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Inkrafttreten Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen Aufgrund von §4 der Gemeindeordnung für Baden‐Württemberg in der Bekanntmachung der Neufassung vom 16

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Academic year: 2022

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Beschluss Gemeinderat: 08.06.2016. Öffentliche Bekanntmachung Stadtrundschau: 16.3.2017. Inkrafttreten: 17.3.2017 

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Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen   

Aufgrund von §4 der Gemeindeordnung für Baden‐Württemberg in der Bekanntmachung der 

Neufassung vom 16. September 1974 (Ges. Bl.S. 373) in Verbindung mit §1 der Ersten Verordnung des  Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden‐Württemberg vom 31. Oktober  1955, zuletzt geändert am 25. August 1969 (Ges .Bl.S. 208), hat der vorläufige Gemeinderat am 02. 

Januar 1975 nachstehende Satzung, geändert am 8. Juni 2016, beschlossen:  

     

§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen   

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ostfildern erfolgen durch Bereitstellung im Internet  unter www.ostfildern.de, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der 

Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen 

Bekanntmachungen können bei der Stadtverwaltung, Geschäftsstelle Gemeinderat, Klosterhof  10 von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen  Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse  postalisch übermittelt. 

 

(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt zu Bauleitplänen in  der Stadtrundschau und ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. Als Tag der  Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag der Stadtrundschau.  

   

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