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Punktweise Limiten (fü) messbarer Funktionen

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Academic year: 2021

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Punktweise Limiten (fü) messbarer Funktionen

Mirko Rösner

Wir zeigen: Eine punktweise fast überall konvergente Folge messbarer Funktionen hat eine messbare Grenzfunktion.

Sei X ⊆ R eine nichtleere messbare Teilmenge. Wir betrachten das vom Standardintegral auf C

c

(X) erzeugte Lebesgue-Integral I. Punktweise Konvergenz (fü) einer Funktionfolge (f

i

)

i

bedeutet Konvergenz von f

i

(x) für alle festen x ∈ X\N außerhalb einer Nullmenge

N ⊆ X.

Definition 1. Eine reellwertige Funktion f : X → R heißt messbar, wenn es eine Folge stetiger Funktionen f

i

∈ C

c

(X) mit kompaktem Träger gibt, die punktweise (fü) gegen f konvergiert. Die Menge aller messbaren f : X → R wird mit M(X) bezeichnet.

Bemerkung: M (X) ist ein Verband (da C

c

(X) ein Verband ist).

Lemma 2. Sei h ∈ L(X) Lebesgue-integrierbar und C > 0 eine reelle Konstante. Dann ist die charakteristische Funktion von M = {x ∈ X ; h(x) ≥ C} Lebesgue-integrierbar, d.h. M ist endlich messbar. Weiterhin: vol(M ) ≤ C

−1

· I(|h|).

Beweis. OBdA ist C = 1, sonst betrachte C

−1

h statt h. OBdA sei 0 ≤ h ≤ 1, sonst betrachte max(0, min(1, h)).

1

Nun sind h

n

(x) := (h(x))

n

messbar (M (X) ist Algebra) für n ∈ N

>0

und nach Satz 6.19.6 in [Wei14] (wegen |h

n

| ≤ h) wiederum Lebesgue- integrierbar. Mit h

n

ց χ

M

≥ 0 folgt aus Beppo-Levi: χ

M

ist Lebesgue-integrierbar.

Insbesondere ist vol(M ) := I (χ

M

) wohldefiniert. Die Abschätzung folgt aus C · χ

M

≤ |h|

und der Monotonie des Integrals.

Proposition 3 (Satz 6.19.5 in [Wei14]). Sei f

i

∈ M (X) eine Folge messbarer Funktio- nen, die punktweise (fü) gegen ein f : X → R konvergiert. Dann ist f messbar.

Beweis. OBdA seien f

i

≥ 0, sonst betrachte f

i

= f

i+

−f

i

mit f

i±

≥ 0. OBdA konvergiert f

i

(x) → f (x) für alle x ∈ X, sonst ersetzen wir f

j

(x) und f(x) für x in einer Nullmenge durch 0. Insbesondere gilt f ≥ 0. Für j ∈ N

>0

und

h

j

(x) = max(j − kxk, 0) ∈ C

c

(X) ⊆ L(X)

1

Die konstante 1-Funktion ist messbar in X ⊆ R , also ist min(1, h) messbar wegen Verbandseigen- schaften. Da min(h, 1) ≤ h, ist min(h, 1) Lebesgue-integrierbar nach Satz 6.19.6 in [Wei14]. Also max(0, min(1, h)) ∈ L(X ) nach Verbandseigenschaften.

1

(2)

gilt min(f

i

, h

j

) ∈ L(X) nach Verbandseigenschaften und Satz 6.19.6 in [Wei14]. Aus f

i

→ f (punktweise) folgt min(f

i

, h

j

) → min(f, h

j

) (punktweise) für i → ∞. Da min(f

i

, h

j

) von h

j

majorisiert wird, folgt aus dem Satz von Lebesgue: f ˜

j

:= min(f, h

j

) ∈ L(X).

Wegen der Konstruktion des Lebesgue-Integrals gibt es g

j

∈ C

c

(X) mit I(|g

j

− f ˜

j

|) ≤ 2

j

/j . Nach Lemma 2 ist

N

j

:= {x ∈ X ; |g

j

(x) − f ˜

j

(x)| ≥ 1/j }

endlich messbar mit vol N

j

≤ 2

j

. Nach dem ǫ-Kriterium für Nullmengen ist

N :=

\

m=1

[

j=m

N

j

eine Nullmenge. Sei nun x ∈ X\N ein fester Punkt. Dann gibt es j

x

∈ N mit f (x) ≤ h

j

(x) und x / ∈ N

j

für alle j ≥ j

x

. Damit gilt aber |g

j

(x) − f(x)| = |g

j

(x) − f ˜

j

(x)| < 1/j für j ≥ j

x

, also g

j

(x) → f (x) für j → ∞. Wir haben also gezeigt: g

j

konvergiert gegen f punktweise in X \N und f ist somit messbar.

Literatur

[Wei14] R. Weissauer, Grundlagen der Analysis, Vorlesungsskript, 14. November 2014.

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