• Keine Ergebnisse gefunden

32.1 Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "32.1 Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen) "

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

32 Renaturierung und Landschaftsbau

32.1 Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen)

Die DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten“ gilt für alle Bodenarbeiten (auch Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen) bei

Pflanzen und Pflanzarbeiten nach DIN 18916 Rasen und Saatarbeiten nach DIN 18917

Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen nach DIN 18918 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18919 Schutzmaßnahmen nach DIN 18920

Sie gilt nicht für Rasenflächen für Sportplätze nach DIN 18035-4.

Die DIN 18915 gibt Hinweise zur vegetationstechnischen Prüfung und Bewertung der Böden sowie für Arbeiten zur Herstellung von Vegetationsflächen. Hinsichtlich der Bewertung der Umweltverträglichkeit der einzubauen- den Materialien verweist sie auf die Vorgaben der BBodSchV. Die Anforderungen des § 12 BBodSchV sind beim Einbau von Materialien im Rahmen des Landschaftsbaus und der Renaturierung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Leistungen zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Für alle Maßnahmen, die durch den § 12 BBodSchV beschrieben sind, werden die rechtlichen und technischen Grundlagen im Leistungs- bereich 31-00-00 „Wiedereinbau“ erläutert.

In § 6 der DIN 18915 werden die Anforderungen an Ober- und Unterboden, an Stoffe zur Bodenverbesserung , an Düngemittel und Saatgut sowie an Geotextilien und Dränschicht-Baustoffe formuliert.

Die DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten“ beschreibt die Anforde- rungen an Pflanzen sowie an Stoffe für Pflanzarbeiten (Befestigungsmaterialien, Pflanzenschutzmittel, Mulchstoffe). Es werden Hinweise zur Ausführung der Pflanzarbeiten, zur Fertigstellung und zur Fertigstel- lungspflege gegeben.

Die DIN 18917 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten“ gilt für die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder durch Verwendung von Fertigrasen, Rasensoden oder Vegetationsstücken sowie für andere Ansaaten im Rahmen des Landschaftsbaus.

Die DIN 18917 gilt nicht

für die Herstellung von Rasenflächen für Sportplätze nach DIN 18035-4.

für Rasen zur Sicherung an Gewässern, Deichen und Küstendünen nach DIN 19657.

für Ansaaten im Rahmen der Sicherungsbaus nach DIN 18918.

Die DIN 18917 definiert die Anforderungen an Saatgut, Fertigrasen, Rasensoden und Vegetationsstücke. Hin- sichtlich der Herstellung von Rasenflächen werden Hinweise zur Bodenvorbereitung (Tragschicht, Planum), zur Ansaat und zum Ausbringen von Fertigrasen und Rasensoden gegeben. In § 7 wird der Umfang der Fertigstel- lungspflege beschrieben. Angaben zu Art und Umfang der Voruntersuchungen, Eignungs- und Kontrollprüfun- gen enthält § 8.

Die DIN 18918 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen“ gilt für Sicherungsbauweisen im Rahmen des Landschaftsbaus mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen. Die Sicherungsbauweisen dienen zur Verhinderung oder Verringerung von Erosion, Rut- schung und Steinschlag. Sie kommen zudem zur Anwendung zur Begrünung von Flächen, die durch natürliche

(2)

Einflüsse (Erosion) oder technische Maßnahmen von Oberboden befreit sind, sowie von Bodenschüttungen, Halden und Deponien.

Die DIN 18918 gilt nicht

für Sicherungen an Gewässern, Deichen und Küstendünen nach DIN 19657.

für Flächensicherungen durch Pflanzungen nach DIN 18916 und Saatverfahren nach DIN 18917.

für Steinschlagschutz-Bauwerke.

Der Einschätzung und Bewertung der Standortverhältnisse in Bezug auf Bodenart, Klima, Erosionsgefahr kommt bei Sicherungsbauweisen eine besondere Bedeutung zu, um Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen im Hinblick auf das vorgesehene Sicherungsziel festlegen zu können (s. § 4 DIN 18918). Begrünungsmaßnah- men und ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen führen nur dann zum Ziel, wenn die Pflanzen in ihren Ei- genschaften und der Standort in seiner Qualität nicht überschätzt werden.

Die DIN 18918 unterscheidet zwischen Sicherungen durch Ansaaten, durch Bepflanzungen; durch Bauweisen mit Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen und durch Bauweisen mit nicht lebenden Stoffen und Bauteilen (Gabi- onen, Krainerwand etc.) bzw. kombinierte Bauweisen. Dabei sind Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen grundsätzlich vorzuziehen. Die Anforderungen an Saatgut, Pflanzen, lebende Pflan- zenteile und sonstige Stoffe werden im § 5 formuliert.

Die DIN 18918 gibt auch Hinweise zur Herstellung von Entwässerungsbauten in Form von Dränfaschinen, Rauhbettrinnen und gewebearmierten Rinnen.

Die DIN 18919 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflä- chen“ gilt für Grünflächen sowie für Vegetationsflächen, die mit ingenieurbiologischen Bauweisen nach DIN 18918 gesichert werden. Sie gilt nicht für Rasenflächen auf Sportplätzen nach DIN 18035-4. In der DIN 18919 werden die Anforderungen an die Leistungen bei Pflanzflächen, bei Rasen und wiesenähnlichen Flächen be- schrieben. Zu den Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen zählen Mähen, Schneiden, Düngen und Wäs- sern sowie Bodenlockerung, Vertikutieren und Winterschutzmaßnahmen.

Die DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen“ gilt für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Siedlungsbe- reich und in der freien Landschaft.

Eine Schädigung von Pflanzen kann z. B. durch

Bodenverdichtung infolge Begehen, Befahren, Baustelleneinrichtungen, Lagerung von Baustoffen, Ab- stellen von Fahrzeugen,

Bodenversiegelung durch geschlossene Beläge, Bodenbewegungen (Bodenauftrag, -abtrag), Baugruben und Gräben,

Erosion,

mechanische Beschädigungen,

Grundwasserabsenkung, Vernässung, Überstauung

auftreten. Entsprechend der vorhandenen Gefährdung sind geeignete Schutzmaßnahmen gemäß § 4 auszuwäh- len.

(3)

32.2 Kostenermittlung

32.2.1 Abrechnungseinheiten, Kostenkalkulation

In der Kostenkalkulation sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorgesehen:

Leistung Abrechnungseinheit alternativ

Pflanzliche Bodendecker aufnehmen

Boden abtragen, auftragen m² m³

Lärmschutzwall herstellen m³ m

Boden lockern, ebnen, verdichten

Flächenbefestigungen aufnehmen

Bodenverbesserungsstoffe einarbeiten m² m³

Dünger aufbringen m² kg

Nass- und Trockenansaat aufbringen m² kg

Hecken liefern und pflanzen m m²

Sträucher und Stauden liefern und pflanzen m² Stck.

Bäume liefern und pflanzen Stck. m²

Schutzvorrichtungen einbauen Stck.

Filter-, Drän-, Trag- und Deckschichten aufbringen

Faschinen, Flechtwerke, Buschlagen, Pflanzgräben herstellen m

Einfriedungen, Einfassungen herstellen m

Rasen- und Gehölzschnitt, Beregnen, Winterschutzmaßnahmen m² a

Heckenschnitt m m²

Entwicklungspflege für den Baumbestand Stck./a m²

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:

Allgemeines

Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zu legen:

- die tatsächlichen Maße; dabei werden Flächen bei der Ermittlung der Leistung in der Abwicklung ge- messen;

- bei der Pflege von Dachbegrünungen die tatsächliche Vegetationsfläche einschließlich eventueller Randstreifen.

Flächen werden getrennt nach Flächenneigungen abgerechnet, wenn ihre Neigung steiler als 1:4 ist.

Abtrag wird an der Entnahmestelle ermittelt.

Bodenlager werden jeweils im einzelnen nach ihrer Fertigstellung ermittelt.

Anschüttungen, Andeckungen, Einbau von Schichten werden im fertigen, Vegetationstragschichten im gesetzten Zustand zur Zeit der Abnahme an den Auftragstellen ermittelt.

Boden wird getrennt nach Bodengruppen nach DIN 18915 und, soweit 50 m Förderweg überschritten werden, auch gestaffelt nach Länge der Förderwege abgerechnet.

Ist nach Gewicht abzurechnen, so ist die Menge durch Wiegen, bei Schiffsladungen durch Schiffseiche, festzustellen.

(4)

Zu rodende Pflanzen werden vor dem Roden ermittelt, dabei Sträucher getrennt nach Höhe, Bäume ge- trennt nach Stammdurchmesser, der in 1 m Höhe über dem Gelände ermittelt wird. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme.

Schnitt von Hecken wird nach der bearbeiteten Fläche ermittelt.

Bei der Auszählung von Flächenpflanzungen, z. B. aus bodendeckenden Stauden und Gehölzen, leichten Sträuchern und Heistern, werden Ausfälle bis zu 5 % der Gesamtzahl nicht berücksichtigt, wenn trotz Ausfall einzelner Pflanzen ein geschlossener Eindruck entsteht.

Es werden abgezogen:

Bei der Abrechnung nach Flächenmaß (m²)

- bei Nass- und Trockenansaaten nach DIN 18918 Aussparungen über 100 m² Einzelfläche z. B. Felsflä- chen, Bauwerke,

- bei sonstigen Flächen Aussparungen über 2,5 m² Einzelfläche, z. B. Bäume, Baumscheiben, Stützen, Einläufe, Felsnasen, Schrittplatten.

Bei der Abrechnung nach Längenmaß (m) - Unterbrechungen über 1 m Länge.

32.2.2 Leistungsregister

weiterführende Leistungen:

LB 01-00-00 Planung, Überwachung, Dokumentation LB 02-00-00 Projektsteuerung

LB 11-00-00 Umwelt- und geotechnische Felduntersuchungen, Probenahme LB 14-00-00 Geotechnische Laboruntersuchungen

LB 22-00-00 Arbeits-, Emissions-, Immissionsschutz LB 26-00-00 Zwischenlagerung, Bereitstellungslagerung LB 30-00-00 Erdarbeiten, Bodenaushub, Separierung LB 31-00-00 Wiedereinbau

LB 33-00-00 Bodenverbesserungsmaßnahmen LB 70-00-00 Oberflächenabdeckung

LB 71-00-00 Oberflächenabdichtung LB 74-00-00 Immobilisierung LB 80-00-00 Baustoffaufbereitung

LB-AF Nr. Leistungsbereich

32 00 00 Renaturierung, Landschaftsbau

OZ Text Preis in Euro Daten-

Einh. min max mittel anzahl

32 01 00 Maßnahmespezifische Baustelleneinrichtung

01 Einrichten und Räumen der maßnahmespezifi- schen Baustelle, Vorhalten der maßnahmespezi- fischen Baustelleneinrichtung

psch. # # # 0

(5)

LB-AF Nr. Leistungsbereich

32 00 00 Renaturierung, Landschaftsbau

OZ Text Preis in Euro Daten-

Einh. min max mittel anzahl 32 02 00 Planums- und Profilierungsarbeiten

01 Herstellung der ursprünglichen Geländekontur,

Profilierung der Böschungen inkl. Erdarbeiten m² 0,27 1,12 0,60 6 02 Herstellung eines einfachen Planums 0,10 0,95 0,46 14 03 Neuprofilierung eines Flurgrabens inkl. Einarbei-

tung von Humus in die Oberfläche (20 cm). Die Herstellung der humusierten Bodenzone erfolgt aus je einem Teil Humus bzw. gesiebten Kompost und einem 'normalen' Verfüllmaterial des Flurbe- reinigungsgrabens

m² 2,15 9,97 4,52 12

32 03 00 Einbau von (Ober-) Boden

01 Vegetationsschicht für Pflanz- und Rasenflächen;

liefern, abladen und einbauen

m³ 3,63 36,38 16,47 30

Schichtdicke 0,25 m 3,63 36,38 x 1,0 Schichtdicke 0,50 m 5,01 18,98 x 0,6 02 Oberboden Bodenkl. 1 liefern, einbauen und

einebnen, Einhaltung der Prüfwerte für Wirkungs- pfad Boden-Grundwasser nach Anhang 2 BBodSchV

m³ 1,31 37,99 17,83 30

ca 0,15 m 10,10 25,55 x 1,0 ca. 0,30 m 1,31 37,99 x 0,6 03 Oberboden zwischengelagert in Mieten auf dem

Gelände aufnehmen, zur Einbaustelle transportie- ren, profilgerecht einbauen;

Böschungsneigung 1:2,5 Oberflächengefälle 1 %

Auftragsmächtigkeit 0,30 - 0,80 m

m³ 0,82 6,82 2,59 32

04 Wiederherstellung der Grünfläche (Rasen, Wie- sen, Beete) inkl. Lieferung und Einbau von 20 cm Oberboden

m³ 6,70 18,61 12,38 5

05 Rekultivierungsschicht (kulturfähiger Erdstoff), d=0,45 m, anliefern, einbauen und Grassamenmi- schung RSM 9 mit Regelaussaatmenge von ca.

20 g/m² aufbringen

m² 3,72 20,96 8,60 14

06 Vegetationsflächen nach dem Aufbringen von Oberboden und Düngemitteln kreuzweise durch- fräsen oder umgraben, einschl. Entfernen von Steinen und unverrottbaren Pflanzenteilen

m² 0,10 3,30 0,53 22

07 Bodenverbesserung mit Kalkhydrat (DIN 18196), Bindemittel liefern, maschinell aufbringen und einfräsen, planieren und verdichten

m³ 0,01 29,93 5,38 33

08 Bodenverbesserung von Vegetationsflächen mit vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen nach DIN 18915; zusätzlich 200 g/m² Rizinusschrot, 10 l/m² Biohum

m² 0,14 0,81 0,48 2

09 Rasengittersteine 60x40x8 cm liefern, nach Plan verlegen, mit Oberboden befüllen und einsäen;

Einlage eines Geogitters >/= 1,0 m Breite als zweiaxiales Polymergitter aus PE

lfm 4,18 47,99 17,16 18

(6)

LB-AF Nr. Leistungsbereich

32 00 00 Renaturierung, Landschaftsbau

OZ Text Preis in Euro Daten-

Einh. min max mittel anzahl 32 04 00 Pflanz- und Saatarbeiten

01 Bäume liefern, ggf. einschlagen, pflanzen; ggf. mit

Pflanzenverankerung Stck. 57,19 1.945,13 68,56 65

Apfelbaum 61,28 140,55 x 1,1

Eibe 87,56 173,50 x 1,8

Esche 173,80 173,80 x 2,5

Feldahorn 99,70 99,70 x 1,5

Fichte 57,19 240,87 x 2,4

Hainbuche 127,00 127,00 x 1,8

Kiefer 59,29 78,51 x 1,0

Rote Rosskastanie

Stammdurchmesser 12-14 cm 193,37 211,18 x 2,9 Stammdurchmesser 18-20 cm 236,20 302,68 x 3,9

Spitz-Ahorn

Stammdurchmesser 18-20 cm 236,20 292,46 x 3,9 Stammdurchmesser 20-25 cm 376,82 1.945,13 x 16,9

Stieleiche 204,50 204,50 x 3,0

Wildkirsche 158,50 158,50 x 2,3

Winterlinde

Stammdurchmesser 6 cm 168,21 194,51 x 2,6 Stammdurchmesser 18-20 cm 236,20 251,04 x 3,6 02 Laubbäume der 2. Größenordnung (z.B. Hainbu-

che, Feldahorn) liefern und pflanzen (Größe 0,7- 1,5 m; Bepflanzungsraster 2 m x 1 m)

m² 2,97 84,87 33,30 6

03 Baum, h=5 m, ausgraben und umpflanzen bzw.

neuen Baum pflanzen Stck. 5,24 664,68 294,70 11 04 Sträucher liefern, ggf. einschlagen, pflanzen; ggf.

mit Pflanzenverankerung

Stck. 1,28 193,86 13,62 220

Sträucher diverse 1,34 25,20 x 1,0

Bodendecker 1,24 2,11 x 0,1

Brombeere 5,85 8,08 x 0,5

Flieder 13,85 193,86 x 10,5

Hartriegel 14,08 122,70 x 2,1

Hasel 117,00 117,00 x 8,6

Heckengehölz (ca. 2-3 St/lfm) 1,46 14,98 x 0,5

Holunder x 1,4 *

Ilex 40,29 77,06 x 4,2

Nadelgehölz 45,53 76,57 x 4,4

Rhododendron 24,51 133,39 x 5,4

Schling-, Rank- und Klettergehölze 1,28 35,19 x 0,7

Schneeball 14,63 160,00 x 2,7

Stauden 1,41 11,26 x 0,2

Weißdorn 120,00 120,00 x 8,8

05 Bodendecker und leichte Sträucher liefern, ggf.

einschlagen, pflanzen 8,44 *

06 Staudenflure anlegen für Pflege durch Mahd und Entnahme nichteinheimischer Gehölze

m² 2,56 2,56 2,56 1

(7)

LB-AF Nr. Leistungsbereich

32 00 00 Renaturierung, Landschaftsbau

OZ Text Preis in Euro Daten-

Einh. min max mittel anzahl 07 Zwischenbegrünung mit Phacelia inkl. Mähen und

Unterfräsen bei endgültiger Bepflanzung, Menge 25 g/m²

m² 0,56 1,25 0,88 6

08 Saatgutmischung liefern für Oberflächenbegrü- nung mit folgender Zusammensetzung:

kg 0,21 38,96 5,56 18

60 % Latyrus sativus 30 % Lupinus angus divolius 5 % Trifolium incarnatum 5 % Phacelia tanacetifolia

09 Ansaat mit Saatgutmischung aus Vorposition Menge 20 g/m² einschl. Dünger und Bodenver- festiger, Anwalzen nach Ansaat

m² 0,08 0,83 0,24 18

10 Rasenansaat mit Regel-Saatgutmischung, einschl. Liefern der Saatgutmischung

m² 0,13 6,62 0,45 39

11 Gebrauchsrasen herstellen, Ansaatmenge 25 g/m²

m² 0,59 2,64 1,43 6

12 Landschaftsrasen herstellen Ansaatmenge 20

g/m² m² 0,48 2,31 1,23 6

13 Anspritzbegrünung 0,32 0,66 0,50 3

14 Nasseinsaat 0,26 2,50 0,79 9

15 Mulchen von Nasssaatflächen 0,40 0,40 0,40 1 16 Rasendecke abheben, unterhalten und wieder

einbauen

m² 6,00 6,00 6,00 1

17 Auflegen der abgehobenen Grasnabe 3,50 22,97 8,59 5 18 Rollrasen liefern und auf frisch angedeckte Ober-

bodenschichten aufbringen inkl. vorbereitende Maßnahmen (Feinplanum; Entfernen von Steinen und schwer verrottbaren Pflanzenteilen)

m² 4,42 15,17 8,36 5

19 Schotterrasen liefern, einbauen und verdichten, d

= 0,04 m

m² 0,01 6,04 3,03 16

32 05 00 Pflege und Unterhaltung

01 Freischneiden der Pflanzfläche ha 767,00 767,00 767,00 1 02 Mähen Landschaftsrasen

(ca. 3 Schnitte pro Jahr)

m² 0,12 2,66 0,83 13

03 Pflege der gepflanzten Bäume Wo 5,41 85,69 36,43 11 04 Entwicklungspflege für den neuen

Baumbestand

Baum/a 26,43 78,98 52,71 2

05 Entwicklungspflege für den neuen Baumbestand

m² 1,62 1,62 1,62 1

06 Auftragen von Rindenmulch d=0,2 m 2,61 9,70 6,17 3 07 Dünger "Florianid permanent" liefern und

aufbringen 50g/m2 (10000m2)

kg 0,56 2,22 1,59 6

08 Agrosil LR liefern und aufbringen, Auftragsmenge 100 g/m²

kg 0,76 3,12 2,16 6

09 Torf in Säcken liefern und einbauen Stck. 3,23 67,35 22,35 6 10 Pflanzverankerungen als Pfahlbeiböcke aus

geschälten Baumpfählen liefern und setzen Stck. 8,62 68,72 33,02 13 11 Wildverbissschutz für Einzelbäume Stck. 9,24 9,24 9,24 1 12 Wildverbissschutzmaßnahmen pauschal a 1.022,60 1.022,60 1.022,60 1

(8)

LB-AF Nr. Leistungsbereich

32 00 00 Renaturierung, Landschaftsbau

OZ Text Preis in Euro Daten-

Einh. min max mittel anzahl 32 06 00 Sicherungsbauweisen, Geotextilien

01 Sicherung DIN 18918 durch Hangfaschine an

Holzpflöcken 26,59 *

02 Sicherung DIN 18918 durch kombinierte Hangfa- schine; 25% austriebsfähige Weiden (Faschinen- dicke 25 - 30 cm; Abstand der Faschinen 2 m; an Stahlstäben befestigt; Neigung der Flächen über 1:2; Flechtwerk in ganzer Breite 15 cm stark mit Nasstorf zu hinterlegen)

m 7,93 7,93 7,93 1

03 Sicherung DIN 18918 durch Flechtwerk mit Wei- denruten

24,03 *

04 Erosionsschutzmatte liefern und verlegen 2,51 5,00 3,47 3 05 Sicherung durch Geotextil Kl 2, Trägermatte,

Böschungsbereich

m² 1,00 6,93 2,87 18

06 Geotextil Kl. 2, Vliesstoff zur Rasenentwässerung an Dränanlagen

m² 0,33 3,77 1,46 44

07 Böschungssicherung durch Pflanzringe liefern und erstellen, einschl. Befüllung mit Oberboden (Bettung Beton B5 10 cm)

Stck. 11,36 57,94 25,37 24

08 Winkelstützen liefern und setzen h = 1 m m 100,10 100,10 100,10 1 09 Stützkonstruktion für Böschungen liefern und

einbauen

m² 129,80 129,80 129,80 1

10 Füllmaterial für Stützkonstruktion liefern und einbauen, Kiessand 0/50 mm

m³ 2,10 2,10 2,10 1

11 Geotextil als Trennvlies für Stützkonstruktion liefern und einbauen

m² 2,90 2,90 2,90 1

12 Steinschüttung aus Naturgestein liefern und

herstellen m² 24,90 24,90 24,90 1

13 Wasserbaupflaster liefern und herstellen 73,20 108,60 90,90 2 14 Pfahlreihe liefern und setzen m 74,00 74,00 74,00 1 15 Haltegräben ausheben und mit Gewebeeinlage

wieder verdichten

lfdm 8,69 8,69 8,69 1

16 Wurzelschutzfolie, d > 0,8 mm 9,72 *

17 Verwurzelungsgewebe 3,58 *

32 07 00 Lärm- Sichtschutzwände/ -wälle und Schutzzäune

01 Boden, Kl. 3, profilgerecht lösen, laden und zur Geländeangleichung einbauen

11,25 *

02 Boden, Kl. 5, profilgerecht lösen, laden und im Baubereich einbauen und verdichten

15,85 *

03 Lärmschutzwall (Erdkern) mit Vegetations-

geflecht aufbauen m 920,33 *

Höhe:

2 m x 0,65 *

3 m x 1,0 *

4 m x 1,45 *

04 Lärmschutzwall erstellen: Auffüllboden lagenwei- se verdichtet einbauen inkl. profilieren und ver- dichten der Aufstandsfläche (Dpr=95%; max.

Böschungsneigung 1:3, Höhe 3 m)

m³ 7,04 24,72 14,42 7

05 Maschendrahtzaun mit abschließbarem Tor lie-

fern und aufstellen m 33,78 88,81 48,04 6

(9)

LB-AF Nr. Leistungsbereich

32 00 00 Renaturierung, Landschaftsbau

OZ Text Preis in Euro Daten-

Einh. min max mittel anzahl 32 08 00 Gerinne

01 Ton-Schluff-Gemisch liefern und einbauen als Basis für Entwässerungsrinne,

Einbauhöhe 0,70 m

(3-lagig à 0,20 m bzw. 0,30 m),

Einbaubreite 1,70 m,

Verdichtung auf 97 % Proctordichte,

Gefälle 0,5 %

lfm 5,46 30,88 16,36 18

02 Entwässerungsrinne herstellen, Gerinne aus Ton- Schluff-Gemisch der Vorposition mit halbkreis- / trapezförmigem Querschnitt;

Abflussleistung Q = 140 l/s Gefälle 0,5 %

lfm 1,66 35,29 6,93 18

03 Übergang zwischen Tongerinne und Schlammfang herstellen, durch Einbindung eines Betonrohrs DN 300

Stck. 3,92 531,92 162,44 18

04 Entwässerungsmulde herstellen am Rand der

Baustelleneinrichtungsfläche lfd 4,74 34,89 12,69 6

# keine Kostendaten vorhanden

* Daten aus LB 1997 / 1998

32.3 Literatur

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV vom 17.09.1999), Bundesgesetzblatt Nr. 36 vom 16.07.1999, S.1554.

DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten.

DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten.

DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten.

DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen.

DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen.

DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen.

DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen, Küstendünen; Richtlinien.

DIN 19731 Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial, Mai 1998.

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.: Empfehlungen für den Bau und die Pflege von Schotterrasen.

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.: Empfehlungen zur Versickerung und Wasserrückhaltung.

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.: Regel-Saatgut-Mischungen (RSM).

(10)

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.: Zusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV Baumpflege).

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.: Zusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern.

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Boden- schutzgesetz – BBodSchG vom 01.03.1999), Bundesgesetzblatt I 1998.

Krautz, C.; Köppl, M.: Verwertung von Abfällen im Landschaftsbau, in TerraTech 1/2001, S. 33-36.

Landesumweltamt NRW (Hrsg.): Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, LUA-Merkblätter Band 44, Essen 2004.

Odensass, M.: Randbedingungen für Umlagerungen bei Altlastensanierung und Flächenrecycling, TerraTec 03/2001, S. 17-23.

Quecke, W., Lange, W.: Bodenmanagement und chemische Beschaffenheit von Bodenmassen bei der Sanierung von Bergbaustandorten, TerraTech 01/2001, S. 45-48.

RAS-LP 4, Richtlinie für die Anlage von Straßen – Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen.

Simon, S.: Wohin mit Bodenaushub auf Altstandorten? TerraTech 03/2001, S. 23-27.

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV), vom 21. September 1998, BGBl I 1998, 2955, zu- letzt geändert durch § 11 Abs. 1 V v. 26.11.2003 I 2373.

Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§ 12 BBodSchV), Arbeitshilfe LABO in Zusammenarbeit mit LAB, LAGA und LAWA.

32.4 Information über Leistungsanbieter

Kompetente Fachunternehmen sind anhand einschlägiger Referenzen auszuwählen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Soll abgeschobenes, ausgehobenes oder behandeltes Material im Rahmen der Sanierung im Bereich derselben schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder innerhalb des Gebietes eines

Unter den anrechenbaren Kosten (Bezugskosten) für den gesamten Leistungsbereich “Ingenieurleistungen” (ein- schließlich der Teilleistungen Ausführungsplanung, Begleitung der

Unter den anrechenbaren Kosten (Bezugskosten) für den gesamten Leistungsbereich Projektsteuerung der Altlas- tensanierung werden die Summe der Einzelkosten der Kernleistungen,

Aufgrund des Dichteunterschiedes erreicht die Kontamination die Basis des Grund- wasserleiters nicht, so dass eine sogenannte hängende Wand angeordnet werden kann, bei der nur der

Für den Einbau der durchwurzelbaren Bodenschichten sind die Vorgaben der BBodSchV § 12 „Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden“

Grundsätzlich müssen für die Suspensionen, die zur Herstellung einer nachträglichen Basisabdichtung verwendet werden, die gleichen Eignungsprüfungen wie für Dichtmassen bei

• Transport und Entsorgung von Munition, Munitionsteilen, Waffen und Waffenteilen sowie Schrott Der Transport und die Entsorgung von Munition, Munitionsteilen, Waffen und

DIN 4020: 1990-10 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke. DIN 4021, Aufschluss durch Schürfe und Bohrungen sowie Entnahme von Proben. DIN 4022-1:1987-09, Baugrund