12 Baustoffprüfungen
12.1 Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen)
Baustoffe die der Wiederverwertung zugeführt werden, fallen beim Rückbau / Abbruch von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauten an, sowie beim Neu-, Aus- und Umbau von Straßen, Schienen und Verkehrsflächen. Das aufzu- bereitende Material wird dabei als
ungebundener Stoff (Bodenaushub, Schotter aus Verkehrsflächen, Gleisschotter, Frostschutzschichten),
hydraulisch gebundener Stoff (Fahrbahndecken, Platten, Bordsteine, Werksteine, Mauerwerk, Betonsteine),
bituminös gebundener Stoff (Asphaltaufbruch, Fräsgut) gewonnen.
Der überwiegende Anteil aufbereiteter Baustoffe aus Flächenrecyclingmaßnahmen wird im Straßenbau einge- setzt. Die Anforderungen an die Gütesicherung für Recyclingbaustoffe im Straßenbau werden in der RAL-RG 501/1 formuliert.
Vermehrt werden auch weitere Einsatzfelder für Recyclingbaustoffe erschlossen, für die mit den „BRB- Richtlinien Recycling-Baustoffe“ ein umfassendes Güteüberwachungssystem unter Berücksichtigung der gelten- den umweltrechtlichen Regeln und Grenzwerte geschaffen wurde.
Zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen ist derzeit eine Deponieabfallverwertungsverordnung in Vorbereitung (Entwurf Stand 11/2004).
12.1.1 Baustoffprüfungen im Rahmen der Gütesicherung nach RAL-RG 510/1
Art und Umfang der Prüfungen an wiedergewonnenen Baustoffen für den Straßenbau regeln die Güte- und Prüf- bestimmungen Recyclingstoffe für den Straßenbau (RAL RG 510-/1). Der Umfang und das Überwachungssys- tem der dafür gültigen RAL-Bestimmungen sind auf die Verwendung als Mineralstoff ausgerichtet. Zielsetzung sind Mindest-Qualitätsstandards, die für den späteren Verwendungszweck der wiederaufbereiteten Baustoffe notwendig sind.
Der Anwendungsbereich verwertbarer Baustoffe wird gemäß RAL-RG 510/1 in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse I Baustoffe für Oberbauschichten im Straßenbau, die die Anforderungen der Tabelle
„Klasse I“ erfüllen (Anforderungen für Stoffe zur Verwendung gem. TL Min-Stb bzw.
TL RC ToB).
Klasse II Baustoffe für Oberbauschichten im Straßenbau, die nicht entsprechend der TL Min-Stb bzw. TL RC ToB zu verwenden sind; jedoch die Gütebestimmungen der Tabelle
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Die der weiteren Verarbeitung unterliegenden Haufwerke aus der Baustoffaufbereitung sind in der Regel sehr heterogen zusammengesetzt. Um bei Prüfungen die Grundgesamtheit ausreichend genau zu erfassen, ist die Probenahme und Auswahl der Prüfverfahren von großer Bedeutung. Bei der Beurteilung der Prüf- und Messer- gebnisse sind folgende Faktoren, die die Genauigkeit der Ergebnisse zu beeinflussen vermögen, zu beachten:
Auswahl der Proben:
da bei einer größeren Zahl der Messungen der wahrscheinliche Fehler stark sinkt, muss die Anzahl der Proben oder der Prüfungen möglichst groß gewählt werden. Die Anzahl der Proben ist in Normen fest- gelegt. Aus wirtschaftlichen Gründen wird i. d. R. aus 2-3 Messungen ein Mittelwert gebildet.
Probenahme und Prüfkörperanfertigung:
bei der Probenahme ist darauf zu achten, dass die entnommene Probenmenge in ausreichendem Maß die Grundgesamtheit repräsentiert. Oft ist für die Untersuchung von Stoffen die Anfertigung spezieller Ana- lysenproben oder Prüfkörper erforderlich.
Die Anforderungen an Recycling-Baustoffe sind in den RAL-Gütebestimmungen festgeschrieben. Nachstehend sind die dafür festgelegten Prüfungen und Prüfanforderungen aufgeführt. Die Prüfungen erstrecken sich für Bau- stoffe aus ungebundenem und hydraulisch gebundenem Material auf:
Gewinnung, Aufbereitung und Lagerung Stoffliche Zusammensetzung
Widerstand gegen Verwitterung Korngrößenverteilung
Kornform Bruchflächigkeit Reinheit
Widerstand gegen Schlag wasserwirtschaftliche Merkmale
Bei Baustoffen aus bituminös gebundenem Material erstrecken sich die Prüfungen zusätzlich auf:
Affinität
Widerstand gegen Hitzebeanspruchung
Für die Verfahren zur Güteüberwachung gelten die RG Min-StB. Zu den Prüfungen werden die anzuwendenden Prüfverfahren und die Häufigkeit der Überwachung für die verschiedenen Klassen festgelegt. Dabei wird unter- schieden zwischen
Erstprüfungen (Eignungsnachweise) Eigenüberwachung
Fremdüberwachung.
Nachfolgend werden ausgewählte Normen und Richtlinien, die für die Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßenbau relevant sind, aufgeführt.
DIN 1996 Prüfung bituminöser Massen für den Straßenbau und verwandter Gebiete DIN 1996 Teil 10 Prüfung von Mischgut auf Verhalten bei der Lagerung in Wasser DIN 1996 Teil 14 Bestimmung der Korngrößenverteilung von Mineralstoffen
DIN 18123 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben, Korngrößenverteilung
DIN 4226 Teil 3 Zuschlag für Beton; Prüfung von Zuschlag mit dichtem und porigem Gefüge DIN 4030 Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase
DIN 18136 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben, Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit
TL Min-Stb Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau TP Min Teil 1-6 Technische Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau
RAP Stra Richtlinie für die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen für bituminöse und mineralische Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau
RG Min-StB Richtlinie für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau
RiStWag Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten RuA-StB Richtlinie für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenproduk-
ten im Straßenbau
Die folgenden Abbildungen zu den Güte- und Prüfbestimmungen für Recycling-Baustoffe sind der RAL-RG 501/1 Gütesicherung Recycling-Baustoffe für den Straßenbau (Hrsg. Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.) entnommen.
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12.1.2 Baustoffprüfungen gemäß BRB-Richtlinie Recycling-Baustoffe 2001
Die BRB-Richtlinie gilt für die Herstellung von RCL-Baustoffen aus Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch und sonstigen mineralischen Massen. Die Richtlinie beschreibt ein umfassendes Güteüberwachungssystem, für das gleichwertige Regeln wie für Primärrohstoffe mit gleichen technischen Einsatzgebieten gelten.
Das Güteüberwachungssystem beinhaltet die werkseigene Produktionskontrolle
mit Eingangskontrolle, Überwachung, Probenahme und Prüfung sowie Dokumentation der Prüfergeb- nisse.
die Fremdüberwachung
als Erstüberwachung, Regelüberwachung oder Sonderüberwachung mit Probenahme und Durchführung der Prüfungen. Die Ergebnisse der Überwachung sind in einem Überwachungsbericht, die Prüfergebnis- se in einem Prüfzeugnis zu dokumentieren.
die Dokumentation
mit Erstellung eines Sortenverzeichnisses, Lieferscheinen für An- und Auslieferung, Dokumentation der Analysenergebnisse, Voruntersuchungsergebnisse, Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung, Aufbewahrung mind. 5 Jahre.
Hinsichtlich ihrer bautechnischen Eigenschaften werden die RCL-Baustoffe in 5 Produktgruppen eingeteilt.
Produktgruppe Beschreibung
RC I “Klassifizierter” Straßenbau (Straßenoberbau nach RstO), Güteüberwachung nach RG Min-Stb
RC II Sonstiger Verkehrswegebau, Sportplatzbau, Deponiebau RC III Straßenunterbau / Erdbau
RC IV Gesteinskörnungen zur Verwendung für Beton nach DIN 1045 / DIN EN 206/1 RC V Weitere Anwendungsgebiete im Betonbau
Für diese Produktgruppen werden Anforderungen an die Aufbereitung und Lagerung, an die bautechnische Eig- nung sowie an die Umweltverträglichkeit (Wasserwirtschaftliche Merkmale) formuliert.
Die BRB-Richtlinie stellt in den Anlagen 1-3 die Anforderungen und Prüfungen zur Güteüberwachung für die einzelnen Produktgruppen zusammen. Nachfolgend werden die Inhalte der Anlagen in einer Übersicht darge- stellt.
Anlage Nr. Inhalt
Anlage 1 Einsatzgebiete für rezyklierte Mineralstoffe im Straßenbau Tabelle A.1 Produktgruppe RC I – Anforderungen
Tabelle A.2 Produktgruppe RC I – Güteüberwachung Tabelle A.3 Produktgruppe RC II – Anforderungen Tabelle A.4 Produktgruppe RC II – Güteüberwachung Tabelle A.5 Produktgruppe RC III – Anforderungen Tabelle A.6 Produktgruppe RC III – Güteüberwachung
Anlage 2 Einsatzgebiete für rezyklierte Mineralstoffe im Betonbau Tabelle A.7 Produktgruppe RC IV – Anforderungen
Tabelle A.8 Produktgruppe RC IV – Güteüberwachung Tabelle A.9 Produktgruppe RC V – Anforderungen Tabelle A.10 Produktgruppe RC V – Güteüberwachung
Anlage 3 Prüfverfahren
Für die Verwendung von RC-Baustoffen im Straßenbau gelten die RG Min Stb sowie die Zusätzlichen Techni- schen Vertragsbedingungen (ZTV) und ergänzende Landesvorschriften (vgl. Anlage 1 der BRB-Richtlinie).
Werden RC-Baustoffe im Erd- und Straßenunterbau eingesetzt, so sind die Regelungen der ZTV-E und ZTV LW zu beachten.
Für die Verwendung als Betonzuschlag gelten die Anforderungen der DIN 4226-100. Für weitere Verwendungs- zwecke im Betonbau sind spezielle Regelungen zu berücksichtigen (s. Anlage 2 der BRB-Richtlinie).
12.2 Kostenermittlung
weiterführende Leistungen:
LB 11-00-00 Umwelt- und geotechnische Felduntersuchungen, Probenahme
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LB 40-00-00 Rückbau bis LB 46-00-00
LB 74-00-00 Immobilisierung LB 80-00-00 Baustoffaufbereitung LB 81-00-00 Entsorgung
Es wurden keine detaillierten Leistungsregister abgeleitet.
12.3 Literatur
Arbeitshilfe pro-Recycling, Einsatz güteüberwachter Recycling-Baustoffe, Verfasser I. Schulz, Hrsg. Bundes- vereinigung Recycling Bau e. V..
DAfStb – Richtlinie, Beton mit rezykliertem Zuschlag, Hrgs: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag GmbH, Berlin – 1998.
DIN EN 206-1: Beton, Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität.
DIN 1045: Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung.
DIN 4226-1: Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel, Teil 1: Normale und schwere Gesteinskörnungen.
DIN 4226-100: Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel, Teil 100: Rezyklierte Gesteinskörnungen.
Gem.RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV-3-953- 26308-IV-8-1573-30052- und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr VI A 3-32-40/45- v. 9.10.2001: Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüll- verbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau.
Gem.RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV-3-953- 26308-IV-8-1573-30052- und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr VI A 3-32-40/45- v. 9.10.2001: Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau.
Gem.RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV-3-953- 26308-IV-8-1573-30052- und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr VI A 3-32-40/45- v. 9.10.2001: Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkei- ten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau.
Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr VI A 3-32-40/45- und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV-3-953-26308-IV- 8-1573-30052- v. 9.10.2001: Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau.
Grundsätze für die umweltverträgliche Verwendung und Wiederverwendung von Straßenbaustoffen – GuVVS, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln – Ausgabe 1991.
Merkblatt zur Wiederverwendung von Beton aus Fahrbahndecken, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln – Ausgabe 1998.
RAL-RG 501/2, Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen, Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Sankt Augustin, 1998.
Richtlinie für die Verwendbarkeit von rezyklierten mineralischen Bauprodukten (BRB-Richtlinie Recycling- Baustoffe), Hrgs. Bundesverband der Deutschen Recycling-Baustoff-Industrie e.V. (BRB), Ausgabe 2001.
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen – RStO 86, eingeführt vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln – Ausgabe 1989.
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus bei der Erneuerung von Verkehrsflächen – RStO-E, For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau – RG Min-StB 93, Forschungsgesell- schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.
Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten – RiStWag 86, Forschungs- gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau – RuA-StB 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln – Aus- gabe 2001.
Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau – RAP Stra, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.
Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau – TL Min-StB 2000, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.
Technische Lieferbedingungen für Recycling-Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel TL RC-ToB, For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.
Technische Prüfverfahren für Boden und Fels im Straßenbau – TP BF-StB, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.
Technische Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau – TP Min-StB, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln.
VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (Ausgabe 2000)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt – ZTV-Asphalt-StB 94, eingeführt vom Bundesministerium für Verkehr, Forschungsgesellschaft für Stra- ßen- und Verkehrswesen, Köln – Ausgabe 1998
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton – ZTV-Beton-StB 93, eingeführt vom Bundesministerium für Verkehr, Forschungsgesellschaft für Stra- ßen- und Verkehrswesen, Köln – Ausgabe 1993
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau – ZTVE-StB 95, eingeführt vom Bundesministerium für Verkehr, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe- sen, Köln – Ausgabe 1998
Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege – ZTV-LW 99, einge- führt vom Bundesministerium für Verkehr, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln – Ausgabe 1999
12.4 Information über Leistungsanbieter
Kompetente Leistungsanbieter sind anhand einschlägiger Referenzen auszuwählen.