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Kantonales Energiegesetz (BL) online: 

URL: http://www.baselland.ch/inh_4b‐htm.290999.0.html#Energie [Stand: 24.1.2012] 

 

Novatlantis; Nachhaltigkeit im ETH Bereich 

URL: http://www.novatlantis.ch/2000watt.html [Stand: 24.1.2012] 

 

Fachstelle 2000‐Watt‐Gesellschaft  

URL:http://www.2000watt.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=2&la ng=de [Stand: 24.1.2012] 

 

Wohnwirtschaft HEV Aargau, Magazin‐Ausgabe Dezember 2011; Diskussion um die 2000‐Watt‐

Gesellschaft 

URL: http://www.stadt‐energie‐verkehr.ch/downloads/Wohnwirtschaft_HEV‐Aargau_2000‐

Watt.pdf [Stand: 24.1.2012] 

 

Bundesamt für Energie BFE 

URL: http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/index.html?lang=de [Stand: 24.1.2012] 

 

Baselbieter Energiepaket 

URL: http://www.energiepaket‐bl.ch/ [Stand: 24.1.2012] 

 

GEAK, Gebäudeenergieausweis der Kantone  URL: www.geak.ch [Stand: 24.1.2012] 

 

Medienmitteilung vom 17.7.09 zur Sonderaktion vom Bund für Energieanalysen   

     

6. Danksagung 

 

Ich bedanke mich bei Felix Jehle und Sabine Stöcklin für die Betreuung und Ermöglichung meines  Berufspraktikums und beim ganzen Team der Fachstelle Energie des kantonalen Amts für Umwelt‐

schutz und Energie für die gute Zusammenarbeit.  

 

Anhang 

 

1. Wegleitung   

ENERGIEANALYSE

Der Kanton Basel-Landschaft fördert Energieanalysen von bestehenden Gebäuden im Hinblick auf die Verbesserung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Wand, Boden) und dem

vermehrten Einsatz erneuerbarer Energie (Raumwärme und Brauchwarmwasser). Ziel sind energieeffiziente Gebäudehüllen (2’000-Watt-Gesellschaft) und die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch.

Bei Wohnbauten (MFH, EFH), einfachen Verwaltungsbauten und Schulbauten wird die Energieanalyse in der Regel mit einem «Gebäudeenergieausweis der Kantone» kurz

«GEAK®» erbracht. Der GEAK® zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt. Dieser Energiebedarf wird in Klassen von A bis G in einer Energieetikette

angezeigt. Damit ist eine Beurteilung der energetischen Qualität möglich, die im Hinblick auf zu erwartende Energiekosten und Komfort mehr Transparenz für Kauf- und Mietentscheide schafft. Zusätzlich zeigt der GEAK® mit Sanierungsempfehlung auch das energetische Verbesserungspotential von Gebäudetechnik und Gebäudehülle, ähnlich einem energetischen Grobkonzept auf, und bildet die Grundlage für die Planung von baulichen und

gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen.

Förderbeiträge

Ein-/Zweifamilienhaus 50% der Kosten, maximal CHF 800

Mehrfamilienhaus 50% der Kosten, maximal CHF 1'500 Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt

Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt

Vorgehen

1. Definieren, ob Energieanalyse mit oder ohne GEAK® zu realisieren ist.

2. Offerte bei zertifiziertem GEAK®-Experten oder Energieberater einholen 3. Fördergesuch beim Kanton einreichen

4. Nach Erhalt der Beitragszusicherung vom Kanton, Energieanalyse durchführen (innert drei Jahren, ansonsten schriftlicher Antrag um Fristerstreckung einreichen)

5. Nach Erhalt der Abrechnung, Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen

6. Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren

Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche geprüft.

Die Gesuche müssen vor der Energieanalyse beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.

Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.

Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Energieanalyse zu kontrollieren.

Der/die GesuchstellerIn ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.

Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die

Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.

Technische Rahmenbedingungen

Förderberechtigt sind Analysen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000.

Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern, einfachen Verwaltungsbauten oder Schulbauten wird der Förderbeitrag nur gesprochen, wenn die Energieanalyse zusammen mit einem GEAK® von einem GEAK®-Experten erstellt wird.

Bei allen anderen Gebäudekategorien und bei komplexen Verwaltungsbauten und Schulbauten kann eine Energiefachperson gemäss der Liste vom Kanton die

Energieanalyse erstellen. Die Fachperson muss objektspezifische Kenntnisse haben.

Rechtliche Grundlagen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle

Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.

Gut zu wissen

Möglicherweise unterstützen Banken, Gemeinden oder Energieversorger ergänzend zum Kanton die Erstellung von Energieanalysen.

Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt

"Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und

Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch

EnergieberaterInnen

Liste EnergieberaterInnen Energieanalyse BL

Download als PDF

Weitere Informationen

Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).

Gebäudeenergieausweis, GEAK

www.geak.ch

Liste zertifizierte GEAK-ExpertInnen

www.geak.ch  

2. Fördergesuch 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

3. Begleitbrief

Kanton Basel-Landschaft

Amt für Umweltschutz und Energie

4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon +41 61 552 55 05 Telefax +41 61 552 69 84

Annina Ruppli

Telefon +41 61 552 68 49 E-Mail: annina.ruppli@bl.ch

Mats Rosenberg Mausackerweg 6 4153 Reinach

Liestal, 29. Februar 2012 AUE/ARu/CCr

Waren Sie mit der durchgeführten Energieanalyse zufrieden?

Sehr geehrter Herr Rosenberg

Sie haben für die Liegenschaft Mausackerweg 6 in Reinach eine Energieanalyse ausarbeiten lassen, die wir mit einem kantonalen Förderbeitrag unterstützt haben.

Die Förderung derartiger Energieanalysen erfolgt in der Absicht,

LiegenschaftseigentümerInnen mit Empfehlungen zu versorgen, wie sie die Gebäudehülle energetisch sanieren und erneuerbare Energien einsetzen können.

Mittlerweile haben wir 730 Energieanalysen gefördert und dafür insgesamt CHF 665'000.- eingesetzt.

Wir möchten nun im Rahmen einer Wirkungsanalyse eine Zwischenbilanz ziehen und interessieren uns deshalb für Ihre Erfahrungen. Frau Annina Ruppli, Geografiestudentin an der Uni Basel, führt diese Umfrage im Rahmen eines Berufspraktikums durch.

Wir bitten Sie, den Fragebogen im beiliegenden frankierten Rückantwortkuvert bis am 15. März 2012 an uns zu retournieren. Ihre Antworten werden wir vertraulich behandeln und nur in anonymisierter Form veröffentlichen.

Ihre Mitwirkung ist wertvoll und hilft uns, die uns zur Verfügung gestellten Gelder möglichst wirkungsvoll einzusetzen.

Freundliche Grüsse

Amt für Umweltschutz und Energie

Fachstelle Energie

Felix Jehle, Leiter

Beilagen erwähnt

4. Fragebogen

Fragebogen Energieanalysen

Bitte Zutreffendes □ankreuzen. Gesuchslaufnummer: 2010 - 2a

4 Hat Ihnen die Energieanalyse geholfen, die energetische Sanierung Ihrer Liegenschaft zu planen?

□ Ja

□ Nein, da ich noch keine Sanierungsmassnahmen geplant habe

□ Nein, weil ____________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________

2 Hatten Sie nach der Energieanalyse eine Nachbesprechung mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin bezüglich der durchgeführten Analyse und der Sanierungsempfehlung?

□ Ja, wir hatten eine Nachbesprechung auf Empfehlung des Beraters / der Beraterin

□ Ja, wir hatten eine Nachbesprechung auf meinen Wunsch

□ Nein

1 Wie beurteilen Sie insgesamt den schriftlichen Bericht der Energieanalyse?

sehr eher eher nicht gar nicht

verständlich □ □ □ □

hilfreich □ □ □ □

5 Wie empfanden Sie die Höhe des Förderbeitrages?

viel zu hoch eher hoch passend eher tief viel zu tief

Der Beitrag war □ □ □ □ □

3 Wie beurteilen Sie insgesamt die Nachbesprechung der Energieanalyse, falls Sie eine durchgeführt haben?

sehr eher eher nicht gar nicht

verständlich □ □ □ □

hilfreich □ □ □ □

Vielen Dank für Ihre Antworten. Bitte bis zum 15. März 2012 zurücksenden (Antwortkuvert liegt bei) an das Amt für Umweltschutz und Energie, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal.

Falls Sie keine Sanierung gemäss Fragen 6 und 7 durchgeführt haben:

8 Wieso haben Sie sich entschieden, nach der Energieanalyse keine Sanierung vorzunehmen?

______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________

9 Welche Voraussetzungen oder Anreize müssten gegeben sein oder geschaffen werden, um künftige energetische Sanierungen attraktiver zu gestalten?

□ Höhere finanzielle Unterstützung bei Sanierung

□ bessere Informationen über Sanierungsstrategie

□ bessere Information über energetisch günstige Massnahmen

□ Energiepreiserhöhung

□ Ökologische Steuerreform

□ Weitere: _____________________________________________________________________________

geplant oder sogar bereits durchgeführt?

Sanierung Sanierung Sanierung nicht geplant: geplant: durchgeführt:

Fenster Dach

Wand gegen aussen (Fassade)

Decke gegen unbeheizt (Estrichboden) Boden gegen unbeheizt (Kellerdecke) Andere: _______________________________

7 Haben Sie nach der Energieanalyse eine Sanierung der Haustechnik geplant oder durchgeführt?

Sanierung Sanierung Sanierung nicht geplant: geplant: durchgeführt:

Heizung

Brauchwarmwasser

Kurze Beschreibung der Massnahme: _________________________________________________

______________________________________________________________________________________

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