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Verfügung Nr. 70/2017 Übergangsverfahren in die Gymnasiale Oberstufe zum Schuljahr 2018/2019; Hier: Erfassung der Anmeldungen für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe, zum Beruflichen Gymnasium und zu Doppelqualifizierenden Bildungsgängen

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Aktie "Verfügung Nr. 70/2017 Übergangsverfahren in die Gymnasiale Oberstufe zum Schuljahr 2018/2019; Hier: Erfassung der Anmeldungen für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe, zum Beruflichen Gymnasium und zu Doppelqualifizierenden Bildungsgängen"

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28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung . Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Schulen des Sekundarbereichs I,

Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulen des Sekundarbereichs II der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich:

- Magistrat der Stadt Bremerhaven - Schulamt -

Verfügung Nr.70/2017

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer 238 T 0421 361 6550 F 0421 496 6550 E-Mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 24-20

Bremen, 20. Dezember 2017

Übergangsverfahren in die Gymnasiale Oberstufe zum Schuljahr 2018/2019

Erfassung der Anmeldungen für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe, zum Beruflichen Gymnasium und zu Doppelqualifizierenden Bildungsgängen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen Hinweise zum kommenden Übergangsverfahren in die Gymnasiale Oberstufe geben.

Die Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I geben den grünen Anmeldebogen zur Gymnasialen Oberstufe bis spätestens Montag, 12. Februar 2018 in der von ihnen zurzeit besuchten Schule ab. Anders verhält es sich bei den Schülerinnen und Schülern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine öffentliche Schule der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen besuchen. Diese geben ihren Anmeldebogen direkt bei der erstgewünschten Schule ab.

Die Schulen der Sekundarstufe I+II tragen aus den ihnen vorliegenden Anmeldebögen die Daten im Modul „GyO-Übergang“ im Schülerverzeichnis ein. Die Eingabe beschränkt sich dabei grundlegend auf die Schulanwahl (1. und 2. Wahl) mit den dazugehörigen Profilkombinationen, da ein Großteil der Daten aus dem Anmeldebogen bereits im Schülerverzeichnis vorhanden ist (Stammdaten der Schülerin bzw. des Schülers, Fremdsprachenabfolge, etc.).

Eine detaillierte Beschreibung über das Verfahren der Dateneintragung finden Sie unter folgenden Link:

http://svzdb.bildung.local/mediawiki_extern/index.php/GyO-%C3%9Cbergang

Sie finden die Anleitung auch im Schülerverzeichnis unter dem Menüpunkt Info/Hilfe -> Onlinehilfe/

Wiki. Im Wiki in Ihrem Internetbrowser klicken Sie unter dem Punkt Schülerverzeichnis auf den Link GyO-Übergang.

Das Modul „GyO-Übergang“ ist für die Eingaben ab sofort freigeschaltet.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise und Termine:

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• Die Anmeldebogen dürfen nur vollständig ausgefüllt angenommen werden (erstgewünschte und zweitgewünschte Schule ist anzugeben!).

• Letzter Eingabetermin ist der 13. Februar 2018, 12.00 Uhr – dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, weil das System danach zur zentralen Aufbereitung gesperrt wird.

• Die grünen Original-Anmeldeformulare müssen unabhängig von der elektronischen Erfassung auch weiterhin auf dem Postweg an die erstangewählten Gymnasialen Oberstufen weitergeleitet werden.

• Nach Festlegung der schulweisen Kapazitäten (etwa Mitte Februar) verläuft das Aufnahmeverfahren in der gewohnten zeitlichen Abfolge in den jeweiligen Oberstufen (Aufnahmen/Umverteilungen und Beratungen von Schülerinnen und Schülern).

• Die Zuweisungskonferenz der Gymnasialen Oberstufen findet am Montag, 12. März 2018, statt.

• Die Versendung der Aufnahmebescheide an die Schülerinnen und Schüler durch die Schulen, erfolgt in dem Zeitraum vom 13. - 16. März 2018.

Für Fragen steht Ihnen der Unterzeichner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

Anlage:

Zeitlicher Ablaufplan

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