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Hygienekonzept. Deutscher Schwimm-Verband e.v. Sportart Wasserball Durchführung aller Wettbewerbe auf nationaler Ebene.

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Academic year: 2022

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Deutscher Schwimm-Verband e.V.

Mitglied im DOSB, der FINA und der LEN

Abteilung Wettkampfsport

Wasserball

Hygienekonzept

Sportart Wasserball Durchführung aller

Wettbewerbe auf nationaler Ebene

Februar 2022 - Gültig ab 04.02.2022 -

Version 5.2

Version 5.2 vom 04.02.2022

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 3

2 Rechtliche Aspekte 3

3 Akteure 4

3.1 Aktive 4

3.2 Passive 4

3.3 Badbetreiber 4

3.4 Hygienebeauftragte der Vereine 4

3.5 DSV-Hygienebeauftragter Wasserball 5

3.6 Offizielle 5

3.7 Anti-Doping Kontrollagenturen 5

4 Durchführung von Wettkampfveranstaltungen 6

4.1 Teilnahmevoraussetzungen 6

4.2 Räumliche Anforderungen und Aufteilung 6

5 Testverfahren 7

6 Positive Covid-19 Befunde 8

6.1 PCR-Test 8

6.2 AG-Schnelltest 8

7 Dokumente 8

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1 Einleitung

Um den durch die Covid-19-Pandemie entstandenen medizinischen Herausforderungen für den Schwimmsport zu begegnen – hier Wasserball -, sind auf diversen Ebenen präventive Maßnahmen erforderlich. Dabei geht es sowohl um die Infektionsvermeidung für alle beteiligten Personen als auch um das Verhindern von Ansteckungen dritter Personen im Falle einer -trotz vorbeugender Aktivitäten - auftretenden Infektion.

Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) behält sich vor, bei einer Veränderung der pandemischen Lage, kurzfristig Wettkämpfe umzuorganisieren, abzusagen oder abzubrechen.

Das Konzept kommt zum Tragen für die Durchführung aller durch den DSV organisierten Wettbewerbe auf nationaler Ebene der Sportart Wasserball.

2 Rechtliche Aspekte

Die Ausübung von Wettkampfsport kann nur im Einklang mit den Vorschriften bzw. Genehmigungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. der zuständigen Verwaltungseinheit oder Behörde auf kommunaler Ebene erfolgen. Dabei ist zu klären, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Teilnahme von Mannschaften aus anderen Bundesländern oder Nationen möglich ist. Verantwortlich dafür ist der Ausrichter der

Wettkampfmaßnahme.

Das Hygienekonzept findet Anwendung durch die Aufnahme in die jeweiligen Durchführungsbestimmungen.

Ansprechpartner der Abteilung Wettkampfsport Wasserball:

Marc Zirzow

Disziplinarbeauftragter Wasserball / Vorsitzender Regel- und Disziplinarkommission Telefon: +49 171 5468289

E-Mail: zirzow@dsv.de

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3 Akteure

Es wird eine Unterteilung in aktive und passive Akteure vorgenommen.

3.1 Aktive

Aktive sind Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Mannschaftsbegleiter*innen sowie

medizinisches Personal, die Hygienebeauftragten der Vereine. Darüber hinaus Offizielle (z.B. Schieds- und Kampfrichter*innen, Hygienebeauftragter des Verbandes, Spielbeobachter*innen, DSV-Trainer*innen) sowie ggf. zwingend erforderliche Mitarbeiter*innen der Heimvereine (Hallenpersonal) und der Schwimmbadbetreiber.

Kategorie I: Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Mannschaftsbegleiter*innen sowie medizinisches Personal sind Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt (höheres Infektionsrisiko).

Kategorie II: alle anderen Aktiven (z.B. Kampfrichter) gelten gegenüber den Mannschaften als Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko).

3.2 Passive

Passive sind Zuschauer*innen und Medienvertreter*innen, sofern deren Zugang durch die vor Ort geltenden Bestimmungen erlaubt ist. Diese Bestimmungen regeln ggf. die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Zwischen Beckenrand und vorderster Zuschauerreihe muss dauerhaft ein Mindestabstand von 2 m bestehen. Andernfalls sind in diesem Bereich keine Passiven zugelassen. Hier können

Medienvertreter*innen nur dann zugelassen werden, wenn Sie die gleichen Testungen wie Aktive durchlaufen haben.

3.3 Badbetreiber

Der Badbetreiber muss für die Wettkampfmaßnahme über ein Hygienekonzept verfügen, das dem ausrichtenden Verein rechtzeitig vor der Veranstaltung vorliegt. Weiterhin muss der Betreiber für den Wettkampf eine entscheidungsbefugte Person als Hygienebeauftragte*n benennen, u.a. auch zur Klärung bei Unstimmigkeiten in den Hygienekonzepten.

3.4 Hygienebeauftragte der Vereine

Jeder Verein benennt eine*n Hygienebeauftragte*n (nach Möglichkeit Arzt bzw. Ärztin) und eine Vertretung als Ansprechpartner*in für den DSV. Diese Hygienebeauftragten haben folgende Aufgaben:

• Verfolgung und Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb im jeweiligen Bundesland

• Als Ausrichter, Berücksichtigung weiterer Hygienekonzepte (neben denen des DSV, des Vereins und des Badbetreibers), die für den Veranstaltungsort bzw. die Maßnahme Gültigkeit haben.

• Sicherstellen des Einhaltens von Hygiene- und Abstandsregeln während des Trainings- und Wettkampfbetriebs im Verein (regelmäßige Information an die Sportler*innen und Trainer*innen);

• Organisation von notwendigen Testungen im Vorfeld und im Nachgang von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen des Vereins;

• Organisation und Überprüfung der Einlasskontrollen bei Wettkampfveranstaltungen ihres Vereins

• Zusammenarbeit mit dem DSV-Hygienebeauftragten für Wasserball

• Zusammenarbeit mit Hygienebeauftragten der Badbetreiber

Die Hygienebeauftragten der ausrichtenden Vereine haben darüber hinaus die Befugnis, Aktiven und Passiven den Zugang zum Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verwehren.

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3.5 DSV-Hygienebeauftragter Wasserball

Dr. Ralf Schauer

(Facharzt für Chirurgie, Sportmedizin, Notfallmedizin, Orthopädie u. Unfallchirurgie, spez. Unfallchirurgie) E-Mail: schauer@dsv.de

Dieser hat folgende Aufgaben und Befugnisse:

• Freigabe aller Aktiven für jeden einzelnen Wettkampf oder Wettkampfblock im DSV aufgrund SARS-CoV-2-Testungen (PCR-Test) - sofern gefordert.

• Zusammenarbeit mit den Hygienebeauftragten der Vereine und den Disziplinarbeauftragten der Abteilung Wettkampfsport Wasserball.

• Freigabe des DSV-Hygienekonzeptes und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Konzeptes.

3.6 Offizielle

Diese verhalten sich am Wettkampfort in Übereinstimmung mit den dort geltenden Bundes-/ Landes- verordnungen bzw. kommunalen Vorgaben. Die allgemeinen AHA-Regeln sind zudem zu beachten.

Die Plätze am Kampfrichtertisch bzw. für Spielbeobachter*innen sind so bereitzustellen, dass:

• Sowohl zum Becken als auch zwischen den Kampfrichtern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann oder

• sowohl zwischen den Kampfrichter*innen als auch zum Becken eine Plexiglaswand vorhanden ist.

Kann der Mindestabstand zum Becken oder zwischen dem Personal nicht eingehalten werden, muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen werden.

3.7 Anti-Doping Kontrollagenturen

Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hat die Durchführung von Dopingkontrollen in Wettkämpfen unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorkehrung zur Infektionsverhütung wieder aufgenommen. Zu den neuen Hygienestandards gehört u.a. der immer einzuhaltende Sicherheitsabstand zwischen allen Beteiligten Personen und weitere Schutzvorkehrungen, wie ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, eine FFP2-Maske, Desinfektionsmittel und weitere Maßnahmen. Die NADA berücksichtigt bei der Kontrolldurch- durchführung die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Welt Anti-Doping Agentur (WADA).

Mitarbeiter*innen von NADA und WADA haben durch die beauftragten Institute vor den Veranstaltungen zeitgerecht dem Hygienebeauftragte*n für Wasserball im DSV das Hygiene-Konzept vorzulegen oder strikt zu versichern, dass sie die Empfehlungen der WADA bzw. die gültigen nationalen Vorgaben der NADA einhalten: https://www.wadaama.org/sites/default/files/resources/files/

20200506_ado_guidance_resuming_testing_en.pdf

Andernfalls sind Dopingkontrollen während der Wettkämpfe nur außerhalb der Wettkampfstätte möglich!

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4 Durchführung von Wettkampfveranstaltungen

Die Vereine haben die Verpflichtung, den DSV sofort über Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung von Kontaktsportarten zu informieren.

4.1 Teilnahmevoraussetzungen

An DSV-Wettkämpfen oder -Wettkampfblöcken dürfen nur vollständig immunisierte Personen teilnehmen.

Ausgenommen hiervon sind Aktive der Gruppe II gem. Kapitel 5. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme von Aktiven an DSV-Wettkämpfen oder -Wettkampfblöcken ist die Einhaltung der Testverfahren in Kapitel 5.

Während des gesamten Aufenthaltes in der Wettkampfstätte ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zutragen, außer im Wettkampfbereich. Die Regelungen im Punkt 3.6 gelten unabhängig hiervon.

Für Einzelspiele und Turniere gelten die rechtlichen, medizinischen und ablauforganisatorischen Aspekte des Konzeptes. Den Verordnungen der Bundesländer zur Durchführung von Wettkämpfen – im Wasserball für Kontaktsportarten - ist Folge zu leisten.

Aktive und Passive, die durch ein ärztliches Attest, vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sind, erhalten keinen Zutritt zur Wettkampfstätte.

Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:

1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen bzw. vom Internationalen

Olympischen Komitee (IOC) international anerkannten Impfstoff.

2. den Nachweis durch ein Schreiben des zuständigen Gesundheitsamtes über ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt.

3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach (2.) in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen bzw. vom IOC international anerkannten Impfstoff.

Diese Personengruppe muss weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie eine ggf.

vorhandenen Maskenpflicht beachten.

4.2 Räumliche Anforderungen und Aufteilung

• Getrennte Eingänge und Wegführung für Aktive und Passive, jeweils mit Eingangskontrollen.

• Trennung von Wettkampf- (Aktive) und Zuschauerbereich (Passive) durch entsprechende Markierungen.

• Zugang zum Wettkampfbereich nur für Aktive. Diese halten sich für die Dauer des gesamten Spieles - auch nach disziplinarischen Sanktionen - im Wettkampfbereich auf.

• Kein Aufenthalt von Aktiven im Bereich von Passiven (auch nicht während eines Turniers bzw.

zwischen den Spielen).

• Wege zwischen Eingangsbereich, Umkleide und Wettkampfbereich sind unter Einhalten der Abstandsregeln zu begehen.

• Getrennte Umkleiden für jede Mannschaft und die Offiziellen (Aufenthalt in den Kabinen auf ein notwendiges Minimum beschränken).

• Mindestens 1 Doping-Kontrollraum mit Wartebereich unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen den Wartenden.

• Protokolltisch mit Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen und zum Beckenrand oder Trennscheiben.

• Markierter Bereich von 2m um die Mannschaftsbank, der nur von den Aktiven betreten werden darf.

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5 Testverfahren

Bei den Testverfahren werden die Aktiven in zwei Altersgruppen unterschieden:

Gruppe I: Ab dem 16. Geburtstag

Gruppe II: Vor dem 16. Geburtstag

5.1 Gruppe I

Für die Teilnahme an DSV-Wettkämpfen müssen alle Aktive vor Betreten des Wettkampfbereiches einen Antigen-Schnelltest (AG-Schnelltest) durchführen lassen.

Bei Ankunft ist vor Betreten der Wettkampfstätte ein zugelassener AG-Schnelltest (Hinweise unter:

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2- antigentests.pdf?__blob=publicationFile&v=77) durchzuführen.

Nur vollständig immunisierte Personen bekommen Zutritt zum Bereich, in dem der AG-Schnelltest abgenommen wird. Erst nachdem dieser auch negativ ist, bekommen sie Zugang zur Wettkampfstätte.

Der/die Hygienebeauftragte des Ausrichters übermittelt positive Ergebnisse der/dem Hygienebeauftragte*n für Wasserball im DSV.

Alle Aktiven müssen im Anschluss an eine Testung verstärkt auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen achten.

5.2 Gruppe II

Der im Hygienekonzept vorgegebene AG-Schnelltest an jedem Wettkampftag bleibt bestehen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der/die Aktive in der Woche vor dem Wettkampf mindestens zwei negative Selbsttests (z.B. im Rahmen des Schulbesuches) durchgeführt hat. Der Nachweis ist durch ein von den Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Schreiben zu erbringen und dem Hygienebeauftragten des Ausrichters vorzulegen und verbleibt gem. Punkt 7 beim Ausrichter.

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6 Positive Covid-19 Befunde

6.1 PCR-Test

Ist eine Person der Kategorie I positiv auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) getestet worden, muss eine sofortige schriftliche Meldung an den DSV-Hygienebeauftragten sowie an die Hygienebeauftragten der beteiligten Vereine erfolgen, ebenso an das zuständige Gesundheitsamt. Eine Nachverfolgung der Kontakte sollte so weit als möglich durchgeführt werden. Hier gelten die einschlägigen Vorgaben des zuständigen

Gesundheitsamtes.

Der/die positiv getestete Aktive ist nicht teilnahmeberechtigt. Über die Freigabe zum Spielbetrieb entscheidet der DSV-Hygienebeauftragte.

6.2 AG-Schnelltest

Bei einem positiven Schnelltest muss der DSV-Hygienebeauftragte informiert werden. Der/die Betroffene ist nicht teilnahmeberechtigt und umgehend zu separieren. Ein PCR-Test ist durchzuführen. Ist dieser negativ, besteht eine Teilnahmeberechtigung. Ist dieser Test positiv ist gem. Hygienekonzept (Punkt 6.1) zu

verfahren.

Sind 5 oder mehr AG-Schnelltest von Aktiven der Kat. I einer Mannschaft positiv, so ist die gesamte Mannschaft nicht teilnahmeberechtigt. Der Rundenleiter muss umgehend informiert werden. Über das weitere Vorgehen entscheidet der DSV-Hygienebeauftragte.

Sollte ein*e Aktive*r (Kategorie II) ohne Kontakt zur Mannschaft einen positiven AG-Schnelltest vorweisen, so ist ebenfalls wie oben zu verfahren, allerdings ist dann nur die/der einzelne Aktive vom Wettkampf ausgeschlossen. Weiterhin ist wie bei Aktiven der Kategorie 1 zu verfahren.

Weitere Anweisungen erfolgen durch das zuständige Gesundheitsamt.

7 Dokumente

Aktive bzw. Vereine müssen zur Teilnahme an Wettkampfmaßnahmen des Verbandes bis zum Wettkampftag folgende Dokumente unaufgefordert vorlegen:

• Nachweis über vollständige Immunisierung und ggf. vorhandene Auffrischungsimpfung (vgl. Punkt 5.1)

• Dokumentation der AG-Schnelltests vor Wettkampfbeginn (darf gesammelt geschehen)

Die vor dem Wettkampf abzugebenden Dokumente (z.B. Dokumentation der Schnelltests) verbleiben bei der/dem Hygienebeauftragten des ausrichtenden Vereins.

Diese Unterlagen verbleiben für drei Wochen bei der/dem jeweiligen Hygienebeauftragten des ausrichtenden Vereins. Danach dürfen diese vernichtet werden. Die/der Hygienebeauftragte*n für Wasserball im DSV ist jederzeit berechtigt die Unterlagen anzufordern. Bei positiven PCR-Tests sind alle Unterlagen unverzüglich an den Hygienebeauftragten für Wasserball im DSV zu senden.

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