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Informationsschreiben Nr. 169/2017 Deutsches Sprachdiplom - Informationen zur Prüfung

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

Schulen der Sekundarstufe I und II des Landes Bremen

Informationsschreiben Nr. 169/2017

Auskunft erteilt

Frau Joanna Ermonies- Jargielo

Zimmer 201 T 0421 361-12534 F 0421 361-12534

E-Mail:

dsd@bildung.bremen.de Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben):

2-4

Bremen, 22.11.2017

Deutsches Sprachdiplom – Informationen zur Prüfung

Sehr geehrte Schulleitungen, sehr geehrte Vorkurslehrkräfte,

der Prüfungstermin für das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz rückt näher. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen wichtige Informationen über die Termine und den Ablauf der Prüfungen zukommen lassen.

Das DSD I wird in Bremen 2018 bereits zum fünften Mal durchgeführt. Das DSD I ist ein Prü- fungsformat für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftsspra- che, mit dem ihre Sprachkompetenz im Deutschen überprüft wird. Nach bestandener Prüfung bescheinigt das Deutsche Sprachdiplom das Erreichen des Sprachniveaus B1 bzw. A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Teilnehmen können neu zugewan- derte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II ab dem Alter von 13 Jahren, die seit ca. 1-2 Jahren in Deutschland leben. Die Schülerinnen und Schüler besuchen entweder noch einen Vorkurs oder sind bereits in einer Regelklasse.

Dieses Jahr wurde ein weiteres Prüfungsformat des Deutschen Sprachdiploms eingeführt, das DSD I Pro. Das DSD I Pro ist auf die Zielgruppe der Jugendlichen im Berufsschulalter ausge- richtet ist und wird daher an den berufsbildenden Schulen angeboten.

Das DSD I und das DSD I Pro unterscheiden sich nur in den Inhalten der Prüfung, nicht in der Durchführung.

Teilnahmevoraussetzung für die Schulen

Voraussetzung für Schulen zur Teilnahme am DSD I bzw. DSD I Pro ist die Teilnahme von mind. zwei Lehrkräften der jeweiligen Schule an Fortbildungen zur Vorbereitung der beiden

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Prüfungsformate. Das Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen und das Lehrerfortbildungs- institut (LFI) in Bremerhaven bieten hierzu Fortbildungsveranstaltungen an.

Termine DSD I (für allgemeinbildende Schulen)

Der Zeitraum für die mündliche Prüfung: 26.02.2018 – 13.04.2018. Die mündlichen Prüfungen finden an der jeweiligen Schule statt.

Die schriftliche Prüfung findet am 13.03.2018 von 9.00 bis ca. 13.00 Uhr statt. Sie wird eben- falls an der jeweiligen Schule durchgeführt.

Termine DSD I Pro (für berufsbildende Schulen)

Der Zeitraum für die mündliche Prüfung: 12.03.2018 – 18.05.2018. Die mündlichen Prüfungen finden an der jeweiligen Schule statt.

Die schriftliche Prüfung findet am 17.04.2018 von 9.00 bis ca. 13.00 Uhr statt. Sie wird eben- falls an der jeweiligen Schule durchgeführt.

Anmeldung

Für die Anmeldung werden die folgenden Angaben benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Teilnehmenden. Die Schulen melden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler formlos bei der Senatorin für Kinder und Bildung bis zum 22.12.2017 (für das DSD I) und 01.02.2018 (für das DSD I Pro) unter der folgenden E-Mail-Adresse an:

dsd@bildung.bremen.de Prüfungsorganisation

Die Organisation des DSD I und des DSD I Pro erfolgt über die Senatorin für Kinder und Bil- dung, die DSD-Programmleitung hat Frau Ermonies-Jargielo.

Freundliche Grüße Im Auftrag

gez. Joanna Ermonies-Jargielo

Referenzen

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– Prüfung ob Kita möglich ist erfolgt durch Immobilien Bremen. •

Die Schulen melden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bei der Senatorin für Kinder und Bildung bis zum 14.12.2018 (für das DSD I und DSD I Pro) unter der folgenden

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