Rechte und Pflichten in der Kommunalpolitik
Die nachfolgenden Folien dienen nur der Illustration des Vortrags und haben keine Bedeutung für „Nichtteilnehmer“
Was benötige ich für meine Arbeit?
• Hauptsatzung
• Gemeindeordnung, Amtsordnung
• Geschäftsordnung
• Evtl. Geschäftsordnung der Fraktion
• Frage an die Verwaltung, ob die die
Unterlagen zur Verfügung stellt( zB alle Satzungen der Gmde
Was sind sog. „gebundene Entscheidungen“ ?
Als Gemeindevertreter fühlen Sie sich nur ihrem Gewissen verpflichtet.
„Ich entscheide nach besten Wissen und Gewissen!“
Ist das richtig?
Beispiele
• Umgestaltung des Sportplatzes - frei
• Bau eines Feuerwehrgerätehauses - frei
• Genehmigung eines Bauvorhabens – nicht frei
• Änderung der Hauptsatzung – teilweise
• Rechtsstaatgebot, Grundgesetz
• Bindung an Gesetzes /Satzungen
• Weisung der Fraktion?
.
Der Bürgermeister lädt fernmündlich alle
Gemeindevertreter zu einer Sitzung ein. Ein Gemeindevertreter
widerspricht dieser Form der Einladung
Haben Sie ein Recht, eine schriftliche Einladung zu verlangen?
Ja, siehe § § 34 GO; die
Schriftform entspricht der Rechtssicherheit,
Siehe auch Gesch0 !
Die Einladung erfolgt daraufhin
schriftlich. Sie erfolgt aber nicht unter Beachtung der Ladungsfrist, die die
Gemeindeordnung vorsieht. Sie
vermissen eine ausreichende Zeit für die Vorbereitung, fügen sich aber.
Ladungsfrist: mind.1 Woche § 34 Abs. 3 Siehe aber auch : Gesch0, Hauptstzg
Merke: auch die Tagesordnung muss innerhalb der Ladungsfrist vorliegen.
Siehe § 34 Abs. 3 , Ausnahme möglich !
Dringende Angelegenheiten! Diese Dringlichkeit muss inhaltlich
tatsächlich auch gegeben sein!
Widerspruch: 1/ 3 ges. GV
Der Bürgermeister erklärt während der Sitzung, es sei sinnvoll noch den
Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für ein neues Feuerwehrfahrzeug“
abzuarbeiten, weil das vorhandene Fahrzeug
demnächst ersetzt werden müsse und die Mittel im Haushalt bereitstehen.
Geht das so ohne weiteres..?
Siehe § 34 Abs. 4 GO
dringende Angelegenheit 2/3 Mehrheit gesetzl. Zahl
Wer stellt die
Tagesordnung auf?
§ 34 Abs. 4 GO: Bgm
Haben Sie als GV Einfluss auf die TO?
„Anspruch“ haben:
Ausschuss Fraktionen
2/ 3 gesetzl Zahl der GV
Mit 2/3 Mehrheit ist die Erweiterung der
Tagesordnung zulässig, zB wenn von 11 Vertretern 6 Gemeindevertreter für die Erweiterung stimmen
(einfache Mehrheit reicht nicht aus)
Wäre sie zulässig, wenn 9 Vertreter für die Erweiterung stimmen?
2/3 Mehrheit wäre gegeben, aber die Dringlichkeit nicht! Dies ist
zwingende gesetzliche Vorgabe, die neben der Mehrheit erfüllt sein
muss.
Der Beschluss wäre rechtswidrig
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und bestimmt, dass 2 Tagesordnungspunkte vertraulich behandelt
werden sollen. Eine
Abstimmung erfolgt nicht mit der Begründung, der
Bürgermeister stelle ja die Tagesordnung auf
????????
Kann der Bürgermeister dies allein entscheiden?
Nein, siehe § 35 Abs. 2, 2/3 Mehrheit anw. Mitgl.
Die reine Entscheidung ist öffentlich, mit einer
Beratung vorher ist sie nicht öffentlich!
Probleme:
allg. Vorgaben in der HS oder Gsch0 (Verträge, Personalangel.)
Beschlussfassung allein reicht nicht aus Voraussetzungen der GO müssen erfüllt sein, und zwar:
öff. Wohl / Inter. Betroffener
Mehrheitsentscheidungen
wäre es richtig, wenn der Bürgermeister erklärt, seine Fraktion habe ja die Mehrheit und die TOPs könnten schnell durchgewunken werden?
De r Bgm.erklärt, es sei ein Fehler passiert, die Sitzung sei nicht öffentlich
bekanntgemacht worden……
Aber es sind ja alle da!
§ 34 Abs. 4 GO : sog. „Nichtsitzung“
Beschlüsse sind absolut rechtswidrig!
Vorsicht bei allen Satzungsbeschlüssen oder anderen wichtigen Beschlüssen;
dringende Empfehlung: neu einladen!
Der Bürgermeister stellt fest, dass von 11
Mitgliedern der Vertretung 6 nicht erschienen sind. Die Vertretung sei nicht beschlussfähig.
Ist die GV beschlussfähig?
Nein!
Siehe § 38 Abs. 1 GO Mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der GV ist erforderlich!
Er greift zu seinem Handy,
telefoniert und es erscheinen 3 GV, die wegen der
Übertragung eines Fußballspieles im
benachbarten Gasthof waren.
Der Bgm rügt sie wegen des Fernbleibens.
Die Vertretung ist beschlussfähig.
Der Bgm rügt sie wegen des Fernbleibens
Zu Recht?
Anwesenheitspflicht!
Welche Gründe können als
Entschuldigung gelten? Triftiger Grund erforderlich.
(Geburtstag? Fußballspiel?
Krankheit? …)
Sanktionen? 0rdnungswidrigkeit Gilt auch für Ausschüsse!!!!!!!
Offene Abstimmungen
ein GV beantragt geheime Abstimmung geht das?
Nein, grds. offene Abstimmung Ausnahme: Wahlen
Beispiel
Es soll ein Mitglied in die
Wirtschaftsförderungsgesellsc haft des Kreises entsandt
werden. Ein Vertreter
beantragt „geheime Wahl“.
GO muss die Wahl
ausdrücklich als Wahl bezeichnen
Entsendung ist keine Wahl!
Der Bgm berichtet von einem Dankeschön eines Bauherrn der sich am Tag nach der vertraulichen
Sitzung des BauA bei ihm bedankt hat.
???????
GV hat 13 Mitglieder
7 sind anwesend, Beschlussfähigkeit okay
2 verlassen die Sitzung (wichtige Gründe)
lies: § 38 Abs. 1 GO
GV bleibt vorerst beschlussfähig
es sei denn, ein GV beantragt die
Feststellung der Beschlussunfähigkeit
weniger als 1/3 der gesetzl. Zahl:
Bgm muss die Beschlussunfähigkeit feststellen
Besonderheit: § 22 GO
Verlassen GV weg § 22 G0 den
Sitzungsraum, dann verringert sich die Zahl der gesetzlichen Mitglieder
entsprechend
Beispiel siehe § 38 Abs. 2 GO GV hat 13 Mitglieder
7 sind anwesend 3 sind befangen bleiben nur 4 GV
gesetzl . Zahl ist damit nur 10
mehr als die Hälfte ist nicht gegeben aber: 3 stimmberechtigte GV reichen
Problem der Vertraulichkeit, in der Praxis oft zu erkennen….!
0rdnungswidrigkeit nach § 134 GO, Problem auch im häuslichen Bereich!
Kann der Einwohner auf Grund eines Beschlusses ein Recht herleiten?
Beispiel: Beschlussfassung über den Ankauf eines Grundstücks
Nein!
Auch ein in öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss hat keine
Aussenwirkung !!!!
Die Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens für den Bau des neuen
Feuerwehrgerätehauses soll im nicht öffentlichen Teil erfolgen
Ergebnis: kein Grund für vertrauliche Behandlung! Voraussetzungen § 35
Abs. 1 GO sind nicht erfüllt!
Allein der Beschluss, einen TOP vertraulich zu behandeln reicht nicht aus, die
Voraussetzungen für eine Vertraulichkeit müssen tatsächlich vorliegen, sonst wäre
der Beschluss zur Vertraulichkeit rechtswidrig und vom Bgm. zu
beanstanden
Ein GV rügt folgenden TOP:
Beratung und Beschlussfassung über eine Vertragsangelegenheit,
der TOP sei zu allgemein gefasst und verlangt eine Vorlage
Ist dieser Tagesordnungspunkt
ausreichend bestimmt genug, damit Sie sich darauf vorbereiten können?
Nein!
§ 34 GO
TOPs müssen ausreichend bestimmt sein
Können Sie eine Vorlage verlangen?
Lesen: Geschäftsordnung.
Für den Tagesordnungspunkt
„Beratung und Beschlussfassung über eine 0rtsgestaltungssatzung“ fehlt
eine Vorlage.
Der Bgm verweist auf die
Beschlussfassung im Bauausschuss und beginnt die Abstimmung
Rechtsnormen müssen grundsätzlich im Wortlaut beschlossen werden!
Entweder: Satzung vorlesen oder - heutige Praxis – schriftliche Vorlage fertigen und auf diese verweisen. Die
Vorlage muss dann der Urschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt
werden.
Problem der Vorlagen
Anspruch ? Jein lese: Gesch0
Verstoß gegen Gesch0 kein Rechtsverstoß
Frist für Vorlagen?
Inhalt der Vorlagen?
Sitzungsvorlagen…..?
Probleme der Befangenheit lesen : § 22 GO
unmittelbarer Vor- oder Nachteil
Sind Sie befangen, wenn Sie ein
Grundstück im Geltungsbereich einer Satzung haben? zB 0rtsgestaltung
Nein, Sie sind Mitglied einer
Bevölkerungsgruppe iS § 22 Abs. 3 GO, außerdem fehlt die Unmittelbarkeit des sich ergebenden Nachteils oder Vorteils (Genehmigungsverfahren erforderlich)
Ein Mitglied der Vertretung ist bei dem
Satzungsbeschluß zu einem Bebauungsplan als Eigentümer im Plangebiet unstrittig
befangen. Das Mitglied gibt die
Befangenheit aber nicht bekannt und
nimmt an der Abstimmung teil. Mit 5-Ja- Stimmen und 4 Nein-Stimmen wird die BPlansatzung beschlossen…..? Folge?
Beschluss ist rechtswidrig, weil die Stimme des befangenen Mitglieds ausschlaggebend war (vgl. $ 22 Abs. 5
Ziff. 1 GO)
0rdnungswidrigkeit des Mitglieds nach
§ 134 GO liegt vor.
Pflicht zur Erklärung durch GemVertreter/in selbst !
Wann liegt Befangenheit vor….?
Unmittelbarer und direkter Vor- oder Nachteil aus der Entscheidung selbst
Nicht: Feuerwehrangehörige Verlassen des Sitzungsraumes !
Problem: Bauleitplanverfahren Keine BefHeit als Mitglied einer
Bevölkerungsgruppe, Beispiel Anliegerproblem
Nahe Verwandte bis 3. Grad /siehe
§ 22 GO
Eltern Kinder, Enkel,
Urenkel,Onkel,Tante Geschwister, Nichten, Schwäger
Sie selbst sind von Beruf selbständiger Maurermeister mit Ihrem Betrieb in
der Gemeinde.
Bei der Beschlussfassung über den Bau eines Feuerwehrgerätehauses
Grundsatzbeschluss) werden Sie wegen Befangenheit von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen
Befangenheit liegt nicht vor,
weil allein durch Beschluss den Bau
durchzuführen, noch kein Vorteil für Sie erreicht wird (keine Auftragserteilung an Sie).
Haben Sie ein Recht, sich gegen diesen
„Rausschmiss“ zu wehren? Ja. Sie sind in ihren Rechten als GV verletzt
(Teilnahmerecht). Wie ? VerwGericht!
Kommunalverfassungsstreitverfahren
Wer trägt die Kosten, wenn Sie obsiegen?
Wer trägt die Kosten , wenn Sie verlieren?
In beiden Fällen die Gemeinde, wenn das Verfahren nicht willkürlich
eingeleitet wurde .
Vgl. § 24 GO
vorher muss aber kostenbewußt eine andere Lösung der Frage gesucht
werden, also in aller Regel das Anrufen der Kommunalaufsicht,
keine willkürliche Klage
Sie haben eine für Sie wichtige
Stellungnahme zu einem brisanten Tagesordnungspunkt abgegeben.
Dies wird nicht protokolliert, es
erscheint im Protokoll nicht einmal ein Hinweis auf Ihre Wortmeldung….?
Sie sind sauer!
Haben Sie einen Anspruch auf Aufnahme Ihres
Beitrags in das Protokoll?
Nein, siehe § 41 GO, aber auch: siehe Gesch0 !
Verstoß gegen die Gesch0 ist kein Rechtsverstoß!
Ein Bürger nimmt den Ablauf der Sitzung mit einem
Videorecorder auf.
Ein anderer nutzt ein
Diktiergerät/Handy , um die Wortbeiträge festzuhalten.
Ein Pressevertreter fängt an zu fotografieren.
Geht das?
Nein, Persönlichkeitsrechte der GV wierden verletzt. Nur möglich, wenn vorher alle
Vertreter zustimmen
Wichtig: Kein Sonderrecht für die Presse !
Ein Antrag auf Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens für ein Wohngebäude liegt seit drei Wochen
vor.
Der Antrag ist leicht zu beurteilen, dennoch soll vertagt werden!
Amtspflicht zur schnellen Sachentscheidung!
Einhalten der Zuständigkeiten
Erteilung von gutgemeinten Auskünften
BPlan-Auskunft allg. Baurecht
Der Bürgermeister verweist darauf, dass es im Baurecht gesetzliche
Vorgaben gibt, die eingehalten werden müssen.
Ein Vertreter erklärt hierzu, er
„entscheide nur nach bestem Wissen und Gewissen….“ und die
Bestimmungen, die er auch nicht kenne, interessieren ihn nicht.
Allg. preussisches Landrecht 1794
Wer ein Amt übernimmt muss auf die
pflichtgemäße Führung desselben die genaueste Aufmerksamkeit widmen.
Jedes dabei begangene Versehen, welches bei gehöriger Aufmerksamkeit und nach den
Kenntnissen, die bei der Verwaltung des Amtes erforderlich werden, hätte vermieden werden
können und sollen, muss er vertreten
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne ist jeder der ein öffentliches Amt /
Aufgabe innehat
Also auch der Gemeindevertreter / Mitglied des Ausschusses
Beispiel: Auskünfte
Last but not least…..
Vorteilsnahme im Amt
gilt für alle GV, nicht nur Bgm lies: § 331 StGB
Vorteil auch für Dritte !!!!!
auch: Verletzung von Dienstgeheimnissen
Beispiele
Geschenke, auch an Dritte Hotelübernachtungen
Reisen
Verträge zu Gunsten der Gemeinde (brisant bei städtebaulichen Verträgen)