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Zwangsversteigerung Amtliche BekanntmachungenAmtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT

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AMTSBLATT

für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

Mittwoch, den 11. Juni 2014 · Jahrgang 21 · Nummer 10

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen:

Tagesordnung der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (konstituierende Sitzung) Seite 1 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen:

Zwangsversteigerungen Seite 1

Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz Seite 2

Die 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (konstituierende Sitzung der Stadtverordneten) findet am 18.06.2014, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.

Folgende Tagesordnung ist geplant:

01 Eröffnung und Begrüßung

02 Wahl des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und dessen/deren Stellvertreter

03 Bildung des Haupt- und Finanzausschusses

04 Bildung des Bauausschusses und des Sozialausschusses 05 Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern 06 Wahlprüfungsentscheidung

07 Entsendung von Vertretern der Stadt Bad Liebenwerda in die Ver- bandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“, Winkel

08 Vertretung im Gewässerunterhaltungsverband „Kleine Elster- Pulsnitz“

09 Vertretung im Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neu- graben“

10 Wahl der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung für den Aufsichtsrat der HGB/IGB Bad Liebenwerda GmbH

11 Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit 12 Bekanntgaben der Verwaltung

13 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung so- wie der Ortsvorsteher

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen

Ausfertigung

Zwangsversteigerung

Am Dienstag, 15. Juli 2014 um 10:00 Uhr,

sollen im Gerichtsgebäude Burgplatz 4 in 04924 Bad Liebenwerda, Saal 1 die im Grundbuch von Kosilenzien Blatt 27 eingetragene Grundstücke;

Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:

Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe

____________________________________________________________________________________________________________________

1 Kosilenzien 4 43/5 Waldfläche, Die langen Stücke 6.777 m2

5 Kosilenzien 3 329/48 Verkehrsfläche Straße 795 m2

Zur Straße nach Langenrieth

6 Kosilenzien 3 330/48 Verkehrsfläche Straße 263 m2

Zur Straße nach Langenrieth

7 Kosilenzien 3 338/48 Verkehrsfläche Straße 86 m2

Zur Straße nach Langenrieth

11 Kosilenzien 4 407/139 Gebäude- und Gebäudenebenflächen 4.900 m2

Landwirtschaftsfläche Gartenland,

Grünland

versteigert werden.

(2)

Bad Liebenwerda - 2 - Nr. 10/2014 Beschreibung laut Gutachten: Flurstück 407/139 ist mit einem Zwei-

familienhaus (Bj. ca. 1914, Gebäudeerweiterung ca. 2003, WF ca. 249 m2), einem Scheunen- und einem Mehrzweckgebäude bebaut, die übri- gen Flurstücke sind unbebaut.

Verkehrswert: Flurstück 407/139 165.000,00 EUR

Flurstück 43/5 1.800,00 EUR

Flurstück 329/48 400,00 EUR

Flurstück 330/48 100,00 EUR

Flurstück 338/48 40,00 EUR

Ein Gutachten kann auf der Geschäftsstelle während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Informationen auch unter: www.zvg.com (komplettes Gutachten) Amtsgericht Bad Liebenwerda

Az: 15 K 82/12

Öffentliche Bekanntmachung

des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz

(Körperschaft des öffentlichen Rechts)

In der Zeit vom 15. Juli 2014 bis zum 28. Februar 2015 führen der Ge- wässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Un- ternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585 v. 06.08.2009) in Verbin- dung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vorn 02. März 2012 (GVBI. I/12, Nr.

20) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgWG, haben die Ei- gentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungs- pflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grund- stücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unter- haltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirt- schaften, dass die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gewässer- funktionen im Sinne des § 38 Abs. 1 WHG nicht beeinträchtigt werden!

Die Breite der Gewässerrandstreifen (Uferbereiche) beträgt im Außen- bereich 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung un- möglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungs- maßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die dul- dungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkante landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Ge- wässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadener- satzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in

und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungs- pflichtig.

Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist.

Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. Ä.) mit einem gut sicht- baren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekenn- zeichnet werden.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewal- de, Finsterwalder Straße 32a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637- 25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.

Erforderliche Einzelabstimmungen werden von den ausführenden Un- ternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betref- fenden Gewässeranliegern geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhalten Sie vom Gewässer- verband Kleine Elster-Pulsnitz oder dem Ordnungsamt Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnah- men bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungs- maßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

Sonnewalde, den 26. Mai 2014 W. Brödno

Verbandsvorsteher

Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilen- zien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

- Herausgeber:

Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda - Satz und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,

An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster)

- Vertrieb: BLOMA Werbung, Burger Chaussee 1, 03096 Guhrow

Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt.

Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich

IMPRESSUM

Das nächste Amtsblatt erscheint am:

Mittwoch, der 2. Juli 2014

Nächster Redaktionsschluss ist am:

Donnerstag, der 19. Juni 2014

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