• Keine Ergebnisse gefunden

Eingliederungsbericht 2016

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Eingliederungsbericht 2016"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gliederung

Seite

1. Portrait des zugelassenen kommunalen Trägers Landkreis Leer 2

2. Organisationsstruktur des Zentrums für Arbeit des Landkreises Leer 5

3. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 6

4. Eingliederungsbudget und Maßnahmen 7

5. Kommunale Leistungen 8

6. Ergebnisse / Wirkungen 9

7. Erfolgreiche Netzwerkarbeit / Projekte und Integrationsangebote 12

8. Fazit und Bewertung 19

9. Impressum 21

Eingliederungsbericht 2016

(2)

1. Portrait des zugelassenen kommunalen Trägers Landkreis Leer

Geographische Lage:

Der Landkreis Leer liegt im Nordwesten Deutschlands, im Bundesland Niedersachsen, in der Region Ostfriesland. Rund 167.500 Menschen leben auf einer Fläche von ca. 1.086 Quadratkilometern. Das entspricht einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von 154 Men- schen pro Quadratkilometer.

Zum Kreisgebiet gehören zwei Inseln, die unbewohnte Insel Lütje Hörn und die Hochsee- insel Borkum. Insgesamt gliedert sich der Landkreis Leer in zwölf Kommunen, davon drei Städte, sieben Gemeinden und zwei Samtgemeinden.

(3)

Arbeitsmarkt:

Der Arbeitsmarkt entwickelte sich 2016 weiterhin positiv. Im Landkreis Leer gab es laut Bundesagentur für Arbeit im September 2016 46.611 sozialversicherungspflichtige Be- schäftigte am Arbeitsort und damit 849 oder 1,8 % mehr Beschäftigte als im Vorjah- resmonat. Der Frauenanteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg überpro- portional um 686 oder 3,1 %, wenngleich die Beschäftigungsquote der Frauen immer noch als niedrig zu bezeichnen ist.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung am Arbeitsort)

(4)

Die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes ist auch an der deutlichen Verringerung der Arbeitslosenquote seit 2005 ersichtlich:

(Quelle: Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte der Bundesagentur für Arbeit Stände Dezember)

(5)

2. Organisationsstruktur des Zentrums für Arbeit (ZfA) des Landkreises Leer

Der Landkreis Leer ist seit 2005 für die Beratung, Betreuung und Vermittlung in Arbeit von leistungsberechtigten Menschen im Rahmen des SGB II zuständig. Das ZfA als Teil der Ge- samtorganisation des Landkreises Leer ist wie folgt organisiert:

Das ZfA des Landkreises Leer hat den aktiven Leistungsbereich (Geschäftsbereich Arbeit) nach Qualitätsmanagementkriterien prozessorientiert entsprechend DIN-EN-ISO 9001:2010 strukturiert.

(6)

Kernprozesse im Rahmen des Qualitätsmanagement sind

 die Stellenakquise,

 die Integration in Arbeit (Arbeitsvermittlung) und

 das Fallmanagement.

Diese Kernprozesse sind Grundlage für die Planung der Aufbau- und Ablauforganisation. In der direkten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Sachgebieten innerhalb des ZfA, den Sozialämtern in den Gemeinden (dort wird das Arbeitslosengeld II beantragt, bearbei- tet und ausgezahlt) und den ergänzenden Dienstleistern, wird die Gesamtausrichtung des ZfA nach den gesetzlichen Erfordernissen des SGB II deutlich.

3. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Das ZfA versteht sich als Dienstleister für Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung und Leis- tungsgewährung. Der Mensch steht im Mittelpunkt der gesamten Arbeit. Die grundlegen- den Aussagen des SGB II, die sich in den Begriffen Fördern und Fordern wiederfinden, werden zielgerichtet umgesetzt. Je nach Kundendifferenzierung und den vermittlungsre- levanten Kompetenzen und Ressourcen der Kunden werden die passenden Vermittlungs- und Qualifizierungsstrategien erarbeitet und umgesetzt.

Ziel ist eine möglichst nachhaltige und bedarfsdeckende Integration der erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Kunden. Langfristiger Leistungsbezug soll vermieden bzw. ver- ringert werden. Der Prävention und Beendigung des Langzeitleistungsbezuges kommen daher eine erhöhte Aufmerksamkeit zu. Auch die Integration Alleinerziehender in Arbeit ist ein Schwerpunkt der Aktivitäten. Ein erhöhter Zugang von geflüchteten Menschen in der zweiten Jahreshälfte war zu berücksichtigen.

Spezielle Beratungs- und Aktivierungsangebote für die jeweiligen Zielgruppen wurden be- darfsgerecht entwickelt und umgesetzt.

(7)

4. Eingliederungsbudget und Maßnahmen

2016 stand dem ZfA ein Gesamtbudget in Höhe von 13.010.189,88 € zur Verfügung. Für das Eingliederungsbudget wurden insgesamt 2.662.154,88 € eingesetzt, die Auszahlungs- quote lag bei 94 Prozent.

Maßnahmeteilnahmen in 2016 (einschließlich in dem Jahr laufende Maßnahmen aus Vorjahren)

 Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: 5.752 nach § 45 SGB III (einschließlich Vermittlungsgutscheine)

 Berufliche Weiterbildung nach §§ 81 ff SGB III: 453

 Ausbildungsbegleitende Hilfen: 15

 Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II: 8

 Einstiegsgeld: 114

 Arbeitgeberleistungen: 44

 ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser 92

 Freie Förderung nach § 16f SGB II: 66

 Integrationskurse BAMF: 503

(8)

Verteilung Eingliederungsbudget 2016

5

.

Kommunale Leistungen

Der Landkreis Leer hat insgesamt rund 300.000 € an kommunalen Leistungen im Sinne des

§ 16a SGB II für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II und für Personen aus anderen Rechtskreisen zur Verfügung gestellt. 2016 wurden folgende Mittel für kommunale Dienstleistungen wurden erbracht*:

 Kinderbetreuungsangebote: 41.000 €

 Schuldnerberatung: 97.500 €

 Suchtberatung: 125.000,00 €

 Psychosoziale Beratung: 6.200 €

 Leeraner Gesundheitsförderungsprogramm: 26.670 €

* Der freie Zugang zu diesen Leistungen lässt keine genaue Abgrenzung nach Rechtskreisen zu

(9)

Neben den kommunalen Leistungen im Sinne des § 16a SGB II werden im Landkreis Leer noch verschiedene andere Angebote durch den Landkreis Leer selbst oder durch andere Träger (teilweise in Kooperation und Abstimmung mit dem Landkreis Leer) vorgehalten wie das Patennetzwerk, der Treffpunkt Anleger, die Fachstelle für Sucht und Suchtpräven- tion „Drobs Leer“, die Angebote des Diakonischen Werks der Ev.-ref. Kirche, des Caritas- verbandes Ostfriesland und viele andere.

6. Ergebnisse und Wirkungen

Die folgenden Grafiken stellen die Ergebnisse und Wirkungen der Integrationsarbeit des ZfA dar:

Arbeitslose

(Quelle: Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte der Bundesagentur für Arbeit)

(10)

Bedarfsgemeinschaften (Entwicklung)

(Quelle: Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte der Bundesagentur für Arbeit)

Integrationen 2016

(Quelle: eigene Auswertung aus comp.ASS)

(11)

Entwicklung des ALG II 2016

(Quelle: Eigene Auswertung aus mps)

Entwicklung der Ausgaben für KdU 2016

(Quelle: Eigene Auswertung aus mps)

(12)

7.1 Aktiv- Zentrum des Zentrums für Arbeit

Wie bereits in den Vorjahren wurde das Aktiv-Zentrum zur Aktivierung und Begleitung der Kunden fortgeführt und weiterentwickelt. Die fortgeführten Angebote beinhalten insbe- sondere

• Stellen- und Jobbörsen sowie Stellenaushänge

• In Verantwortung von Bildungsträgern durchgeführten „Inhouse-Maßnahmen“ mit den Schwerpunkten Aktivierung, Coaching und Motivationsförderung

• Vorstellungstermine bei Arbeitgebern im eigenen Haus

• Kinderbetreuung

• Inhouse-Bewerbungswerkstatt (Gezielte Unterstützung u.a. bei Bewerbungsan- schreiben und Lebenslauferstellung sowie bei der Online-Stellenrecherche)

Wie bereits in den Vorjahren hat die Inhouse-Bewerbungswerkstatt einen sehr positiven Einfluss auf die Qualität der vorliegenden Bewerbungsunterlagen ge- nommen. Darüber hinaus ist es gelungen, durch die Möglichkeit der parallelen Stellenrecherche in der Bewerbungswerkstatt in Einzelfällen den Integrationser- folg zu forcieren. Im Durchschnitt neben etwa 1.000 Kunden jährlich das Angebot der Inhouse-Bewerbungswerkstatt in Anspruch.

7.2 IQ- Netzwerk (Vernetzung in der Anerkennungsberatung)

Das ZfA führt seit 2012 ein Teilprojekt im Rahmen des bundesweiten Projektes „IQ Integra- tion durch Qualifizierung“ durch. Mittelgeber sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Ar- beit.

Der Schwerpunkt des Leeraner IQ-Teilprojektes liegt im komplexen Themenbereich der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Aufgrund von aufenthaltsrechtlichen oder sprachlichen Barrieren und nicht zuletzt durch die oftmals nicht anerkannten Berufsab- schlüsse ist der Einstieg von Migranten ins Erwerbsleben oft erschwert.

(13)

Neben der Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort, hat das ZfA ein regio- nales IQ-Netzwerk eingerichtet. Beteiligt sind die Landkreise Leer, Wittmund, Aurich, Fries- land und die Stadt Emden.

Die Zielgruppe wurde sowohl indirekt über Informationsveranstaltungen z.B. für Integrationslotsen als auch über Arbeitsgespräche mit Migrationsberatungsstellen sowie den neu eingerichteten Stellen der Integrationsbegleiter, Bildungsträger der Sprachkurse bzw.

migrantenspezifischen Maßnahmen und der Kammern, sowie Agentur für Arbeit und Jobcenter erreicht.

Die Anerkennungsberatung wurde an 6 Standorten in den zuvor genannten Landkreisen und Städten vor Ort angeboten, so dass die persönliche Erreichbarkeit für Ratsuchende gewährleistet war. 2016 konnten in diesem Rahmen insgesamt 280 Teilnehmer beraten werden.

Darüber hinaus fanden 69 Qualifizierungsberatungen statt. Ratsuchende, die in Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt wurden, wurden kontaktiert. Ihnen wurde weitere Unterstützung angeboten. Ein Austausch mit der regionalen Handwerkskammer über Erfahrungswerte zu erforderlichen Qualifizierungen und deren möglicher Umsetung in der Region fanden statt.

7.3 Arbeit mit Flüchtlingen

Auch im Rechtskreis des SGB II war das Jahr 2016 geprägt von den Auswirkungen des Zu- stroms geflüchteter Menschen nach Deutschland und somit auch in den Landkreis Leer. Nach eigenen Auswertungen wurden in 2016 insgesamt 3.340 Datenaufnahmen (49 % Erstaufnah- men und 51 % Reaktivierungen z. B. nach Verlust des Arbeitsplatzes etc.) durchgeführt. Da- runter waren 612 geflüchtete Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (18 % der Datenauf- nahmen), die nach dem Erhalt des ausländerrechtlichen Titels aus dem Asylbewerberleis- tungsgesetz in das SGB II übergeleitet wurden. Im Dezember 2016 waren nach der Auswer-

(14)

und ohne Auswirkungen von Zuwanderung, Flucht und Asyl) 428 geflüchtete Personen im Bezug von Leistungen nach dem SGB II.

Aufgrund dieser absehbaren und noch nicht abgeschlossenen Entwicklung wurden im Jobcen- ter Leer bereits 2015 die Planungen für die Einrichtung einer spezialisierten Organisationsein- heit innerhalb des Sachgebiets Arbeitsvermittlung aufgenommen, die zum 01.06.2016 offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat. Dieses Team besteht aktuell aus 5 Mitarbeitern, davon stam- men 2 Mitarbeiter selbst aus dem arabischsprachigen Raum. Innerhalb dieser Organisations- einheit werden damit polnische, russische, englische, französische, türkische, kurdische und arabische Sprachkenntnisse vorgehalten. Für die Beratung in allen anderen Sprachen werden Sprachmittler für die Übersetzung im laufenden Prozess hinzugezogen, die mit dem Landkreis Leer einen Honorarvertrag geschlossen haben.

Eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt erfordert gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Erfahrungen aus vergangenen Jahren haben gezeigt, dass eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese Sprachkenntnisse scheitert. Strategischer Ansatz im Jobcenter Leer war und ist mithin, die geflüchteten elB so schnell und so gut wie möglich sprachfördernden Maßnahmen zuzufüh- ren.

Durch die intensive Zusammenarbeit mit den hiesigen Trägern von Integrationskursen und den übrigen Bildungsträgern konnte es im Jahresverlauf 2016 erreicht werden, dass fast im- mer mehr als 200 elB in reinen sprachfördernden Maßnahmen und weitere ca. 60 in arbeits- integrativen Maßnahmen mit weiter begleitender Sprachförderung waren. Die Aktivierungs- quote für diese Personengruppe betrug 2016 im Durchschnitt ca. 60 %. Insgesamt verfolgt das Jobcenter Leer die Strategie, dass für jeden geflüchteten elB eine durchgehende und dennoch ziel- und abschlussorientierte Förderkette gebildet und konsequent umgesetzt wird

Auch wenn in 2016 die Sprachförderung für geflüchtete elB im Vordergrund stand, konnten bereits 111 Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden.

Dieses überaus gute Ergebnis ist insbesondere der hohen Motivation dieser Personengruppe zuzuordnen. Festzustellen war aber auch, dass ca. 1/3 der Beschäftigungen bereits nach rela-

(15)

Qualifikation (noch) nicht den Erwartungen der Arbeitgeber und des sonstigen beruflichen Umfeld entsprachen.

7.4 Patennetzwerk

Das Projekt Patennetzwerk konnte durch die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund in Koope- ration mit dem Landkreis Leer – Jobcenter im Jahr 2016 fortgesetzt werden. Gerade im Kon- text des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs ist es ein wichtiges Ziel, Jugend- liche und junge Erwachsene in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen. Der Schwerpunkt des Patennetzwerks liegt daher in der sozialen Unterstützung von Schülern bei der Berufsori- entierung und der Ausbildungsplatzsuche im Übergang von der Schule in den Beruf. In Aus- nahmefällen unterstützt das Patennetzwerk auch individuelle Patenschaften außerhalb der Schule, z.B. Ausbildungspatenschaften.

2016 konnten im Rahmen des Patennetzwerkes insgesamt 33 Schüler durch rund 14 ehren- amtliche Paten intensiv betreut werden. Im Ergebnis konnten 27 % der Teilnehmer weiterfüh- rende Schulen besuchen und 15 % mündeten in eine Ausbildung. Weitere 24 % der Teilneh- mer konnten die individuell vereinbarten Ziele der Patenschaft erfolgreich beenden.

7.5 Inklusionsagentur „INA“

Ziel der Inklusions-Agentur in Leer, kurz INA, ist die Inklusion von Menschen mit Handicap im Beruf. Dafür unterstützt die Agentur entsprechende Kunden, die eine Arbeitsstelle suchen, und Jugendliche, die eine Ausbildung machen wollen. INA arbeitet daran, Hindernisse abzu- bauen. Die Inklusionsagentur richtet sich an Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einem GdB von 30 und gleichgestellt.

(16)

INA

(Auswertung ausschließlich über die in 2016 abgeschlossenen Teilnehmer)

Summe %

Abgeschlossene Teilnehmer in 2016 9 100%

davon noch teilnehmende Kunden 0 0%

Stand 27.03.2017 der abgeschossenen TN %

sind aktuell in einem sozialversicherungs-

pflichtigem Beschäftigungsverhältnis 3 33%

sind aktuell deaktiviert 4 44%

sind aktuell arbeitslos 3 33%

sind aktuell NAP-Fälle 1 11%

waren sozialversicherungspflichtig beschäf-

tigt, aber aktuell arbeitslos 1 11%

7.6 Verstärkte Integrationsbemühungen für schwerbehinderte Menschen

Das Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer beteiligt sich bereits seit dem Jahr 2011 an dem durch das Land Niedersachsen initiierten 11. Sonderprogramm zur Förderung der Integration von Schwerbehinderten.

Ziel des Programms ist es, zunächst über die Vermittlung in befristete Beschäftigungsverhält- nisse bestehende Vorbehalte gegen die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen abzubauen und diesen über die befristete Beschäftigung hinaus möglichst eine langfristige Beschäftigungsperspektive zu eröffnen.

In der Umsetzung unterstützt der Arbeitgeberservice des ZfA interessierte Arbeitgeber bei der passgenauen Bewerberauswahl, bei der Organisation und Durchführung von Vorstellungsge- sprächen und bei der Abwicklung der Fördermodalitäten.

Das Land Niedersachsen hat dem Zentrum für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch 50.000,- Euro zur Gewährung als Lohnkostenzu- schüsse für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellt. Hierüber konnten insgesamt 13 schwerbe- hinderte SGB II Leistungsempfänger in eine versicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden.

(17)

7.7 Horisontti

Das Projekt „Horisontti“ ermöglicht jungen Erwachsenen, die im ersten Ausbildungs- /Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen konnten, einen zweimonatigen Auslandsaufenthalt in Nurmes, Finnland oder Marseille, Frankreich. Die Praktika werden individuell geplant und können z.B.

im handwerklichen, kaufmännischen oder sozialen Bereich, im Verkauf oder in der Gastrono- mie- und Tourismusbranche durchgeführt werden.

Ziel ist es, hierdurch die Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und junge Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Im Rahmen des Projektes erfolgt in drei Phasen über einen Zeitraum von 6 Monaten eine in- dividuelle, umfassende Vorbereitung, Begleitung während des Auslandspraktikums und Un- terstützung in der anschließenden Vermittlung unter Einbeziehung der neu gewonnenen Er- fahrungen.

Vor dem Hintergrund, dass diesen Kunden aus ihren persönlichen Gründen bislang eine aktive Mitarbeit nicht möglich war, wäre ohne eine Teilnahme an dieser Maßnahme auch langfristig für sie keine Zukunftsperspektive gegeben. Daher stellen sich die nachfolgenden Ergebnisse aus dem Jahr 2016 für die Teilnehmer besonders positiv dar:

Horisontti

(Auswertung ausschließlich über die in 2016 abgeschlossenen Teilnehmer)

Summe %

Abgeschlossene Teilnehmer in 2016 8 89%

davon noch teilnehmende Kunden 8 89%

Stand 27.03.2017 der abgeschossenen TN %

sind aktuell in einem sozialversicherungs-

pflichtigem Beschäftigungsverhältnis 0 0%

sind aktuell deaktiviert 1 13%

sind aktuell arbeitslos 1 13%

sind aktuell NAP-Fälle 2 25%

sind aktuell in einer Quali/Weiterbildung 4 50%

(18)

rechtigter (ESF-LZA)

Basierend auf dem vom BMAS erlassenen ESF-Förderprogramm zur Eingliederung langzeitar- beitsloser Leistungsberechtigter vom 19. November 2014 wurde der Förderantrag des Zent- rums für Arbeit vom 26.01.2015 mit Bescheid vom 23.04.2015 bewilligt und startete zum 01.

Mai 2015.

Nach der Ausgangsbewilligung wurde die Gesamtfördersumme auf Änderungsantrag mit Be- scheid vom 03.08.2016 auf eine Gesamtfördersumme von 2.815.598,78 € angehoben.

Die Förderleistungen beziehen sich auf die geplante Integration von 70 langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt bis zum Ende der aktiven Förderphase am 30.04.2017

Hierzu wurden zum Projektstart 1 Betriebsakquisiteur sowie 1 Job-Coach abgestellt. Im Laufe des Jahres 2016 wurde mit fortschreitendem Projekterfolg die Anzahl der Job-Coaches auf 5 erhöht.

Bis zum 31.12.2016 ist es gelungen, 58 Kunden (33 reguläre sowie 25 Intensivförderfälle) über des ESF-LZA-Projekt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.

Dieser Projekterfolg beruht unter anderem auch auf die Lockerung der ESF-Förderrichtlinie im Frühjahr 2016, welche den potentiellen Teilnehmerkreis erheblich erweiterte.

Nicht Bestandteil der Projektfinanzierung ist die vorzuschaltende Integrationsarbeit mit den potentiellen Teilnehmern, welche jedoch elementar für den Projekterfolg ist. Diese Arbeit wurde im Zentrum für Arbeit über die mit eigenen Mitarbeitern organisierte „Inhouse- Maßnahme“ LEICA (LZA-ESF-Integrations-Coaching in Arbeit) seit Oktober 2015 umgesetzt.

Hier wird mit den Kunden ein stärkenorientiertes Potentialprofil erarbeitet mit dem Ziel, über ergänzende Einzelgespräche, Stellenbörsen und Motivationstrainings die angestrebte Integra- tion zu erreichen. Ergänzend erhalten Kunden, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, einen auf die Fördermöglichkeiten ausgerichteten Förderscheck zur Unterstützung der Eigen- bemühungen.

(19)

ergänzende Träger-MbE mit der Bezeichnung „ELAN“ (ESF-LZA-Arbeits-Navigation) flankiert.

Beide Vorschaltmaßnahmen in ihrer Kombination waren wesentliches Element zur Bewerber- zuführung für den Betriebsakquisiteur und hat damit maßgeblich zu den Integrationserfolgen beigetragen. In der Gesamtbetrachtung wird davon ausgegangen, dass die bei Antragstellung formulierten Integrationsziele bis zum 30.04.2017 auch erreicht werden.

8. Fazit und Bewertung

Unter Einsatz der engagierten Mitarbeiterschaft im Jobcenter und der Mitarbeiter bei exter- nen Trägern wurden auf Basis der konzipierten umfänglichen Maßnahmenangebote gute In- tegrationserfolge erzielt. Die mit dem Land vereinbarten Ziele zur Integrationsquote (verein- barter Zielwert: maximale Veränderung um -9,9 %) und zur Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (vereinbarter Zielwert: keine Veränderung zum Vorjahr) konnten erreicht werden.

Die Nachhaltigkeit der Integrationen und der weitere Abbau des Langzeitbezuges stellen je- doch zunehmend eine große Herausforderung dar. Aufgrund der Verfestigung der komplexen Problemlagen der Kunden ist deren Erreichbarkeit erheblich erschwert, die Motivationslagen sind sehr gering. Es sind daher verstärkt niederschwellige Maßnahmen mit sozialintegrativem Ansatz notwendig, um bei den Kunden Motivation, eine Stabilisierung der Tagesstruktur und weitere grundlegende Kompetenzen zu erreichen. Eine Arbeitsaufnahme kann hierbei oft nicht als vorrangiges Maßnahmeziel im Fokus stehen, so dass sich der Integrationsprozess tendenziell verlängert.

Vor dem Hintergrund dieser sich wandelnden Struktur der Kunden beansprucht die Arbeit für die zu erzielende nachgelagerte passgenaue und möglichst bedarfsdeckende Vermittlungen einen höheren Anteil an der täglichen Arbeitszeit der Arbeitsvermittler und Fallmanager und bindet so verstärkt Kapazitäten.

(20)

stellt eine weitere Herausforderung dar. Eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt bedingt gute Sprachkenntnisse. Es ist daher eine durchgängige Förderkette von Sprachkursen, Kompetenzfeststellung bis hin zu berufssprachlichen Maßnahmen erfor- derlich. Im Jahr 2016 konnten bereits 111 Integrationen in sozialversicherungspflichtige Be- schäftigung realisiert werden. Gleichwohl wird der überwiegende Teil dieser Zielgruppe län- gere Zeit benötigen, um dauerhaft und bedarfsdeckend in Beschäftigung einzumünden.

9. Impressum

Landkreis Leer

Zentrum für Arbeit-Jobcenter- Bavinkstraße 23

26789 Leer

Eike Albrecht – Leiter des Zentrums für Arbeit

Michael Kläsener – Leiter Geschäftsbereich Arbeit des Zentrums für Arbeit Robert Leemhuis – Leiter Geschäftsbereich Leistung des Zentrums für Arbeit Jens Schönfelder – Leiter Controlling/Finanzen

Telefon: 0491-9994-0 Telefax: 0491-9994-2345 E-Mail: zfa-info@lkleer.de Homepage: www.zfa-leer.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert..

Werden Hilfen für einen Guten Start in die Familie

kein gesetzmäßiger Aufenthalt) ist den betreffenden Frauen und Männern im ersten Jahr nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Arbeitsauf- nahme verboten Danach

Das Informations- und Beratungsnetzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) entwickelt seit 2005 im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur

QUALIFIZIERUNG FÜR EHRENAMTLICHE 
 IN DER ARBEIT MIT

Summa summarum kann festgehalten werden, dass nach wie vor ein sehr großer Teil der Personen des Jobcenters Förderziele aufweisen, die eine sehr intensive Betreuung

Im Jahr 2016 wurde außerdem deutlich, dass bei den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern, die schon länger im Leistungsbezug stehen, die Problemlagen immer komplexer