C. Produktionsfaktoren
Betriebliche Produktionsfaktoren
Elementare Faktoren Dispositive Faktoren
Arbeit Betriebs- mittel
Werk- stoffe
Betriebs- führung
Planung Organi- sation
Control- ling
I. Menschliche Arbeitsleistung
Mit dem Begriff “Arbeit” beschreibt man den Einsatz der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Menschen zur Realisierung der
betrieblichen Zielsetzungen.
1. Bestimmungsfaktoren
Die menschliche Arbeitsleistung hängt ab von
a) der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit
b) dem Leistungswillen
2. Arbeitsentgelt
2.1 Hauptformen der Entlohnung
(1) Zeitlohn (2) Akkordlohn (3) Prämienlohn
2.1.1 Zeitlohn 2.1.1.1 Definition
Zeitlohn = Entlohnung nach der Dauer der Arbeitszeit
• •
Maßstäbe:
• Arbeiter:
• Angestellte:
2.1.1.2 Anwendungsbereiche
•
•
•
•
Beispiel:
Stundenlohn 12,-€, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück, wobei Leistungsgrad LG =
tung Normalleis
g Istleistun
Für den Betrieb sind zwei Fragen interessant:
a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?
b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?
Leistungsgrad Leistung in Stück
Stundenlohn in € / Std.
Lohnstückkosten in € / Stück
80 % 100 % 120 %
2.1.1.3 Beurteilung des Zeitlohns
Vorteile:
• •
•
Nachteile:
•
•
•
Problemlösung:
2.2.2 Akkordlohn 2.2.2.1 Definition
Akkordlohn = Entlohnung nach dem mengenmäßigen Ergebnis
Ermittlung des Akkordlohns aus 3 Komponenten:
(1) (tariflich) garantierten Mindestlohn (2) Akkordzuschlag
(3) Normalleistung
Tariflicher Mindestlohn + Akkordzuschlag = Akkordrichtsatz Stücklohn Akkordrichtsatz
Normalleistung
=
Möglichkeiten zur Berechnung des Akkordlohns:
• Geldakkord: für jede Leistungseinheit (z. B. Stück) wird ein bestimmter Geldbetrag (z. B. Stundenlohn) festgelegt. Der Stundenlohn L beträgt:
L = Stückzahl/Std. x Stücklohn
Der Geldsatz je Mengeneinheit (Ge) ergibt sich aus Beispiel:
Normalmenge/Stunde: 5 Stück
Effektiv hergestellte Menge/Stunde (x): 6 Stück Akkordrichtsatz/Stunde: 30,- €
Geldsatz/Mengeneinheit (Ge):
Stundenlohn (L):
• Zeitakkord: für jede Leistungseinheit (z. B. Stück) wird eine bestimmte Zeit (Vorgabezeit) festgelegt und die rechnerische Arbeitszeit vergütet.
L = Stückzahl/Std. x Vorgabezeit je Stück (in Min.) x Geldfaktor/Min.
Minutenfaktor (Gm) = Geldfaktor/Min. = Beispiel:
Akkordrichtsatz/Stunde: 24,- € Vorgabezeit (t): 10 Minuten
Effektiv hergestellte Menge/Stunde (x): 8 Stück Minutenfaktor Gm =
Stundenlohn (L):
Beispiel:
Tarifl. Mindestlohn 12,-€, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück
Tarifl. Mindestlohn Akkordzuschlag Akkordrichtsatz
Für den Betrieb sind wieder zwei Fragen interessant:
a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?
b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?
Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten 80%
90%
100%
110%
120%
130%
140%
2.2.2.2 Beurteilung des Akkordlohns
Vorteile:
• •
•
Nachteile:
•
•
•
•
•
2.2.3 Prämienlohn 2.2.3.1 Definition
Prämienlohn = Zeitlohn + leistungsabhängige Prämie
2.2.3.2 Prämienarten
• Qualitätsprämien
• Ersparnisprämien
• Nutzungsgradprämien
• Mengenleistungsprämien
• Bonus, Tantieme
2.2.3.3 Beurteilung des Prämienlohns
Vorteile:
• •
•
Nachteile:
•
•
2.2 Beispiel für Lohn-/Gehaltsabrechnung
Arbeitnehmer Bruttoentgelt Nettoentgelt
Arbeiter Bruttolohn Nettolohn
Angestellter Bruttogehalt Nettogehalt
2.2.1 Schema einer Lohn-/Gehaltsabrechnung Grundentgelt
+ Geldwert der Sachbezüge a)
+ Vermögenswirksame Leistungen (AG-Anteil) b)
= Bruttoentgelt
- Lohnsteuer c)
- Kirchensteuer d)
- Solidaritätszuschlag e)
- AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge f)
= -
Nettoentgelt
Geldwert der Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen
= Auszuzahlendes Entgelt
a) Geldwert der Sachbezüge Beispiele:
b) Vermögenswirksame Leistungen (vL) nach dem Vermögensbildungsgesetz
Anlageformen:
Voraussetzungen:
- das zu versteuernde Einkommen unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen.
- Die Beiträge müssen direkt vom Arbeitgeber an eine Versicherung, Bank usw. überwiesen werden.
c) Lohnsteuer (Lst)
Lohnsteuer = Einkommensteuer auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.
Der Arbeitgeber entnimmt die zur Lohnsteuerberechnung relevanten Informationen der Lohnsteuerkarte.
Diese enthält Informationen über
• Familienstand
• Kinderzahl
• Religionszugehörigkeit
• Freibeträge
• Lohnsteuerklasse
Aufgrund dieser Infos ermittelt der Arbeitgeber die Lst anhand von LSt- Tabellen auf der Basis des Bruttogehalts.
d) Kirchensteuer (KiSt)
8 % (z. B. in Bayern) bzw. 9 % von der Lohnsteuer.
e) Solidaritätszuschlag (SolZ) 5,5 % von der Lohnsteuer.
LSt, KiSt, SolZ werden vom Arbeitgeber einbehalten und bis zum 10.
Tag des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt.
f) Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoentgelt
• Krankenversicherung (zwischen 11% und 13%)
• Arbeitslosenversicherung (6,5 %)
• Rentenversicherung (19,1%)
• Pflegeversicherung (1,275%) davon 50 % AN-Anteil
davon 50 % AG-Anteil
Beitragsbemessungsgrenzen = Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen:
für Kranken- und Pflegeversicherung: 3.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung: 5.100 €
2.2.2 Beispiel einer Gehaltsabrechnung
Beispiel: Gehaltsabrechnung eines Ledigen im Januar 2002
Bruttogehalt in € 4.500,00
- Lohnsteuer (Kl. 1) 1.240,58
- Kirchensteuer (9%)
- Solidaritätszuschlag - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung
Abzüge insgesamt in % von brutto
= Nettoentgelt
3. Freiwillige soziale Leistungen
Freiwillige soziale Leistungen sollen den Leistungswillen des Arbeitnehmers positiv beeinflussen.
Beispiele:
• Weihnachtsgeld
• Betriebsrente
• Betriebssport
• Vermögenswirksame Leistungen
• Weiterbildung
Motive der Betriebe für freiwillige soziale Leistungen
• Steigerung der Leistung der Arbeitnehmer
• Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb
• Werbeargument bei der Personalbeschaffung
• Steuerersparnisse
4. Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer
= Ziele:
• Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch die Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung
• Mitbestimmung der Arbeitnehmer
• Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Formen der Erfolgsbeteiligung:
• Darlehen
• Stille Beteiligung
• Belegschaftsaktien
• Stock Options
• Indirekte Beteiligung
5. Personalkosten des Arbeitgebers
Personalkosten
Brutto- entgelt
Personal- zusatzkosten
gesetzliche tarifrechtliche freiwillige