2 Projektsteuerung
2.1 Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen)
Bei komplexen Sanierungsvorhaben, die zumeist eingebunden sind in umfassende Projektentwicklungen, werden die organisatorischen und technisch-wirtschaftlichen Koordinierungsaufgaben, die Überwachung des Zusam- menspiels aller Projektbeteiligten und die gleichzeitige Kontrolle von Qualität, Kosten und Terminen so umfang- reich, dass diese Aufgaben aufgrund fehlender fachlicher und personeller Ausstattung durch den Auftraggeber häufig nicht mehr wahrgenommen werden können.
Die Grundleistungen der Projektsteuerung lassen sich somit als Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben in organisatorischer, wirtschaftlicher, technischer, und rechtlicher Hinsicht definieren. Durch den Einsatz einer Projektsteuerung sollen Transparenz bei Verantwortlichkeiten, Terminen, Kosten und Qualität gewährleistet und alle internen und externen Projektbeteiligten koordiniert werden.
Mit den "Untersuchungen zum Leistungsbild des § 31 HOAI und zur Honorierung für die Projektsteuerung" (Nr.
9 der Schriftenreihe des AHO, August 1998) veröffentlicht der AHO seinen Vorschlag zum Leistungsbild und zur Honorierung von Projektsteuerungsleistungen. In einem beigefügten Kommentar werden Art und Umfang der Grundleistungen der Projektsteuerung erläutert. Die Leistungs- und Honorarordnung für die Projektsteuerung gemäß AHO gilt für die Investitionsarten
Hochbauten gem Teil II der HOAI
Ingenieurbauwerke gem. § 51(1) der HOAI Verkehrsanlagen gem. § 51(2) der HOAI Anlagenbauten
Altlastensanierung inkl. Abbruch, Rückbau, Wiederverwendung und Verwertung
Die Struktur des Leistungsbildes Projektsteuerung ergibt sich aus einer Differenzierung in fünf Projektstufen 1 Projektvorbereitung (Projektentwicklung, strategische Planung, Grundlagenermittlung) 2 Planung (Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung)
3 Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe)
4 Ausführung (Projektüberwachung)
5 Projektabschluss (Projektbetreuung, Dokumentation)
sowie nach Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Innerhalb jeder Projektstufe werden jeweils vier Hand- lungsbereiche unterschieden:
A Organisation, Information, Koordination, Dokumentation B Qualitäten, Quantitäten
C Kosten D Termin
Die Grundleistungen der einzelnen Projektstufen werden mit prozentualen Anteilen des Gesamthonorars für die
Projektsteuerung bewertet (s. Kapitel 2.2).
Da erfahrungsgemäß die Wahrnehmung von Abstimmungsterminen und Besprechungen innerhalb des Projekt- teams sowie mit Externen einen bedeutenden Kostenfaktor darstellt und über die Grundleistungen häufig nicht angemessen erfasst wird, kann in Abhängigkeit des Projektumfanges die Abrechnung aller Termine auf Nach- weis empfehlenswert sein.
2.1.1 Leistungsbild für die Projektstufe 1 "Projektvorbereitung"
LB-AF Nr.
02-01-00 Projektvorbereitung (Projektstufe 1)
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen
02-01-01 A Organisation, Information, Koordination, Dokumentation 1 Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen der
Projektziele und der Projektorganisation durch ein projektspezifisch zu erstellendes
Organisationshandbuch
1 Mitwirken bei der betriebswirtschaftlich- organisatorischen Beratung des Auftraggebers zur Bedarfsanalyse, Projektentwicklung und
Grundlagenermittlung 2 Auswahl der zu Beteiligenden und Führen von
Verhandlungen
2 Besondere Abstimmungen zwischen Projektbeteiligten zur Projektorganisation 3 Vorbereitung der Beauftragung der zu
Beteiligenden
3 Unterstützen der Koordination innerhalb der Gremien des Auftraggebers
4 Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber
4 Besondere Berichterstattung in Auftraggeber- oder sonstigen Gremien 5 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des
Auftraggebers
02-01-02 B Qualitäten und Quantitäten 1 Mitwirken bei der Erstellung der Grundlagen für
das Gesamtprojekt hinsichtlich Bedarf nach Art und Umfang (Nutzerbedarfsprogramm NBP)
1 Mitwirken bei Grundstücks- und Erschließungsangelegenheiten 2 Mitwirken beim Ermitteln des Raum-, Flächen-
oder Anlagenbedarfs und der Anforderungen an Standard und Ausstattung durch das Bau- und Funktionsprogramm
2 Erarbeiten der erforderlichen Unterlagen, Abwicklen und/oder Prüfen von Ideen-, Programm- und Realisierungswettbewerben 3 Mitwirken beim Klären der Standortfragen,
Beschaffen der standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht
3 Erarbeiten von Leit- und
Musterbeschreibungen, z.B. für Gutachten, Wettbewerbe etc.
4 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers
4 Prüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit
02-01-03 C Kosten und Finanzierung
1 Mitwirken beim Festlegen des Rahmens für Investitionen und Baunutzungskosten
1 Überprüfen von Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke 2 Mitwirken beim Ermitteln und Beantragen von
Investitionsmitteln
2 Festlegen des Rahmens der Personal- und Sachkosten des Betriebs
3 Prüfen und Freigeben von Rechnungen zur Zahlung
3 Einrichten der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten 4 Einrichten der Projektbuchhaltung für den
Mittelabfluss
02-01-04 D Termine und Kapazitäten
1 Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen des Terminrahmens
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen 2 Aufstellen / Abstimmen der
Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens
2.1.2 Leistungsbild für die Projektstufe 2 "Planung "
LB-AF Nr..
02-02-00 Planung (Projektstufe 2)
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen
02-02-01 A Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
1 Fortschreiben des Organisationshandbuches 1 Veranlassen besonderer Abstimmungs- verfahren zur Sicherung der Projektziele 2 Dokumentation der wesentlichen
projektbezogenen Plandaten in einem Projekthandbuch
2 Vertreten der Planungskonzeption gegenüber der Öffentlichkeit unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen sowie bei mehr als 5 Erläuterungsterminen
3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber Beteiligten
3 Unterstützen beim Bearbeiten von
besonderen Planungsrechtsangelegenheiten 4 Mitwirken beim Vertreten der
Planungskonzeption mit bis zu 5 Erläuterungs- und Erörterungsterminen
4 Risikoanalyse
5 Mitwirken bei Genehmigungsverfahren 5 Besondere Berichterstattung in Auftraggeber- oder sonstigen Gremien 6 Laufende Information und Abstimmung mit dem
Auftraggeber
7 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des Auftraggebers
02-02-02 B Qualitäten und Quantitäten 1 Überprüfen der Planungsergebnisse auf
Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen
1 Vorbereiten, Abwickeln oder Prüfen von Wettbewerben zur künstlerischen Ausgestaltung
2 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers
2 Überprüfen der Planungsergebnisse durch besondere
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 3 Festlegen der Qualitätsstandards ohne/mit
Mengen oder ohne/mit Kosten in einem Gebäude- und Raumbuch bzw. Pflichtenheft 4 Veranlassen oder Durchführen von
Sonderkontrollen der Planung
5 Änderungsmanagement bei Einschaltung eines Generalplaners
02-03-02 C Kosten und Finanzierung
1 Überprüfen der Kostenschätzungen und –berechnungen der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher
Anpassungsmaßnahmen
1 Kostenermittlung und –steuerung unter besonderen Anforderungen
(z. B. Baunutzungskosten) 2 Zusammenstellen der voraussichtlichen
Baunutzungskosten 2 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten 3 Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss
4 Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen 5 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den
Mittelabfluss
02-04-02 D Termine und Kapazitäten
1 Aufstellen und Abstimmen der Grob- und
Detailablaufplanung für die Planung 1 Ablaufsteuerung unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen 2 Aufstellen und Abstimmen der
Grobablaufplanung für die Ausführung 3 Ablaufsteuerung der Planung
4 Fortschreiben der General- und Grobablauf- planung für Planung und Ausführung sowie der Detailablaufplanung für die Planung
5 Führen und Protokollieren von
Ablaufbesprechungen sowie Vorschlagen und Abstimmen von erforderlichen
Anpassungsmaßnahmen
2.1.3 Leistungsbild für die Projektstufe 3 "Ausführungsvorbereitung"
LB-AF Nr..
02-03-00 Ausführungsvorbereitung (Projektstufe 3)
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen
02-03-01 A Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
1 Fortschreiben des Organisationshandbuches 1 Veranlassen besonderer Abstimmungs- verfahren zur Sicherung der Projektziele 2 Fortschreiben des Projekthandbuches 2 Durchführen der Submissionen 3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertrags-
pflichten gegenüber den Beteiligten
3 Besondere Berichterstattung in Auftraggeber- oder sonstigen Gremien 4 Laufende Information und Abstimmung mit dem
Auftraggeber
5 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des Auftraggebers
02-03-02 B Qualitäten und Quantitäten 1 Überprüfen der Planungsergebnisse inkl. evtl.
Planungsänderungen auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen
1 Überprüfen der Planungsergebnisse durch besondere
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 2 Mitwirken beim Freigeben der Firmenliste für
Ausschreibungen
2 Fortschreiben des Gebäude- und Raumbuches unter Einbeziehung des Ergebnisse der Ausführungeplanung 3 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen
des Auftraggebers
3 Veranlassen oder Durchführen von Sonderkontrollen der
Ausführungsvorbereitung 4 Überprüfen der Verdingungsunterlagen für die
Vergabeeinheiten und Anerkennen der Versandfertigkeit
4 Versand der Ausschreibungsunterlagen
5 Überprüfen der Angebotsauswertungen in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht
5 Änderungsmanagement bei Einschaltung eines Generalplaners
6 Beurteilen der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Alternativangeboten auf Konformität den vorgegebenen Projektzielen 7 Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur
Unterschriftsreife
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen
02-03-03 C Kosten und Finanzierung
1 Vorgabe der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung
1 Kostenermittlung und -steuerung unter besonderen Anforderungen
2 Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenen Kostenziele und Beurteilung der Angemessenheit der Preise
2 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten 3 Vorgabe der Deckungsbestätigungen für
Aufträge
4 Überprüfen der Kostenanschläge der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen
erforderlicher Anpassungsmaßnahmen 5 Zusammenstellen der aktualisierten
Baunutzungskosten
6 Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung 7 Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur
Zahlung
8 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den Mittelabfluss
02-03-04 D Termine und Kapazitäten
1 Aufstellen und Abstimmen der Steuerablauf- planung für die Ausführung
1 Ermitteln von Ablaufdaten zur
Bieterbeurteilung (erforderlicher Personal-, Maschinen- und Geräteeinsatz nach Art, Umfang und zeitlicher Verteilung) 2 Fortschreiben der General- und
Grobablaufplanung für die Planung und Ausführung sowie der Steuerungsablaufplanung für die Planung
2 Ablaufsteuerung unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen
3 Vorgabe der Vertragstermine und –fristen für die Besonderen Vertragsbedingungen der
Ausführungs- und Lieferleistungen 4 Führen und Protokollieren von Ablaufbe-
sprechungen der Ausführungsvorbereitung sowieVorschlagen und Abstimmen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen
2.1.4 Leistungsbild für die Projektstufe 4 "Ausführung"
LB-AF Nr..
02-04-00 Ausführung (Projektstufe 4)
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen
02-04-01 A Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
1 Fortschreiben des Organisationshandbuches 1 Veranlassen besonderer Abstimmungs- verfahren zur Sicherung der Projektziele 2 Fortschreiben des Projekthandbuches 2 Unterstützung des Auftraggebers bei
Krisensituationen (z. B. außergewöhnliche Ereignissen wie Naturkatastrophen, Ausscheiden von Beteiligten) 3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertrags-
pflichten gegenüber den Beteiligten 3 Unterstützung des Auftraggebers beim Einleiten von Beweissicherungsverfahren 4 Laufende Information und Abstimmung mit dem
Auftraggeber
4 Unterstützung des Auftraggebers bei unberechtigter Drittforderungen
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen 5 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des
Auftraggebers 5 Besondere Berichterstattung in
Auftraggeber- oder sonstigen Gremien 02-04-02 B Qualitäten und Quantitäten
1 Prüfen von Ausführungsänderungen, ggf.
Revision von Qualitätsstandards nach Art und Umfang
1 Mitwirken beim Herbeiführen besonderer Ausführungsentscheidungen des Auftraggebers
2 Mitwirken bei der Abnahme der Ausführungsleistungen
2 Veranlassen oder Durchführen von Sonderkontrollen bei der Ausführung, z. B.
durch Einschalten von Sachverständigen und Prüfbehörden
3 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers
3 Änderungsmanagement bei Einschaltung eines Generalplaners
02-04-03 C Kosten und Finanzierung
1 Kostensteuerung zur Einhaltung der Projektziele 1 Kontrolle der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung
2 Freigabe der Rechnungen zur Zahlung 2 Kostensteuerung unter besonderen Anforderungen
3 Beurteilung der Nachtragsprüfungen 3 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten 4 Vorgabe von Deckungsbestätigungen für
Nachträge
5 Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung 6 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den
Mittelabfluss
02-04-04 D Termine und Kapazitäten
1 Überprüfen und Abstimmen der Zeitpläne des Objektplaners und der ausführenden Firmen mit den Steuerungsablaufplänen der Ausführung des Projektsteuerers
1 Ablaufsteuerung unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen
2 Ablaufsteuerung der Ausführung zur Einhaltung der Terminziele
3 Überprüfen der Ergebnisse der
Baubesprechungen anhand der Protokolle der Objektüberwachung, Vorschlagen und Abstimmen von Anpassungsmaßnahmen bei Gefährdung von Projektzielen
2.1.5 Leistungsbild für die Projektstufe 5 "Projektabschluss"
LB-AF Nr..
02-05-00 Projektabschluss (Projektstufe 5)
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen
02-05-01 A Organisation, Information, Koordination, Dokumentation 1 Mitwirken bei der organisatorischen und
administrativen Konzeption und bei der Durchführung der Übergabe / Übernahme bzw.
Inbetriebnahme / Nutzung
1 Mitwirken beim Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals für
betriebstechnische Anlagen 2 Mitwirken beim systematischen
Zusammenstellen und Archivieren der Bauakten inkl. Projekt- und Organisationshandbuch
2 Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten
Pos. Grundleistungen Besondere Leistungen 3 Laufende Information und Abstimmung mit dem
Auftraggeber 3 Mitwirken bei der Überleitung des Bauwerks
in die Bauunterhaltung 4 Einholen der erforderlichen Zustimmungen des
Auftraggebers 4 Mitwirken bei der betrieblichen und
baufachlichen Beratung des Auftraggebers zur Übergabe / Übernahme bzw.
Inbetriebnahme / Nutzung
5 Unterstützung des Auftraggebers beim Prüfen von Wartungs- und
Energielieferungsverträgen
6 Mitwirken bei der Übergabe / Übernahme schlüsselfertiger Bauten
7 Organisatorisches und baufachliches Unterstützen bei Gerichtsverfahren 8 Baufachliches Unterstützen bei
Sonderprüfungen
9 Besondere Berichterstattung beim Auftraggeber zum Projektabschluss 02-05-02 B Qualitäten und Quantitäten
1 Veranlassen der erforderlichen behördlichen Abnahmen, Endkontrollen und/oder Funktionsprüfungen
1 Mitwirken bei der abschließenden Aktualisierung des Gebäude- und
Raumbuches zum Bestandsgebäude- und – raumbuch bzw. –pflichtenheft
2 Mitwirken bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme der Planungsleistugen
2 Überwachen von
Mängelbeseitigungsleistungen außerhalb der Gewährleistungsfristen
3 Prüfen der Gewährleistungsverzeichnisse
02-05-03 C Kosten und Finanzierung
1 Überprüfen der Kostenfeststellungen der Objekt- und Fachplaner
1 Abschließende Aktualisierung der Baunutzungskosten
2 Freigabe der Rechnungen zur Zahlung 2 Abschluss der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten inkl.
Verwendungsnachweis 3 Veranlassen der abschließenden Aktualisierung
der Baunutzungskosten
4 Freigabe von Schlussabrechnungen sowie Mitwirken bei der Freigabe von
Sicherheitsleistungen
5 Abschluss der Projektbuchhaltung für den Mittelabfluss
02-05-04 D Termine und Kapazitäten
1 Veranlassen der Ablaufplanung und –steuerung zur Übergabe und Inbetriebnahme
1 Ablaufplanung zur Übergabe / Übernahme und Inbetriebnahme / Nutzung
2.1.6 Öffentlichkeitsarbeit
Eine wichtige Aufgabe der Projektsteuerung stellt die Öffentlichkeitsarbeit dar. Eine besondere Bedeutung hat die Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Sanierung bewohnter Altlasten. Auf bewohnten Altlasten sind die Bürger in physischer, psychischer, ökonomischer und auch rechtlicher Hinsicht von der Sanierung betroffen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Belange der Betroffenen in den anstehenden Entscheidungsprozessen in an- gemessener Weise zu berücksichtigen.
Die Öffentlichkeitsarbeit kann durch die Projektsteuerung als Vertretung des Auftraggebers oder durch eine externe Fachinstitution in enger Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung und den beteiligten Fachbehörden wahrgenommen werden.
Die Öffentlichkeitsarbeit hat zum Ziel, den Informationsfluss und den Dialog zwischen allen Beteiligten zu för- dern, um die Akzeptanz der Gesamtmaßnahme und der damit einhergehenden temporären oder auch langfristi- gen Einschränkungen z. B. hinsichtlich Zugänglichkeit und Nutzung zu erhöhen. Durch einen hohen Informati- onsstand und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten für die Betroffenen wird eine Basis für gemeinsam getra- gene Lösungen geschaffen.
Nachfolgend aufgeführte Aspekte sollten grundsätzlich Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit sein, Änderungen und Ergänzungen sind einzelfallspezifisch festzulegen.
Ursachen, Art und Umfang der Verunreinigung Gefahren der Verunreinigung, Schutzmaßnahmen Zweck der Sanierung, Risiken der Sanierung
Organisation und Struktur der Ausführung, Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner Geplante Maßnahmen und Zeitbedarf
Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten
Die Information der Betroffenen und die Konfliktbearbeitung im Zuge der Sanierungsmaßnahme kann mit Hilfe vielfältiger Medien und Veranstaltungen zu den im jeweiligen Bauabschnitt relevanten Aspekten erfolgen. Fol- gende Beispiele seien genannt:
Broschüren, Poster, Informationsbriefe
Internetportal mit regelmäßiger Aktualisierung entsprechend dem Projektfortschritt Pressemitteilungen, Pressekonferenzen
Ausstellungen, Informationsstände, Schaukästen Vorträge und Diskussionen, Fachtagungen
Beratungsangebote für die betroffenen Bürger, Mediation Baustellenbesichtigungen
Wesentliches Kriterium für die Schaffung eines hohen Informationsstandes und einer Vertrauensbasis ist die Darstellung der relevanten Sachverhalte in einer Form, die auf die Zielgruppe der Betroffenen abgestimmt ist.
Dazu ist dem visuellen Erscheinungsbild der Informationen neben der Darstellung komplexer Fakten und Zu- sammenhänge in verständlicher Form, eine hohe Bedeutung beizumessen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann die Einbindung der Beteiligten über sogenannte Bürgerbeteiligungs-
büros, Projektbeiräte (aus Betroffenen, Gutachtern, Kommune etc.) oder anderweitig benannte / gewählte Vertre-
ter der Betroffenen erfolgen. Über diese Institutionen ist ein beständiger Kontakt zu der Projektsteuerung, dem
Auftraggeber und den Fachbehörden und damit ein kontinuierlicher Informationsfluss möglich. Als Beteiligte
sind neben den Grundstückseigentümern und Bewohnern auch die beteiligten Kommunen und Fachbehörden, die
Auftragnehmer (Ausführung), der Auftraggeber, die Projektsteuerung und sonstige Interessierte anzusehen. Die
Einbindung dieser Beteiligungsinstitutionen in die Entscheidungsfindung kann jedoch nicht in allen Fällen die direkte Abstimmung mit einzelnen Betroffenen (Grundstückseigentümern, Bewohner etc.) ersetzen.
2.2 Kostenermittlung
Gemäß der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung" werden die Honorarsätze für Leistungen zur Projektsteue- rung für Hochbauten, Ingenieurbauwerke und Anlagenbauten auf der Grundlage anrechenbarer Kosten anhand von Honorartafeln festgesetzt. Das Honorar für die Projektsteuerung der Altlastensanierung inkl. Rückbau, Wie- derverwendung und Verwertung kann frei vereinbart werden.
Eine verlässliche Vorkalkulation der zu erwartenden Kosten für Projektsteuerungsleistungen bei der Altlastensa- nierung nach Zeitaufwand ist jedoch kaum durchführbar. Es wird daher empfohlen, die Kostenschätzung eben- falls auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten durchzuführen und sich an den Werten der Honorartafel im Kapitel 2.2.2 zu orientieren.
Unter den anrechenbaren Kosten (Bezugskosten) für den gesamten Leistungsbereich Projektsteuerung der Altlas- tensanierung werden die Summe der Einzelkosten der Kernleistungen, der vorbereitenden und verfahrensbeglei- tenden Leistungen, sowie der Folgeleistungen mit Ausnahme der Langzeitüberwachung verstanden (s. auch Leistungsbereich Planung, Überwachung und Dokumentation 01-00-00).
Die Grundleistungen der Projektsteuerung in den einzelnen Projektstufen 1-5 werden für alle Handlungsbereiche (A-D) mit prozentualen Anteilen am Gesamthonorar für die Projektsteuerung (s. Honorartafel) wie folgt bewer- tet:
Projektstufen Bewertung der Grundleistungen
in % des Grundhonorars nach Honorartafel 1 Projektvorbereitung Projektentwicklung, strategische Planung,
Grundlagenermittlung
26
2 Planung Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung 21
3 Ausführungsvorbereitung Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe
19
4 Ausführung Projektüberwachung 26
5 Projektabschluss Projektbetreuung, Dokumentation 8
Für Leistungen der Projektsteuerung werden in Abhängigkeit von der Größenordnung der Sanierungs- / Flächen-
entwicklungsmaßnahme fünf Honorarzonen unterschieden. Die Zuordnung der Projekte zu einer Honorarzone
ergibt sich nach Maßgabe besonderer Bewertungsmerkmale. Dazu sind die Projekte hinsichtlich ihrer Komplexi-
tät der Projektorganisation, spezifischer Auftraggeberroutine, Besonderheiten in den Projektinhalten und Risiko
der Projektrealisierung mit je bis zu 10 Punkten zu bewerten, bezüglich Termin- und Kostenvorgaben mit je bis
zu 5 Punkten. Anhand der ermittelten Gesamtpunktzahl lässt sich die Zuordnung zu den Honorarzonen nach dem
folgenden Schema vornehmen.
Honorar- zone
Projektsteuerungsanforderungen Summe
Bewertungspunkte I sehr gering sehr geringe Komplexität der Projektorganisation
sehr hohe spezifische Projektroutine des AG sehr wenige Besonderheiten in den Projektinhalten sehr geringes Risiko in der Realisierung
sehr wenig Anforderungen an die Terminvorgaben sehr wenig Anforderungen an die Kostenvorgaben
0 – 10
II gering geringe Komplexität der Projektorganisation hohe spezifische Projektroutine des AG wenige Besonderheiten in den Projektinhalten geringes Risiko in der Realisierung
wenig Anforderungen an die Terminvorgaben wenig Anforderungen an die Kostenvorgaben
11 – 20
III durchschnittlich durchschnittl. Komplexität der Projektorganisation durchschnittl. spezifische Projektroutine des AG durchschnittl. Besonderheiten in den Projektinhalten durchschnittl. Risiko in der Realisierung
durchschnittl. Anforderungen an die Terminvorgaben durchschnittl. Anforderungen an die Kostenvorgaben
21 – 30
IV überdurchschnittlich hohe Komplexität der Projektorganisation geringe spezifische Projektroutine des AG viele Besonderheiten in den Projektinhalten hohes Risiko in der Realisierung
hohe Anforderungen an die Terminvorgaben hohe Anforderungen an die Kostenvorgaben
31 – 40
V sehr hoch sehr hohe Komplexität der Projektorganisation sehr geringe spezifische Projektroutine des AG sehr viele Besonderheiten in den Projektinhalten sehr hohes Risiko in der Realisierung
sehr hohe Anforderungen an die Terminvorgaben sehr hohe Anforderungen an die Kostenvorgaben
41 – 50
Die im Folgenden angegebenen Faktoren zur Ermittlung des Honorars für die Projektsteuerung wurden aus den Honorartafeln des AHO Schriftenreihe Nr. 9 abgeleitet. Sie gelten für Projektsteuerungsleistungen von 500.000 € bis 500 Mio. €.
Bei anrechenbaren Kosten unter 500.000,- € kann das Honorar als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar nach § 6 HOAI berechnet werden, höchstens jedoch bis zu den in der Honorartafel angegebenen Sätzen für anrechenbare Kosten bis 500.000,- € unter Berücksichtigung der Mindestsätze für Stundensätze nach § 6 HOAI.
Bei anrechenbaren Kosten über 500 Mio. € kann das Honorar ebenfalls frei vereinbart werden.
Die Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit sind überwiegend den Besonderen Leistungen der Projektsteuerung
zuzurechnen. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen insbesondere auf bewohnten Altlasten, kann auch die
Beteiligung externer Fachinstitutionen erforderlich werden. Die Leistungen können als Pauschalhonorar oder als
Zeithonorar frei vereinbart werden.
L
EISTUNGSBEREICH02-00-00 P
ROJEKTSTEUERUNGB E Z U G S K O S T E N
Bezugskosten * = Kosten LBKLi(∑ 30-00-00 bis 74-00-00) [€] + −
∑
−−
−
= 00 00 28
00 00 10 j
Kosten MgL [€]
= ___________ [€]
* Bezugskosten im Sinne der “anrechenbaren Kosten” gemäß HOAI, Teil VII KLi = maßnahmenrelevante Kernleistung(en); bei mehreren KL die Summe aus diesen
Bezugskosten Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V bis zu [Euro] Variable fSP
500.000 0,03 0,04 0,05 0,06 0,07
1.000.000 0,03 0,04 0,04 0,05 0,06
2.500.000 0,03 0,03 0,04 0,04 0,05
5.000.000 0,02 0,03 0,03 0,04 0,04
7.500.000 0,02 0,02 0,03 0,03 0,04
10.000.000 0,02 0,02 0,03 0,03 0,04
12.500.000 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03
15.000.000 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03
20.000.000 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03
25.000.000 0,01 0,02 0,02 0,02 0,03
30.000.000 0,01 0,02 0,02 0,02 0,03
35.000.000 0,01 0,02 0,02 0,02 0,02
40.000.000 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02
45.000.000 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02
50.000.000 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02
75.000.000 0,01 0,01 0,02
100.000.000 0,01 0,01 0,01
150.000.000 0,01 0,01 0,01
200.000.000 0,01 0,01 0,01
250.000.000 0,01 0,01 0,01
300.000.000 0,01 0,01 0,01
350.000.000 0,01 0,01 0,01
400.000.000 0,01 0,01 0,01
450.000.000 0,01 0,01 0,01
500.000.000 0,01 0,01 0,01
Kosten LB 02-00-00 = Bezugskosten [€] x fPS = ___________________ €