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Ausflug mit Kindern

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Nr. 5 / 30. Juli 2015

Ausflug mit Kindern: So wird es ein perfekter Tag

Das schöne Wetter lockt; Sommerzeit ist Ausflugszeit. Kinder lieben Besuche von Wäldern, Tierparks, Schwimmbädern und anderen Orten, an denen sie toben und auf Entdeckungstour gehen können. Damit der Ausflug für alle Beteiligten vergnüglich wird und entspannt verlaufen kann, sollten Eltern und Tageseltern einige Vorbereitungen treffen.

Tipps dazu gibt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Die Erwachsenen sollten sich vorab über den besten Weg zum Ziel informieren, denn nichts ist nervenaufreibender, als mit Kindern im Stau zu stehen. Auch das Mobiltelefon mit den wichtigsten Rufnum- mern sollte nicht fehlen. In die Vorbereitung für einen kleinen Snack zwischendurch, können die Kinder mit einbezogen werden, wenn sie alt genug sind. Natürlich dürfen Getränke nicht fehlen – selbst, wenn nur ein kurzer Ausflug geplant ist: Wasser gehört immer ins Handge- päck.

Sinnvoll ist es auch, Kleidung zum Wechseln für die Kinder einzupa- cken, denn nasse Shirts, Hosen und Strümpfe können schnell eine Erkältung nach sich ziehen. Für die ganz Kleinen muss an Windeln und Feuchttücher gedacht werden. Auch Taschentücher sollten mitge- nommen werden. Die kann man in vielen Situationen gebrauchen.

Zur Versorgung eines verletzten Kindes ist das Vorhandensein von geeignetem Erste-Hilfe-Material, z. B. eines Verbandkastens nach DIN 13157, unerlässlich. Zusätzlich können Sie auch eine Pinzette mit- nehmen, um eventuelle Stachel oder Splitter zu entfernen.

Nicht vergessen: Sonnencreme für alle, Erwachsene und Kinder. Und bei perfektem Wetter sollte eine Kopfbedeckung für die Kinder nicht fehlen.

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Seite 2 der presseplus-Ausgabe Nr. 5 / 30. Juli 2015

Versicherungsschutz von Kindern in Tagespflege

Kinder, die von einer Tagespflegeperson betreut werden, sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Einzige Voraussetzung für den Versicherungs- schutz ist, dass die Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts erfolgt. Geeignete Tagespflegeper- sonen verfügen in der Regel über eine besondere Erlaubnis des Jugend- amtes. Der Versicherungsschutz ist für die Eltern kostenlos und gilt für die Zeit der Betreuung und für die damit verbundenen Wege. In NRW ist die Unfallkasse NRW die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Kin- der in Tagespflege.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Unfallkasse NRW heruntergeladen werden. Hier besonders die Broschüren „Unfallversiche- rungsschutz für Kinder in der Tagespflege“ und die DGUV-Broschüre „Kin- dertagespflege – damit es allen gut geht“.

www.unfallkasse-nrw.de, Suchbegriff: Tagespflege.

Pressekontakte:

Thomas Picht

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf

t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 1153 Mobil: 0173 5866602

Dirk Neugebauer

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Salzmannstr. 156

48159 Münster

d.neugebauer@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0251 2102 3106

Mobil: 0151 14828802

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