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Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 11. Jahresbericht Informationsfreiheit

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B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1511

Landtag (zu Drs. 19/973 und zu 19/1214)

19. Wahlperiode 05.02.18

Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit

11. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und Stellungnahme des Senats

I. Bericht

Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 05.04.2017 den Elften Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 10.03.2017 (Drucksache 19/973) und in ihrer Sitzung am 21.09.2017 die dazu erfolgte Stel- lungnahme des Senats vom 29.08.2017 (Drucksache 19/1214) an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung.

Der Ausschuss stellte bei den nachfolgend aufgeführten Punkten des 11. Jah- resberichts Beratungsbedarf fest:

Ziff. 2.1 Umsetzungspflichten nach dem Bremischen Hochschulgesetz und gesetzgeberischer Änderungsbedarf

Ziff. 2.2 Drittmittelverträge über die Lehre an Hochschulen

Ziff. 2.4 Veröffentlichung von Verträgen der öffentlichen Hand im Trans- parenzregister

In seiner Sitzung am 22.11.2017 erörterte der Ausschuss die beratungsbedürf- tigen Punkte mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfrei- heit und mit den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Hochschulen und des Ressorts.

Bei der Beratung der Ziffer 2.1 - Umsetzungspflichten nach dem Bremischen Hochschulgesetz - ist deutlich geworden, dass es hinsichtlich der Frage, wann Drittmittelprojekte in den Forschungsdatenbanken zu veröffentlichen sind, un- terschiedliche Auffassungen gibt. Während die Universität bisher ihre Daten- bank nur zweimal im Jahr zu festen Stichtagen aktualisiert und nur bereits abgeschlossene Projekte dort einstellt, hält die Landesbeauftragte für Informa- tionsfreiheit dies mit dem gesetzgeberischen Willen für nicht vereinbar und for- dert, auch laufende Projekte in den Datenbanken abzubilden. Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Universität einen zeitlichen Wettbe- werbsvorteil für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wünscht und deshalb von der Einstellung noch laufender Projekte in die Datenbank bisher absieht. Der Ausschuss ist dennoch der Auffassung, dass hier ein Mittelweg gefunden werden muss, um sowohl dem Wettbewerbsinteresse der Forscherin- nen und Forscher als auch dem Transparenzinteresse Rechnung zu tragen. Ins- besondere bei längerfristigen Projekten sollte der mit einer Veröffentlichung nicht bis zum vollständigen Abschluss gewartet werden, sondern ein früherer

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geeigneter Zeitpunkt für die Veröffentlichung gefunden werden, zumal die Be- schreibung der Projekte in der Datenbank in der Regel nicht sehr detailliert erfolgt.

Die Veröffentlichung von Drittmittelverträgen über Forschung auf der jeweili- gen Homepage der Hochschule und die Veröffentlichung von Drittmittelverträ- gen über Lehre im Transparenzportal führt in der Praxis teilweise zu Schwierigkeiten bei der Auffindbarkeit der Verträge, zumal auch eine Abgren- zung nicht immer eindeutig möglich ist (Ziff. 2.2). Sowohl der Ausschuss als auch die Senatorin für Wissenschaft und die Hochschulen haben daher den Vorschlag begrüßt, nicht nur forschungsbezogene, sondern künftig auch lehr- bezogene Verträge auf den Webseiten der Hochschulen zu veröffentlichen, da dies der Ort ist, an dem Interessierte zuerst nach Informationen suchen.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Veröffentlichung von Verträgen der öffentli- chen Hand im Transparenzregister (Ziff. 2.4) nur langsam voranschreitet und bei den wenigen, bereits veröffentlichten Verträgen zudem weite Teile ge- schwärzt sind, was den Informationsgewinn erheblich mindert. Die Landesbe- auftragte für Informationsfreiheit hat deutlich gemacht, dass die Ressorts nach ihrer Einschätzung noch Unterstützung bei der Bearbeitung und Leitlinien zur Veröffentlichung von Verträgen benötigen, um bei rechtlichen Fragen und Ab- grenzungsfragen eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben. Die Bereit- schaft und der Wille, Verträge zu veröffentlichen, sind aber vorhanden. Vor diesem Hintergrund geht der Ausschuss davon aus, dass sich die Anzahl der veröffentlichten Verträge nach Erarbeitung der entsprechenden Leitlinien deutlich erhöhen wird.

II. Beschlussempfehlung

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den Bericht des Ausschusses für Wissen- schaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kenntnis.

Susanne Grobien Vorsitzende

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