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BPtK-Pressemitteilung: Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

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Pressemitteilung

Berlin, 11. Juli 2019: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Pa- tientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digi- talen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch ha- ben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausrei- chend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK for- dert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

„Wenn eine Gesundheits-App verspricht, eine Behandlung wirksam zu unterstützen, dann muss ge- nau diese Wirkung auch unabhängig überprüft werden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

„Die angestrebte schnelle Verbreitung von Gesundheits-Apps darf nicht zulasten der Patienten ge- hen. Der Hauptzweck der Gesundheitsversorgung ist das Wohl der Patienten und nicht Wirtschafts- förderung mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Mit dem Digitalen Versorgung-Gesetz plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Liste mit „di- gitalen Gesundheits-Anwendungen“, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch haben. Die Liste soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führen. Die BPtK begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung tatsächlich wirksam unterstüt- zen können. Nur der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versor- gung-Gesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.

Für psychische Erkrankungen gibt es bereits eine Reihe evaluierter und als Medizinprodukte der Klas- sen I bzw. IIa zertifizierte Gesundheits-Apps. Sie können die Prävention unterstützen und eine psy- chotherapeutische Behandlung positiv ergänzen. In der Fülle des Angebots ist es jedoch weder für Versicherte noch Patienten und auch nicht für Psychotherapeuten erkennbar, welche Angebote die von Herstellern angegebenen Wirkungen tatsächlich erzielen.

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Die BPtK fordert außerdem, dass Ärzte und Psychotherapeuten prüfen müssen, ob eine Gesundheits- App zu einem Patienten und seiner Erkrankung passt. Das Digitale Versorgung-Gesetz plant, es Kran- kenkassen zu erlauben, Versicherten Gesundheits-Apps zu empfehlen. „Ohne fachkundige Diagnostik und Indikationsstellung durch Ärzte und Psychotherapeuten drohen Fehlbehandlungen“, warnt BPtK- Präsident Munz. „Für kranke Menschen kann die leichtfertige Empfehlung einer Krankenkasse schnell zum Albtraum werden.“

Ihr Ansprechpartner:

Kay Funke-Kaiser

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 030. 278 785 - 21 E-Mail: presse@bptk.de

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