Stiftung Antidoping Schweiz www.antidoping.ch
Anti-Doping im Leistungssport
Jonas Personeni, Leiter Prävention & Information
Webinar mit Rollstuhlsport Schweiz
17. Februar 2021
Stiftung Antidoping Schweiz www.antidoping.ch
Die Anti-Doping-Bestimmungen
Wer macht die Regeln?
Für wen gelten die Bestimmungen?
Was ist eigentlich verboten?
Rechtliche Grundlagen
Relevante Neuerungen ab 1. Januar 2021
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Ausbildungspflicht für
Athletinnen und Athleten Neue Definition
«im Wettkampf» ATZ-Pool
Konsequenzen
Rechtlich Gesundheitlich
Finanziell Sozial
Nachweis verbotener Substanzen / Methoden Anwendung oder versuchte Anwendung
Verweigerung einer Kontrolle
Verletzung der Informationspflicht (Whereabouts) Verfälschung einer Dopingkontrolle
Besitz Handel
Abgabe, versuchte Abgabe
Mittäterschaft, versuchte Mittäterschaft Verbotener Umgang
Verhinderung von Whistleblowing
11 Doping-Tatbestände
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Welche Substanzen stehen auf der Dopingliste?
Wie kann ich mich vor unbeabsichtigter Einnahme schützen?
Was sind die Risiken bei Nahrungsergänzungsmitteln?
Verbotene Substanzen und Methoden
Verbotene Substanzen und Methoden
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Im Wettkampf verboten z.B. Stimulanzien
(Grippemittel), Cannabis
Jederzeit verboten z.B. Anabolika, EPO, Hormone
Verbotene Methoden sind jederzeit verboten.
Infusionen 100ml / 12h
Medikamente immer vor Anwendung prüfen!
Website
www.antidoping.ch
Mobile App iOS und Android
Verbotene Medikamente: Was nun?
Erlaubte Alternative? mit Arzt prüfen wenn nein:
Ausnahmebewilligung zu
therapeutischen Zwecken (ATZ)*
*Englisch: Therapeutic Use Exempition TUE
• ATZ-Pool von Antidoping Schweiz: www.antidoping.ch/ATZ
• Bestimmungen des Internationalen Sportverbandes
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Reisen ins Ausland
Reiseapotheke
• Nur überprüfte Produkte
• In der Schweiz gekaufte Produkte Vorsichtsmassnahmen beim Essen
• Kontaminiertes Fleisch in China, Guatemala und Mexiko
• Eiweissbedarf durch vielfältige Quellen decken
• Offizielle Verpflegungsmöglichkeiten nutzen
• Verpflegung nach Möglichkeit in Gruppen
• Wenn möglich dokumentieren (Quittungen, Fotos)
Supplemente: Achtung Dopingrisiko!
Internat. Studien: 20% der untersuchten Produkte sind verunreinigt!
•
Absichtlich: zur Wirkungssteigerung•
Unabsichtlich: mangelnde Qualität und Hygiene bei Herstellung•
Inhaltsstoffe schwer überprüfbar, schwach reguliert (Lebensmittelgesetzgebung)12
Supplemente: Risikominimierung
Risikominimierung
• Individueller Bedarf mit Fachperson abklären Vorsicht bei der Wahl der Produkte!
• Vertrauenswürdige Schweizer Hersteller
• Produkte für Leistungssport
• Verzicht auf Käufe im Ausland bzw. Online-Shops
• Zertifizierungsprogramme
z.B. koelnerliste.com, nsfsport.com, informed-sport.org
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Dopingkontrollen
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Wer darf mich kontrollieren?
Was sind meine Pflichten?
Was sind meine Rechte?
Organisationen mit Kontrollbefugnis
Dopingkontrollen
Urin• 90ml
• erster Urin nach Aufgebot Blut venös
• Serum (10 ml, 1 oder 2 Röhrchen (A-/B-Probe)
• Vollblut (3 ml, 1 Röhrchen)
Blut kapillar (“Dried Blood Spot DBS”)
• einige Blutstropfen von Fingerspitze
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• Sich jederzeit und überall zur Verfügung stellen (Verweigerung gilt als Verstoss)
• Sich ausweisen
• Den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge leisten
• Sich durch Kontrollpersonal beaufsichtigen lassen
• Bei Urinabgabe Sichtkontrolle gewähren (Erforderliche Mindestmenge: 90ml Urin)
• Die Angaben im Kontrollformular sorgfältig prüfen
• Das Kontrollformular unterzeichnen
• Zusätzliches Equipment ist Verantwortung der Sportlerin/des Sportlers
Dopingkontrollen: Meine Pflichten
Dopingkontrollen: Meine Rechte
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• Vollständige Informationen durch Kontrollpersonal
• Begleitperson und Dolmetscher
• Anfrage für Aufschiebung einer Dopingkontrolle (unter Beaufsichtigung)
• Sichtkontrolle durch gleiches Geschlecht
• Essen und trinken in der Wartezone (Ausnahme: tiefe Urindichte, Alkohol)
• Materialauswahl: drei originalverpackte Urinbecher und Urinkits
• Duschen ist nicht erlaubt
(Ausnahme: bei Kälte im Ermessen der Kontrolleure)
Dopingkontrollen: Empfehlung
Grundsatz bei Ungereimtheiten (v.a. im Ausland):
• Kontrolle zu Ende bringen
• Bemerkungen im Kontrollformular festhalten
• Meldung an Internationalen Sportverband und Antidoping Schweiz
• Wenn möglich: Umstände dokumentieren (z.B. Foto, Video)
• Bei schweren Missständen: vor Ort an vorgesetzte Stelle eskalieren (Vertreter des internationalen Verbandes, OK-Präsident…)
• Verweigerung fällt fast immer auf Athleten zurück
Dopingkontrollen
Kontrollablauf
• Athletinnen und Athleten sowie ihre Betreuungspersonen sollten ihre Rechte und Pflichten während einer Dopingkontrolle kennen, und auch wahrnehmen!
https://www.antidoping.ch/kontrollablauf
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www.spv.ch
Gemeinsam für sauberen Sport!
www.antidoping.ch #cleansport
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Medikamentenabfrage Global DRO Kostenloses E-Learning Mobile App
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