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Die Senatorin für Kinder und Bildung
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen
Schulen der Sekundarstufe I und II des Landes Bremen
Infoschreiben Nr. 167/2016
Auskunft erteilt Herr Helmut Kehlenbeck Zimmer 221
T (0421) 361-14186 F (0421) 496-6405 E-Mail
helmut.kehlenbeck@bildung.brem en.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 2-2/21-5
Bremen, 09.11.2016
Deutsches Sprachdiplom – Informationen zur Prüfung
Sehr geehrte Schulleitungen, sehr geehrte Vorkurslehrkräfte,
der Prüfungstermin für das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I) rückt näher. Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben wichtige Informationen über die Organisation und den Ablauf der Prüfungen zukommen lassen.
In Bremen wird das DSD I im Frühjahr 2017 bereits zum vierten Mal durchgeführt. Das DSD I ist ein A2/B1 Prüfungsformat für zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse.
Teilnehmen können zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II ab 13 Jahren, die seit ca. 1 – 2 Jahren in Bremen leben. Die Schülerinnen und Schüler besuchen entweder noch einen Vorkurs oder sind bereits ganz in eine Regelklasse gewechselt.
Erstmalig wird für die berufsbildenden Schulen mit dem DSD Pro ein Prüfungsformat eingeführt, das besonders auf Jugendliche im Berufsschulalter ausgerichtet ist.
Das DSD I und das DSD Pro unterscheiden sich nur in den Inhalten der Prüfung, nicht im Ablauf.
Termine DSD I (für allgemeinbildende Schulen)
Die schriftlichen Teile für das DSD I finden am 09.März.2017 von 9.00 bis ca. 13.00 Uhr statt. Die Prüfung wird an den jeweiligen Schulen durchgeführt.
Zeitraum für die Prüfungen im Bereich Mündliche Kommunikation: 10.03. – 08.04.2017 Die mündlichen Prüfungen finden ebenfalls an den jeweiligen Schulen statt.
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Termine DSD Pro: (für berufsbildende Schulen)
Die schriftlichen Teile für das DSD Pro finden voraussichtlich am 27.April.2017 von 9.00 bis ca.
13.00 Uhr statt. Die Prüfung wird an den jeweiligen Schulen durchgeführt.
Zeitraum für die Prüfungen im Bereich Mündliche Kommunikation: 02.05. – 26.05.2017 Die mündlichen Prüfungen finden ebenfalls an den jeweiligen Schulen statt.
Prüfungsorganisation
Die Organisation des DSD I und des DSD Pro erfolgt über die Senatorin für Kinder und Bildung, die Programmleitung für das DSD hat Herr Kehlenbeck.
Meldung
Die allgemeinbildenden Schulen melden die teilnehmenden Schülerinnen formlos (Name, Vorname, Geburtsdatum) bei der Senatorin für Kinder und Bildung bis zum 21.12.2016 an:
(helmut.kehlenbeck@bildung.bremen.de)
Fortbildungen
Das LIS in Bremen und das LFI in Bremerhaven bieten Fortbildungsveranstaltungen an.
Voraussetzung für Schulen zur Teilnahme am DSD I und DSD Pro ist die Teilnahme an Fortbildungen zur Vorbereitung des DSD I und DSD Pro über mindestens eine Lehrkraft der Schule.
Beispiele zu Prüfungsaufgaben für das DSD I finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Auslandsschularbeit/DSD/Mo dellsaetze/DSDI_A2B1/node.html
Beispiele zu Prüfungsaufgaben für das DSD Pro finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Auslandsschularbeit/DSD/DS DIPRO/node.html
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag