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Kostenfolgen eines PJ-Pflichtquartals Allgemeinmedizin

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Stellungnahme zu den

Kostenfolgen eines PJ-Pflichtquartals Allgemeinmedizin

1. Im Vorfeld der anstehenden Entscheidung über die „Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte“ (Sitzung des Bundesrats am 11. Mai, TOP 61) wird von interessierten Kreisen vor jährlichen Mehrkosten in Millionenhöhe infolge einer Einfüh- rung eines Pflichtquartals Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr (PJ) gewarnt. Diese pauschale Behauptung ist falsch.

• Die Gesamtzahl der Studierenden im PJ und die Gesamtdauer würden durch diese Maßnahme nicht verändert.

• Die Neuaufteilung des PJs (zukünftig 3 statt bisher 4 Monate je Abschnitt) führt zu einer Aufwandsre- duktion von jeweils 25% in der Inneren Medizin, der Chirurgie sowie allen bisher gewählten Wahlfä- chern.

• Die auf diese Weise frei werdenden Kapazitäten und die dafür bisher vorgesehenen Mittel müssen le- diglich intern umverteilt werden. Mehrkosten würden nur dann entstehen, wenn zusätzliche Ausbil- dungskapazitäten geschaffen werden müssten (was nicht der Fall ist) oder wenn im Rahmen der Be- sitzstandswahrung vorhandene Einrichtungen einer Umverteilung vorhandener Mittel entgegenstehen – was wohl der eigentliche Grund für die Ablehnung einer Stärkung der Allgemeinmedizin im PJ sein dürfte.

2. Die PJ-Ausbildung in akademischen Lehrpraxen könnte, je nach örtlichem Status quo, sogar mit Einsparungen einhergehen.

1

• Beispiel: In Marburg erhalten die Kliniken für Innere Medizin und Chirurgie für die Betreuung von Stu- dierenden im Praktischen Jahr je 8 dauerhaft besetzten PJ-Plätzen eine Vollkostenstelle aus Mitteln für Forschung und Lehre zugewiesen (ca. 65.000 €/Jahr für 24 PJ-Tertiale = 2.708 € / PJ-Tertial; ent- sprechend 2.031,- € pro PJ-Quartal)2. An vielen Fakultäten wird ähnlich verfahren. Entsprechende Zuweisungen sind hier jedoch impliziter, nicht separat ausgewiesener, Teil der Sockelfinanzierung der ausbildenden Kliniken. Zusätzlich sind in vielen Haushaltsplänen Mittel „für externe Lehrkrankenhäu- ser und Lehrpraxen“ eingestellt, die keineswegs immer ausgeschöpft werden.3

• Nach Empfehlungen der DEGAM und der GHA wird eine Aufwandsentschädigung für ein PJ in allge- meinmedizinischen Lehrpraxen von lediglich 30 € / Tag empfohlen.4 Da die Gesamtkosten je PJler für ein Pflichtquartal in einer Lehrpraxis (60 Arbeitstage x 30 € = 1.800 €)5 damit deutlich geringer als im klinischen Bereich sind, könnten – bei fairer, aufwandsbezogener Mittelzuweisung – sogar Einsparun- gen gegenüber dem Status quo erzielt werden.6

Frankfurt, 07.05.2012

Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, MPH Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling

Präsident Vorsitzender

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin Gesellschaft der Hochschullehrer für Allgemeinmedizin DEGAM-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt/Main, Tel.: 069/65007245, www.degam.de

1 Pauschale Behauptungen sind schon deshalb unmöglich, weil die Finanzierung der Ausbildung im PJ ist an den bundesweit 36 Medizinischen Fakultäten – oft auch innerhalb einzelner Länder – sehr unterschiedlich geregelt ist.

2 Marburg: Protokoll des Fachbereichsrates vom 22.04.2009, TOP 3, Bericht des Studiendekans und Fragen an den Studiendekan, Restrukturierung des Studiengangs Medizin, Seite 4

3 Frankfurt: Haushaltsplan 2011 (Beschluss: Fb-V 179/2010 ), Haushaltsplan 2012 (Beschluss: R-66/2012), Auskunft Dekanatsleiter 04.05.2012

4 Da die Bereitstellung eines voll ausgestatteten Sprechzimmers und ein Zeitaufwand für fallbezogene Supervision von mindestens 1,5 Stunden / Tag obligatorisch sind, handelt es sich eher um eine „Anerkennungszahlung“ und nicht um eine kostendeckend kalkulierte Entschädigung.

5 Schon jetzt werden z.B. in Marburg nur 1.300 € je PJ-Tertial in allgemeinmedizinischen Lehrpraxen gezahlt. Aktuell also 24 x 1.300 € = 31.200 € für 24 PJler in akademi- schen Lehrpraxen statt 65.000 € für 24 PJler in der Inneren Medizin bzw. Chirurgie.

6 Selbst wenn man kalkuliert, dass Akademische Lehrkrankenhäuser und Wahlfächer keine Aufwandsentschädigung für das PJ erhalten, könnte die Umwandlung der bisherigen Regelung in je ein Quartal Innere, Chirurgie, Allgemeinmedizin und Wahlfach kostenneutral erfolgen.

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