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HAMBURGER INSTITUT FÜR BERUFLICHE BILDUNG, HAMBURG

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TESTIERTE EINZELAUSFERTIGUNG

HAMBURGER INSTITUT FÜR BERUFLICHE BILDUNG,

HAMBURG

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

FIDES Kemsat

Zweigniederlassung der

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG

(2)

Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Bilanz

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019

EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen

Rechten und Werten 190.113,89 231.331,90

II. Sachanlagen

1. Einbauten in Schulgebäude 5.469.725,32 4.394.529,56 2. Anlagen und Maschinen für Unterrichtszwecke 22.215.075,93 18.389.949,86 3. Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung 2.875.037,56 2.832.381,77

4. Anlagen im Bau 3.977.276,65 3.417.454,71

34.537.115,46 29.034.315,90 34.727.229,35 29.265.647,80 B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 268.804,25 184.862,23 2. Forderungen gegen verbundene

Unternehmen und FHH 67.635.694,37 78.229.107,76

3. Sonstige Vermögensgegenstände 6.931.805,94 6.867.241,18 74.836.304,56 85.281.211,17 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 14.560,65 14.077,21 74.850.865,21 85.295.288,38 C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.800.637,82 8.573.400,57 119.378.732,38 123.134.336,75

Seite 1 15686 20 7015

(3)

PASSIVA 31.12.2020 31.12.2019

EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Grundkapital 13.086.018,15 13.086.018,15

II. Kapitalrücklage 3.800.000,00 3.800.000,00

III. Gewinnrücklage

Andere Gewinnrücklage 55.815.997,50 58.421.180,83

IV. Bilanzverlust -2.172.702,60 -2.605.183,33

70.529.313,05 72.702.015,65 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum

Anlagevermögen 17.108.219,54 14.037.603,97

C. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 9.183.414,21 9.108.249,97

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.229.431,01 4.172.419,76 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

Jahr: EUR 5.229.431,01 (Vorjahr: EUR 4.172.419,76)

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen und FHH 2.516.146,05 12.122.511,44

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.516.146,05

(Vorjahr: EUR 12.122.511,44)

3. Sonstige Verbindlichkeiten 14.752.311,67 10.926.999,59 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

Jahr: EUR 2.474.311,67 (Vorjahr: EUR 3.376.999,59)

22.497.888,73 27.221.930,79

E. Rechnungsabgrenzungsposten 59.896,85 64.536,37

119.378.732,38 123.134.336,75

(4)
(5)

Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Gewinn- und Verlustrechnung

2020 2019

EUR EUR

1. Umsatzerlöse 376.199.220,86 357.642.237,71

2. Sonstige betriebliche Erträge 6.526.888,17 8.898.724,98 3. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

und für bezogene Waren -3.615.643,31 -4.336.060,69

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -22.038.050,70 -20.781.485,34 -25.653.694,01 -25.117.546,03 4. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter -159.966.389,75 -156.389.477,12

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung -94.838.985,54 -92.485.633,16 - davon für Altersversorgung:

EUR 78.824.338,12

(Vorjahr: EUR 76.885.479,15)

-254.805.375,29 -248.875.110,28 5. Abschreibungen

auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Sachanlagen -7.777.650,48 -7.515.654,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -77.818.239,08 -73.932.774,82

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 387,23 1.212,84

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -73,69

9. Ergebnis nach Steuern 16.671.537,40 11.101.016,67

10. Ablieferung an den Kernhaushalt -18.844.240,00 -13.706.200,00

11. Jahresfehlbetrag -2.172.702,60 -2.605.183,33

12. Verlustvortrag/Gewinnvortrag -2.605.183,33 4.985.817,03

13. Einstellungen in Gewinnrücklagen 0,00 -4.985.817,03

14. Entnahmen aus den Gewinnrücklagen 2.605.183,33 0,00

15. Bilanzverlust -2.172.702,60 -2.605.183,33

(6)
(7)

Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg Jahresabschluss zum 31.12.2020

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften der Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (LHO) aufgestellt. Danach gelten die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), sofern sich aus der Verwaltungsvorschrift zu § 106 LHO (im Folgenden „VV-Landesbetriebe“ genannt) nichts anderes ergibt.

Die Bilanz ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB gegliedert (§ 266 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) gemäß den Vorgaben der Finanzbehörde angefertigt.

Mit der Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrech- nung, des Anhangs inkl. des Anlagenspiegels und des Lageberichts erfüllt das HIBB die Bestimmungen der VV-Landesbetriebe.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz ist nach den Rahmengrundsätzen für die Wahrheit, Klarheit und Vollstän- digkeit der Rechnungslegung aufgestellt.

Bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Software, die zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen ent- sprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aktiviert wird.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten - bei abnutzbaren Gegenstän- den vermindert um die planmäßigen Abschreibungen - bewertet. Die planmäßigen Ab- schreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach linearer Methode pro rata temporis vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 250 EUR bis ein- schließlich 800 EUR netto werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit

ihren Anschaffungskosten angesetzt. Zur Abdeckung des Ausfallrisikos der Forderun-

gen aus Lieferungen und Leistungen wurden pauschalierte Einzelwertberichtigungen

auf die zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2020 noch offenen

(8)

Fälligkeit > 180 Tage: 50 % Wertberichtigung Fälligkeit > 270 Tage: 75 % Wertberichtigung Fälligkeit > 360 Tage: 100 % Wertberichtigung

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bilanziert.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird der zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwand aktiviert. Die Abgrenzung erfolgt zeitanteilig entsprechend der Fälligkeit und Laufzeit.

Erhaltene Investitionszuschüsse auf Sachanlagen werden unter dem Posten Sonder- posten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Sie werden über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstandes ertragswirksam vereinnahmt.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen sämtliche drohenden Verluste aus schwe- benden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten. Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmänni- scher Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch- schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei der passivierten Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde wegen Unwesentlichkeit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einer Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen und einer Abzinsung der Verpflichtung abgesehen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Abschluss- stichtag, soweit sie Ertrag für künftige Geschäftsjahre darstellen. Der Posten wird auf gelöst, sobald der Ertrag wirtschaftlich entstanden ist.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Ab- schreibungen für 2020 ist im Anlagenspiegel auf Seite 10 und 11 des Anhangs darge- stellt.

Das HIBB hat in 2020 Investitionen in Höhe von 13,4 Mio. EUR durchgeführt. Diese

wurden entsprechend als Zugänge im Anlagevermögen gebucht.

(9)

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Stand der Forderungen ist in Abb. 1 dargestellt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegen- stände

EUR Abb. 1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 268.804,25

Forderungen gegen verbundene Unternehmen und

FHH 67.635.694,37

Sonstige Vermögensgegenstände 6.931.805,94

Summe 74.836.304,56

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegen di- verse Kunden. Sämtliche Forderungen besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und FHH enthalten in Anlehnung an den Konzernabschluss der FHH auch die Bestände auf den Geschäftskonten bei der Kasse.Hamburg. Sie enthalten Forderungen gegen die BSB in Höhe von TEUR 1.326.

Gemäß Nr. 3.2.2.3 der VV zu § 26 Absätze 1 und 4, §§ 74, 85 Nummer 3 und § 87 LHO (in der bis zum 31.12.2014 gültigen Fassung) hatten Landesbetriebe, die sich ganz oder zu nicht unwesentlichen Teilen aus dem Haushalt finanzieren, bis ein- schließlich 31.12.2014 die Dotierung der Altersteilzeitrückstellung durch eine Forde- rung gegen die FHH in der Bilanz zu neutralisieren. Hieraus resultiert zum 31.12.2020 keine Ausgleichsforderung mehr (Vorjahr: TEUR 7).

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten EUR Abb. 2

Girokonto Hamburger Sparkasse 455,50

Girokonto Deutsche Bundesbank 0,00

Kassenbestände 14.105,15

Summe 14.560,65

Das HIBB wickelt seinen Zahlungsverkehr über ein Girokonto bei der Deutschen Bun- desbank ab. Nicht benötigte Liquidität wird auf das Geschäftskonto bei der Kasse.Hamburg abgeführt.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

In der aktiven Rechnungsabgrenzung sind insbesondere enthalten:

- Beamtenbezüge für Januar 2021

- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Zahlungen für Januar 2021 - Abzugrenzender Aufwand für Zeitschriften-Abonnements

- Abzugrenzender Aufwand für Miet- und Wartungsverträge

(10)

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Gemäß Rundschreiben der Finanzbehörde wurde für durch Investitionszuschüsse fi- nanzierte Anlagen ein korrespondierender Sonderposten auf der Passivseite gebildet und fortgeschrieben. Außerdem wurde für den Digitalpakt Schule (DP) ein weiterer Sonderposten gebildet. Der Endsaldo per 31.12.2020 ergibt sich wie folgt:

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlage- vermögen

EUR Abb. 3

Saldo FHH per 01.01.2020 14.037.603,97

Zugang durch Investitionszuschuss 2020 FHH 3.896.000,00 Planmäßige Auflösung des Sonderpostens FHH 2020 -4.117.964,18 Abgangsbedingte Auflösung des Sonderpostens FHH 2020 -83.589,49

Zuschreibungen FHH 2020 0,00

Zwischensumme FHH 2020 13.732.050,30

Zugang durch Investitionszuschuss 2020 Bund (DP) 3.707.185,35 Planmäßige Auflösung des Sonderpostens 2020 Bund -331.016,11

Zwischensumme Bund 2020 3.376.169,24

Saldo FHH und Bund per 31.12.2020 17.108.219,54

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Aufgrund der Inkraftsetzung neuer Verwaltungsvorschriften in 2014 weist das HIBB in seiner Bilanz keine Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus, da der Kernhaushalt die Leistungsverpflichtungen der Landesbetriebe gegenüber den Versorgungsempfängern trägt.

Sonstige Rückstellungen

Im Berichtsjahr 2014 wurden erstmals Jubiläumsrückstellungen bilanziert. Bei Beam- ten wird nach einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren eine Zuwendung in Höhe von EUR 307, EUR 409 und EUR 511, bei Tarifbeschäftigten wird nach einer Dienstzeit von 25 und 40 Jahren eine Zuwendung in Höhe von EUR 350 und EUR 500 sowie ein Urlaubstag gewährt. Die Rückstellung hat sich im Geschäftsjahr um TEUR 5 auf TEUR 355 erhöht.

Die Rückstellungen für Jubiläen beruhen auf einem Gutachten der ABV Aktuar- und

Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgung mbH, Hamburg. Dieses Gutachten

ist datiert vom 27. Januar 2021 und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen

unter Verwendung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die

Rückstellung für Jubiläen wurde mit 1,60 % p.a. abgezinst. Die erwartete Lohn- und

Gehaltssteigerung beläuft sich auf 1,5 % p.a. Das HIBB weist für 2020 keine Rückstel-

lung für Altersteilzeitverpflichtungen mehr aus (Vorjahr: TEUR 7).

(11)

Die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen ist in Abb. 4 dargestellt.

Sonstige Rückstellungen EUR Abb. 4

Anfangsbestand 01.01.2020 9.108.249,97

Kto. 399000 und 399500

Zuführung 2.200.484,47

Inanspruchnahme 1.769.909,69

Auflösung 355.410,54

Endbestand 31.12.2020 9.183.414,21

Die sonstigen Rückstellungen betreffen neben den Rückstellungen für Jubiläen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für Baumaßnahmen, Pro- jektkosten für die Gründung der Beruflichen Hochschule Hamburg, Kostenbeteiligung für auswärtige Unterbringung von Schülern ( sogenannte Splitterberufe ), Aufbewah- rung von Geschäftsunterlagen und nicht genommenen Urlaub beim nichtpädagogi- schen Personal des HIBB.

Nicht passiviert wurden Überstundenverpflichtungen, da die Lehrer und damit die ganz überwiegende Beschäftigtenzahl des HIBB an den Hamburger Schulbetrieb gebunden sind und somit keine Überstundenüberhänge am Abschlussstichtag haben.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betreffen Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen, Ver- bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und FHH sowie sonstige Ver- bindlichkeiten (s. Abb. 5).

Verbindlichkeiten EUR Abb. 5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.229.431,01 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh-

men und FHH 2.516.146,05

Sonstige Verbindlichkeiten

Umsatzsteuer-Zahllast 9.658,59

Noch nicht zugewiesene Investitionszuschüsse Bund

2020 492.814,65

Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten 12.230,95

Kreditorische Debitoren 37.193,04

Übrige Verbindlichkeiten 14.200.414,44

14.752.311,67

Summe 22.497.888,73

Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.220 besitzen eine Restlaufzeit bis zu ei-

nem Jahr (Vorjahr: TEUR 19.672). Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von

TEUR 12.278 (Vorjahr: TEUR 7.550) besitzen eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

(12)

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit geschäftsüblichen Ei- gentumsvorbehalten besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 259 die BSB.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

In der passiven Rechnungsabgrenzung sind abzugrenzende Erlöse aus Benutzungs- entgelten und -gebühren enthalten.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in 2020 betrugen 376.199.220,86 EUR. Ihre Zusammensetzung ist in Abb. 6 dargestellt.

Umsatzerlöse EUR Abb. 6

Erträge aus Benutzungsgebühren und –entgelten 751.792,36 Entgelte Leistungserbringung 367.955.920,32 Erträge aufgrund von Sonstigen Öffentlichen Zu-

schüssen 4.101.053,52

Umsatzerlöse sonstige hoheitlich 3.167.568,09 Erträge aus Vermietung und Verpachtung 175.055,57

Erträge aus Landesgebühren 47.831,00

Summe 376.199.220,86

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind insbesondere enthalten:

Personalkostenerstattungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse und periodenfremde Erträge. Die periodenfremden Erträge belaufen sich auf 74 TEUR.

Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet vor allem den Verbrauch von Unterrichtsmaterialien, Kopierkosten für den Unterricht, Verbrauch von Lebensmitteln, Schulbücher, Aufwen- dungen für Kleingeräte sowie Aufwendungen für diverse bezogene Leistungen.

Personalaufwand

Im Vergleich zum Vorjahr 2019 ist der Personalaufwand um rund 5,9 Mio. EUR gestie- gen. Dies ist insbesondere auf die Besoldungs- und Tariferhöhungen zurückzuführen.

Abschreibungen

Das HIBB weist in seiner GuV Abschreibungen auf Basis des für die Eröffnungsbilanz

auf den 01.01.2008 ermittelten und ab 2008 fortgeschriebenen Anlagevermögens aus.

(13)

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insbesondere enthalten:

- Mietaufwendungen inklusive Mietnebenkosten für Schulgebäude an das Sonder- vermögen Schulimmobilien

- Aufwendungen für sonstige Gebäudebewirtschaftung

- Aufwendungen für Büromaterial, Zeitungen und Fachliteratur - IT-Aufwand und Telekommunikationskosten

- Reise- und Fahrtkosten

- Abschreibungen auf Forderungen - Periodenfremde Aufwendungen

Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 159 TEUR.

Ablieferung an den Haushalt

Im Geschäftsjahr 2020 hat das HIBB insbesondere für die Beteiligung an der globalen Minderausgabe 2020 18.844.240,00 EUR an den Haushalt abgeliefert.

Jahresüberschuss

Als Ergebnis der GuV ergibt sich ein Jahresverlust von 2.172.702,60 EUR. Er wird auf neue Rechnung vorgetragen.

V. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeu- tung eingetreten.

VI. Sonstige Angaben

Gemäß Drucksache 21/17964 beginnt die eigene Rechnungslegung der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) ab dem Geschäftsjahr 2021. Bis Ende 2020 erfolgte eine Finanzierung der Gründungsphase dieser Hochschule innerhalb des HIBB- Wirtschaftsplanes. Im Geschäftsjahr 2020 sind im Jahresabschluss des HIBB für die BHH folgende Aufwendungen und Investitionsausgaben berücksichtigt:

Sachkosten: 166.380,67 EUR Personalkosten: 274.468,85 EUR Investitionsausgaben: 187.045,60 EUR Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen insbesondere

sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten für diverse Miet- und Wartungs-

verträge mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten und unterschiedlichen Kündigungs-

fristen. Das HIBB kann nicht mehr benötigte Flächen grundsätzlich mit einer Frist von

zwölf Monaten bzw. nach entsprechender schriftlicher Ankündigung zum 31.07. eines

jeden Jahres mit neunmonatiger Frist zum 31.07. des nächsten Jahres abmieten. Die

im Geschäftsjahr 2020 angefallenen Mietaufwendungen incl. Nebenkosten betrugen

(14)

Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Personen betrug in 2020:

2020 Abb. 7 Beschäftigte Beamte Frauen 1.257

Beschäftigte Beamte Männer 920 Beschäftigte Arbeitnehmer Frauen 494 Beschäftige Arbeitnehmer Männer 291 Davon Teilzeitbeschäftigte Frauen 1.000 Davon Teilzeitbeschäftigte Männer 309 Anteil Frauen an der Gesamtzahl 59,1%

Anteil Teilzeit an der Gesamtzahl 44,2%

Anteil Schwerbehindertenquote 5,1%

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für die Prüfungsleistungen 24 TEUR.

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden im Wesentlichen Geschäfte wie folgt getätigt:

· Investitionszuschuss zum Sonderposten für Investitions-

zuschüsse zum Anlagevermögen 3.896 TEUR

· Erträge aus Entgelten aus der Leistungserbringung

(Zuschuss FHH) 370.981 TEUR

· Erträge aus dem Sonderprogramm Schwerbehinderte

113 TEUR

· Erträge aus der Erstattung von Personalkosten für die

Übernahme von Asklepios-Rückkehrern 28 TEUR

· Aufwendungen aus der Bereitstellung und Pflege der

SAP-Software -102 TEUR

· Aufwendungen für Personaldienstleistungen

- 1.017 TEUR

· Aufwendungen aus Mieten, Pachten und Mietneben-

kosten -69.639 TEUR

· Erträge aus der Kostenerstattung für die Netzwerkstelle

der Jugendberufsagentur 300 TEUR

Geschäftsführer (= ausgeübter Beruf)

· Frau Dr. Sandra Garbade

· Herr Olaf Albrecht, stellvertretender Geschäftsführer

(15)

Kuratorium

Dem Kuratorium des Landesbetriebs gehören an:

Vorsitzender:

· Herr Staatsrat Rainer Schulz, Behörde für Schule und Berufsbildung

Mitglieder:

· Herr Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack, Leiter des Amtes für Bildung der

Behörde für Schule und Berufsbildung

· Herr Thorsten Kruse, Leiter des Amtes für Arbeit und Integration der Behörde

für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

· Herr Henning Albers, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg

· Herr Michael Thomas Fröhlich, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverban-

des UV-Nord

· Herr Armin Grams, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter des Am-

tes für Bildung der Handelskammer Hamburg

· Frau Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft, Landesverband Hamburg.

· Frau Sandra Goldschmidt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di

Hamburg

· Herr Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB-Bezirkes Nord

Beratende Mitglieder:

· Frau Karin von Palubicki, Schulleiterin der Berufliche Schule für Wirtschaft und

Steuern ( BS 26 )

· Herr Martin Neumann, Schulleiter der Beruflichen Schule Stahl- und Maschinen-

bau ( BS 04 )

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung wird in den Kon- zernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg einbezogen.

Hamburg, den 29. März 2021

Die Geschäftsführung

(16)

Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Entwicklung des Anlagevermögens

A n s c h a f f u n g s k o s t e n

01.01.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2020

EUR EUR EUR EUR EUR

I. Immaterielle

Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen

Rechten und Werten 2.005.398,26 131.729,97 0,00 77.907,79 2.059.220,44 2.005.398,26 131.729,97 0,00 77.907,79 2.059.220,44 II. Sachanlagen

1. Einbauten in

Schulgebäude 5.928.101,27 1.132.710,97 370.195,08 43.280,08 7.387.727,24 2. Anlagen und Maschinen für

Unterrichtszwecke 61.859.945,35 9.605.238,70 592.673,53 2.495.662,66 69.562.194,92 3. Andere Anlagen, Betriebs-

und Geschäftsausstattung 10.823.064,01 964.244,35 0,00 227.048,20 11.560.260,16 4. Anlagen im Bau 3.417.454,71 1.528.949,57 -962.868,61 6.259,02 3.977.276,65 82.028.565,34 13.231.143,59 0,00 2.772.249,96 92.487.458,97 84.033.963,60 13.362.873,56 0,00 2.850.157,75 94.546.679,41

Seite 10 15686 20 7015

(17)

A b s c h r e i b u n g e n B u c h w e r t e 01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019

EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1.774.066,36 172.947,98 77.907,79 1.869.106,55 190.113,89 231.331,90 1.774.066,36 172.947,98 77.907,79 1.869.106,55 190.113,89 231.331,90

1.533.571,71 416.617,39 32.187,18 1.918.001,92 5.469.725,32 4.394.529,56 43.469.995,49 6.277.076,21 2.399.952,71 47.347.118,99 22.215.075,93 18.389.949,86 7.990.682,24 911.008,90 216.468,54 8.685.222,60 2.875.037,56 2.832.381,77

0,00 0,00 0,00 0,00 3.977.276,65 3.417.454,71

52.994.249,44 7.604.702,50 2.648.608,43 57.950.343,51 34.537.115,46 29.034.315,90 54.768.315,80 7.777.650,48 2.726.516,22 59.819.450,06 34.727.229,35 29.265.647,80

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Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung

Kapitalflussrechnung (aggregiert) Ist Plan

2020 2020

Postenbezeichnung

1 Periodenergebnis - 2.172.702,60 - 9.200.000,00

davon konsumtive Zuführungen der FHH

2 Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (+/-) 7.777.650,48 6.000.000,00 3 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse (-) - 4.532.569,78 - 3.400.000,00 4 Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (+/-) 95.724,85 -

5 Zunahme/Abnahme der Rückstellungen (+/-) 75.164,24 -

6

Abnahme/Zunahme sonstiger Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit

zuzuordnen sind (+/-) 44.810.111,37 -

7

Zunahme/Abnahme sonstiger Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit

zuzuordnen sind (+/-) - 5.221.496,23 -

9 Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe 1. bis 8.) 40.831.882,33 - 6.600.000,00 10 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens (+) 27.916,68 - 11 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (-) - 13.231.143,59 - 3.771.000,00

davon*

- 54500 Mieteinbauten ** - 1.132.710,97 -

- 62000 Kulturgüter, Denkmäler, Sammlungen ** - 2.698,20 -

- 73000 EDV-Anlagen, Medien- und Tontechnik ** - 6.942.753,26 - 1.788.000,00

- 77000 Sonstige Anlagen und Maschinen ** - 1.945.344,53 - 861.000,00

- 79000 Geringwertige Wirtschaftsgüter (Maschinen) ** - 717.140,91 - 582.000,00

- 84000 Fuhrpark ** - 39.313,28 -

- 85000 Sonstige Betriebsausstattung ** - 127.936,99 - 98.000,00

- 86000 Büromaschinen, Organisationsmittel, Komm.anlagen ** - 1.464,98 - 2.000,00

- 87000 Büromöbel, sonstige Geschäftsausstattung ** - 331.992,74 - 135.000,00

- 89000 Geringfügige Wirtschaftsgüter (B/G.-Ausst.) ** - 460.838,16 - 305.000,00

- 95000 Anlagen im Bau ** - 1.528.949,57 -

13 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (-) - 131.729,97 - 125.000,00

- 25000 Erworbene Software ** - 131.729,97 - 125.000,00

18 Einzahlungen aus Zuführungen aus dem Kernhaushalt für Investitionen (+) 3.896.000,00 3.896.000,00

19 Einzahlungen aus Zuschüssen Dritter (+) 4.200.000,00 -

20 Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 10. bis 19.) - 5.238.956,88 -

24 Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit

(Kapialtfluss I + Kapitalfluss aus Investitionen + Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen) 35.592.925,45 - 6.600.000,00 33

Kapitalfluss III

(Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) 35.592.925,45 - 6.600.000,00

* Leerposten sind mit Ausnahme der Summenzeilen nicht aufzuführen

** Einzeln aufführen, wenn die Investition auf Grund der Bedeutung oder des finanziellen Umfangs dies erfordert

*** Zusammenfassung gleichartiger oder gleichgerichteter Investitionen.

**** Nur für Sondervermögen

***** Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt im Rahmen des Kontenclearings

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Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg

Lagebericht 2020

1. Zielbild

Die Steuerung, Beratung und Unterstützung, und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung wurde mit der Änderung des Schulgesetzes im Jahr 2007 auf das Hamburger Institut für Beruf- liche Bildung (HIBB) übertragen. Die Aufgaben des HIBB wurden 2015 um die Außerschulische Berufsbildung und die berufliche Weiterbildung erweitert. Das HIBB wird als Landesbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nach § 106 LHO geführt und ist damit eine wirt- schaftlich und organisatorisch selbständige Einheit, die dem Staatsrat der BSB unterstellt ist.

Die Steuerung durch die BSB erfolgt auf Basis einer Ziel- und Leistungsvereinbarung und eines regelhaften Berichtswesens. Zugleich ist die Geschäftsführung dem Kuratorium des HIBB be- richtspflichtig.

Das HIBB besteht aus 31 berufsbildenden Schulen und einer Zentrale, in der die Steuerung und Organisation, die Finanzen, der Personalbereich und die Weiterentwicklung der beruflichen Bil- dung sowie die ministeriellen Aufgaben verantwortet werden.

Der Landesbetrieb HIBB bildet den Rahmen für eine weitgehende Selbststeuerung der einzel- nen berufsbildenden Schulen und unterstützt deren qualitative Weiterentwicklung. Das HIBB nimmt gemäß § 85b Abs. 1 HmbSG folgende Aufgaben wahr:

· Beratung und Unterstützung der beruflichen Schulen,

· Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über die beruflichen Schulen,

· Dienstaufsicht über das pädagogische Personal, soweit diese nicht gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 auf die Schulleitungen übertragen ist,

· Abschluss der jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der zuständigen Behörde,

· Aufstellung eines Wirtschaftsplans sowie die Verteilung der Einzelbudgets auf die beruf- lichen Schulen,

· Steuerung der beruflichen Schulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Clearing- stellen, kontinuierliche Qualitätsentwicklung, Controlling und Berichtswesen,

· Entscheidung über die Vorschläge an den Präses der zuständigen Behörde für die Be- stellung zur Schulleiterin oder zum Schulleiter und für die Bestellung sonstiger Lei- tungsmitglieder,

· Beratung der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte beruflicher Schulen.

Daneben ist von der Ermächtigung gemäß § 85b Abs. 2 und 3 HmbSG Gebrauch gemacht worden. Dem HIBB sind ministerielle Aufgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung übertragen worden, um die Behördenleitung bei berufsbildungspolitischen Vorhaben zu unter- stützen. Dies schließt die Beiträge, Stellungnahmen und Beantwortung zu Drucksachen, Anfra- gen und Ersuchen der Bürgerschaft ein. Außerdem nimmt das HIBB Aufsichtsfunktionen ge- genüber berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft wahr.

(22)

Darüber hinaus erfüllt das HIBB die Funktion der obersten Landesbehörde nach dem Berufsbil- dungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (BBiG/HwO) sowie dem Aufstiegsfortbildungsförde- rungsgesetz (AFBG) und gewährleistet die Planung und Koordination von beruflichen Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen. Es entwickelt die beruflichen Förderprogramme der BSB (bzw.

des HIBB) in Abstimmung mit den Partnern, um Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen be- darfsgerecht bereitzustellen. Das HIBB nimmt die Geschäftsführung für den Landesausschuss für Berufsbildung wahr. Zudem hat das HIBB die Geschäftsführung des BSB-internen ESF- Koordinierungsausschusses inne und vertritt die Angelegenheiten von BSB/HIBB im ESF- Behörden- und Begleitausschuss der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI). Es vertritt die Interessen Hamburgs in regionalen und überregionalen Institutionen, u.a. im Ausschuss Berufliche Bildung der Kultusministerkonferenz, der Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung- und Forschungsförderung, dem Bundesinstitut für Berufsbildung und dem Arbeitskreis Berufliche Bildung der Wirtschaftsministerkonferenz. Es führt die Aufsicht über die Bildungsfreistellung inklusive der Anerkennung von Bildungsurlaubs- veranstaltungen sowie über die Steuerbefreiung für Bildungszwecke gemäß Umsatzsteuerge- setz (UStG) und Grundsteuergesetz (GrStG).

In der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) zwischen dem HIBB und der BSB für den Zeit- raum 01.01.2019 bis 31.12.2020 wurden Ziele und Kriterien der Zielerreichung vereinbart zu den Schwerpunkten „Sicherung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der HIBB- Zentrale und den Schulen“ (u.a. zur Personalentwicklung, Einführung einer neuen Schulverwal- tungssoftware DiViS an berufsbildenden Schulen, Einführung von KoPers (Kooperation Perso- naldienste) sowie der Weiterentwicklung des HIBB-Haushaltswesens) und zur „Schul- und Un- terrichtsentwicklung“ (u.a. Inklusion in der beruflichen Bildung, Umsetzung des Pflegeberufere- formgesetzes, Digitalisierungsstrategie des HIBB, Einrichtung der Beruflichen Hochschule Hamburg). Im Bereich „Außerschulische Berufsbildung und Weiterbildung“ widmete sich das HIBB u.a. der Weiterentwicklung der Weiterbildungsstrukturen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Einführung eines Online-Verfahrens AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungs- gesetz). Dem Schwerpunkt „Entwicklungsfelder/Zukunftsthemen“ waren Ziele zugeordnet, die dazu dienten, dass die berufliche Bildung in Hamburg auch zukünftig flexibel und strategisch gut aufgestellt bleibt.

Die ZLV zwischen dem HIBB und der BSB für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 greift die oben genannten Schwerpunkte auf, entwickelt sie weiter und legt wegen der Vielzahl ein- zelner Teilziele einen weiteren Schwerpunkt auf die Digitalisierung in der beruflichen Bildung (im Detail siehe Kapitel 7).

2. Verlauf des Geschäftsjahres 2020

Auf Grund der COVID 19-Pandemie war das Geschäftsjahr 2020 auf allen Ebenen in Verwal- tung, Schule, in den institutsübergreifenden Projekten sowie in der Kooperation mit den Part- nern der beruflichen Bildung durch erhebliche Herausforderungen geprägt. Dazu gehörte die ständige flexible Anpassung des Verwaltungshandelns an die Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie (u.a. Schulschließungen, Hygiene- und Abstandsregelungen, digitale Ausstattung der Schulen und der Mitarbeitenden für das Homeoffice), deren Umsetzung in den Schulen, die Entwicklung hybrider Unterrichtsangebote oder die Durchführung von Abschlussprüfungen un- ter Hygiene- und Abstandsbedingungen. Um den Jugendlichen gute berufliche Perspektiven zu schaffen, mussten kurzfristig Brücken in den Ausbildungsmarkt ausgebaut werden. Mit großem Engagement ist es der HIBB-Zentrale und den berufsbildenden Schulen gelungen, diese Her- ausforderungen gemeinsam zu bewältigen.

(23)

Nachdem der Schulbetrieb nach den Märzferien auf Grund der Eindämmungsverordnung kurz- fristig ruhen musste, stellten die berufsbildenden Schulen ab dem 14.04.2020 unter Maßgabe der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln für 5.000 Prüflinge die Abschlussprüfungen in den beruflichen Bildungsgängen nach Landesrecht sicher. Die Abschlussjahrgänge erhielten ab dem 17.04.2020 Präsenzangebote in Kombination mit Fernunterricht. Eine weitere Phase der Schulöffnung berücksichtigte ab dem 04.05.2020 die Jahrgänge beruflicher Bildungsgänge, die im kommenden Schuljahr ihre Abschlussprüfungen ablegen sollten sowie alle Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung. Ab dem 25.05.2020 stellten die Schulen dann sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler in allen Bildungsgängen Präsenzangebote in Kombination mit Fernunterricht erhielten. Zusätzlich standen die Schulgebäude für die Durchführung der Kammerprüfungen in der dualen Ausbildung zur Verfügung.

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ermöglichten die berufsbildenden Schulen unter Maßgabe der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln den Präsenzunterricht. Mit Fortschreiten des Infek- tionsgeschehens waren in mehreren Schritten nach den Herbstferien und im November jedoch wieder Anpassungen und Regelungen zum Distanzunterricht notwendig. Darüber hinaus er- probten die berufsbildenden Schulen in bestimmten Ausbildungsberufen in enger Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben hybride Lernformate.

Mit dem Ziel die Schülerinnen und Schülern insbesondere in den Abschlussjahrgängen und am Übergang Schule-Beruf zu unterstützen und durch die Pandemie bedingte Härten zu mildern, wurden unter anderem

- die Anmeldefrist für vollzeitschulische Bildungsgänge für das Schuljahr 2020/21 von ur- sprünglich 31.03.2020 auf den 15.06.2020 verlängert,

- die Brücken in den Ausbildungsmarkt ausgebaut und das Angebot in der Berufsqualifi- zierung auf 600 Plätze sowie für alle Berufe in der dualen Ausbildung erweitert,

- die Platzzahl im Bereich der Ausbildungsvorbereitung bedarfsgerecht ausgebaut,

- Ausweichtermine für Abschlussprüfungen angeboten und für berufspraktische Prüfun- gen geeignete Ersatzleistungen ermöglicht.

Im Folgenden werden die weiteren erreichten Ziele und Prozesse beschrieben:

a. Ausgehend von der 2015 neu geschaffenen Organisationsstruktur in der HIBB-Zentrale werden Weiterentwicklungsbedarfe aufgrund personeller und fachlicher Veränderungen bzw. neuer Prioritätensetzungen kontinuierlich realisiert. Im Referat Bildungsgangentwick- lung wurde bspw. die Leitung kommissarisch neu besetzt und eine organisatorische Neu- strukturierung vorbereitet. Nachbesetzungsverfahren für vakante Schulleitungsstellen werden regelhaft zügig vollzogen.

b. Im Rahmen des Qualitätsmanagements (QM) sind mit den Mitarbeitenden strukturelle und organisatorische Prozesse in den Geschäftsbereichen reflektiert worden mit dem Ziel Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnis- und Prozessqualität einzuleiten. Leitbilder einzelner Geschäftsbereiche, Geschäftsprozesse und Schnittstellenklärungen wurden an- gepasst und im Rahmen des QM im QM-Handbuch erfasst.

(24)

Die systematische Personalentwicklung in Schule und Verwaltung ist wesentliche Voraus- setzung zur Bewältigung des permanenten Wandels infolge des umgesetzten Schulent- wicklungsplans, der Steuerung der selbstverantworteten Schule, neuer bildungspolitischer Schwerpunktsetzungen, der Digitalisierung oder Weiterentwicklung von Bildungsangebo- ten. Deswegen wurden 2020 Maßnahmen zur Personalentwicklung weiterentwickelt.

Zur Haushaltsaufstellung 2021/2022 konnte die Überführung der Produktgruppe 245.01 des Einzelplans 3.1 (Geschäftsbereich HI 4) in den Wirtschaftsplan des HIBB realisiert werden. Diese war zuvor im Rahmen einer Prüfung des Rechnungshofes thematisiert und durch die Innenrevision geprüft worden

2020 hat das HIBB ein Verfahren zur Neubeantragung der Trägerzertifizierung nach Ak- kreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) erfolgreich durchge- führt. Des Weiteren erfolgte zu Anfang 2020 die Rezertifizierung im Rahmen der „Quali- tätszentrierten Entwicklung in der Schulverwaltung – QZE“ für die kommenden drei Jahre.

c. Die berufsbildenden Schulen und HIBB-Zentrale arbeiten regelhaft nach dem 2017 ver- einbarten Konzept zur Stärkung der schulischen Selbstverantwortung der berufsbildenden Schulen. Es verknüpft die Weiterentwicklung der Selbstverantworteten Schule, die Quali- tätsentwicklung in den berufsbildenden Schulen und Instrumente externer Evaluierung systematisch miteinander. Jahresgespräche zwischen dem schulischen Leitungspersonal und den Schulaufsichten werden als ein wesentliches Element des neuen Steuerungs- konzepts durchgeführt.

Ein 2017 eingeführtes Verfahren zur Lehrerstellenbewirtschaftung hat sich bewährt und wird zwischen HIBB-Zentrale und Schulleitungen systematisch eingesetzt und weiterent- wickelt.

Seit 2014 hat das HIBB im ESF-Projekt „dual & inklusiv: Berufliche Bildung in Hamburg“

inklusive Angebote am Übergang Schule – Beruf erprobt und damit die Grundlagen für die Implementierung der Inklusion in der beruflichen Bildung gelegt. Inklusionsbeauftragte in den Schulen werden regelhaft geschult. Die erprobten Maßnahmen werden im Bereich der dualen Ausbildung schrittweise umgesetzt und die Berufsqualifizierung wurde für Menschen mit besonderen Förderbedarfen geöffnet. Die Leistung Arbeitsassistenz ist je- weils implementiert. Mit Stand 30.09.2020 erhielten 913 Schülerinnen und Schüler eine Förderung im Rahmen einer beruflichen Erstrehabilitation oder auf der Grundlage von festgestelltem Assistenzbedarf. Davon wurden 384 Schülerinnen und Schüler zusätzlich durch eine Arbeitsassistenz unterstützt. Im Rahmen des ESF-Projektes „AvM-Dual: d&i“

wurde eine zielgruppengerechte Diagnostik für neu zugewanderte Menschen mit beson- deren Förderbedarfen erprobt und ein Unterstützungssystem für die Inklusion neu Zuge- wanderter in der beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung der Lehrkräfte aufgebaut.

(25)

Für die Berufs- und Studienorientierung (BO) an der gymnasialen Oberstufe wurde eine unterstützende Netzwerkstruktur erweitert und ein strukturiertes Übergangsmanagement für Abbrecherinnen und Abbrecher aus der gymnasialen Oberstufe implementiert. Ein Übergangsmanagement für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen an der Stadtteilschule ist gewährleistet und etabliert. Die BO-Servicestelle arbeitet im Regel- betrieb. Im Rahmen der im Oktober 2015 zwischen der Bundesregierung (BMBF) und der Freien und Hansestadt Hamburg (BSB) vereinbarten Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Abschluss“ werden Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf systematisch einbezogen. 2020 wurden bspw. Praxisklassen an Stadtteilschulen einge- richtet. Eine Folgevereinbarung der Initiative für 2021 ist vorbereitet.

Die zum 1. Februar 2016 als Regelangebot gestartete dualisierte Ausbildungsvorberei- tung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) wird ganztags mit integriertem Sprach- förderkonzept und betrieblichen Praktika umgesetzt. Im Sommer 2020 beendeten 411 Ju- gendliche den Bildungsgang. Sie wurden im Rahmen des systematischen Übergangsma- nagements durch die Jugendberufsagentur begleitet. Rund 42,8 Prozent (absolut 176) der Abgängerinnen und Abgänger fanden direkt nach AvM-Dual einen Ausbildungsplatz (83), besuchen eine weiterführende Schule (69) oder begannen eine Beschäftigung (24). Er- freulicherweise stieg diese Übergangsquote sogar im Corona-Jahr 2020 um 4,7 Prozent- punkte. Das zeigt, dass das Konzept der AvM-Dual auch unter erschwerten Bedingungen gut gegriffen und den Jugendlichen Chancen für gesicherte Perspektiven in Ausbildung und weiterführende Bildung eröffnet hat. Neu zugewanderte Jugendliche, die noch keine gesicherte Perspektive hatten, erhielten Beratungsangebote durch die Jugendberufsagen- tur (JBA).

Seit ca. vier Jahren sind die Zahlen neu zugewanderter Jugendlicher nach Hamburg wie- der deutlich rückläufig. Insgesamt nutzen im Schuljahr 2020/21 1.161 Schülerinnen und Schüler die Maßnahmen zur Berufsvorbereitung für Migranten (minus 180 im Vorjahres- vergleich).

Die Einstiegsqualifizierung für Migranten (EQ-M), die 2017 als Pilotprojekt für nicht mehr schulpflichtige junge geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren eingeführt wor- den war, wurde 2020 in gewerblich-technischen Berufen, in Dienstleistung und Handel sowie Dienstleistung und Pflege erfolgreich fortgeführt. 2020 gelang 58,3 Prozent der 127 EQ-M-Teilnehmenden der Übergang in eine Ausbildung.

Im Innovationsprojekt „Wege in Ausbildung und Arbeit für bildungsbenachteiligte junge Geflüchtete (Ü18)“ bot das HIBB analog zu AvM-Dual in Kooperation mit der Agentur für Arbeit seit dem Schuljahr 2018/19 eine Ausbildungsvorbereitung für junge geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren an fünf Projektschulen an. Das Projekt endete am 15.10.2020 und wird nun ausgewertet. Für diese Zielgruppe soll ein entsprechendes Folgeangebot im Rahmen der neuen Bildungskettenvereinbarung neu aufgegriffen wer- den.

(26)

Seit 2017 unterstützen zusätzliche Sprachförderangebote an den Berufsschulen neu zu- gewanderte Auszubildende dabei, ihre Ausbildungsziele zu erreichen. Diese Angebote wurden auch 2020 aufwachsend fortgeführt. Sie beinhalten integrierte Angebote im Um- fang von zwei Wochenstunden innerhalb der bestehenden Stundentafel des Berufsschul- unterrichts (zum Stichtag 15.09.2020: 2.067 Förderangebote) plus zwei additive Wochen- stunden in der betrieblichen Ausbildungszeit in Absprache mit den Betrieben (zum Stich- tag 15.09.2020: 1.624 Förderangebote). Flankiert werden die Angebote durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für Berufsschullehrkräfte in Zusammenarbeit mit dem Landes- institut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.

Die zum Schuljahr 2017/18 eingeführten Maßnahmen zur Sicherung des erhöhten Fach- kräftebedarfs in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe greifen. Ziel ist es, noch mehr junge Menschen für das sozialpädagogische Berufsfeld zu gewinnen und gleichzeitig den hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung dieser Fachkräfte zu wahren. Die Zahl der Auszubildenden in den sozialpädagogischen Berufen ist in Hamburg 2020 auf einen neu- en Höchststand gestiegen. 5.810 Schülerinnen und Schüler werden in diesem Schuljahr in den staatlichen und privaten Schulen in diesem Berufsfeld ausgebildet. Auch die Zahl der Absolventinnen und Absolventen stieg zum Ende des Schuljahres 2019/20 signifikant um 18 Prozent auf 1.831.

Das HIBB hat seit 2018 gemeinsam mit den für Gesundheit und Wissenschaft zuständi- gen Behörden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die generalistische Pflege- ausbildung seit Anfang 2020 in Hamburg angeboten wird. Zum 1. Februar 2020 begannen die ersten drei Klassen mit 83 Pflegeschülerinnen und -schülern an der Beruflichen Schu- le Burgstraße. Insgesamt begannen 2020 an der staatlichen Pflegeschule und den 12 Ein- richtungen in privater Trägerschaft 1.436 Anfängerinnen und Anfänger die Ausbildung zur Pflegefachkraft.

2018 wurde das HIBB damit beauftragt, die Gründung einer Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) zur studienintegrierenden Ausbildung vorzubereiten und durchzuführen.

Ziel ist es, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbes- sern. Grundlegendes Prinzip ist die Gleichrangigkeit der drei Lernorte Betrieb, Berufs- schule und Hochschule. Im Januar 2020 wurde die Hochschule gegründet, das Grün- dungspräsidium nahm im Sommer 2020 seine Arbeit auf. Der Ausbildungs- und Studien- betrieb soll 2021 aufgenommen werden.

Ein innovatives Modell wie die studienintegrierende Ausbildung braucht auch Innovatio- nen im Bereich der Qualitätsentwicklung. Das Projekt entwickelt daher ein Qualitätsma- nagement für die studienintegrierende Ausbildung, die zurzeit unter anderem an der Be- ruflichen Hochschule Hamburg (BHH) in den Bildungsgängen Betriebswirtschaftsleh- re/kaufmännische Berufe und Informatik/Fachinformatik etabliert wird. Es verzahnt dabei die Lernorte Berufsschule, Betrieb und Hochschule qualitätsgesichert. Durchgeführt wird das Projekt im Verbund zwischen dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) mit der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH). InnoVET-tQM wird im Rahmen des Ide- enwettbewerbs „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)“ über vier Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Mit einem Team aus Bildungsforschenden sowie Expertinnen und Experten aus der beruflichen Bildung setzt das Qualitätsmanagement an den drei Schwerpunkten Lern- ortkooperation, Coaching der Lernenden sowie Weiterentwicklung des Prüfungswesens an.

(27)

2020 wurde das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt zur Vermittlung und Integration von Studienabbrechenden „Shift.Hamburgs Pro- gramm für Studienaussteiger/innen“ planmäßig abgeschlossen.

d. Schulentwicklungsplanung an berufsbildenden Schulen

Die Umsetzung des Schulentwicklungsplans für berufsbildende Schulen ist erfolgreich abgeschlossen. Im Ergebnis sind aus ehemals 44 berufsbildenden Schulen 31 Schulen so neu organisiert worden, dass nahverwandte Berufe, die zuvor über verschiedene Schulen zersplittert waren, zusammengeführt wurden und die Schulen eine optimierte Größe er- hielten. Alle Bildungsangebote, auch in Ausbildungsberufen mit geringerer Ausbildungs- zahl wurden gesichert.

Die für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans erforderlichen zahlreichen Neu-, Um- und Sanierungsbauten an berufsbildenden Schulen kommen gut voran. 22 der 31 berufs- bildenden Schulen sind bereits saniert oder neu gebaut, 7 weitere werden in den kom- menden Jahren folgen. In 2020 wurden u.a. die Sanierung und der Umbau der Berufli- chen Schule Fahrzeugtechnik (BS 16) (Bauvolumen ca. 25 Mio. Euro) und die Sanierung, der Umbau und der Zubau an der Beruflichen Schule Holz.Farbe.Textil (BS 25) (Bauvo- lumen ca. 20 Mio. €) abgeschlossen.

3. Wirtschaftliche Ziele und Ertragslage:

Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2020 haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:

IST 2020 Plan 2020

TEUR TEUR

Umsatzerlöse 376.199 372.337

Sonstige betriebliche Erträge 6.527 6.160

Materialaufwand -25.654 -12.583

Personalaufwand -254.805 -293.610

Abschreibungen -7.778 -6.000

Sonstige betriebliche Aufwendungen -77.818 -75.504

Zinsergebnis 0 0

Ergebnis nach Steuern 16.671 -9.200

Abführungen an den Haushalt -18.844 0

Jahresfehlbetrag -2.173 -9.200

3.1. Entwicklung der Erlöse sowie des Kostendeckungsgrades Die Erlöse gemäß Veranschlagung wurden erreicht.

(28)

Die Schülerzahlen haben sich im Vergleich der letzten fünf Jahre wie folgt entwickelt:

2020 2019 2018 2017 2016

Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag 34.187 35.798 35.811 35.385 35.630

Berufsvorbereitungsschule 3.761 3.682 4.042 4.903 5.287

Berufsfachschule 4.659 4.333 4.135 3.677 3.707

Fachschule 3.683 3.850 3.988 4.146 4.139

Berufliche Gymnasien 1.114 1.079 1.171 1.300 1.406

Fachoberschule 335 373 441 509 558

Berufsoberschule BOS 199 190 218 295 281

47.938 49.305 49.806 50.215 51.008

Summarisch konnte das HIBB in 2020 eine vollständige Kostendeckung erreichen.

3.2. Investitionen

Realisierte Investitionen in Höhe von rund 13,4 Mio. EUR wurden als Zugänge im Anlagever- mögen gebucht. Ihre Aufteilung auf die einzelnen Bilanzposten ist aus dem Anlagenspiegel er- sichtlich.

3.3. Jahresergebnis

Die kaufmännische Gewinn- und Verlustrechnung des HIBB schließt mit einem Jahresfehlbe- trag von 2.172.702,60 EUR ab. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ertragslage wie folgt ent- wickelt:

2020 2019 +/-

TEUR TEUR TEUR

Umsatzerlöse 376.199 357.642 18.557

Sonstige betriebliche Erträge 6.527 8.899 -2.372

Materialaufwand -25.654 -25.117 -537

Personalaufwand -254.805 -248.875 -5.930

Abschreibungen -7.778 -7.516 -262

Sonstige betriebliche Aufwendungen -77.818 -73.933 -3.885

Zinsergebnis 0 1 -1

Ergebnis nach Steuern 16.671 11.101 5.570

Abführungen an den Haushalt -18.844 -13.706 -5.138

Verlustübernahme aus dem Haushalt

(Betriebsmittelzuschüsse) 0 0 0

Jahresüberschuss -2.173 -2.605 432

(29)

Die Veränderung der Ertragslage resultiert insbesondere aus den nachfolgenden Entwicklun- gen:

§ Die Entgelte für Leistungserbringung des Haushalts wurden im Vergleich zum Vorjahr um 17.141 TEUR erhöht. Die Erträge aus Benutzungsgebühren und –entgelten ha- ben sich um 96 TEUR verringert und die Erträge aus Drittmitteln um 102 TEUR er- höht.

§ Der Materialaufwand hat sich zum Vorjahr um 537 TEUR erhöht. Dies lässt sich durch die erhöhten Aufwendungen für bezogene Leistungen im Jahresabschluss 2020 erklären.

§ Der Personalaufwand hat sich um 5.930 TEUR erhöht.

§ Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich u.a. aufgrund erhöhter Miet- und IT-Aufwendungen, Aufwendungen für das Bonus-Ticket für Azubis und im De- zember periodengerecht gebuchten Zuwendungen für den Geschäftsbereich HI 4 insgesamt um 3.885 TEUR erhöht.

§ Im Berichtsjahr wurden Abführungen an den Haushalt durch das HIBB in Höhe von 18.844 TEUR vorgenommen.

3.4. Entwicklung des Eigenkapitals

Es ergibt sich folgender Eigenkapitalbestand per 31.12.2020:

Eigenkapital EUR

Grundkapital 13.086.018,15

Kapitalrücklage 3.800.000,00

Gewinnrücklage 55.815.997,50

Jahresfehlbetrag -2.172.702,60

Summe 70.529.313,05

Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um den Jahresfehlbetrag verrin- gert.

4. Vermögens- und Finanzlage

Das langfristig gebundene Vermögen des HIBB hat sich insbesondere aufgrund von Investitio- nen in das Sachanlagevermögen um 5.462 TEUR auf 34.727 TEUR erhöht.

Das kurzfristig gebundene Vermögen hat sich von 93.869 TEUR um 9.217 TEUR auf 84.652 TEUR verringert. Dies resultiert insbesondere aus den um 10.593 TEUR geringeren kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und FHH.

Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt am Bilanzstichtag 15 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR).

Die Passivseite ist insbesondere durch das Eigenkapital in Höhe von 70.529 TEUR (Vorjahr:

72.702 TEUR) und das langfristige Fremdkapital in Höhe von 31.414 TEUR (Vorjahr:

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Das kurzfristige Fremdkapital (inklusive Rechnungsabgrenzungsposten) des HIBB beläuft sich auf 17.436 TEUR (Vorjahr: 27.153 TEUR). Der Rückgang des kurzfristigen Fremdkapitals resul- tiert im Wesentlichen in Höhe von 9.606 TEUR aus dem Rückgang kurzfristiger Verbindlichkei- ten gegenüber verbundenen Unternehmen und FHH sowie in Höhe von 903 TEUR aus dem Rückgang kurzfristiger sonstiger Verbindlichkeiten. Gegenläufig erhöhten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ 1.058 TEUR).

5. Mitarbeiter

Das HIBB beschäftigte im Berichtsjahr 2.177,0 Beamte (Vorjahr: 2.187,0) und 785,0 Arbeitneh- mer (Vorjahr: 793,0). Hiervon waren 1.751,0 Frauen (Vorjahr: 1.744,0) und 1.211,0 Männer (Vorjahr: 1.236,0).

Die Arbeitnehmer werden nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) entlohnt. Die Beamten werden nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) be- soldet.

Durch neue Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung trägt ab dem Haushaltsjahr 2015 der Kernhaushalt die Leistungsverpflichtungen der Landesbetriebe gegenüber den Ver- sorgungsempfängerinnen und -empfängern.

6. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die kommenden Jahre werden durch schwer abschätzbare Entwicklungen und Rahmenbedin- gungen geprägt sein. Hierzu gehört die Auswirkung der COVID 19-Pandemie auf die Ab- schlussjahrgänge in den allgemeinbildenden Schulen und auf den Ausbildungsmarkt. Beides wirkt sich unmittelbar auch auf die Schülerzahlen im Übergangsbereich, der dualen und schuli- schen Ausbildung sowie auf die weiteren vollschulischen Bildungsangebote aus. Während 2020 die Anfängerzahlen in der dualen Ausbildung signifikant um ca. 13 Prozent gesunken sind, stie- gen die Schülerzahlen in AvDual gleichzeitig um 310 Schülerinnen und Schüler (plus 17,2%) und führen zu erhöhten Kosten aufgrund höherer Schülerjahreskosten in diesem Segment. Da der weitere Pandemieverlauf und seine Auswirkungen nur bedingt absehbar sind, müssen sich die HIBB-Zentrale wie auch die Schulen auf weitere Anpassungsbedarfe und Risiken in den kommenden Jahren einstellen.

Diese Entwicklung und weitere Aspekte führen in der HIBB-Zentrale zu neuen Prioritätenset- zungen. Dazu gehören neben Stellennachbesetzungen außergewöhnliche Anforderungen an die HIBB-Zentrale angesichts zusätzlich zu bearbeitender Schwerpunktthemen, wie beispiels- weise die Weiterentwicklung des HIBB-Haushaltswesens, die Unterstützung bei der Umsetzung der Beruflichen Hochschule Hamburg, die Digitalisierung in der beruflichen Bildung und die Im- plementierung der Inklusion in der beruflichen Bildung im Regelsystem. Das alles führt ge- schäftsbereichsübergreifend zu deutlichen erweiterten Aufgabenfeldern.

Diese Herausforderungen können insbesondere auch im Kontext der Auswirkungen der COVID 19-Krise nur mit einer gut funktionierenden HIBB-Verwaltung bewältigt werden. Neben den ver- fügbaren personellen Ressourcen wirken sich hier für das HIBB als größtem Landesbetrieb der FHH die eingrenzenden Handlungsoptionen im Bereich der digitalen Rechnungseingangsbear- beitung sowie die Schwierigkeiten bei der Nutzung der KoPers-Software aus.

(31)

Die erfolgreiche Optimierung der genannten Prozesse wird als Chance der künftigen Entwick- lung gesehen. Als Ergebnis des Schulentwicklungsprozesses haben berufsbildende Schulen überwiegend eine Größe erreicht, die sie in die Lage versetzt, ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Unterrichtsangebot bereitzustellen und ihre Entwicklungsaufgaben mit angemes- sener Stundenausstattung wahrzunehmen. Sie haben eine fachlich sinnvolle Bildungs- gangstruktur, die Schülerzahlschwankungen grundsätzlich auffangen kann und die Zusammen- arbeit mit den Praxispartnern erleichtert. Durch eine abgestimmte Leitungs- und Verwaltungs- struktur kann das richtige pädagogische Personal im erforderlichen Umfang beschäftigt werden.

Das Personalentwicklungskonzept mit systematischer Stärkung der mittleren Führungsebene wird dazu beitragen, in ausreichendem Maße Führungskräftenachwuchs zu generieren. Die berufsbildenden Schulen verfügen weitestgehend über moderne Räume, in denen lernfeldorien- tiertes, kompetenzorientiertes und individualisiertes Lernen ermöglicht und Förderkonzepte verwirklicht werden. Sie verfügen über eine Infrastruktur, die eine ganztägige Schulkultur er- möglicht und sind so ausgestattet, dass ein Lernen auf dem jeweils neuesten didaktischen Stand und – in Absprache mit den Praxispartnern – auf dem neuesten fachlichen Stand stattfin- den kann. Für moderne digitale Lehr-/Lernmethoden und nicht zuletzt aktuell in der Corona- Pandemie für hybride Lernformate bzw. ein Lernangebot im Distanzunterricht, werden die Schu- len bedarfsgerecht mit einer IT-Infrastruktur und digitalen Endgeräten ausgestattet. Es sind da- mit die Voraussetzungen geschaffen, dass die berufsbildenden Schulen Orte sind, an denen alle Beteiligten mit Freude und Erfolg arbeiten und lernen können.

7. Prognosebericht

7.1 Künftige Entwicklungen des HIBB in 2021 und 2022

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 sind folgende Handlungsschwerpunkte vorgesehen:

Hierzu gehören Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ergebnis-, Prozess- und Struktur- qualität in der HIBB-Zentrale:

· Die Schulverwaltungssoftware DiViS an berufsbildenden Schulen wird eingeführt.

Dafür wird der Rolloutprozess (Test- und Produktionsbetrieb) von DiViS unter Einbin- dung der HIBB-Schulen fortgesetzt.

· Das HIBB-Haushaltswesens wird weiterentwickelt: Der elektronische Rechnungseingang wird in Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde eingeführt. Das HIBB beteiligt sich aktiv am Enterprice-Ressource-Planning (ERP)-Projekt 4.0 der Finanzbehörde SAP-HANA. Eine Budgetierung und Kostenleistungsrechnung wird ab 2022 eingeführt.

· In der Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur (JBA) wird ein integriertes Datenbanksystem für die JBA für einen rechtskreisübergreifenden Datenaustausch in elektronischer Form entwickelt und aufgebaut. Hierdurch sollen Prozesse in der JBA digital, effizienter und effektiver gestaltet werden.

Im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung werden folgende prioritäre Maßnahmen verfolgt:

· Die Inklusion in der beruflichen Bildung wird im Regelsystem implementiert. Dazu werden berufsbildende Schulen und deren Bildungsangebote schrittweise inklusiv gestaltet, inklusive (digitale) Lernsettings ausgestaltet, Unterstützungsangebote ausgebaut, Inklusionsbeauftragte regelhaft geschult und eine Beratungs- und

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· Die Schulsozialarbeit an den berufsbildenden Schulen in Hamburg wird entwickelt.

Dabei sollen schulische Beratungsaktivitäten von der Zentrale koordiniert und mit unterstützenden schulexternen Beratungseinrichtungen verzahnt werden. Der Prozess wird wissenschaftlich begleitet.

· In einer zukünftigen „Hamburger Servicestelle für Qualität der Berufsorientierung“

(HSQB) sollen alle Maßnahmen, Bildungsangebote und Aktivitäten zum Thema Berufsorientierung (BO) konzeptionell und finanziell unter einer gemeinsamen Leitung der BSB und des HIBB in enger Kooperation mit der JBA gebündelt werden.

· Mit dem Ziel der studienintegrierenden Ausbildung nimmt die „Berufliche Hochschule Hamburg“ zum Wintersemester 2021/22 ihren Studienbetrieb auf. Dafür werden Ko- operationen insbesondere im Bereich der Verwaltungsaktivitäten (z. B. Unterstützung im Haushaltswesen) entwickelt und umgesetzt. Im Rahmen des BMBF-geförderten Projektes „InnoVET-tQM“ wird ein trilaterales Qualitätsmanagementsystem (tQM) über vier Jahre (11/2020–10/2024) aufgebaut, das die systematische Verzahnung der drei Lernorte Betrieb, Hochschule, Berufsschule unterstützt.

Im Bereich der Digitalisierung in der beruflichen Bildung werden an den Schulen und der HIBB-Zentrale folgende Teilziele bearbeitet:

· Eine Strategie zur Digitalisierung in der beruflichen Bildung wird schrittweise umgesetzt. Unter anderem werden an drei Modellschulen in Kooperation mit den Partnern der Lernortkooperation digitale Basiskompetenzen im jeweiligen Berufsfeld ermittelt mit dem Ziel, diese in den Bildungsplan und geeignete Lernsituationen zu integrieren. Für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf werden barrierefreie, digitale Lernsettings geschaffen. IT-Plattformen zur Unterstützung der Digitalisierung in der beruflichen Bildung werden hinsichtlich ihrer Verwendung geprüft, implementiert und weiterentwickelt (LMS, Cloud-Lösungen, Messenger…)

· In der HIBB-Zentrale werden IT-Unterstützungsstrukturen und Serviceangebote für die berufsbildenden Schulen weiterentwickelt.

Die wesentlichen Inhalte im Bereich der Weiterbildung und außerschulischen Berufsbildung sind:

· Ein online-Antragsverfahren für die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförde- rungsgesetz (AFBG) wird eingerichtet. Ein Forschungsvorhaben zu entscheidungsre- levanten Aspekten für Weiterbildungsabstinente bzw. Bildungsferne in ausgewählten Gebieten im Rahmen des Rahmenprogramms Integrierte Stadtentwicklung (RISE) wird umgesetzt.

Darüber hinaus sollen Brücken in den Ausbildungsmarkt weiterentwickelt werden.

7.2. Entwicklung der Erlöse und des Kostendeckungsgrades

Durch die sehr frühe Einführung des Kaufmännischen Rechnungswesens wurde das HIBB in die Lage versetzt, Geschäftsvorfälle nach einem neuen abgestimmten Kontenplan differenziert und vollständig buchen zu können. Mit der Integration des Haushaltes des Geschäftsbereiches HI 4 in den Wirtschaftsplan des HIBB wird ab 2021 die Erlös- und Kostenstruktur des HIBB we- sentlich erweitert. Damit sind wichtige Grundlagen gelegt, um in den nächsten Jahren fundierte Aussagen zur Entwicklung der Erlöse und des Kostendeckungsgrades treffen zu können.

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7.3. Ergebnisprognose

Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet das HIBB mit höheren Leistungsentgelten entsprechend dem Wirtschaftsplanentwurf 2021/2022 von rund 24,0 Mio. EUR. Es wird schon allein aufgrund höherer Zuschlagsätze für Versorgung und des erzielten Tarifabschlusses – von einer weiteren starken Steigerung des Personalaufwandes ausgegangen. Gemäß Wirtschaftsplanentwurf 2021/2022 erwartet das HIBB für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 21,7 Mio. EUR. Es sind Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 14,2 Mio. EUR geplant, so dass sich ein geplanter Bilanzverlust in Höhe der geplanten Abschreibungen von 7,5 Mio. EUR ergibt.

Hamburg, den 29.03.2021 Die Geschäftsführung

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