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Zürcher Bundesgerichtsentscheid:unglaublich – aber wahr!

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Academic year: 2022

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A R S M E D I C I 92 0 0 5 393

E D I T O R I A L É D I T O R I A L

ie Urteilsbegründung zum Zürcher Medi- kamentenstreit ist meines Erachtens mehr als nur fragwürdig. Wenn sich nichts verändert hat, ja sogar nochmals die gleiche Überprüfung durch das gleiche Gericht vorgenommen wird, dann sollte doch eigentlich das gleiche Urteil ge- sprochen werden. Scheinbar nicht beim Bundes- gericht. Es ist immer für eine Überraschung gut.

Einmal anerkennt es eine Beschwerde eines Apo- thekers und einmal nicht. Frei nach dem Motto:

Wir betrachten jeden Fall neu und anders, auch wenn uns zweimal der gleiche Fall vorgelegt wird!

Aufgrund dieser richterlichen «Launen» wurden

in Zürich mittlerweile zwei Volksinitiativen lan- ciert, zwei Gesetzesänderungen debattiert und zwei heiss umstrittene Abstimmungen geführt.

Das Volk sprach sich dabei zwei Mal deutlich für die ärztliche Medikamentenabgabe aus. Nachdem die Zürcher Regierung das Volk endlich mittels einer Verordnung erhört hatte, riefen einzelne Apotheker erneut das Bundesgericht an. Und siehe da, das Bundesgericht entschied sich im zweiten Anlauf, die Politik zurück an den Start von 1998 zu befehlen. So, als wenn zwischen damals und heute nichts passiert wäre.

Dieses Urteil ist unglaublich, jedoch gesprochen und damit ein rechtliches Faktum. Politisch sind die Würfel aber noch lange nicht gefallen. Zu gross ist der Ärger, den dieses Urteil ausgelöst hat.

Was wir tun werden, ist noch nicht beschlossen.

Zum Alltag werden wir aber sicher nicht über- gehen. Zumal das Bundesgericht am selben Tag das Solothurner Einführungsgesetz zur ärztlichen

Medikamentenabgabe schützte. Die Selbstdispen- sation ist somit keineswegs in Frage gestellt. Im Gegenteil, auch der Zürcher Entscheid macht deutlich, dass dieses Abgabesystem in den Kanto- nen frei gewählt werden kann. Ganz im Gegen- satz zu den immer wieder kolportierten Aussagen seiner Gegner.

Was den Kanton Zürich angeht, so liegt der Ball nun bei der kantonalen Regierung. Sie hat zu ent- scheiden, wie sie mit dem Urteil umgehen will. Sie könnte einerseits die umstrittene Regelung von heute belassen. Sie könnte andererseits aber auch auf den Willen der Stimmbürgerinnen und Stimm- bürger eingehen und einen neuen Gesetzesartikel ausarbeiten. Getreu dem Grundsatz: Das Volk will es so, also machen wir es so!

Wir warten gespannt, welchen Weg die Regierung gehen will. Eines steht aber heute schon fest:

Zürich ist eine «never ending story». Dort muss jederzeit mit allen rechtlichen und politischen Schachzügen aller Beteiligten gerechnet werden.

Der Bundesgerichtsentscheid dürfte deshalb kaum der Schlusspunkt der Geschichte sein.

Dr. rer. publ. HSG Sven Bradke Geschäftsführer Ärzte mit Patientenapotheke (APA)

Zürcher Bundesgerichtsentscheid:

unglaublich – aber wahr!

D

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