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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 33. Jahresbericht

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/290 Landtag (zu Drs. 17/1708 und 18/37) 18. Wahlperiode 07.03.2012

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011 (Drs. 17/1708) und zur Stellungnahme des Senats vom 23. August 2011 (Drs. 18/37)

I. Bericht

Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 11. Mai 2011 den

33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 25. März 2011 (Drucksache 17/1708) an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten und in ihrer Sitzung am 28. September 2011 die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 23. August 2011 (Drucksache 18/37) an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung.

Der Ausschuss stellte bei den nachfolgend aufgeführten Punkten des 33. Jahresberichts Beratungsbedarf fest:

Ziffer 3.2 Amtsniederlegungen bei behördlichen Datenschutzbeauftragten Ziffer 4.1.1 Verwaltungs-PC

Ziffer 5.8 Stopp der Jugendgewalt Ziffer 5.14 Datenschutz in Sportvereinen

Ziffer 14.1.1 Videoüberwachung von Gewahrsamszellen

Ziffer 14.1.2 Polizeiliche Videoüberwachung bei Versammlungen

In seiner Sitzung am 16. November 2011 erörterte der Ausschuss die beratungsbedürftigen Punkte mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Ressorts.

Zu den einzelnen Punkten nimmt der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit wie folgt Stellung:

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Ziffer 3.2 Amtsniederlegungen bei behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Position des Datenschutzbeauftragten beim Stadtamt wieder besetzt ist, allerdings mit einem Mitarbeiter aus einer anderen Behörde, der diese Aufgabe zusätzlich übernimmt.

Aus Sicht des Ausschusses ist dies keine zufriedenstellende Situation und kann nur eine befristete Übergangslösung darstellen, auch wenn diese rechtlich zulässig ist. Behördliche Datenschutzbeauftragte nehmen eine wichtige Aufgabe in den Ämtern und Dienststellen wahr und sollten aus der Dienststelle selbst kommen.

Grundsätzlich appelliert der Ausschuss an die vorgesetzten Ämter und Dienststellen, ihre Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stärker zu unterstützen. Die Funktion der behördlichen Datenschutzbeauftragten muss wert geschätzt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten motiviert werden, diese wichtige Aufgabe in der eigenen Dienststelle zu übernehmen.

Ziffer 4.1.1 Verwaltungs-PC

Der Ausschuss hat sich berichten lassen, dass die Einführung des Verwaltungs-PCs eine erhebliche Veränderung der Infrastruktur bedeutet und dadurch neue Sicherheitsrisiken entstehen, die datenschutzrechtlich bewertet und bei der Gestaltung der Infrastruktur berücksichtigt werden müssen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat in ihrem Bericht die aus ihrer Sicht notwendigen Erfordernisse aufgelistet und deutlich gemacht, dass eine umfassende Risikoanalyse und ein Sicherheitskonzept unerlässlich seien.

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die für das Projekt zuständige senatorische Dienststelle diese Anmerkungen berücksichtigen und versuchen wird, die aufgezeigten Probleme im Vollzug des Projekts zu lösen.

Der Ausschuss hat den Eindruck gewonnen, dass alle am Projekt Beteiligten den Datenschutz sehr ernst nehmen. Zudem ist mit Dataport ein öffentlich-rechtlicher Dienstleister gewählt worden, der über ein Sicherheitsmanagement verfügt und die im Datenschutz vorgeschriebenen Standards gewährleistet.

Ziffer 5.8 Stopp der Jugendgewalt

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass es zur Zeit noch kein sicheres Verfahren gibt, um Daten auf elektronischem Wege sicher von der Polizei zur Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Die Übermittlung der Akten von einer Dienststelle zur anderen erfolgt daher per Hand.

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Der Ausschuss sieht dies Verfahren als problematisch an, da keine Revisionssicherheit gewährleistet ist. Solange eine sichere Übermittlung auf elektronischem Wege nicht gewährleistet sein, muss somit ein anderes Verfahren gefunden werden.

Der Ausschuss fordert die beteiligten Dienststellen daher auf, auf organisatorischem Wege eine andere Lösung zu finden, die Revisionssicherheit gewährleistet.

Ziffer 5.14 Datenschutz in Sportvereinen

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Sportvereine auf die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen worden sind und sich bereit erklärt haben, künftig sensibler mit ihren Daten und denen ihrer Mitglieder umgehen.

Ziffer 14.1.1 Videoüberwachung in Gewahrsamszellen

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass derzeit keine Videoüberwachung der Gewahrsamszellen geplant ist, da für eine solche Maßnahme im bremischen Recht keine Rechtsgrundlage existiert.

Ziffer 14.1.2 Polizeiliche Videoüberwachung bei Versammlungen

Der Ausschuss hat sich berichten lassen, dass verschiedene Verwaltungsgerichte in neueren Entscheidungen die anlasslose Videoüberwachung von friedlichen Versammlungen für unzulässig erklärt haben. Der Ausschuss geht davon aus, dass der Polizei Bremen diese Entscheidungen bekannt sind und sie diese Grundsätze befolgt.

Bremen hat bisher noch kein eigenes Versammlungsgesetz verabschiedet, sondern es gilt weiterhin das alte Versammlungsgesetz des Bundes. Es bleibt daher abzuwarten, in der welcher Form die Befugnisse der Polizei zur Videoüberwachung von Versammlungen in einem neuen Versammlungsgesetz künftig geregelt werden.

II. Antrag

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit bei.

Silvia Schön (Vorsitzende)

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