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Evaluation der kantonalen Förderung von Energieanalysen

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Academic year: 2022

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Evaluation der kantonalen Förderung   von Energieanalysen 

     

Evaluation im Rahmen eines Berufspraktikums   beim Amt für Umweltschutz und Energie  

des Kantons Basel‐Landschaft   

           

Fachstelle Energie  Rheinstrasse 29 

4410 Liestal   

Mai 2012                 

Annina Ruppli, Studentin Geowissenschaften 

annina.ruppli@stud.unibas.ch 

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Inhaltsverzeichnis   

1 Zusammenfassung...3

2 Einleitung...4

2.1 Ausgangslage und Ziele der Praktikumsarbeit...4

2.2 Rechtliche Grundlagen...5

2.2.1 Bund und Kantone...5

2.2.2 Energiegesetz...5

2.2.3 Die 2000‐Watt‐Gesellschaft...6

2.3 Energieanalysen als Teil des Baselbieter Energiepakets...7

2.3.1 Energieanalysen...7

2.3.2 Gesamtsanierung...9

3. Fragebogenaktion...10

3.1 Vorgehen...10

3.2 Resultate und Auswertungen...11

3.2.1 Anzahl verschickte und retournierte Fragebogen...11

3.2.2 Verständlichkeit und Hilfeleistung des schriftlichen Berichts der Energieanalyse...11

3.2.3 Nachbesprechung der durchgeführten Energieanalyse...12

3.2.4 Verständlichkeit und Hilfeleistung  der Nachbesprechung...13

3.2.5 Planungsunterstützung für Sanierungsmassnahmen...14

3.2.6 Beurteilung der Förderbeitragshöhe...15

3.2.7 Geplante und realisierte Sanierungsmassnahmen...15

3.2.8 Gründe für das Ablehnen einer Sanierungsmassnahme...18

3.2.9 Anreize zur attraktiveren Gestaltung energetischer Sanierungen...19

4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen...21

4.1 Fazit der Auswertung...21

4.2 Empfehlungen für Förderpraxis...22

5. Quellenverzeichnis...23

6. Danksagung...23

Anhang...24

 

(3)

1 Zusammenfassung 

 

In meinem Berufspraktikum beim kantonalen Amt für Umweltschutz und Energie untersuchte ich den  Wert und die Wirkung von Energieanalysen, welche vom Kanton Basel‐Landschaft mit Förderbei‐

trägen unterstützt werden.  

Dabei lag es im Interesse der Fachstelle Energie herauszufinden, wie stark die Energieanalysen einen  Einfluss auf die energetischen Sanierungsmassnahmen haben und in welcher Form die Förderung  von Energieanalysen optimiert werden kann. 

Um dies auswerten zu können führten wir eine Wirkungsanalyse im Rahmen einer schriftlichen Um‐

frage durch, bei welcher die Beurteilung der Energieanalysen durch die Liegenschaftseigentümer und  Liegenschaftseigentümerinnen im Zentrum stand. Wir baten sie um eine Beschreibung der ge‐

troffenen Massnahmen bei einer energetischen Sanierung, um die Liegenschaften energieeffizienter  zu gestalten und vermehrt erneuerbare Energien einzusetzen. Wir wollten mit der Umfrage einen  groben Überblick über die Sanierungsentwicklung im Förderprogramm erhalten und abschätzen wie  hilfreich die Energieanalyse bei der Planung weiterer Sanierungsmassnahmen ist.  

 

In diesem Bericht gehe ich zunächst auf die Grundlagen des Kantons und Bundes ein. In einem weite‐

ren Teil fasse ich die Resultate der Umfrage zusammen und werte diese mit Hilfe diverser Graphiken  aus, um die Beurteilung der Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftseigentümerinnen zu verdeut‐

lichen. Den Schlussteil bildet eine Empfehlung für die Förderpraxis aufgrund der Auswertungen der  Umfrage.  

 

In der Schweiz ist der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch etwa 6500 Watt pro Person. Das Ziel  der 2000‐Watt‐Gesellschaft sieht jedoch vor den Verbrauch massiv zu senken und somit Energie ein‐

zusparen. Durch eine energetische Sanierung können Gebäude energieeffizienter gestaltet werden  und es ist somit wichtig die richtige Planung dieser Massnahmen vorauszusetzen. Eine Energie‐

analyse bietet den Eigentümern und Eigentümerinnen einer Liegenschaft einen Überblick über die  Energieeffizienz und unterstützt die weitere Planung einer energetischen Sanierung.  

 

Die Auswertung der vorgenommenen Umfrage zeigt, dass knapp 85% der Antwortenden nach der  durchgeführten Energieanalyse eine Sanierung geplant haben oder diese bereits realisieren konnten. 

Dies ist eine sehr positive Bilanz und spiegelt das Interesse der Gesellschaft an der Umsetzung der  2000‐Watt‐Gesellschaft wieder. Der Wert einer Energieanalyse wird durch diese Auswertung  bestätigt und zeigt, dass die Liegenschaftseigentümer und ‐eigentümerinnen bei einer guten  Beratung bereit sind eine Veränderung ihrer Liegenschaft vorzunehmen.   

Auch die Wirkung kann anhand der Resultate bestärkt werden, denn die Energieanalyse bietet beim  Grossteil der Antwortenden eine Planungsunterstützung für die Sanierungsmassnahmen.  

 

Damit der Kanton Basel‐Landschaft die Zielsetzung einer energieeffizienten Gesellschaft verfolgen  kann, müssen Energieanalysen und Sanierungsmassnahmen unbedingt weiter gefördert und finan‐

ziell unterstützt werden. 

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2 Einleitung 

2.1 Ausgangslage und Ziele der Praktikumsarbeit 

 

Um den jährlichen Heizbedarf zu decken brauchen wir eine grosse Menge an Rohstoffen. Diese  werden jedoch weltweit immer knapper und stehen der Gesellschaft nicht unendlich zur Verfügung.  

Speziell die fossilen Energieträger sind begrenzt in ihren Ressourcen und haben einen signifikanten  Einfluss auf die Umwelt. Laut dem Bundesamt für Energie soll beispielsweise der Öl‐Peak zwischen  2010 und 2030 erreicht werden. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft eine Alternative zu den fossilen  Energieträgern finden muss, welche langfristig eine Lösung bieten. Deshalb ist es wichtig sorgfältig  und nachhaltig mit den vorhandenen Rohstoffen umzugehen.  

Die Nutzung von fossilen Rohstoffen setzt viel CO2 frei. Diese schädigen die Umwelt enorm und  haben einen verstärkten Einfluss auf den Klimawandel. Viele Gebäude werden jedoch mit diesen  Energiequellen beheizt und verbrauchen grosse Mengen an Energie.  

 

Im Jahr 1979 führte der Kanton Basel‐Landschaft deshalb Energievorschriften ein, als Massnahme  den Heizenergiebedarf der Bauten zu senken. Auf diesen ersten Schritt in der Energiepolitik folgten  weitere Massnahmen in Form diverser Revisionen bis 2009. Der Heizenergiebedarf konnte mit Hilfe  der fortschreitenden Technik enorm gesenkt werden und liegt bei heutigen Neubauten bei ca. 4 Liter  Heizöläquivalent pro Quadratmeter Energiebezugsfläche pro Jahr.  

Anhand der folgenden Grafik ist die Reduktion des Energiebedarfs bei Neubauten deutlich zu  erkennen.  

 

Abb. 1 Heizenergiebedarf in Liter Heizöl pro Quadratmeter pro Jahr bei Gebäuden verschiedener Altersklassen   

(http://www.baselland.ch/Energie‐und‐Bauen.315512.0.html). 

 

Vor allem bei den Bauten mit Jahrgang 1990 und älter ist jedoch noch enormes Potenzial vorhanden  um den Heizenergiebedarf pro Jahr zu senken. Durch Sanierung der Gebäudehüllen und dem  vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien und fortschrittlicher Haustechnik könnte der  Heizenergiebedarf deutlich reduziert werden. 

 

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bauten finanziell zu unterstützen. Deshalb fördert er mit kantonalen Beiträgen Energieanalysen und  energetische Sanierungsmassnahmen. Ausserdem werden bei den Neubauten die Standards von  Minergie angestrebt und auf eine 2000‐Watt‐Gesellschaft hingearbeitet.  

Die Energieanalysen dienen der Einschätzung des energetischen Ist‐Zustandes eines Gebäudes und  werden in einer Klassifizierung nach dem Energieverbrauch angegeben. Ausserdem werden Vor‐

schläge für energetische Sanierungen aufgelistet, welche das grösste Einsparpotenzial mit sich  bringen. 

 

Seit Beginn dieser Förderung im Mai 2009 bis Ende Dezember 2011 wurden bereits 736  Energieanalysen finanziell unterstützt und insgesamt CHF 665'000.‐ Fördergelder eingesetzt.  

 

Das Ziel meiner Praktikumsarbeit war es nun herauszufinden, ob der Einsatz der öffentlichen Gelder  für Energieanalysen wirkungsvoll ist und ob die energetische Sanierung des bestehenden Gebäude‐

parks die wichtigsten Impulse daraus erhält. Durch diese Analyse können wir Empfehlungen für die  Förderpraxis geben, um diese allenfalls anzupassen und dadurch zu optimieren.  

 

2.2 Rechtliche Grundlagen 

2.2.1 Bund und Kantone   

Im Gegensatz zu den Energievorschriften des Kantons Basel‐Landschaft, welche 1979 eingeführt wor‐

den sind, wurde die Energiepolitik erst 1990 in der schweizerischen Verfassung verankert. Bund und  Kantone sollen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Energieversorgung einsetzen. Dazu ge‐

hören auch Ansätze wie beispielsweise Sicherheit, Wirtschaftlichkeit  und Umweltverträglichkeit.  

Diese Politik basiert auf der weltweit prognostizierten Ressourcenknappheit und den steigenden CO2‐ Emissionen, welche einen beträchtlichen Einfluss auf Klima und Umwelt haben.  

Da die Gesellschaft von den Energieressourcen abhängig ist, hat sich der Bund zum Ziel gesetzt  Energie zu sparen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Die Umsetzung dieser Ziele  im Gebäudebereich sind in erster Linie die Kantone zuständig. 

 

2.2.2 Energiegesetz   

Die kantonalen Zielsetzungen zur Reduktion des Energieverbrauchs sind im Energiegesetz EnG vor‐

handen: 

Das Energiegesetz will, dass die sichere, umweltgerechte, breit gefächerte und volkswirtschaftlich  optimale Versorgung mit Energie gefördert wird. Des Weiteren soll die Energie sparsam, rationell  und umweltschonend verwendet werden, nicht erneuerbare Energie soll möglichst durch 

erneuerbare Energie ersetzt und die Abhängigkeit von importierter Energie vermindert werden. 

 

Das kantonale Energiegesetz enthält neben dem diesem Zweckartikel seit dem 1.1.2011 folgende  messbaren Zielsetzungen:  

‐     Der Energieverbrauch für Neubauten soll bis zum Jahr 2030 auf durchschnittlich 2 Liter Heiz‐

öläquivalente pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sinken. 

‐     Für die bestehenden Bauten soll der Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf durchschnittlich  4 Liter Heizöläquivalente pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden. 

‐     Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch ohne Mobilität soll im  Jahr 2030 40 Prozent betragen. 

‐     Im Bereich der Mobilität unternimmt der Kanton im Rahmen seiner Möglichkeiten alles, um  den CO2‐Ausstoss massgeblich zu senken. 

(6)

 

Im Energiegesetz sind neben den Energiesparvorschriften auch die Verteilung von 

leitungsgebundener Energie und die Förderungsmassnahmen geregelt. Letzteres beinhaltet auch die  Kantonsbeiträge. Diese sind ausführlich in der Verordnung über Förderbeiträge nach dem 

Energiegesetz beschrieben. Grundlegend beinhaltet die Verordnung die Beitragsberechtigung um  Förderbeiträge zu erhalten, die Beitragszusicherung, Beitragsauszahlung wie auch die Höhe des  Beitrags und den Verfall und die Rückerstattung von Förderbeiträgen. Ausserdem ist die Prüfung der  Gesuche und die Gesuchs‐ und Ausführkontrollen geregelt.  

 

2.2.3 Die 2000‐Watt‐Gesellschaft   

Der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch in der Schweiz beträgt etwa 6500 Watt pro Person. Die  Schweiz liegt mit diesem Bedarf deutlich über dem weltweiten Durchschnitt. Bei der Vision der 2000‐

Watt‐Gesellschaft soll der Energiebedarf auf 2000 Watt pro Person gesenkt werden. Dieser Wert ent‐

spricht dem derzeitig weltweiten Durchschnitt. Die Schweiz gehört zu den Industrienationen und ver‐

braucht jährlich das Dreifache des Weltdurchschnitts. Im Gegensatz dazu verbrauchen Entwicklungs‐

länder wie Bangladesch unter 500 Watt pro Person. 

 

Nach der Vorstellung der 2000‐Watt‐Gesellschaft ist das Ziel die Reduktion des Energiebedarfs, die  Reduktion des CO2‐Ausstosses auf 1 Tonne pro Kopf und somit einen gerechten globalen Energie‐

verbrauch zu erlangen. Dadurch agieren wir zugunsten unseres Klimas, sind energieeffizienter und  der Bedarf ist weltweit besser verteilt.  

Um diese Ziele zu erreichen sind Massnahmen erforderlich. Seit 2011 ist im Energiegesetz des  Kantons Basel‐Landschaft die Zielsetzung der 2000‐Watt‐Gesellschaft verankert.  

An der ETH Zürich wurde 1997 der notwendige Energiebedarf quantifiziert und gleichzeitig auch der  Begriff 2000‐Watt‐Gesellschaft postuliert. Die Vision entspricht einer nachhaltigen Zukunft, in  welcher nur die absolut nötige Energie verbraucht wird.  

Dies kann durch Effizienzsteigerung und vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien erreicht  werden. Dem Klimawandel wird somit versucht entgegenzuwirken und die fossilen Energieträgen‐

anteile zu reduzieren. 

Abb. 2 

Energieverbrauch  unterteilt in fossile  und nicht fossile  Energieträger in  der Einheit Watt  pro Person pro  Jahr. Die  Zielsetzung der  2000‐Watt‐

Gesellschaft mit  dem Zwischenziel  bis zum Jahr 2050  ist ebenfalls in der  Graphik 

eingetragen.  

http://www.novatlantis.ch/typo3temp/pics/ef11cb0c46.jpg 

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allen Regionen dieser Erde zur Verfügung stellen. Daher sollten die weltweiten Ressourcen gerecht  verteilt und nachhaltig genutzt werden (Fachstelle 2000‐Watt‐Gesellschaft). Um die Ziele möglichst  rasch zu erreichen wurde eine Reduktion der fossilen Energieträger um 75% bis zum Jahr 2050 als  Zwischenziel festgesetzt. Der Gesamtbedarf soll dabei von jetzigen 6500 Watt auf 3500 Watt pro Per‐

son gesenkt werden. Beim Erreichen des Ziels der 2000‐Watt‐Grenze sollen ausserdem nur noch 500  Watt durch fossile Energieträger bereitgestellt werden.  

 

2.3 Energieanalysen als Teil des Baselbieter Energiepakets 

2.3.1 Energieanalysen   

Sonderaktion 2009 

Im Jahr 2009 hat der Kanton mit Bundesgeldern zur Konjunkturstabilisierung eine befristete Sonder‐

aktion in der Energieförderung gestartet. Der Kanton Basel‐Landschaft wurde dabei mit einer Summe  von 1.2 Mio. CHF unterstützt. Der Beitrag wurde mit dem Gedanken an einen Beitrag an die Um‐

setzung der Energiestrategie und die energiepolitische Zielerreichung des Kantons Basel‐Landschaft  geleistet. Der Erfolg war jedoch unerwartet hoch, sodass die Mittel schon nach zweieinhalb Monaten  ausgeschöpft waren. Die Aktion musste vorzeitig beendet werden. In dieser Aktionsphase vom 1. Mai  2009 bis 17. Juli 2009 gingen insgesamt 248 Gesuche beim Kanton ein. Diese setzen sich zusammen  aus 174 Energieanalysen von Gebäuden, 35 Projekte zur Nachverdichtung von Holzwärmeverbünden,  3 Energiestadt‐Prozesse von Gemeinden und 36 thermische Solaranlagen für bestehende 

Mehrfamilienhäuser.  

Seit Ende der Sonderaktion im Juli 2009 unterstützt der Kanton weiterhin die Energieanalysen mit  Förderbeiträgen, um einen Anreiz zum Handeln zu bieten. 

 

Baselbieter Energiepaket 

Auf Beginn 2010 lancierte der Kanton ein ausgebautes Förderprogramm mit einer seither  unveränderten Beitragshöhe für Energieanalysen. Die Analyse beinhaltet eine Einschätzung der  Gebäudeenergieeffizienz mit dem GEAK, dem Gebäudeenergieausweis der Kantone, und eine  Sanierungsempfehlung des Experten. Dadurch werden die GebäudeeigentümerInnen motiviert ihre  Liegenschaft energetisch zu sanieren um das Ziel der 2000‐Watt‐Gesellschaft zu erreichen. 

Gleichzeitig werden erneuerbare Energien gefördert um den Anteil fossiler Energieträger zu  minimieren. 

Mit kantonalen Förderbeiträgen unterstützt werden Ein‐ und Mehrfamilienhäuser sprich Wohnbau‐

ten, einfache Verwaltungsbauten und Schulbauten. Der Förderbeitrag für Wohnbauten umfasst 50% 

der Kosten und für Ein‐/Zweifamilienhäuser maximal 800.‐ CHF und für Mehrfamilienhäuser maximal  1500.‐ CHF. 

Um eine Energieanalyse durchführen zu können müssen die LiegenschaftseigentümerInnen ein För‐

dergesuchsformular ausfüllen und dies beim Kanton einreichen. Ein Beispiel für ein Fördergesuchs‐

formular befindet sich im Anhang des Berichts. Vor dem Einreichen des Formulars muss zuerst eine  Offerte bei einem der zertifizierten GEAK‐Experten oder EnergieberaterIn eingeholt werden. 

Nachdem die Beitragszusicherung vom Kanton erteilt wurde, dürfen die Liegenschafts‐

eigentümerInnen die Energieanalyse innerhalb 3 Jahren durchführen lassen. Nach dem Erhalt der  Abrechnung muss das Originalgesuch mit der Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton eingereicht  werden und der Zahlungseingang nach spätestens 40 Tagen kontrolliert werden. 

 

Wichtige Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Ablauf einer Energieanalyse sind das voll‐

ständige Ausfüllen der Gesuche, denn es werden nur komplette Gesuche geprüft. Das Einreichen der  Gesuche muss beim Amt für Umweltschutz und Energie AUE in Liestal erfolgen. Projektänderungen 

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sind dem AUE mitzuteilen, da diese Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben können. Des Weiteren  hat das AUE jederzeit das Recht die gesuchskonforme Ausführung der Energieanalyse zu kon‐

trollieren. Die Einhaltung aller Bedingungen liegt in der Verantwortung der Gesuchstellerin bzw. des  Gesuchstellers. Die zugesicherten Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Bei‐

tragsauszahlung nicht inner der Frist von drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen  ist. Eine Fristverlängerung ist nur in begründeten Fällen und auf schriftlichen Antrag möglich. 

 

Ausserdem sind beim Energiepaket Baselland nur Analysen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000 för‐

derberechtigt. Für die oben aufgeführten Gebäudetypen werden nur Fördergesuche bewilligt, wenn  eine Energieanalyse mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erstellt wird.  

Das Förderpaket orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel‐Landschaft. 

Daher gelten insbesondere das Energiegesetz (EnG), die Verordnung über rationelle Energienutzung  (EnGV) und die Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz.  

Das Vorgehen bei einer Energieanalyse, die Rahmenbedingungen und Grundlagen sind ebenfalls in  der Wegleitung beschrieben, welche sich im Anhang befindet.  

 

Der GEAK, welcher in der Energieanalyse enthalten ist zeigt wie viel Energie ein Gebäude im Norm‐

betrieb benötigt.  Dies geschieht durch eine Klassifizierung von A bis G, wobei die  Stufe A die  höchste Energieeffizienz auszeichnet. Die Einstufungen werden getrennt für die Gebäudehülle und  die Haustechnik betrachtet und dienen den HauseigentümerInnen als Orientierung des Energie‐

bedarfs.  

 

In der Einstufung der Gebäudehülle wird die Qualität des Wärmeschutzes zum Ausdruck gebracht. 

Dieser ist abhängig von der Wärmedämmung der Wand, des Dachs und des Bodens. Ausserdem ist  die Betrachtung der Fenster wichtig, denn diese geben Auskunft über ihr Wärmedämmvermögen  und über ihre Dichtigkeit. Somit kann durch die Effizienz der Gebäudehülle eine Beurteilung der Be‐

heizung des Gebäudes vorgenommen werden. 

Bei der Gesamtenergieeffizienz ist neben der Heizung auch die Haustechnik zu betrachten. Dies ist  aussagekräftig für die Wärmeerzeugung und den Elektrizitätsbedarf. Bei dieser Kategorisierung wird  der Einsatz von erneuerbaren Energien stark gewichtet und führt zu einer besseren Einstufung.  

Die Einstufungen der Effizienz der Gebäudehülle und der Gesamteffizienz werden in einer Energie‐

etikette festgehalten. Dieser Überblick erleichtert den LiegenschaftseigentümerInnen die Eins‐

chätzung in welchem Bereich noch Verbesserungspotenzial herrscht. Die GEAK‐Einstufung dient den  Experten ausserdem als Grundlage für die darauf basierenden Sanierungsempfehlungen, um eine  Planung von Verbesserungsmassnahmen anzugehen.  

Im Anhang zu diesem Bericht ist eine anonymisierte Energieanalyse beigelegt, welche alle beschrie‐

benen Teile enthält. 

   

(9)

Abb. 3  Einstufung  der GEAK‐

Klassen nach  typischen  Merkmalen  unterteilt in  die Energie‐

effizienz der  Gebäudehülle  und die  Gesamtenerg ie‐effizienz. 

(http://www.

geak.ch/Page s/Light/About /Classification Page.aspx#) 

             

2.3.2 Gesamtsanierung   

Im Baselbieter Energiepaket sind ausser der Energieanalyse von Gebäuden auch die acht folgenden  Fördergegenstände enthalten: Energiecoach Gesamtsanierung, Sanierung Einzelbauteile, Gesamt‐

sanierung, Thermische Solaranlagen, Holzenergie, Anschluss an Holz‐/Abwärmenetz, Wärmepumpen  und Ersatz Elektroheizung.  

 

Bei einer Sanierung der Gebäudehülle kann der Liegenschaftseigentümer eine Sanierung von Einzel‐

bauteilen mit Fördermitteln aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen vornehmen. Der  Kanton Basel‐Landschaft fördert jedoch ergänzend zu den Einzelbauteilen sie Sanierung der 

gesamten Gebäudehülle. Dabei liegt es im Interesse des Kantons die LiegeschaftseigentümerInnen zu  motivieren ihre Liegenschaft mit einer möglichst energieeffizienten Gebäudehülle auszustatten,  welche der 2000‐Watt‐Gesellschaft entspricht.  

Um den Förderbeitrag der Gesamtsanierung zu erhalten müssen mindestens 90% der Fläche der  thermischen Gebäudehülle energetisch saniert sein um den Bonus zu erhalten. Dabei werden die  Förderbeiträge unterschieden nach Bonus ohne Minergie, Bonus Minergie und Bonus Minergie‐P.  

Für die Gesamtsanierung wird ein Energiecoach zur Projektbegleitung hinzugezogen, welcher mit  dem LiegenschaftseigentümerIn die Gesamtsanierung definiert. Der Coach hilft das Projekt Ge‐

samtsanierung zu planen und die nötigen Anforderungen einzuhalten. Förderberechtigt für den  Bonus Gesamtsanierung sind wie bei den Energieanalysen nur Gebäude mit Baujahr vor 2000. Für  diesen gibt es ebenfalls einen Förderbeitrag. Für Ein‐/Zweifamilienhäuser fördert der Kanton 100% 

der Kosten bis maximal CHF 2'500.‐ und für Mehrfamilienhäuser 100% der Kosten bis maximal CHF  3'000.‐.  

 

(10)

3. Fragebogenaktion 

3.1 Vorgehen 

 

Um den Wert und die Wirkung der Energieanalyse zu erfahren, entschieden wir uns eine Meinungs‐

umfrage bei den LiegenschaftseigentümerInnen durchzuführen.  

Dafür haben wir in der Förderdatenbank die Personen herausgesucht, welche einen Förderbeitrag für  eine Energieanalyse ausbezahlt erhielten. Seit der der Sonderaktion im Mai 2009 bis zum 31. 

Dezember 2011 wurden demzufolge 736 Energieanalysen gefördert.   

 

Wir entschieden uns für eine schriftliche Meinungsumfrage bei den EigentümerInnen mit einem  multiple‐choice Fragebogen, wobei mehrere vorformulierte Antworten zur Auswahl stehen. Dies  ermöglicht eine übersichtlichere Auswertung des Fragebogens.  

Dem Fragebogen wurde ein Begleitschreiben beigelegt. In diesem wurden unsere Absichten der Um‐

frage kurz erläutert mit der Bitte den ausgefüllten Bogen bis zum genannten Antworttermin an das  Amt für Umweltschutz und Energie in Liestal zu retournieren. Der Fragebogen und das Begleit‐

schreiben wurden ausserdem durch die Liegenschaftsadresse und der dazugehörigen Gesuchlauf‐

nummer verknüpft und mit einer persönlichen Anrede verschickt.  

Ein Beispiel eines verschickten Begleitbriefes mit einem Fragebogenexemplar befindet sich anonymi‐

siert im Anhang des Berichts. 

 

Die antwortenden Personen kann man anhand ihrer Aussagen bei der Auswertung grob in drei  Gruppen unterteilen;  

- LiegenschaftseigentümerInnen  mit realisierten Sanierungsmassnahmen,   - LiegenschaftseigentümerInnen mit geplanten Sanierungsmassnahmen und   - LiegenschaftseigentümerInnen ohne Sanierungsmassnahmen.  

 

Es lag in unserem Interesse alle Befragungsgruppen anzusprechen, weshalb wir versuchten die Fra‐

gen möglichst offen zu gestalten.  

Wichtig war uns auch die persönliche Beurteilung des schriftlichen Berichts, sowie auch der münd‐

lichen Nachbesprechung mit dem Berater. Diese dienen hauptsächlich als Grundlage für die weitere  Planung der Sanierungsmassnahmen und sind deshalb als wichtiger Teil der Energieanalyse anzu‐

sehen.  

 

Die Antworten der retournierten Fragebogen haben wir nach der Rücksendung in eine Excel‐Tabelle  eingetragen, um die Auswertung zu erleichtern. Die multiple‐choice Antworten konnten daher mit  dem Prinzip der Zweiwertigkeit analysiert werden. Die Antworten mit ja oder nein sind somit leicht  auszuwerten.  

Die offenen Fragen haben wir einzeln analysiert und in thematischen Gruppen zusammengefasst. Die  Verdeutlichung der Resultate mit Hilfe von Graphiken und Diagrammen erleichtert die Evaluierung  der Prozentwerte und veranschaulicht in welchem Verhältnis die Antworten zueinander stehen. 

 

(11)

251 80 405

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

1

retournierte Fragebogen mit Massnahmen retournierte Fragebogen ohne Massnahmen nicht retournierte Fragebogen

3.2 Resultate und Auswertungen 

3.2.1 Anzahl verschickte und retournierte Fragebogen   

Insgesamt haben wir 736 Fragebogen an die  LiegenschaftseigentümerInnen versendet. 

Die Frist um den Fragebogen zu retournie‐

ren haben wir auf 17 Tage festgesetzt. In  dieser Zeitspanne haben wir 485 ausge‐

füllte Umfragen zurück erhalten. Dies ent‐

spricht einer Rücklaufquote von 66%, was  genau zwei Dritteln entspricht. In der  Graphik 4 wird noch mal verdeutlicht, wie  viele Fragbogen ausgefüllt wurden und wie  viele LiegenschaftseigentümerInnen im  Fragebogen angaben, nach der Energie‐

analyse Sanierungsmassnahmen getroffen  zu haben. 

 

Im nachfolgenden Teil des Praktikums‐

berichts fasse ich die Resultate der Umfrage  zusammen und verdeutliche sie anhand von  Graphiken. Dabei beziehen sich 100% 

immer auf die 485 retournierten Frage‐

bogen, falls nicht anders erwähnt.  

   

3.2.2 Verständlichkeit und Hilfeleistung des schriftlichen Berichts der Energieanalyse 

 

Abb. 5 Auswertung der Frage 1 des Fragebogens in Prozent. (n= 485) a.) zeigt die Verständlichkeit des schriftlichen Berichts,  b.) drückt die Hilfeleistung aus. 

Abb. 4 Anzahlt verschickte und retournierte Fragebogen mit  der Unterteilung in geplante oder bereits realisierte  Sanierungsmassnahmen und ohne getroffene Massnahmen. 

51%

41%

5% 0% 3%

sehr verständlich eher verständlich eher nicht verständlich nicht verständlich keine Angaben

41%

45%

6%

2%

6%

sehr hilfreich eher hilfreich eher nicht hilfreich nicht hilfreich keine Angaben

a.) b.)

245 199

24

198

217 31

(12)

Das Resultat der ersten Frage lässt sich in der Graphik der Abbildung 5 aufzeigen. Die Verständlich‐

keit wird im Diagramm a.) dargestellt. 245 LiegenschaftseigentümerInnen, das ist etwas mehr als die  Hälfte der Antwortenden, empfanden den schriftlichen Bericht als sehr verständlich. 199, das sind  40%, gaben als Antwort eher verständlich an und nur 5% der Antwortenden empfand den Bericht als  eher nicht bis gar nicht verständlich.  

Im Gegensatz dazu empfanden nur 198 also 40% der Befragten den schriftlichen Bericht als sehr hilf‐

reich (Siehe Diagramm 5 b.)). 45% empfanden ihn als eher hilfreich und 8% gaben ein negatives Feed‐

back. Generell sind die Antworten positiv ausgefallen und nur wenige EigentümerInnen gaben an,  dass der schriftliche Bericht für sie nicht hilfreich oder verständlich war.   

Dieses Resultat ist sehr erfreulich, denn es spiegelt die persönliche Meinung der EigentümerInnen  wieder und wie diese mit dem schriftlichen Bericht zufrieden waren.  

 

3.2.3 Nachbesprechung der durchgeführten Energieanalyse    

Die zweite Frage beschäftigt sich mit der mündlichen Nachbesprechung der Energieanalyse. Uns  interessierte ausserdem zusätzlich ob die Nachbesprechung auf Empfehlung des Beraters oder auf  Wunsch der LiegenschaftseigentümerInnen statt gefunden hat. Die Abbildung 6 zeigt das Resultat in  Prozentteilen der retournierten Fragebogen.  

   

                                                 

Abb. 6 Darstellung der Nachbesprechung mit dem Experten nach erfolgter Energieanalyse. Anteile in Prozent, wobei n=485.  

   

47%, dies entspricht 235 Fragebogen hat diese Frage verneint und somit die Energieanalyse nicht  mündlich nachbesprochen. Die restlichen rund 50% haben eine Nachbesprechung der Energieanalyse  mit dem Berater erhalten, wobei ein Grossteil der Besprechungen durch die Initiative des Beraters  zustande gekommen ist.  

11 EigentümerInnen haben ausserdem angegeben, dass die Nachbesprechung sogar auf beidseitigen  Wunsch von BeraterIn und EigentümerIn stattgefunden hat.  

Aufgebaut auf diese Frage haben wir uns auch für die Beurteilung der Nachbesprechung interessiert.  

47%

1%

32%

18%

2%

nein keine Angabe Wunsch Berater Wunsch Eigentümer Wunsch Berater + Eigentümer 235

162 92

11

(13)

3.2.4 Verständlichkeit und Hilfeleistung  der Nachbesprechung    

Diese Frage war lediglich an diejenigen LiegenschaftseigentümerInnen gerichtet, welche eine Nach‐

besprechung vom Berater erhalten haben. Die Aussage und die Prozentteile beziehen sich daher auf  243 Bewertungen.  

                                               

Abb. 7 Auswertung der Frage 3 des Fragebogens in Prozent. (n= 243) a.) zeigt die Verständlichkeit Nachbesprechung, b.)  beschreibt die Hilfeleistung. 

 

Im Diagramm a.) der Abbildung 7 ist wie bei der ersten Frage die Verständlichkeit ausgedrückt. Die  Bewertung mit sehr verständlich beträgt knapp 70% und ist sehr hoch. Auch ein Anteil von 28% hat  die mündliche Nachbesprechung als eher verständlich empfunden. Insgesamt sind dies 235 Liegen‐

schaftseigentümerInnen, die eine positive Bewertung zum mündlichen Bericht gegeben haben. Nur 8  LiegenschaftseigentümerInnen haben die Nachbesprechung als nicht verständlich eingeschätzt.  

Wir wollten von den EigentümerInnen ebenfalls wissen, ob sie die Nachbesprechung als hilfreich  erachteten. Das Resultat abgebildet in der Graphik b.) zeigt eindeutig, dass auch hier die Liegen‐

schaftseigentümer sehr zufrieden waren. 207 Fragebogen enthielten ein positives Feedback für den  mündlichen Bericht. Und nur 7% war damit nicht zufrieden.  

 

Im Vergleich der Beurteilung des schriftlichen zum mündlichen Bericht fällt auf, dass die Nachbe‐

sprechung eine deutlich höhere positive Rückmeldung erhält in Bezug auf die Hilfe und die Verständ‐

lichkeit.  

Dies könnte daran liegen, dass bei einem mündlichen Bericht eventuelle Unklarheiten im schrift‐

lichen Bericht geklärt und diskutiert werden können. Die Eigentümer können sich Klarheit über ihre  Liegenschaft verschaffen und sich nach der persönlichen Einschätzung des Beraters erkundigen. 

 

60%

26%

5%

2%

7%

sehr hilfreich eher hilfreich eher nicht hilfreich nicht hilfreich keine Angaben 69%

28%

3%

0%

0%

sehr verständlich eher verständlich eher nicht verständlich nicht verständlich keine Angaben

a.) b.)

143 64

13

166 69

7

(14)

3.2.5 Planungsunterstützung für Sanierungsmassnahmen   

Unabhängig von der Beurteilung des mündlichen wie auch schriftlichen Berichts, lag es in unserem  Interesse zu erfahren, ob die Energieanalyse eine Hilfe bei der Planung energetischer Sanierungs‐

massnahmen war.  

Diese Antwort umfasst wieder alle Antworten der 485 retournierten Fragebogen.  

 

Rund zwei Dritteln hat die  Energieanalyse geholfen die  energetische Sanierung Ihrer  Liegenschaft zu planen. Dies  entspricht einer Anzahl von  327 retournierten 

Fragebogen.  

 

32% der Liegenschaftseigen‐

tümerInnen gaben an, dass  die Energieanalyse für sie  keine Planungsunterstützung  für zukünftige Sanierungs‐

massnahmen war. Dies  entspricht 157 

EigentümerInnen. Im Frage‐

bogen haben wir den 

Antwortenden absichtlich die  Möglichkeit geboten den  Grund dafür anzugeben. 115  haben dieses Angebot an‐

genommen und eine kurze  Erklärung zu ihrer Verneinung  gegeben.  

     

     

Die Auswertung zeigt, dass ein Grossteil der EigentümerInnen noch nicht in der Planung von Sanier‐

ungsmassnahmen ist. Ausserdem waren 35 der 115 Erklärenden unzufrieden mit der Beratung und  haben deshalb keine Massnahmen ergriffen. Des Weiteren haben die Antwortenden angegeben  bereits vor der Energieanalyse ihre Massnahmen geplant zu haben und die Analyse nur als 

Bestätigung genutzt und 10 Befragte erklärten, dass sie wegen den hohen Kosten keine Massnahmen  geplant haben.  

 

Für die nachfolgenden Auswertungen ist es wichtig zu beachten, dass es für manche Eigen‐

tümerInnen auch eine Planungshilfe war, wenn keine Sanierungsmassnahmen vorzunehmen. Dies  kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise dass das Gebäude bereits gut isoliert ist. 

Abb. 8 Prozentuale Darstellung der Hilfestellung der Energieanalyse für die  weitere Planung energetischer Sanierungsmassnahmen. (n=485)

68%

32%

0%

ja nein

keine Angaben 327

157

(15)

3.2.6 Beurteilung der Förderbeitragshöhe   

Da der Kanton 50% der  Kosten  der  Energie‐

analysen  mit kantonalen  Fördergeldern übernimmt  ist es für uns von Inte‐

resse  wie  die  Liegen‐

schaftseigentümerInnen  die Beitragshöhe empfin‐

den. Im Gegensatz zu den  Antwortmöglichkeiten  der Fragen Eins und Drei  steht in der  Frage  Fünf  eine neutrale Antwort zur  Auswahl. Dies ermöglicht  den  Antwortenden  die  Bewertung der Höhe des  Förderbeitrages  von  viel  zu hoch über passend zu  viel zu tief. Überraschen‐

derweise empfinden drei  Viertel der Antwortenden  den  Förderbeitrag  als  passend  und  nur  15% 

sind der Meinung, dass die Höhe des Beitrags zu tief sei. Die Aussage, dass die Förderbeitragshöhe  viel zu hoch oder zu hoch sei, kann ein Missverständnis mancher LiegenschaftseigentümerInnen sein. 

Denn  in  denselben  Fragebogen  war  teilweise  der  Grund  für  das  Ablehnen  von  Sanierungsmassnahmen ein finanzieller Engpass oder der Anreiz für Sanierungsmassnahmen solle  mit einer höheren finanziellen Unerstützung vorangetrieben werden. Daraus lässt sich   schliessen,  dass bei den Antworten eine Verwechslung der Aussage über die Förderbeitragshöhe und die  anfallenden Kosten durch eine Energieanalyse zugrunde liegt.  

 

3.2.7 Geplante und realisierte Sanierungsmassnahmen   

Eine entscheidende Frage für uns war, ob die LiegenschaftseigentümerInnen nach der durchge‐

führten Energieanalyse auch Sanierungsmassnahmen ergriffen haben. Diese können in Planung sein,  oder bereits durchgeführt worden sein. Dabei unterteilten wir die Frage in Massnahmen an der Ge‐

bäudehülle und Massnahmen in der Haustechnik.  

 

Die Kategorie der Gebäudehülle umfasst Fenster, Hausdach, Fassade, Estrichboden und Kellerdecke. 

Dies sind die Gegenstände welche vom Bund mit Förderbeiträgen unterstützt werden.  

 

Bei der Fragestellung unterteilten wir die Antwortmöglichkeiten in realisierte und geplante Mass‐

nahmen. Manche LiegenschaftseigentümerInnen gaben auch zur Antwort realisierte Sanierungs‐

massnahmen parallel zu den geplanten zu haben. Dies kann vorkommen, wenn eine Sanierung noch  nicht fertig abgeschlossen ist und noch Massnahmen zur Fertigstellung fehlen, die jedoch geplant  sind.  

   

Abb. 9 Beurteilung der Förderbeitragshöhe in fünf Kategorien. (n=485)  1% 3%

15%

2%

4%

75%

viel zu hoch zu hoch passend zu tief viel zu tief keine Angabe 362

72

15 11

(16)

 

174

94 101 86

59 47

121

79 86

63 198

269

308 318

364

428

12 132

2 10

8

3 5

1

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Fenster Boden Dach Wand Decke andere

sani ert gepl ant gepl ant und sani ert kei ne Massnahme

       

Im Balkendiagramm der Abbildung 10 ist deutlich zu erkennen, dass die meisten Liegenschaftseigen‐

tümerInnen energetische Sanierungsmassnahmen an den Fenstern durchgeführt haben. Hinzu  kommen noch 121 geplante Fenstersanierungen. Addiert entscheiden sich also knapp 60% aller Ant‐

wortenden für Sanierungsmassnahmen der Fenster. Dies kann daran liegen, dass es im Gegensatz zu  den anderen Massnahmen eine eher kostengünstige Variante ist.  

Auch die Kellerdecke scheint eine bevorzugte Sanierungsmassnahme zu sein. Etwa 45% aller Ant‐

wortenden gaben an den Boden gegen unbeheizt saniert zu haben oder in dessen Planung zu sein. 

Die Fassade, sprich die Wand gegen aussen, und die Decke erreichen fast denselben Prozentsatz an  Sanierungsmassnahmen bei 35% aller Antwortenden.  

Nur ein kleiner Teil der Antwortenden hat angegeben ausser den gefragten Kategorien andere Mass‐

nahmen geplant oder durchgeführt zu haben. Die bevorzugte Massnahme dieser 12% bildet dabei  einen Ersatz der Türen. Ausserdem werden auch Terrassen, Rolladenkästen und Wintergarten  saniert. 

Insgesamt sind neben den bereits realisierten Massnahmen an der Gebäudehülle weitere 493  energetische Sanierungsmassnahmen geplant.  

 

Ebenfalls bei der Graphik zu erwähnen ist, dass bei jeder Kategorie alle Antwortenden aufgelistet  werden. LiegenschaftseigentümerInnen, welche eine Gesamtsanierung durchführen, werden in jeder  der gefragten Kategorie unter den geplant oder saniert aufgeführt und EigentümerInnen, die keine  Massnahmen vornehmen, sind in jeder Kategorie im roten Balken verzeichnet.  

 

Die siebte Frage in der Meinungsumfrage befasst sich mit der Haustechnik und ist im Diagramm 11  dargestellt. Ebenfalls wie bei der Gebäudehülle haben wir die Antworten in bereits realisierte und  geplante Massnahmen unterteilt. Anders als bei der Gebäudehülle haben wir jedoch nur zwei Ant‐

wortkategorien, welche die Heizung und das Brauchwarmwasser umfassen. 

         

Abb. 10 Geplante und bereits realisierte Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle nach der durchgeführten  Energieanalyse. Die Änderungen an der Gebäudehülle werden in die fünf wichtigsten Einzelbauteile unterteilt. (n=485) 

(17)

101 81 113

104

274 302

3

2

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Heizung Brauchwarmwasser

keine Massnahme geplant und saniert geplant

saniert

Anhand der Graphik ist zu erkennen, dass sich mehr EigentümerInnen entschieden haben Sanie‐

rungsmassnahmen an der Heizung vorzunehmen als beim Brauchwarmwasser. Die geplanten Mass‐

nahmen überwiegen die bereits realisierten. Zusammen erreichen die Sanierungsmassnahmen einen  Prozentanteil zwischen 37% und 44%. 

 

Um genauere Auskünfte über die Art der Sanierungsmassnahmen der Haustechnik zu erhalten, baten  wir die LiegenschaftseigentümerInnen im Fragebogen eine kurze Beschreibung der Massnahme zu  geben. Diese liessen sich wie folgt im Diagramm 12 auswerten.  

               

Abb. 11 Geplante und bereits realisierte Sanierungsmassnahmen der Haustechnik nach der durchgeführten 

Energieanalyse. Die Änderungen der Haustechnik werden in die Kategorien Heizung und Brauchwarmwasser  unterteilt. 

(n=485) 

(18)

                         

 

Im Diagramm sind wiederum nur die Antworten der Antwortenden enthalten, welche eine Beschrei‐

bung der Massnahme erläuterten. Insgesamt waren dies 270 retournierte Fragebogen, welche im  Diagramm als 100% gelten. 

Nach Angaben der Antwortenden haben 30%, das sind 81 LiegenschaftseigentümerInnen, einen  Wechsel des Heizsystems vorgenommen und dabei ihr altes Heizsystem durch ein neueres ersetzt. 

Weitere 45 Eigentümerinnen und somit 17% haben eine Erneuerung der Heizanlage durchgeführt. 

Nach ihrer Beschreibung haben diese LiegenschaftseigentümerInnen die Art der Heizung nicht ver‐

ändert, sondern nur eine neue Anlage mit gleichem System eingebaut. 33 Eigentümer gaben an neu  eine Wärmepumpe installiert zu haben und weitere 17 Befragte haben spezifisch eine Erdsonde ge‐

nannt. 84 Eigentümer haben sich nach der durchgeführten Energieanalyse entschlossen Sonnen‐

kollektoren zu installieren. Dies entspricht rund einem Drittel der beantworteten Kurzbeschriebe des  Fragebogens.  

 

Die Auswertung dieser Frage war insbesondere etwas schwierig, da wir die Beschreibung der Mass‐

nahme offen liessen und nicht alle Antworten klar zu zuordnen sind. Eine genauere Analyse der  Haustechnik wäre vor allem im Hinblick auf den Ersatz von Elektroheizungen interessant, da diese  sehr viel Strom verbrauchen.  

 

3.2.8 Gründe für das Ablehnen einer Sanierungsmassnahme   

Wie die Graphik in der Abbildung 4 zeigt, haben 405 Liegenschaftseigentümer im Fragebogen ange‐

geben eine energetische Sanierung zu planen oder bereits realisiert zu haben. 80 Befragte haben sich  entschieden keine Massnahmen zu treffen. Die achte Frage im Fragebogen richtete sich dabei an die  diese Gruppe, welche keine Sanierung planen oder durchführen.  

 

Uns interessierte weshalb die Antwortenden trotz Analyse keine Massnahmen trafen und daher  haben wir eine offene Antwortmöglichkeit geboten. Von den 80 EigentümerInnen ohne Massnahmen  haben wir 153 genannte Antworten bekommen. Diese Zahl kommt daher Zustande, da viele der  Antwortenden mehrere Gründe für das Ablehnen einer Sanierungsmassnahme nannten.  

 

Abb. 12   Auswertung der  geplanten oder  realisierten Mass‐

nahmen der  Haustechnik. 

(n=270)  30%

17%

6%

12%

31%

4%

Wechsel Heizungssystem Erneuerung Heizanlage Erdsonde

Wärmepumpe Sonnenkollektoren Photovoltaik .

81

45 17

33 84

10

(19)

EigentümerInnen. Viele LiegenschaftseigentümerInnen gaben ausserdem an die Energieanalyse nur  zur Abschätzung des Ist‐Zustandes durchgeführt zu haben und deshalb keine Massnahmen zu planen. 

Die Energieanalyse wurde auch oft als Kontrolle nach einer bereits erfolgten energetischen Sanierung  genutzt und daher nicht mit der Absicht eine erneute Sanierung durchzuführen.  

 

Weitere Gründe für das Ablehnen war das Abwarten der Sanierung aufgrund möglicher weiterer Ent‐

wicklungen in der Technik oder finanziell bedingt. Auch ein zu geringes Kosten‐Nutzen‐Verhältnis  wurde als Grund angegeben. Wenigere Nennungen betreffen den Experten, wobei sich die Liegen‐

schaftseigentümerInnen eine spezifischere Beratung ihrer Liegenschaft wünschten in welcher ein zu‐

sätzliches persönliches Gespräch stattfinden sollte. Diese Angaben wurden oft in der Kombination  einer nicht vorhandenen Nachbesprechung genannt.  

 

Eine Übersicht der genannten Gründe für das Ablehnen zeigt die Graphik 13.  

   

30%

5%

5%

8% 8%

12%

5%

13%

14%

Finanzieller Engpass Alter der EigentümerIn Verkauf der Liegenschaft Abwarten

Kosten/Nutzen ungünstig

Haus gut gedämmt oder kürzlich saniert EA nicht hilfreich

EA nur zur Abschätzung des Ist‐Zustands andere Gründe

   

         

3.2.9 Anreize zur attraktiveren Gestaltung energetischer Sanierungen.  

 

In der abschliessenden Frage der Meinungsumfrage wollten wir von den EigentümerInnen erfahren,  welche Anreize gegeben sein müssten um eine energetische Sanierung attraktiver zu gestalten. 

Wir boten den LiegenschaftseigentümerInnen eine Antwortauswahl, welche sich in unseren Augen  auf realistische Szenarios beschränkt. Die Rückmeldungen, im Balkendiagramm Abbildung 14, zeigten  sehr deutlich auf, dass sich viele EigentümerInnen eine höhere finanzielle Unterstützung für ener‐

getische Sanierungen wünschen. 271 von 485 Antwortenden haben diese Antwortmöglichkeit  angekreuzt. Dies entspricht einem Prozentsatz von etwa 55%. 

Abb. 13 Prozentuale Anteile der genannten Gründe für das Ablehnen einer energetischen Sanierung nach der  durchgeführten Energieanalyse (n=153) 

(20)

271 156

88

132 102

0 50 100 150 200 250 300

höhere finanzielle Unterstützung Ökologische Steuerreform Energiepreiserhöhung bessere Information über energetisch günstige Massnahmen

bessere Information über Sanierungsstrategie

       

156 Befragte, das sind etwas mehr als 30% gaben an, dass eine energetische Sanierung attraktiver  wäre bei einer ökologischen Steuerreform. Die Antworten, dass die Attraktivität der Sanierungen  durch bessere Information über die Sanierungsstrategie und über energetisch günstige Massnahmen  gesteigert würden waren mit 14%, bzw. 18% vertreten und nur 12%, das sind 88 Nennungen 

empfanden die Energiepreiserhöhung als wichtigen Anreiz.  

 

Abb. 14 Auswertung der Anreize, welche eine energetische Sanierung für die LiegenschaftseigentümerInnen interessanter  gestalten würde. (n=485) 

(21)

4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen 

4.1 Fazit der Auswertung 

 

Die Auswertung der retournierten Fragebogen zeigt uns den Wert und die Wirkung der Energie‐

analysen bei den LiegenschaftseigentümerInnen.  

Der sehr positive Rücklauf der Fragebogen bestätigt das Interesse der EigentümerInnen beim kanto‐

nalen Amt für Umweltschutz und Energie. Den Antwortenden war es wichtig sich mitzuteilen und sie  haben es begrüsst eine Meinungsumfrage als Überprüfung der kantonalen Mittel auszufüllen.  

Ebenfalls erfreulich ist die Auswertung, dass 84% der LiegenschaftseigentümerInnen nach der Ener‐

gieanalyse energetische Sanierungen geplant oder bereits realisiert haben. Es verdeutlicht die  Wirkung der Energieanalyse auf das weitere Vorgehen der EigentümerInnen. Nur ein geringer Teil  der Antwortenden hat sich entschieden aufgrund der Energieanalyse keine weiteren Massnahmen  anzugehen. 

 

Es ist auch deutlich zu sehen, dass die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Berichte sehr  positiv ausgefallen ist. Die Verständlichkeit wurde dabei höher bewertet als die die Hilfeleistung. 

Auffällig war ein signifikant höherer Prozentsatz der Kategorien sehr verständlich und sehr hilfreich  bei der Nachbesprechung mit dem Berater. Diese Evaluation bestätigt wie wichtig für die Liegen‐

schaftseigentümer eine mündliche Berichterstattung ist. Insgesamt wurde jedoch lediglich bei gut  der Hälfte der Energieanalysen eine Nachbesprechung durchgeführt.  

 

Überraschend ist das Resultat der Planungsunterstützung für künftige Sanierungsmassnahmen. Der  schriftliche Bericht und die mündliche Nachbesprechung sollten das Fundament für eine möglichst  energetisch sinnvolle Sanierung bieten. Jedoch hat nur etwa zwei Drittel die Energieanalyse als Hilfe  für die weitere Planung eingeschätzt. Ein sehr hoher Teil der Antwortenden gaben als Grund eine un‐

befriedigende Beratung an, bei welcher die Energieanalyse nicht spezifisch auf die Liegenschaft  durchgeführt worden ist. Dies kann unter anderem an den Ananlyse‐Tools der Berater liegen, welche  teilweise nicht viel Spielraum für Erklärungen bieten, sondern grösstenteils als Tabelle vorliegen.  

Dennoch haben sich die meisten EigentümerInnen für eine energetische Sanierung entschlossen,  welche hauptsächlich im Bereich der Gebäudehülle vorgenommen wird. Am häufigsten werden die  Fenster saniert.  

Bei den Sanierungsmassnahmen der Haustechnik wäre eine detailliertere Auswertung in Bezug auf  eine genaue Massnahme in der Heiztechnik und beim Brauchwarmwasser interessant, denn das  energetische Potential was dabei mit den richtigen Massnahmen eingespart werden kann, ist immer  noch sehr hoch.    

 

Die 80 LiegenschaftseigentümerInnen, die sich gegen eine energetische Sanierung entschieden  haben trafen ihre Entscheidung zum grössten Teil wegen der zu hohen Kosten der Sanierungs‐

massnahmen. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass über 50% der Antwortenden in einer höheren  finanziellen Unterstützung einen Anreiz für weitere energetische Sanierungen sehen.  

 

Jedoch war die Auswertung der Beurteilung der Förderbeitragshöhe für Energieanalysen sehr positiv. 

75% der Antwortenden empfanden den Beitrag als passend und nur 15% schätzten diesen als zu tief  ein. Aus diesen Werten kann man schlussfolgern, dass die LiegenschaftseigentümerInnen den kanto‐

nalen Beitrag schätzen.  

 

(22)

4.2 Empfehlungen für Förderpraxis 

 

Aufgrund der durchgeführten Befragung der LiegenschaftseigentümerInnen konnten wir evaluieren,  wo das Potential einer Steigerung bei den Energieanalysen liegt. Dabei ging es uns vor allem darum  die Wirkung der Energieanalyse und deren Beratung zu erkennen und mögliche Empfehlungen für  die Förderpraxis zu geben. 

 

Bei der Auswertung ist deutlich aufgefallen, dass die Nachbesprechung einen sehr positiven Eindruck  bei den LiegenschaftseigentümerInnen hinterlässt. Die meisten empfanden diese als sehr verständ‐

lich und auch sehr hilfreich, was beim schriftlichen Bericht nicht in diesem hohen Mass der Fall war.  

Die weiteren Fragen in der Meinungsumfrage wurden ausserdem positiver beantwortet, wenn eine  Nachbesprechung statt gefunden hat. Keinen mündlichen Bericht erhalten zu haben war beispiels‐

weise bei einigen LiegenschaftseigentümerInnen ein Grund keine Massnahmen zu treffen, da sich die  EigentümerInnen vom Experten nicht genügend beraten fühlten.  

Meine Empfehlung wäre daher, das Einführen einer obligatorischen Nachbesprechung nach der  durchgeführten Energieanalyse. Bei dieser Gelegenheit kann der Berater dem Liegenschaftseigen‐

tümer bzw. der Liegenschaftseigentümerin den schriftlichen Bericht noch einmal erklären und auf  spezifische Punkte am Objekt eingehen. Mögliche Missverständnisse und Unklarheiten können somit  verhindert oder ausdiskutiert werden. Es bietet den EigentümerInnen ausserdem eine grössere Hilfe‐

stellung für die weitere Planung energetischer Sanierungsmassnahmen.  

 

Viele der LiegenschaftseigentümerInnen hatten bei der Energieanalyse durch den Berater ausserdem  das Gefühl, dass die Analyse nicht konkret auf ihre Liegenschaft abgestimmt war. Sie bemängelten,  dass keine objektspezifischen Sanierungsmassnahmen empfohlen wurden und wünschten sich aus‐

führlichere Berichte.  

Beim Durchsehen der durchgeführten Energieanalysen ist aufgefallen, dass die Analyse‐Tools sehr  stark vom Berater und der Beraterfirma abhängig sind. Der Aufbau und Inhalt variiert daher ziemlich  stark zwischen den verschiedenen Analysen. Viele Energieanalysen wurden mit einem vor‐

konzipierten Programm ausgefüllt, welches nur begrenzt Platz für detaillierte Angaben bietet. Genau  diese sind für die LiegenschaftseigentümerInnen jedoch interessant und helfen bei der spezifischen  Planung der Massnahmen. Eine Empfehlung ist bei dieser Situation jedoch schwierig, da diese Ein‐

schätzung immer sehr subjektiv von den LiegenschaftseigentümerInnen ausgeht. Eine mögliche An‐

passung des begleitenden schriftlichen Berichts zum GEAK könnte helfen ein detaillierteres Feedback  für die Liegenschaften auszuformulieren.  

 

Die Umfrage zeigt, dass sich viele LiegenschaftseigentümerInnen entschieden haben aufgrund der  Energieanalyse die Türe zu ersetzten, da bei diesen viel Energie in Form von Wärme verloren gehen  kann. Eine weitere Überlegung ist daher die Förderung von Eingangs‐ und Kellertüren, welche bisher  nicht in der Förderung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle vorhanden ist.  

(23)

5. Quellenverzeichnis 

 

Kantonales Energiegesetz (BL) online: 

URL: http://www.baselland.ch/inh_4b‐htm.290999.0.html#Energie [Stand: 24.1.2012] 

 

Novatlantis; Nachhaltigkeit im ETH Bereich 

URL: http://www.novatlantis.ch/2000watt.html [Stand: 24.1.2012] 

 

Fachstelle 2000‐Watt‐Gesellschaft  

URL:http://www.2000watt.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=2&la ng=de [Stand: 24.1.2012] 

 

Wohnwirtschaft HEV Aargau, Magazin‐Ausgabe Dezember 2011; Diskussion um die 2000‐Watt‐

Gesellschaft 

URL: http://www.stadt‐energie‐verkehr.ch/downloads/Wohnwirtschaft_HEV‐Aargau_2000‐

Watt.pdf [Stand: 24.1.2012] 

 

Bundesamt für Energie BFE 

URL: http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/index.html?lang=de [Stand: 24.1.2012] 

 

Baselbieter Energiepaket 

URL: http://www.energiepaket‐bl.ch/ [Stand: 24.1.2012] 

 

GEAK, Gebäudeenergieausweis der Kantone  URL: www.geak.ch [Stand: 24.1.2012] 

 

Medienmitteilung vom 17.7.09 zur Sonderaktion vom Bund für Energieanalysen   

     

6. Danksagung 

 

Ich bedanke mich bei Felix Jehle und Sabine Stöcklin für die Betreuung und Ermöglichung meines  Berufspraktikums und beim ganzen Team der Fachstelle Energie des kantonalen Amts für Umwelt‐

schutz und Energie für die gute Zusammenarbeit.  

 

(24)

Anhang 

 

1. Wegleitung   

ENERGIEANALYSE

Der Kanton Basel-Landschaft fördert Energieanalysen von bestehenden Gebäuden im Hinblick auf die Verbesserung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Wand, Boden) und dem

vermehrten Einsatz erneuerbarer Energie (Raumwärme und Brauchwarmwasser). Ziel sind energieeffiziente Gebäudehüllen (2’000-Watt-Gesellschaft) und die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch.

Bei Wohnbauten (MFH, EFH), einfachen Verwaltungsbauten und Schulbauten wird die Energieanalyse in der Regel mit einem «Gebäudeenergieausweis der Kantone» kurz

«GEAK®» erbracht. Der GEAK® zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt. Dieser Energiebedarf wird in Klassen von A bis G in einer Energieetikette

angezeigt. Damit ist eine Beurteilung der energetischen Qualität möglich, die im Hinblick auf zu erwartende Energiekosten und Komfort mehr Transparenz für Kauf- und Mietentscheide schafft. Zusätzlich zeigt der GEAK® mit Sanierungsempfehlung auch das energetische Verbesserungspotential von Gebäudetechnik und Gebäudehülle, ähnlich einem energetischen Grobkonzept auf, und bildet die Grundlage für die Planung von baulichen und

gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen.

Förderbeiträge

Ein-/Zweifamilienhaus 50% der Kosten, maximal CHF 800

Mehrfamilienhaus 50% der Kosten, maximal CHF 1'500 Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt

Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt

Vorgehen

1. Definieren, ob Energieanalyse mit oder ohne GEAK® zu realisieren ist.

2. Offerte bei zertifiziertem GEAK®-Experten oder Energieberater einholen 3. Fördergesuch beim Kanton einreichen

4. Nach Erhalt der Beitragszusicherung vom Kanton, Energieanalyse durchführen (innert drei Jahren, ansonsten schriftlicher Antrag um Fristerstreckung einreichen)

5. Nach Erhalt der Abrechnung, Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen

6. Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren

(25)

Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche geprüft.

Die Gesuche müssen vor der Energieanalyse beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.

Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.

Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Energieanalyse zu kontrollieren.

Der/die GesuchstellerIn ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.

Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die

Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.

Technische Rahmenbedingungen

Förderberechtigt sind Analysen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000.

Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern, einfachen Verwaltungsbauten oder Schulbauten wird der Förderbeitrag nur gesprochen, wenn die Energieanalyse zusammen mit einem GEAK® von einem GEAK®-Experten erstellt wird.

Bei allen anderen Gebäudekategorien und bei komplexen Verwaltungsbauten und Schulbauten kann eine Energiefachperson gemäss der Liste vom Kanton die

Energieanalyse erstellen. Die Fachperson muss objektspezifische Kenntnisse haben.

Rechtliche Grundlagen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle

Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.

Gut zu wissen

Möglicherweise unterstützen Banken, Gemeinden oder Energieversorger ergänzend zum Kanton die Erstellung von Energieanalysen.

Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt

"Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und

Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch

EnergieberaterInnen

Liste EnergieberaterInnen Energieanalyse BL

Download als PDF

Weitere Informationen

Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).

Gebäudeenergieausweis, GEAK

www.geak.ch

Liste zertifizierte GEAK-ExpertInnen

www.geak.ch  

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2. Fördergesuch 

 

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3. Begleitbrief

Kanton Basel-Landschaft

Amt für Umweltschutz und Energie

4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon +41 61 552 55 05 Telefax +41 61 552 69 84

Annina Ruppli

Telefon +41 61 552 68 49 E-Mail: annina.ruppli@bl.ch

Mats Rosenberg Mausackerweg 6 4153 Reinach

Liestal, 29. Februar 2012 AUE/ARu/CCr

Waren Sie mit der durchgeführten Energieanalyse zufrieden?

Sehr geehrter Herr Rosenberg

Sie haben für die Liegenschaft Mausackerweg 6 in Reinach eine Energieanalyse ausarbeiten lassen, die wir mit einem kantonalen Förderbeitrag unterstützt haben.

Die Förderung derartiger Energieanalysen erfolgt in der Absicht,

LiegenschaftseigentümerInnen mit Empfehlungen zu versorgen, wie sie die Gebäudehülle energetisch sanieren und erneuerbare Energien einsetzen können.

Mittlerweile haben wir 730 Energieanalysen gefördert und dafür insgesamt CHF 665'000.- eingesetzt.

Wir möchten nun im Rahmen einer Wirkungsanalyse eine Zwischenbilanz ziehen und interessieren uns deshalb für Ihre Erfahrungen. Frau Annina Ruppli, Geografiestudentin an der Uni Basel, führt diese Umfrage im Rahmen eines Berufspraktikums durch.

Wir bitten Sie, den Fragebogen im beiliegenden frankierten Rückantwortkuvert bis am 15. März 2012 an uns zu retournieren. Ihre Antworten werden wir vertraulich behandeln und nur in anonymisierter Form veröffentlichen.

Ihre Mitwirkung ist wertvoll und hilft uns, die uns zur Verfügung gestellten Gelder möglichst wirkungsvoll einzusetzen.

Freundliche Grüsse

Amt für Umweltschutz und Energie

Fachstelle Energie

Felix Jehle, Leiter

Beilagen erwähnt

Referenzen

Outline

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