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VERKEHRLICHE KENNWERTE WOLFSBURG. Straßenbau und Projektkoordination Porschestraße 49 16, Wolfsburg

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Academic year: 2022

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V ERKEHRLICHE K ENNWERTE W OLFSBURG

Auftraggeber: Stadt Wolfsburg

Straßenbau und Projektkoordination Porschestraße 49 – 16 , 38440 Wolfsburg

Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH

Vordere Schöneworth 18, 30167 Hannover Telefon: 0511/ 38 39 40

Telefax: 0511/ 38 39 450

EMAIL: POST@PGT-HANNOVER.DE

Bearbeitung: Dipl.-Ing. R. LOSERT

Typoscript: S. JENNER

Hannover, 22. Januar 2021

P3446_T_210108-Wolfsburg Schwarzer Weg.docx

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INHALTSVERZEICHNIS:

1  Ausgangslage ... 1  2  Grundlagen ... 2    Analyseverkehrsmengen 2018 ... 2  2.1

  Prognoseverkehr 2030 ... 3  2.2

3  Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung ... 4    Verkehrliche Kennwerte gemäß RLS 90 ... 4  3.1

  Verkehrliche Kennwerte gemäß RLS 19 ... 7  3.2

ABBILDUNGSVERZEICHNIS:

Abb. 1.1  untersuchungsrelevante Straßenabschnitte ... 1  Abb. 2.1  Verkehrsströme Knotenpunkt Hinterm Hagen / Mühlenkamp /

Mozartstraße - Dienstag, den 06.11.2018 (Kfz/24 h) ... 2  Abb. 3.1  Tonnageklassen der Lkw (Stand 2014) ... 4  Abb. 3.2  Anteil der Fahrzeugklassen mit einer Gesamttonnage von 2,8 t bis 3,5 t (Stand 2014) ... 5  Abb. 3.3  Lage der Querschnitte ... 6 

TABELLENVERZEICHNIS:

Tab. 2.1  Verkehrsmengen Analyse 2018 (Kfz/24 h) ... 3  Tab. 3.1  Maßgebende Verkehrsstärke M und maßgebende Lkw-Anteile

p entsprechend RLS-90 – Analyse 2021 ... 6  Tab. 3.2  Maßgebende Verkehrsstärke M und maßgebende Lkw-Anteile

p entsprechend RLS-90 – Prognose 2030 ... 7  Tab. 3.3  Maßgebende Verkehrsstärke M und maßgebende Lkw-Anteile

p entsprechend RLS-19 – Analyse 2021 ... 7  Tab. 3.4  Maßgebende Verkehrsstärke M und maßgebende Lkw-Anteile

p entsprechend RLS-19 – Prognose 2030 ... 8 

(3)

Ausgangslage

1 Ausgangslage

Für ein Baugebiet, das sich in Fallersleben am „Schwarzer Weg“ befindet benötigt der Lärmgutachter verkehrliche Kennwerte für den Prognosehori- zont 2030 bezogen auf die maßgeblichen Straßenabschnitte der Wolfsbur- ger Landstraße / Hinterm Hagen.

Abb. 1.1 untersuchungsrelevante Straßenabschnitte

(4)

Grundlagen

2 Grundlagen

Analyseverkehrsmengen 2018 2.1

Die verkehrlichen Grundlagen bilden Verkehrserhebungen im relevanten Straßennetz, die von der PGT im Jahr 2018 durchgeführt wurden.

Abb. 2.1 Verkehrsströme Knotenpunkt Hinterm Hagen / Mühlenkamp / Mozartstraße - Dienstag, den 06.11.2018 (Kfz/24 h)

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Grundlagen

Für die Umrechnung der Erhebungswerte auf DTVW-Werte1 bzw. DTV- Werte2 beinhaltet das „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrs- anlagen HBS3 2015“ keine Berechnungsalgorithmen Daher wird auf das Vorgehen des HBS 2009 zurückgegriffen.

Straßenname Zählung DTVw DTV

Kfz Pkw Lkw Kfz Pkw Lkw Kfz Pkw Lkw Wolfsburger

Landstr N 18.917 18.442 475 18.769 18.358 411 16.769 16.435 334 Wolfsburger

Landstr 830 800 30 822 796 26 734 713 21

Hinteren Hagen 18.087 17.642 445 17.947 17.562 385 16.035 15.722 313 Ladestraße 1.926 1.910 16 1.915 1.901 14 1.713 1.702 11 Tab. 2.1 Verkehrsmengen Analyse 2018 (Kfz/24 h)

Prognoseverkehr 2030 2.2

Für die Ermittlung der Prognoseverkehrsmengen sind einerseits die Verla- gerungen von der Ladestraße und andererseits die Entwicklung der Ver- kehrsmengen im Straßennetz der Stadt Wolfsburg zu berücksichtigen.

Nach der Erhebung der Verkehrsmengen im Jahr 2018 wurde der Hopfen- garten im nördlichen Abschnitt für den durchfahrenden Verkehr gesperrt.

Somit besteht keine Kfz-Verbindung mehr zwischen Hopfengarten und La- destraße. Die seinerzeit ermittelten Verkehrsströme für diese Fahrtrelation werden auf den Straßenzug Wolfsburger Landstraße / Hinterm Hagen in einer Größenordnung von 1.150 Kfz/24 h verlagert.

Für die Verkehrszunahme vom Analysejahr 2018 bis zum Jahr 2021 wur- den Hochrechnungsfaktoren für den Pkw-Verkehr von 2 % und für den Schwerverkehr von 1 % angesetzt.

Für die Verkehrsentwicklung bis zum Prognosehorizont 2030 wurde weitere Zunamen im Pkw-Verkehr von 10 % und im Schwerverkehr von 5 % be- rücksichtigt.

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Verkehrliche Kennwerte für die

3 Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung

Für die akustische Bewertung der Neubaumaßnahme sind die verkehrli- chen Kennwerte im Tagesbeurteilungszeitraum (6.00 – 22.00 Uhr) und im Nachtbeurteilungszeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) differenziert nach dem Ge- samtverkehrs- und dem Schwerverkehrsanteil heranzuziehen. Für die ta- geszeitliche Verteilung der Analyseverkehre sind dabei die spezifischen Randbedingungen maßgebend. Dazu gehören insbesondere die Einflüsse durch den Berufsverkehr und durch den Einkaufsverkehr.

Die Angabe der verkehrlichen Kennwerte für die Lärmberechnung erfolgt für einzelne Streckenabschnitte:

Verkehrliche Kennwerte gemäß RLS 90 3.1

Infolge der EU-Harmonisierung wurde im Jahr 1995 die Abgrenzung der Fahrzeuge bezüglich des zulässigen Gesamtgewichtes (zul. GG) für Lkw von 2,8 auf 3,5 t angehoben. Daher werden bei den Erhebungen als Schwerverkehr (SV) alle Fahrzeuge > 3,5 t definiert.

In den Berechnungen nach RLS 90 sind beim Lkw-Verkehr jedoch Fahr- zeuge ab 2,8 t zu berücksichtigen

Abb. 3.1 Tonnageklassen der Lkw (Stand 2014)

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Verkehrliche Kennwerte für die

Aus der Abbildung 3.2 wird deutlich, dass bei den Fahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t Güterfahrzeuge und Wohnmobile überwiegen.

Abb. 3.2 Anteil der Fahrzeugklassen mit einer Gesamttonnage von 2,8 t bis 3,5 t (Stand 2014)

Anteil der Fahrzeuge von 2,8 bis 3,5 t an allen Fahrzeugen (Stand: 2014) Kfz2,8-3,5 t = (Pkw2,8-3,5 t + Lkw2,8-3,5 t) / (Pkwgesamt + Lkwgesamt )

= (1.263.246 + 976.139) / (43.851.230 + 2.629.209)

= 4,82 %

Nach der Grundklassifizierung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden als Lieferwagen die Güterfahrzeuge und Wohnmobile mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 3,5 t definiert.

Der Anteil der Lkw2,8-3,5 t ergibt sich somit:

Lkw2,8-3,5 t = (Wohnmobile2,8-3,5 t + Lkw2,8-3,5 t) / (Pkwgesamt + Lkwgesamt )

= (262.399 + 976.139) / (43.851.230 + 2.629.209)

= 2,66 %

Da bei den Lärmberechnungen Lkw > 2,8 t zu berücksichtigen sind, ist die- ser Anteil bei der Ermittlung anzusetzen:

(8)

Verkehrliche Kennwerte für die SV> 3,5 t = Schwerverkehrsstärke > 3,5 t [Fz/24 h]

Die Angaben der verkehrlichen Kennwerte für die Berechnung nach RLS 90 erfolgt für einzelne Streckenabschnitte.

DTV Gesamtverkehr (Mittelwert über alle Tage des Jahres)

Mt maßgebende stündliche Verkehrsbelastung im Tagesbeurteilungs- zeitraum (in Kfz / h)

pt Lkw-Anteil (Lkw > 2,8 t) im Tagesbeurteilungszeitraum (in %) Mn maßgebende stündliche Verkehrsbelastung im Nachtbeurteilungs-

zeitraum (in Kfz / h)

pn Lkw-Anteil (Lkw > 2,8 t) im Nachtbeurteilungszeitraum (in %)

Abb. 3.3 Lage der Querschnitte

Abschnitt DTV Mt pt Mn pn Kfz/24 h Kfz / h % Kfz / h % 1 Wolfsburger Landstr N 18.814 1.122 4,40% 107 7,56%

2 Wolfsburger Landstr 734 45 5,58% 3 3,63%

3 Hinteren Hagen 18.080 1.078 4,36% 103 7,46%

4 Ladestraße 691 41 2,81% 5 2,68%

Tab. 3.1 Maßgebende Verkehrsstärke M und maßgebende Lkw-Anteile p entsprechend RLS-90 – Analyse 2021

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Verkehrliche Kennwerte für die

Abschnitt DTV Mt pt Mn pn Kfz/24 h Kfz / h % Kfz / h % 1 Wolfsburger Landstr N 20.678 1.233 4,32% 118 7,35%

2 Wolfsburger Landstr 806 49 5,45% 3 3,59%

3 Hinteren Hagen 19.871 1.185 4,28% 113 7,25%

4 Ladestraße 760 45 2,81% 6 2,68%

Tab. 3.2 Maßgebende Verkehrsstärke M und maßgebende Lkw-Anteile p entsprechend RLS-90 – Prognose 2030

Verkehrliche Kennwerte gemäß RLS 19 3.2

In den Berechnungen nach der RLS 19 werden dem Lkw-Verkehr alle Fahrzeuge ab 3,5 t zugeordnet. Die Motorräder werden der Fahrzeugklas- se Lkw2 (Lastkraftwagen mit Anhänger bzw. Sattelkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t) zugeschlagen.

Mt maßgebende stündliche Verkehrsbelastung im Tagesbeurteilungs- zeitraum (in Kfz / h)

Pt1

Lkw1 (Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einer zulässigen Ge- samtmasse über 3,5 t und Busse) im Tagesbeurteilungszeitraum (in %)

pt2

Lkw2 (Lastkraftwagen mit Anhänger bzw. Sattelkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t) und Angaben zur An- zahl der Motorräder im Tagesbeurteilungszeitraum (in %)

Mn maßgebende stündliche Verkehrsbelastung im Nachtbeurteilungs- zeitraum (in Kfz / h)

Pn1

Lkw1 (Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einer zulässigen Ge- samtmasse über 3,5 t und Busse) im Nachtbeurteilungszeitraum (in %)

Pn2

Lkw2 (Lastkraftwagen mit Anhänger bzw. Sattelkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t) und Angaben zur An- zahl der Motorräder im Nachtbeurteilungszeitraum (in %)

Straßenabschnitt

Lärm Tag Lärm Nacht

Mt pt1 pt2 Krad Mn pn1 pn2 Krad Kfz/h % % % Kfz/h % % % 1 Wolfsburger Landstr N 1.122 1,55% 0,17% 0,03% 108 4,39% 1,04% 0,35%

2 Wolfsburger Landstr 45 2,38% 0,56% 0,00% 3 0,00% 0,00% 0,00%

3 Hinteren Hagen 1.078 1,52% 0,15% 0,03% 104 4,33% 0,96% 0,36%

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Verkehrliche Kennwerte für die

Straßenabschnitt

Lärm Tag Lärm Nacht

Mt pt1 pt2 Krad Mn pn1 pn2 Krad Kfz/h % % % Kfz/h % % % 1 Wolfsburger Landstr N 1.233 1,48% 0,16% 0,03% 119 4,11% 0,95% 0,32%

2 Wolfsburger Landstr 49 2,17% 0,51% 0,00% 3 0,00% 0,00% 0,00%

3 Hinteren Hagen 1.185 1,46% 0,15% 0,03% 114 4,07% 0,88% 0,33%

4 Ladestraße 45 0,14% 0,14% 0,00% 6 0,00% 0,00% 0,00%

Tab. 3.4 Maßgebende Verkehrsstärke M und maßgebende Lkw-Anteile p entsprechend RLS-19 – Prognose 2030

Hannover, 22. Januar 2021 PGT Umwelt und Verkehr GmbH

Referenzen

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