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Gespräch mit dem Ausschuss für Berufliche Bildung der Kultus­ ministerkonferenz

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NDV 4/2021 AUS DEM DEUTSCHEN VEREIN

Gespräch mit dem Ausschuss für Berufliche Bildung der Kultus­

ministerkonferenz

–fun– Am 7. Dezember 2020 fand ein (digitales) Gespräch von je zwei Mit- arbeiter/innen der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins sowie des Berufs- verbandes Heilpädagogik (BHP) mit dem Ausschuss für Berufliche Bildung der Kultusministerkonferenz statt, an dem die Vertreter/innen von sechs Kultusministerien der Länder sowie des Sekretariats der Kultusminister- konferenz (KMK) teilnahmen.

Das Gespräch folgte einem Gespräch vom Februar 2018, in dem der Aus- schuss für Berufliche Bildung der KMK (damals noch Unterausschuss für Beruf- liche Bildung der KMK) sich mit Mit- gliedern des Fachausschusses Soziale Berufe über die mögliche Umsetzung von Empfehlungen des Deutschen Ver- eins vom 27. September 2016 zur er- leichterten Zulassung in die Ausbildung zum Heilpädagogen/zur Heilpädagogin austauschte. In der Anlage zu diesen Empfehlungen hat der Deutsche Verein

entsprechende affine Berufe und Bildungsabschlüsse sowie teilaffine Be- rufe und Bildungsabschlüsse definiert, die bei der Zulassung Berücksichtigung finden sollten; zudem wurden Kriterien für die Anerkennung definiert.

Die KMK hat kürzlich ein Gesamt- konzept zur Qualifizierung von früh- pädagogischen Fachkräften be- schlossen, das Bestandteil eines Maßnahmebündels ist, das zur höheren Attraktivität der Ausbildung sozial- pädagogischer Fachkräfte beitragen soll, was der Deutsche Verein ausdrück- lich begrüßt. Besonders zu begrüßen ist hierbei die systematische Anrechnung von Vorqualifikationen auf die prakti- sche Ausbildungsdauer, von deren Aus- dehnung auf mindestens zweijährige einschlägige Erstqualifizierungen sowie auf einschlägige Studienleistungen.

In Bezug auf die Fachschulen für Heil- pädagogik besteht weiterhin das Prob-

lem, dass sie als einzige der drei Fach- richtungen der Fachschulen im Sozialwesen (Sozialpädagogik, Heiler- ziehungspflege, Heilpädagogik) als Zu- gangsbedingung den Abschluss einer der beiden anderen Fachschulen voraussetzt, jedoch formal keinen hö- heren Status verleiht als die beiden an- deren Fachrichtungen.

Eine grundlegende Änderung des Sta- tus der Fachschule für Heilpädagogik wird nach Angaben der KMK jedoch nicht erwogen.

Ansonsten soll die im Februar 2018 ver- einbarte Frist bis Ende 2022 abgewartet werden, um vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten zu bewerten, wel- che Entwicklungen für die Fachschulen für Heilpädagogik eingeleitet werden sollten.

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