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Band 3: Klimawandel in Österreich: Vermeidung und Anpassung

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AAR14

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Die RES-Richtlinie sieht folgende Kooperationsmechanismen vor (Tuerk et al., 2012):

1. Statistischer Transfer (engl. „Statistical Transfer“): Der statistische (nicht physische) Transfer von erneuerbaren(„RES“)- Anteilen zwischen Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung des Käuferlandes.

2. Gemeinsame Projekte (engl. “Joint Projects”): Projekte zweier oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten, bzw. auch mit Dritt- staaten, wobei mit finanzieller Unterstützung des Käuferlandes im Verkäuferland erneuerbare Energieprojekte umgesetzt werden.

3. Gemeinsame Förderregelungen (engl. „Joint Support Schemes“): Die Errichtung gemeinsamer RES-Förderregime zwi- schen EU-Mitgliedsstaaten.

Für Österreich ist derzeit keine Nutzung der Kooperationsmechanismen vorgesehen (BMLFUW, 2010). Dennoch könnte Österreich im Fall einer Zielübererreichung RES-Anteile an andere EU-Staaten mit Hilfe des Statistischen Transfers ver- kaufen. Ebenso könnte die Republik Investitionen anderer Länder in Österreich im Rahmen von Gemeinsamen Projekten zulassen. Dies würde zwar keinen unmittelbaren Vorteil für Österreich bis 2020 bedeuten (abgesehen von eventuell positiven heimischen Wertschöpfungseffekten), könnte jedoch die Startposition Österreichs für ein RES-Ziel nach 2020 durch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien frühzeitig verbessern. Während statistische Transfers den Vorteil der kurzfristigeren Nutz. B.arkeit aufweisen, würden gemeinsame Projekte eine längerfristige Verpflichtung zum Transfer von RES-Anteilen mit sich bringen. Gemeinsame Projekte sollten daher nur in Erwägung gezogen werden, wenn sich eine klare Übererreichung über den Zeitraum des Transfers abzeichnet bzw. wenn die Kosteneffizienz eines weiteren Ausbaus für die österreichische Zielerreichung nicht gefährdet wird (Tuerk et al., 2012).

sie dafür einsetzen. Im Bereich der Förderung von Elektrizität aus EET sind beispielsweise Einspeistarife, Einspeisprämien und Quotenverpflichtungssysteme mit handelbaren grünen Zertifikaten (sowie Kombinationen davon) die am häufigs- ten angewandten Förderinstrumente in der EU (Ragwitz et al., 2011; Kettner et al., 2009). Einspeistarife für erneuerbare Elektrizität werden in Österreich, Bulgarien, Zypern, Frank- reich, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Por- tugal und der Slowakei eingesetzt (Ragwitz et al., 2011). In Dänemark und den Niederlanden werden Einspeisprämien verwendet. Die Tschechische Republik, Estland, Slowenien und Spanien setzen auf eine Kombination von Einspeistari- fen und Einspeisprämien. Belgien, Italien, Polen, Rumänien, Schweden und das Vereinigte Königreich fördern erneuerbare Elektrizitätserzeugung durch Quotenverpflichtungssysteme (Ragwitz et al., 2011). Quotenverpflichtungssysteme werden häufig mit Einspeistarifen für bestimmte Technologien kom- biniert. Tenderverfahren, steuerliche Anreize und Investitions- zuschüsse sind von eher untergeordneter Bedeutung.

Neben einer Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie- träger hat sich die EU das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz

bis zum Jahr 2020 um 20 % im Vergleich zu einem Referenz- szenario zu steigern (EU, 2012) zur Energieeffizienz enthält zahlreiche Energieeffizienzaktivitäten, die von den Mitglied- staaten umgesetzt werden sollen bzw. müssen. Zur Errei- chung der vorgegebenen Effizienzziele können Mitgliedsstaa- ten so genannte „Energieeffizienzverpflichtungen“ einführen.

Energieversorgungsunternehmen oder Energieverteilungsun- ternehmen können darin verpflichtet werden, dafür zu sor- gen, dass in der Periode 2014 bis 2020 jährlich mindestens 1,5 % ihres durchschnittlichen jährlichen Endenergieabsat- zes eingespart wird. Zudem sieht die Energieeffizienzrichtli- nie vor, dass Politiken und Strategien zum Ausbau effizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wärme- und Kälteversorgung entwickelt und umgesetzt werden. Auch ein Einspeisvorrang von KWK-Strom kann festgelegt werden, solange dieser die vorrangige Einspeisung von Strom aus EE nicht negativ be- einflusst.

Auch das seit 2005 bestehende europäische Emissionshan- delssystem beeinflusst die Rahmenbedingungen für die Erzeu- gung von Elektrizität und Fernwärme maßgeblich. Anlagen für die Bereitstellung von Elektrizität und Fernwärme do-

Referenzen

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