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Schutz- und Hygienekonzept zur Nutzung der ARENA NÜRNBERGER Versicherung (Arena) für Training eissporttreibender Vereine, Hobbymannschaften und Schulen

(Nutzer)

Stand: 12.01.2022 – V10

Präambel

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass die Betreiber von Sportanlagen im Rahmen der Corona-Pandemie-Prävention verpflichtet sind, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen. Die Arena Nürnberg Betriebs GmbH stellt die Arena daher bis zu anderweitigen Regelungen unter den im folgenden genannten Voraussetzungen für den Trainingsbetrieb Amateure und

Hobbymannschaften, den Schulsport, und für den Spielbetrieb in den Amateur- und Hobbyligen zur Verfügung.

Die Verordnungen der Kommune, des Landes oder des Bundes legen fest, welche der genannten Nutzungsmöglichkeiten überhaupt möglich sind. Dies hat Vorrang vor den nachfolgenden, allgemeinen Regelungen.

Die Sportanbieter tragen eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsregeln, insbesondere da eine Wechselnutzung von Schule und Sport besonders hohe Anforderungen an die strikte Einhaltung der Schutzvorschriften stellt. Nur durch einen

verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten mit den Schutzmaßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Lockerungen für den Sport nicht wieder zurückgenommen werden müssen.

Das Schutz- und Hygienekonzept wird bei Bedarf fortgeschrieben. Es gilt stets die aktuellste Version. Die Arena Nürnberg Betriebs GmbH wird in geeigneter Weise über Anpassungen informieren.

Diese Konzept orientiert sich an den Konzepten der Stadt Nürnberg für Sporthallen. Grundlage für die Nutzung der Arena sind die jeweiligen Nutzungsvereinbarungen der Arena Nürnberg Betriebs GmbH, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), sowie das Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege in der jeweils gültigen Fassung.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht weiterhin verschärfte Maßnahmen vor. Dies betrifft v.a.

1. Anhebung des allgemeinen Maskenstandards auf FFP2.

2. Anhebung der für einen Testnachweis erforderlichen Testqualität, insbesondere Notwendigkeit von PCR-Tests,

3. Kontaktbeschränkungen

4. Einhaltung von Mindestabständen.

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Die Nutzer haben sich selbstständig täglich zu informieren, ob die Ausübung des Sportes im Einklang mit der dann aktuell geltenden Verordnung und dem jeweiligen Stand der

Krankenhausampel steht

Die Sportvereine und Sportanbieter (im folgenden „Nutzer“) sind zur Einhaltung und Durchsetzung folgender Regeln in der Arena verpflichtet:

2G+-Regelung

Weiterhin dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene mit einem tagesaktuellen Test (Schnelltest: 24 Stunden, PCR-Test: 48 Stunden) Sport in der ARENA durchführen. Wer keines dieser 2G+-Kriterien erfüllt, hat keinen Zugang zur Arena. Diese Tests müssen von einer zertifizierten Stelle, wie z.B. Arzt, Testzentren oder Apotheken erstellt werden. Ein Selbsttest unter Aufsicht oder eine

Bescheinigung des Arbeitgebers über einen erfolgten Test reichen nicht. Die zeitweise zur

Stichprobenkontrolle eingesetzte Security an der Arena steht ebenfalls nicht als Aufsicht für Selbsttests zur Verfügung.

Für alle Personen, die geboostert sind, entfallen die Regelung für einen zusätzlichen Test. Als geboostert gilt, wer eine dritte Impfung erhalten hat. Die zweiwöchige First nach der Impfung entfällt, d.h.

„geboostert“ gilt ab dem Moment der dritten Impfung. Wer mit Johnson&Johnson geimpft wurde und sich dann ein zweites Mal hat impfen lassen, gilt nach den neuen Regelungen nicht als geboostert. Diese zweite Impfung gilt als Auffrischung der Grundimmunisierung. Daher gilt für diese Personen leider weiterhin die Testpflicht.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren. Außerdem Schülerinnen und Schüler, die in Präsenz regelmäßig getestet werden. Die Regelung für Schülerinnen und Schüler von 12 bis 17 Jahren ist als Ausnahme begrenzt bis zum 09.02.2022. Danach müssen auch diese Personen den 2G+- Status erfüllen.

Für die Einhaltung dieser Regelung sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich, der Betreiber wird dies zusätzlich stichprobenartig überprüfen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen nach der neuen Verordnung bei Zugangsbeschränkungen durch 2G oder 2G+ wieder der 3G-Regel.

Allgemeine Schutzvorschriften für die Teilnehmenden

1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen soll eingehalten werden.

2. Jeglicher Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit muss unterbleiben (Begrüßung, Verabschiedung). Sportliche Aktivität mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen

Trainingsgruppen trainiert wird. Der Trainingsbetrieb mit Körperkontakt in losen, nicht auf einen klar definierten Personenkreis beschränkten und von zur Kontaktnachverfolgung nicht erfassten

Personen ist nicht zulässig.

3. Außerhalb der sportlichen Aktivität besteht in der Arena (außer auf der Eisfläche) sowie auf dem gesamten Gelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.

4. Eine Nutzung der Umkleiden ist erlaubt. Dabei soll ebenfalls der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden. Außerdem besteht auch in den Umkleiden eine Maskenpflicht.

5. Alle Wege werden soweit möglich so geplant, dass ein Überkreuzen mit nachfolgenden bzw.

vorhergehenden Gruppen wenn möglich ausgeschlossen wird. Aufgrund der generellen Maskenpflicht außerhalb des Eises und der kurzen Zeit der Begegnung kann ein Betreten und

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Verlassen der Halle über den Nordeingang erfolgen.

6. Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle sind Wartezeiten zu vermeiden.

7. Zuschauer und Begleitpersonen sind nicht erlaubt. Ausnahme: Liga-Spielbetrieb der EHC-

Amateurligen, alle dafür notwendigen Schritte regelt der Verein in einem eigenen Hygienekonzept, das der Arena Nürnberg Betriebs GmbH im Vorfeldvorgelegt werden muss. Für diese Personen gilt ebenfalls die 2G+-Regel, auch Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren müssen als Zuschauer den 2G+-Status erfüllen, hier gilt die Ausnahmeregel nicht!

8. Die Nutzung von Duschen in den Garderoben bleibt weiterhin untersagt. In den

Mannschaftsumkleiden können die Duschen wieder genutzt werden. Dabei ist der Mindestabstand zwingend einzuhalten, d.h. es kann nur jede zweite Dusche verwendet werden.

9. Vorhandene WC-Anlagen können genutzt werden; die WCs dürfen stets nur von einer Person betreten werden, soweit nicht eine anderweitige Nutzung durch Aushang der Arena Nürnberg Betriebs GmbH ausdrücklich zugelassen ist.

10. Die allgemeinen Regelungen zur Händehygiene sowie die „Hust-Etikette“ sind einzuhalten.

11. Die Nutzer sind insbesondere verantwortlich dafür, folgende Personen vom Zutritt zum Gelände und zur Sportstätte auszuschließen:

o Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,

o Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen, o Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,

o Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS- CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).

12. Die Vereine sind verpflichtet, alle Teilnehmer*innen und bei Spielen Besucher*innen an den jeweiligen Trainings-, Spieleinheiten namentlich zu erfassen, um im Falle einer Infektion alle möglichen Betroffenen benennen zu können. (s. Dokumentationspflichten).

13. Es wird dringend empfohlen, den vom DOSB herausgegebenen "Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko"

zu verwenden.

14. Trainingsteilnehmer*innen, die nicht mit den vorgeschriebenen Reinigungs- und Lüftungsmaßnahmen betraut sind, müssen die Sporthalle unverzüglich nach Ende der Trainingseinheit verlassen. Trainingsteilnehmer*innen, die mit den vorgeschriebenen Reinigungs- und Lüftungsmaßnahmen betraut sind, haben unverzüglich nach Durchführung dieser Tätigkeiten die Sporthalle zu verlassen.

15. Der/die verantwortliche Übungsleiter/in und die Mitarbeiter der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH machen gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, konsequent vom Hausrecht Gebrauch.

16. Der Umgang mit getragener Ausrüstung für die Vereine, welche eine Umkleide nutzen, wird vom jeweiligen Verein in seinem Hygienekonzept geregelt. Kleidung, die direkt auf der Haut getragen wird, darf auf keinen Fall in einer Umkleide verbleiben.

Schutzvorschriften für die Organisation des Trainingsbetriebs

1. Die maximale Personenzahl beträgt je 90 Personen für die Halle 1 und 2 und 100 Personen für den Bereich Umkleide. Durch Zugangsbegrenzungen und organisatorische Regelungen muss

gewährleistet werden, dass die standortspezifische maximale Belegungszahl der Sportstätte zu keinem Zeitpunkt überschritten und das Mindestabstandsgebot möglichst beachtet wird.

2. Zwischen zwei Trainingsgruppen ist eine Pause von 15 Minuten einzuhalten; diese Pause soll

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sicherstellen, dass sich die verschiedenen Trainingsgruppen beim Betreten bzw. Verlassen der Sporthalle nicht begegnen. Zudem ist der Nutzer in dieser Zeit verpflichtet, die notwendigen Reinigungsmaßnahmen durchzuführen.

3. Das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird.

4. Bei der Nutzung der Umkleiden soll der Abstand von 1,5 Metern verbindlich eingehalten werden.

Außerdem ist darauf zu achten, dass das Umziehen schnell von statten geht, ein unnötiger Aufenthalt in den Umkleiden ist auf jeden Fall zu vermeiden. Daher müssen bei den

Mannschaftssportarten weiterhin die Gruppen vor der Halle sich sammeln und dann in ein bis zwei Kleingruppen zu den Kabinen gehen. Alle Gruppen und einzelne Teilnehmer*innen dürfen die Halle frühestens 30 Minuten vor Trainingsbeginn betreten.

Bei der Belegung der Kabinen ist die maximale Belegung bei 1,5 Meter Abstand zu beachten. Bei diesen Zahlen müssen auch nur zeitweise anwesende Betreuer*innen, Trainer*innen…

berücksichtigt werden.

Reinigungspflichten

Es erfolgt eine regelmäßige Grundreinigung durch die Arena Nürnberg Betriebs GmbH.

Der / die verantwortliche/n Übungsleiter/innen sind dazu verpflichtet, nach Beendigung der Trainingseinheit dafür Sorge zu tragen, dass

- die berührten Kontaktflächen in der Arena, insbesondere Tür- und Fenstergriffe, Duscharmaturen oder Schalter sowie bei Benutzung die Bänke in den Umkleiden gereinigt werden. Dazu bietet die Arena bei Bedarf einen (kostenpflichtigen) Kurs zur Hygieneschulung an, an der von allen beteiligten Gruppen Personen teilnehmen müssen.

- für die Reinigung haushaltsübliche Mittel (Wasser und Seife/Spülmittel) verwendet werden. Eine Desinfektion ist nicht notwendig.

- für die Reinigung jeweils saubere Tücher verwendet werden, die täglich ersetzt werden müssen.

Die für die Reinigung notwendigen Ausstattungsgegenstände sind vom Nutzer selbst zu beschaffen.

Der Nutzer informiert die Arena Nürnberg Betriebs GmbH unverzüglich über besondere Vorkommnisse während der Nutzung der Arena (z.B. fehlende Ausstattung mit Flüssigseife oder Einmalhandtüchern, Fehlverhalten von Personen und Trainingsgruppen; Kontakt: service@arena-nuernberg.de oder vor Ort beim jeweils diensthabenden Eismeister).

Schuleislauf

Vor allem bei Schulklassen ist darauf zu achten, dass die einzelnen Gruppen soweit als möglich voneinander getrennt sind. Daher gelten folgende Regelungen:

- Es sind maximal zwei Schulklassen (50 Personen) auf dem Eis.

- Die Schulklassen ziehen sich in der Öffentlichen Umkleide um und nehmen dann alle

Kleidungsstücke… mit und legen diese auf der Tribüne in der Nebenhalle ab. Nach der Nutzung der Eiszeit ziehen sich die Kinder auf der Tribüne um. In dieser Zeit können die nächsten Klassen auf die Eisfläche, erst dann verlassen die Kinder von der Tribüne aus die Nebenhalle.

- Wenn Kinder auf die Toilette müssen oder Schlittschuhe umtauschen müssen (dieser Tausch sollte soweit wie möglich vermeiden werden), so soll dies immer nur einzeln stattfinden und nur, wenn die Umkleide bzw der Verleih nicht von den nachfolgenden Klassen belegt sind.

Lüftung

Die vorhandene Lüftungsanlage wird von der Arena Nürnberg Betriebs GmbH technisch so eingestellt, dass ein Optimum an Frischluftzufuhr erfolgen kann.

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Maximale Teilnehmerzahl für die Arena: je 90 Personen in der Haupt- und Nebenhalle und bis zu 100 Personen im Bereich Umkleiden. Der Bereich Umkleiden ist mit einer eigenständigen Lüftungsanlage versehen und kann daher unabhängig betrachtet werden.

Toiletten

Die Türen der Toiletten sind bei Nichtgebrauch offen zu halten. Bei Nutzung der Toiletten (immer nur eine Person pro Sanitärraum) können die Türen geschlossen werden.

Hinweis- und Belehrungspflichten

Die Nutzer geben dieses Schutz- und Hygienekonzept der Arena Nürnberg Betriebs GmbH zur Nutzung der Arena allen Übungsleiter*innen gegen Unterschrift zur Kenntnis. Dies ist zu dokumentieren und der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, die Trainingsteilnehmer*innen ebenfalls in geeigneter Weise über dieses Schutz- und Hygienekonzept zu informieren.

Dokumentationspflichten 1. Teilnehmerlisten

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail- Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittlung dieser

Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Nutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß EU-Datenschutz-

Grundverordnung in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

2. Reinigung und Lüftung

Die Durchführung der Reinigung ist vom Nutzer zu dokumentieren. Die entsprechenden Nutzungsprotokolle sind vom Verantwortlichen jeder Sportgruppe bei jeder Nutzung separat auszufüllen und auf Verlangen der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH vorzulegen.

Sportartspezifische Hygienekonzepte

Für die Ankunft und das Verhalten der Teilnehmer*innen vor der Arena, für den eigentlichen

Trainingsbetrieb auf dem Eis, die Nutzung der Umkleiden (falls von der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH erlaubt) und alle weiteren spezifischen Abläufe hat jeder Nutzer ein sportartspezifisches

Hygienekonzept zu erstellen und der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH vor der ersten Nutzung vorzulegen.

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Verschiedene bayerische Sportverbände haben sportartspezifische Hygienekonzepte erstellt. Soweit hier besondere Regelungen getroffen sind, sind diese ergänzend zu beachten. Sofern Vorgaben der Verbände mit den hier genannten Regelungen kollidieren, haben die Regelungen der ARENA Nürnberg Betriebs GmbH stets Vorrang.

Kontrolle der Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen

Die Arena Nürnberg Betriebs GmbH kontrolliert die Einhaltung der Auflagen stichprobenartig und ergreift bei Verstößen entsprechende Maßnahmen. Vor allem wird darauf hingewiesen, dass Personen ohne gültige Nachweise (Impf- oder Genesenennachweis, zertifiziertes Testergebnis, keine Selbsttests) kein Zutritt zur Arena gewährt wird.

ARENA Nürnberg Betriebs GmbH Kurt-Leucht-Weg 11

90471 Nürnberg

Tel.: 0911/98897-0

mail: service@arena-nuernberg.de www.arena-nuernberg.de

Referenzen

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