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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 35. Jahresbericht

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1305)

Landtag (zu Drs. 18/805 und 18/1037)

18. Wahlperiode

11.03.2014

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 08. März 2013 (Drs. 18/302) und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2013 (Drs. 18/1037)

I. Bericht

Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 17. April 2013 den 35.

Jahresbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit vom 8.

März 2013 (Drucksache 18/805) und in ihrer Sitzung am 26. September 2013 die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 27. August 2013 (Drucksache 18/1037) an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung.

Der Ausschuss stellte bei den nachfolgend aufgeführten Punkten des 34. Jahresberichts Beratungsbedarf fest:

Ziffer 4.1 Sichere Administrationsumgebung Dataport

Ziffer 4.2 VISkompakt – Zentrales System zur elektronischen Aktenführung Ziffer 4.3 Verarbeitung von Daten im Zahlungsverkehr

Ziffer 4.4 BASIS.Bremen – Standardisierung der Infrastruktur

In seiner Sitzung am 4. Februar 2013 erörterte der Ausschuss die beratungsbedürftigen Punkte mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und einem Vertreter der Senatorin für Finanzen.

Zu den einzelnen Punkten nimmt der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit wie folgt Stellung:

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Der Ausschuss erwartet, dass zu den Verfahren, die Gegenstand der Ziffern 4.1 bis 4.4 sind, die entsprechenden Konzepte und Verfahrensbeschreibungen zeitnah vorgelegt werden. Der Ausschuss kritisiert, dass zunächst mit der Umsetzung der Verfahren begonnen wurde, ohne vorher ein belastbares Konzept zu haben. Die mit dieser Vorgehensweise verbundenen Probleme treten nunmehr deutlich zutage.

Zur Ziffer 4.1 ist der Ausschuss der Ansicht, dass eine Zentralisierung der IT grundsätzlich Vorteile hat. Allerdings muss weiterhin gewährleistet sein, dass die einzelnen Dienststellen als datenschutzrechtlich verantwortliche Stellen eine Kontrolle darüber haben, wo ihre Daten liegen und was mit diesen passiert. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass bei Dataport ausschließlich vertrauenswürdiges und verlässliches Personal beschäftigt wird und die Anzahl der Personen, die Zugriff auf die Daten haben, auf ein Minimum beschränkt wird. Der Einsatz von externen Dienstleistern von Dataport sollte ebenfalls eng begrenzt und strengen Regelungen unterworfen sein.

Der Ausschuss hat intensiv darüber beraten, welche Einteilung der Daten in Schutzstufen sinnvoll ist und wie diese Einteilung zu erfolgen hat. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einteilung der Daten in Schutzstufen von der jeweiligen Dienststelle in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erfolgen sollte.

Beim zentralen System zur elektronischen Aktenführung – VISkompakt – unterstützt der Ausschuss die Haltung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und hält eine Einteilung in Mandanten ebenfalls für sinnvoll. Für eine gemeinsame Bearbeitung von elektronischen Akten ist ein einziger Mandant aus Sicht des Ausschusses nicht unbedingt erforderlich. Die Möglichkeit der gemeinsamen Bearbeitung von Akten besteht auch bei mehreren Mandanten. Der Ausschuss erwartet in diesem Punkt von der Senatorin für Finanzen eine Einigung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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II. Antrag

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit bei.

Silvia Schön (Vorsitzende)

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