BG-ABW-P11-080607 - MANTELBOGEN Seite 1
Name, Vorname Matrikel-Nr.
Studienzentrum
Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BG-ABW-P11-080607
Datum 07.06.2008
Ausgegebene Arbeitsbögen ____________
_______________________________________
Ort, Datum
_______________________________________
Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r)
Abgegebene Arbeitsbögen _______
_________________________________
Ort, Datum
_________________________________
Prüfungskandidat(in)
Bewertungsschlüssel
Aufgabe 1 2 3 4 5 Σ Note
max. Punktezahl 14 20 20 22 24 100
1. Korrektur ggf. 2. Korrektur1
Bewertung Festlegung der
Prüfungsnote2
_____________________________ _____________________________
1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift
_____________________________ _____________________________
ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben Datum, Unterschrift
_____________________________________
Festlegung der Prüfungsnote durch (Name in Druckbuchstaben)
_____________________________
Datum, Unterschrift
1 2. Korrektur gemäß Festlegungen zur Qualitätssicherung.
2 Festlegung der Prüfungsnote durch den Fachbereich. Sie erfolgt bei unterschiedlicher Benotung in der ersten und zweiten Korrektur.
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607 - MANTELBOGEN Seite 4
Anmerkungen zur 1. Korrektur:
____________________
Datum, Unterschrift
______________________________________________________________________________________
Anmerkungen zur 2. Korrektur (gemäß Festlegung zur Qualitätssicherung):
____________________
Datum, Unterschrift
______________________________________________________________________________
Festlegung der Prüfungsnote:
(Bemerkungen sind nur einzutragen, wenn eine erneute Bewertung durch den Fachbereich erfolgt.)
____________________
Datum, Unterschrift
BG-ABW-P11-080607 - AUFGABEN SEITE 1 VON 3
Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BG-ABW-P11-080607
Datum 07.06.2008
Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Ihnen stehen 90 Minuten für die Lösung zur Verfügung. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden.
Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift.
Die Benutzung eines Bleistifts ist nicht zulässig.
Denken Sie an Name und Matrikelnummer auf den von Ihnen benutzten Lösungsblättern.
Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5
Höchstpunktzahl: 100 zulässige Hilfsmittel: keine
Bewertungsschlüssel
Aufgabe 1 2 3 4 5 insg.
max. erreichbare Punkte 14 20 20 22 24 100
Notenspiegel
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607 - AUFGABEN SEITE 2 VON 3
Aufgabe 1: Einführung in das ökonomische Denken 14 Punkte
Die angehenden Gesellschafter des ambulanten Pflegedienstes PFLEGT ELEGANT Charlotte Winkler und Maximilian Schröder haben im Rahmen ihres Studiums erfahren, dass sich die Be- triebswirtschaftslehre in erster Linie mit dem wirtschaftlichen Handeln des Menschen beschäftigt.
a) Erläutern Sie das Spannungsverhältnis zwischen „unbegrenzten Bedürfnissen und der Güter- knappheit“ am Beispiel des Pflegedienstes.
b) Geben Sie die beiden Formulierungen des ökonomischen Prinzips wieder und nennen Sie je ein Beispiel aus Ihrer betrieblichen Praxis.
6 Punkte
8 Punkte
Aufgabe 2: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre I 20 Punkte
Maximilian Schröder soll in dem ambulanten Pflegedienst PFLEGT ELEGANT für den Personalbe- reich verantwortlich sein. Durch sein Studium weiß er, dass die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit von verschiedenen Faktoren abhängt.
a) Erklären Sie die drei Bestimmungsfaktoren der Arbeitsleistung.
b) Warum kommt dem Leistungsfaktor Arbeit eine besondere Stellung zu?
15 Punkte 5 Punkte
Aufgabe 3: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre II 20 Punkte
Charlotte Winkler wird in dem ambulanten Pflegedienst PFLEGT ELEGANT für den Finanzbereich und das Rechnungswesen verantwortlich sein. Sie will die zu erwartende Wirtschaftlichkeit des am- bulanten Pflegedienstes berechnen.
a) Erklären Sie den Begriff der Wirtschaftlichkeit.
b) Berechnen Sie die zu erwartende Wirtschaftlichkeit, wenn folgende Planungsdaten vorliegen:
Aufwendungen EUR 280.000,--; Erträge aus Pflegeleistungen EUR 350.000,--.
Hinweis: Bitte geben Sie den Rechenweg mit an!
c) Charlotte Winkler hatte als Zielvorgabe eine Wirtschaftlichkeit von 1,5. Nennen Sie die zwei möglichen Herangehensweisen, wie die Zielvorgabe zu erreichen wäre, und geben Sie für jede der beiden Herangehensweisen eine konkrete Maßnahme als Beispiel.
6 Punkte 6 Punkte
8 Punkte
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607– AUFGABEN SEITE 3 VON 3
Aufgabe 4: Rechtsformen der Unternehmen 22 Punkte
Der Gründungstag des ambulanten Pflegedienstes PFLEGT ELEGANT rückt für Charlotte Winkler und Maximilian Schröder immer näher. Beide verfügen jeweils über Ersparnisse von je EUR 20.000,-- und würden die Ersparnisse auch in den ambulanten Pflegedienst einbringen.
a) Wäre unter diesen finanziellen Voraussetzungen die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) bzw. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) möglich? Begründen Sie Ihre Entscheidung.
b) Unterscheiden Sie beide Gesellschaftsformen anhand folgender Kriterien:
Anzahl der Gründer, Steuerbelastung, Haftung der Gesellschafter, Leitungsbefugnis c) Erklären Sie, was unter dem Begriff der Firma zu verstehen ist.
5 Punkte
12 Punkte
5 Punkte
Aufgabe 5: Organisation 24 Punkte
Die Unternehmensform ist geklärt, die Finanzierung des ambulanten Pflegedienstes steht auch, so dass sich Charlotte Winkler und Maximilian Schröder jetzt Gedanken über die interne Struktur des ambulanten Pflegedienstes machen können.
a) Erklären Sie den beiden den Zusammenhang zwischen Aufbauorganisation und Ablauforganisation.
Die beiden Gesellschafter haben sich überlegt, den ambulanten Pflegedienst als Ein-Linien-System aufzubauen.
b) Was versteht man unter dem Ein-Linien-System?
c) Nennen Sie jeweils 2 Vorteile und 2 Nachteile des Ein-Linien-Systems.
d) Stellen Sie die Besonderheiten des Stab-Linien-Systems dar.
8 Punkte
5 Punkte 6 Punkte 5 Punkte
BG-ABW-P11-080607 -KORREKTUR SEITE 1 VON 6
Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BG-ABW-P11-080607
Datum 07.06.2008
Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die als richtig angegebene Lösung, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Richtige Gedanken und Lösungsansätze sollten positiv bewertet werden.
Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Ver- teilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen.
50 % der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen.
Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor:
Bewertungsschlüssel
Aufgabenkomplex 1 2 3 4 5 insg.
max. erreichbare Punkte 14 20 20 22 24 100
Notenspiegel
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0
Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
25.06.2008
bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabe- termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Termin- überschreiung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrum anzuzeigen.
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607 – KORREKTUR SEITE 2 VON 6
Lösung 1: Einführung in das ökonomische Denken 14 Punkte
(Studienbrief 1, S. 7 ff.)
a) Das Spannungsfeld zwischen unbegrenzten Bedürfnissen und der Güterknappheit liegt beim Pflegedienst in den potentiell unbegrenzten Wünschen der Pflegekunden nach medi- zinischer, pflegerischer und psychischer Versorgung bzw. permanenter Betreuung durch das Pflegedienstpersonal und den begrenzten Ressourcen an Pflegegütern, Finanzmitteln und Pflegepersonal.
Korrekturhinweis: Auch für andere schlüssige Erklärungen als die hier beispielhaft angege- benen sind Punkte zu vergeben.
b) Die beiden Formulierungen des ökonomischen Prinzips lauten:
• Maximalprinzip: Mit einem gegebenen Aufwand (= Mitteln) einen möglichst hohen Er- trag (=Nutzen) zu erzielen.
Beispiel: Optimale Gestaltung der Betreuungsroute für den einzelnen Mitarbeiter durch die Pflegedienstleitung.
• Minimalprinzip: Ein bestimmtes Ziel (= Nutzen) mit einem möglichst geringen Aufwand (= Mitteln) zu erzielen.
Beispiel: Einstellung eines Pflegedienstmitarbeiters zu günstigen Gehaltskonditionen.
Korrekturhinweis: Auch für andere schlüssige Erklärungen als die hier beispielhaft angege- benen sind Punkte zu vergeben.
6 Punkte
max. 8 Punkte 2 Punkte pro Erklärung und pro Beispiel
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607 – KORREKTUR SEITE 3 VON 6
Lösung 2: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre I 20 Punkte
(Studienbrief 2, S. 31.)
Korrekturhinweis: Auch für andere schlüssige Erklärungen als die hier beispielhaft angegebenen sind Punkte zu vergeben.
a) Die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit im Unternehmen ist vor allem abhängig von dem individuellen Leistungsvermögen, von der Leistungsbereitschaft sowie von den objektiven Leistungsbedingungen (Arbeitsgestaltung).
max. 15 Punkte 5 Punkte pro Bestimmungs- Bestimmungsfaktoren der Arbeitsleistung faktorerklärung Leistungsvermögen
(Können und Wissen) Arbeitsgestaltung Leistungsbereitschaft (Wollen, Motivation) Körperliche Konstitution Fertigungsverfahren Psychologische Faktoren
Begabung Arbeitsplatzgestaltung Entlohnung
Ausbildung Werkraumgestaltung Berufserfahrung Arbeitszeitgestaltung
Fertigkeiten
Neben den Bestimmungsfaktoren des Leistungsvermögens (körperliche Konstitution, Bega- bung, Ausbildung, Berufserfahrung, Fertigkeiten), die teilweise durch Schulungen beeinfluss- bar sind, tragen die Bestimmungsfaktoren der Arbeitsgestaltung wesentlich zur Arbeitsleis- tung bei.
Die Gestaltung der Fertigungsverfahren (Zerlegung des Arbeitsablaufs, Festlegung der Ar- beitsoperationen), des Arbeitsplatzes (z.B. Anordnung der Werkzeuge), des Werkraumes (z.B. Beleuchtung, Belüftung) und des zeitlichen Arbeitsablaufes (Arbeitszeit und Pausenre- gelung) soll die Leistungsvoraussetzungen schaffen. Außerbetriebliche Einflüsse (z.B. sozia- les Dürfen: Normen, Vorschriften, Regelungen) entziehen sich weitgehend dem betrieblichen Einfluss und sollen deswegen nicht näher untersucht werden.
Zur Realisierung einer Arbeitsleistung muss jedoch die Leistungsbereitschaft eines Arbeit- nehmers gegeben sein. Diese wird maßgeblich beeinflusst von psychologischen und soziolo- gischen Faktoren sowie von einer leistungs- und anforderungsgerechten und sozial gerech- ten Entlohnung der Arbeitsleistung.
b) Bei der Planung des Faktors „menschliche Arbeit" ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass zwar die betriebswirtschaftliche Betrachtung desselben in der Betriebswirtschaftslehre vorrangig ist, jedoch stets zu berücksichtigen ist, dass der Faktor „menschliche Arbeitsleis- tung" durch Menschen geprägt ist und diese eine besondere Stellung im Betrieb innehaben:
Die Leistung eines Menschen ist nicht so klar erfassbar wie die einer Maschine. Der Betrieb ist nicht nur eine Produktiveinheit, sondern ein komplexes soziales Gebilde mit sehr kompli- zierten z. T. inoffiziellen, sensiblen Gleichgewichtsmechanismen und trägt als Teil eines ge- sellschaftlichen Systems gesellschaftliche und soziale Verantwortung. Damit erfolgt nicht nur eine Anbindung an betriebswirtschaftliche Zielsetzungen, sondern an weit hierüber hinausge- hende gesellschaftliche Erfordernisse.
5 Punkte
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607 – KORREKTUR SEITE 4 VON 6
Lösung 3: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre II 20 Punkte
(Studienbrief 2, S. 36 ff.)
a) Die Wirtschaftlichkeit drückt als Kennzahl das Verhältnis von Leistungen zu Kosten oder Ertrag zu Aufwendungen aus. Ein positiver Wert dieser Kennzahl ist im Prinzip das Ziel ei- nes jeden ambulanten Pflegedienstes. Die Kennzahl „Wirtschaftlichkeit“ wendet das öko- nomische Prinzip wertmäßig an.
Korrekturhinweis: Auch für andere schlüssige Erklärungen als die hier beispielhaft angege- benen sind Punkte zu vergeben
b) Wirtschaftlichkeit:
Output in EUR = Erträge aus Pflegeleistungen EUR 350.000,-- Input in EUR Aufwendungen EUR 280.000,--
= 1,25
c) Ansatzpunkte zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sind:
1. Erhöhung der Erträge, z.B. durch:
• höhere Leistungsvereinbarungen mit den Kassen oder Pflegeangehörigen
• Ausweitung besonders ertragreicher Leistungsangebote
• Erschließung neuer Geschäftsfelder oder Kundengruppen 2. Senkung der Aufwendungen, z.B. durch:
• Optimierung der Betriebsabläufe
• Bessere Einsatzplanung
• Reduktion der Mietkosten durch neue Geschäftsräume
• Reduktion von Verwaltungskosten durch Fremdvergabe der Buchhaltung
Korrekturhinweis: Auch für andere Maßnahmen zur Ertragssteigerung bzw. Aufwandsre- duktion als die hier beispielhaft angegebenen sind Punkte zu vergeben.
6 Punkte
6 Punkte
max. 8 Punkte 2 Punkte pro Ansatzpunkt und beispielhafter Maßnahme
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607 – KORREKTUR SEITE 5 VON 6
Lösung 4: Rechtsformen der Unternehmen 22 Punkte
(Studienbrief 3, S. 20, 26 ff. und 33 ff.)
a) Ja, beide Gesellschaftsformen sind möglich, da für die Gründung einer OHG kein Grün- dungskapital vorgeschrieben ist und die Ersparnisse über EUR 40.000 ausreichen, das ge- setzliche Haftungskapital von EUR 25.000 bei der Gründung einer GmbH abzudecken.
5 Punkte
b) 12 Punkte
Kriterium O H G G m b H
Anzahl
der Gründer Mindestens 2 Mindestens 1
Steuerbelastung
Unternehmen ist keine juris- tische Person und damit kein eigenständiges Steuersub- jekt, .d.h. Gewinn unterliegt der Einkommensteuer der Gesellschafter
Unternehmen ist eine juris- tische Person und damit ein eigenständiges Steuersub- jekt, .d.h. Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer der Gesellschaft
Haftung der
Gesellschafter Unbeschränkt, unmittelbar
und solidarisch Beschränkt auf die Kapital- einlage
Leitungsbefugnis Alle Gesellschafter Vorgeschriebene Organe:
Geschäftsführer
Gesellschafterversammlung
1,5 Punkte pro Nennung
c) Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann/die Kauffrau seine/ihre Geschäfte be-
treibt, unterschreibt, klagen und verklagt werden kann. 5 Punkte
© HFH •HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE
BG-ABW-P11-080607 – KORREKTUR SEITE 6 VON 6
Lösung 5: Organisation 24 Punkte
(Studienbrief 4, S. 18 ff. und 31 ff.)
Korrekturhinweis: Auch für andere schlüssige Erklärungen als die hier beispielhaft angegebenen sind Punkte zu vergeben.
a) Aufbauorganisation und Ablauforganisation gehören zusammen und bauen aufeinander auf.
Einerseits liefert die Aufbauorganisation die Rahmenbedingungen für die Ablauforganisation.
Andererseits muss aber bei der Gestaltung des Unternehmensaufbaus auch berücksichtigt werden, dass bestimmte Aufgaben bestimmte Arbeitsabläufe bedingen, sodass die Aufbauor- ganisation von vornherein so gestaltet werden soll, dass eine optimale Ablauforganisation möglich bleibt. Aufbau- und Ablauforganisation müssen miteinander harmonieren und auf ein- ander abgestimmt werden, um gemeinsam für einen reibungslosen Prozess der innerbetriebli- chen Arbeitsteilung zu sorgen. Aufbauorganisationsentscheidungen sind eher langfristiger (strategischer) Natur, während ablauforganisatorische Entscheidungen eher kurzfristig (opera- tiv) angelegt sind.
b) Der Grundgedanke des Ein-Linien-Systems ist, dass eine Stelle jeweils nur von einer überge- ordneten Stelle Anweisungen erhalten kann. Nach diesem Prinzip wird der ambulante Pflege- dienst von oben nach unten stufenmäßig gegliedert, womit ein eindeutiger Instanzenweg (Dienstweg) geschaffen wird. Das Ein-Linien-System ist unter allen Organisationssystemen das straffste System mit dem einfachsten Aufbau.
Die von der untersten bis zur obersten Stufe verfolgbaren Äste stellen den Dienstweg dar. Wird das Ein-Linien-System in dieser strengen Form verwirklicht, so gibt es keine Informationswege und damit keine institutionalisierten Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Stellen bzw. In- stanzen auf gleicher Ebene.
c)
• Beispiele für Vorteile sind:
- Klare Befehls- und Kommunikationswege
- Untergeordnete Instanz darf nur von der übergeordneten Instanz Anweisungen erhalten
- Klar und übersichtlich - Straffe Disziplin
- Einheitlichkeit der Leitung
- Vermeidung von Überschneidungen der Kompetenz oder Verantwortung
• Beispiele für Nachteile sind:
- Befehls- und Kommunikationswege oft lang - Arbeitsfülle steigt mit der Rangstufe - Leitung oft stark belastet und schwerfällig
- Starke Abhängigkeit der Mitarbeiter von einzelnen Vorgesetzten
d) Das Stab-Linien-System verbindet das Ein-Linien-System mit dem Stabsprinzip. Die Unter- nehmens- oder Bereichsleitung lässt sich in bestimmten Fachgebieten von den Stabsstellen beraten. Bei den Mitarbeitern der Stabstellen handelt es sich um Menschen mit besonderen Fachkenntnissen, die einer bestimmten Instanz zuarbeiten, welche ihnen gegenüber wei- sungsberechtigt ist: Sie selbst haben keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern anderer Abteilungen, sondern nur eine beratende Funktion gegenüber der ihnen vorgesetzten Instanz.
8 Punkte
5 Punkte
6 Punkte 1,5 Punkte je Nennung
5 Punkte