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31 Betriebliche Produktionsfaktoren Elementare Faktoren Dispositive Faktoren Arbeit Betriebs-mittel Werk-stoffe Betriebs-führung Planung Organi-sation Control-ling C. Produktionsfaktoren

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(1)

C. Produktionsfaktoren

Betriebliche Produktionsfaktoren

Elementare Faktoren Dispositive Faktoren

Arbeit Betriebs- mittel

Werk- stoffe

Betriebs- führung

Planung Organi- sation

Control- ling

(2)

I. Menschliche Arbeitsleistung

Mit dem Begriff “Arbeit” beschreibt man den Einsatz der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Menschen zur Realisierung der

betrieblichen Zielsetzungen.

1. Bestimmungsfaktoren

Die menschliche Arbeitsleistung hängt ab von

a) der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit

b) dem Leistungswillen

(3)

2. Arbeitsentgelt

2.1 Hauptformen der Entlohnung

(1) Zeitlohn (2) Akkordlohn (3) Prämienlohn

2.1.1 Zeitlohn 2.1.1.1 Definition

Zeitlohn = Entlohnung nach der Dauer der Arbeitszeit

• •

Maßstäbe:

• Arbeiter:

• Angestellte:

2.1.1.2 Anwendungsbereiche

(4)

Beispiel:

Stundenlohn 12,-€, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück, wobei Leistungsgrad LG =

tung Normalleis

g Istleistun

Für den Betrieb sind zwei Fragen interessant:

a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?

b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?

Leistungsgrad Leistung in Stück

Stundenlohn in € / Std.

Lohnstückkosten in € / Stück

80 % 100 % 120 %

(5)

2.1.1.3 Beurteilung des Zeitlohns

Vorteile:

• •

Nachteile:

Problemlösung:

2.2.2 Akkordlohn 2.2.2.1 Definition

Akkordlohn = Entlohnung nach dem mengenmäßigen Ergebnis

Ermittlung des Akkordlohns aus 3 Komponenten:

(1) (tariflich) garantierten Mindestlohn (2) Akkordzuschlag

(3) Normalleistung

Tariflicher Mindestlohn + Akkordzuschlag = Akkordrichtsatz Stücklohn Akkordrichtsatz

Normalleistung

=

(6)

Möglichkeiten zur Berechnung des Akkordlohns:

Geldakkord: für jede Leistungseinheit (z. B. Stück) wird ein bestimmter Geldbetrag (z. B. Stundenlohn) festgelegt. Der Stundenlohn L beträgt:

L = Stückzahl/Std. x Stücklohn

Der Geldsatz je Mengeneinheit (Ge) ergibt sich aus Beispiel:

Normalmenge/Stunde: 5 Stück

Effektiv hergestellte Menge/Stunde (x): 6 Stück Akkordrichtsatz/Stunde: 30,- €

Geldsatz/Mengeneinheit (Ge):

Stundenlohn (L):

• Zeitakkord: für jede Leistungseinheit (z. B. Stück) wird eine bestimmte Zeit (Vorgabezeit) festgelegt und die rechnerische Arbeitszeit vergütet.

L = Stückzahl/Std. x Vorgabezeit je Stück (in Min.) x Geldfaktor/Min.

Minutenfaktor (Gm) = Geldfaktor/Min. = Beispiel:

Akkordrichtsatz/Stunde: 24,- € Vorgabezeit (t): 10 Minuten

Effektiv hergestellte Menge/Stunde (x): 8 Stück Minutenfaktor Gm =

Stundenlohn (L):

(7)

Beispiel:

Tarifl. Mindestlohn 12,-€, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück

Tarifl. Mindestlohn Akkordzuschlag Akkordrichtsatz

Für den Betrieb sind wieder zwei Fragen interessant:

a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?

b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?

Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten 80%

90%

100%

110%

120%

130%

140%

(8)

2.2.2.2 Beurteilung des Akkordlohns

Vorteile:

• •

Nachteile:

2.2.3 Prämienlohn 2.2.3.1 Definition

Prämienlohn = Zeitlohn + leistungsabhängige Prämie

2.2.3.2 Prämienarten

• Qualitätsprämien

• Ersparnisprämien

• Nutzungsgradprämien

• Mengenleistungsprämien

• Bonus, Tantieme

(9)

2.2.3.3 Beurteilung des Prämienlohns

Vorteile:

• •

Nachteile:

(10)

2.2 Beispiel für Lohn-/Gehaltsabrechnung

Arbeitnehmer Bruttoentgelt Nettoentgelt

Arbeiter Bruttolohn Nettolohn

Angestellter Bruttogehalt Nettogehalt

2.2.1 Schema einer Lohn-/Gehaltsabrechnung Grundentgelt

+ Geldwert der Sachbezüge a)

+ Vermögenswirksame Leistungen (AG-Anteil) b)

= Bruttoentgelt

- Lohnsteuer c)

- Kirchensteuer d)

- Solidaritätszuschlag e)

- AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge f)

= -

Nettoentgelt

Geldwert der Sachbezüge

- Vermögenswirksame Leistungen

= Auszuzahlendes Entgelt

a) Geldwert der Sachbezüge Beispiele:

b) Vermögenswirksame Leistungen (vL) nach dem Vermögensbildungsgesetz

Anlageformen:

Voraussetzungen:

- das zu versteuernde Einkommen unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen.

- Die Beiträge müssen direkt vom Arbeitgeber an eine Versicherung, Bank usw. überwiesen werden.

(11)

c) Lohnsteuer (Lst)

Lohnsteuer = Einkommensteuer auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.

Der Arbeitgeber entnimmt die zur Lohnsteuerberechnung relevanten Informationen der Lohnsteuerkarte.

Diese enthält Informationen über

• Familienstand

• Kinderzahl

• Religionszugehörigkeit

• Freibeträge

• Lohnsteuerklasse

Aufgrund dieser Infos ermittelt der Arbeitgeber die Lst anhand von LSt- Tabellen auf der Basis des Bruttogehalts.

d) Kirchensteuer (KiSt)

8 % (z. B. in Bayern) bzw. 9 % von der Lohnsteuer.

e) Solidaritätszuschlag (SolZ) 5,5 % von der Lohnsteuer.

LSt, KiSt, SolZ werden vom Arbeitgeber einbehalten und bis zum 10.

Tag des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt.

(12)

f) Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoentgelt

• Krankenversicherung (zwischen 11% und 13%)

• Arbeitslosenversicherung (6,5 %)

• Rentenversicherung (19,1%)

• Pflegeversicherung (1,275%) davon 50 % AN-Anteil

davon 50 % AG-Anteil

Beitragsbemessungsgrenzen = Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen:

für Kranken- und Pflegeversicherung: 3.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung: 5.100 €

2.2.2 Beispiel einer Gehaltsabrechnung

Beispiel: Gehaltsabrechnung eines Ledigen im Januar 2002

Bruttogehalt in € 4.500,00

- Lohnsteuer (Kl. 1) 1.240,58

- Kirchensteuer (9%)

- Solidaritätszuschlag - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung

Abzüge insgesamt in % von brutto

= Nettoentgelt

(13)

3. Freiwillige soziale Leistungen

Freiwillige soziale Leistungen sollen den Leistungswillen des Arbeitnehmers positiv beeinflussen.

Beispiele:

• Weihnachtsgeld

• Betriebsrente

• Betriebssport

• Vermögenswirksame Leistungen

• Weiterbildung

Motive der Betriebe für freiwillige soziale Leistungen

• Steigerung der Leistung der Arbeitnehmer

• Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb

• Werbeargument bei der Personalbeschaffung

• Steuerersparnisse

4. Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer

= Ziele:

• Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch die Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung

• Mitbestimmung der Arbeitnehmer

• Vermögensbildung der Arbeitnehmer

Formen der Erfolgsbeteiligung:

• Darlehen

• Stille Beteiligung

• Belegschaftsaktien

• Stock Options

• Indirekte Beteiligung

(14)

5. Personalkosten des Arbeitgebers

Personalkosten

Brutto- entgelt

Personal- zusatzkosten

gesetzliche tarifrechtliche freiwillige

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