für Bewerberinnen und Bewerber der Laufbahn des
gehobenen Zolldienstes
Inhalt:
I. Aufgaben
Der Zoll ist vielfältig.
Es besteht ein abwechslungsreiches Spektrum an interessanten Einsatzmöglichkeiten, wie z. B.
bei der Zollabfertigung an Grenzen und im Binnenland,
bei der Steueraufsicht in Betrieben,
in der Reisenden- oder Frachtabfertigung an Flughäfen,
bei der Verfolgung des international organisierten Rauschgift- und Waffenschmuggels,
bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
bei der Vollstreckung von Geldforderungen,
in der allgemeinen Verwaltung und vieles mehr.
II. Einstellungsvoraussetzungen
Sie sind nicht vorbestraft, leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und sind grundsätzlich bereit Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten. Weiterhin müssen Sie Ihre Verwendungsbereitschaft im gesamten Bundesgebiet erklären.
Staatsangehörigkeit
Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein oder Norwegen) besitzen.
Sie treten jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
Gesundheitliche Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber die mit Erfolg am Auswahlverfahren teilgenommen haben, werden in einer amts- oder betriebsärztlichen Untersuchung auf ihre gesundheitliche Eignung überprüft. Die Kosten der Untersuchung trägt die Verwaltung. Von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen wird ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Es gelten für Sie besondere Bedingungen.
Bildungsabschluss
Sie haben oder erwerben dasAbituroder einen zu einem(Fach-)Hochschulstudium in Nord- rhein-Westfalen berechtigenden Bildungsabschlussoder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Körperschmuck
Nach Einstellung in die Zollverwaltung werden Sie Bundesbeamtin beziehungsweise Bundesbeamter. In dieser Funktion repräsentieren Sie die Bundesrepublik Deutschland. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, gelten hinsichtlich Ihres äußeren Erscheinungsbildes bestimmte Anforderungen, mit denen Sie sich bereits im Bewerbungsprozess auseinandersetzen sollten.
Das Tragen von Körperschmuck (Tätowierungen, Piercings, Flesh Tunnel, Flesh Plugs, Brandings etc.) an sichtbaren Körperstellen (insbesondere Arme, Hals und Kopf) kann zu Einschränkungen bei Ihrer dienstlichen Verwendung führen und ist grundsätzlich nicht erwünscht.
Einstellungshinderungsgründebestehen insbesondere, wenn der oben genannte Körper- schmuck
Kennzeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen (wie zum Beispiel Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke oder Parolen) darstellt,
mit solchen verwechselt werden kann oder
anderweitig das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder der Zollverwaltung beeinträchtigt.
Von einer Ansehensschädigung ist grundsätzlich auszugehen, wenn die Motive
rechts- oder linksradikale beziehungsweise extremistische,
entwürdigende,
sexistische oder das Geschlecht, Alter, Herkunft diffamierende,
gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Darstellungen beinhalten.
III. Bewerbungsverfahren
Bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:
Bewerbungsschreiben
tabellarischerLebenslauf
beglaubigte Kopie allerSchulabgangs- und Prüfungszeugnisse- bei noch nicht
erworbenem Schulabschluss beglaubigte Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse sowie gegebenenfalls Zeugnisse und beglaubigte Nachweise über eine Berufsausbildung beziehungsweise berufliche Tätigkeiten
vollständig ausgefüllter sechsseitigerBewerbungsbogen(Formular 5330) im Original unterschrieben; alternativ können Sie sich auch direkt online bewerben, beides zu finden auf www.zoll-karriere.de
sowie gegebenenfalls:
Einverständniserklärungdes gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der gesetzlichen Vertreterin, wenn Sie minderjährig sind (Seite 5 des Bewerbungsbogens)
beglaubigte Kopie desSchwerbehindertenausweisesoder desBescheids der Bundesagentur für Arbeitüber die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
beglaubigte Kopie desZulassungs-beziehungsweiseEingliederungsscheinsoder der Bestätigung gemäß § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie
Dienstzeugnisseder Bundeswehr
Hinweis:
Die Zollverwaltung bildet in den Bezirken ihrer Hauptzollämter aus. Sie können sich bei jedem Hauptzollamt bundesweit bewerben. Im Bewerbungsbogen haben Sie dabei die Möglichkeit, neben Ihrem bevorzugten Hauptzollamt auch ein alternatives Hauptzollamt anzugeben.
Insgesamt ist jedoch nur eine Bewerbung für den gehobenen Dienst bei der Zollverwaltung abzugeben.
IV. Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem schriftlichen Auswahlverfahren eingeladen.
Schriftliches Auswahlverfahren
Das schriftliche Auswahlverfahren nimmt eine Dauer von 4 Stunden in Anspruch und besteht aus folgenden Teilen:
Sprachverständnis
Im Teil Sprachverständnis zeigen Sie
Ihre Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik,
Ihr Textverständnis und
Ihre Fähigkeit, Rechtsvorschriften anzuwenden.
Logik- und Zahlenverständnis
Im Teil Zahlenverständnis weisen Sie Ihre mathematischen Fähigkeiten durch
das Anwenden der mathematischen Grundregeln,
Dreisatz/Vergleichsrechnungen,
Prozentrechnen und
Zinsberechnungen und Ähnliches nach.
Bei der Lösung der Aufgaben ist einnicht programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Textanalyse
Hier zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, einen Text inhaltlich zu erfassen und Fragen zum Text zu beantworten.
Rechtsfälle
Im Teil Rechtsfälle stellen Sie unter Beweis, dass Ihnen der Umgang mit Rechtsvorschriften und deren Anwendung gelingt. Dabei ist es Ihre Aufgabe, Rechtsvorschriften
aufmerksam und konzentriert zu lesen,
zu verstehen,
unter einen Lebenssachverhalt einzuordnen (Subsumtion) sowie
mit korrekten Schlussfolgerungen anzuwenden.
Arbeitsprobe
Im Teil Arbeitsprobe weisen Sie mit Ihrem schriftlichen Ausdruck die Fähigkeit nach
einen Sachverhalt oder ein Problem zu erfassen und gedanklich zu strukturieren,
Gedanken logisch und überzeugend darzulegen,
einer sicheren und gewandten Ausdrucksweise und
der korrekten Anwendung der Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung,
gegebenenfalls zu einem vorgegebenen Thema Stellung zu nehmen.
Wissenstest
Es werden hierzu Fragen aus dem Bereich der Allgemeinbildung gestellt.
Mündliches Auswahlverfahren
Bei Bestehen des schriftlichen Auswahlverfahrens, erfolgt in der Regel die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren.
Sie präsentieren sich und stellen sich persönlich
in einer Gruppenübung mit Diskussion,
in einem Rollenspiel
in einem Aktenvortrag und
in einem Interview vor.
V. Einstellung
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten durch das Hauptzollamt eine
gesonderte Mitteilung über Ort und Zeitpunkt der Dienstaufnahme. Sie werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zuZollinspektoranwärterinnen / Zollinspektoranwärtern ernannt.
VI. Besoldung
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz. Diese werden monatlich im Voraus gezahlt. Der
Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit etwa1.510 Euro.
Daneben werden vermögenswirksame Leistungen gewährt.
Das Grundgehalt wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt.
Die Ausbildung im gehobenen Zolldienst (Diplomstudiengang "gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes") dauert drei Jahreund wird mit der Laufbahnprüfung
abgeschlossen.
Ihre Ausbildung gliedert sich in Studienabschnitte und praktische Ausbildungsphasen.
Das duale Studium absolvieren Sie an derHochschule des Bundes am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) Münsterund an den Dienststellen Ihres
Ausbildungshauptzollamts absolvieren Sie die praktischen Ausbildungsphasen.
Weiterhin ist ein fachlicher Fremdsprachenunterricht in Englisch ein Teil Ihrer Ausbildung.
Sie erhalten für Ihr Studium ein Notebook mit allen notwendigen Vorschriften.
Einführungspraktikum
In einem ca. einwöchigen Einführungspraktikum erhalten Sie einen ersten Einblick in die Zollverwaltung. Dabei lernen Sie auch IhreAusbildungsleitungkennen, die für die inhaltliche und organisatorische Planung und Durchführung der praktischen Ausbildung verantwortlich ist.
Grundstudium
Ihr erster Ausbildungsabschnitt beginnt mit einem sechsmonatigen Grundstudium.
Sie lernen:
staatsrechtliche und -politische Grundlagen,
rechtliche Grundlagen,
volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen,
betriebswirtschaftliche Grundlagen, Organisation und Informationsverarbeitung,
sozialwissenschaftliche Grundlagen in den Bereichen: Psychologie, Soziologie, Pädagogik.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung zum Abschluss des Grundstudiums besteht aus vier Klausuren.
praktische Ausbildungsphasen
In den insgesamt drei praktischen Ausbildungsphasen werden Sie mit verschiedenen Aufgaben der Verwaltung vertraut gemacht. Sie bearbeiten typische Geschäftsvorgänge und lernen Ihr Fachwissen einzusetzen. An verschiedenen Standorten des BWZ werden zusätzlich
praxisbezogene Lehrveranstaltungen durchgeführt. Praktisch und theoretisch Erlerntes wird verbunden und aktuelle Fälle besprochen. Am Ende der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen schreiben Sie jeweils eine Klausur.
Hauptstudium
Das Hauptstudium unterteilt sich in drei Studienabschnitte und wird durch zwei weitere praktische Ausbildungsphasen ergänzt.
Schwerpunktedes Hauptstudiums:
Allgemeines Steuerrecht
Allgemeines Zollrecht
Besonderes Zollrecht
Recht der sozialen Sicherung
Verbrauchsteuerrecht und Verkehrssteuerrecht
Betriebswirtschaftslehre und Managementlehre
Sie schließen die Hauptstudienabschnitte I und II mit mehreren Leistungstests ab. Vorbereitend hierzu entwickeln Sie im Studienfach "Problemlösungsorientiertes Arbeiten" Ansätze für die Lösung von praxisbezogenen und wissenschaftlichen Problemen.
Im Anschluss an den Hauptstudienabschnitt II erstellen Sie eine Diplomarbeit zu einem fachlichen Schwerpunkt Ihrer Wahl. Dazu werden Sie im Studienfach "Wissenschaftliches Arbeiten" mit den Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten vertraut gemacht und erlernen deren praktische Umsetzung.
Unmittelbar an das Hauptstudium III schließen sich die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung an.
Laufbahnprüfung
Sie beenden Ihr Studium mit der Laufbahnprüfung. Diese setzt sich aus sechs Prüfungsklausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Mit bestandener Prüfung bekommen Sie den akademischen Grad Diplom-Finanzwirtin (FH) beziehungsweise Diplom-Finanzwirt (FH) verliehen.
VIII. Beruf und Karriere
Probezeit / Übernahme
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung erfolgt in der Regel die Ernennungzur Zollinspektorin / zum Zollinspektorunter Berufung in dasBeamtenverhältnis auf Probe. Die Beamtinnen und Beamten sind während der Probezeit mindestens in zwei Verwendungsbereichen einzusetzen, wenn nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
NachAblauf der Probezeitwird manzur Beamtin / zum Beamten auf Lebenszeiternannt.
Besoldung- und Besoldungsgruppen
Die Besoldung wird nach bundeseinheitlichen Bestimmungen geregelt. Im gehobenen Dienst gibt es die BesoldungsgruppenA 9 bis A 13.
Beförderung
Der weitere berufliche Werdegang, und zwar die Beförderung zur Zolloberinspektorin / zum Zolloberinspektor – Zollamtfrau / Zollamtmann – Zollamtsrätin / Zollamtsrat – Zolloberamtsrä- tin / Zolloberamtsrat, ist abhängig von der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Aufstieg
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zum Aufstieg in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Zolldienstes zugelassen werden.
Fortbildung
Zur Vertiefung des Fachwissens bietet die Zollverwaltung regelmäßige Fortbildungen an.
Arbeitszeit
Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit ist, soweit
sachliche Aufgaben oder örtliche Verhältnisse es erfordern, Nacht- und Schichtdienst zu leisten.
Kontakt und Info beim HZA Karlsruhe:
Philipp-Reis-Str. 4 in 76137 Karlsruhe 0721 / 1833 - 1072 oder - 1100
E-Mail: karriere-zoll.hza-karlsruhe@zoll.bund.de