3.3
Betriebliche Produktionsfaktoren
Betriebliche Produktionsfaktoren
Elementare Faktoren Dispositive Faktoren
Arbeit Betriebs-
mittel Werk-
stoffe Betriebs-
führung Planung Organi-
sation Control- ling Unternehmensführung= Management (Analyse der
Betrieblichen Abläufe und deren Optimierung) Management:
- High Management <Vorstandsebene>
entscheidet unter: vollkommener Unsicherheit / langfristige Entscheidungen
globale Ziele: Gewinn, Unternehmenserhalt
- Middle Management <Abteilungsleiter>
entscheidet unter: Unsicherheit / mittelfristige Entscheidungen
strategische Ziele: Gewinn, Marktanteil
- Low Management <Meister, Vorarbeiter>
entscheidet unter: Sicherheit / kurzfristige Entscheidungen
operative Ziele: optimale Produktionsmenge
3.3.1 Menschliche Arbeitsleistung
Mit dem Begriff „Arbeit“ beschreibt man den Einsatz der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Menschen zur Realisierung der betrieblichen Zielsetzungen.
3.3.1.1 Bestimmungsfaktoren
Die menschliche Arbeitsleistung hängt ab von
a) der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit
körperliche Konstitution (Kraft, Ausdauer, Gesundheit)
Ausbildung (theoretische, praktische)
Berufserfahrung (Alter, Firmenzugehörigkeit)
Begabung (Kreativität, Innovationskraft)
soziale Kompetenz (Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Kompromissfähigkeit) b) dem Leistungswillen.
Personalauswahl
Stellenausschreibung
„Richtiger Mitarbeiter am richtigen Platz“
Personalentwicklung
Karriereplan
Berufliche Weiterbildung (Seminare,...)
Ergebnis: „Beförderung“
Arbeitsbedingungen
Betriebsklima („Mobbing“)
Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsplatzbeschreibung (Inhalt, Kompetenzbereich)
Entgelt: „Leistungsgerechte Entlohnung“
Lob und Tadel
3.3.1.2 Arbeitsgestaltung
Die Arbeitsgestaltung verfolgt zwei gleichrangige Ziele:
(1) eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen
(2) eine den Ertrag des Betriebs steigernde Gestaltung des Arbeitssystems.
Die theoretischen Grundlagen liefern die Arbeitswissenschaften. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei Arbeitsstudien.
In Deutschland werden diese Studien insbesondere von dem 1924 gegründeten Vereins REFA durchgeführt.
Zur Geschichte von REFA:
1924 Gründung des „Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung“ REFA ab 1934 Reichsausschuß für Arbeitsstudien REFA
seit 1946 Verein für Arbeitsstudien REFA - e.V.
Arbeitsstudien umfassen heute Verfahren für
rationelle Arbeitsgestaltung
(z. B. Bewegungsstudien, Arbeitsablaufstudien, Arbeitsplatzstudien)
Leistungsvorgaben mittels Arbeitszeitstudien, Belastungsstudien und Leistungsstudien
Arbeitsbewertung.
a) Regelungen der Arbeitszeit
Bei der Festlegung der Arbeitszeiten muß ein Kompromiss gefunden werden zwischen den Interessen des Betriebs und den darin arbeitenden Menschen.
Dabei sind insbesondere gesetzliche Vorschriften zu beachten:
Arbeitszeitordnung
Gewerbeordnung
Bundesurlaubsgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Mutterschutzgesetz
Schwerbeschädigtengesetz
Unfallverhütungsvorschriften.
800 1200 1600 1. Max.
1100 - 1130 2. Max.
1400 - 1500
Zeit
GZ GZ
Kernzeit
Bei der Verteilung der Arbeitszeit auf den 24-Stunden-Tag sind vor allem zwei Punkte wichtig:
1. Der Zeitpunkt des Beginns der Arbeit
2. die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen.
b) Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsraum (Licht, Luft,...)
Gestaltung der Betriebsmittel
Betriebsklima „Coperate Identity“ (Zugehörigkeitsgefühl, Wir - Gefühl) - Betriebsfeste
- Sportveranstaltungen - Werkszeitung
- Mitarbeitergespräche
c) Arbeitszeitmodelle „Gleitende Arbeitszeit“
700 900 1500 1800
Ziel: - Anpassung an die persönlichen Lebensgewohnheiten - höhere Leistung
Überzeitverrechnung:
(1) Ausgleich mit Unterzeit (2) Gleithalbtag, Gleittag
(3) „Überzeitkonto“ unter Umständen verrechenbar bis hin zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit
(4) Überzeitbezahlung (abhängig von der Zustimmung des Betriebsrats) (5) „Verfall“
3.3.1.3 Arbeitsbewertung
Ziel: Festlegung des Schwierigkeitsgrades der Arbeit (objektive Bewertung)
Voraussetzung einer adäquaten Entlohnung ist es, eine Staffelung der einzelnen Tätigkeiten in einem Betrieb nach dem Schwierigkeitsgrad durchzuführen. Dies ist Aufgabe der Arbeitsbewertung. Sie geht von bestimmten Anforderungen aus, die eine Arbeitsverrichtung an einen arbeitenden Menschen stellt.
Methoden der qualitativen Analyse von Arbeit:
(1) Die summarische Methode bewertet die Arbeitsverrichtung als Einheit, d.h. es wird eine Gesamtbeurteilung der Schwierigkeit der Tätigkeit vorgenommen. Die einzelnen Anforderungsarten werden global berücksichtigt.
Leistung
(2) Die analytische Methode erfaßt für jede Arbeitsverrichtung die einzelnen
Anforderungen. Für jede Anforderung wird eine Wertzahl ermittelt und die Summe dieser Wertzahlen (w) ergibt den Arbeitswert (AW) der Verrichtung.
i
w
AW für i = 1, ..., n = Anfoderungskriterien „Eingruppierung in Lohngruppen“
Beispiel: Lohngruppe AW
1 0 – 5
2 6 – 8
: :
10 45 – 50
Anforderungskatalog: (Grundlage bildet das „Genfer Schema“ von 1950)
Hauptanforderungsarten Untermerkmale
Genfer Schema REFA
A.. Können I. Geistige Anforderungen 1.
2. Fachkenntnisse Nachdenken II. Körperliche Anforderungen 3.
4.
5.
Geschicklichkeit Muskelbelastung Aufmerksamkeit
B. Belastung III. Geistige Belastung
IV. Körperliche Belastung
C. Verantwortung V. Verantwortung 6.
7.
8.
Betriebsmittel und Produkte
Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeitsablauf
D. Arbeitsbedingungen VI. Arbeitsbedingungen 9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Temperatur Nässe Schmutz Gas, Dämpfe
Lärm, Erschütterung Blendung, Lichtmangel
Erkältungsgefahr, Arbeiten im Freien Unfallgefährdung
3.3.1.4 Arbeitsentgelt
Die Arbeitswerte legen die Relationen zwischen den Schwierigkeitsgraden und damit die relativen Lohnhöhen fest. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen nun die absoluten Geldwerte für die Entlohnung aushandeln.
3.3.1.4.1 Hauptformen der Entlohnung:
(1) Zeitlohn (Stundenlohn / Monatsgehalt)
(2) Akkordlohn (Grundakkord + Akkordzuschlag) (3) Prämienlohn (Grundlohn + Prämie).
Zu (1) Zeitlohn:
Zeitlohn bezeichnet eine Entlohnung nach der Dauer der Arbeitszeit.
Arbeiter Angestellte
„Stundenlohn“ „Monatslohn“
(DM / Std.) (DM / Monat)
mit überwiegend mit überwiegend
körperlicher Arbeit geistiger / verwaltungs- bezogener Arbeit
Anwendungsbereiche:
für Tätigkeiten mit schwer meßbarer Leistung
Beispiel: Bürotätigkeiten
Leistungsfunktionen
Tätigkeiten mit hoher Präzision („Qualitätssicherung“)
Tätigkeiten mit unregelmäßigen Wartezeiten („Pförtner“) Beispiel:
Stundenlohn 12,-DM, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück Leistungsgrad LG = Istleistung * 100 (%)
Normalleistung°
° durchschnittliche Leistung eines durchschnittlich qualifizierten Arbeiters / Angestellten aufgrund von REFA – Studien
Für den Betrieb sind zwei Fragen interessant:
a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?
b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?
Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten
80 % 8 12,- 1,50
100 % 10 12,- 1,20
120 % 12 12,- 1,-
Stück DM / Std. DM / Stück
LG LG 12,-
80 100 120 80 100 120
Vorteile: - einfache, verständliche Abrechnung - Schonung von Mensch und Maschine - wenig Qualitätsrisiken
Nachteile: - keine Leistungsanreize
- Trend: Anpassung an die schlechteste Leistung
- Unternehmer trägt alleine das Risiko von Minderleistung Problemlösung: „Jährliche Lesitungszulagen“ zum Zeitlohn
Grundlagen: Jährliche Leistungsbeurteilung durch den direkten Vorgesetzten nach festgelegten Leistungskriterien ( analytische Methode)
Vorlage der Leistungsbeurteilung dem Betroffenen mit Unterschrift und gegebenenfalls Möglichkeit der Stellungnahme
Recht auf Einspruch „Betriebsrat“
Leistungszulage, z.B. - nur 1/3 (max.) aller Mitarbeiter betreffen ( kein Gießkannenprinzip)
- Mindestbetrag (100,- DM/Monat) Zu (2) Akkordlohn:
Akkordlohn bezeichnet eine Entlohnung nach dem mengenmäßigen Ergebnis.
Vorteile: - leistungsbezogene Bezahlung - starker Anreiz für höhere Leistung
- Stücklohn ist konstant bessere Kalkulationsmöglichkeit des Produktpreises
Der Akkordlohn wird aus drei Komponenten ermittelt:
(1) dem ( tariflich ) garantierten Mindestlohn (Normalleistung bei LG = 100%) (2) dem Akkordzuschlag (für die anspruchsvolle Arbeit im Sinne der Akkordarbeit) (3) der Normalleistung (in Stück pro Zeiteinheit).
Beispiel:
DM / Std. DM / Stück
1,50 1,20 1,-
Tarifl. Mindestlohn 12,-DM, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück
Tarifl. Mindestlohn 12,- DM / Std.
Akkordzuschlag (z.B. 20%) 2,40 DM / Std.
Akkordrichtsatz 14,40 DM / Std.
. / 44 , . 1 / 10
. / 40 ,
14 DM Std
Std Stück
Std DM tung
Normalleis tsatz Akkordrich
Stücklohn
Für den Betrieb sind wieder zwei Fragen interessant:
a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?
b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?
Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten
80% 8 14,40* 1,80
90% 9 14,40* 1,60
100% 10 14,40 1,44
110% 11 15,84 1,44
120% 12 17,28 1,44
130% 13 18,72 1,44
140% 14 20,16 1,44
* inklusive Akkordzuschlag als Mindestlohn
Probleme:
DM / Std. DM / Stück
20,16
14,40
100% 140%
LG
1,44 1,80
80% 100%
LG
- Gruppenakkord wird durch die schlechteste Einzelleistung bestimmt (
Austausch, Ersatz)
- Maschinenabhängigkeit, dh. Akkord ist von der Maschine vorgegeben
- Physische / psychische Belastung der Mitarbeiter ( hoher Krankenstand) ( Wechselarbeit)
- Unfallgefahr, Qualitätsprobleme ( strenge Qualitätskontrolle)
- Maschinenstörung ( garantierter Mindestlohn) Zu (3) Prämienlohn:
Die zunehmende Automatisierung der Produktionsprozesse bedingt, daß die Arbeitnehmer das mengenmäßige Ergebnis immer weniger beeinflussen können.
Der Prämienlohn setzt sich aus einem vereinbarten Grundlohn und der Prämie zusammen, deren Höhe auf objektiv und materiell feststellbaren Mehrleistungen des Arbeitnehmers beruht.
Beispiele für Prämien:
Qualitätsprämien a)
Ersparnisprämien b) „Ersatzkriterien“ für Mengenleistung
Nutzungsgradprämien
Mengenausbringung c).
Prämiengrundlagen:
a) Ist – Ausschussquote Planausschussquote
b) Sonderfall: Sonderprämie im Rahmen des „betrieblichen Vorschlagswesens“ zur Kosteneinsparung
Ist – Auftragszeit Plan – Auftragszeit Ist – Rüstzeit Plan – Rüstzeit
Allgemein:
c) Ist – Ausbringungsmenge Plan – Ausbringungsmenge Prämie: bezogen auf Schicht / Monat.
Höhe: ca. 1/3 – 2/3 der Kosteneinsparung wird als Prämie der Arbeitnehmer weitergegeben.
Istkosten Plankosten
Kürzungen
3.3.1.4.2 Beispiel für Lohn-/Gehaltsabrechnung
Arbeitnehmer Bruttoentgelt Nettoentgelt
Arbeiter Bruttolohn Nettolohn
Angestellter Bruttogehalt Nettogehalt
Grundentgelt (Arbeitsvertrag, Arbeitsleistung)
+ Geldwert der Sachbezüge a)
+ Vermögenswirksame Leistungen (AG-Anteil) b)
= Bruttoentgelt
- Lohnsteuer c)
- Kirchensteuer d)
- Solidaritätszuschlag e)
- AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (50%) f)
=
- Nettoentgelt
Geldwert der Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen
= Auszuzahlendes Entgelt a) Geldwert der Sachbezüge
muß versteuert und der SozV unterworfen werden!
Beispiele: - billige Firmenwohnung
- Firmenwagen (Geldwert: 1% vom Listenpreis* monatlich) - Mitarbeiterrabatte (höhere)
- zinsloses AG - Darlehen b) Vermögenswirksame Leistungen (vL) nach dem Vermögensbildungsgesetz Anlageformen:
Arten Prämien
max./Jahr
jährl. staatliche Sparzulage
Sparfrist 1. Investment –
Sparvertrag 800,- 20%
(160,- DM) 7
2. Bausparvertrag* 936,- 10%
(93,60 DM) 7
3. Prämiensparvertrag 0 0 7
4. Kapital - LV 0 0 12
* zuzüglich Bausparprämie
Voraussetzungen für staatliche Sparzulagen:
1. Die Beiträge müssen direkt vom Arbeitgeber an eine Versicherung, Bank usw.
überwiesen werden.
2. zvE 35.000 Einzelsteuerpflichtige 70.000 Ehegatten (Splitting) 3. Lohnsteuerjahresausgleich
Sparzulage wird nur mit dem „Lohnsteuerjahresausgleich“ vom Finanzamt ausbezahlt!
c) Lohnsteuer (LSt)
Als Lohnsteuer bezeichnet man die Einkommensteuer auf „Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit“. (besondere Erhebungsform der Est)
Der Arbeitgeber entnimmt die zur Lohnsteuerberechnung relevanten Informationen der Lohnsteuerkarte.
Diese enthält Informationen über
Familienstand
Kinderzahl
Religionszugehörigkeit
Freibeträge (z.B. für Eigentumswohnung, 2. Wohnsitz am Arbeitsplatz, Arbeitsraum in eigener Wohnung, Berufsbekleidung)
Lohnsteuerklasse
1 – Alleinstehende (Ledige, Verwitwete, Geschiedene) 2 – Alleinstehende mit mindestens einem Kind
3 –
4 Verheiratete mit 3 + 5 (Haupt- + Nebeneinkommen) 5 folgender Wahl: 4 + 4 (bei 2 gleich hohen Einkommen) 6 – für weitere Beschäftigungsverhältnisse (2. Lohnsteuerkarte)
Mittels dieser Informationen ermittelt der Arbeitgeber die LSt anhand von
„Lohnsteuertabellen“ auf Basis des Bruttoentgelts.
d) Kirchensteuer (KiSt)
8 % (z. B. in Bayern) bzw. 9 % von der Lohnsteuer.
e) Solidaritätszuschlag (SolZ) 5,5 % von der Lohnsteuer.
LSt, KiSt, SolZ werden vom Arbeitgeber einbehalten und bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt.
f) Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoentgelt
Krankenversicherung ( 13,6% der gesetzlichen Krankenversicherung)
Arbeitslosenversicherung (6,5%)
Rentenversicherung (19,3%)
Pflegeversicherung (1,7%)
davon 50 % AN-Anteil (kürzt das Bruttoentgelt)
davon 50 % AG-Anteil (Lohnnebenkosten bzw. zusätzl. Personalkosten)
Beispiel: Gehaltsabrechnung eines Ledigen im April 2000.
1. Bruttoentgelt 4.900,- (100%)
2. Abzüge Finanzamt
2.1 LSt ( 19,5%) von 1. 955,-
2.2 KiSt (9%) von 2.1 86,-
2.3 SolZ (5,5%) von 2.1 53,-
vom Arbeitgeber ans Finanzamt - 1.093,- (22%)
3. Abzüge Sozialversicherung
3.1 KV (13,6%) von 1. 666,-
3.2 ALV (6,5%) von 1. 319,-
3.3 Rentenvers. (19,3%) von 1. 946,-
3.4 PfV (1,7%) von 1. 83,-
von Arbeitgeber an SozV 2.014,-
davon 50% Arbeitnehmer-Anteil - 1.007,- (21%)
4. Nettoentgelt 2.800,- (57%)
5. Vermögenswirksame Leist. (von AG an z.B. Bank) - 78,-
6. Auszahlung 2.722,- (55,4%)
3.3.1.5 Freiwillige soziale Leistungen
Freiwillige soziale Leistungen sollen den Leistungswillen des Arbeitnehmers positiv beeinflussen.
Beispiele:
Weihnachtsgeld
Betriebsrente unter Umständen im
Betriebssport Tarifvertrag
Vermögenswirksame Leistungen
Weiterbildung
Motive der Betriebe für freiwillige soziale Leistungen
Steigerung der Leistung der Arbeitnehmer
Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb
Werbeargument bei der Beschaffung von Arbeitnehmern
Steuerersparnisse
3.3.1.6 Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer Ziele:
Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch die Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung
Mitbestimmung und Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Formen der Erfolgsbeteiligung:
Darlehen
Stille Beteiligung
Belegschaftsaktien
Indirekte Beteiligung
3.3.1.7 Personalkosten des Arbeitgebers Personalkosten
100%
Bruttoentgelt
(laut Arbeitsvertrag)
80%
Personal- zusatzkosten
Nettoentgeld
60% gesetzliche
AG-Anteil zur SozV 50% (KV, ALV, RV, PfV)
Berufsunfallvers.
100%
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
gesetzl. Feiertage
tarifrechtliche
Vermögenswirk.
Leist. (AG-Anteil)
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Urlaub
freiwillige
Betriebsrente
Betriebskranken.
Kasse
Weiterbildung
kulturelle Veranst.
Essenszuschuß
3.3.2 Betriebsmittel
3.3.2.1 Begriff und Arten
Betriebsmittel sind Güter, die sich langfristig im Unternehmen befinden und beim Produktionsprozess genutzt werden. ( Aktiva der Bilanz)
Arten:
Grundstücke, Gebäude
Anlagen, Maschinen und Werkzeuge
Transport- und Büroeinrichtungen
Früher: Betriebsmittel waren Hilfsmittel zur Steigerung menschlicher Arbeitsleistung.
Heute: Betriebsmittel sind eigenständige Produktionsfaktoren; Mensch ist Einsteller und Kontrolleur.
Betriebswirtschaftliche Bedeutung:
(1) Kosten für Betriebsmittel > Kosten für Arbeit (2) Ziel: Optimale Ausnutzung der Betriebsmittel!
z.B. „Mehrschichtarbeit“, „Wochenendarbeit“
3.3.2.2 Kapazität und Kapazitätsauslastung
Die Kapazität ist Ausdruck für das Leistungsvermögen von Betriebsmitteln.
Sie gibt an, welche Menge an Leistungen z.B. eine Maschine in einer bestimmten Qualität innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erzeugen kann.
(Maßeinheit: z. B. Stück / Stunde).
Kapazität
technische Kapazität wirtschaftliche Kapazität
maximale Kapazität
begrenzt durch technische Konstruktion
ökonomische Kapazität
in der Regel kleiner als technische Kapazität
Minimierung der Kosten pro Stück!
Einflußfaktoren: - Energiekosten - Arbeitskosten
- Rüst- / Wartungskosten - Ausschusskosten
Kapazitätsausnutzungsgrad= Ist – Kapazität x 100 wirtschaftliche Kapazität
(auch Kapazitätsauslastung / Beschäftigung / Beschäftigungsgrad) Beispiel: „Stanzautomat“ mit technischer Kapazität = 1300 Teile / Std.
wirtschaftliche Kapazität = 1000 Teile / Std.
(1) Ist – Kapazität: 800 Teile / Std. Kapazitätsausnutzungsgrad = 80 %
„Unterbeschäftigung“
(2) Ist – Kapazität: 110 Teile / Std. Kapazitätsausnutzungsgrad = 110 %
„Überbeschäftigung“
3.3.2.3. Lebensdauer, Nutzungsdauer und Abschreibungen
Betriebsmittel werden über einen längeren Zeitraum (Monate, Jahre) genutzt und unterliegen der Abnutzung.
Die Lebensdauer (technische Nutzungsdauer) ist die Zeitspanne, in der z.B. eine Maschine in der Lage ist, einwandfreie Leistungen abzugeben.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer bestimmt sich nach ökonomischen
Gesichtspunkten, d.h. unter Kostenüberlegungen ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht, wenn vereinfacht gilt:
Stückkosten der Altanlage > Stückkosten der Ersatzanlage
Für Unternehmen besteht damit das Problem, die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Betriebsmitteln richtig zu schätzen und die Wertminderungen, die im Laufe der Zeit eintreten, zu erfassen.
Die Beträge zur Erfassung der Wertminderung nennt man Abschreibungen.
Abschreibungen im ökonomischen Sinne sind periodische Wertminderungen von Betriebsmitteln als Ausdruck der Verringerung des Nutzungspotentials in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Gründe für Wertminderungen (Abschreibungsursachen):
1. Technischer Verschleiß: (Regelfall) aufgrund von Nutzung / Gebrauch
2. Natürlicher Verschleiß: aufgrund von Verwitterung / Umwelteinflüssen, z.B. Rost 3. Wirtschaftlicher Wertverlust: aufgrund von technischen Fortschritt
4. Rechtliche Entwertung: Ablauf einer Lizenz, Umweltschutzvorschriften, z.B. keine TÜV - Zulassung
Abschreibungsarten
bilanzielle kalkulatorische
handelsrechtliche steuerrechtliche (HGB) (ESTG)
Handelsbilanz Steuerbilanz Kostenrechnung „rechtliche“ „ökonomische“
Abschreibungsbasis: (AK0 – RWn) (WBKn – RWn) da objektiviert u. nicht
manipulationsanfällig
Beispiel:
Kaufpreis / historische Anschaffungskosten AK0 1.200.000
Wirtschaftliche Nutzungsdauer ND n = 5 Perioden
(auch rechtlich zulässig) Abschreibungsmethode / Abschreibung Abt lineare Abschreibung
Restwert RWn 200.000
Wiederbeschaffungskosten WBKn 1.400.000
Abschreibungen:
Art der
Abschreibung 1 2 3 4 5 Summe
rechtlich 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 1.000.000 ökonomisch 240.000 240.000 240.000 240.000 240.000 1.200.000
rechtlicher: Abt = AK0 – RWn = 1.200.000 – 200.000 = 200.000 n 5
ökonomischer: Abt = WBKn – RWn = 1.400.000 – 200.000 = 240.000 n 5
um in n = 5 keine „Finanzierungslücke“ zu erhalten:
Abt + RWn = 1.200.000 + 200.000 = 1.400.000 = WBKn
Abschreibungsmethoden
lineare
a) degressive
b) progressive
c) leistungsmäßige
d) a) vergleiche Bsp.! Abt = konstant t = 1,...,n
b) Ab1 > Ab2 > ... > Abn
Bsp.: geometrische – degressive Abschreibung Abt = a * RBWt-1 wobei
a = Abschreibungssatz (%) = konstant RBWt-1 = Restbuchwert t-1
RBWt = RBWt-1 - Abt
a = 30%; rechtliche Abschreibung ; AK0 = 1.200.000 Ab1 = 30% * AK0 = 30% * 1.200.000 = 360.000
Ab2 = 30% * RBW1 = 30% * (1.200.000 – 360.000) = 252.000 Ab3 = 30% * RBW2 = 30% * (840.000 – 252.000) = 176.400
Ab4 = ... = 123.480
Ab5 = ... = 86.436
998.316
RBW5 = AK0 - Abt
= 1.200.000 – 998.316
= 201.684
c) Ab1 < Ab2 < ... < Abn steuerlich jedoch nicht zulässig!
d) Bsp.: PKW soll maximal 100.000 km genutzt werden ( = ökonomische Nutzungsdauer). Gesamtleistung L = 100.000 km
AK0 = 15.000 (Smart) Abt (leistungsmäßig) = Lt * AK0 = at * AK0
L
Ab1 = 25.000 * 15.000 = 25 % * 15.000 = 3.750 100.000
Ab2 = 20.000 * 15.000 = 20 % * 15.000 = 3.000 100.000
Ab3 = 15.000 * 15.000 = 15 % * 15.000 = 2.250 100.000
Ab4 = 25.000 * 15.000 = ... = 3.750 100.000
Ab5 = 15.000 * 15.000 = ... = 2.250 100.000
Ab = 15.000
RBW5 0
Verkauf in n = 3 zu VKP5 = 3.000
RW5 (VKP5) = 3.000 > RBW5 = 0 RWn > RBWn Gewinn
RWn < RBWn Verlust
RW5 – RBW5 = 3.000 Gewinn (Veräußerungsgewinn)
A Bilanz P A Bilanz P
RBW5 (Smart) Smart 100.000
0* Kasse 3.000
100.000 100.000 103.000 103.000
* 1,- DM als Erinnerungswert
leistungsmäßige Abschreibung ist rechtlich zulässig!
3.3.3 Werkstoffe
3.3.3.1 Begriff und Arten
Werkstoffe sind Güter, die sich kurz-/mittelfristig im Unternehmen befinden und beim Produktionsprozess verbraucht werden. ( Unternehmensverbuchung unter „Vorräte“) Arten:
Rohstoffe* = Hauptbestandteile von Produkten (Blech vom Auto)
Hilfsstoffe = Nebenbestandteile von Produkten (Schrauben)
Betriebsstoffe = Verbrauchsstoffe, die nicht in Produkte eingehen (Energie, Öl)
Halbfabrikate* = Bauteile von Produkten, eigengefertigte oder fremdbezogene (Tür, Motor,...)
* besonders werthaltig
Für Unternehmen stellen sich zwei (ökonomische) Fragen:
1. Wie gut werden die Werkstoffe ausgenutzt ? (Ausschuss, Abfall)
2. Wie lang ist die Zeitspanne zwischen Beschaffung des Werkstoffs und der Erstellung bzw. dem Verkauf des Fertigprodukts ?
(Kapitalbindung Kapitalkosten)
3.000 Gewinn
3.3.3.2 Werkstoffausbeute
Werkstoffausbeute = Materialeinsatz - Materialverluste
Ziel: Minimierung der Materialverluste!
(1) Materialverluste durch Ausschuss
Ausschuss = von Lieferanten bezogene oder eigengefertigte Teile entsprechen nicht den Mindestanforderungen (stofflich oder maßlich) und können nicht durch
kostengünstige Nacharbeit verwertbar gemacht werden.
Beispiele: - zu großes Bohrloch (Maßproblem)
- geforderte Temperaturbeständigkeit ist nicht erfüllt (Stoffproblem) Maßnahmen zur Auschussvermeidung
1. Qualitätsgrundsatz: Je früher Ausschuss erkannt wird, desto geringer sind die Ausschusskosten.
(a) Strenge Lieferantenauswahl
- nur solche mit Qualitätszertifikaten (z.B. ISO – Norm 2000) - Foderung: 100% - Qualitäts – Produkte!
(b) Qualitätskontrolle bei den Werkstoffbezügen (Einkauf) - 100% - Kontrolle z.B. bei Sicherheitsteilen
- Stichproben - Kontrolle
- Lieferung mit Prüfzertifikat, -protokoll (c) Qualitätskontrolle in der eigenen Fertigung
- am Arbeitsplatz (manuell, maschinell) - Prüfarbeitsplätze
- Stichprobenentnahme aus der laufenden Fertigung und Prüfung im Labor - Schlußprüfung am Ende des Fertigungsprozesses, unter Umständen mit Prüfzertifikat
2. Qualitätsgrundsatz: Qualität muß gefertigt und nicht erprüft werden!
(a) FMEA-Fehlermöglichkeits- und Einfluss-Analyse
- systematische Analyse des Fertigungsablaufs auf Fehlermöglichkeiten - spätester Eingriff aufgetretener Fehler
(b) Rationelle und technisch ausgereifte Produktionsverfahren.
- rechtzeitiger Einsatz von Altanlagen
- Schulung von Mitarbeitern im Sinne der Qualitätsfoderung - Qualitätsprämien aussetzen
- TQM – Total Quality Management
(2) Materialverluste durch Abfall
Abfälle sind geplante Materialverluste aufgrund der Produktkonstruktion bzw. des Fertigungsverfahrens.
Beispiele: - Stanzstreifen - Späne
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
- durch Optimierung der Konstruktion, des Fertigungsverfahrens - Bsp.: Schnittoptimierung in der Textilindustrie, Papierherstellung (3) Kostenaspekte bei Materialverlusten
überhöhter Materialverbrauch
zusätzliche Löhne und Betriebskosten Zusatzkosten
Entsorgungskosten
Unter Umständen Recycling und Kosteneinsparung!
3.3.3.3 Werkstoffdurchlaufzeit und Kapitalbindung
Da in den Werkstoffen erhebliches Kapital gebunden ist, müssen die Betriebe daran interessiert sein, die Werkstoffzeit möglichst gering zu halten.
Beispiel:
Monatsanfang 01.04.2000
Kauf von Schnittholz und Kleinteilen
10.000 DM
1 Woche Lagerung zu Lagerkosten
Raum- u. Personalkosten) 200 DM
1 Woche Fertigung zu Tischen
(Löhne, Maschinenkosten) 15.000 DM
2 Wochen Lagerung als Fertigerzeugnis 300 DM
Monatsende Verkauf an den Großhandel Verkaufspreis
Werkstoffdurchlaufzeit: (= Einkauf der Werkstoffe bis Verkauf der Fertigprodukte)
Kapitalbindung (DM)
25.500
Lagerkosten 25.200
Fertigungs- kosten 10.200
Lagerkosten 10.000
Materialkosten
max.
Kapital- bindung
1.4.2000 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche
„Werkstoff – Durchlaufzeit“
Maximale Kapitalbindung: = kommulierten Kosten während der Werkstoff – Durchlaufzeit
Beispiel: 10.000 + 200 + 15.000 + 300 = 25.500 (max.)
Näherungswert für die durchschnittliche Kapitalbindung und Kapitalkosten:
Praxis: KB = Monatsanfangswert + Monatsendwert 2
Beispiel: KB = 10.000,- + 25.500,- = 17.750 2
Kapitalkosten (KK) = KB * „Kapitalkostensatz“
Kapitalkostensatz (K) = gewichtete EK – Kosten + gewichtete FK-Kosten = Kostensatz für Gesamtkapital
In der Praxis wird die Kapitalbindung aufgeschlüsselt nach
Rohstoffen Beispiel: K = 12% p.a.
Fertigungsumlauf * werthaltige „Stoffe“ KK = 17.750 * 12% * 1/12
Fertigerzeugnissen. = 177,50 DM
* angearbeitete Halbfabrikate in der Fertigung, d.h. nicht im Lager
DLZ, KB, KK werden für die werthaltigen Stoffe differenziert verfolgt.
Maßnahmen zur Reduzierung der Kapitalkosten durch Verkürzung der Werkstoffdurchlaufzeiten:
1) JIT – Beschaffung (Just – in – time)
für werthaltige Fremdbezugsstoffe (Rohstoffe, fremdbezogene Halbfabrikate (Bauteile))
Reduzierung der Lagerkosten und Verkürzung der DLZ / KB / KK im „Eingangslager“
2) JIT – Produktion
nach Bedarf / Bestellung
Reduzierung der Lagerkosten und Verkürzung der DLZ / KB / KK im „Fertigerzeugnislager“
3) Abbau der Fertigungstiefe
d.h. bisher eigengefertigte Bauteile werden fremdbezogen
Reduzierung der Fertigungskosten und Verkürzung der DLZ / KB / KK Problem: Eigenfertigung versus Fremdbezug ?
4) Synchronisierung der Fertigung
d.h. Fertigung in einem „Fluss“
Reduzierung der Zwischenlagerkosten und Verkürzung der DLZ / KB / KK Problem: teure Anlageninvestitionen
Problem: Just in Time ist sehr streikanfällig – wenn Arbeiter des Lieferanten streiken, folgt auch Produktionsausfall aller nachfolgenden Betriebe… (=Schwerpunktstreik)
3.3.4 Betriebsführung (=dispositiver Faktor)
Oberstes Ziel eines Betriebes besteht darin, auf lange Sicht seinen Gewinn zu maximieren unter Beachtung der gegebenen Nebenbedingungen.
Um dieses Ziel zu realisieren, müssen die menschliche Arbeitskraft , die Betriebsmittel und die Werkstoffe optimal kombiniert werden. Dies ist Aufgabe der Betriebs- bzw.
Unternehmensführung. Sie plant, organisiert und kontrolliert den Einsatz dieser Produktionsfaktoren.
Methodisch wird diese Aufgabenerfüllung durch den systematischen Einsatz eines Management- bzw. Controlling-Systems erreicht.
Controlling (to control = steuern) ist
ein ganzheitlich orientiertes Führungskonzept
auf allen Führungsebenen anzuwenden
ein Steuerungsinstrument zur Erreichung der Unternehmensziele
ist nicht nur Kontrolle.
3.3.4.1 Controlling- bzw. Management-Funktionen 1. Zielsetzung
2. Planung
3. Entscheidung / Steuerung 4. Kontrolle / Abweichungsanalyse 5. Informationen / Kommunikation.
Diese Funktionen lassen sich in strategische und operative differenzieren:
Informa- tion
Zielset- zung
Planung
Entschei- dung Reali-
sierung Kontrolle
Funktionen strategisch operativ Zielsetzung
1. Schritt
notwendige Voraussetzung
grundlegend
langfristig
„Unternehmenserhaltung“
Bsp.: - Standortwahl für neues Produkt
- Erschließung neuer Märkte
umsetzungsorientiert
eher kurz- / mittelfristig
Gewinnerzielung /-maximierung Bsp.: Erweiterung der BMW-
Fertigung in R, Fertig- stellung Ende 2001
Planung
zielorientiert Planungshorizont ist offen, mindestens 5 Jahre
(langfristig)
unter Umständen nur
qualifizierte Planungsgrößen Bsp.: „Projektmanagement“
Arbeitskräfteangebot Infrastrukturanalyse
Planungszeitraum: „Planungs- jahr“ + 2 Vorausschaujahre (kurzfristig)
qualifizierte Planungsgrößen Bsp.: „Personalplan“ mit monatl.
Personalständen
Entscheidung / Steuerung
„Management“
Topmanagement (Vorstand, Geschaftsführung,
Unternehmensleitung)
Mittlere, untere Management (Werkleiter, Abteilungsleiter, Gruppenleiter)
Kontrolle/
Abweichungs- analyse
Ursachen- forschung
zukunftsorientiert
bei Bedarf, in der Regel jährlich
Bsp.: Wiedervereinigung
vergangenheitsorientiert
monatlich
Plan- / Ist – Vergleich
Verantwortliche
Abhilfemaßnahmen
Bsp.: monatl. Kostenabweichungen aus „Kostenrechnung“
„Kostensitzungen“ auf Abteilungs – Werksebene „Ergebnissitzungen“
auf Vorstandsebene Information/
Kommunikation
MIS Manage- ment-Informa- tions-System
Top down (von oben nach
unten) Bottom up (von unten nach
oben)
Informationsaufbereitung verdichtet auf entscheidungs- relevante Informationen
zeitnah (spätestens monatl.) häufig in „Kennzahlen“
Instrumente zur Erfüllung der Funktionen
Erfolgspotentialanalyse
Geschäftsfeldanalyse
(Finanzbuchführung)
Kosten- und Leistungsrechnung
Betriebliche Statistik
MIS
3.3.4.2 Entscheidungsträger im Unternehmen
Die in einem Betrieb anfallenden Entscheidungen werden entweder von den
Eigentümern oder den von den Eigentümern zur Unternehmensführung eingesetzten Führungsgremien (Geschäftsführung, Manager) gefällt.
Bsp: Führungshierarchie in einer Konzern-AG Beispiel – Siemens AG
1. Ebene Vorstand oberste Führungsorgan
1 2 ... n
2. Ebene Geschäftsbereich „Gebietsleiter“
GB1 GB2 GBn
Infineon-AG
Werk 1 Werk 2 ...
Regensburg
Abteilungsleiter Ab1 Ab2 Ab3 ...
„Gruppenleiter“
Gruppe 1 Gruppe 2 ...
1 n
Neben Eigentümern und Geschäftsführung gibt es einen dritten Faktor betrieblicher Willensbildung, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Die Forderung nach Mitbestimmung basiert auf
dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit
und dem Demokratieprinzip.
Formen der AN-Mitbestimmung:
betriebliche unternehmerische
Betriebsrat
Arbeitsdirektor im Vorstand / Geschäftsführung AN – Vertreter im Aufsichtsrat
Gesetzliche Regelungen:
Betriebsverfassungsgesetz (1952)
Mitbestimmungsgesetz für die Montanindustrie (1951)
Mitbestimmungsgesetz (1976) Betriebsverfassungsgesetz:
1.Geltungsbereich:
für alle Rechtsformen
ab 5 Arbeitnehmer
betriebliche Mitbestimmung
Auf Wunsch der Belegschaft muß ein „Betriebsrat“ gewählt werden.
Anzahl Arbeitnehmer Anzahl Betriebsratsmitglieder (davon freigestellt)
5-20 1
21-50 3
51-1000 11 (20)
1001-9000 31 (10)
für je weitere 3000 AN +2
Aufgaben des Betriebsrats:
Mitwirkungsrechte
Recht auf Information („Betreibsratgespräch“ zum Teil wöchentlich)
Recht auf Anhörung, Beratung, Verhandlung
Mitbestimmungsrechte bei allen sozialen Angelegenheiten
Aufhebung „Entscheidungsrechte“
Zustimmung/Veto unter Umständen „Einigungsstelle“ vor Gericht
Initiativrecht z.B.
Entlassungen und Einstellungen Information / Beratungsrecht
Personalbeurteilung Vetorecht
Überstunden Zustimmung :
„Sozialplan“ Information, Veto
2. Geltungsbereich:
KapG: GmbH, AG und KGaA (KG auf Aktien)
ab 500 Arbeitnehmer
unternehmerische Mitbestimmung
Der zu bildender Aufsichtsrat wird mit einem Drittel AN-Vertreter besetzt, die von den AN gewählt werden.
Arbeitnehmer - Vertreter
(Betriebsrat, Gewerkschaftler, AN)
Montan-Mitbestimmungsgesetz Geltungsbereich:
Montanindustrie (Bergbau, Eisen, Stahl)
Kapitalgesellschaften
ab 1000 Arbeitnehmer
unternehmerische Mitbestimmung
Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50% Anteilseigner- Vertreter sowie einem neutralen Mitglied.
Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen
Mitbestimmungsgesetz Geltungsbereich:
Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG
ab 2000 Arbeitnehmer
unternehmerische Mitbestimmung
Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50% Anteilseigner- Vertreter, die den Vorsitzenden wählen, der in Pattsituationen doppeltes Stimmrecht besitzt.
Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen 3.3.4.3 Führungsprinzipien
Autoritäre, direktive, patriarchalische Führung
Vorgesetzte entscheiden, Mitarbeiter sind Untergebene ohne Mitsprache- möglichkeit
Nachteile: - fehlende Motivation - keine Ideen
- keine Dynamik
- wenig Leistungsanreize
Kooperative Führung
2/3 Eigenkapi- talvertreter
1/3
Management by Participation : Untergeordnete Mitarbeiter werden vor einer Entscheidung durch den Vorgesetzten um ihre Meinung und ihren Rat gefragt.
(Oberbegriff) Unterformen:
Management by Delegation: Eindeutig definierte Aufgabenbereiche werden mit entsprechender Kompetenz und Verantwortung auf Mitarbeiter verteilt.
Mitarbeiter haben Entscheidungsspielräume
Management by Exception: die Führung beschränkt ihre Entscheidungen auf außergewöhnliche Fälle.
Angestellter Geschäftsführer darf Verträge bis z.B. 100.000,- DM frei entscheiden.
Management by Objectives : Vorgesetzter und Mitarbeiter erarbeiten einen Zielkatalog, den die Mitarbeiter in eigener Verantwortung realisieren sollen.
Zielsetzung / Planung wird gemeinsam festgelegt, jedoch den Weg zur Planerfüllung legt der Mitarbeiter fest.
Laissez-faire-Prinzip (völliger Verzicht auf Führung / Vorgaben)
zum Teil im Grundlagenforschungsbereich vorzufinden 3.3.4.4 Organisation Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Organisation ist betriebswirtschaftlich die festgelegte Ordnung in einem Unternehmen zur Erreichung der Unternehmensziele.
3.3.4.4.1 Aufbauorganisation (Hierarchie)
Die Aufbauorganisation definiert die organisatorischen Einheiten eines Unternehmens und stellt die hierarchische Beziehungen zwischen den organisatorischen Einheiten her.
1.Schritt: Aufgabenanalyse und Zerlegung der Unternehmensgesamtaufgabe in Teilaufgaben.
2.Schritt: Zusammenfassung von Teilaufgaben und Bildung von effizienten Organisationseinheiten
Unternehmensgesamtaufgabe
Teilaufgaben
Organsiations- einheiten
Rechnungs- stellung
Kalku- lation
Rechnungs- prüfung
Waren- einkauf
Lagerver- waltung
Rechnungs-
wesen Beschaffungs-
abteilung
Konfliktpotential
1. Grundtypen von Leitungssystemen:
Einliniensystem
Jede Organisationseinheit erhält von genau einer übergeordneten Stelle Anweisungen.
Vorteile: - klare Zuständigkeit Nachteile: - langer Informationsfluß - konfliktarm - schwerfällig für schnelle
Entscheidungen
- starke Beanspruchung der Instanzen
Mehrliniensystem
Jede Organisationseinheit erhält Weisungen von mehreren übergeordneten Stellen.
Vorteile: - kurze, schnelle Nachteile: - Überschneidung von Kommunikation Verantwortungsbereichen - schnelle Entscheidungen - Konfliktpotential
Stab-Linien-System
Das Stab-Linien-System entsteht durch Kombination eines Einliniensystems mit Funktionsstellen. Die Stabsstellen können bestimmte Funktionen übernehmen, haben in der Regel jedoch keine Weisungsbefugnis.
Werk-
leiter Zentral-
einkauf
Werk- einkauf
GF
Stab
W L
W L
W L
1 2
Assistent des GF
Assistenten
GF = Geschäftsführung, WL = Werkleitung
- Stäbe unterstützen die Organisationseinheiten, der sie beigeordnet sind
- Stäbe unterliegen auch den Weisungen übergeordneter Stäbe Funktionale Organisationsstruktur
Divisionale Organisationsstruktur (Spartenorganisation)
In Unternehmen mit sehr unterschiedlichen Produktprogrammen wird die Organisation meist an diesen Produkten ausgerichtet.
A: Kfz – Zulieferprodukte B: Haushaltsgeräte C: Investitionsgüter
Vorteile Nachteile
- klare Trennung bei heterogenen Produktbereichen in homogene
- Ergebnisabgrenzung durch „Profit Center“
(ökonomisch)
- unter Umständen rechtliche Abgrenzung durch „GmbH`s“, „AG`s“
- Doppelfunktionen
- hoher Bedarf an Führungskräften
GF 1. Ebene
F + E EDV Produk-
tion Vertrieb Personal Rechnungs-
wesen
2. Ebene
GF
A B C
F + E EDV F + E Prod. F + E Prod.
1. Ebene
2. Ebene
3. Ebene
Matrix-Organisation
Eine Matrix-Organisation entsteht durch direkte Kooperation von Funktionsstellen und Sparten. (Kombination aus Ein- und Mehrliniensystem)
Vorteile Nachteile
- wie bei Mehrliniensystem - Vermeidung von unnötigen Doppelfunktionen
- Einsparung von Führungskräften
- wie bei Mehrliniensystem
Voraussetzung: kompromissfähige Führungskräfte
3.3.4.4.2 Ablauforganisation
Die Ablauforganisation befaßt sich mit der Gestaltung von Arbeitsprozessen (Raum, Zeit, Sachmittel, Personen).
Festlegung von
Arbeitsinhalt ( Was soll gemacht werden? )
Arbeitszeit ( Wann soll was gemacht werden? )
Arbeitsraum ( Wo soll was gemacht werden? )
Arbeitszuordnung ( Wer soll was machen? )
Beispiele: - (Bestandteile des Arbeitsvertrages als Hinweis auf Ablauforganisation) - Betriebliche „Arbeitszeitordnung“
- Arbeitsplatzbeschreibung - Schichtpläne
- Workflows (Ablaufpläne)
- Maschinenbelegungsplan (Produktionsrangfolge für Aufträge) - Arbeitsplan und Stückliste
- Unterschriftenreglung
- Zentralanweisungen (Richtlinien) bei bestehender Matrixorganisation Problem: Übertriebene Reglementierung konterkariert Flexibilität!
Geschäftsbereich F
+ E
Zentraleinkauf Vertrieb
Unternehmensleitung
A
B
C
Werksleitung Werkeinkauf