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Bämbeler Gmeiniblatt. Februar Aus dem Gemeinderat. Aus der Gemeindeverwaltung

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Academic year: 2022

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Bämbeler

Gmeiniblatt

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Bennwil Erscheint monatlich ca. am 10.

Die verwendeten Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Redaktionsschluss jeweils am 30.

Inserate für's Blättli via E-Mail an: gemeinde@bennwil.bl.ch www.bennwil.ch Gemeindeverwaltung Tel. 061 951 12 54

Schalteröffnungszeiten Montag + Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Dienstag 17.00 - 18.30 Uhr

Sprechstunde Gemeindepräsidentin V. Scherrer nach Vereinbarung

Februar 2021

Inhaltsverzeichnis

Aus dem Gemeinderat 1

Aus der Gemeindeverwaltung 1 - 8

Kirchenwesen 9

Gesundheitswesen 10

Diverses 11 - 12

Aus dem Gemeinderat

Baubewilligung

Folgende Bewilligung ist eingegangen:

- Heinimann Markus, Winkelweg 24, Niederdorf: Anbau Wohnhaus mit Garage und Stützmauer, Holdenweg 1, Bennwil

Aus der Gemeindeverwaltung

Am

Dienstag, 23. Februar 2021

bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen

.

Mutationen

Gemäss Datenschutzgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, die Zustimmung zur Publikation einzuholen. Bitte beachten Sie deshalb, dass wir die Wünsche zur Nichtpublikation entsprechend berücksichtigen.

(2)

Was isch los im…?

2021

Februar 13. Generalversammlung ABGESAGT Feldschützen

April 17. Freundschaftsschiessen mit SG Lüterkofen Feldschützen

17. Spaghetti-Plausch Damenturnverein

30. Maisingen Schuel Bämbel

Mai 22. Bezirksrunde Gruppenmeisterschaft Feldschützen

25. Vereinsreise Frauenverein

Juni 12. Kinder-Flohmarkt Frauenverein

30. Schulschlussfeier Schuel Bämbel

August 27.-29. Dorffest Bämbel

Oktober 02.-04. Jugend- und Sportweekend Turnende Vereine

November 30. Seniorenmittagsessen Frauenverein

2022

Januar 14. Generalversammlung Frauenturnverein

Geschwindigkeitskontrolle

Datum Gemeinde Strasse Kantonsstrasse Innerorts Ausserorts Signl.V Fahrtrichtung Zeit Kontrolldauer +Auf- und Abbau Gem. Fahrzeuge Übertretungen in %

10.12.2020 Bennwil Hauptstrasse X X 50 Oberdorf/Hölstein 14.51 - 16.07 1.27 267 1 0.37

(3)

(4)

Abschluss der Vervollständigung der Gebäudeadresse gemäss dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister

Das Amt für Geoinformation BL teilt Folgendes mit:

lm Auftrag des Amts für Geoinformation wurden neue Adressen für Autoeinstellhallen, Reservoirs sowie in einzelnen Fällen bei Neben- und Kleingebäuden vergeben. Die neuen Adressen dienen der Auffindbarkeit der Objekte für Rettungskräfte sowie zur Identifikation der Objekte in Verwaltungssystemen.

Die zusätzlichen Adressierungen verursachen im Prinzip keine weiteren Anpassungen. Es ist jedoch wichtig Sie an dieser Stelle darüber zu informieren, dass diese Adressen auch im Grundbuch eingetragen werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Gebäudeadressen sind auf der Karte in GeoView BL (https://geoview.bl.ch) ersichtlich. Zusätzlich ist es in GeoView BL möglich, eine Grundstückbeschreibung zu generieren. Eine Anleitung dazu können Sie unter www.agi.bl.ch  Amtliche Vermessung  Wegleitung Grundstückbeschreibung einsehen.

An alle Einwohnergemeinden im Kanton Basel-Landschaft Sehr geehrte Damen und Herren

Seit Kurzem ist die Corona-Hotline des kantonsärztlichen Dienstes in Betrieb.

Die Nummer lautet 061 552 25 25.

Die Hotline übernimmt Fragen zu Isolation, Quarantäne, Reisequarantäne und weiteres.

Informationsdienst Kantonaler Krisenstab

www.bl.ch

www.facebook.com/KantonBL www.twitter.com/Kanton_BL www.youtube.com/kantonbl

(5)

Abstimmung vom 07. März 2021

Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:

Eidgenössische Vorlagen:

- Volksinitiative vom 15. September 2017 "Ja zum Verhüllunsverbot"

- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) - Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschafts-

partnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien Kantonale Vorlage:

- - Formulierte Gesetzesinitiative "Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3'500 Kompetenz- beschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünftiges Mass reduzieren" vom 29. August 2019 - - Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit

- - Revision des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes

Hinweise zur brieflichen Stimmabgabe:

Die Stimmcouverts müssen bis spätestens Samstag, 17.00 Uhr im Briefkasten der Verwaltung sein. Danach eingeworfene Couverts sind ungültig und werden vernichtet.

Die Post empfiehlt, die Aufgabe der Wahlzettel so zu planen, dass die Sendung bis spätestens am Freitag bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. D.h. Aufgabe per A-Post spätestens am Donnerstag, Aufgabe per B-Post spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende.

(6)

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:

• Berufslehren und Anlehren;

• Fachhochschulen;

• Fachschulen;

• Höhere Fachschulen;

• Maturitätsschulen;

• Schulen für Allgemeinbildung;

• Universitäten;

• Vollzeitberufsschulen.

Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:

• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Ausland- schweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;

• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.

Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).

Bewerbung / Formulare

Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet.

Beilagen

Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen.

Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen.

Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die 13-stellige Sozialversicherungsnummer anzugeben.

Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.

Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung bezie- hungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.

Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.

(7)

Eingabefristen

Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgelegt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:

1. Auf den 28.02.2021 haben Gesuche für das Lehrjahr 2020/21 einzureichen:

Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2020 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.

2. Auf den 30.04.2021 haben Gesuche einzureichen:

Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2021 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

3. Auf den 31.08.2021 haben Gesuche einzureichen:

Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2021 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

4. Auf den 31.10.2021 haben Gesuche einzureichen:

Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2021 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

5. Auf den 28.02.2022 haben Gesuche für das Lehrjahr 2021/22 einzureichen:

Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2021 antreten werden.

Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.

Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen

Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine.

Auskünfte und weitere Informationen

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Ausbildungsbeiträgen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch.

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion

Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen Ausbildungsbeiträge

(8)

Steuererklärung leicht gemacht

Demnächst muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Wer mindestens 60 Jahre alt ist, kann diese Aufgabe auch an die ausgewiesenen und diskreten Fachleute von Pro Senectute beider Basel

delegieren.

Sie können zwischen drei Varianten wählen:

 Sie senden alle Unterlagen für die Steuererklärung sowie eine Kopie der definitiven

Veranlagung 2019 per Post an Pro Senectute beider Basel, Steuererklärungen, Postfach, 4010 Basel.

 Hausbesuch: Die Beraterinnen und Berater füllen die Steuererklärung bei Ihnen daheim aus.

Selbstverständlich werden Schutzmassnahmen eingehalten.

 Beratung: Sie füllen die Steuererklärung selbst aus, benötigen bei gewissen Themen aber eine Beratung.

Der Service wird zu fairen Tarifen auf der Grundlage von Einkommen und Vermögen angeboten.

Auskünfte und Anmeldung:

Telefon 061 206 44 55 Mo/Di/Do/Fr 9 –12 Uhr

1. Februar bis 28. Mai 2021 bb.prosenectute.ch/steuerflyer

Defekte Aussenbeleuchtung Kindergarten

Am vergangenen Dienstag-Morgen, 02.02.2021, wurde festgestellt, dass die Aussenlampe beim Kindergarten-Haupteingang defekt ist. Das abgebrochene Gehäuse wurde auf der Halterung deponiert, weshalb wir von einem Missgeschick ausgehen und nicht von einer mutwilligen Beschädigung.

Es kann immer etwas passieren, z.B. beim Ballspiel. In solchen Fällen würden wir es sehr begrüssen, wenn sich der oder die Verursacher auf der Gemeindeverwaltung melden würden. Danke!

(9)

Kirchenwesen

Informationen aus der Kirchgemeinde Details unter www.ref-behoela.ch

GOTTESDIENSTE

So 07. Feb 10.00 Bennwil Gottesdienst mit Pfr. Roland Bressan

Do 11. Feb 19.00 Hölstein Weltgebetstagsfeier mit den Kirchgemeinden im Tal So 14. Feb 10.00 Hölstein Gottesdienst mit Pfr. Roland Bressan

So 21. Feb 10.00 Hölstein Talgottesdienst mit Pfr. Fritz Ehrensperger

So 28. Feb 10.00 Lampenberg Gottesdienst mit Pfrn. Rosina Christ, musikalische Umrahmung:

Christiane Schneider mit Gesang und Martin Wiget am Flügel So 07. Mrz 10.00 Bennwil Gottesdienst mit Pfr. Roland Bressan

So 14. Mrz 10.00 Hölstein Gottesdienst mit Pfrn. Rosina Christ und Gesang von Lena und Anna Moerikofer

AUSBLICK

Lagerheftli Waldenburgertal 2021

Die neuen Lagerheftli sind da! In der letzten Schulwoche vor den Fasnachtsferien verteilen die ReligionslehrerInnen in den Primarschulen die Broschüren, in welchen alle Sommerlager- Angebote aus dem ganzen Tal vorgestellt werden. Alle Infos finden Sie auch auf unserer Website: www.ref-behoela.ch

Unter den vielen Sommerlagern aus dem Lagerheftli werden folgende Ferienangebote von verschiedenen Gruppen aus unserer Kirchgemeinde organisiert:

Zeltlager der MBG Hölstein

Samstag, 3. - 10. Juli in der Deutschschweiz für Kinder von 7 bis 12 Jahren

Kinder-Tageslager mit Pfrn R. Christ & Team Montag 26. Juli bis Donnerstag, 29. Juli in Bennwil, für Kinder von 5 bis 8 Jahren Neu: Jungschi-Tageslager der Jungschi Bämbel, Montag bis Donnerstag, 26. - 29. Juli in Bennwil, für Kinder ab der 3. Klasse

Melden Sie ihre Kinder gleich an, einige Lager sind erfahrungsgemäss schnell ausgebucht!

Voranzeige: Teenscamp mit Lena Moerikofer

& Team, in der ersten Herbstferienwoche von Sonntag, 3. Oktober bis Samstag, 9. Oktober Ferienlager für Jugendliche mit Jahrgang 2004- 2008 (Ausnahmen sind möglich)

Die Flyer und Anmeldezettel folgen in Kürze.

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Gottesdienste und Andachten mit bis zu 50 Besuchern und Beerdigungen dürfen weiterhin stattfinden. Mit allen weiteren Veranstaltungen müssen wir aktuell pausieren.

Sonntags-Post

Als Ergänzung zum Gottesdienst finden Sie jeweils am Sonntag nach der Feier die Predigt und die Gebete auf unserer Website

KINDER UND JUGENDLICHE:

Die Kinder- und Jugendgruppen der Kirch- gemeinde pausieren weiter mit ihren

Gruppenaktivitäten im ganzen Monat Februar.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden von Ihren Leiterteams informiert, sobald Treffen wieder möglich werden.

AMTSWOCHEN

05. Feb - 12. Feb Pfrn. Rosina Christ 061 951 10 58 rosina.christ@gmail.com 13. Feb - 26. Feb Pfr. Roland Bressan 061 951 26 60 pfrbressan@gmx.ch 27. Feb - 12. Mrz Pfrn. Rosina Christ 061 951 10 58 rosina.christ@gmail.com

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Gesundheitswesen

Notfallärzte

Es ist immer zuerst der

Hausarzt/die Hausärztin anzurufen.

Falls er/sie nicht erreichbar sein sollte,

die Medizinische Notrufzentrale Basel Tel. 061 261 15 15.

Bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel wird an 24 Stunden im Tag während 7 Tagen in der Woche der Anruf von einer Krankenschwester

entgegengenommen, welche zusätzlich zur

kompetenten Beratung auch die Möglichkeit hat, den Anrufer direkt mit dem diensttuenden Arzt zu verbinden. Über die Medizinische Notrufzentrale Basel kann auch der Notfall-Zahnarzt und die diensttuende Apotheke erfragt werden.

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Diverses

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Referenzen

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