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„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

\\Lsa20000729iuk\webservice\landesportal\portal-dokumente\Bildung\ge-er-ve-ri\er-zukunftstag.doc

Zukunftstag für Mädchen und Jungen*

RdErl. des MK vom 21. 12. 2006 – 21.3-8300 (SVBl. LSA S. 7)

einschließlich:

- Ä v. 5.5.2010 - SVBl. LSA S. 138

I.

Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen ist eine Fortentwicklung des bundesweit statt- findenden Girls’ Day, der getragen wird von dem Bundesministerium für Bildung und For- schung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Indust- rie- und Handelskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Initiati- ve D 21. Die Landesregierung unterstützt und fördert das Projekt.

Der Zukunftstag ist eine Maßnahme der Berufsorientierung. Mädchen und Jungen erhal- ten Einblicke in verschiedene Berufe, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezi- fisch geprägte Spektrum möglicher Berufe zu erweitern. Der bundesweit einheitliche jährliche Termin ist der Bekanntmachung „Organisatorische Hinweise für allgemein bildende Schulen“

zu entnehmen.

Für die allgemeinbildenden Schulen ergehen folgende Regelungen:

1. Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 7 bis 10 können an den Veranstaltungen des Zukunftstages für Mädchen und Jungen teilnehmen. Sie können ihre Eltern oder andere Erwachsene an deren Arbeitsplatz begleiten. Sie können Unternehmen und an- dere Einrichtungen besuchen, die beispielsweise einen „Tag der offenen Tür“ veranstal- ten. Die Schule kann Betriebsbesuche bei Unternehmen organisieren.

2. Die Eltern haben die Schule über die beabsichtigte Teilnahme schriftlich zu informieren.

Die Schule prüft die Geeignetheit der Veranstaltung und entscheidet über die Freistel- lung. Die Veranstaltungen gelten dann als Schulveranstaltungen. Die besuchten Unter- nehmen bestätigen die Teilnahme.

3. Für Schülerinnen und Schüler, die an keiner der genannten Veranstaltungen teilnehmen, findet Unterricht statt. Es sollen an diesem Tag keine Klassenarbeiten oder Veranstal- tungen stattfinden, die der Teilnahme an Angeboten des Zukunftstages entgegenstehen.

4. Für die Vor- und Nachbereitung des Projekts kann jeweils eine Unterrichtsstunde ge- nutzt werden. Der in der Anlage abgedruckte Auswertungsbogen soll von den Schüle- rinnen und Schülern ausgefüllt und innerhalb von drei Wochen nach dem Zukunftstag an das Landesverwaltungsamt gesandt werden.

5. Für die Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Schuljahrganges kann an diesem Tag eine Unterrichtsstunde für dieses Thema genutzt werden, in der beispielsweise außer- schulische Partner oder Eltern über Berufsbilder berichten.

II.

Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der RdErl. des MK vom 10. 12. 2002 (SVBl. LSA S. 12) außer Kraft.

(2)

„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

\\Lsa20000729iuk\webservice\landesportal\portal-dokumente\Bildung\ge-er-ve-ri\er-zukunftstag.doc

Auswertungsbogen

Zukunftstag für Mädchen und Jungen im Jahr 20__ in Sachsen-Anhalt

1. Name: Vorname: Alter:

2. Name und Adresse der Schule: Schuljahrgang:

3. Name und Adresse der besuchten Firma:

4. Begleitung eines Elternteils oder eines anderen Erwachsenen oder

Besuch eines Betriebes in der Gruppe

- wie viele Personen waren in der Gruppe? _________

5. Wie hat dir der Tag insgesamt gefallen? Bitte kreuze an:

sehr gut gut mittel eher schlecht schlecht keine Angaben

6. Bitte erläutere kurz, was dir am Besten gefallen hat:

7. Bitte erläutere kurz, was dir nicht so gut gefallen hat:

8. Möchtest du im nächsten Jahr wieder am Zukunftstag teilnehmen?

Bitte kreuze an

ja nein

Bitte zurücksenden an:

Landesverwaltungsamt

(3)

„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

\\Lsa20000729iuk\webservice\landesportal\portal-dokumente\Bildung\ge-er-ve-ri\er-zukunftstag.doc

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