Evaluation der kantonalen Förderung von Energieanalysen
Evaluation im Rahmen eines Berufspraktikums beim Amt für Umweltschutz und Energie
des Kantons Basel‐Landschaft
Fachstelle Energie Rheinstrasse 29
4410 Liestal
Mai 2012
Annina Ruppli, Studentin Geowissenschaften
annina.ruppli@stud.unibas.ch
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung...3
2 Einleitung...4
2.1 Ausgangslage und Ziele der Praktikumsarbeit...4
2.2 Rechtliche Grundlagen...5
2.2.1 Bund und Kantone...5
2.2.2 Energiegesetz...5
2.2.3 Die 2000‐Watt‐Gesellschaft...6
2.3 Energieanalysen als Teil des Baselbieter Energiepakets...7
2.3.1 Energieanalysen...7
2.3.2 Gesamtsanierung...9
3. Fragebogenaktion...10
3.1 Vorgehen...10
3.2 Resultate und Auswertungen...11
3.2.1 Anzahl verschickte und retournierte Fragebogen...11
3.2.2 Verständlichkeit und Hilfeleistung des schriftlichen Berichts der Energieanalyse...11
3.2.3 Nachbesprechung der durchgeführten Energieanalyse...12
3.2.4 Verständlichkeit und Hilfeleistung der Nachbesprechung...13
3.2.5 Planungsunterstützung für Sanierungsmassnahmen...14
3.2.6 Beurteilung der Förderbeitragshöhe...15
3.2.7 Geplante und realisierte Sanierungsmassnahmen...15
3.2.8 Gründe für das Ablehnen einer Sanierungsmassnahme...18
3.2.9 Anreize zur attraktiveren Gestaltung energetischer Sanierungen...19
4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen...21
4.1 Fazit der Auswertung...21
4.2 Empfehlungen für Förderpraxis...22
5. Quellenverzeichnis...23
6. Danksagung...23
Anhang...24
1 Zusammenfassung
In meinem Berufspraktikum beim kantonalen Amt für Umweltschutz und Energie untersuchte ich den Wert und die Wirkung von Energieanalysen, welche vom Kanton Basel‐Landschaft mit Förderbei‐
trägen unterstützt werden.
Dabei lag es im Interesse der Fachstelle Energie herauszufinden, wie stark die Energieanalysen einen Einfluss auf die energetischen Sanierungsmassnahmen haben und in welcher Form die Förderung von Energieanalysen optimiert werden kann.
Um dies auswerten zu können führten wir eine Wirkungsanalyse im Rahmen einer schriftlichen Um‐
frage durch, bei welcher die Beurteilung der Energieanalysen durch die Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftseigentümerinnen im Zentrum stand. Wir baten sie um eine Beschreibung der ge‐
troffenen Massnahmen bei einer energetischen Sanierung, um die Liegenschaften energieeffizienter zu gestalten und vermehrt erneuerbare Energien einzusetzen. Wir wollten mit der Umfrage einen groben Überblick über die Sanierungsentwicklung im Förderprogramm erhalten und abschätzen wie hilfreich die Energieanalyse bei der Planung weiterer Sanierungsmassnahmen ist.
In diesem Bericht gehe ich zunächst auf die Grundlagen des Kantons und Bundes ein. In einem weite‐
ren Teil fasse ich die Resultate der Umfrage zusammen und werte diese mit Hilfe diverser Graphiken aus, um die Beurteilung der Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftseigentümerinnen zu verdeut‐
lichen. Den Schlussteil bildet eine Empfehlung für die Förderpraxis aufgrund der Auswertungen der Umfrage.
In der Schweiz ist der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch etwa 6500 Watt pro Person. Das Ziel der 2000‐Watt‐Gesellschaft sieht jedoch vor den Verbrauch massiv zu senken und somit Energie ein‐
zusparen. Durch eine energetische Sanierung können Gebäude energieeffizienter gestaltet werden und es ist somit wichtig die richtige Planung dieser Massnahmen vorauszusetzen. Eine Energie‐
analyse bietet den Eigentümern und Eigentümerinnen einer Liegenschaft einen Überblick über die Energieeffizienz und unterstützt die weitere Planung einer energetischen Sanierung.
Die Auswertung der vorgenommenen Umfrage zeigt, dass knapp 85% der Antwortenden nach der durchgeführten Energieanalyse eine Sanierung geplant haben oder diese bereits realisieren konnten.
Dies ist eine sehr positive Bilanz und spiegelt das Interesse der Gesellschaft an der Umsetzung der 2000‐Watt‐Gesellschaft wieder. Der Wert einer Energieanalyse wird durch diese Auswertung bestätigt und zeigt, dass die Liegenschaftseigentümer und ‐eigentümerinnen bei einer guten Beratung bereit sind eine Veränderung ihrer Liegenschaft vorzunehmen.
Auch die Wirkung kann anhand der Resultate bestärkt werden, denn die Energieanalyse bietet beim Grossteil der Antwortenden eine Planungsunterstützung für die Sanierungsmassnahmen.
Damit der Kanton Basel‐Landschaft die Zielsetzung einer energieeffizienten Gesellschaft verfolgen kann, müssen Energieanalysen und Sanierungsmassnahmen unbedingt weiter gefördert und finan‐
ziell unterstützt werden.
2 Einleitung
2.1 Ausgangslage und Ziele der Praktikumsarbeit
Um den jährlichen Heizbedarf zu decken brauchen wir eine grosse Menge an Rohstoffen. Diese werden jedoch weltweit immer knapper und stehen der Gesellschaft nicht unendlich zur Verfügung.
Speziell die fossilen Energieträger sind begrenzt in ihren Ressourcen und haben einen signifikanten Einfluss auf die Umwelt. Laut dem Bundesamt für Energie soll beispielsweise der Öl‐Peak zwischen 2010 und 2030 erreicht werden. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft eine Alternative zu den fossilen Energieträgern finden muss, welche langfristig eine Lösung bieten. Deshalb ist es wichtig sorgfältig und nachhaltig mit den vorhandenen Rohstoffen umzugehen.
Die Nutzung von fossilen Rohstoffen setzt viel CO2 frei. Diese schädigen die Umwelt enorm und haben einen verstärkten Einfluss auf den Klimawandel. Viele Gebäude werden jedoch mit diesen Energiequellen beheizt und verbrauchen grosse Mengen an Energie.
Im Jahr 1979 führte der Kanton Basel‐Landschaft deshalb Energievorschriften ein, als Massnahme den Heizenergiebedarf der Bauten zu senken. Auf diesen ersten Schritt in der Energiepolitik folgten weitere Massnahmen in Form diverser Revisionen bis 2009. Der Heizenergiebedarf konnte mit Hilfe der fortschreitenden Technik enorm gesenkt werden und liegt bei heutigen Neubauten bei ca. 4 Liter Heizöläquivalent pro Quadratmeter Energiebezugsfläche pro Jahr.
Anhand der folgenden Grafik ist die Reduktion des Energiebedarfs bei Neubauten deutlich zu erkennen.
Abb. 1 Heizenergiebedarf in Liter Heizöl pro Quadratmeter pro Jahr bei Gebäuden verschiedener Altersklassen
(http://www.baselland.ch/Energie‐und‐Bauen.315512.0.html).
Vor allem bei den Bauten mit Jahrgang 1990 und älter ist jedoch noch enormes Potenzial vorhanden um den Heizenergiebedarf pro Jahr zu senken. Durch Sanierung der Gebäudehüllen und dem vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien und fortschrittlicher Haustechnik könnte der Heizenergiebedarf deutlich reduziert werden.
bauten finanziell zu unterstützen. Deshalb fördert er mit kantonalen Beiträgen Energieanalysen und energetische Sanierungsmassnahmen. Ausserdem werden bei den Neubauten die Standards von Minergie angestrebt und auf eine 2000‐Watt‐Gesellschaft hingearbeitet.
Die Energieanalysen dienen der Einschätzung des energetischen Ist‐Zustandes eines Gebäudes und werden in einer Klassifizierung nach dem Energieverbrauch angegeben. Ausserdem werden Vor‐
schläge für energetische Sanierungen aufgelistet, welche das grösste Einsparpotenzial mit sich bringen.
Seit Beginn dieser Förderung im Mai 2009 bis Ende Dezember 2011 wurden bereits 736 Energieanalysen finanziell unterstützt und insgesamt CHF 665'000.‐ Fördergelder eingesetzt.
Das Ziel meiner Praktikumsarbeit war es nun herauszufinden, ob der Einsatz der öffentlichen Gelder für Energieanalysen wirkungsvoll ist und ob die energetische Sanierung des bestehenden Gebäude‐
parks die wichtigsten Impulse daraus erhält. Durch diese Analyse können wir Empfehlungen für die Förderpraxis geben, um diese allenfalls anzupassen und dadurch zu optimieren.
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.2.1 Bund und Kantone
Im Gegensatz zu den Energievorschriften des Kantons Basel‐Landschaft, welche 1979 eingeführt wor‐
den sind, wurde die Energiepolitik erst 1990 in der schweizerischen Verfassung verankert. Bund und Kantone sollen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Energieversorgung einsetzen. Dazu ge‐
hören auch Ansätze wie beispielsweise Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Diese Politik basiert auf der weltweit prognostizierten Ressourcenknappheit und den steigenden CO2‐ Emissionen, welche einen beträchtlichen Einfluss auf Klima und Umwelt haben.
Da die Gesellschaft von den Energieressourcen abhängig ist, hat sich der Bund zum Ziel gesetzt Energie zu sparen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Die Umsetzung dieser Ziele im Gebäudebereich sind in erster Linie die Kantone zuständig.
2.2.2 Energiegesetz
Die kantonalen Zielsetzungen zur Reduktion des Energieverbrauchs sind im Energiegesetz EnG vor‐
handen:
Das Energiegesetz will, dass die sichere, umweltgerechte, breit gefächerte und volkswirtschaftlich optimale Versorgung mit Energie gefördert wird. Des Weiteren soll die Energie sparsam, rationell und umweltschonend verwendet werden, nicht erneuerbare Energie soll möglichst durch
erneuerbare Energie ersetzt und die Abhängigkeit von importierter Energie vermindert werden.
Das kantonale Energiegesetz enthält neben dem diesem Zweckartikel seit dem 1.1.2011 folgende messbaren Zielsetzungen:
‐ Der Energieverbrauch für Neubauten soll bis zum Jahr 2030 auf durchschnittlich 2 Liter Heiz‐
öläquivalente pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sinken.
‐ Für die bestehenden Bauten soll der Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf durchschnittlich 4 Liter Heizöläquivalente pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden.
‐ Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch ohne Mobilität soll im Jahr 2030 40 Prozent betragen.
‐ Im Bereich der Mobilität unternimmt der Kanton im Rahmen seiner Möglichkeiten alles, um den CO2‐Ausstoss massgeblich zu senken.
Im Energiegesetz sind neben den Energiesparvorschriften auch die Verteilung von
leitungsgebundener Energie und die Förderungsmassnahmen geregelt. Letzteres beinhaltet auch die Kantonsbeiträge. Diese sind ausführlich in der Verordnung über Förderbeiträge nach dem
Energiegesetz beschrieben. Grundlegend beinhaltet die Verordnung die Beitragsberechtigung um Förderbeiträge zu erhalten, die Beitragszusicherung, Beitragsauszahlung wie auch die Höhe des Beitrags und den Verfall und die Rückerstattung von Förderbeiträgen. Ausserdem ist die Prüfung der Gesuche und die Gesuchs‐ und Ausführkontrollen geregelt.
2.2.3 Die 2000‐Watt‐Gesellschaft
Der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch in der Schweiz beträgt etwa 6500 Watt pro Person. Die Schweiz liegt mit diesem Bedarf deutlich über dem weltweiten Durchschnitt. Bei der Vision der 2000‐
Watt‐Gesellschaft soll der Energiebedarf auf 2000 Watt pro Person gesenkt werden. Dieser Wert ent‐
spricht dem derzeitig weltweiten Durchschnitt. Die Schweiz gehört zu den Industrienationen und ver‐
braucht jährlich das Dreifache des Weltdurchschnitts. Im Gegensatz dazu verbrauchen Entwicklungs‐
länder wie Bangladesch unter 500 Watt pro Person.
Nach der Vorstellung der 2000‐Watt‐Gesellschaft ist das Ziel die Reduktion des Energiebedarfs, die Reduktion des CO2‐Ausstosses auf 1 Tonne pro Kopf und somit einen gerechten globalen Energie‐
verbrauch zu erlangen. Dadurch agieren wir zugunsten unseres Klimas, sind energieeffizienter und der Bedarf ist weltweit besser verteilt.
Um diese Ziele zu erreichen sind Massnahmen erforderlich. Seit 2011 ist im Energiegesetz des Kantons Basel‐Landschaft die Zielsetzung der 2000‐Watt‐Gesellschaft verankert.
An der ETH Zürich wurde 1997 der notwendige Energiebedarf quantifiziert und gleichzeitig auch der Begriff 2000‐Watt‐Gesellschaft postuliert. Die Vision entspricht einer nachhaltigen Zukunft, in welcher nur die absolut nötige Energie verbraucht wird.
Dies kann durch Effizienzsteigerung und vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien erreicht werden. Dem Klimawandel wird somit versucht entgegenzuwirken und die fossilen Energieträgen‐
anteile zu reduzieren.
Abb. 2
Energieverbrauch unterteilt in fossile und nicht fossile Energieträger in der Einheit Watt pro Person pro Jahr. Die Zielsetzung der 2000‐Watt‐
Gesellschaft mit dem Zwischenziel bis zum Jahr 2050 ist ebenfalls in der Graphik
eingetragen.
http://www.novatlantis.ch/typo3temp/pics/ef11cb0c46.jpg
allen Regionen dieser Erde zur Verfügung stellen. Daher sollten die weltweiten Ressourcen gerecht verteilt und nachhaltig genutzt werden (Fachstelle 2000‐Watt‐Gesellschaft). Um die Ziele möglichst rasch zu erreichen wurde eine Reduktion der fossilen Energieträger um 75% bis zum Jahr 2050 als Zwischenziel festgesetzt. Der Gesamtbedarf soll dabei von jetzigen 6500 Watt auf 3500 Watt pro Per‐
son gesenkt werden. Beim Erreichen des Ziels der 2000‐Watt‐Grenze sollen ausserdem nur noch 500 Watt durch fossile Energieträger bereitgestellt werden.
2.3 Energieanalysen als Teil des Baselbieter Energiepakets
2.3.1 Energieanalysen
Sonderaktion 2009
Im Jahr 2009 hat der Kanton mit Bundesgeldern zur Konjunkturstabilisierung eine befristete Sonder‐
aktion in der Energieförderung gestartet. Der Kanton Basel‐Landschaft wurde dabei mit einer Summe von 1.2 Mio. CHF unterstützt. Der Beitrag wurde mit dem Gedanken an einen Beitrag an die Um‐
setzung der Energiestrategie und die energiepolitische Zielerreichung des Kantons Basel‐Landschaft geleistet. Der Erfolg war jedoch unerwartet hoch, sodass die Mittel schon nach zweieinhalb Monaten ausgeschöpft waren. Die Aktion musste vorzeitig beendet werden. In dieser Aktionsphase vom 1. Mai 2009 bis 17. Juli 2009 gingen insgesamt 248 Gesuche beim Kanton ein. Diese setzen sich zusammen aus 174 Energieanalysen von Gebäuden, 35 Projekte zur Nachverdichtung von Holzwärmeverbünden, 3 Energiestadt‐Prozesse von Gemeinden und 36 thermische Solaranlagen für bestehende
Mehrfamilienhäuser.
Seit Ende der Sonderaktion im Juli 2009 unterstützt der Kanton weiterhin die Energieanalysen mit Förderbeiträgen, um einen Anreiz zum Handeln zu bieten.
Baselbieter Energiepaket
Auf Beginn 2010 lancierte der Kanton ein ausgebautes Förderprogramm mit einer seither unveränderten Beitragshöhe für Energieanalysen. Die Analyse beinhaltet eine Einschätzung der Gebäudeenergieeffizienz mit dem GEAK, dem Gebäudeenergieausweis der Kantone, und eine Sanierungsempfehlung des Experten. Dadurch werden die GebäudeeigentümerInnen motiviert ihre Liegenschaft energetisch zu sanieren um das Ziel der 2000‐Watt‐Gesellschaft zu erreichen.
Gleichzeitig werden erneuerbare Energien gefördert um den Anteil fossiler Energieträger zu minimieren.
Mit kantonalen Förderbeiträgen unterstützt werden Ein‐ und Mehrfamilienhäuser sprich Wohnbau‐
ten, einfache Verwaltungsbauten und Schulbauten. Der Förderbeitrag für Wohnbauten umfasst 50%
der Kosten und für Ein‐/Zweifamilienhäuser maximal 800.‐ CHF und für Mehrfamilienhäuser maximal 1500.‐ CHF.
Um eine Energieanalyse durchführen zu können müssen die LiegenschaftseigentümerInnen ein För‐
dergesuchsformular ausfüllen und dies beim Kanton einreichen. Ein Beispiel für ein Fördergesuchs‐
formular befindet sich im Anhang des Berichts. Vor dem Einreichen des Formulars muss zuerst eine Offerte bei einem der zertifizierten GEAK‐Experten oder EnergieberaterIn eingeholt werden.
Nachdem die Beitragszusicherung vom Kanton erteilt wurde, dürfen die Liegenschafts‐
eigentümerInnen die Energieanalyse innerhalb 3 Jahren durchführen lassen. Nach dem Erhalt der Abrechnung muss das Originalgesuch mit der Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton eingereicht werden und der Zahlungseingang nach spätestens 40 Tagen kontrolliert werden.
Wichtige Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Ablauf einer Energieanalyse sind das voll‐
ständige Ausfüllen der Gesuche, denn es werden nur komplette Gesuche geprüft. Das Einreichen der Gesuche muss beim Amt für Umweltschutz und Energie AUE in Liestal erfolgen. Projektänderungen
sind dem AUE mitzuteilen, da diese Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben können. Des Weiteren hat das AUE jederzeit das Recht die gesuchskonforme Ausführung der Energieanalyse zu kon‐
trollieren. Die Einhaltung aller Bedingungen liegt in der Verantwortung der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers. Die zugesicherten Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Bei‐
tragsauszahlung nicht inner der Frist von drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. Eine Fristverlängerung ist nur in begründeten Fällen und auf schriftlichen Antrag möglich.
Ausserdem sind beim Energiepaket Baselland nur Analysen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000 för‐
derberechtigt. Für die oben aufgeführten Gebäudetypen werden nur Fördergesuche bewilligt, wenn eine Energieanalyse mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erstellt wird.
Das Förderpaket orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel‐Landschaft.
Daher gelten insbesondere das Energiegesetz (EnG), die Verordnung über rationelle Energienutzung (EnGV) und die Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz.
Das Vorgehen bei einer Energieanalyse, die Rahmenbedingungen und Grundlagen sind ebenfalls in der Wegleitung beschrieben, welche sich im Anhang befindet.
Der GEAK, welcher in der Energieanalyse enthalten ist zeigt wie viel Energie ein Gebäude im Norm‐
betrieb benötigt. Dies geschieht durch eine Klassifizierung von A bis G, wobei die Stufe A die höchste Energieeffizienz auszeichnet. Die Einstufungen werden getrennt für die Gebäudehülle und die Haustechnik betrachtet und dienen den HauseigentümerInnen als Orientierung des Energie‐
bedarfs.
In der Einstufung der Gebäudehülle wird die Qualität des Wärmeschutzes zum Ausdruck gebracht.
Dieser ist abhängig von der Wärmedämmung der Wand, des Dachs und des Bodens. Ausserdem ist die Betrachtung der Fenster wichtig, denn diese geben Auskunft über ihr Wärmedämmvermögen und über ihre Dichtigkeit. Somit kann durch die Effizienz der Gebäudehülle eine Beurteilung der Be‐
heizung des Gebäudes vorgenommen werden.
Bei der Gesamtenergieeffizienz ist neben der Heizung auch die Haustechnik zu betrachten. Dies ist aussagekräftig für die Wärmeerzeugung und den Elektrizitätsbedarf. Bei dieser Kategorisierung wird der Einsatz von erneuerbaren Energien stark gewichtet und führt zu einer besseren Einstufung.
Die Einstufungen der Effizienz der Gebäudehülle und der Gesamteffizienz werden in einer Energie‐
etikette festgehalten. Dieser Überblick erleichtert den LiegenschaftseigentümerInnen die Eins‐
chätzung in welchem Bereich noch Verbesserungspotenzial herrscht. Die GEAK‐Einstufung dient den Experten ausserdem als Grundlage für die darauf basierenden Sanierungsempfehlungen, um eine Planung von Verbesserungsmassnahmen anzugehen.
Im Anhang zu diesem Bericht ist eine anonymisierte Energieanalyse beigelegt, welche alle beschrie‐
benen Teile enthält.
Abb. 3 Einstufung der GEAK‐
Klassen nach typischen Merkmalen unterteilt in die Energie‐
effizienz der Gebäudehülle und die Gesamtenerg ie‐effizienz.
(http://www.
geak.ch/Page s/Light/About /Classification Page.aspx#)
2.3.2 Gesamtsanierung
Im Baselbieter Energiepaket sind ausser der Energieanalyse von Gebäuden auch die acht folgenden Fördergegenstände enthalten: Energiecoach Gesamtsanierung, Sanierung Einzelbauteile, Gesamt‐
sanierung, Thermische Solaranlagen, Holzenergie, Anschluss an Holz‐/Abwärmenetz, Wärmepumpen und Ersatz Elektroheizung.
Bei einer Sanierung der Gebäudehülle kann der Liegenschaftseigentümer eine Sanierung von Einzel‐
bauteilen mit Fördermitteln aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen vornehmen. Der Kanton Basel‐Landschaft fördert jedoch ergänzend zu den Einzelbauteilen sie Sanierung der
gesamten Gebäudehülle. Dabei liegt es im Interesse des Kantons die LiegeschaftseigentümerInnen zu motivieren ihre Liegenschaft mit einer möglichst energieeffizienten Gebäudehülle auszustatten, welche der 2000‐Watt‐Gesellschaft entspricht.
Um den Förderbeitrag der Gesamtsanierung zu erhalten müssen mindestens 90% der Fläche der thermischen Gebäudehülle energetisch saniert sein um den Bonus zu erhalten. Dabei werden die Förderbeiträge unterschieden nach Bonus ohne Minergie, Bonus Minergie und Bonus Minergie‐P.
Für die Gesamtsanierung wird ein Energiecoach zur Projektbegleitung hinzugezogen, welcher mit dem LiegenschaftseigentümerIn die Gesamtsanierung definiert. Der Coach hilft das Projekt Ge‐
samtsanierung zu planen und die nötigen Anforderungen einzuhalten. Förderberechtigt für den Bonus Gesamtsanierung sind wie bei den Energieanalysen nur Gebäude mit Baujahr vor 2000. Für diesen gibt es ebenfalls einen Förderbeitrag. Für Ein‐/Zweifamilienhäuser fördert der Kanton 100%
der Kosten bis maximal CHF 2'500.‐ und für Mehrfamilienhäuser 100% der Kosten bis maximal CHF 3'000.‐.
3. Fragebogenaktion
3.1 Vorgehen
Um den Wert und die Wirkung der Energieanalyse zu erfahren, entschieden wir uns eine Meinungs‐
umfrage bei den LiegenschaftseigentümerInnen durchzuführen.
Dafür haben wir in der Förderdatenbank die Personen herausgesucht, welche einen Förderbeitrag für eine Energieanalyse ausbezahlt erhielten. Seit der der Sonderaktion im Mai 2009 bis zum 31.
Dezember 2011 wurden demzufolge 736 Energieanalysen gefördert.
Wir entschieden uns für eine schriftliche Meinungsumfrage bei den EigentümerInnen mit einem multiple‐choice Fragebogen, wobei mehrere vorformulierte Antworten zur Auswahl stehen. Dies ermöglicht eine übersichtlichere Auswertung des Fragebogens.
Dem Fragebogen wurde ein Begleitschreiben beigelegt. In diesem wurden unsere Absichten der Um‐
frage kurz erläutert mit der Bitte den ausgefüllten Bogen bis zum genannten Antworttermin an das Amt für Umweltschutz und Energie in Liestal zu retournieren. Der Fragebogen und das Begleit‐
schreiben wurden ausserdem durch die Liegenschaftsadresse und der dazugehörigen Gesuchlauf‐
nummer verknüpft und mit einer persönlichen Anrede verschickt.
Ein Beispiel eines verschickten Begleitbriefes mit einem Fragebogenexemplar befindet sich anonymi‐
siert im Anhang des Berichts.
Die antwortenden Personen kann man anhand ihrer Aussagen bei der Auswertung grob in drei Gruppen unterteilen;
- LiegenschaftseigentümerInnen mit realisierten Sanierungsmassnahmen, - LiegenschaftseigentümerInnen mit geplanten Sanierungsmassnahmen und - LiegenschaftseigentümerInnen ohne Sanierungsmassnahmen.
Es lag in unserem Interesse alle Befragungsgruppen anzusprechen, weshalb wir versuchten die Fra‐
gen möglichst offen zu gestalten.
Wichtig war uns auch die persönliche Beurteilung des schriftlichen Berichts, sowie auch der münd‐
lichen Nachbesprechung mit dem Berater. Diese dienen hauptsächlich als Grundlage für die weitere Planung der Sanierungsmassnahmen und sind deshalb als wichtiger Teil der Energieanalyse anzu‐
sehen.
Die Antworten der retournierten Fragebogen haben wir nach der Rücksendung in eine Excel‐Tabelle eingetragen, um die Auswertung zu erleichtern. Die multiple‐choice Antworten konnten daher mit dem Prinzip der Zweiwertigkeit analysiert werden. Die Antworten mit ja oder nein sind somit leicht auszuwerten.
Die offenen Fragen haben wir einzeln analysiert und in thematischen Gruppen zusammengefasst. Die Verdeutlichung der Resultate mit Hilfe von Graphiken und Diagrammen erleichtert die Evaluierung der Prozentwerte und veranschaulicht in welchem Verhältnis die Antworten zueinander stehen.
251 80 405
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
1
retournierte Fragebogen mit Massnahmen retournierte Fragebogen ohne Massnahmen nicht retournierte Fragebogen
3.2 Resultate und Auswertungen
3.2.1 Anzahl verschickte und retournierte Fragebogen
Insgesamt haben wir 736 Fragebogen an die LiegenschaftseigentümerInnen versendet.
Die Frist um den Fragebogen zu retournie‐
ren haben wir auf 17 Tage festgesetzt. In dieser Zeitspanne haben wir 485 ausge‐
füllte Umfragen zurück erhalten. Dies ent‐
spricht einer Rücklaufquote von 66%, was genau zwei Dritteln entspricht. In der Graphik 4 wird noch mal verdeutlicht, wie viele Fragbogen ausgefüllt wurden und wie viele LiegenschaftseigentümerInnen im Fragebogen angaben, nach der Energie‐
analyse Sanierungsmassnahmen getroffen zu haben.
Im nachfolgenden Teil des Praktikums‐
berichts fasse ich die Resultate der Umfrage zusammen und verdeutliche sie anhand von Graphiken. Dabei beziehen sich 100%
immer auf die 485 retournierten Frage‐
bogen, falls nicht anders erwähnt.
3.2.2 Verständlichkeit und Hilfeleistung des schriftlichen Berichts der Energieanalyse
Abb. 5 Auswertung der Frage 1 des Fragebogens in Prozent. (n= 485) a.) zeigt die Verständlichkeit des schriftlichen Berichts, b.) drückt die Hilfeleistung aus.
Abb. 4 Anzahlt verschickte und retournierte Fragebogen mit der Unterteilung in geplante oder bereits realisierte Sanierungsmassnahmen und ohne getroffene Massnahmen.
51%
41%
5% 0% 3%
sehr verständlich eher verständlich eher nicht verständlich nicht verständlich keine Angaben
41%
45%
6%
2%
6%
sehr hilfreich eher hilfreich eher nicht hilfreich nicht hilfreich keine Angaben
a.) b.)
245 199
24
198
217 31
Das Resultat der ersten Frage lässt sich in der Graphik der Abbildung 5 aufzeigen. Die Verständlich‐
keit wird im Diagramm a.) dargestellt. 245 LiegenschaftseigentümerInnen, das ist etwas mehr als die Hälfte der Antwortenden, empfanden den schriftlichen Bericht als sehr verständlich. 199, das sind 40%, gaben als Antwort eher verständlich an und nur 5% der Antwortenden empfand den Bericht als eher nicht bis gar nicht verständlich.
Im Gegensatz dazu empfanden nur 198 also 40% der Befragten den schriftlichen Bericht als sehr hilf‐
reich (Siehe Diagramm 5 b.)). 45% empfanden ihn als eher hilfreich und 8% gaben ein negatives Feed‐
back. Generell sind die Antworten positiv ausgefallen und nur wenige EigentümerInnen gaben an, dass der schriftliche Bericht für sie nicht hilfreich oder verständlich war.
Dieses Resultat ist sehr erfreulich, denn es spiegelt die persönliche Meinung der EigentümerInnen wieder und wie diese mit dem schriftlichen Bericht zufrieden waren.
3.2.3 Nachbesprechung der durchgeführten Energieanalyse
Die zweite Frage beschäftigt sich mit der mündlichen Nachbesprechung der Energieanalyse. Uns interessierte ausserdem zusätzlich ob die Nachbesprechung auf Empfehlung des Beraters oder auf Wunsch der LiegenschaftseigentümerInnen statt gefunden hat. Die Abbildung 6 zeigt das Resultat in Prozentteilen der retournierten Fragebogen.
Abb. 6 Darstellung der Nachbesprechung mit dem Experten nach erfolgter Energieanalyse. Anteile in Prozent, wobei n=485.
47%, dies entspricht 235 Fragebogen hat diese Frage verneint und somit die Energieanalyse nicht mündlich nachbesprochen. Die restlichen rund 50% haben eine Nachbesprechung der Energieanalyse mit dem Berater erhalten, wobei ein Grossteil der Besprechungen durch die Initiative des Beraters zustande gekommen ist.
11 EigentümerInnen haben ausserdem angegeben, dass die Nachbesprechung sogar auf beidseitigen Wunsch von BeraterIn und EigentümerIn stattgefunden hat.
Aufgebaut auf diese Frage haben wir uns auch für die Beurteilung der Nachbesprechung interessiert.
47%
1%
32%
18%
2%
nein keine Angabe Wunsch Berater Wunsch Eigentümer Wunsch Berater + Eigentümer 235
162 92
11
3.2.4 Verständlichkeit und Hilfeleistung der Nachbesprechung
Diese Frage war lediglich an diejenigen LiegenschaftseigentümerInnen gerichtet, welche eine Nach‐
besprechung vom Berater erhalten haben. Die Aussage und die Prozentteile beziehen sich daher auf 243 Bewertungen.
Abb. 7 Auswertung der Frage 3 des Fragebogens in Prozent. (n= 243) a.) zeigt die Verständlichkeit Nachbesprechung, b.) beschreibt die Hilfeleistung.
Im Diagramm a.) der Abbildung 7 ist wie bei der ersten Frage die Verständlichkeit ausgedrückt. Die Bewertung mit sehr verständlich beträgt knapp 70% und ist sehr hoch. Auch ein Anteil von 28% hat die mündliche Nachbesprechung als eher verständlich empfunden. Insgesamt sind dies 235 Liegen‐
schaftseigentümerInnen, die eine positive Bewertung zum mündlichen Bericht gegeben haben. Nur 8 LiegenschaftseigentümerInnen haben die Nachbesprechung als nicht verständlich eingeschätzt.
Wir wollten von den EigentümerInnen ebenfalls wissen, ob sie die Nachbesprechung als hilfreich erachteten. Das Resultat abgebildet in der Graphik b.) zeigt eindeutig, dass auch hier die Liegen‐
schaftseigentümer sehr zufrieden waren. 207 Fragebogen enthielten ein positives Feedback für den mündlichen Bericht. Und nur 7% war damit nicht zufrieden.
Im Vergleich der Beurteilung des schriftlichen zum mündlichen Bericht fällt auf, dass die Nachbe‐
sprechung eine deutlich höhere positive Rückmeldung erhält in Bezug auf die Hilfe und die Verständ‐
lichkeit.
Dies könnte daran liegen, dass bei einem mündlichen Bericht eventuelle Unklarheiten im schrift‐
lichen Bericht geklärt und diskutiert werden können. Die Eigentümer können sich Klarheit über ihre Liegenschaft verschaffen und sich nach der persönlichen Einschätzung des Beraters erkundigen.
60%
26%
5%
2%
7%
sehr hilfreich eher hilfreich eher nicht hilfreich nicht hilfreich keine Angaben 69%
28%
3%
0%
0%
sehr verständlich eher verständlich eher nicht verständlich nicht verständlich keine Angaben
a.) b.)
143 64
13
166 69
7
3.2.5 Planungsunterstützung für Sanierungsmassnahmen
Unabhängig von der Beurteilung des mündlichen wie auch schriftlichen Berichts, lag es in unserem Interesse zu erfahren, ob die Energieanalyse eine Hilfe bei der Planung energetischer Sanierungs‐
massnahmen war.
Diese Antwort umfasst wieder alle Antworten der 485 retournierten Fragebogen.
Rund zwei Dritteln hat die Energieanalyse geholfen die energetische Sanierung Ihrer Liegenschaft zu planen. Dies entspricht einer Anzahl von 327 retournierten
Fragebogen.
32% der Liegenschaftseigen‐
tümerInnen gaben an, dass die Energieanalyse für sie keine Planungsunterstützung für zukünftige Sanierungs‐
massnahmen war. Dies entspricht 157
EigentümerInnen. Im Frage‐
bogen haben wir den
Antwortenden absichtlich die Möglichkeit geboten den Grund dafür anzugeben. 115 haben dieses Angebot an‐
genommen und eine kurze Erklärung zu ihrer Verneinung gegeben.
Die Auswertung zeigt, dass ein Grossteil der EigentümerInnen noch nicht in der Planung von Sanier‐
ungsmassnahmen ist. Ausserdem waren 35 der 115 Erklärenden unzufrieden mit der Beratung und haben deshalb keine Massnahmen ergriffen. Des Weiteren haben die Antwortenden angegeben bereits vor der Energieanalyse ihre Massnahmen geplant zu haben und die Analyse nur als
Bestätigung genutzt und 10 Befragte erklärten, dass sie wegen den hohen Kosten keine Massnahmen geplant haben.
Für die nachfolgenden Auswertungen ist es wichtig zu beachten, dass es für manche Eigen‐
tümerInnen auch eine Planungshilfe war, wenn keine Sanierungsmassnahmen vorzunehmen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise dass das Gebäude bereits gut isoliert ist.
Abb. 8 Prozentuale Darstellung der Hilfestellung der Energieanalyse für die weitere Planung energetischer Sanierungsmassnahmen. (n=485)
68%
32%
0%
ja nein
keine Angaben 327
157
3.2.6 Beurteilung der Förderbeitragshöhe
Da der Kanton 50% der Kosten der Energie‐
analysen mit kantonalen Fördergeldern übernimmt ist es für uns von Inte‐
resse wie die Liegen‐
schaftseigentümerInnen die Beitragshöhe empfin‐
den. Im Gegensatz zu den Antwortmöglichkeiten der Fragen Eins und Drei steht in der Frage Fünf eine neutrale Antwort zur Auswahl. Dies ermöglicht den Antwortenden die Bewertung der Höhe des Förderbeitrages von viel zu hoch über passend zu viel zu tief. Überraschen‐
derweise empfinden drei Viertel der Antwortenden den Förderbeitrag als passend und nur 15%
sind der Meinung, dass die Höhe des Beitrags zu tief sei. Die Aussage, dass die Förderbeitragshöhe viel zu hoch oder zu hoch sei, kann ein Missverständnis mancher LiegenschaftseigentümerInnen sein.
Denn in denselben Fragebogen war teilweise der Grund für das Ablehnen von Sanierungsmassnahmen ein finanzieller Engpass oder der Anreiz für Sanierungsmassnahmen solle mit einer höheren finanziellen Unerstützung vorangetrieben werden. Daraus lässt sich schliessen, dass bei den Antworten eine Verwechslung der Aussage über die Förderbeitragshöhe und die anfallenden Kosten durch eine Energieanalyse zugrunde liegt.
3.2.7 Geplante und realisierte Sanierungsmassnahmen
Eine entscheidende Frage für uns war, ob die LiegenschaftseigentümerInnen nach der durchge‐
führten Energieanalyse auch Sanierungsmassnahmen ergriffen haben. Diese können in Planung sein, oder bereits durchgeführt worden sein. Dabei unterteilten wir die Frage in Massnahmen an der Ge‐
bäudehülle und Massnahmen in der Haustechnik.
Die Kategorie der Gebäudehülle umfasst Fenster, Hausdach, Fassade, Estrichboden und Kellerdecke.
Dies sind die Gegenstände welche vom Bund mit Förderbeiträgen unterstützt werden.
Bei der Fragestellung unterteilten wir die Antwortmöglichkeiten in realisierte und geplante Mass‐
nahmen. Manche LiegenschaftseigentümerInnen gaben auch zur Antwort realisierte Sanierungs‐
massnahmen parallel zu den geplanten zu haben. Dies kann vorkommen, wenn eine Sanierung noch nicht fertig abgeschlossen ist und noch Massnahmen zur Fertigstellung fehlen, die jedoch geplant sind.
Abb. 9 Beurteilung der Förderbeitragshöhe in fünf Kategorien. (n=485) 1% 3%
15%
2%
4%
75%
viel zu hoch zu hoch passend zu tief viel zu tief keine Angabe 362
72
15 11
174
94 101 86
59 47
121
79 86
63 198
269
308 318
364
428
12 132
2 10
8
3 5
1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Fenster Boden Dach Wand Decke andere
sani ert gepl ant gepl ant und sani ert kei ne Massnahme
Im Balkendiagramm der Abbildung 10 ist deutlich zu erkennen, dass die meisten Liegenschaftseigen‐
tümerInnen energetische Sanierungsmassnahmen an den Fenstern durchgeführt haben. Hinzu kommen noch 121 geplante Fenstersanierungen. Addiert entscheiden sich also knapp 60% aller Ant‐
wortenden für Sanierungsmassnahmen der Fenster. Dies kann daran liegen, dass es im Gegensatz zu den anderen Massnahmen eine eher kostengünstige Variante ist.
Auch die Kellerdecke scheint eine bevorzugte Sanierungsmassnahme zu sein. Etwa 45% aller Ant‐
wortenden gaben an den Boden gegen unbeheizt saniert zu haben oder in dessen Planung zu sein.
Die Fassade, sprich die Wand gegen aussen, und die Decke erreichen fast denselben Prozentsatz an Sanierungsmassnahmen bei 35% aller Antwortenden.
Nur ein kleiner Teil der Antwortenden hat angegeben ausser den gefragten Kategorien andere Mass‐
nahmen geplant oder durchgeführt zu haben. Die bevorzugte Massnahme dieser 12% bildet dabei einen Ersatz der Türen. Ausserdem werden auch Terrassen, Rolladenkästen und Wintergarten saniert.
Insgesamt sind neben den bereits realisierten Massnahmen an der Gebäudehülle weitere 493 energetische Sanierungsmassnahmen geplant.
Ebenfalls bei der Graphik zu erwähnen ist, dass bei jeder Kategorie alle Antwortenden aufgelistet werden. LiegenschaftseigentümerInnen, welche eine Gesamtsanierung durchführen, werden in jeder der gefragten Kategorie unter den geplant oder saniert aufgeführt und EigentümerInnen, die keine Massnahmen vornehmen, sind in jeder Kategorie im roten Balken verzeichnet.
Die siebte Frage in der Meinungsumfrage befasst sich mit der Haustechnik und ist im Diagramm 11 dargestellt. Ebenfalls wie bei der Gebäudehülle haben wir die Antworten in bereits realisierte und geplante Massnahmen unterteilt. Anders als bei der Gebäudehülle haben wir jedoch nur zwei Ant‐
wortkategorien, welche die Heizung und das Brauchwarmwasser umfassen.
Abb. 10 Geplante und bereits realisierte Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle nach der durchgeführten Energieanalyse. Die Änderungen an der Gebäudehülle werden in die fünf wichtigsten Einzelbauteile unterteilt. (n=485)
101 81 113
104
274 302
3
2
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Heizung Brauchwarmwasser
keine Massnahme geplant und saniert geplant
saniert
Anhand der Graphik ist zu erkennen, dass sich mehr EigentümerInnen entschieden haben Sanie‐
rungsmassnahmen an der Heizung vorzunehmen als beim Brauchwarmwasser. Die geplanten Mass‐
nahmen überwiegen die bereits realisierten. Zusammen erreichen die Sanierungsmassnahmen einen Prozentanteil zwischen 37% und 44%.
Um genauere Auskünfte über die Art der Sanierungsmassnahmen der Haustechnik zu erhalten, baten wir die LiegenschaftseigentümerInnen im Fragebogen eine kurze Beschreibung der Massnahme zu geben. Diese liessen sich wie folgt im Diagramm 12 auswerten.
Abb. 11 Geplante und bereits realisierte Sanierungsmassnahmen der Haustechnik nach der durchgeführten
Energieanalyse. Die Änderungen der Haustechnik werden in die Kategorien Heizung und Brauchwarmwasser unterteilt.
(n=485)
Im Diagramm sind wiederum nur die Antworten der Antwortenden enthalten, welche eine Beschrei‐
bung der Massnahme erläuterten. Insgesamt waren dies 270 retournierte Fragebogen, welche im Diagramm als 100% gelten.
Nach Angaben der Antwortenden haben 30%, das sind 81 LiegenschaftseigentümerInnen, einen Wechsel des Heizsystems vorgenommen und dabei ihr altes Heizsystem durch ein neueres ersetzt.
Weitere 45 Eigentümerinnen und somit 17% haben eine Erneuerung der Heizanlage durchgeführt.
Nach ihrer Beschreibung haben diese LiegenschaftseigentümerInnen die Art der Heizung nicht ver‐
ändert, sondern nur eine neue Anlage mit gleichem System eingebaut. 33 Eigentümer gaben an neu eine Wärmepumpe installiert zu haben und weitere 17 Befragte haben spezifisch eine Erdsonde ge‐
nannt. 84 Eigentümer haben sich nach der durchgeführten Energieanalyse entschlossen Sonnen‐
kollektoren zu installieren. Dies entspricht rund einem Drittel der beantworteten Kurzbeschriebe des Fragebogens.
Die Auswertung dieser Frage war insbesondere etwas schwierig, da wir die Beschreibung der Mass‐
nahme offen liessen und nicht alle Antworten klar zu zuordnen sind. Eine genauere Analyse der Haustechnik wäre vor allem im Hinblick auf den Ersatz von Elektroheizungen interessant, da diese sehr viel Strom verbrauchen.
3.2.8 Gründe für das Ablehnen einer Sanierungsmassnahme
Wie die Graphik in der Abbildung 4 zeigt, haben 405 Liegenschaftseigentümer im Fragebogen ange‐
geben eine energetische Sanierung zu planen oder bereits realisiert zu haben. 80 Befragte haben sich entschieden keine Massnahmen zu treffen. Die achte Frage im Fragebogen richtete sich dabei an die diese Gruppe, welche keine Sanierung planen oder durchführen.
Uns interessierte weshalb die Antwortenden trotz Analyse keine Massnahmen trafen und daher haben wir eine offene Antwortmöglichkeit geboten. Von den 80 EigentümerInnen ohne Massnahmen haben wir 153 genannte Antworten bekommen. Diese Zahl kommt daher Zustande, da viele der Antwortenden mehrere Gründe für das Ablehnen einer Sanierungsmassnahme nannten.
Abb. 12 Auswertung der geplanten oder realisierten Mass‐
nahmen der Haustechnik.
(n=270) 30%
17%
6%
12%
31%
4%
Wechsel Heizungssystem Erneuerung Heizanlage Erdsonde
Wärmepumpe Sonnenkollektoren Photovoltaik .
81
45 17
33 84
10
EigentümerInnen. Viele LiegenschaftseigentümerInnen gaben ausserdem an die Energieanalyse nur zur Abschätzung des Ist‐Zustandes durchgeführt zu haben und deshalb keine Massnahmen zu planen.
Die Energieanalyse wurde auch oft als Kontrolle nach einer bereits erfolgten energetischen Sanierung genutzt und daher nicht mit der Absicht eine erneute Sanierung durchzuführen.
Weitere Gründe für das Ablehnen war das Abwarten der Sanierung aufgrund möglicher weiterer Ent‐
wicklungen in der Technik oder finanziell bedingt. Auch ein zu geringes Kosten‐Nutzen‐Verhältnis wurde als Grund angegeben. Wenigere Nennungen betreffen den Experten, wobei sich die Liegen‐
schaftseigentümerInnen eine spezifischere Beratung ihrer Liegenschaft wünschten in welcher ein zu‐
sätzliches persönliches Gespräch stattfinden sollte. Diese Angaben wurden oft in der Kombination einer nicht vorhandenen Nachbesprechung genannt.
Eine Übersicht der genannten Gründe für das Ablehnen zeigt die Graphik 13.
30%
5%
5%
8% 8%
12%
5%
13%
14%
Finanzieller Engpass Alter der EigentümerIn Verkauf der Liegenschaft Abwarten
Kosten/Nutzen ungünstig
Haus gut gedämmt oder kürzlich saniert EA nicht hilfreich
EA nur zur Abschätzung des Ist‐Zustands andere Gründe
3.2.9 Anreize zur attraktiveren Gestaltung energetischer Sanierungen.
In der abschliessenden Frage der Meinungsumfrage wollten wir von den EigentümerInnen erfahren, welche Anreize gegeben sein müssten um eine energetische Sanierung attraktiver zu gestalten.
Wir boten den LiegenschaftseigentümerInnen eine Antwortauswahl, welche sich in unseren Augen auf realistische Szenarios beschränkt. Die Rückmeldungen, im Balkendiagramm Abbildung 14, zeigten sehr deutlich auf, dass sich viele EigentümerInnen eine höhere finanzielle Unterstützung für ener‐
getische Sanierungen wünschen. 271 von 485 Antwortenden haben diese Antwortmöglichkeit angekreuzt. Dies entspricht einem Prozentsatz von etwa 55%.
Abb. 13 Prozentuale Anteile der genannten Gründe für das Ablehnen einer energetischen Sanierung nach der durchgeführten Energieanalyse (n=153)
271 156
88
132 102
0 50 100 150 200 250 300
höhere finanzielle Unterstützung Ökologische Steuerreform Energiepreiserhöhung bessere Information über energetisch günstige Massnahmen
bessere Information über Sanierungsstrategie
156 Befragte, das sind etwas mehr als 30% gaben an, dass eine energetische Sanierung attraktiver wäre bei einer ökologischen Steuerreform. Die Antworten, dass die Attraktivität der Sanierungen durch bessere Information über die Sanierungsstrategie und über energetisch günstige Massnahmen gesteigert würden waren mit 14%, bzw. 18% vertreten und nur 12%, das sind 88 Nennungen
empfanden die Energiepreiserhöhung als wichtigen Anreiz.
Abb. 14 Auswertung der Anreize, welche eine energetische Sanierung für die LiegenschaftseigentümerInnen interessanter gestalten würde. (n=485)
4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
4.1 Fazit der Auswertung
Die Auswertung der retournierten Fragebogen zeigt uns den Wert und die Wirkung der Energie‐
analysen bei den LiegenschaftseigentümerInnen.
Der sehr positive Rücklauf der Fragebogen bestätigt das Interesse der EigentümerInnen beim kanto‐
nalen Amt für Umweltschutz und Energie. Den Antwortenden war es wichtig sich mitzuteilen und sie haben es begrüsst eine Meinungsumfrage als Überprüfung der kantonalen Mittel auszufüllen.
Ebenfalls erfreulich ist die Auswertung, dass 84% der LiegenschaftseigentümerInnen nach der Ener‐
gieanalyse energetische Sanierungen geplant oder bereits realisiert haben. Es verdeutlicht die Wirkung der Energieanalyse auf das weitere Vorgehen der EigentümerInnen. Nur ein geringer Teil der Antwortenden hat sich entschieden aufgrund der Energieanalyse keine weiteren Massnahmen anzugehen.
Es ist auch deutlich zu sehen, dass die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Berichte sehr positiv ausgefallen ist. Die Verständlichkeit wurde dabei höher bewertet als die die Hilfeleistung.
Auffällig war ein signifikant höherer Prozentsatz der Kategorien sehr verständlich und sehr hilfreich bei der Nachbesprechung mit dem Berater. Diese Evaluation bestätigt wie wichtig für die Liegen‐
schaftseigentümer eine mündliche Berichterstattung ist. Insgesamt wurde jedoch lediglich bei gut der Hälfte der Energieanalysen eine Nachbesprechung durchgeführt.
Überraschend ist das Resultat der Planungsunterstützung für künftige Sanierungsmassnahmen. Der schriftliche Bericht und die mündliche Nachbesprechung sollten das Fundament für eine möglichst energetisch sinnvolle Sanierung bieten. Jedoch hat nur etwa zwei Drittel die Energieanalyse als Hilfe für die weitere Planung eingeschätzt. Ein sehr hoher Teil der Antwortenden gaben als Grund eine un‐
befriedigende Beratung an, bei welcher die Energieanalyse nicht spezifisch auf die Liegenschaft durchgeführt worden ist. Dies kann unter anderem an den Ananlyse‐Tools der Berater liegen, welche teilweise nicht viel Spielraum für Erklärungen bieten, sondern grösstenteils als Tabelle vorliegen.
Dennoch haben sich die meisten EigentümerInnen für eine energetische Sanierung entschlossen, welche hauptsächlich im Bereich der Gebäudehülle vorgenommen wird. Am häufigsten werden die Fenster saniert.
Bei den Sanierungsmassnahmen der Haustechnik wäre eine detailliertere Auswertung in Bezug auf eine genaue Massnahme in der Heiztechnik und beim Brauchwarmwasser interessant, denn das energetische Potential was dabei mit den richtigen Massnahmen eingespart werden kann, ist immer noch sehr hoch.
Die 80 LiegenschaftseigentümerInnen, die sich gegen eine energetische Sanierung entschieden haben trafen ihre Entscheidung zum grössten Teil wegen der zu hohen Kosten der Sanierungs‐
massnahmen. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass über 50% der Antwortenden in einer höheren finanziellen Unterstützung einen Anreiz für weitere energetische Sanierungen sehen.
Jedoch war die Auswertung der Beurteilung der Förderbeitragshöhe für Energieanalysen sehr positiv.
75% der Antwortenden empfanden den Beitrag als passend und nur 15% schätzten diesen als zu tief ein. Aus diesen Werten kann man schlussfolgern, dass die LiegenschaftseigentümerInnen den kanto‐
nalen Beitrag schätzen.
4.2 Empfehlungen für Förderpraxis
Aufgrund der durchgeführten Befragung der LiegenschaftseigentümerInnen konnten wir evaluieren, wo das Potential einer Steigerung bei den Energieanalysen liegt. Dabei ging es uns vor allem darum die Wirkung der Energieanalyse und deren Beratung zu erkennen und mögliche Empfehlungen für die Förderpraxis zu geben.
Bei der Auswertung ist deutlich aufgefallen, dass die Nachbesprechung einen sehr positiven Eindruck bei den LiegenschaftseigentümerInnen hinterlässt. Die meisten empfanden diese als sehr verständ‐
lich und auch sehr hilfreich, was beim schriftlichen Bericht nicht in diesem hohen Mass der Fall war.
Die weiteren Fragen in der Meinungsumfrage wurden ausserdem positiver beantwortet, wenn eine Nachbesprechung statt gefunden hat. Keinen mündlichen Bericht erhalten zu haben war beispiels‐
weise bei einigen LiegenschaftseigentümerInnen ein Grund keine Massnahmen zu treffen, da sich die EigentümerInnen vom Experten nicht genügend beraten fühlten.
Meine Empfehlung wäre daher, das Einführen einer obligatorischen Nachbesprechung nach der durchgeführten Energieanalyse. Bei dieser Gelegenheit kann der Berater dem Liegenschaftseigen‐
tümer bzw. der Liegenschaftseigentümerin den schriftlichen Bericht noch einmal erklären und auf spezifische Punkte am Objekt eingehen. Mögliche Missverständnisse und Unklarheiten können somit verhindert oder ausdiskutiert werden. Es bietet den EigentümerInnen ausserdem eine grössere Hilfe‐
stellung für die weitere Planung energetischer Sanierungsmassnahmen.
Viele der LiegenschaftseigentümerInnen hatten bei der Energieanalyse durch den Berater ausserdem das Gefühl, dass die Analyse nicht konkret auf ihre Liegenschaft abgestimmt war. Sie bemängelten, dass keine objektspezifischen Sanierungsmassnahmen empfohlen wurden und wünschten sich aus‐
führlichere Berichte.
Beim Durchsehen der durchgeführten Energieanalysen ist aufgefallen, dass die Analyse‐Tools sehr stark vom Berater und der Beraterfirma abhängig sind. Der Aufbau und Inhalt variiert daher ziemlich stark zwischen den verschiedenen Analysen. Viele Energieanalysen wurden mit einem vor‐
konzipierten Programm ausgefüllt, welches nur begrenzt Platz für detaillierte Angaben bietet. Genau diese sind für die LiegenschaftseigentümerInnen jedoch interessant und helfen bei der spezifischen Planung der Massnahmen. Eine Empfehlung ist bei dieser Situation jedoch schwierig, da diese Ein‐
schätzung immer sehr subjektiv von den LiegenschaftseigentümerInnen ausgeht. Eine mögliche An‐
passung des begleitenden schriftlichen Berichts zum GEAK könnte helfen ein detaillierteres Feedback für die Liegenschaften auszuformulieren.
Die Umfrage zeigt, dass sich viele LiegenschaftseigentümerInnen entschieden haben aufgrund der Energieanalyse die Türe zu ersetzten, da bei diesen viel Energie in Form von Wärme verloren gehen kann. Eine weitere Überlegung ist daher die Förderung von Eingangs‐ und Kellertüren, welche bisher nicht in der Förderung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle vorhanden ist.
5. Quellenverzeichnis
Kantonales Energiegesetz (BL) online:
URL: http://www.baselland.ch/inh_4b‐htm.290999.0.html#Energie [Stand: 24.1.2012]
Novatlantis; Nachhaltigkeit im ETH Bereich
URL: http://www.novatlantis.ch/2000watt.html [Stand: 24.1.2012]
Fachstelle 2000‐Watt‐Gesellschaft
URL:http://www.2000watt.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=2&la ng=de [Stand: 24.1.2012]
Wohnwirtschaft HEV Aargau, Magazin‐Ausgabe Dezember 2011; Diskussion um die 2000‐Watt‐
Gesellschaft
URL: http://www.stadt‐energie‐verkehr.ch/downloads/Wohnwirtschaft_HEV‐Aargau_2000‐
Watt.pdf [Stand: 24.1.2012]
Bundesamt für Energie BFE
URL: http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/index.html?lang=de [Stand: 24.1.2012]
Baselbieter Energiepaket
URL: http://www.energiepaket‐bl.ch/ [Stand: 24.1.2012]
GEAK, Gebäudeenergieausweis der Kantone URL: www.geak.ch [Stand: 24.1.2012]
Medienmitteilung vom 17.7.09 zur Sonderaktion vom Bund für Energieanalysen
6. Danksagung
Ich bedanke mich bei Felix Jehle und Sabine Stöcklin für die Betreuung und Ermöglichung meines Berufspraktikums und beim ganzen Team der Fachstelle Energie des kantonalen Amts für Umwelt‐
schutz und Energie für die gute Zusammenarbeit.
Anhang
1. Wegleitung
ENERGIEANALYSE
Der Kanton Basel-Landschaft fördert Energieanalysen von bestehenden Gebäuden im Hinblick auf die Verbesserung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Wand, Boden) und dem
vermehrten Einsatz erneuerbarer Energie (Raumwärme und Brauchwarmwasser). Ziel sind energieeffiziente Gebäudehüllen (2’000-Watt-Gesellschaft) und die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch.
Bei Wohnbauten (MFH, EFH), einfachen Verwaltungsbauten und Schulbauten wird die Energieanalyse in der Regel mit einem «Gebäudeenergieausweis der Kantone» kurz
«GEAK®» erbracht. Der GEAK® zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt. Dieser Energiebedarf wird in Klassen von A bis G in einer Energieetikette
angezeigt. Damit ist eine Beurteilung der energetischen Qualität möglich, die im Hinblick auf zu erwartende Energiekosten und Komfort mehr Transparenz für Kauf- und Mietentscheide schafft. Zusätzlich zeigt der GEAK® mit Sanierungsempfehlung auch das energetische Verbesserungspotential von Gebäudetechnik und Gebäudehülle, ähnlich einem energetischen Grobkonzept auf, und bildet die Grundlage für die Planung von baulichen und
gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen.
Förderbeiträge
Ein-/Zweifamilienhaus 50% der Kosten, maximal CHF 800
Mehrfamilienhaus 50% der Kosten, maximal CHF 1'500 Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt
Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt
Vorgehen
1. Definieren, ob Energieanalyse mit oder ohne GEAK® zu realisieren ist.
2. Offerte bei zertifiziertem GEAK®-Experten oder Energieberater einholen 3. Fördergesuch beim Kanton einreichen
4. Nach Erhalt der Beitragszusicherung vom Kanton, Energieanalyse durchführen (innert drei Jahren, ansonsten schriftlicher Antrag um Fristerstreckung einreichen)
5. Nach Erhalt der Abrechnung, Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen
6. Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren
Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche geprüft.
Die Gesuche müssen vor der Energieanalyse beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Energieanalyse zu kontrollieren.
Der/die GesuchstellerIn ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die
Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.
Technische Rahmenbedingungen
Förderberechtigt sind Analysen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000.
Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern, einfachen Verwaltungsbauten oder Schulbauten wird der Förderbeitrag nur gesprochen, wenn die Energieanalyse zusammen mit einem GEAK® von einem GEAK®-Experten erstellt wird.
Bei allen anderen Gebäudekategorien und bei komplexen Verwaltungsbauten und Schulbauten kann eine Energiefachperson gemäss der Liste vom Kanton die
Energieanalyse erstellen. Die Fachperson muss objektspezifische Kenntnisse haben.
Rechtliche Grundlagen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle
Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.
Gut zu wissen
Möglicherweise unterstützen Banken, Gemeinden oder Energieversorger ergänzend zum Kanton die Erstellung von Energieanalysen.
Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt
"Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und
Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch
EnergieberaterInnen
Liste EnergieberaterInnen Energieanalyse BL
Download als PDFWeitere Informationen
Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).
Gebäudeenergieausweis, GEAK
www.geak.chListe zertifizierte GEAK-ExpertInnen
www.geak.ch2. Fördergesuch
3. Begleitbrief
Kanton Basel-Landschaft
Amt für Umweltschutz und Energie
4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon +41 61 552 55 05 Telefax +41 61 552 69 84
Annina Ruppli
Telefon +41 61 552 68 49 E-Mail: annina.ruppli@bl.ch
Mats Rosenberg Mausackerweg 6 4153 Reinach
Liestal, 29. Februar 2012 AUE/ARu/CCr
Waren Sie mit der durchgeführten Energieanalyse zufrieden?
Sehr geehrter Herr Rosenberg
Sie haben für die Liegenschaft Mausackerweg 6 in Reinach eine Energieanalyse ausarbeiten lassen, die wir mit einem kantonalen Förderbeitrag unterstützt haben.
Die Förderung derartiger Energieanalysen erfolgt in der Absicht,
LiegenschaftseigentümerInnen mit Empfehlungen zu versorgen, wie sie die Gebäudehülle energetisch sanieren und erneuerbare Energien einsetzen können.
Mittlerweile haben wir 730 Energieanalysen gefördert und dafür insgesamt CHF 665'000.- eingesetzt.
Wir möchten nun im Rahmen einer Wirkungsanalyse eine Zwischenbilanz ziehen und interessieren uns deshalb für Ihre Erfahrungen. Frau Annina Ruppli, Geografiestudentin an der Uni Basel, führt diese Umfrage im Rahmen eines Berufspraktikums durch.
Wir bitten Sie, den Fragebogen im beiliegenden frankierten Rückantwortkuvert bis am 15. März 2012 an uns zu retournieren. Ihre Antworten werden wir vertraulich behandeln und nur in anonymisierter Form veröffentlichen.
Ihre Mitwirkung ist wertvoll und hilft uns, die uns zur Verfügung gestellten Gelder möglichst wirkungsvoll einzusetzen.
Freundliche Grüsse
Amt für Umweltschutz und Energie
Fachstelle Energie
Felix Jehle, Leiter
Beilagen erwähnt