, Cainsdorf

(32)

4.3.2. Funktion im städtischen Grünsystem

Als Grünsystem einer Stadt wird das Zusammenwirken und der Verbund begrünter Frei- räume verstanden. Neben zusammenhängenden größeren Grünzügen und Waldflächen beinhaltet dies auch gärtnerische Anlagen, Parks, Friedhöfe, städtische Plätze sowie das Straßenbegleitgrün.

Die Muldenaue sowie der Waldpark Weißenborn sind aufgrund ihrer Größe und Lage für die Stadt Zwickau von besonderer Bedeutung. Aber auch der Graurock, der Höllen- und der Knappengrund, das Landschaftsschutzgebiet „Am Kreuzberg“, der Schwanenteichpark sowie weitere Parkanlagen, wie der Park „Neue Welt“, der Schlobigpark oder der Schlosspark Planitz haben eine herausragende Bedeutung für die Naherholung der Bevöl- kerung.

Die 121 Kleingartenanlagen sind ebenfalls Bestandteil des Frei- und Grünflächensystems der Stadt. Sie sind mit Ausnahme des Stadtkerns über das gesamte Zwickauer Stadtge- biet verteilt und haben damit einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert als stadtöko- logische Aufwertung des Lebensraumes Stadt sowie als Bestandteil des Grünflächenver- bundes.

So tragen beispielsweise die Kleingartenanlagen im Stadtteil Schedewitz/ Geinitzsiedlung positiv zur Durchmischung der vorhandenen Siedlungsstruktur bei. In den Stadtteilen Bockwa und Oberhohndorf verbinden die auf ehemaligen Halden errichteten Anlagen die vorhandenen Siedlungsbereiche. Mehrere Kleingartenanlagen sind an Fuß-, Wander- oder Radwegen angebunden.

Im innerstädtischen und stadtnahen Bereich sollen Kleingartenanlagen zur Erholung für die Bewohner der angrenzenden Wohngebiete dienen bzw. einen Durchgang zu anschlie- ßenden Grünflächen bieten. Um diese Funktion im Grünsystem wahrzunehmen, sollten sie deshalb barrierefrei erreichbar, der Öffentlichkeit zugänglich sowie fußläufig durch- querbar sein. Kleingartenanlagen sind grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich.

Allerdings können die Vereine nach der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. Öffnungszeiten festlegen. In der Tabelle 8 wird die öffentli- che Zugänglichkeit, Durchquerbarkeit sowie die Verbindung an Fuß- oder Radwegen auf- gezeigt. Weiterhin werden die öffentlich gewidmeten Wege, die durch Kleingartenanlagen führen bzw. an Kleingartenanlagen liegen, genannt. Auch sind die Kleingartenanlagen im Zuge von öffentlich gewidmeten Wegen entsprechend der Straßenreinigungssatzung ver- pflichtet, den Winterdienst und die Reinigungspflicht durchzuführen.

Ebenfalls Einfluss auf ihre Bedeutung im Grünsystem der Stadt hat die Ausdehnung und Lage einer Kleingartenanlage. So haben große Anlagen, wie z.B. die Kleingartenvereine

„Am Kreuzberg“ e. V., „Heimattreue“ e. V. oder „Naturheilverein“ e. V. mit ihren zahlrei- chen Parzellen und ihrem umfangreichen Wegesystem einen höheren Stellenwert als kleine Anlagen.

(33)

Tabelle 8: Öffentliche Zugänglichkeit, Durchquerbarkeit der Kleingartenanlagen, Fußwe- ge, Öffentliche Wege

Nr. Kleingartenanlage öffentl.

zu- gängl.

durch- quer- bar

Verbindung zu Fuß- oder Radwe- gen

Öffentliche Wege an bzw. durch KGA 1 Abendfrieden ja nein

2 Alexanderhöhe ja nein an KGA Cainsdorfer

Straße BÖW 1 3 Alexanderschacht ja ja

4 Alt Bockwa ja nein

5 Am alten Holzplatz ja nein

6 Am Auerbach ja ja Auerbacher Fußweg an KGA Straße des Frie- dens BÖW 1

7 Am Biel ja ja an KGA Himmel-

fürststraße BÖW 1 8 Am Brückenberg ja nein

9 Am Felsen ja ja

10 Am Finkenweg ja ja 11 Am Fuchsbau ja nein 12 Am Fuchsgraben ja ja 13 Am Galgengrundbach ja ja 14 Am Hammerwald ja ja

15 Am Kreuzberg ja ja Kreuzbergweg, LSG "Am Kreuzberg"

durch KGA Kreuzberg- weg BÖW 1

16 Am Lauenhainer Weg ja nein an KGA Lauenhainer

Weg ÖFW 17 Am Schmelzbach ja ja

18 Am Sportplatz ja ja

19 Am Strandbad nein nein LSG "Am Kreuzberg"

20 Am Waldparkweg ja nein nahe Waldfußweg an KGA Marienthaler Weißenborner Fußweg BÖW

21 Am Windberg ja ja an KGA Joliot-Curie-

Str./B.-Brecht-Straße BÖW 1

22 Amseltal ja nein

23 An der Moseler Straße

ja nein 24 An der Reitbahn ja ja 25 An der Schule ja ja

26 Auerbach Süd ja ja Auerbacher Fußweg

27 Aufbau Nord ja ja Pölbitzer Kirchsteig an KGA Pölbitzer Kirch- steig BÖW

28 Bergmannshöhe ja ja an KGA Einsteinstraße

BÖW 2

29 Birkenweg ja ja

30 Damaschkestraße ja nein

31 Dauerland ja ja Waldfußweg an KGA Newtonstraße

BÖW 1 32 Dauerland (Mosel) ja ja

33 Dorotheenstraße ja ja an KGA Pölbitzer Str.

BÖW 1 34 Eckersbacher Höhe ja ja Eckersbacher

Rundwanderweg

an KGA Uferstr. BÖW 1

(34)

Nr. Kleingartenanlage öffentl.

zu- gängl.

durch- quer- bar

Verbindung zu Fuß- oder Radwe- gen

Öffentliche Wege an bzw. durch KGA

35 Einheit ja ja Nähe KGA P.-Leonhardt

Str. BÖW 1

36 Eintracht ja ja

37 Eintracht Oberhohn- dorf

ja nein

38 Erholung ja ja Marienth. Weißen- borner Fußweg

an KGA Teil Blumenweg BÖW 1

39 Eschenweg nein nein an KGA Eschenweg ETW

1 40 Feuerbachweg nein nein

41 Franz-Mehring ja ja

42 Freiheit ja ja

43 Frieden ja ja

44 Früh Auf nein ja

45 Fucikstraße ja nein 46 Gartenfreunde Ober-

hohndorf

ja ja 47 Glück Auf I ja nein 48 Glück Auf III ja ja

49 Glück Auf IV ja nein an KGA Am Biel BÖW 1

50 Goldene Sonne ja ja

51 Grabeland ja ja

52 Grüne Wiese ja ja Marienthaler Fußweg

durch KGA Marienthaler Fußweg BÖW Teil 3 53 Grünes Dreieck nein ja Marienthaler

Fußweg

an KGA Marienthaler Fußweg Teil 3

54 Gudrunstraße ja ja

55 Gut Zucht ja ja

56 Gute Hoffnung ja ja

57 Harmonie ja ja Marienth. Weißen- borner Fußweg

an/durch KGA Marien- thaler Weißenborner Fußweg BÖW

58 Heimattreue ja ja 59 Hermann Duncker ja ja 60 Hinter dem Zwickau-

er Hof

ja ja an KGA Dieselstr. BÖW 1

61 Hoffnung ja ja

62 Huhdorfer Berg ja nein

63 Idyll ja nein

64 Imme ja ja

65 Karl Keil ja nein

66 Kirowstraße ja nein Nähe KGA Jablonecer

Str. BÖW 1

67 Kläranlage ja ja Muldenradweg an KGA Leipziger Str.

BÖW 1

68 Kornblume ja ja

69 Lichte Höhe ja ja an KGA Stenner

Marktsteig BÖW

70 Maxhütte ja ja

71 Morgensonne ja ja an KGA Äußere Dresdner

Straße BÖW 2

(35)

Nr. Kleingartenanlage öffentl.

zu- gängl.

durch- quer- bar

Verbindung zu Fuß- oder Radwe- gen

Öffentliche Wege an bzw. durch KGA 72 Muldenaue ja ja Muldenradweg, Pöl-

bitzer Kirchsteig

an KGA Pölbitzer Kirch- steig BÖW

73 Muldenstrand ja nein 74 Nach Feierabend ja nein 75 Naherholung ja nein 76 Naturfreunde (Cros-

sen)

ja ja an KGA Schneppendor-

fer Str. BÖW 2 77 Naturfreunde Marien-

thal

ja ja Brander Marktsteig an KGA Brander Marktsteig BÖW 78 Naturfreunde Mul-

dental

ja ja 79 Naturfreunde ja ja

80 Naturheilverein ja ja Knappengrund an KGA Trillerstr. BÖW 1

81 Neue Welt ja ja

82 Neues Leben nein ja an KGA Obersteigerweg

BÖW 1

83 Neuland 47 ja nein

84 Neuland ja ja Muldenradweg Nähe KGA Muldenstraße BÖW 2

85 Nord-West ja ja

86 Nordlicht ja zum

Teil 87 Oberrothenbach ja zum

Teil 88 Parkstraße ja ja

89 Pauluspark ja ja an KGA Joliot-Curie-Str.

BÖW 1

90 Planschwiese ja nein Pölbitzer Kirchsteig an KGA Pölbitzer Kirch- steig BÖW

91 Pöhlauer Tal ja ja

92 Ricarda-Huch-Straße ja ja an KGA Neuplanitzer

Straße BÖW 1

93 Rosenfreunde ja ja an KGA Seilerstr. BÖW 1

94 Sachsenland ja ja

95 Schäferei ja nein an KGA Kreuzbergweg

BÖW 2

96 Schedewitz ja ja

97 Schlunzig ja zum

Teil

98 Schreberfreunde ja ja Muldenradweg, Pölbitzer Kirchsteig

durch KGA Schreberweg, Pölbitzer Kirchsteig BÖW 99 Sonnenblick nein ja Crossener

Marktsteig

durch KGA Crossener Marktsteig BÖW 100 Sonnenland ja ja

101 Sonnenland am Brü- ckenbg

ja ja Knappengrund an KGA Äußere Dresdner Str. BÖW 1 und ÖFW 1 102 Sonnenstein ja ja

103 Stiller Winkel ja nein

104 Südblick ja ja Marienthaler Fußweg

an KGA Marienthaler Fußweg Teil 2

105 Südhang ja ja durch KGA Berthold-

Brecht-Str. BÖW 1

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